Unfall in der Probezeit – was passiert, wenn es gekracht hat?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
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Ein Unfall in der Probezeit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen

Gerade in einer Großstadt ist das Verkehrsaufkommen hoch und es tummeln sich zahlreiche Radfahrer, neben Autos, Lkw, Radfahrern und zu guter letzt auch noch Fußgängern. Alle haben es eilig und wollen zügig an ihr Ziel kommen.
Schnell können Fahranfänger in diesem Tohuwabohu nicht nur an einer Ampel die Übersicht verlieren und einen Unfall in der Probezeit verursachen. Ob mit Personenschaden oder ohne, Verstöße dieser Art gilt es dringend zu vermeiden. Sie erhalten den Führerschein und die damit verbundene Fahrerlaubnis nämlich nur auf Probe und müssen sich in dieser Zeit erst noch bewähren.
Der vorliegende Ratgeber erklärt, welche Ursachen ein Unfall in der Probezeit haben kann und welche Konsequenzen Fahranfängern in einem solchen Fall drohen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall in der Probezeit
Zunächst sind für Fahranfänger dieselben Sanktionen vorgesehen, wie für erfahrene Führerscheinbesitzer. Spezielle Probezeitmaßnahmen sind allein aufgrund des Unfalls nicht vorgesehen. Ausschlaggebend ist in aller Regel die dem Unfall zugrunde liegende Zuwiderhandlung. Ist diese als A-Verstoß oder B-Verstoß zu werten, kann es zu zusätzlichen Probezeitmaßnahmen kommen.
Das kommt auf die Unfallursache bzw. den Unfallhergang an. Ist er z. B. auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung (mehr als 21 km/h zu schnell) oder Alkohol am Steuer zurückzuführen, ist mit Probezeitmaßnahmen (z. B. Aufbauseminar) zu rechnen.
Auch hier kommt es auf die Unfallursache bzw. die Unfallfolgen an. Liegt z. B. eine Straftat wie Drogen am Steuer, Körperverletzung etc. vor, ist der Fahrerlaubnisentzug nicht auszuschließen.
Eine solche Handlung kann als Fahrerflucht in der Probezeit und damit als Straftat gewertet werden. Geahndet wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe.
Die für Fahranfänger ohnehin etwas teure Kfz-Versicherung könnte noch teurer werden. Es kann deshalb ratsam sein, kleine Kratzer aus eigener Tasche reparieren zu lassen.
Video: Richtiges Verhalten beim Unfall
In der Probezeit einen Unfall bauen – welche Gründe können zu einem Unfall führen?
Weshalb beim Führerschein auf Probe ein Unfall gebaut wird, kann ganz verschiedene Ursachen haben. Nicht zwingend ist ein solcher Zwischenfall immer auf die mangelnde Erfahrung des Menschen am Steuer zurückzuführen.
Statistisch am häufigsten führen folgende Umstände zum Unfall in der Probezeit:
- der Fahrer kann beim Fahren die Spur nicht halten und kommt mit dem Auto von der Straße ab
- die gefahrenen km/h übersteigen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
- es kommt zu einem Verstoß beim Überholen
- der Platz zum Vordermann reicht nicht aus, um rechtzeitig zu bremsen
- die Vorfahrt wird missachtet
- der Fahranfänger ist mit Alkohol am Steuer unterwegs und kann nicht mehr adäquat reagieren
Gerade letzteres ist hochgradig gefährlich, verändert Alkohol doch die Wahrnehmung. Konkret bedeutet dies: Licht blendet stärker und Sie sehen nicht mehr so scharf. Ein Unfall in der Probezeit ist so schnell geschehen. Deshalb gilt in den ersten zwei Jahren und bis zu einem Alter von 21 Jahren ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot am Steuer. Um letzteres kommen Sie während Ihrer gesamten Fahrkarriere nicht herum. Widersetzen Sie sich gegen die Regelung, müssen Sie in der Regel zur Nachschulung.
Unfall während der Probezeit – das sind die Konsequenzen
Verursachen Sie einen Unfall beim Führerschein auf Probe, ist die Angst vor dem Führerscheinverlust groß. Nicht zu Unrecht, wenn Sie in der Probezeit einen Unfall gebaut haben, bei dem auch Personen zu Schaden kamen.
Waren Sie mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie mindestens 70 Euro Bußgeld berappen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Bei der Missachtung der Vorfahrt sind in der Regel 100 Euro zu zahlen und ebenfalls ein Punkt zu akzeptieren. Bei beiden Vergehen handelt es sich um A-Verstöße.
Und damit sind die möglichen Konsequenzen, wenn beim Führerschein auf Probe ein Unfall verursacht wurde, noch nicht ausgereizt. Unter Umständen können die Behörden auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung – auch als MPU bekannt – anordnen. Die hier zu absolvierenden Tests müssen bestanden werden, damit der Führerschein nicht verloren geht.
Folgen auch nach einem Unfall mit Blechschaden immer Probezeitmaßnahmen?
Ob beim Führerschein auf Probe der Unfall mit Blechschaden Folgen für die Fahrerlaubnis hat, ist abhängig von den Umständen. Ist der Sachschaden das Ergebnis der Missachtung der Verkehrsregeln, können Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot folgen. Dies ist aber abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Kam es beispielsweise durch eine Missachtung der Vorfahrt zum Unfall, ist dies ein A-Verstoß. Folglich verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und eine Nachschulung muss besucht werden. Kam es allerdings zum Unfall wegen einer geringen Ordnungswidrigkeit, kann es ebenfalls beim B-Verstoß oder bei einem Verwarnungsgeld bleiben. Es ist also immer zu beachten, was zum Blechschaden geführt hat.
Probezeit: Mit neuem Führerschein einen Unfall mit Blechschaden verursacht
Kommt es mit einem Führerschein auf Probe zu einem Unfall mit Blechschaden, liegen bei vielen Fahranfängern die Nerven zunächst blank. In der Regel handelt es sich um den ersten Unfall – eine Ausnahmesituation, welche häufig die jungen Fahrer überfordert. Unsicherheit, Furcht und die Sorge um die Fahrerlaubnis bestimmen die Gedankenwelt.
Doch wie müssen sich Kraftfahrer mit Führerschein auf Probe beim Unfall mit Blechschaden verhalten? Ist immer die Polizei zu rufen und wird die Probezeit bei einem Unfall mit dem Auto immer verlängert, wenn der Fahranfänger Schuld hat?
Verhalten nach einem Unfall in der Probezeit haben
Fahranfänger stehen in der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Das verkehrspädagogische Ziel ist es, sie zu verantwortungsvollen Kraftfahrern zu erziehen. Daher folgen auf ein schweres Fehlverhalten in der Regel neben den üblichen Strafen auch Maßnahmen, welche diesem Ziel dienen.
Mit dem Auto zu fahren, ist eine Frage der Übung. Bis die Verkehrsregeln in Mark und Bein übergegangen sind und die Fahranfänger das Auto sicher führen können, werden sie in der Probezeit Fehler machen. Kommt es also mit dem Führerschein auf Probe zum Unfall mit Blechschaden, ist ein solcher Fehler unterlaufen. Doch was ist dann zu tun?
Kam es nur zum Blechschaden, müssen die Beteiligten schnellstmöglich die Fahrbahn räumen bzw. die Unfallstelle sichern. Anschließend sollte der entstandene Schaden mittels Fotos und Unfallbericht dokumentiert werden. Je nach Situation kann die Polizei hinzugezogen werden. Beim Blechschaden ist dies aber nicht zwingend notwendig, wenngleich es doch häufig ratsam ist. Anschließend ist der Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden.
Bei kleineren Beulen oder Kratzern kann es aber auch sinnvoll sein, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, weil dadurch verhindert wird, dass die eigene Schadensfreiheitsklasse steigt und somit die Versicherungskosten höher werden.
Fahrerflucht ist keine Lösung
Einer der größten Fehler von Kraftfahrern mit Führerschein auf Probe ist, beim Unfall mit Blechschaden einfach davonzufahren. Dies ist eine Straftat und kann schwere Konsequenzen haben. In der Regel sind die Folgen eines Blechschadens vergleichsweise mild. Bei Fahrflucht aber drohen der Führerscheinentzug, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Es ist also stets besser, mit dem Unfallgegner zu sprechen bzw. falls dieser nicht zugegen ist, den Unfall der Polizei zu melden.
Führerschein auf Probe: Was, wenn Unfall mit Personenschaden sich ereignet?
Werden durch einen Fahrfehler andere Menschen verletzt, kann das schwerwiegende Folgen haben, schließlich ist auch der Tod einer Person im Straßenverkehr nicht ausgeschlossen.
Haben Sie in der Probezeit einen solchen Unfall verursacht, kann Sie nun eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Tötung erwarten. Kommt ein Verkehrsteilnehmer durch Sie zu Tode, werden Sie der fahrlässigen Tötung angeklagt. Straftaten wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung sind als A-Verstöße zu werten.
Werden Sie mit einer solchen konfrontiert, sind Sie gut damit beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und ihn zu fragen, wie nun weiter zu verfahren ist.
Wollte innerorts 50km/h Links abbiegen zum Parkplatz … Normalerweise wäre ich längst weg gewesen.. Doch der entgegenkommende hat mich mit ca. 100km/h abgeräumt… Fahrzeug Totalschaden… Bei mir Prellungen = ( linksabbieger) bei dem anderen ne platzwunde… (der schnelle) Probezeit (linksabbieger) Fahrzeuge Beschlagnahmt…
Mein Sohn hatte einen Auffahrunfall in seiner Probezeit(16Jahre,FS A1).der Pkw vor ihm stand,angeblich zum Linksabbiegen,laut Aussage meines Sohnes ohne eingeschaltete Blinkanlage und mein Sohn kam mit seinem Motorrad nicht rechtzeitig zum stehen.in d.30ger Zone.ist es ratsam rechtliche Schritte einzuleiten oder sind Auffahrer immer Schuld.bekommt man mit 16 einen kostenlosen Rechtsbeistand oder braucht man eine Rechtschutzversicherung?Welche Konsequenzen erwarten ihn.Das erste Jahr der Probezeit verlief unfallfrei.
Hallo Britta,
wir können keine Rechtsberatung durchführen. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber den europäischen Unfallbericht genau auszufüllen und Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Von einer Regel, dass Auffahrer immer schuld sind, kann nicht die Rede sein, allerdings steht dann doch meist in Frage, ob ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten oder die Geschwindigkeit den entsprechenden Verkehrsbedingungen angepasst war.
Ob es für den Führerschein Konsequenzen hat, ist davon abhängig ob die Polizei den Unfall aufgenommen hat und wie diese die Situation bewertet. Vermutlich, sollte die Polizei zugegen gewesen sein, wird es zur Probezeitverlängerung kommen. Ebenso sind Punkte und ein Bußgeld möglich. Eine Rechtsschutzversicherung wäre sinnvoll, wenn Sie juristische Schritte gehen wollen. Ohne Polizei bleibt es vermutlich bei der Schadensregulierung über die Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe gestern mit meinem Krad innerorts zwei langsam fahrende Autos überholt. Das vordere der beiden Autos ist blinkend links abgebogen und somit auf meine Fahrbahn gefahren. Trotz Bremsens bin ich mit dem Auto kollidiert. Dabei kam nur ich zu Schaden(Fuß und Unterschenkel zwischen Auto und Krad gequetscht). Das beschädigte Auto ist ein 94er VW Polo, welcher ziemlich “abgerockt” war. Beide Türen auf der Fahrerseite eingedrückt und der Schweller. Meinem Krad geht’s gut. Laut meiner Versicherung hat der Fahrer des Autos auch schuld da er ohne sich abzusichern abgebogen ist. Meine Frage: was kann mich erwarten?
Hallo Jonas,
ohne genaue Kenntnisse der Umstände lässt sich diese Frage nur schwer beantworten. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, können entsprechende Sanktionen folgen, wenn ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln zum Unfall geführt hat.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
hatte einen Auffahrunfall – es wurde alles ohne Polizei geregelt und habe den Fall der Versicherung gemeldet.
Muss ich mit Konsequenezn bzgl. meinen Führerschein auf Probe rechnen, wenn keine Polizei Vorort war?
Vielen Dank.
Hallo Wolfgang,
in der Regel sollten Sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen müssen, wenn die Polizei nicht vor Ort war.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hatte am Freitag einen Unfall. Ich wollte an einer Kreuzung links abbiegen und habe wie gewohnt vorher auf Gegenverkehr geachtet. Da gegenüber frei war, habe ich dann den Abbiegevorgang begonnen. Als ich mit meinem Auto dann fast schon wieder Grade war, hat es gekracht. Ein älterer Herr ist mit seinem Mercedes (meiner Meinung nach zu schnell, sonst hätte ich ihn vor dem abbiegen sehen müssen) in das hintere rechte Eck meines Autos gerast und hat mich ein paar Meter über die Kreuzung geschoben. Polizei wurde verständigt und meine Beifahrerin wurde mit dem ASB ins Krankenhaus gebracht. Zum Glück wurde niemand großartig verletzt. Meine Beifahrerin kam mit einer Prellung und Schürfwunden am Arm davon, die sie wegen des Airbags an der rechten Seite des Autos erlitt. Ich selbst habe nur eine leichte Gehirnerschütterung davongetragen. Vom Unfallgegner weiß ich soweit keine Verletzungen.
Die beiden Polizeibeamten waren sich unschlüssig wer die Schuld am Unfall trägt. Einer meinte, ich wäre als Linksabbieger ganz klar Schuld, der andere war der Meinung, mein Unfallgegner hätte die Schuld, da mein Abbiegevorgang bereits fast abgeschlossen war und zuvor kein Gegenverkehr zu sehen war.
Meine Frage ist jetzt, ob ich wirklich die Schd an dem Unfall trage, denn wenn vor dem Abbiegen kein Gegenverkehr zu sehen ist, spricht nichts dagegen, nicht anbieten zu können. Und das habe ich dann auch getan und wenn dann, wenn ich schon fast ganz rum bin, einer in mein Auto reinkracht (ungebremst, da keine Bremsspuren am Unfallort aufzufinden waren), sehe ich nicht ein, die Schuld auf mich zu nehmen, wenn ich mich an die Verkehrsregeln gehalten habe. Laut meiner Versicherung trage ich die Schuld, nur weil ich Linksabbieger war. Der Zeuge, der ebenfalls der Meinung war, dass der Unfallgegner zu schnell unterwegs war, wurde von der Versicherung nicht beachtet. Er könne nicht abschätzen ob der Unfallgegner zu schnell gewesen sei. Man könne ihm das auch nicht nachweisen, da keine Bremsspuren zu finden wären.
Meine zweite Frage wäre, was dieser Unfall für Folgen haben kann. Ob ich, wenn ich am Ende doch noch die Schuld bekomme, meinen Führerschein verlieren kann (bin noch in der Probezeit) oder was sonstige Folgen sein können.
(Da ich nicht einfach als die Schuldtragende hingestellt werden möchte, habe ich einen Termin bei einem Anwalt gemacht.)
Also ich finde das ganze schon etwas unfair und würde mich über Hilfe freuen.
Hallo Isabelle,
leider können wir keine Rechtsberatung anbieten und somit auch keine Einschätzung der Schuldfrage Ihres spezifischen Falles geben. Sollte zu dem Schluss gekommen werden, dass Sie Schuld tragen, kann dies Konsequenzen auf Ihre Probezeit haben. In diesem Fall ist nämlich von einem Abbiegeverstoß mit Sachbeschädigung auszugehen. Hierfür drohen ein Bußgeld von 85 Euro und ein Punkt in Flensburg. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich zudem Ihre Probezeit um zwei Jahre und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org