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Unfall in der Probezeit – was passiert, wenn es gekracht hat?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ein Unfall in der Probezeit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen

In der Probezeit wird der Führerschein durch einen Unfall gefährdet.
In der Probezeit wird der Führerschein durch einen Unfall gefährdet.

Gerade in einer Großstadt ist das Verkehrsaufkommen hoch und es tummeln sich zahlreiche Radfahrer, neben Autos, Lkw, Radfahrern und zu guter letzt auch noch Fußgängern. Alle haben es eilig und wollen zügig an ihr Ziel kommen.

Schnell können Fahranfänger in diesem Tohuwabohu nicht nur an einer Ampel die Übersicht verlieren und einen Unfall in der Probezeit verursachen. Ob mit Personenschaden oder ohne, Verstöße dieser Art gilt es dringend zu vermeiden. Sie erhalten den Führerschein und die damit verbundene Fahrerlaubnis nämlich nur auf Probe und müssen sich in dieser Zeit erst noch bewähren.

Der vorliegende Ratgeber erklärt, welche Ursachen ein Unfall in der Probezeit haben kann und welche Konsequenzen Fahranfängern in einem solchen Fall drohen.

FAQ: Unfall in der Probezeit

Was droht mir, wenn ich in der Probezeit einen Unfall verursache?

Zunächst sind für Fahranfänger dieselben Sanktionen vorgesehen, wie für erfahrene Führerscheinbesitzer. Spezielle Probezeitmaßnahmen sind allein aufgrund des Unfalls nicht vorgesehen. Ausschlaggebend ist in aller Regel die dem Unfall zugrunde liegende Zuwiderhandlung. Ist diese als A-Verstoß oder B-Verstoß zu werten, kann es zu zusätzlichen Probezeitmaßnahmen kommen.

Wann muss ich mit Probezeitmaßnahmen rechnen, wenn ich als Fahranfänger einen Unfall verschulde?

Das kommt auf die Unfallursache bzw. den Unfallhergang an. Ist er z. B. auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung (mehr als 21 km/h zu schnell) oder Alkohol am Steuer zurückzuführen, ist mit Probezeitmaßnahmen (z. B. Aufbauseminar) zu rechnen.

Muss ich den Führerschein im Falle eines Unfalls während der Probezeit wieder abgeben?

Auch hier kommt es auf die Unfallursache bzw. die Unfallfolgen an. Liegt z. B. eine Straftat wie Drogen am Steuer, Körperverletzung etc. vor, ist der Fahrerlaubnisentzug nicht auszuschließen.

Ich habe in der Probezeit einen Blechschaden verursacht und bin weggefahren, was droht mir?

Eine solche Handlung kann als Fahrerflucht in der Probezeit und damit als Straftat gewertet werden. Geahndet wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Was bedeutet der Blechschaden in der Probezeit für die Versicherung?

Die für Fahranfänger ohnehin etwas teure Kfz-Versicherung könnte noch teurer werden. Es kann deshalb ratsam sein, kleine Kratzer aus eigener Tasche reparieren zu lassen.

Video: Richtiges Verhalten beim Unfall

Video zum Verhalten bei einem Unfall
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

In der Probezeit einen Unfall bauen – welche Gründe können zu einem Unfall führen?

Weshalb beim Führerschein auf Probe ein Unfall gebaut wird, kann ganz verschiedene Ursachen haben. Nicht zwingend ist ein solcher Zwischenfall immer auf die mangelnde Erfahrung des Menschen am Steuer zurückzuführen.

Unfall in der Probezeit - was passiert? Sie können eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten.
Unfall in der Probezeit – was passiert? Sie können eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten.

Statistisch am häufigsten führen folgende Umstände zum Unfall in der Probezeit:

  • der Fahrer kann beim Fahren die Spur nicht halten und kommt mit dem Auto von der Straße ab
  • die gefahrenen km/h übersteigen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
  • es kommt zu einem Verstoß beim Überholen
  • der Platz zum Vordermann reicht nicht aus, um rechtzeitig zu bremsen
  • die Vorfahrt wird missachtet
  • der Fahranfänger ist mit Alkohol am Steuer unterwegs und kann nicht mehr adäquat reagieren

Gerade letzteres ist hochgradig gefährlich, verändert Alkohol doch die Wahrnehmung. Konkret bedeutet dies: Licht blendet stärker und Sie sehen nicht mehr so scharf. Ein Unfall in der Probezeit ist so schnell geschehen. Deshalb gilt in den ersten zwei Jahren und bis zu einem Alter von 21 Jahren ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot am Steuer. Um letzteres kommen Sie während Ihrer gesamten Fahrkarriere nicht herum. Widersetzen Sie sich gegen die Regelung, müssen Sie in der Regel zur Nachschulung.

Unfall während der Probezeit – das sind die Konsequenzen

Verursachen Sie einen Unfall beim Führerschein auf Probe, ist die Angst vor dem Führerscheinverlust groß. Nicht zu Unrecht, wenn Sie in der Probezeit einen Unfall gebaut haben, bei dem auch Personen zu Schaden kamen.

Welche Sanktionen Ihnen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem etwaigen Fahrverbot drohen, hängt davon ab, welcher Verstoß dem Unfall zugrunde liegt.

Waren Sie mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie mindestens 70 Euro Bußgeld berappen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Bei der Missachtung der Vorfahrt sind in der Regel 100 Euro zu zahlen und ebenfalls ein Punkt zu akzeptieren. Bei beiden Vergehen handelt es sich um A-Verstöße.

Leisten Sie sich eine solche Zuwiderhandlung das erste Mal in der Probezeit, kommt es zudem zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus ist ein Aufbauseminar zu absolvieren, das noch einmal Geld kostet.

Und damit sind die möglichen Konsequenzen, wenn beim Führerschein auf Probe ein Unfall verursacht wurde, noch nicht ausgereizt. Unter Umständen können die Behörden auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung – auch als MPU bekannt – anordnen. Die hier zu absolvierenden Tests müssen bestanden werden, damit der Führerschein nicht verloren geht.

Führerschein auf Probe: Ein Unfall mit Blechschaden kann passieren.
Führerschein auf Probe: Ein Unfall mit Blechschaden kann passieren.

Folgen auch nach einem Unfall mit Blechschaden immer Probezeitmaßnahmen?

Ob beim Führerschein auf Probe der Unfall mit Blechschaden Folgen für die Fahrerlaubnis hat, ist abhängig von den Umständen. Ist der Sachschaden das Ergebnis der Missachtung der Verkehrsregeln, können Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot folgen. Dies ist aber abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Kam es beispielsweise durch eine Missachtung der Vorfahrt zum Unfall, ist dies ein A-Verstoß. Folglich verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und eine Nachschulung muss besucht werden. Kam es allerdings zum Unfall wegen einer geringen Ordnungswidrigkeit, kann es ebenfalls beim B-Verstoß oder bei einem Verwarnungsgeld bleiben. Es ist also immer zu beachten, was zum Blechschaden geführt hat.

Probezeit: Mit neuem Führerschein einen Unfall mit Blechschaden verursacht

Kommt es mit einem Führerschein auf Probe zu einem Unfall mit Blechschaden, liegen bei vielen Fahranfängern die Nerven zunächst blank. In der Regel handelt es sich um den ersten Unfall – eine Ausnahmesituation, welche häufig die jungen Fahrer überfordert. Unsicherheit, Furcht und die Sorge um die Fahrerlaubnis bestimmen die Gedankenwelt.

Doch wie müssen sich Kraftfahrer mit Führerschein auf Probe beim Unfall mit Blechschaden verhalten? Ist immer die Polizei zu rufen und wird die Probezeit bei einem Unfall mit dem Auto immer verlängert, wenn der Fahranfänger Schuld hat?

Verhalten nach einem Unfall in der Probezeit haben

Fahranfänger stehen in der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Das verkehrspädagogische Ziel ist es, sie zu verantwortungsvollen Kraftfahrern zu erziehen. Daher folgen auf ein schweres Fehlverhalten in der Regel neben den üblichen Strafen auch Maßnahmen, welche diesem Ziel dienen.

Probezeit: Ist der Führerschein nach einem Unfall mit Blechschaden weg?
Probezeit: Ist der Führerschein nach einem Unfall mit Blechschaden weg?

Mit dem Auto zu fahren, ist eine Frage der Übung. Bis die Verkehrsregeln in Mark und Bein übergegangen sind und die Fahranfänger das Auto sicher führen können, werden sie in der Probezeit Fehler machen. Kommt es also mit dem Führerschein auf Probe zum Unfall mit Blechschaden, ist ein solcher Fehler unterlaufen. Doch was ist dann zu tun?

Kam es nur zum Blechschaden, müssen die Beteiligten schnellstmöglich die Fahrbahn räumen bzw. die Unfallstelle sichern. Anschließend sollte der entstandene Schaden mittels Fotos und Unfallbericht dokumentiert werden. Je nach Situation kann die Polizei hinzugezogen werden. Beim Blechschaden ist dies aber nicht zwingend notwendig, wenngleich es doch häufig ratsam ist. Anschließend ist der Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden.

Bei kleineren Beulen oder Kratzern kann es aber auch sinnvoll sein, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, weil dadurch verhindert wird, dass die eigene Schadensfreiheitsklasse steigt und somit die Versicherungskosten höher werden.

Fahrerflucht ist keine Lösung

Einer der größten Fehler von Kraftfahrern mit Führerschein auf Probe ist, beim Unfall mit Blechschaden einfach davonzufahren. Dies ist eine Straftat und kann schwere Konsequenzen haben. In der Regel sind die Folgen eines Blechschadens vergleichsweise mild. Bei Fahrflucht aber drohen der Führerscheinentzug, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Es ist also stets besser, mit dem Unfallgegner zu sprechen bzw. falls dieser nicht zugegen ist, den Unfall der Polizei zu melden.

Führerschein auf Probe: Was, wenn Unfall mit Personenschaden sich ereignet?

Ob Sie den Führerschein in der Probezeit durch einen Unfall verlieren, hängt von der Schwere Ihres Vergehens ab.
Ob Sie den Führerschein in der Probezeit durch einen Unfall verlieren, hängt von der Schwere Ihres Vergehens ab.

Werden durch einen Fahrfehler andere Menschen verletzt, kann das schwerwiegende Folgen haben, schließlich ist auch der Tod einer Person im Straßenverkehr nicht ausgeschlossen.

Haben Sie in der Probezeit einen solchen Unfall verursacht, kann Sie nun eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Tötung erwarten. Kommt ein Verkehrsteilnehmer durch Sie zu Tode, werden Sie der fahrlässigen Tötung angeklagt. Straftaten wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung sind als A-Verstöße zu werten.

Werden Sie mit einer solchen konfrontiert, sind Sie gut damit beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und ihn zu fragen, wie nun weiter zu verfahren ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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178 Kommentare

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  1. Sabrina
    Am 24. März 2018 um 14:26

    Ich bin in der Probezeit,
    Vorfall : Während des Rausfahren vom Supermarkt-Parkplatz auf die Hauptstraße jemandem reingefahren. Ist das schon ein A-Verstoß sodass ein Aufbauseminar nötig ist? Der Polizist meinte jedenfalls etwas von einem Bußgeld.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:00

      Hallo Sabrina,

      es kommt darauf an, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird. Es scheint sich um einen Vorfahrtsverstoß gehandelt zu haben. In Verbindung mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung handelt es sich meist um einen A-Verstoß. Nähere Informationen zum A-Verstoß finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Yasemin
    Am 13. März 2018 um 22:31

    Hab ein kleinen unfall gebaut bin rückwärts in jemanden seiner Tür reigefahren. In Ein firmwagen. Es kam nur eine beule zustande.
    Haben die Polizei gerufen Daten ausgetauscht hab mein Führerschein seid knapp 4 5 Monaten. Nun meine frage da ich noch in der Probe bin. Muss ich jetzt mit dem Verlustes meines führerscheines rechnen ? Oder muss ich ein aufbauseminar machen ?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:01

      Hallo Yasemin,

      dies kann nur ein Anwalt nach Akteneinsicht beantworten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. Babyley196
    Am 8. März 2018 um 3:50

    Ich bin in der Probezeit und habe den Führerschein am 31.03.2018 seit einem Jahr. Ich hatte einen Unfall mit einem parkenden Fahrzeug da aus der Gegenrichtung ein Fahrzeug auf meiner Fahrspur fuhr bräuchte ich natürlich stark ab kurz bevor wie aneinander gestoßen wären Beichte ich nach rechts aus und beschädigte damit ein parkendes Fahrzeug. Der Fahrer aus der Gegenrichtung ist daraufhin abgehauen. Ich habe die Polizei gerufen und nach der Unfallaufnahme sagten diese ich müsste nur 35 € bezahlen und der Rest würde die Versicherung machen damit wäre der Fall dann erledigt. Meine Befürchtung ist das im Nachhinein vielleicht doch noch was auf mich zukommt wie z.b. ein Aufbauseminar etc.
    Meine Frage ist kann ich noch mit etwas rechnen oder war es das wirklich so wie die Polizei mir sagst ? Und habe ich durch den Unfall jetzt einen Punkt bekommen ?

    Lg Babyley196

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2018 um 14:49

      Hallo Babyley196,

      welche Sanktionen nach einem Unfall mit Blechschaden während der Probezeit anfallen, hängt stets von den Umständen ab. Führt ein schwerer Ordnungsverstoß zu einem Unfall können Bußgelder, Punkte oder Fahrverbot die Folge sein. Handelt es sich lediglich um einen geringen Verstoß, kann die Polizei es aber auch bei einem Verwarnungsgeld belassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nestoras
    Am 3. März 2018 um 15:16

    Hallo ich habe seit 7 Monaten mein Führerschein.
    gestern Abend habe ich einen Auto Unfall gehabt, ich schtand an der Ampel und bin bei grün losgefahren , ich bin nach rechts gefahren und kam ins schloidern geraten und gegen den Baum geprescht .ich bin langsam gefahren und trozdem
    forne ausgebrochen. es war seher galt

  5. Leon
    Am 6. Februar 2018 um 15:14

    Ich bin in der Probezeit.
    Ich hatte gestern einen Vorfahrtsunfall, bei dem keine Menschen zu Schaden gekommen sind.
    Ich wurde durch tiefstehende Sonne geblendet und habe das von links kommende Fahrzeug dadurch nicht kommen sehen.
    Ich habe bei der Polizei die Unfallverursachung sofort zugegeben.
    Wird in diesem Falle ein Aufbauseminar erfordelich werden?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:15

      Hallo Leon,

      Fragen zu konkreten Sanktionen – gerade bei Unfällen – lassen sich nicht pauschal beantworten, da dies vom Fall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Ein Aufbaumseminar ist jedoch sehr wahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Chriss
    Am 20. Januar 2018 um 18:25

    Hallo
    Ich bin in der Probezeit.
    Habe einen Auffahrunfall Unfall gehabt mit Sachschaden.auf dem zettel vom verwarngeld srhe verkehrsunfall.
    Bekommen wegen nicht genügend abstand.
    Habe nur nen verwarngeld von 35€ bekommen.
    Und halt den Schein für die Versicherung.
    Droht mir jetzt eine Verlängerung der Probezeit und nen Aufbauseminar?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:43

      Hallo Chriss,

      ob sich Auswirkungen auf die Probezeit ergeben, hängt davon ab, ob es sich um einen A-Verstoß gehandelt hat. In Ihren Unterlagen sollte sich die entsprechende Tatbestandsnummer finden. Anhand derer können Sie im aktuellen Tatbestandskatalog nachschlagen, ob es sich um einen A-Verstoß handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalo.org

  7. Jacky
    Am 19. Dezember 2017 um 21:55

    Hallo bin fahranfängerin und hatte am Samstag einen unfall war auf einer abknikenden vorfahrtsstrasse als ich um die kurve fuhr sah ich etwas schnelles vorbeihuschen fab mich ziemlich wollte ausweichen und dann bib ich gegen ein parkendes auto gefahren.
    Meine frage jetzt mit was für einer straffe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 11:29

      Hallo Jacky,

      das kann nur schwer eingeschätzt werden, da dies vom Einzelfall abhängt. Sie werden sich im Mindesten auf eine Geldbuße einstellen müssen, auch ein Punkt und ein Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. Wenn Ihr Unfall als A-Verstoß klassifiziert wird, dann müssen Sie zusätzlich ein Aufbauseminar absolvieren und Ihre Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jacky
    Am 18. Dezember 2017 um 14:33

    Hallo bin fahranfänger hatte am samstag einen unfall.war auf der vorfahtsstrasse und als och um die kurve gefahren bin hab ich etwas schwartzes rüberhuschen sehen .Hab mich so erschrocken und versucht auszuweichen und bin voll in ein stehendes Auto reingefahren.
    Meine frage mit welchen konsequenzen mus ich rechnen.
    Lg.Jacky

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 11:45

      Hallo Jacky,

      das lässt sich nicht pauschal beantworten – Ihre Sanktion hängt davon ab, wie die genauen Umstände bewertet werden. Sie werden im Mindesten eine Geldstrafe erhalten; mitunter wird Ihr Unfall zudem als ein A-Verstoß eingeschätzt werden. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen. Für Ihre genaue Strafe müssen Sie jedoch den entsprechenden Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Florian
    Am 14. Dezember 2017 um 21:12

    Guten abend,
    Ich hatte vor 2 tagen einen autounfall ich bin in der probezeit und schuld am unfall.

    Uhrsache im verkehrsberuhigten bereich einem auto die vorfahrt genommen ( rechts vor links)
    Problem ich habe so gut wie nichts gesehen es hat wie sau geregnet und eine schlecht beleuchtete straße gewesen…personschaden eine bekannte die aber keine anzeige macht.

    Was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:49

      Hallo Florian,
      kommt es durch einen Vorfahrtsverstoß zu einem Unfall mit Personenschaden, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei in der Probezeit um einen A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jacqueline
    Am 13. Dezember 2017 um 12:21

    Ich bin heute bei Glatteis an eine Kreuzung Rangers, wo bereits zwei Autos standen. Ich hatte ungefähr schrittgeschwindigkeit und bremste ab. Dabei bin ich aber noch ein Stück nach vorne gerutscht und hab meinen Vordermann angedockt. Bei der Begutachtung ist nur ein Kratzer in seiner Stossstange zu erkennen gewesen. Wir haben Daten ausgetauscht und ich habe morgen einen Termin zur Unfallaufnahme bei meiner Versicherung. Ich bin noch in der Probezeit. Die Polizei wurde nicht gerufen. Was erwartet mich da an Folgen bzw Kosten?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:30

      Hallo Jacqueline,
      klären Sie einen Unfall mit geringem Schaden ohne die Polizei, drohen in der Regel keine Konsequenzen für die Probezeit. Welcher Schaden entstanden ist, können wir nicht einschätzen. Allerdings müssen Sie unter Umständen mit einem steigenden Versicherungsbeitrag rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Alex
    Am 5. Dezember 2017 um 21:12

    Hallo,
    Ich habe nun 9Monate meinen Führerschein, heute kam es zu einem Auffahrunfall bei dem ich einem Auto hinten drauf gefahren bin, da dieser kurzfristig wegen einem vorausfahrenden Bremsen musste.
    Durch den Aufprall musste die Person vor mir seine Schmerzen beim Arzt untersuchen lassen.
    Mein Auto hat größeren Schaden, als sein Fahrzeug.

    Was wird mich nun erwarten?
    Fahrverbot? Aufbauseminar?

    Viele Grüße
    Alex

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:55

      Hallo Alex,

      welche Folgen auf Sie zukommen, hängt davon ab, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird, weshalb sich keine pauschale Antwort geben lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Toni S.
    Am 3. Dezember 2017 um 20:54

    Guten Abend,
    Mir ist gerade ein Unfall passiert, bei der aus meiner Sicht keine Schuld auf mich trifft.
    Ein PKW ist beim abbiegen nach rechts von der Hauptstraße auf die Nebenstraße zu weit um die Kurve gefahren und hat meine Sput geschnitten. Ich fuhr langsam von der Nebenstraße auf die Hauptstraße, auf meiner rechten Seite stand ein parkendes Auto. Der PKW ist dann gegen mein Auto gefahren, wegen der Glätte aber konnte er nicht bremsen. Ich bin mit 5-7km\h gefahren und konnte nur leicht abbremsen wegen dem Schnee.
    Nun haven wir die Polizei gerufen, um das zu protokolieren, doch beide müssen eine Strafe von 145€ zahlen und kriegen beide 1 Punkt.
    Nun wollte ich fragen, ob ich einen Aufbauseminar nehmen muss, da ich schon 1 Jahr in Probezeit bin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Toni

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:24

      Hallo Toni,

      das können wir nicht mit Sicherheit sagen. In der Regel wird Ihnen durch einen Bußgeldbescheid mitgeteilt, was Ihre Strafe ist. Insofern dort kein Aufbauseminar erwähnt war, sollte auch keins befürchtet werden. A-Verstöße verursachen eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar; ob Ihr Unfall als ein A-Verstoß gewertet wird, können wir leider nicht einschätzen. Zur Sicherheit können Sie auch bei der bearbeitenden Behörde bzgl. Ihrer Sanktion nachfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Sydney
    Am 24. November 2017 um 18:02

    Hallo, mein Sohn ist in der Probezeit und hatte einen Auffahrunfall. Das Auto vor ihm (ein neuer Wagen) machte eine Vollbremsung. Mein Sohn, der ein älteres Auto fährt, bremste, aber schaftte es nicht rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Es entstand leichter Blechschaden. Als mein Sohn die Fahrerin und deren Beifahrer fragte, ob sie Ok wären, antworteten sie mit „Ja“. Die Polizei nahm den Unfall auf und wollte ihm zuerst nur eine Verwarnung geben mit einem Bußgeld über 35€. Dann sprach einer der Polizisten mit der Unfallgegnerin und sagte meinem Sohn, sie hätte auf seine Frage, ob sie verletzt sei, geantwortet, sie hätte Kopfschmerzen und mein Sohn hätte jetzt das Problem, dass es sich jetzt um einen Personenschaden handeln würde. Er hat jetzt von der Polizei einen Äusserungsbogen erhalten zu: 1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall u. 2) Straßenverkehrsordnung. Wie soll er sich jetzt verhalten bzw. soll er ankreuzen: „Ich geb die Straftat(en) zu.“? Was kann das für Auswirkungen haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 16:19

      Hallo Sydney,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der fundiert zu Ihrem Fall Auskünfte erteilen kann. Auch Ihre Kfz-Versicherung sollte Ihnen beratend zur Seite stehen können.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  14. Lukas
    Am 19. November 2017 um 16:17

    Hallo zusammen,
    Der Hergang meines Vergehens ist, dass ich auf einer Landstraße durch Schneematsch die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Das Schleudern endete in einem Totalschaden und einem beschädigten Baum.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit. Welche Auswirkungen hat dieser Unfall auf meine Fahrerlaubnis?

    Mfg
    Lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:35

      Hallo Lukas,

      welche Auswirkungen sich ergeben, hängt davon ab, welche Art von verstoß zum Unfall geführt hat. Handelt es sich etwa um einen A-Verstoß, wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ako
    Am 7. November 2017 um 21:41

    Guten Abend ich habe schon eine probezeitveelängerung und habe schon einen aufbauseminar besucht jetzt habe ich einen Auffahrunfall gebaut Personen sind nicht zu Schaden gekommen mit was muss ich rechnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:19

      Hallo Ako,

      das ist schwer zu sagen. Neben Punkten, Bußgeld und einem vorübergehendem Fahrverbot wird die Sache wahrscheinlich als A-Verstoß gewertet werden, was eine offizielle Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich zieht. Genau können wir dies jedoch nicht sagen, da dies Sache der bearbeitenden Behörde ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  16. I
    Am 26. Oktober 2017 um 2:21

    Hallo! Mir ist folgendes passiert, ich stand an der roten Ampel, in der Spur die gradeaus führt, neben meiner Ampel befand sich eine zweite Ampel für Rechtsabbieger . Ich war leider unaufmerksam und fuhr los, als es nicht bei mir, sondern bei den Rechtsabbieger grün wurde, es kam zu einem Zusammenprall mit leichtem Blechschaden. Der Fahrer von dem Auto hat Polizei gerufen. Frage: Mit welchen Bußgeldern, Punkten, Führerscheinentzug etc muss ich rechnen? Und was muss ich weiter tun? Bin in der Probezeit. Danke für die Antwort foraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:56

      Hallo I,

      welche Sanktionen auf Sie zukommen, hängt davon ab, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird. Dies ist dem Unfallbericht der Polizei zu entnehmen. Sollte es sich etwa um einen Rotlichtverstoß gehandelt haben, finden Sie die Sanktionen auf https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/. Da es sich hierbei auch um einen A-Verstoß handelt, müssten Sie zusätzlich damit rechnen, dass die Probezeit verlängert wird. Außerdem müssten Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jennifer K.
    Am 23. Oktober 2017 um 17:26

    Hallo
    Ich bin noch in der Probezeit.
    Heute hatte ich einen Unfall.
    Und zwar ist es so passiert;
    Ich bin in den Kreisverkehr rein gefahren, vor mir fuhr ein BMW.
    Da ich mich immer doppelt absichern tu hab ich während des einfahren zu meiner rechten Seite geschaut um mich abzusichern ob die anderen Fahrer mir nicht die Vorfahrt nehmen. In den Moment als ich gerade aus schaute sah ich das die Fahrerin vor mir hielt. Konnte gerade noch ein bisschen abbremsen, aber konnte es leider nicht verhindern dass ich ihr hinten aufgefahren bin. Habe als erstes meine Firma angerufen was ich machen soll. Habe natürlich die Polizei gerufen.
    Meine Frage ist nun mit was ich rechnen muss zwecks meines Führerscheins???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 9:25

      Hallo Jennifer,

      hierbei ist entscheidend, welcher Verstoß dem Unfall zugrunde lag. Dies sollte dem Unfallbericht der Polizei zu entnehmen sein. Auswirkungen auf die Probezeit ergeben sich, wenn es sich bei der Verkehrsordnungswidrigkeit um einen A- bzw. B-Verstoß handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Josephine
    Am 12. Oktober 2017 um 9:19

    Hallo,
    Ich hab seit knapp zwei Monaten meinen Führerschein und hatte heute einen Unfall.
    Ich wollte nach links auf eine Straße fahren und hab dort gewartet weil die Straße sehr stark befahren war. Nach längerer Zeit hat mir ein Auto Platz gemacht und wollte mich durch lassen das Auto dahinter hat gewartet und von der rechten Seite kam auch kein Auto. Als ich langsam angefahren bin hat ein Auto von weiter hinten die Autos die mich durch gelassen haben über holt und ich bin in das überholende Auto reingefahren. Das Auto so wie ich haben einen Blechschaden. Die Autofahrerin hat auch über leichte Kopfschmerzen geklagt. Im Gespräch hat sie dann erzählt sie hätte mich gesehen und sich gefragt wieso ich nicht bremsen würde. Bei dem Polizisten hat sich das alles sehr negativ für mich angehört und ich habe angst meinen früherschein zu verlieren. Und wusste gerne was auf mich zu kommen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:48

      Hallo Josephine,

      das hängt von davon ab, wem die Schuld zugesprochen wird und welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen werden kann. Aus diesem Grund lässt sich nur sehr schwer eine pauschale Angabe machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sarah
    Am 5. Oktober 2017 um 9:56

    Hallo,
    Ich bin Fahranfänger und habe gestern Nacht beim rückwärts Ausparken ein Auto gestreift. Dieses Auto hatte mich zugeparkt und stand auf keinem eingezeichneten Parkplatz. An meinem Auto ist nur ein Kratzer, aber an seinem ist ein Riss im Kohtflügel. Er wollte keine Polizei, sondern nur meinen Namen und Telefonnummer? Ich wollte dies meiner Versicherung mitteilen, mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 12:22

      Hallo Sarah,

      Konsequenzen sollten nur zu fürchten sein, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat bzw. von diesem Kenntnis erhält.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. filiz
    Am 2. Oktober 2017 um 12:23

    Hallo,
    Ich habe seit 3 Monaten meinen Führerschein und bin am Samstag an der Ampel jemanden hinten reingefahren aber nur ganz leicht. Habe leider zu spät gebremst und es war rutschig. Der Schaden ist nicht sehr groß.

    Mit was muss ich jetzt Rechnen ?
    Könnte mir mein Führrerschein abgenommen werden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:07

      Hallo Filiz,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, hängen die Folgen davon ab, welcher Verstoß Ihrerseits zum Unfall geführt hat. In der Regel müssen Sie jedoch nicht mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. F.
    Am 29. September 2017 um 1:14

    Mein Bruder hatte gestern einen verschuldeten Unfall.
    An einer Kreuzung hat er ein auf der Vorfahrtsstraße kommendes Auto übersehen, die beiden sind ineinander geknallt.
    Die andere Person wurde vom Krankenwagen mitgenommen, allerdings nur ein leichter Schock.
    Er ist noch in der Probezeit.
    Was kommt auf ihn zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:53

      Hallo F.,

      welche Sanktionen auf Ihren Bruder zukommen, hängt davon ab, welcher Verstoß zum Unfall geführt hat. Handelt es sich dabei um einen A-verstoß, wird die Probezeit verlängert, außerdem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen. Nähere Informationen zu Verstößen bezüglich der Vorfahrt erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/vorfahrt/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Esther
    Am 20. September 2017 um 19:32

    Werte Damen und Herren.
    Wenn ein Vorfahrtsvergehen in der Probezeit statt gefunden hat ohne Personenschaden und der Verursacher erst 14 Tage den Führerschein besitzt, müssen wir da trotzdem mit einem Aufbaukurs rechnen? LG Esther

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:35

      Hallo Esther,

      handelt es sich beim Vorfahrtsverstoß um einen A-Verstoß (siehe https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/), so wird die Probezeit verlängert, außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Nicole
    Am 19. September 2017 um 17:41

    Hallo.
    Ich hatte heute einen kleinen Unfall bei dem kein Personenschaden entstanden ist.
    Ich habe haltene PKWs überholt, langsam. Und musste rückwärts fahren da von vorne ein Bus kam. Da es in einer leichten Kurve war, habe ich wie es scheint zu wenig eingelenkt, habe das haltene Auto im Seitenspiegel nicht gesehen und bin dem in die hintere linke Tür und Kotflügel gefahren. Leichte Lackschäden und Einbeulungen an beiden Autos. Polizei gerufen, alles geklärt. Doch ich bin kurz vor Ende der Probezeit (1 Monat), auf was muss ich mich gefasst machen? Verlängerung? Aufbauseminar? Nichts?
    LG Nicole

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:33

      Hallo Nicole,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weiterhin haben Sie einen A-Verstoß begangen. Das bedeutet, dass sich Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Yannik
    Am 1. September 2017 um 18:03

    Hallo habe , vor ein paar Tagen einen Unfall gebaut bin dabei beim Abbiegen von der Straße abgekommen und bin in einen laternenpfeiler gehfahren , welche folgen hat dies für meinen Führerschein bin noch 1 jahr in der Probe .
    Danke schonmal .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 12:30

      Hallo Yannik,

      ob Konsequenzen bezüglich der Probezeit zu befürchten sind, hängt davon ab, welcher Verstoß zu dem Unfall geführt hat. Handelt es sich um einen A-Verstoß, wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Florian
    Am 23. August 2017 um 22:03

    Und kann er auch mit Verlängerung der Probezeit rechnen sowie mit einem Aufbauseminar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:04

      Hallo Florian,

      wurde der Unfall durch einen A-Verstoß ausgelöst, wird die Probezeit verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Maggie
    Am 23. August 2017 um 21:44

    Ich habe erst zwei Monate Führschein. Vor zwei Tagen habe ich beim Einparken einen Kratzer an einem parkenden Auto hintergelassen. Leider haben ich es nicht bemerkt und bin nach Hause gegangen. Als ich heute zu meinem Auto ging, stand der Besitzer von dem geschädigten Auto Daneben, und hat Polizei angerufen. Ich bin jetzt als Fahrerflucht angezeigt. Welche Konsequenzen muss ich noch rechnen?

    Dank.

  27. Thomas A.
    Am 13. August 2017 um 0:49

    Hallo ich bin einen Man an der Ampel wegen eines Krampfes im rechten Fuß mit ca 2-3 km/h auf die Anhänger Kupplung gerollt und habe dann mit ihm den schaden begutachtet habe aber vergessen im schock mir seine personalien zu geben und sein Nummernschild aufzuschreiben. Mit was kann ich denn an strafe rechnen bei ihm war lediglich ein bissl Plastik von da Anhänger Kupplung ab aber nix gebrochen und so. Mich macht das momentan fertig da ich ja noch Fahranfänger bin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 9:33

      Hallo Thomas,

      damit ein Verstoß geahndet werden kann, muss er von der Polizei aufgenommen oder dort gemeldet worden sein. Welche Sanktionen anfallen könnten, hängt davon ab, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Andre
    Am 5. August 2017 um 0:56

    Hi ich wollte mal fragen ich bin an einer Kreuzung wo rechts vor links ist gefahren ich machte halt schaute nach rechts es Kamm keiner.ich wollte gerade nach links schauen auf ein mal rauschte eine Auto Fahrerin von mir aus gesehen links an mir vorbei und schliff mich.Haute ab,Kamm nach 5-7 Minuten wieder ohne ihr Auto und sagte zu mir ob ich ihr an ihr Auto gefahren wäre also Sie will mir die Schulter geben.Der Schaden liegt bei 1700 Euro die gegnerische Versicherung hat nur 400 Euro überwiesen und will den Rest nicht mehr bezahlen weil die Versicherung behauptet das die wo mir die Vorfahrt genommen hat nur zu 33.3% daran schuld wäre der Unfall War am 10.05.17 und ich habe 2 Zeugen die auch sagen das sie daran schuld wäre.Kann die gegnerische Versicherung damit durch kommen also das ich die schuld bekomme und was passiert dann mit mir Verliere ich dann meinen Führerschein oder muss ich ein Aufbauseminar besuchen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:59

      Hallo Andre,

      Sie können vor Gericht klären, wer an dem Unfall Schuld bekommt. An dieses Urteil müssen sich die involvierten Versicherungen grundsätzlich halten. Sofern Sie für schuldig befunden werden, müssen Sie aufgrund des Vorfahrtverstoßes mit Unfallfolge mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Da es sich dabei um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich Ihre Probezeit in diesem Fall auf vier Jahre und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Lukas
    Am 2. August 2017 um 23:29

    Hallo

    Ich habe meinen a1 Führerschein und bin innerhalb der Probezeit in der Nacht in meinen Vordermann reingefahren weil er sich durch eine Kurve verlangsamt hat welche Konsequenzen drohen mir ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:26

      Hallo Lukas,

      da in Ihrem Fall von einem Abstandsverstoß auszugehen ist, sind zwei Möglichkeiten denkbar. Fuhren Sie weniger als 80 km/h, sollte Ihnen lediglich ein Bußgeld von bis zu 35 Euro drohen. Fuhren Sie mindestens 80 km/H, haben Sie einen A-Verstoß begangen. In diesem Fall droht Ihnen nebst Bußgeld und Punkten ebenfalls die Verlängerung Ihrer Probezeit auf 4 Jahre und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Thomas
    Am 25. Juli 2017 um 17:44

    Hallo ich bin in der probezeit und hatte gestern an einer Kreuzung einen Unfall. Folgende Situation: Ich stand an einer roten Ampel und wollte nach links abbiegen, ein entgegenkommender Pkw hatte den linken blinker gesetzt und so dachte ich mir das er ebenfalls nach links abbiegt und wir voreinander abbiegen. Die Ampel wurde grün, ich bog ab und der entgegenkommende Pkw fuhr gerade aus und in die Beifahrerseite von mir rein. Welche Folgen kommen nun auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:09

      Hallo Thomas,

      ob Ihnen Folgen drohen, hängt von der Festlegung der Schuldfrage ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hierzu eine Einschätzung vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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