Nötigung im Straßenverkehr: Wann gilt dieser Tatbestand als erfüllt?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nötigung im Straßenverkehr: Diese Folgen sind möglich

Tatmögliche Strafen
Drohen mit GewaltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)
Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drohenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Was bedeutet Nötigung eigentlich?

Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr
Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch wann liegt eine Nötigung vor? Um diese Frage zu beantworten, sind sehr viele Faktoren wichtig. Zudem ist jeder Fall individuell zu betrachten, weshalb beim Strafbestand Nötigung im Straßenverkehr keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Zuerst ist die Nötigung im Straßenverkehr von dem Delikt der Beleidigung zu unterscheiden. Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist regelmäßig nicht als Nötigung zu sehen. Hier greift vielmehr der Tatbestand der Beleidigung, welcher jedoch ebenfalls eine Straftat darstellt und als solche zumindest mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr gilt es, einige Punkte abzuwägen, ob es sich tatsächlich um eine solche Tat handelt.

Der Einsatz der Lichthupe ist noch keine Nötigung, da das deutsche Strafrecht davon ausgeht, dass jeder Mensch einen bestimmten Grad an Besonnenheit aufweist und darüber hinwegsehen kann. Aufgrund vieler Urteile über das Strafmaß der Nötigung im Straßenverkehr haben wir hier einige Fälle zusammengestellt, die den Tatbestand erfüllen.

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Was ist als Nötigung anzusehen?

Es handelt sich normalerweise um Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer solchen gezwungen wird. In diesem Fall liegt eine Straftat vor.

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.

Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.
Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

Spezifische Ratgeber zur Nötigung im Straßenverkehr

Was ist eine Lichthupe? Gemeint ist ein kurzes, stoßweises aufblenden mit dem Fernlicht.

Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Nötigung im Straßenverkehr: Was,, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Nötigung gibt es auch im Straßenverkehr - doch wie wird verfahren, wenn es zu einer Anzeige kommt und eine Aussage gegen die andere steht? Bedeutet das immer einen Freispruch? » Weiterlesen...

Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Erst wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, handelt es sich auch um eine Nötigung im Verkehr.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 240 Abs. 1 StGB)

Die Absätze 2 und 3 regeln, dass auch der Versuch strafbar ist sowie die Tat dann rechtswidrig ist, “wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“.

Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Straftat angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.

Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß
Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß

Die Nötigung kann also durch

  • Gewalt oder
  • durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel

erfolgen. Diese beiden Optionen sollen in dem nächsten Abschnitt erklärt werden.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Gewalt

Das Strafmaß der Nötigung ist nur dann erfüllt, wenn der Begriff der Gewalt weit oder eng ausgelegt wird. Die weite Auslegung ist dann gegeben, wenn das Opfer der Nötigung im Straßenverkehr in der Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Der vermeintliche Täter wirkt also so auf das Opfer ein, dass es sich subjektiv zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt. Hierbei handelt es sich nicht um physische, sondern psychische Gewalt. Die enge Auslegung meint genau das Gegenteil. Hier wird von der körperlichen Gewalt gesprochen.

Der vermeintliche Täter versetzt das Opfer in eine Art körperlichen Zwang, sodass der Betroffene tatsächlich körperlich beeinträchtigt wird. Dazu muss der Täter jedoch eine „körperliche Kraftentfaltung“ walten lassen, also das Opfer schlagen etc.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Eine Drohung ist es immer dann, wenn der Täter den Eintritt eines bestimmten Verhaltens beim Opfer erzwingen möchte, weil er denkt, auf dieses Einfluss zu haben und diesen auch schließlich ausübt. Die Drohung ist dahingehend von der Warnung abzugrenzen, da hier ein Hinweis auf ein Ereignis ausgesprochen wird, welches in eine Tat resultiert, auf das der Täter keinen Einfluss hat.

Ein empfindliches Übel wiederum ist ein Wertverlust in einer solchen Größe, dass es das Verhalten des Opfers bestimmt. Ein Übel ist also eine Werteinbuße bzw. ein Nachteil. Merkt der Genötigte also, dass ihm ein großer Nachteil entstehen könnte, ändert er sein Verhalten. Er tut dies nicht aus freien Stücken, weshalb eine Nötigung eine Freiheitseinschränkung darstellt.

Nötigung im Straßenverkehr und ihre Folgen

Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.
Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.

Während das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr zu einer Beleidigung zählt und mit einer Geldstrafe geahndet wird, ist die Nötigung im Straßenverkehr eine Straftat. Sie kann sogar mit einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden.

Jedoch kann die Nötigung im Straßenverkehr auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fahrer nur kurz drängelt. Zudem ist auch der Abstand entscheidend. Die Umstände sollten also individuell geprüft werden. In diesen Fällen kann der vermeintliche Täter ein Bußgeld erwarten.

Eine Strafe ist es beispielsweise dann, wenn der Drängler den Abstand auf unter einen Meter verkürzt. Denn dann bedroht er den Vordermann so sehr, dass dieser sich genötigt fühlt, schneller zu fahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart definierte den Eintritt der Nötigung im Straßenverkehr als einen Vorgang, der von einiger Dauer und größerer Intensität ist.

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

  • Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.
  • Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat
  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Die Nötigung im Straßenverkehr kann auch Punkte zur Folge haben. Drei Punkte in Flensburg werden fällig, wenn das Gericht die Nötigung als Strafbestand urteilt. In diesem Fall kann auch der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Das Gericht spricht oftmals eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren aus, in der der vermeintliche Täter keinen neuen Führerschein beantragen darf. Dies ist jedoch kein Regelfall. Eher kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden.

Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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145 Kommentare

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  1. Christopher
    Am 17. November 2018 um 1:50

    Sehr geehrtes Bußgeldkatalog Team,

    ich wohne auf dem Dorf und es gibt hier viele alte Menschen, die meiner Meinung nach längst ihren Führerschein abgeben sollten. Die fahren teilweise außerorts (100er Zone) mit 60 Km/h und behindern den gesammten Verkehrsfluss ohne driftigen Grund. Da es einige unübersichtliche Kurven gibt, ist das Überholen an solchen Stellen oft nicht möglich.
    Meine Frage ist: gibt es eine legale Möglichkeit, diese Menschen auf ihr zu langsames Fahren aufmerksam zu machen ?

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:50

      Hallo Christopher,

      Sie können selbstverständlich das Gespräch suchen oder bei verkehrsgefährdendem Fahrverhalten Ordnungsamt/Polizei einschalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ritter
    Am 9. November 2018 um 16:25

    Hallo,
    Während ich heut auf dem Weg mit mein Auto nach Hause war, fuhr ein Auto dauhaft 10 km/h zu langsam.
    In der Stadt wo dreißig ist dann ca 15-20 km/h. Wo ich um eine Kurwe fuhr bin ich ihm mit mein 30km/h fast drauf gefahren wobei ich kurz, wirklich nur kurz meine Hupe drückte damit er etwas beschleunigt.( für mich Warnsignal )
    Da fing er an wild in seinem Auto mit der Faust rum zu Fuchteln und mich aus zu bremsen bis auf ca 5-10 km/h.
    Da bin an ihm vorbei, rechts ran und er musste auch halten wo ich dann mit zu ihm ans Fenster bin und ihm darauf an sprach und zu ihm sagte dass er sich doch auch an die stvo zu halten solle da er das schon seit einer einer langen Strecke macht.
    Da sagte er zu mir er zeigt mich wegen Belästigung an.
    Wie verhalte ich mich und worauf muss ich mich einstellen?
    LG Daniel R

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 14:56

      Hallo Ritter,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, wenn Sie eine Anzeige erhalten sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Falestra
    Am 7. November 2018 um 18:48

    Hallo liebes Team,
    Ich hab mein Auto vor Hydranten geparkt(in der Arbeit). Später war ein Zettel auf der Frontscheibe, dass das Auto von der Polizei wegen Falschparken fotografiert wurde und ich würde wegen Nötigung angezeigt. Warum das ne Nötigung ist, verstehe nicht, aber würde gerne wissen, was mich erwartet??
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Eddie
    Am 29. Oktober 2018 um 19:45

    Guten Abend,

    in letzter Zeit Passiert es häufiger das andere Autofahrer Gas geben wenn ich diese Überholen möchte. 2 von diesem Autofahrern Überholten mich zuvor. Wenn ich diese wegen ihrer Langsameren Fahrweise überholen wollte beschleunigten diese Stark. So das ich das dass Überholmanöver abbrechen musste. Kann ich so was als Nötigung zur Anzeige Bringen?
    Einer Überholte mich heute zuvor mit ca 150 km/h bis 160 km/h bin selber 120 km/h gefahren. Im Anschluss ist ganz normal gefahren mit seinen 260 PS Golf nur als ich dann an ihn Vorbei Wollte gab er Vollgass, zu dem Bremste er mich aus wegen meiner Lichthupe!
    Meiner Meinung hat nur die Polizei das Recht Verkehrsteilnehmer zu Maßregeln und nicht andere Autofahrer durch beschleunigen während man schon überholen möchte!

  5. Max
    Am 9. September 2018 um 23:26

    Guten Tag,

    ich wurde heute von einem Fahrzeug beim Überholen gehindert, in dem er das Tempo anzog und mich nicht vorbei ließ. Darauf hin ordnetet ich mich wieder hinter ihm ein und betätigte mehrfach die Lichthupe. Beim nächsten Ortseingang hielt er unerwartet an, sodass ich eine Vollbremsung machen musste. Wir stiegen beide aus und er drückte mich an mein Fahrzeug und schlug mir ins Gesicht. Meine Frage: Was hat er für eine Strafe zu erwarten und kommt auf mich auch etwas zu, da ich die Lichthupe betätigt habe ?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:33

      Hallo Max,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Heiko
    Am 9. September 2018 um 15:32

    Hallo zusammen,
    wurde heutemittag von meiner Fahrerseite gedrängelt!!Also folgendes, der Fahrer gegenüber hatte 4-5 parkende Autos auf seiner Seite und obwohl die Strasse gut übersehbar ist und mich komme sah überholt!!

    Ich musste stark Bremsen um mir nicht die Felgen zu ruinieren am Bordsteinrand.

    fahr rüber du Idiot wurde geschriehen. (Sommer) Fenster offen.

    Habe mir das Kennzeichen aufgeschrieben ! Kann ich so ein Verhalten zur Anzeige bringen??
    Im voraus schon mal ein DANKE

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:27

      Hallo Heiko,

      das kann Ihnen am besten die Polizei bzw. ein Anwalt beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. jojo
    Am 16. August 2018 um 16:43

    Der Fahrradfahrer muß ja ebenfalls recht vor links beachten und hätte deshalb sowieso mit einer “Vollbremsung” abbremsen müssen.

  8. Ilka
    Am 8. August 2018 um 21:05

    Hallo.
    War grade auf einer Landstraße unterwegs und würde von einem anderen Fahrer ausgebremst. Er ist trotz Tempolimit 100 nur 60 gefahren und hat ewig unnötig gebremst und hin und her gefahren. Mich somit auch zum überholen gehindert. Habe dann gehupt und auch aufgeleuchtet. Dann hat er so stark gebremst und fast einen Unfall verursacht.. Bin später ehrlicherweise und voll verärgert rechts am seitenstreifen an ihm vorbei wo er mich auch versucht hat abzurdrängen und nochmals fast einen unfall verursacht hat… Dann ist mir leider meine Fassung verloren gegangen und habe unüberlegt den Mittelfinger gehalten das er ihn von hinten gesehen hat. Er ist mir dann nah aufgefahren und war später dann wieder weg Wo ich ihn mal fragen wollte was das soll..

    Kann mir jemand sagen wer jetzt genötigt hat? Und ob ich jz trotzdem auch wenn es unüberlegt war mit einer Anzeige rechnen muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 11:11

      Hallo Ilka,

      solche Fälle aus der Ferne einzuschätzen ist äußert schwierig, da uns zu wenige Details vorliegen und wir die Situation vor Ort nicht kennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Anastassiya
    Am 12. Juni 2018 um 6:19

    Guten Tag,

    Ich hatte gestern einen Fall wo ich leider ein Auto für eine Zeit von 3-4 Stunden am Parkplatz blockiert habe. Dem Fahrer hab ich Bescheid gegeben und ihm das auch zu recht war. Allerdings nur für eine Stunde. Bau mir ging die Stunde schnell vorbei und ich plötzlich vergessen hab, dass ich jemanden mit meinem Auto gerade blockiere.
    Der Mann hat zu recht Polizei angerufen. Zum Glück bin ich in der gleichen Zeit gekommen und Auto wurde nicht abgeschleppt. Der von mir geblockter Mann möchte keine strafanzeige gegenüber mir stellen. Nachdem der Mann gegangen ist, hat Polizei Protokoll ausgefüllt und mit gesagt, dass das some Nötigung war.
    Kann so ein Fall von Prokura als Nötigung betrachtet werden und welche Schtraffe kann dadurch einfallen?

    Dankeschön
    Anastassiya

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:34

      Hallo Anastassiya,
      welche Sanktionen für Nötigung im Straßenverkehr drohen, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Emilia
    Am 28. Mai 2018 um 19:47

    Hallo Team,
    als ich heute Abend aus der Arbeit auf der Bundesstraße mit ca 100 kmh Geschwindigkeit unterwegs war, wurde mir aus der Nebenstraße von einem BMW Cabrio Fahrer Vorfahrt mit Gefährdung genommen. Daraufhin müsste ich dynamisch bis ca. 40-50 kmh bremsen, damit kein Unfall pasiert. Dabei habe ich dem Fahrer ein Lichtluppe- Warnungssignal gegeben, weiterhin allerdings mit dem normalen Abstand gefahren. Nach ca. 5 km sind wir zufällig an dem gleichen Parkplatz vor dem Geschäft angehalten, ich bin einkaufen gegangen, hatte ich aber den Eindruck dass der Fahrer mein Kennzeichen aufgeschrieben hat.
    War mein Verhalten eine Nötigung??
    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:25

      Hallo Emilia,

      das kann nur ein Anwalt anhand des Einzelfalls entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jona D
    Am 23. Mai 2018 um 12:21

    Sehr geehrtes Team,

    ich hatte vor einiger Zeit eine unschöne Begegnung mit einem Radfahrer.
    Trotz gewährleistung der Vorfahrt, hat mich der Radfahrer angepöppelt.
    Es gab eine kurze ” Diskusion ” von beiden Seiten aus, ich fuhr dann weiter und der Radfahrer , anstatt seinen Weg fortzusetzen, fuhr mir , meines Erachtens, aggressiv hinterher.
    Ich habe angehalten, bin aus dem Auto ausgestiegen, daraufhin hält der Radfahrer vor mir an, schreit , ich würde ihn
    ” Nötigen ” und ich hätte ihm nicht die Vorfahrt gewährt.
    Ich habe den Radfahrer stehen gelassen, bin ins Auto eingestiegen und fuhr weiter.
    Ein paar Wochen später, musste ich eine Stellungnahme bei der Polizei machen und den Fall genau schildern, da mich der Radfahrer gemeldet hat.
    Schlussendlich wurde dieses vom Gericht ohne Folgen beigelegt und der Fall wurde fallen gelassen.

    Mein Problem ist folgendes:
    Ein paar Wochen später, erhalte ich eine Bussgeldstrafe und einen Punkt in Flensburg wegen Missachtung der Vorfahrt des Radfahrers.
    Ich will das Bussgeld nicht zahlen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.

    Wie soll ich nun vorgehen?

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Information

    Mit freundlichen Grüssen

    Jona D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 17:02

      Hallo Jona D.

      leider dürfen wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie gegen die Entscheidung vorgehen möchten, kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Rat eines Anwalts einzuholen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Georg S.
    Am 10. Mai 2018 um 20:51

    Guten Tag,

    die Beantwortung auf diese Sachlage würde mich interessieren:

    4-spurige Stadt-Schnellstraße; diese endet an einer größeren Innenstadt-Kreuzung (Tempo dann innerorts normal 50km/h):
    2 ausgewiesene Linksabbiegerspuren in Ri. Innenstadt.
    2 Spuren für geradeaus, bzw. die rechte davon auch für rechts abzubiegen.

    Im Berufsverkehr zeigt sich, dass die Linksabbiegespuren fast immer langen Rückstau haben. Die beiden rechten Spuren zeigen fast immer recht freies Fahren.

    Taxi-Fahrer (fast vorhersehbar) in kurzer Taktung fahren auf der rechten Spur weit vor, drosseln das Tempo und fahren parallel zu den vorne langsam rollenden (links abbiegen wollenden) PKW und hoffen auf “Lücken” beim Anfahren, bzw. drängen sich förmlich schräg vor einem ein. Um nicht zu kollidieren, muss ich (man) bremsen, teileweise auch so stark, dass Sachen im Auto von Sitzen umherliegen. Hupen hilft nicht – in aller Härte / Respektlosikeit drängeln sie so in dieser Art unbeirrt vor; Hupen bringt nichts, außer dass die Taxifahrer sich hernach lautstark / schimpfend äußern (wild u. beleidigend gestikulieren).

    Die Krönung der “neuen Disziplin” ist neuerdings, nach vorne auf der Geradeausspur vorzufahren, beim Lichtzeichen-umsprung “außen” zu überholen und und von geradeaus auf links abzubiegen und einen so nötigen / zwingen stark abzubremsen, um eine Kollision zu verhindern. Und diese Chaoten sehen sich schuldfrei; hernach Stinkefinger, zusätzlich Bremslicht aufblitzen lassen….
    Höchstgradige Gefährung.
    Wenn ich (3,3 t Sprinter) dann abrupt bremse (muss), um einen Unfall mit dem Taxi zu vermeiden, müssen hinter mir fahrende KFZ, denen ich wg. meiner Karosserie die Sicht versperre, auch hart bremsen.

    Würde ich nicht bremsen und einfach unbeirrt weiterfahren – also bis zur Kollision – wessen Schuld ist es?
    Kann ich mitbelangt werden?
    Ist die Schuldfrage in so einem Fall mehr oder weniger klar, weil mit Bewusstsein / Vorsatz von gerade auf links abgebogen
    wird, um sich einen Vorteil (Zeit) zu verschaffen?
    Ich sehe da einen klaren Fall von Nötigung!
    Soll man soetwas als Exampel statuierend mal bei der nächsten Gefährdung / Nötigung anzeigen?

    Vielen Dank für eine Einschätzung.
    Es geht nicht um eine Rechtsberatung, dafür hätte ich aich eine Versicherung.

    Die Frage geht darum, ob man dieses unverschämte u. vorsätzliche Verhalten eine “Nötigung” darstellt?

    Besten Dank,
    es grüßt
    Georg

    P.S.: andere Situation, den vorsätzlich handelnden Taxifahrer habe ich auf seine “Nötigung” hingewiesen. Seine Reaktion?: Drohungen…., er wisse, ja wer ich sei (Werbung auf LKW).
    Bei soetwas kriege ich echt Angst. Auch eben von dieser Taxifahrermaffia..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 14:13

      Hallo Georg,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich um eine Nötigung, wenn jemand einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Ihrer Beschreibung nach könnte es sich also tatsächlich um Nötigung handeln. Wer Schuld trägt, muss immer je nach Einzelfall entschieden und kann nicht pauschal beurteilt werden. Es ist aber zu erwarten, dass Sie zumindest eine Mitschuld tragen, wenn Sie dem Abbiegenden vorsätzlich ins Auto fahren. Eine Anzeige ist grundsätzlich möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Fl0
    Am 9. Mai 2018 um 14:21

    Guten Tag,

    auch ich habe eine Frage zum Thema Nötigung, insbesondere “Ausbremsen”:

    Das Szenario sieht so aus: Eine zweispurige Fahrbahn in eine Richtung (nach einer Autobahnausfahrt). Vor mir ein BMW und vor diesem ein Audi. Ich mache den Schulterblick, fahre auf die linke Fahrbahn und gebe Gas. Der BMW vor mir blinkt während ich beschleunige und zieht dann eine Sekunde später geschätzt eine Wagenlänge vor mir ebenfalls auf die linke Spur.

    Mein Hupen wurde mit einem kurzen Bremsencheck “gedankt”. Zwar musste ich nicht stark bremsen, bin aber dennoch gewaltig zusammengezuckt. Die Frage ist womöglich blöd, aber war in diesem Fall der Tatbestand der Nötigung gegeben?

    Danke im Voraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 15:23

      Hallo Fl0,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt zur Klärung der Frage.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Kevo
    Am 20. April 2018 um 6:49

    Hallo Team,

    ich fuhr gestern auf einer Bundesstraße mit ca. 105 km/h hinter einem PKW (ebenfalls 105 km/h konstant). Ca. 100 m vor einer 70er Zone bremst dieser aprupt auf 50 km/h ab so das ich so scharf auf die Bremse drücken musste das mein PKW kurz ins wanken gerieht. Daraufhin bekam ich diverse Handzeichen, abwohl mein Abstand zwischen 50+m lag (bisschen mehr wie 2 Leitpfosten). Danach schaute er permanent in den Rückspiegel und fuhr nach der 70er Zone 80 km/h. Ich legte zum Überhohlen an. Als ich dann in der Mitte von seinem PKW war scherte er so stark links aus, sodass ich nochmals stark abbremsen musste und ich beinahe im Strassengraben landete.

    Leider steht es hier Aussage gegen Aussage, Ich habe lediglig nur KFZ-Beschreibung und kein Kennzeichen, von einem Fahrer der hinter uns fuhr.

    Im war völlig egal und wahrscheinlich nicht bewusst das hier Leben im Spiel war. Eine Anzeige gegen den Fahrer wurde bereits aufgegeben.

    Frage nun, was wird die Polizei/Staatsanwaltschaft unternehmen? Wird der Zeuge gesucht oder wird nichts passieren da Aussage gegen Aussage steht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:57

      Hallo Kevo,

      zu konkreten Fällen können wir keine Aussagen treffen. Wenden Sie sich zur Akteneinsicht an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Hans
    Am 18. April 2018 um 15:41

    Mir ist auch jemand mal zu dicht aufgefahren, was noch verschärft dazu kam, war das als ich in einer Einbuchtung bei einer Bushaltestelle hielt, er neben mir auf der Straße anhielt und mich beobachtete.

  16. Dominik
    Am 15. März 2018 um 16:53

    Hallo,
    Heute bin ich innerorts gefahren und wollte jemanden überholen, da ich links abbiegen musste habe ich ihn kurz geschnitten,(es ist aber nichts passiert und er musste auch nicht stark bremsen), daraufhin fing er dann an zuhupen und hat sein handy rausgeholt, während dem Fahren, und hat ein Bild gemacht. Kann das irgendwelche Folgen für mich haben und ist das Rechtskräftig wenn er durch ein Bild was während dem Fahren aufgenommen wurde mein Kennzeichen weiß.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:02

      Hallo Dominik,

      unter Umständen kann Ihnen Nötigung oder eine Gefährdung im Straßenverkehr vorgeworfen werden. Inwiefern ein solches Bild als Beweis dient, wird von den Behörden entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Ilona
    Am 14. März 2018 um 23:21

    Ich befand mich heute mit meinem Auto auf einer zweispurigen Autobahn (Geschwindigkeitsbegrenzung 130 km/h) auf der linken Spur und überholte eine Gruppe von sechs LKW´s, die eng als Gruppe zusammenfuhren. Diese hatten eine Geschwindigkeit von ca.100-110 km/h. Mein Tacho zeigte mir, dass ich mit 130 km/h unterwegs war. Während dieses Überholvorganges näherte sich von hinten ein sehr schnelles Auto. Ich schätze, dass es mit mindestens 180 km/h fuhr, da es sehr schnell mein Auto erreichte. Es fuhr sehr dicht auf. Der Abstand zu meinem Heck war weniger als drei Meter. Dann gab er mir zum ersten Mal Lichthupe. Ich hatte keine Möglichkeit auf die rechte Spur (zwischen die LKW-Gruppe)zu wechseln ohne mich durch einen starken Bremsvorgang selbst in Gefahr zu bringen. Da betätigte der Fahrer ein zweites Mal die Lichthupe. Als ich den Überholvorgang beendet hatte, wollte ich mich rechts einordnen. Bevor ich die Spur wechseln konnte, überholte mich das Auto rechts und scherte vor mir mit einem sehr geringen Abstand sofort wieder auf die linke Spur.

    Ich bin am Überlegen, ob ich eine Anzeige mache, da ich mich in dieser Situation bedrängt gefühlt habe. Ist das ein Tatbestand oder bin ich zu empfindlich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:07

      Hallo Ilona,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Rechts zu überholen ist auf der Autobahn grundsätzlich untersagt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. MS
    Am 8. März 2018 um 23:04

    Hallo BGK-Team

    Ich wurde Angezeigt wegen einer Nötigung im Straßenverkehr. Der Clou ist aber, dass die vor mir gefahrene Person sehr oft stark ausgebremst wurde und ich, als Fahranfänger, noch nicht die Fahrerfahrung besitze so schnell auf mir unbekannte Situationen zu reagieren. Ich habe mich anschließend bei der vor mir fahrenden Person für das ungewollte Bedrängnis mehrfach Entschuldigt! Meine Frage daher: Kann ich für dieses Verhalten belangt werden? Einen Anwalt habe ich dennoch schon einmal sicherheitshalber konsultiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:42

      Hallo MS,

      wenn Sie bereits einen Anwalt kontaktiert haben, so ist dieser der richtige und kompetente Ansprechpartner. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. natalie
    Am 2. Februar 2018 um 16:25

    Hallo,
    heute habe ich leider die Fassung verloren. Ich bin auf der Autobahn gefahren (Begrenzt auf 130 km/h) hinter mir fuhr ständig dicht und Lichthube machend ein Mercedes SUV. Ich war im Überholvorgang und war mittlerweile schon bei Tempo 150 km/h. Als ich zwischen dem von mir überholten Fahrzeug und dem davor fahrenden Lkw eingeschärt bin, schloss der SUV auf und fuhr konstant erst auf meiner Fahrzeughöhe und sodann etwas schneller, so dass ich an einem Einschären, ohne stark abzubremsen gehindert wurde, um den Lkw zu überholen-. Hätte ich ausgeschärt, hätte ich dem SUV die Rücklichter kaputt gefahren. Das ging bestimmt über eine Minute so. Ich habe mich so über das Verhalten geärgert, dass ich ihm wohl sichtbar den Mittelfinger gezeigt habe. Seine Tochter hat es wohl gesehen. Ich bin dann auf die Abbiegerspur gefahren (musste runter um nach Hause zu kommen). Die Fahrbahn ist sodann von 2 auf 3 Spuren “erweitert” neben der Abbiegerspur. Der SUV fuhr sodann auf der Mittleren Spur sehr langsam. Ein LKW ist auf der rechten Spur noch an ihm vorbeigezogen und er hat mich vom Fahrersitz aus gefilmt. Die Tochter auf dem Beifahrersitz hat nichts gemacht.

    Was kann mich jetzt wegen dem Mittelfinger erwarten?

    • Marlon
      Am 28. August 2023 um 16:51

      Besser verhalten und weniger Gewissensbisse haben.

    • Sarah
      Am 1. März 2018 um 9:26

      Hallo liebes Team,
      folgende Situation, mein Partner fuhr wie jeden Morgen zur Arbeit . Im Bereich wo 100 erlaubt ist , hatte er einen langsam fahrenden PKW vor sich , weshalb er selber langsamer fahren musste . Während er fuhr, fuhr ihm der PKW hinter ihm die ganze Zeit so dicht auf , dass er nicht mal das Kennzeichen sehen konnte . Dadurch hat sich mein Partner bedrängt und genötigt gefühlt den langsamer fahrenden Pkw vor ihm zu überholen. Nach mehreren Minuten schien die Straße vor ihm frei und er setzte zum Überholen an . Während er Überholen wollte kam dann aber doch plötzlich ein Auto von vorne und mein Partner musste aprubt stark bremsen und sich wieder in die Lücke einscheren aus der er gekommen war.
      Der hinter ihm fahrende musste ebenfalls stark bremsen, er war ja eh schon dauerhaft dicht aufgefahren .
      Die Fahrt ging so noch eine Weile weiter , auto vor meinem Partner langsam dahinter drängelt massiv. Nach einer Weile überholte der drängler meinen Partner und blinkte wild. Er gab zu verstehen dass mein Partner rechts ranfahren soll . Dies taten beide . Der drängler fing nun an meinen Partner zu belehren, das Überholen sei gefährlich gewesen und er hätte Zeugen und würde meinen Partner nun anzeigen .
      Für uns völlig unverständlich immerhin hatte sein dichtes Auffahren diese Situation erst hervorgerufen .
      Nun ist meine Frage wie soll man sich da jetzt verhalten , warten ob eine Anzeige kommt , oder besser den Drängler selber anzeigen ?
      War das Verhalten meines Partners eine Nötigung ?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 29. März 2018 um 16:53

        Hallo Sarah,

        wir dürfen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Welches Vorgehen ratsam ist, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 17:00

      Hallo Natalie,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie rechtliche Fragen haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • madbachus
        Am 11. März 2018 um 18:28

        Wenn er eine Anzeige macht, Anwalt einschalten (Stichwort: Affekthandlung) sowie Gegenanzeige wegen Nötigung machen.

  20. Matthes
    Am 11. Januar 2018 um 20:16

    Hallo,
    hatte heute ein sehr unschönes Erlebnis. Auf einer schmalen einspurigen aber längeren Einbahnstraße kam mir entgegen der Fahrtrichtung ein Fahrzeug entgegen. Wir stoppten beide und ich zeigte ihm an, dass er 20m zurück sein Fahrzeug wenden kann. Daraufhin sprang der Fahrer aus dem Fahrzeug, versuchte die zum Glück abgeschlossene Fahrertür von außen zu öffen und verdrehte mir den Außenspiegel danach mutwillig. Darüber hinaus schrie er mich an, ich sollte Platz machen.

    Ich trage mich jetzt mit dem Gedanken, den Fahrer anzuzeigen. Für eine reine Ordnungswidrigkeit ((20€) würde ich dies eher nicht machen. Inwieweit Schäden am Fahrzeug entstanden sind, werde ich bei Tageslicht prüfen und dann ggf. zur Anzeige bringen. Interessant für mich wäre aber auch ihre Einschätzung hinsichtlich des Straftatbestands der Nötigung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 13:23

      Hallo Matthes,

      für eine juristische Einschätzung müssten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Chris
    Am 2. Januar 2018 um 14:47

    Hallo BGK-Team,

    folgende Situation: Ich hab in der Mittagspause den Parklpatz meiner Firma mit normalen Tempo auf eine Straße verlassen. Auf der Straße gilt 60kmh Höchstgeschwindigkeit, und an der Stelle ca 200 Meter von einer Kreuzung entfernt. Im Rückspiegel sah ich ein paar Sekunden später, das ein Auto mit ganz klar sehr überhöter Geschwindigkeit (geschätzt 80kmh-120kmh) näherte. Ich habe schon mit einer Kollision gerechnet und bin mit dem Fuß vom Gas und über das Bremspedal. Die Fahrerin des Autos hinter mir ist unter 1 Meter aufgefahren(Nötigung?), hat getobt und mir den Finger gezeigt (Bleidigung?). An der Kreuzung musste ich halten und Vorfahrt geben. Bin dann rechts abgebogen, die Fahrerin hinter mir auch. Von der Spur auf der wir uns beide befanden, biegt eine Abbiegespur nach rechts in die Stadt ab. Ich habe geblinkt und wollte diese gerade befahren, als die Fahrerin hinter mir hupend und schimpfend, sich rechts zwischen mir und der Leitplanke wieder mit total überhöhter Geschwindigkeit an mir vorbei schob. Ich musste im reflex nach links ausweichen um eine Kollision zu vermeiden. Die Fahrerin war nun vor mir und zeigte mir nachwievor den Finger und bremste mich aus auf ca 20kmh, ehe Sie wieder beschleunigte auf geschätzte 80-100kmh (50er Zone). An der nächsten roten Ampel war ich so aufgewühlt das ich ausgestiegen bin um die Fahrerin zur rede zu stellen, allerdings sprang die Ampel auf Grün um und die Fahrerin fuhr mit einem Kavallierstart davon. Kennzeichen konnte ich noch Fotografieren.

    Meine Frage, hab ich mich verkehrswidrig Verhalten als ich das Auto an einer Roten Ampel verlassen habe um mit der wahnsinnigen Frau zu sprechen? Liegt hier der Tatbestand einer Nötigung vor?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 17:03

      Hallo Chris,

      eine Nötigung könnte vorliegen, allerdings sollten Sie das mit einem Anwalt klären. Nur dieser kann den Fall beurteilen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. Ridvan
    Am 5. Dezember 2017 um 1:49

    Hallo
    Letzte woche war.ich gemeinsam mit einem freund im parkhaus . Aufgrund des hohen besucher aufkommens war ich einige zeit auf der suche nach einem parkplatz ein.person wollte mit seinem auto wegfahren ich habe ihn gefragt und er hat gesagt kann bis 5 minuten dauer ich bin ein meter vorgefahren und habe meine.blinker und rückwärtsgang eingelegt und habe 3-4 minuten gewartet . Die anderen pkw,s erkannten das ich da reinfahren will wo die parklücke frei geworden war ist der geschädigte einfach reingefahren ich stieg aus meinem fahrzeug aus und habe gesagt das ich da rein fahren wollte er hat es aber nicht gemacht ich drohte nur damit die polizei wenn er nicht wieder rausfährt da er nicht rausfahren wollte rief ich die polizei
    Und jetz habe ich eine anzeige bekommen zählt.das auch als nötigung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:25

      Hallo Ridvan,

      grundsätzlich wird von einer Nötigung gesprochen, wenn eine Person Gewalt ausübt oder mit einem empfindlichen Übel droht. Inwiefern dies in Ihrem Fall zutrifft, lässt sich aus der Ferne leider nicht pauschal beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Cornelia
    Am 21. November 2017 um 22:47

    P.S. innerorts, ich rede von Vorfällen innerorts. Der Kreisel war bei 50 km/h, nach dem Kreisel gar 40 km/h. Die besagte rechts-vor-links-Kreuzung war nach der 20er-Zone, die nach der Kreuzung zur Zone 30 wurde.

    • Sandy
      Am 13. Mai 2018 um 16:13

      hallo Cornelia
      Hast du inzwischen Anzeige in einem solchen Fall erstattet?
      Würde mich interessieren wie das ausgegangen ist.

  24. Cornelia
    Am 21. November 2017 um 22:44

    Hallo,
    heute habe ich wieder eine Nötigung erlebt, als ich mit dem Pedelec unterwegs war. Autofahrer hupen oder schneiden mich, überholen mich, während ich an einer rechts-vor-links-Kreuzung den Rechtsverkehr passieren lasse usw. Am gefährlichsten war es, als ein SUV mich von der Straße abdrängte. Damals merkte ich mir das Kennzeichen nicht, da ich perplex gewesen bin und schnell reagieren musste. Zwischenzeitlich merke ich mir jedes Kennzeichen und notiere es zu Hause. Heute ist es wieder passiert, vor einem Kreisel, ich fuhr 43 km/h. Ein PKW zog auf die Linksabbieger-Spur vor dem Kreisel, hupte, drängte mich zur Seite und zog vor mir in die Verengung des Kreisels ein.
    Bisher habe ich noch niemanden angezeigt, aber es ist wirklich gefährlich, und ich möchte endlich etwas dagegen unternehmen. Doch ich befürchte, dass es als Bagatelle abgetan wird.
    Als ich mich einmal auf den Radweg flüchtete, wurde ich von einem Fahrradfahrer angehalten, er werde die Polizei holen, wenn ich mit meinem Pedelec nicht den Radweg verlasse. Es ist zum Haareraufen.
    Ist eine Anzeige wegen Nötigung möglich und kann ich dass auch jeden zweiten Tag machen?
    Würden Aufnahmen einer Helmkamera ggf als Beweis dienen dürfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:49

      Hallo Cornelia,

      grundsätzlich haben Sie das Recht dazu, auch wiederholt Nötigungen anzuzeigen. Inwiefern Aufnahmen einer Helmkamera anerkannt werden, ist nicht eindeutig festgelegt. Hierzu haben Gerichte schon unterschiedliche Urteile gefällt (siehe etwa https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Malte
    Am 16. November 2017 um 10:38

    Ich hatte gestern folgende Situation:
    Ích fahre im Autobahnkreuz(einspurig) ca. 60km/h, kommt ein Auto angefahren und fährt auf ca. 5 Meter auf. Weil er den Abstand nicht erhöht hat habe ich ohne zu bremsen die Geschwindigkeit auf ca. 30km/h verringert. Der Drängler ist dann auf einen Abstand von weit unter einem Meter aufgefahren (wenn ich parke bin ich von anderen Autos weiter entfernt).
    Auf der Bahn angekommen ist er weiter seiner Wege gefahren ich bin direkt runter und nach Hause.
    Meine Frage:
    Kann ich wegen der Geschwindigkeitsverringerung belangt werden? Es wäre ja im Prinzip das Ausbremsen und würde den Tatbestand so wie ich es verstanden habe auch erfüllen.
    Des Weitern war ich kurz davor, die Polizei zu rufen und anzuhalten. Wäre dies zulässig? Mit welchen Folgen hätte ich zu rechnen, wenn jemand aus einem der Folgenden Autos Anzeige erstatten will?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:48

      Hallo Malte,

      wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich für Einzelfragen bitte an einen Anwalt. Im Übrigen dürfen Sie natürlich immer die Polizei verständigen, sofern Sie dies nicht während der Fahrt ohne Freisprechanlage tun.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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