Laub entfernen: Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 24. November 2020
Im Jahr 2020 liegt Rot als Farbe für den Herbst voll im Trend. Von knallig mit einem Orangeton bis hin zu Bordeauxrot ist alles vertreten. Die Farbgebung erinnert an das bunte Herbstlaub, welches sich auf den Straßen breit macht. Damit sich die abgefallenen Blätter nicht zur rutschigen Stolperfalle entwickeln, müssen Vermieter und Hausbesitzer das Laub entfernen, wenn sich dieses auf dem Gehweg vor ihren Grundstücken befindet. Andernfalls drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Wann müssen Sie Laub vom Gehweg entfernen?
Grundsätzlich sind eigentlich die Städte und Gemeinden für das Räumen von Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben viele diese Verpflichtung an die Hausbesitzer abgegeben. So müssen diese in regelmäßigen Abständen Laub entfernen, welches sich vor ihrem Grundstück befindet.
Dafür gibt es allerdings kein bundeseinheitliches Gesetz. Die Bundesländer schaffen die rechtliche Grundlage selbst, daher können die Vorgaben deutschlandweit variieren. Grundsätzlich sollte es reichen, wenn Sie alle paar Tage das Laub entfernen.
Sie sollten aber auch stets die Witterungsbedingungen im Blick haben und ggf. lieber einmal öfter das Laub entfernen.
Gut zu wissen: Die Räumpflicht gilt übrigens nicht nur für Laub. Hausbesitzer sind in aller Regel auch dazu verpflichtet, den Gehweg im Winter von Schnee zu befreien.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie das Laub nicht entfernen?
Da Hausbesitzer in der Regel dazu verpflichtet sind, Laub zu entfernen, wird eine Missachtung dieser Regelung als Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Wie hoch die Geldbußen ausfallen, legen die Bundesländer selbst fest. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Bußgeld im jeweiligen Bundesland ausfallen kann:
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Bis 500 Euro |
Bayern | Geldbuße möglich |
Berlin | Bis 10.000 Euro |
Brandenburg | Bis 2.500 Euro |
Bremen | Geldbuße möglich |
Hamburg | Bis 50.000 Euro |
Hessen | Geldbuße möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis 1.300 Euro |
Niedersachsen | Bis 5.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | Geldbuße möglich |
Rheinland-Pfalz | Bis 500 Euro |
Saarland | Bis 500 Euro |
Sachsen | Bis 500 Euro |
Sachsen-Anhalt | Bis 5.000 Euro |
Schleswig-Holstein | Bis 511 Euro |
Thüringen | Bis 5.000 Euro |
Wichtig: Wenn Sie das Laub entfernen, dürfen Sie dieses nicht einfach auf der Straße abladen. Um die abgefallenen Blätter zu entsorgen, können Sie den eigenen Komposthaufen nutzen oder die Biotonne befüllen. Ist das nicht möglich, bieten viele Gemeinden spezielle Säcke für das Laub an. Diese können Sie dann bei den örtlichen Recyclinghöfen abgeben.
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