Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Busse oder Geldstrafe?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Null Toleranz in der Schweiz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Anstatt die über 3.350 Gipfel und die mehr als 2.000 Höhenmeter bei einer Spritztour mit dem Auto genüsslich zu passieren, drückten knapp 2 Millionen Verkehrsteilnehmer 2014 außerorts und auf der Autobahn zu sehr aufs Gaspedal und gerieten dadurch in Konflikt mit dem Bussenkatalog der Schweiz wegen missachteter Geschwindigkeit.
Auch innerorts passten sich rund 2,1 Millionen Kraftfahrzeugführer bei ihrer Fahrt nicht an das vorgeschriebene Tempo an und ließen sich so eine mit einer Strafe versehene Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu Schulden kommen. Was die Staatskassen füllt, reißt dem Temposünder ein beachtliches Loch ins Portemonnaie, denn die Bussen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind zum Teil enorm. Wird die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz mit Auto, Motorrad oder Lkw gar über ein gewisses Maß hinaus verletzt, handelt sich der Fahrer eine Anzeige ein, die kein Bußgeld mehr, sondern eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.
Im folgenden Ratgeber erhalten Sie unter anderem einen Überblick darüber, mit welchen Bussen Delikte der Geschwindigkeit in der Schweiz belegt sind, an welche Tempolimits Sie sich beim Fahren halten sollten und ob der Bussenkatalog in Deutschland ebenso wie für Schweizer anwendbar ist, eine schweizer Strafe oder gar ein Fahrverbot also in Deutschland vollstreckt werden kann.
Hinweis: Im Schweizerischen handelt es sich um den Bussenkatalog und die Busse, was analog für den deutschen Bußgeldkatalog und das Bußgeld steht. Im folgenden Text wird daher die Schreibweise entsprechend angepasst.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz
Wie auch in Deutschland kommen hier hauptsächlich Blitzer zum Einsatz.
Dies hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Die Geldbusse beträgt mindestens 18 Euro.
Nein, Eintragungen im Fahreignungsregister müssen Sie nicht fürchten.
Sicherheit – Priorität auf Schweizer Straßen
Laut dem TCS, den Touring Club Schweiz Verkehrs (vergleichbar mit dem ADAC hierzulande), stellen Fälle der Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle dar. Entsprechend wichtig ist es aus staatlicher Sicht, für Autofahrer die Folgen einer Tempoüberschreitung in der Schweiz so empfindlich wie möglich zu gestalten. Je höher die Ordnungsbussen bei missachteter Geschwindigkeit sind, desto eher besteht die Möglichkeit, dass der ein oder andere künftig derartige Zuwiderhandlungen des Verkehrsrechts vermeidet.
Grundlage für eine Geschwindigkeitsbusse in der Schweiz bzw. für das Greifen des mehrgleisigen Sanktionssystems sind zum einen die vorgeschriebenen Tempolimits und zum anderen ein ausgebautes Überwachungsnetz durch Blitzer und Radarfallen, welches Verkehrssünder ertappt.
Vorschriften zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz
Nicht nur in Deutschland existieren feste Regeln für die Geschwindigkeit. Auch die Schweiz schreibt einem Autofahrer genau vor, wie schnell er im Stadtgebiet, außerorts oder auf der Autobahn maximal unterwegs sein darf. Ausgangspunkt ist hier die Verkehrsregelverordnung (VRV), die in Artikel 4a die allgemeine Höchstgeschwindigkeit definiert. Sie ist demnach Grundlage für die Strafen aus dem Bussenkatalog bei überschrittener Geschwindigkeit in der Schweiz. Demnach liegt bei Übertretung folgender Grenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz vor:
- Autobahn: 120 km/h
- Autostraßen: 100 km/h
- Haupt- und Nebenstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
- innerorts: 50 km/h
Davon abweichend können Blitzer in der Schweiz bußgeldbedingte Kosten jedoch auch bei niedrigerem Tempo nach sich ziehen, wenn durch Verkehrszeichen für gewisse Streckenabschnitte oder einen begrenzten Zeitraum andere Werte gelten.
Wurde aufgrund einer hohen Verkehrsbelastung, einer Baustelle oder Ähnlichem das Tempo herabgesetzt, kann so trotz Unterschreitung der allgemeinen Höchstwerte eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz wegen Missachtung der zeitweisen Tempobegrenzung vorliegen.
Typisch sind zudem Abschnitte, sogenannte Zonen, innerhalb derer eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist. Innerorts sind beispielsweise 20er oder 30er Zonen üblich. Außerorts sind teilweise Tempo-70-Zonen eingerichtet.
Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Blitzer und Radarfallen
Die meisten Autofahrer wurden sicher schon einmal durch das allzu bekannte Blitzen aus ihrer Fahrkonzentration gerissen. Mit einem erschreckten Blick auf den Tacho wird dann schnell errechnet, wie weit das Tempolimit überschritten wurde und wie hoch das Bußgeld sein wird. Derartige feste oder mobile Radarfallen werden oftmals als Schikane empfunden. Allerdings dienen sie zum einen der Sicherheit auf den Straßen und sie überprüfen zum anderen, ob geltendes Recht eingehalten wurde.
In der Schweiz existieren ca. 4.300 Blitzer. Die meisten Überwachungsanlagen finden sich in Zürich, Luzern und Schaffenhausen.
Betrieben werden die automatischen Anlagen zur Dokumentation von Fällen der Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz von der Verkehrskontrollabteilung (VKA). Neben der Überwachung von Unfallschwerpunkten werden Blitzer auch zur Lärm- oder Abgasminderung in Wohngebieten eingesetzt. In der Verordnung des schweizerischen Bundesamtes für Straßen (ASTRA) zur Straßenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) sind in Artikel 8 die sogenannten Sicherheitmargen – in Deutschland wird von Toleranzen gesprochen – geregelt, die Einfluss auf die Höhe der Schweizer Geschwindigkeitsbussen in Luzern, St. Gallen und Co. haben. Es gelten unter anderem folgende Abzüge:
- Radarmessungen oder Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (Section Control)
- Lasermessungen
Ist nach Abzug dieser Werte eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz vorhanden, folgt eine Sanktionierung des Fahrers, die sich verschiedenartig darstellen kann.
Die Schweiz und ihr Sanktionssystem
Grundsätzlich erfolgt je nach Schweregrad der Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz ein anderes Sanktionierungsverfahren.
Bei geringen Verkehrsregelverletzungen, die von Polizeibeamten oder automatischen Überwachungsanlagen dokumentiert werden, richten sich die Radarstrafen der Schweiz nach einem einfachen Ordnungsbussenverfahren.
Die Höhe der Busse richtet sich nach den Angaben von Ordnungsbussengesetz (OBG) sowie Ordnungsbussenverordnung (OBV). Diese legen die Radarbussen der Schweiz für diese Verstöße fest:
- Geschwindigkeitsübertretung innerorts der Schweiz von 0-15 km/h
- Geschwindigkeitsübertretung außerorts der Schweiz von 0-20 km/h
- Geschwindigkeitsübertretung auf Autobahnen der Schweiz von 0-25 km/h
Bei Weigerung des Verkehrssünders, den entsprechenden Betrag zu zahlen, oder bei schwerwiegenderen Zuwiderhandlungen wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. Dieses kommt bei groben Verkehrsregelverletzungen zur Anwendung, also wenn innerorts eine Übertretung bis zu 24 km/h vorlag, außerorts eine Überschreitung bis zu 29 km/h und auf Autobahnen eine Missachtung um bis zu 34 km/h.
Bei darüber hinausgehenden Verstößen, handelt es sich um strafrechtliche Vergehen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden können. Da das ordentliche Verfahren kostenpflichtig ist, muss der Verkehrssünder nicht nur die Busse selbst zahlen, sondern es kommen zusätzlich Bearbeitungsgebühren hinzu, die beim einfachen Verfahren entfallen.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Radarbussen der Schweiz können bei verkehrsrechtlichem Fehlverhalten außerdem verwaltungsrechtliche Sanktionen folgen. Diese werden in einem Administrativverfahren bestimmt. Die üblichsten Maßnahmen sind die Verwarnung und die Entziehung des Führerscheins (schweizerisch: Fahrausweisentzug).
Sind Geschwindigkeitsbussen der Schweiz von Deutschen zu zahlen?
Hat sich ein deutscher Verkehrssünder eine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz zu Schulden kommen lassen, kann er von den Beamten hierzulande dazu aufgefordert werden, den Schweizer Strafzettel zu bezahlen. Bis vor Kurzen besaßen die deutschen Behörden mangels Vollstreckungsabkommen jedoch keine rechtliche Grundlage, um die Strafe bzw. das Bußgeld, schweizerisch die Busse, zu vollstrecken, den Deutschen also zur Begleichung der Busse mit Zwangsmaßnahmen zu bringen.
Dies ändert sich mit dem neuen Vertrag zwischen beiden Ländern. Ab dem 01.05.2024 ist die Vollstreckung von Bussen ab einer Höhe von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro in Deutschland möglich. Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz.
Ein Fahrverbot oder ähnliches gilt allerdings nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde. Wird einem deutschen Urlauber nach schweizerischem Recht ein Fahrverbot verordnet, ist dieses nur in der Schweiz selbst vollstreckbar.
Auch nutzen manche Schweizer Behörden die Möglichkeit, deutsche Inkassounternehmen einzusetzen, welche die Schulden eintreiben können. Geschieht dies nicht, wird der deutsche Verkehrssünder spätestens bei einer erneuten Einreise in die Schweiz mit seinem verkehrsrechtlichen Fehltritt konfrontiert werden. Es kann die Einreise verweigert, die Zahlung der Busse eingefordert, das Auto beschlagnahmt und sogar eine Ersatzstrafe vollstreckt werden.
Übersicht über Geschwindigkeitsbussen der Schweiz (CH)
Sehen Sie hier eine Übersicht über die in der Schweiz üblichen Geschwindigkeitsbussen auf der Autobahn, innerorts oder außerorts:
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz | Buße / Strafe | Fahrverbot & weitere Folgen |
---|---|---|
innerorts |
||
1-5 km/h | 40 CHF | |
6-10 km/h | 120 CHF | |
11-15 km/h | 250 CHF | |
16-20 km/h | unbestimmte hohe Buße | Verwarnung |
21-25 km/h | unbestimmte hohe Buße bis Freiheits- oder Geldstrafe | (1 Monat)1 M |
Über 25 km/h | Anzeige | (3 Monate)3 M |
außerorts |
||
1-5 km/h | 40 CHF | |
6-10 km/h | 100 CHF | |
11-15 km/h | 160 CHF | |
16-20 km/h | 240 CHF | |
21-25 km/h | unbestimmte hohe Buße | Verwarnung |
Über 25 km/h | unbestimmte hohe Buße bis Freiheits- oder Geldstrafe | (1-3 Monate)1-3 M |
Autobahn |
||
1-5 km/h | 20 CHF | |
6-10 km/h | 60 CHF | |
11-15 km/h | 120 CHF | |
16-20 km/h | 180 CHF | |
21-25 km/h | 260 CHF | |
Über 25 km/h | unbestimmte hohe Buße bis Freiheits- oder Geldstrafe | (Verwarnung bis hin zu 3 Monaten)Verwarnung bis 3 M |
Autofahrern, die in einer 30er Zone 70 km/h, in einer 50er Zone 100 km/h fahren, ein Limit von 80 km/h um 60 km/h überschreiten oder die bei höheren Maximalgeschwindigkeiten 80 km/h zu schnell fahren, wird ein strafrechtliches Vergehen zur Last gelegt. Sie gelten gesetzlich dann als Raser. Es folgt eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren, eine Entziehung des Führerscheins von mindestens zwei Jahren sowie unter Umständen die richterliche Einziehung und Beschlagnahmung des Fahrzeugs, sodass der Betreffende vorerst nicht mehr Auto fahren kann.
Habe 1 Monat den Fahrzeugausweis weg in Oktober 2018. Nun wieder ein Busse 11 zu schnell gefahren /(war im Stress und Eile) Kosten Punkt CHF. 250.-
Passiert da noch mehr ?
Hallo Henny,
unseres Kenntnisstandes nach sollte es zu keinen zusätzlichen Sanktionen kommen. Beachten Sie jedoch, dass im Wiederholungsfall eine längere Entzugsdauer angeordnet werden kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Frau ist in der Schweiz, nach Abzug der Toleranz, 2 km/h zu schnell gefahren. Der Bußgeldbescheid kam, 40 CHF. Wir haben es ignoriert wegen des nicht existierenden Vollstreckungsabkommens, ebenso haben wir auf die folgenden Mahnungen nicht reagiert. Nun kam der Bescheid, daß eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt worden ist. Stimmt es, daß wir nichts zu befürchten haben, solange wir nicht in die Schweiz einreisen? Wann verjährt diese Strafe? Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Habe gerade einen Bescheid erhalten, nach Abzug von 3 km/h eine Überschreitung von nur noch 1 km/h (51 statt 50) und 40 CHF Busse.
Damit macht sich die Schweiz lächerlich und verärgert eigentlich schweizfreundliche Touristen
Dirk
Hallo Wolfgang,
die Verjährungsfrist bei Bußgeldern aus der Schweiz liegt bei drei Jahren. Sollten Sie vor Ablauf dieser Zeit wieder einreisen, kann der Bescheid von den dortigen Beamten vollstreckt werden. Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es einen Polizeivertrag, der regelt, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro auch im jeweils anderen Land vollstreckt werden können. Bisher ist dieser Vertrag allerdings noch nicht in kraft getreten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe von der ADAC Rechtsberatung die Info bekommen, das die Verjährungsfristen von Kanton zu Kanton verschieden sind und bis zu 10 Jahren betragen. Evtl. viekkeicht sogar länger, da nicht sicher ist, ab wann die Frist beginnt. Um die genaue Frist zu erfahren, müsste man sich mit dem einzelnen kantonalen Regelungen vertraut machen, was jedoch nur ein Schweizer Antwalt verlässlich kann.
Nun lese ich, wie auch hier, immer wieder was von 3 Jahren. Kann es sein, das ich da durch den ADAC fehlinformiert bin?
Danke und viele Grüße
Peter
Hello
Was ist mein buss wenn ich in zone 50 in der Schweiz ca. 71 km/h gefahren habe?
Danke
Hallo Cebo,
wie Sie dem Ratgeber entnehmen können, kann für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/ ein variables Bußgeld anfallen. Zudem müssen Sie mit einem einmonatigen Führerscheinentzug rechnen. Eine genauere Antwort auf Ihre Frage können wir Ihnen leider nicht geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe soeben bescheid aus der Schweiz bekommen.
24kmh zu schnell- ich soll 780 chf zahlen alternativ 4 Tage Haft.
Ich habe nicht vor in den nächsten min. 5 Jahren die Schweiz wieder zu betreten.
Habe ich in Deutschland etwas zu befürchten?
Natürlich hole ich mir noch rechtlichen Rat eines Anwalts.
Dennoch, über eine Richtung gebende Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.
Hallo Nils,
die Konsultation eines Anwalts ist in Ihrem Fall eine sehr gute Idee. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es mit der Schweiz derzeit noch kein Vollstreckungsabkommen gibt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kein Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz? Da wäre ich mir nicht so sicher. Es wurde doch vor kurzem ein Deutscher in die Schweiz ausgeliefert, und zwar zum Antritt einer Haftstrafe von (ich glaube es waren 1,5 Jahre) wegen Rasens auf der Autobahn.
Ich bin zwar sehr gegen diejenigen, die meinen, sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten zu müssen. Aber man selber ist ja auch nicht ganz fehlerfrei und es passiert passiert schon mal versehentlich. Dann mit diesen unmenschlichen Strafen in der Schweiz konfrontiert zu werden lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Nach Möglichkeit einen großen Bogen um die Schweiz machen und woanders urlauben.
Liebe deutsche Autofahrer
“Aus Versehen” fährt kein Autofahrer zu schnell, dafür gibt es ja Tachos.
Das Problem ist eher, dass viele Fahrer in Deutschland die Tempolimits nicht ernst nehmen, zumal die Geldbußen im europäischen Vergleich sehr “günstig” sind. Wenn man überhaupt erwischt wird…
Auch dass Zuparken von Gehwegen, das ständige hupen und drängeln….da ist doch irgendwas schief gelaufen!
Der strenge Bußgeldkatalog in meiner Heimat hat dazu geführt, dass es sich auf den schweizer Straßen viel entspannter fahren lässt, Der Umgang aller Verkehrsteilnehmer ist umsichtiger.
Ich bin am Donnerstag geblitzt worden in der 80er fuhr ich 120, es ist ein fixer Blitzkasten und ich hab noch das grüne L
*ANTWORT BITTE*
Ich bin vor kurzen etwas schneller in eine 50er Zone in der Schweiz gefahren und dort gab es einen Blitzer der aber anscheinend nicht geblitzt hat, kann es also sein das der Blitzer abgeschaltet war oder hab ich den Blitz das nicht erkannt? Ich hatte auch Beifahrer und sie sagten das sie nichts gesehen hätten. Wie stark ist eigentlich ein “Blitz” oder kann er micht auch blitzen ohne Blitz (Es war ein großer Blitzer der unten Dick und viereckig war und er war beidseitig, ich glaube es gibt nur diese Art von Blitzern in der Schweiz)
Hallo Aldin,
nicht jeder Blitzer gibt einen sichtbaren Blitz ab. Ob Sie geblitzt wurden, kann erst nach Erreichen eines Bußgeldbescheids gesagt werden.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Frage: Mit was für einer Strafe muss in der Schweiz bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem PW, innerorts von 20 km/h netto, gerechnet werden. Ungefähre Bussenhöhe ? Gerichtskosten? Administrativverfahren SVSA und Kosten?
Herzlichen Dank für eine baldige Anwort
20 km/h innerorts bedeutet Anzeige und dann wird auf das Einkommen geschaut, damit es allen demokratisch gleichmässig weh tut.
Das ist schwer zu sagen, es werden aber mit allen Administrativkosten 500€ werden.
Hallo Eberhart,
wie hoch die Busse ausfällt, lässt sich – wie oben beschrieben – nicht pauschal beziffern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org