Busführerschein: Die Führerscheinklasse D zur Personenbeförderung

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse D

Wozu berechtigt Klasse D?

Besitzer des D-Führerscheins dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer gedacht sind, fahren. Es handelt sich also um einen Führerschein für Busse.

Gibt es Vorgaben zum Mindestalter?

Generell wird die Führerscheinklasse D erst ab 24 Jahren erteilt. Allerdings gelten Sonderregelungen, für Personen, die zum Beispiel einen entsprechenden Ausbildungsberuf absolviert haben und anschließend Fahrten im Linienverkehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km durchführen.

Ist die Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt?

Ja, die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt. Danach ist eine Verlängerung nur möglich, wenn ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass der Fahrer die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen ans Sehvermögen erfüllt.

Bus fahren mit dem Führerschein Klasse D

Ein Fahrer mit dem Busführerschein
Ein Fahrer mit dem Busführerschein

Wer in Deutschland einen Bus mit mehr als acht Fahrgästen fahren möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse D. Zudem kann damit auch ein Anhänger an den Bus gekoppelt werden, um beispielsweise das Gepäck der Fahrgäste zu transportieren.

Denn mit dem Erwerb der Führerscheinklasse D besitzen die Fahrer gleichzeitig auch einen D1-Führerschein. Dieser berechtigt es, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg am Bus mit sich zu führen.

Der Busführerschein ist für jeden verpflichtend, der gewerblich Fahrgäste transportiert. Dies betrifft vor allem Fahrer von Linien- und Reisebussen.

Welche Bus-Führerscheinklassen gibt es?

D-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • enthaltene Klassen: D1
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D-Führerschein

D1-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
  • Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D1-Führerschein

D1E-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
  • Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
  • enthaltene Klassen: BE
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D1E-Führerschein

DE-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
  • Vorbesitz der Klasse B und D notwendig
  • enthaltene Klassen: BE, D1, D1E
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum DE-Führerschein

Voraussetzungen für den Busführerschein

Wer mit dem D-Führerschein einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss dafür bestimmte Kriterien erfüllen. Folgende Voraussetzungen bestehen für den Erwerb eines Klasse D-Führerscheins für den Bus:

  • Das Mindestalter für Anwärter auf diesen Busführerschein liegt bei 24 Jahren. Es gibt aber Ausnahmen.
  • Der Besitz eines B-Führerscheins ist obligatorisch.
  • Ein medizinisches Gutachten ist vor der Ersterteilung vorzulegen.
  • Um den Busführerschein D zu erhalten, muss der Anwärter außerdem einen Sehtest bestehen

Wer einen Busführerschein machen möchte, der sollte sich durch Zuverlässigkeit auszeichnen, schließlich trägt er eine große Verantwortung, wenn er Fahrgäste transportiert. Hierbei sind auch Freundlichkeit und Stressresistenz gefragt.

Mindestalter für den Busführerschein

Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer bereits mit 21 Jahren einen Busführerschein machen möchte, muss eine IHK-Prüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz) abgelegt haben. Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen, können somit die Fahrerlaubnis der Klasse D schon vor dem 24. Geburtstag erhalten.

Auch Fahrten, die nicht länger als 50 km sind, dürfen Sie bereits mit 21 fahren werden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Es liegt eine “beschleunigte Grundqualifikation” nach § 4 Abs. 2BKrFQG vor. Wer eine solche Grundqualifikation hat, kann dann mit 23 Jahren schon einen vollwertigen Busführerschein der Klasse D erwerben. Mit 20 Jahren dürfen Sie Kfz des D-Führerscheines fahren, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkennte/r Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Ausbildung mit ähnlichen Inhalten wie in den oben genannten

Selbst mit 18 Jahren dürfen Sie schon machen, wenn Sie sich in einer Ausbildung im Linienverkehr (bis 50 km, keine Fahrgäste) befinden.

Bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag, an dem das jeweilige Mindestalter erreicht wird, kann die Ausbildung begonnen werden. Folgende Grenzen allerdings sind zu beachten:

  • Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung gemacht werden
  • Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung gemacht werden

Bei einer Fahrschule können Sie sich einen Terminplan für den Erwerb Ihres Busführerscheins erstellen lassen.

Verlängerung des Busführerscheins alle fünf Jahre

Medizinische Untersuchung für den Busführerschein
Medizinische Untersuchung für den Busführerschein

Der Busführerschein ist jeweils fünf Jahre gültig; nach diesem Zeitraum muss der Führerschein-Inhaber den Busführerschein verlängern lassen. Dies geschieht durch die Vorlage eines aktuellen medizinischen Gutachtens und eines Gutachtens, welches seine ausgezeichnete Sehfähigkeit bestätigt. Das Sehgutachten darf nicht älter als zwei Jahre alt sein, während das medizinische Gutachten nicht älter als ein Jahr sein darf, damit eine Verlängerung möglich ist.
Die erforderlichen Gutachten kann jeder Allgemeinmediziner ausstellen.

Er überprüft beispielsweise die Belastbarkeit und die Aufmerksamkeitsleistung des Bewerbers. Auch bei der Zulassungsbehörde kann eine medizinische Untersuchung vorgenommen werden, so dass zur Verlängerung im Idealfall nur ein einzelner Termin notwendig ist. Bitte suchen Sie rechtzeitig die Führerscheinstelle auf (etwa 3 Monate vor Ablauf des Führerscheins), so dass die Verlängerung rechtzeitig vorgenommen werden kann.

Welche Unterlagen sind für den Führerschein Klasse D erforderlich?

Zu Erteilung oder zur Verlängerung des Busführerscheins werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein aktuelles Passbild (biometrisch)
  • Personalausweis
  • Medizinisches und augenärztliches Gutachten

Busführerschein – Kosten

Wie teuer der Busführerschein am Ende wird, das ist abhängig von der Anzahl der benötigten Theorie- und Praxisstunden. Auch regional gibt es Unterschiede, was den Preis betrifft. Gleichzeitig hat jede Fahrschule die eigenen Tarife, und so lohnt sich ein Vergleich. 

Manchmal übernimmt auch der Ausbildungsbetrieb die Kosten für einen Busführerschein, wenn die Ausbildung dies erfordert. Nachfragen lohnt sich, denn der D-Führerschein um einen Bus zu steuern kann mit Ausgaben in Höhe von 4000 – 5000 Euro einhergehen.

Führerschein-Besitzstand und Übergangsregelungen beim Busführerschein

Die Führerscheinklassen D, D1, DE sowie D1E waren früher in einer einzelnen Führerscheinklasse, der “Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM”,  zusammengefasst. “KOM” steht für “Kraft-Omnibus”. Bei der Umschreibung der Fahrerlaubnis erhalten Sie für den KOM-Führerschein den EU-Kartenführerschein.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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137 Kommentare

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  1. Iza
    Am 10. März 2016 um 11:49

    Hallo,

    ich mache ne Ausbildung und bin nächste Woche (wenns gut läuft) mit dem Führerschein fertig.
    Ich bin noch 20, werde aber demnächst 21. Darf ich mit 20 auch in ganz Deutschland fahren oder nur 50km?

    Wann darf ich auch ins Ausland?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 12:12

      Hallo Iza,
      in der Regel dürfen Sie im Alter von 20 Jahren in ganz Deutschland fahren. Die 50-km/h-Regelung gilt normalerweise nur für Berufskraftfahrer unter 20. Sie sollten mit 20 Jahren auch ganz normal im Ausland fahren dürfen, wir würden Ihnen jedoch empfehlen, sich sicherheitshalber nochmal in Ihrer Fahrschule zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ludwig
    Am 13. Januar 2016 um 2:15

    Hallo

    Meine Frage wäre folgendes,bin Deutscher Staatsbürger,lebe seit 15 Jahre im ausland mein Führerschein kategorie B,C,E,D habe ich in Ungarn (EU Land) gemacht. Frage: Sind die kategorien bzw Führerschein auch in Deutschland gültig,wenn ich ein job als Chauffeur erwerben möchte?

    Herzlichen dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 12:15

      Hallo Ludwig,

      aus unserer Sicht spricht nichts dagegen. Letztlich kommt das allerdings auf die Firma an, die Sie einstellen würde. Der EU-Führerschein ist aber im gesamten EU-Gebiet gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Johannes
    Am 24. Dezember 2015 um 15:11

    Hallo,

    ich besitze bereits einen Führerschein der Klasse CE1. Wie viele Pflichtstunden sind zu machen und ist die gesamte Theorie noch nötig, um die Führerscheinklasse D1 zu bestehen?

    Gruß Johannes

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 11:00

      Hallo Johannes,

      nach unseren Informationen bekommen Sie keine Stundenminderung aufgrund der bereits vorhandenen Klasse. Allerdings kann es sich lohnen, bei den entsprechenden Fahrschulen nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Klaus
    Am 1. Dezember 2015 um 11:06

    bei wieviel Punkten wird der Kom Führerschein eingezogen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 11:19

      Hallo Klaus,

      in der Regel wird der Busführerschein ab 4 Punkten nicht mehr grundsätzlich verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mario G.
    Am 21. November 2015 um 17:12

    Hallo,
    ich habe mir privat einen Linienbus gekauft und ihn überführen lassen. Nun frage ich mich, wie das aussieht… Da ich ihn Privat nutzen möchte (bis max. 4 Personen), ist dann auch Klasse D nötig? Weil das Fahrzeug als Solches ein Omnibus bleiben soll (Museumswagen) und in irgendeiner Art umgebaut werden soll. Ich habe vor einiger Zeit mal gehört, dass ein leerer Bus (Werkstattfahrt) mit einem Klasse C Führerschein gefahren werden darf… Nun ist das auch geändert worden und man darf es auch nur mit D. Gilt das nur für Gewerbetreibende oder auch für privat?

    Gruß Mario

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 11:44

      Hallo Mario,

      gemäß § 6 der FeV dürfen Sie Omnibusse nur dann mit dem C-Schein führen, wenn der Bus leer ist und Sie ihn zur Überprüfung des technischen Zustandes fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Klaus K.
    Am 18. November 2015 um 14:27

    Der letzte Sehtest zur C und D-Schein Verlängerung zeigte daß es ohne Brille nicht mehr geht. Gilt der zukünftige Brilleneintrag nur für die D und C Klassen oder auch für A und B Klassen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 13:10

      Hallo Klaus,

      in der Tat gilt der Eintrag für all Ihre Führerscheinklassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Wolf D.
    Am 6. September 2015 um 13:31

    Hallo, ich fahre seit 50 Jahren, habe PKW und Motorrad sowie Treckerführerschein.
    Darf ich im Alter von 70 Jahren auch den Busführerschein Klasse D machen, voraus-
    gesetzt ich habe die ärztlichen Atteste?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 9:30

      Hallo Wolf,

      sofern Sie die ärztlichen Atteste vorlegen, können Sie den Führerschein machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Manuel
    Am 6. September 2015 um 10:24

    Hallo, ich bin am 29.10.94 geboren, also noch 20 Jahre jung und habe 2013 eine Ausbildung als Berufskraftfahrer im KOM begonnen, aber nach 1 Jahr abgebrochen. In der Zeit habe ich alle Führerscheinklassen absolviert. Mir fehlt jetzt nur der Schlüssel 95.

    Dürfte ich jetzt im ÖPNV einen Linienbus bei Leerfahrten von A nach B fahren, oder nicht?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 11:08

      Hallo Manuel,

      um einen Bus zu fahren – auch bei Leerfahrten – benötigen Sie einen D-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Holger
    Am 2. September 2015 um 14:46

    Hi,
    ich bin über 50 Jahre und mein Busführerschein(D,D1,DE1,DE) ist seit 2007 nicht verlängert worden.Reicht es aus,wenn ich lediglich die Module 1-5 absolviere oder muss zusätzlich noch eine andere Prüfung erfolgen?
    (Gesundheitscheck ,Anträge usw.ist klar)

  10. Thomas
    Am 13. August 2015 um 12:14

    Hallo, ich bin im Besitz der Klasse BE.Jetzt möchte ich die Führerscheinklasse D machen.Habe ich dadurch automatisch die klasse DE? Da ich ja Gespanne bis max.3500 kg (beim pkw) fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 12:00

      Hallo Thomas,

      nein, die Klasse DE schließt wiederum BE ein; dies gilt aber nicht umgekehrt. Bei der Erweiterung von D auf DE müssen Sie jedoch lediglich eine praktische Ausbildung durchführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Kamil
        Am 24. Februar 2018 um 22:58

        Ave
        Ich bin im Besitz der Klasse C+E (95) Wie sieht das bei Erweiterung von D auf D+E aus? Wird E umgeschrieben?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. März 2018 um 14:18

          Hallo Kamil,

          erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Führerscheinbehörde.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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