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Busführerschein: Die Führerscheinklasse D zur Personenbeförderung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse D

Wozu berechtigt Klasse D?

Besitzer des D-Führerscheins dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer gedacht sind, fahren. Es handelt sich also um einen Führerschein für Busse.

Gibt es Vorgaben zum Mindestalter?

Generell wird die Führerscheinklasse D erst ab 24 Jahren erteilt. Allerdings gelten Sonderregelungen, für Personen, die zum Beispiel einen entsprechenden Ausbildungsberuf absolviert haben und anschließend Fahrten im Linienverkehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km durchführen.

Ist die Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt?

Ja, die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt. Danach ist eine Verlängerung nur möglich, wenn ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass der Fahrer die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen ans Sehvermögen erfüllt.

Bus fahren mit dem Führerschein Klasse D

Ein Fahrer mit dem Busführerschein
Ein Fahrer mit dem Busführerschein

Wer in Deutschland einen Bus mit mehr als acht Fahrgästen fahren möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse D. Zudem kann damit auch ein Anhänger an den Bus gekoppelt werden, um beispielsweise das Gepäck der Fahrgäste zu transportieren.

Denn mit dem Erwerb der Führerscheinklasse D besitzen die Fahrer gleichzeitig auch einen D1-Führerschein. Dieser berechtigt es, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg am Bus mit sich zu führen.

Der Busführerschein ist für jeden verpflichtend, der gewerblich Fahrgäste transportiert. Dies betrifft vor allem Fahrer von Linien- und Reisebussen.

Welche Bus-Führerscheinklassen gibt es?

D-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • enthaltene Klassen: D1
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D-Führerschein

D1-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
  • Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D1-Führerschein

D1E-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
  • Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
  • enthaltene Klassen: BE
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D1E-Führerschein

DE-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
  • Vorbesitz der Klasse B und D notwendig
  • enthaltene Klassen: BE, D1, D1E
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum DE-Führerschein

Voraussetzungen für den Busführerschein

Wer mit dem D-Führerschein einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss dafür bestimmte Kriterien erfüllen. Folgende Voraussetzungen bestehen für den Erwerb eines Klasse D-Führerscheins für den Bus:

  • Das Mindestalter für Anwärter auf diesen Busführerschein liegt bei 24 Jahren. Es gibt aber Ausnahmen.
  • Der Besitz eines B-Führerscheins ist obligatorisch.
  • Ein medizinisches Gutachten ist vor der Ersterteilung vorzulegen.
  • Um den Busführerschein D zu erhalten, muss der Anwärter außerdem einen Sehtest bestehen

Wer einen Busführerschein machen möchte, der sollte sich durch Zuverlässigkeit auszeichnen, schließlich trägt er eine große Verantwortung, wenn er Fahrgäste transportiert. Hierbei sind auch Freundlichkeit und Stressresistenz gefragt.

Mindestalter für den Busführerschein

Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer bereits mit 21 Jahren einen Busführerschein machen möchte, muss eine IHK-Prüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz) abgelegt haben. Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen, können somit die Fahrerlaubnis der Klasse D schon vor dem 24. Geburtstag erhalten.

Auch Fahrten, die nicht länger als 50 km sind, dürfen Sie bereits mit 21 fahren werden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Es liegt eine “beschleunigte Grundqualifikation” nach § 4 Abs. 2BKrFQG vor. Wer eine solche Grundqualifikation hat, kann dann mit 23 Jahren schon einen vollwertigen Busführerschein der Klasse D erwerben. Mit 20 Jahren dürfen Sie Kfz des D-Führerscheines fahren, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkennte/r Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Ausbildung mit ähnlichen Inhalten wie in den oben genannten

Selbst mit 18 Jahren dürfen Sie schon machen, wenn Sie sich in einer Ausbildung im Linienverkehr (bis 50 km, keine Fahrgäste) befinden.

Bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag, an dem das jeweilige Mindestalter erreicht wird, kann die Ausbildung begonnen werden. Folgende Grenzen allerdings sind zu beachten:

  • Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung gemacht werden
  • Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung gemacht werden

Bei einer Fahrschule können Sie sich einen Terminplan für den Erwerb Ihres Busführerscheins erstellen lassen.

Verlängerung des Busführerscheins alle fünf Jahre

Medizinische Untersuchung für den Busführerschein
Medizinische Untersuchung für den Busführerschein

Der Busführerschein ist jeweils fünf Jahre gültig; nach diesem Zeitraum muss der Führerschein-Inhaber den Busführerschein verlängern lassen. Dies geschieht durch die Vorlage eines aktuellen medizinischen Gutachtens und eines Gutachtens, welches seine ausgezeichnete Sehfähigkeit bestätigt. Das Sehgutachten darf nicht älter als zwei Jahre alt sein, während das medizinische Gutachten nicht älter als ein Jahr sein darf, damit eine Verlängerung möglich ist.
Die erforderlichen Gutachten kann jeder Allgemeinmediziner ausstellen.

Er überprüft beispielsweise die Belastbarkeit und die Aufmerksamkeitsleistung des Bewerbers. Auch bei der Zulassungsbehörde kann eine medizinische Untersuchung vorgenommen werden, so dass zur Verlängerung im Idealfall nur ein einzelner Termin notwendig ist. Bitte suchen Sie rechtzeitig die Führerscheinstelle auf (etwa 3 Monate vor Ablauf des Führerscheins), so dass die Verlängerung rechtzeitig vorgenommen werden kann.

Welche Unterlagen sind für den Führerschein Klasse D erforderlich?

Zu Erteilung oder zur Verlängerung des Busführerscheins werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein aktuelles Passbild (biometrisch)
  • Personalausweis
  • Medizinisches und augenärztliches Gutachten

Busführerschein – Kosten

Wie teuer der Busführerschein am Ende wird, das ist abhängig von der Anzahl der benötigten Theorie- und Praxisstunden. Auch regional gibt es Unterschiede, was den Preis betrifft. Gleichzeitig hat jede Fahrschule die eigenen Tarife, und so lohnt sich ein Vergleich. 

Manchmal übernimmt auch der Ausbildungsbetrieb die Kosten für einen Busführerschein, wenn die Ausbildung dies erfordert. Nachfragen lohnt sich, denn der D-Führerschein um einen Bus zu steuern kann mit Ausgaben in Höhe von 4000 – 5000 Euro einhergehen.

Führerschein-Besitzstand und Übergangsregelungen beim Busführerschein

Die Führerscheinklassen D, D1, DE sowie D1E waren früher in einer einzelnen Führerscheinklasse, der “Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM”,  zusammengefasst. “KOM” steht für “Kraft-Omnibus”. Bei der Umschreibung der Fahrerlaubnis erhalten Sie für den KOM-Führerschein den EU-Kartenführerschein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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137 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 27. März 2017 um 16:17

    Hallo, im Jahre 2008 galt noch, das der Besitz der D- Klasse nicht dazu berechtigt 8 bzw 9- Sitzer im gewerblichen (beruflichen) bereich zu Führen, wurde mir 2008 bei einer Verkehrskontrolle mitgeteilt. Es hies damals dafür benötige ich einen Pesonenbeförderungsschein. Gilt diese reglung immer noch ?? Bei einer Fahrerschulung sagte man uns das diese reglung abgeschafft wurde und “der Busfahrer” nun den 8-Sitzer auch fahren darf. Nur konnte uns keiner sagen wo dies geschrieben steht.
    Danke für Ihre Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:36

      Hallo Thomas,

      Sie benötigen – um mit einem D-Führerschein Taxi fahren zu können – keine Personenbeförderungsschein, sondern müssen eine Ortskundeprüfung ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. oliver
    Am 27. März 2017 um 9:27

    Hallo,ich habe im Jahr 2011 eine Trunkenheitsfahrt gehabt, mit Führerscheinentzug .
    Nach bestandender mpu habe ich ihn wiederbekommen.Ein Punkt zwecks zu schnellen fahren aus dem Jahr 2013 steht auch noch im FAER.
    Habe ich die Möglichkeit einen Busführerschein zu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:20

      Hallo Oliver,

      grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber für die Erteilung eines Busführerscheins (Klasse D) eine ärztliche Untersuchung, einen Sehtest und ein Gutachten über die Erfüllung der besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit vor. Sind Sie zudem mindestens 24 Jahre alt (in Ausnahmefällen können auch schon 18-Jährige den Führerschein erwerben), liegen keine weiteren Bedingungen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • oliver
        Am 27. März 2017 um 13:59

        Vielen Dank für Ihre Antwort,mit den vorab Untersuchungen habe ich mich schon befasst und bin dabei sie zu absolvieren.Mein Gedanke ist halt aber immer noch bei der Sache mit dem fahren unter Alkohol,das mir das noch nen Strich durch die Rechnung machen könnte.Schaue und recherchiere schon seit Wochen aber komme nie so wirklich zu einer klaren Antwort.Man will halt Personen befördern,da schon mal mit Alkohol aufgefallen,das passt irgendwie nicht zu einander.

  3. Hafez
    Am 16. März 2017 um 1:57

    Ich bin aus Syrien, möchte ich einen Busfahrer zu arbeiten, und ich habe einen Führerschein der Klasse B in Deutschland und arbeitete ich in meinem Heimat Busfahrer für 10 Jahre, und ich bin 39 Jahre alt. Wie kann ich wieder in Deutschland Busfahrer arbeiten. Habe ich das Recht haben, in diesem Beruf zu arbeiten,

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 9:33

      Hallo Hafez,

      wenn Sie in Deutschland Bus fahren wollen, müssen Sie den Bus-Führerschein neu machen. Deutschland hat kein besonderes Abkommen mit Syrien, welches eine Anerkennung des syrischen Führerscheins erlaubt. Daher werden Sie die theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse D absolvieren müssen. Möglicherweise finden Sie bei den Verkehrsbetrieben in Ihrer Nähe einen Arbeitgeber, welcher die Kosten für den Führerschein übernimmt. Grundsätzlich sollte aber nichts dagegen sprechen, diesen Beruf hier auszuüben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Chris
    Am 12. März 2017 um 17:56

    Hallo,
    ich bin derzeit 18 Jahr alt und ich möchte gern die Fahrerlaubnis D machen. Kann ich den Führerschein schon mit 20 Jahren absolvieren, ohne das ich eine Ausbildung mache als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Ich freue mich auf eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:36

      Hallo Chris,

      Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer bereits mit 21 Jahren einen Busführerschein machen möchte, muss bereits eine IHK-Prüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz) abgelegt haben. Wer also eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht, kann den Fahrerlaubnis der Klasse D schon vor dem 24. Geburtstag erhalten. Für andere Personen besteht diese Möglichkeit jedoch nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ejovwo
    Am 2. März 2017 um 8:30

    Ich kann die Führerschein Klasse D und C mit englischer Sprache machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 9:20

      Hallo Ejovwo,

      ja das sollte gehen. Es gibt Fahrschulen, die auf fremdsprachige Fahrschüler spezialisiert haben. In den gängigen Fremdsprachen (z.B. Englisch, Spanisch, Französisch) sollte es also kein Problem sein. Sie erhalten bei der theoretischen Prüfung dann einen übersetzten Fragebogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anja,47
    Am 17. Februar 2017 um 16:16

    Hallo,
    Ich habe seit 1994 den Lkw FS in Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht.Habe ärztliches Gutachten und 95 er Eintragung. Nun möchte ich den Bus führerschein für den öffentlichen Strassenverkehr machen.Muss ich ausser theoretischer und praktischer Prüfung noch eine Prüfung (IHK) machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:04

      Hallo Anja,

      in der Regel müssen alle Omnibusfahrer eine zusätzliche Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dominik
    Am 31. August 2016 um 20:36

    Hallo ich habe jetzt vor einen Führerschein der Klasse D zu machen! Meine Frage darf ich dann einen LKW mit 7,5 t. Auch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 8:59

      Hallo Dominik,

      die Führerscheinklasse D berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A) die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
      Eingeschlossen ist die Klasse D1, die wiederum zum Fahren von Kraftfahrzeugen berechtigt (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A), die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Philipp
        Am 20. Mai 2018 um 11:00

        Hallo,
        diese Antwort beantwortet doch leider nicht seine Frage?!
        Ich möchte auch gerne mal wissen ob ich mit meiner Fahrerlaubnis der Klasse „D“ ein 7,5T Fahrzeug fahren darf.
        Ich fahre tagtäglich Omnibusse mit mehr als 20T.
        Danke

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Juni 2018 um 9:12

          Hallo Philipp,

          das hängt von der Art des Fahrzeuges ab. Für Lastkraftwagen benötigen Sie im Regelfall einen C-Führerschein, auch wenn Sie bereits mit einem D-Führerschein schwere Wagen fahren dürfen. Einzelheiten erfragen Sie beim TÜV oder der Fahrerlaubnisbehörde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Leo
    Am 14. Juni 2016 um 12:54

    ich habe den Führerschein seit 1961 mit den Klassen A1, A,B, C1 mit 171,BE, C1E, CE 17.11.13 79 C1E M, L 174, 175, und TS
    181. Außerdem einen gültigen Personenbeförderungsschein. Darf ich damit einen Bus mit 16 Fahrgästen fahren und diesen
    nur ohne Fahrgäste ? Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:24

      Hallo Leo,

      diesbezüglich ist ein Busführerschein der Klasse D notwendig, wenn es um diese Anzahl von Personen geht und ein Bus gefahren wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mackev
    Am 12. Juni 2016 um 17:41

    Mit 48 Jahre muss ich mein FS.Kl.B,BE;C1,C,CE,D,DE wechseln.Welche Ärtzliche untersuchungen brauche ich noch?Ich habe schon Augenartz und Hausartz untersuchungen gemacht.Danke!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 8:31

      Hallo Mackev,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu informieren, ob eventuell weitere medizinische Untersuchungen erforderlich sind. Das medizinische Gutachten kann auch dort direkt vorgenommen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Erol
    Am 4. Juni 2016 um 6:05

    Nach pozitif mpu darf ich bus fuhrerschein machen?danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:15

      Hallo Erol,

      nach einer erfolgreich absolvierten MPU, ist es möglich, den Führerschein wieder zu beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ali K.
    Am 17. Mai 2016 um 22:42

    Hallo ich habe seit 2012 den Führerschein (Alt) C und weiterbildung 95 schongemacht Möchte den Busschein D machen muss ich dann die Theorie und die praktische Prüfung neu machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 10:12

      Hallo Ali,

      in der Tat sind beide Prüfungen notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Waldemar
    Am 19. April 2016 um 8:29

    Hallo ich habe seit 91 den Führerschein (Alt) B,BE,C1,C1E, Möchte den Busschein D machen muss ich dann die Theorie und die praktische Prüfung neu machen.

    Danke im Voraus

    MfG Waldi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 11:04

      Hallo Waldemar,

      ja Sie müssen den kompletten Fahrschulkurs absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:42

      Hallo Waldemar,

      in der Tat sind bei Prüfungsteile notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Johannes
    Am 10. April 2016 um 20:07

    Hallo ich fange ab September die Ausbildung zum Berufskraftfahrer an. Ich möchte dann auch den A2 Moped Schein machen. Kann ich dass verbinden, so dass ich die Grundtheorie nur 1 mal machen muss? Habe jetzt nur B BE und bin 19

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 8:44

      Hallo Johannes,

      in der Regel ist es möglich Stunden für verschiedene Führerscheinklassen gleichzeitig zu absolvieren. Sie sollten das mit der Fahrschule abklären, ob es diese es Ihnen anbieten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. H. Axel
    Am 13. März 2016 um 15:24

    Ich besitze einen alten Führerschein der Klasse D beschränkt mit Punkt 79 auf 7,5t. zGG oder <25S, der Punkt 95 ist ebenfalls eingetragen! Kl.D1E ist ebenfalls enthalten.

    Diesen FS kann man heute nicht mehr erwerben, wegen Besitzstand gilt er aber noch und wird auch alle 5 Jahre verlängert.

    Was muss ich tun, um diesen FS auf die normale Klasse D (ohne Einschränkung!) umgeschrieben zu bekommen? Muss hier das ganze Prozedere für Erwerb der Fs Klasse D neu durchlaufen werden oder geht dies auch einfacher bzw. günstiger??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 11:11

      Hallo Axel,

      Sie können bei einer Fahrschule, welche den Erwerb der D-Scheins bietet, nachfragen. Eventuell ist ein vereinfachter Erwerb für Sie möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. ismet P.
    Am 12. März 2016 um 16:38

    Hallo ich habe zeit 7 monaten den füreschein kl c und ce gemacht wen ich kl D mache kan ich dan auch mit anheger fahren danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 10:15

      Hallo Ismet,

      mit dem Führerschein der Klasse CE ist es Ihnen bereits gestattet ein Fahrzeug mit einem Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg zu fahren. Darüber hinaus dürfen Sie dann auch Busse mit Anhängern führen, wenn Sie den Führerschein der Klasse D erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Iza
    Am 10. März 2016 um 11:49

    Hallo,

    ich mache ne Ausbildung und bin nächste Woche (wenns gut läuft) mit dem Führerschein fertig.
    Ich bin noch 20, werde aber demnächst 21. Darf ich mit 20 auch in ganz Deutschland fahren oder nur 50km?

    Wann darf ich auch ins Ausland?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 12:12

      Hallo Iza,
      in der Regel dürfen Sie im Alter von 20 Jahren in ganz Deutschland fahren. Die 50-km/h-Regelung gilt normalerweise nur für Berufskraftfahrer unter 20. Sie sollten mit 20 Jahren auch ganz normal im Ausland fahren dürfen, wir würden Ihnen jedoch empfehlen, sich sicherheitshalber nochmal in Ihrer Fahrschule zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Ludwig
    Am 13. Januar 2016 um 2:15

    Hallo

    Meine Frage wäre folgendes,bin Deutscher Staatsbürger,lebe seit 15 Jahre im ausland mein Führerschein kategorie B,C,E,D habe ich in Ungarn (EU Land) gemacht. Frage: Sind die kategorien bzw Führerschein auch in Deutschland gültig,wenn ich ein job als Chauffeur erwerben möchte?

    Herzlichen dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 12:15

      Hallo Ludwig,

      aus unserer Sicht spricht nichts dagegen. Letztlich kommt das allerdings auf die Firma an, die Sie einstellen würde. Der EU-Führerschein ist aber im gesamten EU-Gebiet gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Johannes
    Am 24. Dezember 2015 um 15:11

    Hallo,

    ich besitze bereits einen Führerschein der Klasse CE1. Wie viele Pflichtstunden sind zu machen und ist die gesamte Theorie noch nötig, um die Führerscheinklasse D1 zu bestehen?

    Gruß Johannes

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 11:00

      Hallo Johannes,

      nach unseren Informationen bekommen Sie keine Stundenminderung aufgrund der bereits vorhandenen Klasse. Allerdings kann es sich lohnen, bei den entsprechenden Fahrschulen nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Klaus
    Am 1. Dezember 2015 um 11:06

    bei wieviel Punkten wird der Kom Führerschein eingezogen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 11:19

      Hallo Klaus,

      in der Regel wird der Busführerschein ab 4 Punkten nicht mehr grundsätzlich verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Mario G.
    Am 21. November 2015 um 17:12

    Hallo,
    ich habe mir privat einen Linienbus gekauft und ihn überführen lassen. Nun frage ich mich, wie das aussieht… Da ich ihn Privat nutzen möchte (bis max. 4 Personen), ist dann auch Klasse D nötig? Weil das Fahrzeug als Solches ein Omnibus bleiben soll (Museumswagen) und in irgendeiner Art umgebaut werden soll. Ich habe vor einiger Zeit mal gehört, dass ein leerer Bus (Werkstattfahrt) mit einem Klasse C Führerschein gefahren werden darf… Nun ist das auch geändert worden und man darf es auch nur mit D. Gilt das nur für Gewerbetreibende oder auch für privat?

    Gruß Mario

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 11:44

      Hallo Mario,

      gemäß § 6 der FeV dürfen Sie Omnibusse nur dann mit dem C-Schein führen, wenn der Bus leer ist und Sie ihn zur Überprüfung des technischen Zustandes fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Klaus K.
    Am 18. November 2015 um 14:27

    Der letzte Sehtest zur C und D-Schein Verlängerung zeigte daß es ohne Brille nicht mehr geht. Gilt der zukünftige Brilleneintrag nur für die D und C Klassen oder auch für A und B Klassen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 13:10

      Hallo Klaus,

      in der Tat gilt der Eintrag für all Ihre Führerscheinklassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Wolf D.
    Am 6. September 2015 um 13:31

    Hallo, ich fahre seit 50 Jahren, habe PKW und Motorrad sowie Treckerführerschein.
    Darf ich im Alter von 70 Jahren auch den Busführerschein Klasse D machen, voraus-
    gesetzt ich habe die ärztlichen Atteste?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 9:30

      Hallo Wolf,

      sofern Sie die ärztlichen Atteste vorlegen, können Sie den Führerschein machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Manuel
    Am 6. September 2015 um 10:24

    Hallo, ich bin am 29.10.94 geboren, also noch 20 Jahre jung und habe 2013 eine Ausbildung als Berufskraftfahrer im KOM begonnen, aber nach 1 Jahr abgebrochen. In der Zeit habe ich alle Führerscheinklassen absolviert. Mir fehlt jetzt nur der Schlüssel 95.

    Dürfte ich jetzt im ÖPNV einen Linienbus bei Leerfahrten von A nach B fahren, oder nicht?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 11:08

      Hallo Manuel,

      um einen Bus zu fahren – auch bei Leerfahrten – benötigen Sie einen D-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Holger
    Am 2. September 2015 um 14:46

    Hi,
    ich bin über 50 Jahre und mein Busführerschein(D,D1,DE1,DE) ist seit 2007 nicht verlängert worden.Reicht es aus,wenn ich lediglich die Module 1-5 absolviere oder muss zusätzlich noch eine andere Prüfung erfolgen?
    (Gesundheitscheck ,Anträge usw.ist klar)

  25. Thomas
    Am 13. August 2015 um 12:14

    Hallo, ich bin im Besitz der Klasse BE.Jetzt möchte ich die Führerscheinklasse D machen.Habe ich dadurch automatisch die klasse DE? Da ich ja Gespanne bis max.3500 kg (beim pkw) fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 12:00

      Hallo Thomas,

      nein, die Klasse DE schließt wiederum BE ein; dies gilt aber nicht umgekehrt. Bei der Erweiterung von D auf DE müssen Sie jedoch lediglich eine praktische Ausbildung durchführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Kamil
        Am 24. Februar 2018 um 22:58

        Ave
        Ich bin im Besitz der Klasse C+E (95) Wie sieht das bei Erweiterung von D auf D+E aus? Wird E umgeschrieben?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. März 2018 um 14:18

          Hallo Kamil,

          erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Führerscheinbehörde.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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