Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU funktionieren könnte

Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?
Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?

Neben dem Fahrverbot gehört der Entzug der Fahrerlaubnis zu den härtesten Sanktionen, die das Verkehrsrecht in Deutschland bereithält. Natürlich werden diese Maßnahmen nicht aus heiterem Himmel fällig, sondern ausschließlich bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dass auffällig gewordene Kraftfahrer nach einem solchen Fehlverhalten ihren Führerschein nicht ohne weiteres zurückbekommen, ist selbstverständlich. In der Regel verhält es sich so, dass es im Ermessen der zuständigen Behörde in Deutschland liegt, welche Auflagen der betroffene Fahrer erfüllen muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.

Vor allem bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die zum Führerscheinentzug geführt haben, wird vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, welche die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders beweisen soll.

Bei einer solchen Untersuchung können ziemlich hohe Kosten zusammenkommen. Aus diesem Grund kann oder möchte so mancher Kraftfahrer nicht daran teilnehmen. Vielmehr versuchen sie, die MPU zu umgehen und ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Ob dies in Deutschland möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

FAQ: Führerschein zurückerhalten ohne MPU

Können Sie den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
1) Nicht in jedem Fall droht eine MPU-Auflage. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2) Die Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) verjährt.
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Wann verjähren Eintragungen im FAER?

Je nachdem, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß zugewiesen wurden, verjähren die Einträge nach …
… 2,5 Jahren (bei einem Punkt)
… 5 Jahren (bei zwei Punkten)
… 10 Jahren (bei drei Punkten)

Wann müssen Sie keine MPU-Auflage mehr fürchten?

Nach spätestens 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und 10 Jahren Verjährungsfrist) ist eine MPU in aller Regel nicht mehr zu befürchten. Ggf. kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viel Zeit ins Land gegangen ist.

EU-Führerschein ohne MPU im Ausland besorgen?

Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und berechtigt seine Besitzer dazu, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweils erteilten Führerscheinklasse zu fahren. Theoretisch sind Führerscheine aus Polen oder Tschechien seitdem auch in Deutschland gültig.

Anders verhielt es sich jedoch in der Praxis: Einige Straßenverkehrsbehörden weigerten sich, Führerscheine anzuerkennen, die im Ausland gemacht wurden. Am 26. April 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich ein Urteil, welches diesen Behörden verbietet, die ausländischen Führerscheine nicht zu akzeptieren.

Das Fahren mit Führerscheinen aus beispielsweise Polen, Tschechien oder dem europäischen Ausland generell muss dementsprechend in Deutschland anerkannt werden. Da andere europäische Länder ohne eine MPU oder ähnliches auskommen, ist es seitdem tatsächlich möglich, sich den Führerschein ohne MPU wiederzubeschaffen. Das Projekt “EU-Führerschein statt MPU” war geboren.

Möchten Sie nach verlorenem Führerschein die MPU umgehen und einen EU-Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie sich jedoch an folgende Voraussetzungen halten:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
  • Mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres müssen Sie einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Fahrerlaubnis erworben werden soll.
  • Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
  • Sie müssen sich stets an die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes halten.
  • Soll die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so darf keine Sperrfrist bestehen.

Möchten Sie sich in puncto Führerschein und Wiedererteilung ohne MPU nicht strafbar machen, sollten Sie diese Punkte in jedem Fall beachten.

Nicht legal ist es außerdem, einen kurzen Ausflug nach Tschechien oder Polen zu machen, um sich dort einen Führerschein ohne MPU zu kaufen oder einen solchen fälschen zu lassen.

Dem Urteil des EuGH zufolge können Sie z. B. in Tschechien nur eine Fahrerlaubnis legal erwerben, wenn unter anderem ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.

Führerschein ohne MPU in Deutschland zurück?

Kommen die hohen Kosten einer MPU für Sie nicht infrage oder haben Sie bereits eine MPU absolviert und ein negatives Gutachten erhalten, heißt dies nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als sich legal einen festen Wohnsitz in Tschechien zu suchen, um einen neuen Führerschein zu erwerben. Sie haben immer noch die Möglichkeit, in Deutschland auf Verjährung zu hoffen.

Die Tilgungsfristen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes festgeschrieben. Sind diese erst einmal abgelaufen, muss die Tat aus der Akte des betroffenen Kraftfahrers in Deutschland gelöscht werden. Da die MPU in Kombination mit dieser Straftat steht, hat die Anordnung dieser ebenfalls keinen Bestand mehr. Eine MPU an sich kann dementsprechend nicht verjähren.

Da die Verjährung für Straftaten mit Führerscheinentzug 10 Jahre beträgt, bekämen auffällig gewordene Kraftfahrer ihren Führerschein normalerweise nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Führerschein wegen Alkohol am Steuer, zu vielen Punkten in Flensburg oder einem anderen Verstoß eingezogen wurde.

Es hängt jedoch mit vielen Faktoren zusammen, ob der Führerschein ohne MPU wirklich nach 10 Jahren wieder erteilt werden kann.

Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück?

In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach 10 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Die Tilgungsfrist ist jedoch an unterschiedliche Starttermine gebunden. Manche Autofahrer bekommen daher erst nach 15 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben.

Möchten Sie ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, sollten Sie sich an folgenden Terminen orientieren:

Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
  • Geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag vom ersten Urteil.
  • Bei einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Aufbauseminar startet die Verjährung am Tag der Ausstellung des jeweiligen Gutachtens bzw. der Bescheinigung bzw. bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis am Tag des Eintreffens der Erklärung bei der Behörde.
  • Verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind an eine Tilgungsfrist gebunden, die am Tag der Rechtskraft vom Urteil beginnt.
  • Bei Entzug, Verzicht oder Versagung des Führerscheins startet die Frist am Tag der (Neu-)Erteilung. Das Gleiche gilt für die Anordnung einer Sperrfrist.
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist normalerweise frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Nach Ablauf dieser Zeit sollte es kein Problem sein, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Die zuständige Führerscheinstelle kann dann keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen.

Führerschein zurück ohne MPU: Wichtige Fakten

Es ist zwar möglich, den Führerschein auch ohne MPU wiederzuerlangen, jedoch erst nach Ablauf einer sehr langen Zeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass Sie nicht mehr im Besitz der notwendigen Kenntnisse sind, die Sie benötigen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Übrigens: In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße gegen die deutsche StVO leisten. Ist dies der Fall, so kann die Tilgungsfrist verlängert werden!

Auch, wenn Sie ungeduldig werden und den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Frist stellen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben: Ihr Vergehen ist noch nicht verjährt, also folgt erneut eine Anordnung zur MPU. Absolvieren Sie diese nicht, startet die Tilgungsfrist erneut von vorn und Sie müssen noch einige Zeit länger auf Ihren Führerschein verzichten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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269 Kommentare

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  1. Uygun
    Am 24. April 2020 um 19:28

    Hallo mein Führerschein wurde mir entzogen 14.02 2004 16 Jahre her.
    zwischendurch 2008 und 2010 versucht mpu zu machen nicht anerkannt mpu.
    2016 erhielt ich Aufforderung zum Sehtest.
    nachdem ich den Sehtest eingereicht hatte hieß es wieder mpu.
    Da ich mir dies nicht leisten konnte habe ich nicht reagiert.
    meine frage es sind jetzt 16 Jahre vergangen.
    kann ich den Fs neu beantragen?
    ist meine Akte gelöscht?

  2. Sebastian
    Am 20. April 2020 um 20:52

    Hallo, mein Führerschein wurde 2009 entzogen da ich einen blut bzw urintest aus finanziellen Gründen nicht abgegeben habe. Was ist nötig ihn zurück zu bekommen

  3. Boris
    Am 17. April 2020 um 22:14

    “In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße[…]”
    an anderer Stelle habe ich gelesenen, dass dies nur in den ersten 5 Jahren so ist. Was stimmt jetzt?
    Wenn ich im Jahr 13 nach Entzug des Führerscheins über eine rote Ampel gefahren bin. Dann verlängert sich das ganze um weitere 10 Jahre??

    Kann man das durch eine Auskunft in Flensburg in Erfahrung bringen, ob die Verjährung bereits eingetreten ist?

  4. Agnieszka
    Am 11. April 2020 um 18:23

    Hallo
    Mir ist der Führerschein am 07.2008 wegen Alkohol der Führerschein entzogen
    Muss laut Anklage MPU machen .
    Bekomme ich den Führerschein möglicherweise ohne MPU nach fast 12 Jahren?
    LG

  5. Kai
    Am 2. April 2020 um 13:18

    Hallo,

    ich habe 2011, unter erheblichen Alkoholeinfluss (2,09), ein parkendes Auto gestriffen und bin bei der weiterfahrt von der Polizei gestoppt worden.
    ….Strafbefehl mit 9 Monaten Sperre und MPU.
    Ich hab mich zu dem Zeitpunkt von meiner Frau geschieden, stand also in einer emotional besonderen Situation.
    Durch den Verlust habe ich, da ich Montage/Bauleiter war und das ohne Führerschein nicht geht; meinen Job verloren.
    Durch Scheidung und Jobverlust und dadurch das ich ohne Führerschein keinen neuen gefunden habe, habe ich keine Möglichkeit die finanziellen mittel für eine Mpu und Wiedererteilung aufzubringen.
    Auch einen Anwalt kann ich mir aus den Gründen nicht leisten, da ich von ALG II lebe.
    Ich bin jedes Jahr (über 12 Jahre lang) mindestens 250-300000 km gefahren und bin außer durch einen Unfall, den ich nicht verschuldet habe, nie in Erscheinung getreten.
    Gibt es für meinen Fall die Möglichkeit einer Wiedererteilung ohne Mpu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kai

  6. Desiree
    Am 2. April 2020 um 8:41

    Hallo liebe Redaktion,

    ich bin vor 2 Jahren unter Alkohol gefahren und habe auf Grund einer Baustelle leider ein parkendes Auto “angefahren”.
    Der Schaden war 2000€. Mein Alkoholwert lag bei 1,4.
    Habe ich eine MPU zu befürchten?

  7. E.F
    Am 25. März 2020 um 17:32

    Halli Hallo,
    Ich habe wurde zur Straßenverkehrskontrolle rausgezogen und musste Blasen, hatte 0,56. Mein Führerschein war schon mal für 12monate weg. MPU bestanden.
    Jetzt kam Post vom Regierungspräsidium und mir wurden 3 monate Fahrverbot aufgeordnet.
    Meine Frage: Muss ich mit einer MPU rechnen? Oder bleibt es lediglich bei dem Bußgeld und dem 3 monatigem Fahrberbot?

    Gruß E.F

  8. Irene
    Am 23. März 2020 um 22:31

    Frage: Da ich auf Grund schwerer COPD und Asthma von meinem Hausarzt als hoch risikobehaftet betreffs Corona-Infizierung eingestuft wurde, erfolgte seinerseits eine vorbeugende höhere Medikation, die aber meine Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.
    Meinem Ehemann wurde 2012 wegen einer Fahrt unter Alkohol (2,26 Promille) der Führerschein für 12 Monate entzogen + Bußgeld und 2 Punkten.
    Wiedererlangung des Führerscheins erst nach absolvierter MPU, die mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre, was wir uns auf Grund
    sehr niedriger Renten nicht leisten konnten.
    Meine o.a. Beschwerden sind massiv, traue mich aber wegen der Medikamente z.Zt. nicht ans Steuer. Haben niemanden, der in diesen Zeiten
    mich z.B. regelmäßig zum Arzt fährt, oder Besorgungen für uns erledigt und vieles mehr, was Fahrten mit dem Auto notwendig machen.
    Wollte am Freitag per Taxi zum Zahnarzt nach Berlin – als mich der Fahrer mit meinem Mundschutz, den ich zu meinem eigenen Schutz wegen meiner COPD und Asthma trage – sah, fuhr er sofort wieder weg. Das erlebte ich schon das zweite mal in dieser Zeit.
    Wir wohnen auf dem Land, mein Mann könnte nicht mal mit dem Fahrrad unsere Einkäufe tätigen, da er auf Grund künstlicher Aortenklappe
    das nicht stemmen kann Alkoholiker war er im übrigen nie. Seit dem (Ausnahme-)Vorfall vor acht Jahren trinkt er nicht mal mehr ein Bier.
    Nun meine eigentliche Frage: Macht es in diesen Tagen Sinn, bei unserer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (LK Oberhavel) anzufragen, zwecks Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für meinen Mann. Ist für mich lebensnotwendig, da ich in diesen Zeiten diesbezüglich auf ihn angewiesen bin? Auf Fremde können (und dürfen wir ja auch nicht) zählen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. März 2020 um 8:32

      Hallo Irene,

      die Anordnung einer MPU verfällt in der Regel erst nach 15 Jahren – im Falle Ihres Mannes also wahrscheinlich erst 2027. Wenn Sie jetzt zur Fahrerlaubnisbehörde gehen, kann es daher sein, dass diese von Ihrem Mann immer noch die MPU zur Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis fordert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jessica B
        Am 11. November 2021 um 0:32

        Das stimmt so nicht!

        Es kommt auf die damalige Sperrfrist an. Der Delikt verjährt nach 10 Jahren und hinzu kommt lediglich die Tilgungsfrist, d. h. die Zeit, für die eine Sperre bestanden hat, also bis man überhaupt hätte eine MPU beginnen können. Ich habe Anfang 2011 meinen Führerschein wegen Drogenkonsum abgegeben, hatte (ich glaube) 3 Monate Sperrzeit und ich habe Mitte Oktober den Antrag auf Neuerteilung gestellt. Vor einer Woche kam die Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf Neuerteilung nach Negativentscheidung [=Entscheidung, dass der Führerschein entzogen wird (damals)]. Ohne neu machen und ohne weitere Wartezeiten.

  9. Christian
    Am 14. März 2020 um 21:53

    Hallo eine Frage? Ich habe am 03.03.2006 das Gerichtsurteil bekommen. Fahren unter Alkoholeinfluss. Sperrfrist endete am 22.02.2007.
    Seit dem habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Kann nun schon einen Antrag auf Wiedererteilung Stellen ohne denn MPU machen zu müssen, oder soll ich warten bis die 15 Jahre rum sin? Das wäre dann der 03.03.2021.

    Bitte um Antwort. Danke

  10. Kai
    Am 13. März 2020 um 3:04

    Hallo. Im Februar 2014 wurde ich mit Amphe und Cannabis im Blut erwischt. 1monat Fahrverbot und 2 Punkte. Wie lang ist denn die Sperrfrist und bei 2 Punkten müsste die Tat doch auch schon verjährt sein oder??

  11. Heiko
    Am 9. März 2020 um 11:29

    Hab eine frage was muss ich machen um meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen sie wurde in der Probezeit entzogen wegen Trunkenheit hatte 1,60 Promille das war 1998

  12. Boris B.
    Am 1. März 2020 um 16:41

    Hallo ich würde gerne wissen wie und wann genau ich den führerschein zurück bekomme den ich 2006 verloren habe weil ich a.gehalten wurde und positiv getestet wurde auf thc und einer anderen Substanz und damals so grün hinter den Ohren war und den mpu gemacht habe und kläglich durchgefallen bin weil ich nicht frühzeitig aufgehört hatte thc zu mir zu nehmen und am Ende noch eine 4-stellige summe begleichen musste.
    Ist das nun zu 100% richtig dass ich nach 15 Jahren inzwischen ohne nochmals mpu machen zu müssen den verdammten Lappen endlich wieder bekomme?

  13. _ANDY_
    Am 28. Februar 2020 um 11:47

    HI…ich musste mein FS 2004 abgeben wegen PKT. 15 Jahre Frist ist rum also keine MPU..Wo ich bei der Führerscheinstelle war wegen infos zur Neuerteilung meinte man kommt drauf an ob was im Führungszeugniss drin steht und dann entscheidet der MPU ja o. nein…. es ist eintrag drin wegen Besitz BTM (kleine Geldstrafe erhalten) wär das ein grund für ne MPU ?????? bitte dringend ma antworten DANKE LG ;)

  14. Sven
    Am 28. Februar 2020 um 8:58

    Ich wurde 2005 das 2. mal wegen Nötigung verurteilt. Auflage MPU. 1. MPU negativ wurde gegen mein Einverständnis an die FS Stelle gesendet.
    Seither nie mehr einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
    2012 anzeige wegen Schwarzfahren. Geldstrafe.
    Lt. Auszug VZR Verjährung 2020 aller Eintragungen.
    Seit 2010 im Besitz eines Mofa Scheins.

    Frage 1; kann ich nach Ablauf der Angegebenen Verjährung im VRZ Auszug einen Antrag stellen und den FS ohne MPU zurück erlangen?
    Frage 2; kann ich durch das Mofa fahren die Eignung zum führen eines KFZ Nachweisen?

    Danke Gruß Sven

  15. Isi
    Am 20. Februar 2020 um 23:40

    Guten Abend,

    wie sieht es mit der entgegengesetzte Gesetzesänderungs Situation aus?
    Thema: erstmalige Vergehen von Cannabis Konsum und Fahrt!
    Das Gesetzgeber lockert das gesetzt, aber das Straßenverkehrsamt entzieht dennoch den Schein mit gewissen Spielchen! Thema Fragestellungen in MPU Anträgen, Handhabung der Fragestellungen gegen das Gesetz! Zeit und kosten intensiv gegen den Bürger.
    Wie verhält sich das???

    • PaulB
      Am 28. August 2021 um 14:16

      Hallo Leute, ist euch schon einmal aufgefallen, dass es hier keine Antworten auf gestellte Fragen gibt?
      Also stellt doch einfach keine Fragen hier und sucht euch lieber ein Forum.

  16. Pascal
    Am 17. Februar 2020 um 19:51

    Hallo,
    wenn man vor 10 Jahren seinen Führerschein in der Probezeit verloren hat, weil man alkoholisiert über eine rote Ampel gefahren ist, kann man ohne MPU jetzt einfach seinen Führerschein neu machen?
    Viele Grüße

  17. Peter
    Am 17. Februar 2020 um 12:01

    Ich habe meinen Führerschein im Februar 2011 wegen “fahren unter drogen” abgeben müssen. Vom Bußgeld sind bisher noch 770eur offen.

    – würde ich meinen führeschein nach 10 jahren wiederbekommen und muss ich das bußgeld vorher bezahlt haben?
    – wann sollte ich den führerschein wieder beantragen?
    – erhält man bei der führerscheinstelle auskunft für solche fragen?

    ich bedanke mich schonmal für die antworten!

  18. Harold
    Am 14. Februar 2020 um 22:13

    mir ist 2007 der Führerschein entzogen wegen des Fahren unter Alkohol. Habe danach 3x MPU gemacht mit allen Auflagen ohne Erfolg, obwohl mir bestätigt wurde, dass ich nichts falsch gemacht -oder beantwortet habe. War dann so dumm 2009 die nicht bestandene MPU beim Verkehrsamt vorzulegen, deshalb erneute Verlängerung der Frist bis zur Löschung im Verkehrsregister. Habe dann 2010 in Polen mich regestriert (186-Tage Regel) und einen neuen Führerschein gemacht für PKW. Bin dann aber 2013 in Deutschland angehalten worden bei Verkehrskontrolle und Anklage bekommen wegen Fahren ohne Führerscheins, obwohl ich ein gültiges Dokument vorlegen konnte. Habe dann Gegenklage eingereicht, wurde abgewiesen. Erhielt danach Eintrag im Verkehrsregister mit dem Wortlaut in Kurzform: “Unantastbarer Entzug der Fahrerlaubnis” ! Habe dann 2013 meinen poln. Führerschein erweitert auf LKW mit Anhänger, war weiterhin bis zum heutigen Tag immer durchgängig in Polen gemeldet und wohne auch teilweise wirklich dort. Bin natürlich bis heute immer weitergefahren auch in Deutschland. Habe wegen 5 Jahres-Gesundheitsregel 2019 wieder einen neuen poln. Führerschein erhalten und wieder kontrolliert an Bundesgrenze. Führerschein wurde von Polizei eingezogen und 4 Monate lang überprüft, dann wieder makellos als i.O. zurück gegeben. Wurde mehrmals kontrolliert und nach mehrmaligen eingängigen Kontrollen für “Sauber” befunden worden, obwohl der Führerscheinentzug mehrmals von der Polizei bei Abruf meiner Daten erkannt wurde. Habe jetzt trotzdem wieder eine aktuelle Anklage zu laufen wegen Fahren ohne Führerschein vom Amtsgericht Haldensleben. Jetzt meine Frage: Was kann ich jetzt noch tun, um endlich aus diesem verhexten Kreislauf heraus zu kommen?
    – Löschung des Eintrags im Verkehrsregister?
    – Beantragung eines deutschen Führerscheins im Austausche meines polnischen FS ?
    – Warten bis die 10 Jahres-Regel bzw. 15 Jahresregel in Kraft tritt um FS wieder zu erlangen ?
    Oder was noch???? Ich bin wirklich verzweifelt und hatte schon Ermüdungserscheinungen so weiterleben zu müssen…wenn Sie verstehen was ich meine! Ich bitte Sie daher ernsthaft um Hilfe!

  19. Mori
    Am 12. Februar 2020 um 7:53

    Hallo,
    Ich hab mein Führerschein vor mehr als 10 Jahren abgegeben, weil ich eine MPU machen sollte aufgrund von KV Anzeigen. Jetzt bräuchte ich ihn wieder. Befinde mich aber auf Bewährung wegen KV. Ist das da sinnvoll zur Führerscheinstelle zu gehen?

  20. Kai
    Am 11. Februar 2020 um 14:48

    Hallo,

    ich habe 2011, unter erheblichen Alkoholeinfluss (2,09), ein parkendes Auto gestriffen und bin bei der weiterfahrt von der Polizei gestoppt worden.
    ….Strafbefehl mit 9 Monaten Sperre und MPU.
    Ich hab mich zu dem Zeitpunkt von meiner Frau geschieden, stand also in einer emotional besonderen Situation.
    Durch den Verlust habe ich, da ich Montage/Bauleiter war und das ohne Führerschein nicht geht; meinen Job verloren.
    Durch Scheidung und Jobverlust und dadurch das ich ohne Führerschein keinen neuen gefunden habe, habe ich keine Möglichkeit die finanziellen mittel für eine Mpu und Wiedererteilung aufzubringen.
    Auch einen Anwalt kann ich mir aus den Gründen nicht leisten, da ich von ALG II lebe.
    Ich bin jedes Jahr (über 12 Jahre lang) mindestens 250-300000 km gefahren und bin außer durch einen Unfall, den ich nicht verschuldet habe, nie in Erscheinung getreten.
    Gibt es für meinen Fall die Möglichkeit einer Wiedererteilung ohne Mpu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kai

  21. Ben
    Am 10. Februar 2020 um 14:30

    Guten Tag, ich bin ohne Fs betrunken mit 1,9 Promille (2002) gefahren , Sperre und Mpu Anordnung bekommen. Lebte jetzt bis 2018 in der Schweiz, wollte mein Schweizerführerschein umschreiben lassen. ABer Fehlanzeige wurde nochmal 2011 mit dem Rad angehalten, unter 1,6 Promille… 🙄 Führerscheinstelle meinte das sie eine Sache fallen lassen können. Die Fahrt ohne Fs 2002 müsste doch schon verjährt sein oder? Und kann ein Arzt mit Verkehrsmedizinescher zusatz Ausbildung ein Verkehrsmedizinesches Gutachten ausstellen? Danke im voraus

  22. Andreas S.
    Am 8. Februar 2020 um 15:56

    Mir wurden 1999 meine Führerscheine Auto ,Motorrad und 125’ger abgenommen. Meinen Mofa schein ,habe ich allerdings noch. Wegen Trunkenheit am Steuer und weil ich daraufhin einen Unfall machte . Wurde mir die Führerscheine entzogen. 2002 habe ich meiner mittlerweile Ex Freundin das Auto geklaut und wieder einen Unfall unter Alkoholeinfluss gehabt. Vorher bin ich noch bei meiner ersten MPU 1999 durchgefallen. 2004 ,habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, daß ich kein KFZ mehr führen darf . Kann ich dennoch meinen Führerschein neubeantragen ? Seit her bin ich im Straßenverkehr nicht mehr in Erscheinung getreten allerdings bei Diebstählen unter Alkohol und Drogeneinfluss ! Also sind es jetzt über 15 Jahre, wo ich im Straßenverkehr nicht mehr in Erscheinung getreten bin! 2018 war mein letzter Diebstahl womit ich in Erscheinung trat .
    Sollte ich probieren meine Führerscheine zu beantragen? Und meinen Mofa Führerschein habe ich noch ,darf ich also Mofa Fahren? Danke mfg: A.Stand

  23. Nidalas
    Am 28. Januar 2020 um 22:15

    Hallo, mir wurde der FS 2019 eingezogen wegen THC im Blut. Habe anfang Januar MPU gemacht und warum auch immer nicht bestanden. Habe seitdem nie wieder was genommen oder getrunken. Kann man den FS in den ERW Ländern machen und später in DE übersetzen, so hab ich es auch beim ersten mal gemacht? Oder wird mir nach der Übersetzung dieser nicht ausgestellt weil es bei der Führerscheinstelle einen Vermerk gibt, was meint ihr??? P.S. Ich würde den FS im Ausland, in Serbien neu machen. Das mit dem Wohnsitz wäre ja kein Problem.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 18:06

      Hallo Nidalas,

      sofern die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen ist, können auch im Ausland (EU oder EWR) erworbene Fahrerlaubnisse hier ungültig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Hausmusiker
    Am 27. Januar 2020 um 21:18

    Ich wurde 2002 schlafend auf dem Gehweg mit 2,56 Promille von der Polizei geweckt. 2003 hat man mir die Fahrtauglich aberkannt und ich sollte meinen Führerschein freiwillig abgeben, ansonsten würde man ihn mir förmlich entziehen. Ich habe also nie unter Alkoholeinfluss gegen die StVO verstoßen. Jetzt lebe ich seit 6,5 Jahren vollkommen abstinent. Welche Möglichkeiten habe ich, den Führerschein wiederzubekommen?

  25. R.P.
    Am 10. Januar 2020 um 11:35

    Hallihallo,

    ich würde gerne wissen ob ich nun meinen Führerschein wieder beantragen kann. Im Februar 2010 wurde ich mit 1,9 Promille direkt nach dem einsteigen in mein Auto angehalten und mir wurde der Führerschein erzogen, die Sperre kalt für zwei Jahre, ich wollte auch eine MPU machen,Konnte mir diese allerdings nicht leisten. Ist es jetzt möglich den Führerschein zurück zu bekommen?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 14:58

      Hallo R.P.,

      eine MPU-Auflage droht in der Regel nicht mehr, wenn die Sperrfrist abgelaufen und hiernach die Eintragung verjährt ist. Taten, die mit 3 Punkten geahndet werden, verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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