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Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2023

Wie die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU funktionieren könnte

Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?
Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?

Neben dem Fahrverbot gehört der Entzug der Fahrerlaubnis zu den härtesten Sanktionen, die das Verkehrsrecht in Deutschland bereithält. Natürlich werden diese Maßnahmen nicht aus heiterem Himmel fällig, sondern ausschließlich bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dass auffällig gewordene Kraftfahrer nach einem solchen Fehlverhalten ihren Führerschein nicht ohne weiteres zurückbekommen, ist selbstverständlich. In der Regel verhält es sich so, dass es im Ermessen der zuständigen Behörde in Deutschland liegt, welche Auflagen der betroffene Fahrer erfüllen muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.

Vor allem bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die zum Führerscheinentzug geführt haben, wird vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, welche die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders beweisen soll.

Bei einer solchen Untersuchung können ziemlich hohe Kosten zusammenkommen. Aus diesem Grund kann oder möchte so mancher Kraftfahrer nicht daran teilnehmen. Vielmehr versuchen sie, die MPU zu umgehen und ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Ob dies in Deutschland möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

FAQ: Führerschein zurückerhalten ohne MPU

Können Sie den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
1) Nicht in jedem Fall droht eine MPU-Auflage. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2) Die Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) verjährt.
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Wann verjähren Eintragungen im FAER?

Je nachdem, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß zugewiesen wurden, verjähren die Einträge nach …
… 2,5 Jahren (bei einem Punkt)
… 5 Jahren (bei zwei Punkten)
… 10 Jahren (bei drei Punkten)

Wann müssen Sie keine MPU-Auflage mehr fürchten?

Nach spätestens 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und 10 Jahren Verjährungsfrist) ist eine MPU in aller Regel nicht mehr zu befürchten. Ggf. kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viel Zeit ins Land gegangen ist.

EU-Führerschein ohne MPU im Ausland besorgen?

Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und berechtigt seine Besitzer dazu, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweils erteilten Führerscheinklasse zu fahren. Theoretisch sind Führerscheine aus Polen oder Tschechien seitdem auch in Deutschland gültig.

Anders verhielt es sich jedoch in der Praxis: Einige Straßenverkehrsbehörden weigerten sich, Führerscheine anzuerkennen, die im Ausland gemacht wurden. Am 26. April 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich ein Urteil, welches diesen Behörden verbietet, die ausländischen Führerscheine nicht zu akzeptieren.

Das Fahren mit Führerscheinen aus beispielsweise Polen, Tschechien oder dem europäischen Ausland generell muss dementsprechend in Deutschland anerkannt werden. Da andere europäische Länder ohne eine MPU oder ähnliches auskommen, ist es seitdem tatsächlich möglich, sich den Führerschein ohne MPU wiederzubeschaffen. Das Projekt “EU-Führerschein statt MPU” war geboren.

Möchten Sie nach verlorenem Führerschein die MPU umgehen und einen EU-Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie sich jedoch an folgende Voraussetzungen halten:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
  • Mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres müssen Sie einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Fahrerlaubnis erworben werden soll.
  • Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
  • Sie müssen sich stets an die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes halten.
  • Soll die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so darf keine Sperrfrist bestehen.

Möchten Sie sich in puncto Führerschein und Wiedererteilung ohne MPU nicht strafbar machen, sollten Sie diese Punkte in jedem Fall beachten.

Nicht legal ist es außerdem, einen kurzen Ausflug nach Tschechien oder Polen zu machen, um sich dort einen Führerschein ohne MPU zu kaufen oder einen solchen fälschen zu lassen.

Dem Urteil des EuGH zufolge können Sie z. B. in Tschechien nur eine Fahrerlaubnis legal erwerben, wenn unter anderem ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.

Führerschein ohne MPU in Deutschland zurück?

Kommen die hohen Kosten einer MPU für Sie nicht infrage oder haben Sie bereits eine MPU absolviert und ein negatives Gutachten erhalten, heißt dies nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als sich legal einen festen Wohnsitz in Tschechien zu suchen, um einen neuen Führerschein zu erwerben. Sie haben immer noch die Möglichkeit, in Deutschland auf Verjährung zu hoffen.

Die Tilgungsfristen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes festgeschrieben. Sind diese erst einmal abgelaufen, muss die Tat aus der Akte des betroffenen Kraftfahrers in Deutschland gelöscht werden. Da die MPU in Kombination mit dieser Straftat steht, hat die Anordnung dieser ebenfalls keinen Bestand mehr. Eine MPU an sich kann dementsprechend nicht verjähren.

Da die Verjährung für Straftaten mit Führerscheinentzug 10 Jahre beträgt, bekämen auffällig gewordene Kraftfahrer ihren Führerschein normalerweise nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Führerschein wegen Alkohol am Steuer, zu vielen Punkten in Flensburg oder einem anderen Verstoß eingezogen wurde.

Es hängt jedoch mit vielen Faktoren zusammen, ob der Führerschein ohne MPU wirklich nach 10 Jahren wieder erteilt werden kann.

Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück?

In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach 10 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Die Tilgungsfrist ist jedoch an unterschiedliche Starttermine gebunden. Manche Autofahrer bekommen daher erst nach 15 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben.

Möchten Sie ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, sollten Sie sich an folgenden Terminen orientieren:

Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
  • Geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag vom ersten Urteil.
  • Bei einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Aufbauseminar startet die Verjährung am Tag der Ausstellung des jeweiligen Gutachtens bzw. der Bescheinigung bzw. bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis am Tag des Eintreffens der Erklärung bei der Behörde.
  • Verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind an eine Tilgungsfrist gebunden, die am Tag der Rechtskraft vom Urteil beginnt.
  • Bei Entzug, Verzicht oder Versagung des Führerscheins startet die Frist am Tag der (Neu-)Erteilung. Das Gleiche gilt für die Anordnung einer Sperrfrist.
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist normalerweise frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Nach Ablauf dieser Zeit sollte es kein Problem sein, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Die zuständige Führerscheinstelle kann dann keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen.

Führerschein zurück ohne MPU: Wichtige Fakten

Es ist zwar möglich, den Führerschein auch ohne MPU wiederzuerlangen, jedoch erst nach Ablauf einer sehr langen Zeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass Sie nicht mehr im Besitz der notwendigen Kenntnisse sind, die Sie benötigen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Übrigens: In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße gegen die deutsche StVO leisten. Ist dies der Fall, so kann die Tilgungsfrist verlängert werden!

Auch, wenn Sie ungeduldig werden und den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Frist stellen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben: Ihr Vergehen ist noch nicht verjährt, also folgt erneut eine Anordnung zur MPU. Absolvieren Sie diese nicht, startet die Tilgungsfrist erneut von vorn und Sie müssen noch einige Zeit länger auf Ihren Führerschein verzichten.
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243 Kommentare

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  1. colin sagt:

    Mir ist führeschein in 12.2011 entzogen . wegen anbau von Marjuana, zusetzlich hab ich angegeben es zu rauchen. regelmässig.
    jetzt möchte ich es wieder haben. muss dabei sagen , dies ist in niedersachsen passiert. un ich bin hollander.

  2. Wagner M. sagt:

    Hallo ich habe meinen Führerschein 1998 wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 0,99 Promille abgegeben da ich wiederholt b.z.w zum 2 mal auffällig war
    Das erste mal mit 1.2 Promille
    Jetzt bräuchte ich aus Beruflichen Gründen meinen Führerschein
    Kann ich eine wiedererteilung für meinen Führerschein ohne MPU beantragen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wagner M.,

      dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. ob Sie sich seit dem Fahrerlaubnisentzug eines erneuten Verkehrsverstoßes schuldig gemacht haben oder wie lange Ihre Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beschlossen wurde. Zudem kann die Führerscheinstelle beschließen, dass Sie eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen, bevor Sie den Führerschein erneut beantragen können.
      Erkundigen Sie sich hier am besten direkt bei Ihrer Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Walter sagt:

    Habe vor 8 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen. Ich war zeitweise als Taxifahrer angestellt, an einer Roten Ampel musste ich warten, ich machte den Gang raus. Nun bin bin ich etwas eingesagt wegen übermüdung (was im Taxigewerbe sehr oft vorkommt) da ich nicht gleich bei Grün weiter gefahren bin hat der Fahrer hinter mir gleich die Polizei gerufen. Ich musste aussteigen und durfte nicht weiterfahren. Grund: Ich hätte Ebilepsy. Was inzwischen von 3 Ärzten und einem Hospital in Frankreich als nichtens beschrieben wurde. Welche möglichkeit habe ich meinen Füherschen der sogar bis 7,5 t asgestellt war wieder zu bekommen. Habe keine Punkte. Eine wiedererlangen wäre nur mit einer MPU verbunden. Für eine Antwort würde ich mich sehr freuen. W.

  4. Basti sagt:

    Grüß euch,
    ich hatte am 12.12.08 meinen Führerschein wegen Verstoßes gegen das BTMG ( Marihuana und Amphetamin) abgegeben. Habe vor ca 2 Monaten meine Neuerteilung beantragt. Ist es überhaupt möglich meinen Führerschein ohne MPU wieder zu bekommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Basti

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Basti,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Führerscheinstelle. Diese kann Ihnen sagen, mit welchen Maßnahmen Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Kim sagt:

    Hallo,

    ich habe im Juli 2008 meinen Führerschein verloren aufgrund Medikamente. Jetzt wollte ich einen neuen Führerschein machen aber die Führerscheinstelle möchte eine MPU obwohl n meiner Akte nichts drinnen steht beim Kraftfahrtbundesamt. Ist dies rechtens?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kim,
      diese Frage kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andre S. sagt:

    Ich habe 2002 meinen Führerschein abgeben müssen wegen Alkohol ( 2 Promille) . … Ist also jetzt 17 Jahre her . Bekomme ich ihn jetzt ohne MPU wieder da die 15 Jahre rum sind ? Ich wollte nämlich keine MPU machen !

  7. Sebastian sagt:

    Hallo,

    hatte im Juni 2004 eine Gerichtsverhandlung wegen Btmg und hab als eine Bewährungsauflage Sozialstunden verordnet bekommen. Hab damals mit dem Richter und der Fs-Stelle ausgemacht, das ich den Führerschein bis Abarbeitung der Sozialstunden noch behalten kann und habe diesen dann im Oktober 2004 freiwillig abgegeben.

    Ab wann fängt bei mir die Verjährungsfrist an? Am Tag der Gerichtsverhandlung, oder an dem Tag der freiwilligen Abgabe? Kann ich mich jetzt schon mal bei der Fs-Stelle erkundigen, oder ist das zu Riskant…. nicht das die dann irgendwas von noch offener Mpu lesen und sich das merken.

  8. Hans sagt:

    Hallo
    ich habe ich habe auf Grund von Alkohol am steuer am 27.10.2004 verloren und am 20.5.2005 noch zu fahren ohne Führerschein zu einer gesamt strafe verurteilt worden so das ich insgesamt zu 15 Jahre Verjährungsfrist verurteilt worden bin in der zwischen zeit habe ich 3 vergebliche MPU gemacht am 21.04.2011 habe ich das letzte mal einen Führerschein Antrag zurückgezogen ……..mein letzter KBA Eintrag hat das Tilgung Datum 27.10.2019 und weil ich auf Grund von Schmerzen über längere zeit Tramal einnehmen musst haben sie mir damals auch noch eine Alkohol und Drogen MPU angeordnet ……………..Alkohol und Tramal sind kein Problem mehr (war schon bei der letzten MPU durch nachweise kein Problem mehr und trotzdem wurde eine Abhängigkeit durch den Psychologen angenommen obwohl bei allen 3 MPU die nachweise sauber waren )……………nun stellt sich mir die Frage wann ich ohne MPU meinen Führerschein beantragen kann und ob ich ihn komplett neu machen muss oder ob ich nur eine Fahrprüfung ablegen muss

    MFG
    Hans M.

  9. HARRY sagt:

    ICH HABE MEINEN FÜHRERSCHEIN VERLORGEN IN DER PROBEZEIT WEGEN BTM (WEED) UND SOLL 2 JAHRE ABPISSEN UND EINE MPU MACHEN !
    BEKOMME ICH DEN WIEDER WENN ´10 ODER 15 JAHRE VERGANGEN SIND ?

  10. Gaby sagt:

    Hallo
    Habe 7/2010 nach einer Trunkenheitsfahrt 2,23 Promille meinen Führerschein für die Dauer von 11 Monaten verloren und sollte eine MPU machen.
    Frage: Wann könnte ich einen Neuantrag ohne neue Auflagen stellen ohne MPU zu machen? Alkohol trinke ich ueberhaupt keinen mehr!
    Gruss

  11. Max sagt:

    Hallo hab mal eine Frage hab im Jahr 2008 mein FS wegen THC verloren habe seitdem kein Kontakt mehr mit BTM,war aber finanziell nicht im Stande mir eine MPU zu leisten . Besteht die Möglichkeit das ich mein Fs ohne MPU wiederbekommen? MfG

  12. David sagt:

    Hallo, die 15 Jahre Verjährungsfrist habe ich erreicht, mir wurde aber auf der Führerscheinstelle gesagt, da ich in Therapie war und eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert wurde, und diese ja ein Leben lang bestehen würde, müsste ich die Mpu trotzdem machen. Ist das so richtig?

    Gruss David

  13. Battenberg sagt:

    Mpu ist die grösste abzockerei die es gibt bist du ehrlich kriegst ihn nicht wieder und lügst du dann eh nicht ist eh der Hammer das sich ein anderer ein Urteil darüber bildet und dein Leben zerstörten kann

  14. Paula sagt:

    Hallo. Ich habe meine FE 2006 nach einer Trunkenheitsfahrt abgegeben. Wie finde ich jetzt heraus, ob ich noch eine Mpu machen muss, ohne einen Antrag auf neu Erteilung zu stellen?

  15. Frank sagt:

    Hallo,
    ich habe in meinem Job als Fahrer 8 Punkte gesammelt:

    1 P Handyverstoß
    5 P Geschwindichkeit
    2 P Fahren unter BTM

    Nun droht mir Entzug der Fahrerlaubniss

    Gibt es Rechtliche Kniffe dies zu vermeiden, da ich sonst gleich Insolvenz anmelden müsste / sollte!

    Brief kommt in ca. 2 Wochen

  16. Dominic sagt:

    Hallo zusammen.
    Ich musste 2007 meine Führerscheun abgeben weil ich Kokain konsumiert habe.ab wann kann ich einen Antrag auf wiedererteilzng stellen??MPU habe ich nie gemacht.Ich habe kein Fahrverbot erhalten oder sonstiges. Nur der Entzug der Fahrerlaubnis wegen den Konsum von Kokain.

  17. Roland sagt:

    Ich habe 2008 meinen FS wegen zu vielen Punkten die von einer Drogenfahrt kamen abgegeben – mpu..

    2015 wurde ich mit einem Mofa mit 1,14 Promille erwischt (Mofaschein vorhanden) – erste Alkohohlfahrt überhaupt..

    Ich möchte warten bis ich meinen Schein ohne mpu wieder bekomme.
    Verlängert die Alkoholfahrt 2015 die Ablauffrist bis ich den Schein ohne mpu wiederbekomme?
    Soweit ich weis muss man erst ab 1,6 promille eine mpu machen (warum sollte dann 1,1promille die Verjährungsfrist verlängern?!??)

    Wie schauts bei mir jetzt aus?
    10 Jahre ohne Schein hätte ich beisammen ..

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Roland,

      verstoßen Sie innerhalb der Verjährungsfrist für die MPU erneut gegen die Vorschriften der StVO (was bei einer Alkoholfahrt der Fall ist), kann sich die Frist verlängern. Erfragen Sie dies am besten bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Susi sagt:

    hallo,

    ich wurde jetzt das dritte mal mit über 1,6Promille auf dem Fahrrad(!) erwischt.
    Bei der ersten MPU 2013. war ich bei der kostenlosen Droenberatung, Leberwerte und habe sie 1/2 Jahr später mit einem Nachkurs bestanden. Bei der zweiten MPU 2016 hatte ich 1 Jahr Haarproben und drei Termine beim Verkehrspsychologen gemacht und habe bestanden.
    Gestern hatte ich dummerweise die dritte Trunkenheitsfahrt auf dem Rad und bin mir eigentlich sicher, dass ich keine dritte MPU bestehen werde.

    Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Macht es vielleicht wirklich Sinn im Ausland den Führerschein zu machen? Ich habe Angst, dass sie diesen dann in Deutschland nicht akzeptieren und ich danach dann Probleme mit Fahren ihn Führerschein habe.

    Könnt ihr mir Helfen?

    LG
    Susi

  19. Isabel sagt:

    HALLO liebes Team!

    Was sollte man in ein Antragsformular schreiben wenn mman den Führerschein neu beantrag?
    Auf was sollte man beim schreiben achten bzw wrlche Formulierung sind am besten.
    LG Isabel

  20. Christiano sagt:

    Guten Tag habe jetzt fast genau seit 10 jahren keinen FS mehr.Habe ihn durch Cannabis Konsum verloren.keinen Unfall oder sonstiges verursacht.Mpu würde angeordnet bzw Abstinenz Nachweise. Is das jetzt hinfällig und kann nun eine Wiedererteilung einfach so erfolgen?

  21. Samson sagt:

    Hallo Zusammen,
    wäre es ausreichend im Ausland, zum beispiel in Spanien, eine Wohnung zu mieten und diese als Zweitwohnsitz anzugeben um dort nach 6 Monaten den Führerschein zu machen?
    Ich hörte ebenfalls, dass nach wegzug aus dem Land in dem der Führerschein ist dieser in Deutschland nur noch 6 Monate anerkannt wird. Ist dies richtig?
    Also könnte ich einfach 15 Jahre lang einen Zweitwohnsitz in Spanien haben und mit meinem spanischen Führerschein in Deutschland herumfahren und dann wieder einen deutschen machen?
    Vielen Dank :-)

  22. Philipp P. sagt:

    hi Leute ,
    bei mir war es so das ich noch nie einen Führerschein hatte und noch nie am Strasenverkehr teilgenommen habe !
    Im Februar 2009 also vor über 10 Jahren hatte ich mal Ärger und Stress wegen kleinen Btmg Sachen , seit dem habe ich des öfteren versucht mich zum Führerschein machen angemeldet habe , jedoch immer wieder zum MPU verdonnert wurde , welchen ich dann nicht gemacht habe und meinen FS Antrag zurückgezogen habe . Jetzt nach über 10 Jahren nach meinem letzten BTMG EIntrag ( elcher übrigens nur wegen Spyce legal highs war ) muss ich doch endlich mal meinen FS machen dürfen oder ?????

  23. Marius sagt:

    Hallo
    habe am 12/2000 unter Alkohol 1,86 Prm. den FS entzogen bekommen. und am 1/2001 gerichtich mitgeteilt bekommen .
    Nach 2J versucht mich zu MPU anzumelden da aber es mir zu teuer war nicht gemacht .
    Wollte fragen ob ich jetzt immer noch MPU machen muss oder einfach bei der Fahrschule anmelden kann ?

    MfG marius

  24. Andi R. sagt:

    Hallo

    ich wohne seit 4 jahren in der schweiz und habe auch hier wieder einen führerschein. Das urteil in deutschland für die Mpu war vor 12 jahren. darf ich in deutschland fahren?

    Gruss Andi

  25. WENIG sagt:

    hallo MEIN schein Kl.:B seit 2006 weg also fast 14 Jahre muss ich eine MPU machen
    brauche ihn Berufs bedingt

  26. Emilia sagt:

    Guten Tag, ich habe vor 7 Jahren MEINEN Führerschein abgeben müssen wegen Trunkenheit im Verkehr und hatte 1,45 Promille ein Gerichtsverfahren wurde eingeleitet die Konsequenz 1 Jahr afahrverbot und 100 Euro Geldstrafe ein paar Monate davor wurde ich schonmal angehalten mit 0,4 Promille in der Probezeit hier hatte ich 3 Monate Fahrverbot das alles ist jetzt 7 Jahre her. Würde ich meinen Führerschein durch eine Neuer Teilung wiederbekommen wenn ich anbiete das Aufbauseminar zu besuchen und 140 Euro für den Antrag zustellen?

  27. Manuel sagt:

    Hallo hab da mal eine Frage und zwar wurde mir der Führerschein im April 2011 entzogen wegen fahren unter Btm. Jetzt die Frage würde ich in die 10 Jahresregel fallen oder in die 15 Jahre um die MPU und Scrennings umgehen zu können?

    Mfg

  28. Andreas sagt:

    Ich hatte 2009 eine einzige Drogenfahrt in Badenwürtenberg wo ich 6 Monate Führerscheinsperre erhalten hatte und eine Geldbusse.
    Tüv Süd(Führerscheinstelle bei ums in Bayern) hat dann sofort ein Brief geschickt mit MPU und Führerscheinentzug.

    2011 hatte ich ein einjähriges screening beendet doch bei der MPU stelle wurde mir gesagt das ich nochmals ein Jahr nachweisen müsste, da zwischen letztem Urintest und nächstmöglichen MPU Termin 2 Monate waren und das zu viel wäre.

    Nach diesen hohen kosten und der Mühe die ich hineingesteckt hatte war ich ziemlich deprimiert und bin somit sauer ohne Führerschein weitergezogen.

    Lohnt es sich oder kann ich nun 10 Jahre später einen Antrag ohne MPU stellen?

    Liebe Grüsse Andreas

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      die Anordnung zur MPU verfällt erst nach 15 Jahren. Erst dann können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, ohne eine MPU ablegen zu müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Michael sagt:

    Ich habe im Oktober 2007 mit 2.2 Promille meinen Führerschein verloren. MPU habe ich 2 mal gemacht. Leider negatives Gutachten. Meine Frage kann ich den Führerschein nach 10 jahren ohne MPU neu beantragen oder muss ich 15 Jahre warten das ich die MPU umgehe

  30. Sven sagt:

    Guten Tag, mein Name ist Sven. Ich wurde 2006 morgens mit 2,26 Promille auf dem Fahrrad angehalten und hatte zur derzeit einen Mofaführerschein . Ein Jahr später wollte ich einen PKW Führerschein machen würde aber abgelehnt mit der Begründung das ich eine mpu machen solle ohne eine Anordnung der Polizei bekommen zu haben! Jetzt sind knapp 13. Jahre seit dem her, meine frage ist. Könnte ich jetzt ein PKW Führerschein machen ohne mpu?

  31. Thomas sagt:

    Hallo zusammen, habe in 1999 eine Trunkenheitsfahrt mit 2,3 Promille Alkohol im Blut verursacht. Bin 2016 durch die MPU gefallen. Wann endet meine Sperrfrist? Danke im voraus……

  32. Fabian sagt:

    Schönen Guten Tag , folgendes ich wurde damals mit 15 Jahren mit einem Mofa, mit 1,91 Promiller erwischt worden .

    Jetzt bin ich 25 Jahre alt muss ich noch eine MPU machen ?

    Lg und danke im vorraus .

    Fabian

  33. Matze sagt:

    Hallo,
    Ich habe mein Führerschein im Jahr 2008 durch eine Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholwert von 1,8 Promille verloren. Ich habe in der Zeit keine MPU angefangen oder bin irgendwie straffällig geworden.
    Muss ich jetzt trotzdem noch eine MPU machen.
    Vielen Dank vorab für die Antwort.

  34. Karin sagt:

    Was kostet die wiedererteilung des Führerscheins nach 15 Jahren.

  35. Harti sagt:

    Ich habe im April 2010 meinen Führerschein abgeben müssen, die Fahrerlaubnis wurde mir für 1 Jahr entzogen.
    Da ich früher schon einmal den Führerschein abgeben musste, sagten sie ich sei Wiederholungstäter und ich sollte eine MPU machen.
    Kann ich die Fahrerlaubnis jetzt (2020/21) ohne MPU wiedererlangen?

    Grüsse Harti

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Harti,

      eine MPU wird nach der Verjährung und dem Ablauf der Sperrfrist in der Regel nicht mehr verlangt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  36. Marcell sagt:

    Hallo,
    Wurde 2005 mit einer geringen Menge Marihuana erwischt worden (zu Fuss unterwegs), was aber auch “fallen” gelassen wurde. Habe Ende 2006 meinen Führerschein gemacht und im Mai 2007 hatte ich Post mit Aufforderung zur MPU. Da kein Geld übrig blieb mir nur die freiwillige Abgabe.

    Erste Frage:
    Wollte ihn dieses Jahr wieder neu beantragen, ist das jetzt schon möglich?

    Dazu muss ich sagen, das ich im Mai 2019 blöderweise wieder mit einer geringen Menge Marihuana (diesmal auf dem Fahrrad) erwischt wurde, was aber auch “fallen” gelassen wurde. Zwischen durch aber nie aufgefallen.

    Frage 2:
    Kann ich meinen Führerschein jetzt überhaupt neu beantragen?

    Und macht es einen Unterschied ob einem der Besitz, der ja Tatsache ist, vorgeworfen wird oder der Konsum? Habe nie einen positiven Drogentest abgegeben weder Polizei noch sonst wo.

    Wäre super wenn Ihr mir da vielleicht weiterhelfen könnt. Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcell,

      der Antrag auf Wiedererteilung kann in der Regel mit Ablauf der Sperrfrist erfolgen. Sind die zugrunde liegenden Verstöße noch nicht verjährt, kann die Fahrerlaubnisbehörde ggf. eine erfolgreiche MPU-Teilnahme zur Voraussetzung machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Daniel sagt:

    Hallo, ich habe da mal eine Frage , ich habe meinen Führerschein 2003 wegen Alkohol am Steuer ( 1,6 Promille) abgeben müssen, 2011 wurde ich mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten ( 2,4 Promille ) 2012 war ich dan zur Entgiftung, und drei Monate in einer Sucht Klink, seit dem bin ich trocken, inzwichen 7 Jahre , meine Frage wäre, ab wann könnte man jetzt den Führerschein wieder beantragen? LG Daniel.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen. Ggf. kann die Behörde eine MPU verlangen, wenn der zugrunde liegende Verstoß noch nicht verjährt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  38. Sercan sagt:

    Habe mich Bei einer Fahrschule angemeldet plötzlich sollte von Führerscheinstelle mpu bekommen

  39. Michael sagt:

    Hallo,

    Ich bin Niederländer und lebe auch in den Niederlanden. Ich wurde Ende 2017 für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 2% Promille abgeholt. Ich erhielt einen Brief vom Gericht, dass ich 1 Jahr lang ein Fahrverbot hatte. Mein Anwalt sagte mir, dass ich nach 1 Jahr einer MPU folgen muss. Ich habe jedoch noch nie einen Brief vom Führerscheinamt erhalten. Erst als ich anfing, mich zu informieren, gaben sie an, dass ich einer MPU folgen sollte. Ich spreche kein Deutsch und ich kann auch kein Deutsch lesen. Seit April verzichte ich auf Alkohol. Aber ich bin ständig schlecht informiert, Alkohol wurde in meinen Haaren gefunden, weil ich Haarspray benutzt habe. Sie hat mir sogar gesagt, dass Senf nicht essen darf? Alle Briefe sind auch in deutscher Sprache, ich bekomme auch keine englische Übersetzung o.i.d. Ich bin immer noch mit Alkoholabstinenz beschäftigt, jetzt mit Urinuntersuchungen. Alles in allem hat es mich rund 4000-5000 Euro gekostet. Ich finde es seltsam, dass ein Ausländer dies in Deutschland befolgen muss. Ich habe für alles so viel Geldstrafe bekommen. Meine Frage ist, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, in Deutschland wieder fahren zu dürfen? Kann das Führerscheinamt da keine Ausnahme machen? Kann mir die niederländische Botschaft etwas bedeuten?

    Danke.

  40. Patrick sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Führerschein ca. 2003 aufrund eines Unfalls mit Alkohol im Blut verloren. Somit sind die 10 Jahre demnach ja schon längst abgelaufen. Zwischenzeitlich hatte ich einen EU-Führerschein, der jedoch mittlerweile abgelaufen ist. Weitere Verstöße kamen nicht hinzu, nun möchte ich meinen deutschen Führerschein wieder haben. Was ist zuerst zu tun? Muss ich den Führerschein nochmals neu machen?

  41. Hannep sagt:

    Hallo,

    ich habe seit Anfang der 90 ziger die alte Klasse 1b, dann 1996 eine Trunkenheitsfahrt ( BAK 1.61 ) mit einem PKW ohne Fahrerlaubnis Klasse 3.
    Damals wurde mir der 1b Fuehrerschein direkt abgenommen, bekam ihn aber nach 9 Monaten per Post wieder zurueckgeschickt, und fahre seitdem auch damit.

    Habe mich dann im Jahr 2000 bei einer Fahrschule angemeldet um den PKW Fuehrerschein zu machen, also Erweiterung von 1b auf 3.
    Daraufhin kam eine Aufforderung zur MPU.

    Habe dann die ganze Sache abgeblasen.

    Aus Berufsgruenden muesste ich nun den PKW Fuehrerschein machen.

    Habe auch schon eine KBA Selbstauskunft eingeholt, dort ist nichts vermerkt.

    Normalerweise sollte doch nach nunmehr 19 Jahren die Sache mit der MPU vom Tisch sein,oder ?

  42. M. Shabani sagt:

    Hallo,

    ich bin der Probezeit und habe meinen Schein seit Oktober 2015. Ich musste einen Aufbauseminar absolvieren (2.P.), Probezeit wurde verlängert. Danach mit Handy am Steuer erwischt, Bußgeld (1 Punkt) und danach Geschwindigkeit überschritten. (1 Punkt).
    -> Folge, 3 A Verstöße und somit Entzug meiner Fahrerlaubnis (für 3 Monate)
    -> Neuerteilung meines Führerscheins (Probezeit wäre im Okt 2019 abgelaufen, verlängert durch die Fahrsperre bis März 2020)

    jetzt beim Straßenverkehr mit Handy am Steuer erwischt.. Daten erfasst .. und jetzt warte ich auf ein Schreiben von Flensburg..

    Muss ich ein MPU machen? Was wären hier die Folgen ? :(

    Bitte eine hilfreiche Antwort… DANKE!!

  43. Tina sagt:

    Hallo,

    ich habe im April 2004 meinen Führerschein abgeben müssen wegen Trunkenheit am Steuer. Ich hatte eine Sperrfrist von 13 Monaten, Geldstrafe und Auflage zur MPU, da über 1,6 Promille.
    Da ich zu der Zeit sehr krank war und eh kein Auto fahren konnte, habe ich den Führerschein zu der Zeit nicht neu beantragt. 2014 habe ich dann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt mit Auflage der MPU. Das zog sich alles bis 2015 hin und ich musste meinen Job aufgrund dessen (immer noch kein Führerschein) aufgeben. Dann kam es zur MPU, welcher ich gelassen entgegen sah und ich auch ein gutes Gefühl hatte. Nach ca, 8-10 Wochen hatte ich dann endlich den Bescheid der MPU und “durchgefallen”. Ich habe noch im Nachhinein ein Gespräch mit der Psychologin geführt, da ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte. Es wurden einem die Worte im Mund umgedreht. Na ja…. Wie auch immer. Ich habe der MPU-Stelle mitgeteilt das sie dieses Ergebnis nicht mit der Führerscheinakte zurücksenden sollen, was ja nicht zwingend ist, und habe meinen Antrag auf Wiedererteilung zurückgezogen.
    Nun meine Frage…. Seit Juli 2019 (Datum des Gerichtsurteil) sind die 15 Jahre um und im FAER ist kein Eintrag mehr vorhanden.
    Kann ich davon ausgehen meinen Führerschein ohne MPU wieder zubekommen? Das hat mich damals eine Stange Geld gekostet und das kann ich nicht nochmal aufbringen.
    Oder kann es sein, da ich den Antrag auf WE vor Ablauf der 15 Jahre gestellt habe, das man mir jetzt irgendwie noch Jahre des Verzichts dran hängt.

    Lieben Dank im Vorfeld
    Tina

  44. B. Zelder sagt:

    Hallo,
    am 16.10.2004 führte ich in zwei fällen ein Kfz unter Alkoholeinfluss.
    Um 3.20 Uhr hatte ich 0,49 mg/l Atemalkoholkonz. und um 4.15 Uhr waren es 0,45 mg/l.

    am 15.12.2019 wäre die 15 Jahre um. Kann ich schon vorher den Antrag stellen auf Wiedererteilung oder sollte ich warten zum 15.12.19.

    Damals hieß es dass eine MPU gemacht werden müsse.

    mfg. B.zelder

  45. Sascha sagt:

    Moin moin.. habe 2005 meinen Führerschein nach einer 2.05 Promille Fahrt abgeben müssen… nächstes Jahr im Mai sind 15 Jahre vorbei und ich habe schon 2 Mal in der Vergangenheit bei der Behörde vorgesprochen. Ich meine die Mitarbeiterin hat mir irgendwas von beantragen usw vor der Deadline ( 13.5.2020) erzählt…bin zwischen durch berufsbedingt immer Mal wieder gefahren ohne aufzufallen und fahrtechnisch fit… würde auch gerne meine alte Klasse b wieder haben ( Anhänger,7,5 Tonnen) wie sehen meine nächsten Schritte aus? Habe neuen Arbeitgeber und der würde meinen Vertrag sofort unbefristet ändern sobald Ich meine Fahrerlaubnis wieder hätte… LG Sascha

  46. Neumann sagt:

    Hallo,
    Ich hâtte eine Frage,ich hatte einen trunkenheitsfahrt mit 1.1 Promille das Urteil war fūrerscheinentzug 9 Monate,entscheidungsdatum 20.05.2010, rechtskraftdatum 05.06.2010.Ich habe den führerschein noch nicht neubeantragt,da ich im Ausland gelebt habe und ihn jetzt neu beantragen môchte aber eine MPU befürchte,ich hatte schon mal im Jahr 2000 einen furerscheinentzug wegen Drogen von 2 Jahren mit MPU die ich erfolgreich abschloss , meine Frage muss ich wieder mit einer MPU rechnen ? Im aktuellen Fall, und wann greift die Verjährungsfrist wegen der trunkenheitsfahrt?

    Mit freundlichen Grüßen

  47. Martin g. sagt:

    Guten Abend ich habe meinen Führerschein am 02.04.10abgeben wegen Alkohol 2.34% es lag eine Sperrfrist von 8 Monaten vor Was muss ich jetzt machen um eine Fahrerlaubnis wieder zubekommen

  48. Chantal sagt:

    Ich habe vor 2 Jahren mein Führerschein verloren wegen Drogen am Steuer und bin viel umgezogen hatte auch nicht viel Geld für eine mpu weil das wirklich sehr viel Geld ist jetzt bekomme ich ein Kind und habe seid über einem Jahr nichts mehr mit Drogen zu tun bin jetzt auch wieder wohnhaft in Deutschland und müsste ich die mpu mit allem wieder machen müssen oder geht einfach ein Drogen Test mit Haare und ein Gespräch weil ich hab keine 700 oder 1000€

  49. Patrick S. sagt:

    Guten Abend,

    Ich wurde im Juli 2009 mit Thc im Blut angehalten und mir wurde Im Dezember 2009 mit dem Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis entzogen. Hab mir bis Dato nichts mehr im STVzO zu schulden kommen lassen. Meine Sperrfrist ist im Oktober 2010 abgelaufen, sind meine 10jahre nun jetz im Dezember oder erst im Oktober 2020 vorbei ? Und muss ich noch zur MPU ?

    Würde mich über Antwort freuen.
    Lieben Gruß aus Frankfurt a.M.

  50. PowL K. sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    ich habe im Jan. 2010 auf Grund von Canabis den FS entzogen bekommen mit MPU-Anordnung und die 10-jährige Verjährung nähert sich nun. Heißt das ich sollte auf keinen Fall vor den 10 Jahren die Begutachtung beantragen, da sonst eine neue MPU-Anordnung droht? Bin seit dem nicht mehr strafrechtlich aufgefallen und möchte mir nat. die Kosten sparen, würde aber auch den FS neu machen ggf.. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    MfG

    Paul

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