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Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU funktionieren könnte

Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?
Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?

Neben dem Fahrverbot gehört der Entzug der Fahrerlaubnis zu den härtesten Sanktionen, die das Verkehrsrecht in Deutschland bereithält. Natürlich werden diese Maßnahmen nicht aus heiterem Himmel fällig, sondern ausschließlich bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dass auffällig gewordene Kraftfahrer nach einem solchen Fehlverhalten ihren Führerschein nicht ohne weiteres zurückbekommen, ist selbstverständlich. In der Regel verhält es sich so, dass es im Ermessen der zuständigen Behörde in Deutschland liegt, welche Auflagen der betroffene Fahrer erfüllen muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.

Vor allem bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die zum Führerscheinentzug geführt haben, wird vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, welche die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders beweisen soll.

Bei einer solchen Untersuchung können ziemlich hohe Kosten zusammenkommen. Aus diesem Grund kann oder möchte so mancher Kraftfahrer nicht daran teilnehmen. Vielmehr versuchen sie, die MPU zu umgehen und ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Ob dies in Deutschland möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

FAQ: Führerschein zurückerhalten ohne MPU

Können Sie den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
1) Nicht in jedem Fall droht eine MPU-Auflage. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2) Die Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) verjährt.
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Wann verjähren Eintragungen im FAER?

Je nachdem, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß zugewiesen wurden, verjähren die Einträge nach …
… 2,5 Jahren (bei einem Punkt)
… 5 Jahren (bei zwei Punkten)
… 10 Jahren (bei drei Punkten)

Wann müssen Sie keine MPU-Auflage mehr fürchten?

Nach spätestens 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und 10 Jahren Verjährungsfrist) ist eine MPU in aller Regel nicht mehr zu befürchten. Ggf. kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viel Zeit ins Land gegangen ist.

EU-Führerschein ohne MPU im Ausland besorgen?

Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und berechtigt seine Besitzer dazu, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweils erteilten Führerscheinklasse zu fahren. Theoretisch sind Führerscheine aus Polen oder Tschechien seitdem auch in Deutschland gültig.

Anders verhielt es sich jedoch in der Praxis: Einige Straßenverkehrsbehörden weigerten sich, Führerscheine anzuerkennen, die im Ausland gemacht wurden. Am 26. April 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich ein Urteil, welches diesen Behörden verbietet, die ausländischen Führerscheine nicht zu akzeptieren.

Das Fahren mit Führerscheinen aus beispielsweise Polen, Tschechien oder dem europäischen Ausland generell muss dementsprechend in Deutschland anerkannt werden. Da andere europäische Länder ohne eine MPU oder ähnliches auskommen, ist es seitdem tatsächlich möglich, sich den Führerschein ohne MPU wiederzubeschaffen. Das Projekt “EU-Führerschein statt MPU” war geboren.

Möchten Sie nach verlorenem Führerschein die MPU umgehen und einen EU-Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie sich jedoch an folgende Voraussetzungen halten:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
  • Mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres müssen Sie einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Fahrerlaubnis erworben werden soll.
  • Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
  • Sie müssen sich stets an die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes halten.
  • Soll die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so darf keine Sperrfrist bestehen.

Möchten Sie sich in puncto Führerschein und Wiedererteilung ohne MPU nicht strafbar machen, sollten Sie diese Punkte in jedem Fall beachten.

Nicht legal ist es außerdem, einen kurzen Ausflug nach Tschechien oder Polen zu machen, um sich dort einen Führerschein ohne MPU zu kaufen oder einen solchen fälschen zu lassen.

Dem Urteil des EuGH zufolge können Sie z. B. in Tschechien nur eine Fahrerlaubnis legal erwerben, wenn unter anderem ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.

Führerschein ohne MPU in Deutschland zurück?

Kommen die hohen Kosten einer MPU für Sie nicht infrage oder haben Sie bereits eine MPU absolviert und ein negatives Gutachten erhalten, heißt dies nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als sich legal einen festen Wohnsitz in Tschechien zu suchen, um einen neuen Führerschein zu erwerben. Sie haben immer noch die Möglichkeit, in Deutschland auf Verjährung zu hoffen.

Die Tilgungsfristen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes festgeschrieben. Sind diese erst einmal abgelaufen, muss die Tat aus der Akte des betroffenen Kraftfahrers in Deutschland gelöscht werden. Da die MPU in Kombination mit dieser Straftat steht, hat die Anordnung dieser ebenfalls keinen Bestand mehr. Eine MPU an sich kann dementsprechend nicht verjähren.

Da die Verjährung für Straftaten mit Führerscheinentzug 10 Jahre beträgt, bekämen auffällig gewordene Kraftfahrer ihren Führerschein normalerweise nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Führerschein wegen Alkohol am Steuer, zu vielen Punkten in Flensburg oder einem anderen Verstoß eingezogen wurde.

Es hängt jedoch mit vielen Faktoren zusammen, ob der Führerschein ohne MPU wirklich nach 10 Jahren wieder erteilt werden kann.

Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück?

In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach 10 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Die Tilgungsfrist ist jedoch an unterschiedliche Starttermine gebunden. Manche Autofahrer bekommen daher erst nach 15 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben.

Möchten Sie ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, sollten Sie sich an folgenden Terminen orientieren:

Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
  • Geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag vom ersten Urteil.
  • Bei einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Aufbauseminar startet die Verjährung am Tag der Ausstellung des jeweiligen Gutachtens bzw. der Bescheinigung bzw. bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis am Tag des Eintreffens der Erklärung bei der Behörde.
  • Verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind an eine Tilgungsfrist gebunden, die am Tag der Rechtskraft vom Urteil beginnt.
  • Bei Entzug, Verzicht oder Versagung des Führerscheins startet die Frist am Tag der (Neu-)Erteilung. Das Gleiche gilt für die Anordnung einer Sperrfrist.
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist normalerweise frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Nach Ablauf dieser Zeit sollte es kein Problem sein, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Die zuständige Führerscheinstelle kann dann keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen.

Führerschein zurück ohne MPU: Wichtige Fakten

Es ist zwar möglich, den Führerschein auch ohne MPU wiederzuerlangen, jedoch erst nach Ablauf einer sehr langen Zeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass Sie nicht mehr im Besitz der notwendigen Kenntnisse sind, die Sie benötigen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Übrigens: In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße gegen die deutsche StVO leisten. Ist dies der Fall, so kann die Tilgungsfrist verlängert werden!

Auch, wenn Sie ungeduldig werden und den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Frist stellen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben: Ihr Vergehen ist noch nicht verjährt, also folgt erneut eine Anordnung zur MPU. Absolvieren Sie diese nicht, startet die Tilgungsfrist erneut von vorn und Sie müssen noch einige Zeit länger auf Ihren Führerschein verzichten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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261 Kommentare

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  1. Tina
    Am 24. September 2019 um 16:20

    Hallo,

    ich habe im April 2004 meinen Führerschein abgeben müssen wegen Trunkenheit am Steuer. Ich hatte eine Sperrfrist von 13 Monaten, Geldstrafe und Auflage zur MPU, da über 1,6 Promille.
    Da ich zu der Zeit sehr krank war und eh kein Auto fahren konnte, habe ich den Führerschein zu der Zeit nicht neu beantragt. 2014 habe ich dann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt mit Auflage der MPU. Das zog sich alles bis 2015 hin und ich musste meinen Job aufgrund dessen (immer noch kein Führerschein) aufgeben. Dann kam es zur MPU, welcher ich gelassen entgegen sah und ich auch ein gutes Gefühl hatte. Nach ca, 8-10 Wochen hatte ich dann endlich den Bescheid der MPU und “durchgefallen”. Ich habe noch im Nachhinein ein Gespräch mit der Psychologin geführt, da ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte. Es wurden einem die Worte im Mund umgedreht. Na ja…. Wie auch immer. Ich habe der MPU-Stelle mitgeteilt das sie dieses Ergebnis nicht mit der Führerscheinakte zurücksenden sollen, was ja nicht zwingend ist, und habe meinen Antrag auf Wiedererteilung zurückgezogen.
    Nun meine Frage…. Seit Juli 2019 (Datum des Gerichtsurteil) sind die 15 Jahre um und im FAER ist kein Eintrag mehr vorhanden.
    Kann ich davon ausgehen meinen Führerschein ohne MPU wieder zubekommen? Das hat mich damals eine Stange Geld gekostet und das kann ich nicht nochmal aufbringen.
    Oder kann es sein, da ich den Antrag auf WE vor Ablauf der 15 Jahre gestellt habe, das man mir jetzt irgendwie noch Jahre des Verzichts dran hängt.

    Lieben Dank im Vorfeld
    Tina

  2. M. Shabani
    Am 23. September 2019 um 9:56

    Hallo,

    ich bin der Probezeit und habe meinen Schein seit Oktober 2015. Ich musste einen Aufbauseminar absolvieren (2.P.), Probezeit wurde verlängert. Danach mit Handy am Steuer erwischt, Bußgeld (1 Punkt) und danach Geschwindigkeit überschritten. (1 Punkt).
    -> Folge, 3 A Verstöße und somit Entzug meiner Fahrerlaubnis (für 3 Monate)
    -> Neuerteilung meines Führerscheins (Probezeit wäre im Okt 2019 abgelaufen, verlängert durch die Fahrsperre bis März 2020)

    jetzt beim Straßenverkehr mit Handy am Steuer erwischt.. Daten erfasst .. und jetzt warte ich auf ein Schreiben von Flensburg..

    Muss ich ein MPU machen? Was wären hier die Folgen ? :(

    Bitte eine hilfreiche Antwort… DANKE!!

  3. Hannep
    Am 20. September 2019 um 1:48

    Hallo,

    ich habe seit Anfang der 90 ziger die alte Klasse 1b, dann 1996 eine Trunkenheitsfahrt ( BAK 1.61 ) mit einem PKW ohne Fahrerlaubnis Klasse 3.
    Damals wurde mir der 1b Fuehrerschein direkt abgenommen, bekam ihn aber nach 9 Monaten per Post wieder zurueckgeschickt, und fahre seitdem auch damit.

    Habe mich dann im Jahr 2000 bei einer Fahrschule angemeldet um den PKW Fuehrerschein zu machen, also Erweiterung von 1b auf 3.
    Daraufhin kam eine Aufforderung zur MPU.

    Habe dann die ganze Sache abgeblasen.

    Aus Berufsgruenden muesste ich nun den PKW Fuehrerschein machen.

    Habe auch schon eine KBA Selbstauskunft eingeholt, dort ist nichts vermerkt.

    Normalerweise sollte doch nach nunmehr 19 Jahren die Sache mit der MPU vom Tisch sein,oder ?

  4. Patrick
    Am 19. September 2019 um 11:08

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Führerschein ca. 2003 aufrund eines Unfalls mit Alkohol im Blut verloren. Somit sind die 10 Jahre demnach ja schon längst abgelaufen. Zwischenzeitlich hatte ich einen EU-Führerschein, der jedoch mittlerweile abgelaufen ist. Weitere Verstöße kamen nicht hinzu, nun möchte ich meinen deutschen Führerschein wieder haben. Was ist zuerst zu tun? Muss ich den Führerschein nochmals neu machen?

  5. Michael
    Am 16. September 2019 um 0:12

    Hallo,

    Ich bin Niederländer und lebe auch in den Niederlanden. Ich wurde Ende 2017 für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 2% Promille abgeholt. Ich erhielt einen Brief vom Gericht, dass ich 1 Jahr lang ein Fahrverbot hatte. Mein Anwalt sagte mir, dass ich nach 1 Jahr einer MPU folgen muss. Ich habe jedoch noch nie einen Brief vom Führerscheinamt erhalten. Erst als ich anfing, mich zu informieren, gaben sie an, dass ich einer MPU folgen sollte. Ich spreche kein Deutsch und ich kann auch kein Deutsch lesen. Seit April verzichte ich auf Alkohol. Aber ich bin ständig schlecht informiert, Alkohol wurde in meinen Haaren gefunden, weil ich Haarspray benutzt habe. Sie hat mir sogar gesagt, dass Senf nicht essen darf? Alle Briefe sind auch in deutscher Sprache, ich bekomme auch keine englische Übersetzung o.i.d. Ich bin immer noch mit Alkoholabstinenz beschäftigt, jetzt mit Urinuntersuchungen. Alles in allem hat es mich rund 4000-5000 Euro gekostet. Ich finde es seltsam, dass ein Ausländer dies in Deutschland befolgen muss. Ich habe für alles so viel Geldstrafe bekommen. Meine Frage ist, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, in Deutschland wieder fahren zu dürfen? Kann das Führerscheinamt da keine Ausnahme machen? Kann mir die niederländische Botschaft etwas bedeuten?

    Danke.

  6. Sercan
    Am 8. September 2019 um 13:56

    Habe mich Bei einer Fahrschule angemeldet plötzlich sollte von Führerscheinstelle mpu bekommen

  7. Daniel
    Am 4. September 2019 um 19:46

    Hallo, ich habe da mal eine Frage , ich habe meinen Führerschein 2003 wegen Alkohol am Steuer ( 1,6 Promille) abgeben müssen, 2011 wurde ich mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten ( 2,4 Promille ) 2012 war ich dan zur Entgiftung, und drei Monate in einer Sucht Klink, seit dem bin ich trocken, inzwichen 7 Jahre , meine Frage wäre, ab wann könnte man jetzt den Führerschein wieder beantragen? LG Daniel.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:16

      Hallo Daniel,

      die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen. Ggf. kann die Behörde eine MPU verlangen, wenn der zugrunde liegende Verstoß noch nicht verjährt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marcell
    Am 4. September 2019 um 1:24

    Hallo,
    Wurde 2005 mit einer geringen Menge Marihuana erwischt worden (zu Fuss unterwegs), was aber auch “fallen” gelassen wurde. Habe Ende 2006 meinen Führerschein gemacht und im Mai 2007 hatte ich Post mit Aufforderung zur MPU. Da kein Geld übrig blieb mir nur die freiwillige Abgabe.

    Erste Frage:
    Wollte ihn dieses Jahr wieder neu beantragen, ist das jetzt schon möglich?

    Dazu muss ich sagen, das ich im Mai 2019 blöderweise wieder mit einer geringen Menge Marihuana (diesmal auf dem Fahrrad) erwischt wurde, was aber auch “fallen” gelassen wurde. Zwischen durch aber nie aufgefallen.

    Frage 2:
    Kann ich meinen Führerschein jetzt überhaupt neu beantragen?

    Und macht es einen Unterschied ob einem der Besitz, der ja Tatsache ist, vorgeworfen wird oder der Konsum? Habe nie einen positiven Drogentest abgegeben weder Polizei noch sonst wo.

    Wäre super wenn Ihr mir da vielleicht weiterhelfen könnt. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:39

      Hallo Marcell,

      der Antrag auf Wiedererteilung kann in der Regel mit Ablauf der Sperrfrist erfolgen. Sind die zugrunde liegenden Verstöße noch nicht verjährt, kann die Fahrerlaubnisbehörde ggf. eine erfolgreiche MPU-Teilnahme zur Voraussetzung machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Harti
    Am 3. September 2019 um 20:03

    Ich habe im April 2010 meinen Führerschein abgeben müssen, die Fahrerlaubnis wurde mir für 1 Jahr entzogen.
    Da ich früher schon einmal den Führerschein abgeben musste, sagten sie ich sei Wiederholungstäter und ich sollte eine MPU machen.
    Kann ich die Fahrerlaubnis jetzt (2020/21) ohne MPU wiedererlangen?

    Grüsse Harti

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:15

      Hallo Harti,

      eine MPU wird nach der Verjährung und dem Ablauf der Sperrfrist in der Regel nicht mehr verlangt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Karin
    Am 1. September 2019 um 16:35

    Was kostet die wiedererteilung des Führerscheins nach 15 Jahren.

  11. Matze
    Am 30. August 2019 um 12:17

    Hallo,
    Ich habe mein Führerschein im Jahr 2008 durch eine Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholwert von 1,8 Promille verloren. Ich habe in der Zeit keine MPU angefangen oder bin irgendwie straffällig geworden.
    Muss ich jetzt trotzdem noch eine MPU machen.
    Vielen Dank vorab für die Antwort.

  12. Fabian
    Am 29. August 2019 um 15:29

    Schönen Guten Tag , folgendes ich wurde damals mit 15 Jahren mit einem Mofa, mit 1,91 Promiller erwischt worden .

    Jetzt bin ich 25 Jahre alt muss ich noch eine MPU machen ?

    Lg und danke im vorraus .

    Fabian

  13. Thomas
    Am 29. August 2019 um 11:46

    Hallo zusammen, habe in 1999 eine Trunkenheitsfahrt mit 2,3 Promille Alkohol im Blut verursacht. Bin 2016 durch die MPU gefallen. Wann endet meine Sperrfrist? Danke im voraus……

  14. Sven
    Am 28. August 2019 um 18:53

    Guten Tag, mein Name ist Sven. Ich wurde 2006 morgens mit 2,26 Promille auf dem Fahrrad angehalten und hatte zur derzeit einen Mofaführerschein . Ein Jahr später wollte ich einen PKW Führerschein machen würde aber abgelehnt mit der Begründung das ich eine mpu machen solle ohne eine Anordnung der Polizei bekommen zu haben! Jetzt sind knapp 13. Jahre seit dem her, meine frage ist. Könnte ich jetzt ein PKW Führerschein machen ohne mpu?

  15. Michael
    Am 26. August 2019 um 11:15

    Ich habe im Oktober 2007 mit 2.2 Promille meinen Führerschein verloren. MPU habe ich 2 mal gemacht. Leider negatives Gutachten. Meine Frage kann ich den Führerschein nach 10 jahren ohne MPU neu beantragen oder muss ich 15 Jahre warten das ich die MPU umgehe

  16. Andreas
    Am 19. August 2019 um 16:01

    Ich hatte 2009 eine einzige Drogenfahrt in Badenwürtenberg wo ich 6 Monate Führerscheinsperre erhalten hatte und eine Geldbusse.
    Tüv Süd(Führerscheinstelle bei ums in Bayern) hat dann sofort ein Brief geschickt mit MPU und Führerscheinentzug.

    2011 hatte ich ein einjähriges screening beendet doch bei der MPU stelle wurde mir gesagt das ich nochmals ein Jahr nachweisen müsste, da zwischen letztem Urintest und nächstmöglichen MPU Termin 2 Monate waren und das zu viel wäre.

    Nach diesen hohen kosten und der Mühe die ich hineingesteckt hatte war ich ziemlich deprimiert und bin somit sauer ohne Führerschein weitergezogen.

    Lohnt es sich oder kann ich nun 10 Jahre später einen Antrag ohne MPU stellen?

    Liebe Grüsse Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. August 2019 um 13:55

      Hallo Andreas,

      die Anordnung zur MPU verfällt erst nach 15 Jahren. Erst dann können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, ohne eine MPU ablegen zu müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Manuel
    Am 15. August 2019 um 10:51

    Hallo hab da mal eine Frage und zwar wurde mir der Führerschein im April 2011 entzogen wegen fahren unter Btm. Jetzt die Frage würde ich in die 10 Jahresregel fallen oder in die 15 Jahre um die MPU und Scrennings umgehen zu können?

    Mfg

  18. Emilia
    Am 13. August 2019 um 9:47

    Guten Tag, ich habe vor 7 Jahren MEINEN Führerschein abgeben müssen wegen Trunkenheit im Verkehr und hatte 1,45 Promille ein Gerichtsverfahren wurde eingeleitet die Konsequenz 1 Jahr afahrverbot und 100 Euro Geldstrafe ein paar Monate davor wurde ich schonmal angehalten mit 0,4 Promille in der Probezeit hier hatte ich 3 Monate Fahrverbot das alles ist jetzt 7 Jahre her. Würde ich meinen Führerschein durch eine Neuer Teilung wiederbekommen wenn ich anbiete das Aufbauseminar zu besuchen und 140 Euro für den Antrag zustellen?

  19. WENIG
    Am 11. August 2019 um 15:35

    hallo MEIN schein Kl.:B seit 2006 weg also fast 14 Jahre muss ich eine MPU machen
    brauche ihn Berufs bedingt

  20. Andi R.
    Am 9. August 2019 um 13:14

    Hallo

    ich wohne seit 4 jahren in der schweiz und habe auch hier wieder einen führerschein. Das urteil in deutschland für die Mpu war vor 12 jahren. darf ich in deutschland fahren?

    Gruss Andi

  21. Marius
    Am 9. August 2019 um 11:20

    Hallo
    habe am 12/2000 unter Alkohol 1,86 Prm. den FS entzogen bekommen. und am 1/2001 gerichtich mitgeteilt bekommen .
    Nach 2J versucht mich zu MPU anzumelden da aber es mir zu teuer war nicht gemacht .
    Wollte fragen ob ich jetzt immer noch MPU machen muss oder einfach bei der Fahrschule anmelden kann ?

    MfG marius

  22. Philipp P.
    Am 7. August 2019 um 16:08

    hi Leute ,
    bei mir war es so das ich noch nie einen Führerschein hatte und noch nie am Strasenverkehr teilgenommen habe !
    Im Februar 2009 also vor über 10 Jahren hatte ich mal Ärger und Stress wegen kleinen Btmg Sachen , seit dem habe ich des öfteren versucht mich zum Führerschein machen angemeldet habe , jedoch immer wieder zum MPU verdonnert wurde , welchen ich dann nicht gemacht habe und meinen FS Antrag zurückgezogen habe . Jetzt nach über 10 Jahren nach meinem letzten BTMG EIntrag ( elcher übrigens nur wegen Spyce legal highs war ) muss ich doch endlich mal meinen FS machen dürfen oder ?????

  23. Samson
    Am 30. Juli 2019 um 12:24

    Hallo Zusammen,
    wäre es ausreichend im Ausland, zum beispiel in Spanien, eine Wohnung zu mieten und diese als Zweitwohnsitz anzugeben um dort nach 6 Monaten den Führerschein zu machen?
    Ich hörte ebenfalls, dass nach wegzug aus dem Land in dem der Führerschein ist dieser in Deutschland nur noch 6 Monate anerkannt wird. Ist dies richtig?
    Also könnte ich einfach 15 Jahre lang einen Zweitwohnsitz in Spanien haben und mit meinem spanischen Führerschein in Deutschland herumfahren und dann wieder einen deutschen machen?
    Vielen Dank :-)

  24. Christiano
    Am 29. Juli 2019 um 15:44

    Guten Tag habe jetzt fast genau seit 10 jahren keinen FS mehr.Habe ihn durch Cannabis Konsum verloren.keinen Unfall oder sonstiges verursacht.Mpu würde angeordnet bzw Abstinenz Nachweise. Is das jetzt hinfällig und kann nun eine Wiedererteilung einfach so erfolgen?

  25. Isabel
    Am 27. Juli 2019 um 20:43

    HALLO liebes Team!

    Was sollte man in ein Antragsformular schreiben wenn mman den Führerschein neu beantrag?
    Auf was sollte man beim schreiben achten bzw wrlche Formulierung sind am besten.
    LG Isabel

  26. Susi
    Am 26. Juli 2019 um 19:16

    hallo,

    ich wurde jetzt das dritte mal mit über 1,6Promille auf dem Fahrrad(!) erwischt.
    Bei der ersten MPU 2013. war ich bei der kostenlosen Droenberatung, Leberwerte und habe sie 1/2 Jahr später mit einem Nachkurs bestanden. Bei der zweiten MPU 2016 hatte ich 1 Jahr Haarproben und drei Termine beim Verkehrspsychologen gemacht und habe bestanden.
    Gestern hatte ich dummerweise die dritte Trunkenheitsfahrt auf dem Rad und bin mir eigentlich sicher, dass ich keine dritte MPU bestehen werde.

    Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Macht es vielleicht wirklich Sinn im Ausland den Führerschein zu machen? Ich habe Angst, dass sie diesen dann in Deutschland nicht akzeptieren und ich danach dann Probleme mit Fahren ihn Führerschein habe.

    Könnt ihr mir Helfen?

    LG
    Susi

  27. Roland
    Am 23. Juli 2019 um 14:46

    Ich habe 2008 meinen FS wegen zu vielen Punkten die von einer Drogenfahrt kamen abgegeben – mpu..

    2015 wurde ich mit einem Mofa mit 1,14 Promille erwischt (Mofaschein vorhanden) – erste Alkohohlfahrt überhaupt..

    Ich möchte warten bis ich meinen Schein ohne mpu wieder bekomme.
    Verlängert die Alkoholfahrt 2015 die Ablauffrist bis ich den Schein ohne mpu wiederbekomme?
    Soweit ich weis muss man erst ab 1,6 promille eine mpu machen (warum sollte dann 1,1promille die Verjährungsfrist verlängern?!??)

    Wie schauts bei mir jetzt aus?
    10 Jahre ohne Schein hätte ich beisammen ..

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 15:53

      Hallo Roland,

      verstoßen Sie innerhalb der Verjährungsfrist für die MPU erneut gegen die Vorschriften der StVO (was bei einer Alkoholfahrt der Fall ist), kann sich die Frist verlängern. Erfragen Sie dies am besten bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Dominic
    Am 22. Juli 2019 um 7:24

    Hallo zusammen.
    Ich musste 2007 meine Führerscheun abgeben weil ich Kokain konsumiert habe.ab wann kann ich einen Antrag auf wiedererteilzng stellen??MPU habe ich nie gemacht.Ich habe kein Fahrverbot erhalten oder sonstiges. Nur der Entzug der Fahrerlaubnis wegen den Konsum von Kokain.

  29. Frank
    Am 20. Juli 2019 um 21:06

    Hallo,
    ich habe in meinem Job als Fahrer 8 Punkte gesammelt:

    1 P Handyverstoß
    5 P Geschwindichkeit
    2 P Fahren unter BTM

    Nun droht mir Entzug der Fahrerlaubniss

    Gibt es Rechtliche Kniffe dies zu vermeiden, da ich sonst gleich Insolvenz anmelden müsste / sollte!

    Brief kommt in ca. 2 Wochen

  30. Paula
    Am 19. Juli 2019 um 10:48

    Hallo. Ich habe meine FE 2006 nach einer Trunkenheitsfahrt abgegeben. Wie finde ich jetzt heraus, ob ich noch eine Mpu machen muss, ohne einen Antrag auf neu Erteilung zu stellen?

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