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Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU funktionieren könnte

Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?
Bekomme ich meinen Führerschein wieder, ohne eine MPU zu absolvieren?

Neben dem Fahrverbot gehört der Entzug der Fahrerlaubnis zu den härtesten Sanktionen, die das Verkehrsrecht in Deutschland bereithält. Natürlich werden diese Maßnahmen nicht aus heiterem Himmel fällig, sondern ausschließlich bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dass auffällig gewordene Kraftfahrer nach einem solchen Fehlverhalten ihren Führerschein nicht ohne weiteres zurückbekommen, ist selbstverständlich. In der Regel verhält es sich so, dass es im Ermessen der zuständigen Behörde in Deutschland liegt, welche Auflagen der betroffene Fahrer erfüllen muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.

Vor allem bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die zum Führerscheinentzug geführt haben, wird vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, welche die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders beweisen soll.

Bei einer solchen Untersuchung können ziemlich hohe Kosten zusammenkommen. Aus diesem Grund kann oder möchte so mancher Kraftfahrer nicht daran teilnehmen. Vielmehr versuchen sie, die MPU zu umgehen und ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Ob dies in Deutschland möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

FAQ: Führerschein zurückerhalten ohne MPU

Können Sie den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

Ja. In folgenden Fällen ist dies durchaus möglich:
1) Nicht in jedem Fall droht eine MPU-Auflage. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2) Die Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) verjährt.
3) Die Sperrfrist ist abgelaufen und Sie erwerben eine neue Fahrerlaubnis im Ausland (sofern die Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes eingehalten werden).

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist dauert je nach Einzelfall zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Wann verjähren Eintragungen im FAER?

Je nachdem, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß zugewiesen wurden, verjähren die Einträge nach …
… 2,5 Jahren (bei einem Punkt)
… 5 Jahren (bei zwei Punkten)
… 10 Jahren (bei drei Punkten)

Wann müssen Sie keine MPU-Auflage mehr fürchten?

Nach spätestens 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und 10 Jahren Verjährungsfrist) ist eine MPU in aller Regel nicht mehr zu befürchten. Ggf. kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viel Zeit ins Land gegangen ist.

EU-Führerschein ohne MPU im Ausland besorgen?

Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1999 eingeführt und berechtigt seine Besitzer dazu, in allen EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (den EWR-Staaten) Fahrzeuge der jeweils erteilten Führerscheinklasse zu fahren. Theoretisch sind Führerscheine aus Polen oder Tschechien seitdem auch in Deutschland gültig.

Anders verhielt es sich jedoch in der Praxis: Einige Straßenverkehrsbehörden weigerten sich, Führerscheine anzuerkennen, die im Ausland gemacht wurden. Am 26. April 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich ein Urteil, welches diesen Behörden verbietet, die ausländischen Führerscheine nicht zu akzeptieren.

Das Fahren mit Führerscheinen aus beispielsweise Polen, Tschechien oder dem europäischen Ausland generell muss dementsprechend in Deutschland anerkannt werden. Da andere europäische Länder ohne eine MPU oder ähnliches auskommen, ist es seitdem tatsächlich möglich, sich den Führerschein ohne MPU wiederzubeschaffen. Das Projekt “EU-Führerschein statt MPU” war geboren.

Möchten Sie nach verlorenem Führerschein die MPU umgehen und einen EU-Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie sich jedoch an folgende Voraussetzungen halten:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein neues Gesetz des EuGH macht es möglich.
  • Mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres müssen Sie einen festen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Fahrerlaubnis erworben werden soll.
  • Neben dem festen Wohnsitz muss das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins in jedem Fall erreicht sein.
  • Sie müssen sich stets an die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes halten.
  • Soll die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so darf keine Sperrfrist bestehen.

Möchten Sie sich in puncto Führerschein und Wiedererteilung ohne MPU nicht strafbar machen, sollten Sie diese Punkte in jedem Fall beachten.

Nicht legal ist es außerdem, einen kurzen Ausflug nach Tschechien oder Polen zu machen, um sich dort einen Führerschein ohne MPU zu kaufen oder einen solchen fälschen zu lassen.

Dem Urteil des EuGH zufolge können Sie z. B. in Tschechien nur eine Fahrerlaubnis legal erwerben, wenn unter anderem ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden kann und keine Sperrfrist vorliegt.

Führerschein ohne MPU in Deutschland zurück?

Kommen die hohen Kosten einer MPU für Sie nicht infrage oder haben Sie bereits eine MPU absolviert und ein negatives Gutachten erhalten, heißt dies nicht, dass Ihnen nichts anderes übrig bleibt, als sich legal einen festen Wohnsitz in Tschechien zu suchen, um einen neuen Führerschein zu erwerben. Sie haben immer noch die Möglichkeit, in Deutschland auf Verjährung zu hoffen.

Die Tilgungsfristen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sind in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes festgeschrieben. Sind diese erst einmal abgelaufen, muss die Tat aus der Akte des betroffenen Kraftfahrers in Deutschland gelöscht werden. Da die MPU in Kombination mit dieser Straftat steht, hat die Anordnung dieser ebenfalls keinen Bestand mehr. Eine MPU an sich kann dementsprechend nicht verjähren.

Da die Verjährung für Straftaten mit Führerscheinentzug 10 Jahre beträgt, bekämen auffällig gewordene Kraftfahrer ihren Führerschein normalerweise nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Führerschein wegen Alkohol am Steuer, zu vielen Punkten in Flensburg oder einem anderen Verstoß eingezogen wurde.

Es hängt jedoch mit vielen Faktoren zusammen, ob der Führerschein ohne MPU wirklich nach 10 Jahren wieder erteilt werden kann.

Führerschein erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück?

In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach 10 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Die Tilgungsfrist ist jedoch an unterschiedliche Starttermine gebunden. Manche Autofahrer bekommen daher erst nach 15 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben.

Möchten Sie ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, sollten Sie sich an folgenden Terminen orientieren:

Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
Verkehrssünder bekommen in der Regel nach 10 Jahren ihren Führerschein zurück, ohne an einer MPU teilgenommen zu haben.
  • Geht es um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag vom ersten Urteil.
  • Bei einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Aufbauseminar startet die Verjährung am Tag der Ausstellung des jeweiligen Gutachtens bzw. der Bescheinigung bzw. bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis am Tag des Eintreffens der Erklärung bei der Behörde.
  • Verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind an eine Tilgungsfrist gebunden, die am Tag der Rechtskraft vom Urteil beginnt.
  • Bei Entzug, Verzicht oder Versagung des Führerscheins startet die Frist am Tag der (Neu-)Erteilung. Das Gleiche gilt für die Anordnung einer Sperrfrist.
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis startet die Verjährungsfrist normalerweise frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Neuerteilung möglich wäre und spätestens fünf Jahre, nachdem die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig geworden ist. Aus diesem Grund müssen Sie maximal 15 Jahre warten, um Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Nach Ablauf dieser Zeit sollte es kein Problem sein, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Die zuständige Führerscheinstelle kann dann keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen.

Führerschein zurück ohne MPU: Wichtige Fakten

Es ist zwar möglich, den Führerschein auch ohne MPU wiederzuerlangen, jedoch erst nach Ablauf einer sehr langen Zeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass Sie nicht mehr im Besitz der notwendigen Kenntnisse sind, die Sie benötigen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Übrigens: In den 15 Jahren ohne Führerschein sollten Sie sich keine neuen Verstöße gegen die deutsche StVO leisten. Ist dies der Fall, so kann die Tilgungsfrist verlängert werden!

Auch, wenn Sie ungeduldig werden und den Antrag auf Wiedererteilung vor Ablauf der Frist stellen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben: Ihr Vergehen ist noch nicht verjährt, also folgt erneut eine Anordnung zur MPU. Absolvieren Sie diese nicht, startet die Tilgungsfrist erneut von vorn und Sie müssen noch einige Zeit länger auf Ihren Führerschein verzichten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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260 Kommentare

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  1. David
    Am 21. April 2019 um 21:02

    Hallo,
    mir wurde der Führerschein 2014 abgenommen, da ich eine Trunkenheitsfahrt (THC im Blut) begangen habe. Dazu ist zu sagen, dass ich Ersttäter war. Wie gehe ich nun vor? Ist die MPU zwingend erforderlich? Und mit wie viel Kosten ist für das Wiedererlangen des Scheins zu rechnen? Vielen Dank vorab und schöne Grüße!

  2. Marco
    Am 13. April 2019 um 23:29

    Hallo,
    Bin im Jahr 2010 mit über einem Promille beim schwarz fahren erwischt worden (in Niedersachsen,Hannover heute wie damals wohnhaft in Brandenburg)
    Urteil damals: 1500€ Geldstrafe,2 Jahre Fahrverbot und 3 Monate Bewährung Bin seitdem immer wieder mal strafrechtlich in Erscheinung getreten (nichts hatte mit schwarz fahren oder ähnlichen zu tun)

    Seit 2014 keine Anzeige mehr bekommen

    Möchte jetzt berufsbedingt den Führerschein machen (hatte noch nie einen)
    Habe mich in einer Fahrschule beraten lassen und man sagte mir das es keine Probleme geben sollte
    Bin trotzdem skeptisch und habe Angst das ich die Fahrschule nicht beenden kann
    Meine Frage, sind die Sorgen berechtigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:12

      Hallo Marco,

      es ist möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor Sie den Führerschein machen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Gera02
    Am 11. April 2019 um 16:09

    Ist es jetzt noch möglich (2019) de FS nach 10 Jahren wieder zu bekommen?
    Ich habe im September 2013 einen Unfall gebaut mit 1,9 pro Mille

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:31

      Hallo Gera02,

      ohne MPU ist das aktuell nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Siggi
    Am 10. April 2019 um 11:41

    Guten Tag, mir wurde 2008 der Führerschein wegen Cannabiskonsum entzogen.Im Jahr 2010 wurde ich unter Alkoholeinfluss ohne Fahrerlaubnis erwischt und zu einer Geldstrafe und einer 8monatigen Sperrfrist verurteilt. Ab wann verjährt nun die MPU in meinem Fall?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 14:48

      Hallo Siggi,

      die Möglichkeit, eine MPU zur Voraussetzung der Wiedererteilung zu machen, verjährt spätestens nach 15 Jahren (bei 5 Jahren Sperrfrist und Verjährung des Eintrags im FAER nach 10 Jahren).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Peter
    Am 6. April 2019 um 14:00

    Hallo, mir wurde der Führerschein im Jahr 2015 wegen Cannabis entzogen bzw. mir wurde eine MPU aufgelegt. Kann ich jetzt im Jahr 2025 meinen Führerschein neu beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:32

      Hallo Peter,

      ja, Sie können einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Wahrscheinlich wird die Führerscheinstelle aber auch zu diesem Zeitpunkt noch eine MPU verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Hazzard
    Am 4. April 2019 um 12:30

    Hallo,
    Ich würde vor 14,5 Jahren verteilt zu 90 Tagessatzen, wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unter BTM Einfluß (Methadon, Diazepam, Thc). Letztes Jahr wurde ich verurteilt aufgrund Handel und Besitz einer nicht geringen Menge Heroin (5,5g reines Heroin*HCl), minder schwerer Fall 7 Monate auf Bewährung. Die BTM Verurteilung wurde an das Straßenverkehrsamt weiter geleitet. Ist das Urteil für die Behörde jetzt relevant, da ich offensichtlich nur Fußgänger war, bezüglich meiner Sperrfrist oder muss ich die Akte anfordern? Falls es relevant ist ich bin jetzt abstinent. Wenn es sein muss zahle ich halt eine Mpu aber die 15 Jahre seit dem Urteil wären schneller um als ein Abstinennachweis zu machen…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:09

      Hallo Hazzard,

      es kann sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund des Urteils eine MPU verlangt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Benjamin
    Am 3. April 2019 um 23:25

    Meine Freundin wurde 3 mal der Führerschein entzogen ; mit 19 Jahren wegen Alkohol, es folgte mpu bestanden, mit 22 Jahren es folgte mpu bestanden, und jetzt mit 32 Jahren. Sie streifte beim rückwärtsausparken ein Auto und beging Fahrerflucht. 9 Monate führerschein Entzug.
    Als sie nach den 9 Monaten ihren Führerschein wieder wollte, sagte das Landeatsamt heilbronn, dass sie eine mpu machen müsste, zwangsweise, da sie innerhalb von 15 Jahren zum dritten Mal ein Fahrverbot sich eingehandelt hat.
    Sie entgegnete gefrustet, dass sie seit 10 Jahren keine Fehler im Strassenverkehr beging und dies Jugendsünden waren.
    Das war dem Landratsamt egal.
    Das Auto an das sie stieß , bekam keinen Schaden. Ein Schaden war nicht vorhanden ( Stoßstange leicht)
    Ist das korrekt wie da mit ihr verfahren wird …? Bitte um Rat.
    Vielen Dank.

  8. S.F.
    Am 29. März 2019 um 15:14

    Hallo ;)
    habe meinen Führerschein (50ccm Roller) 2005 abgeben müssen wegen Verstoß gegen das BtmG, bin aber nicht im Straßenverkehr erwischt worden, sondern wurde er mir aufgrund positiver Haar- und Urinanalyse abgenommen.
    Jetzt sind 14 Jahre vergangen, ich habe diesen auch nicht versucht zurück zu bekommen.
    Jetzt will ich das Thema in Angriff nehmen, es wird langsam Zeit…allein schon wegen dem Beruf.
    Jetzt habe ich mich im Internet eingelesen, dort stand dass in der Regel eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglich ist, wenn die Verjährung eingetreten ist. Dies dauert maximal 15 Jahre;
    Jetzt meine Frage, soll ich einfach mal zur Führerscheinstelle gehen in dem Ort wo ich gemeldet bin und was sage ich dann da? Will auch keine schlafenden Hunde wecken.
    Vielen Dank für Ihre Mühen und die Antwort :)
    Einen schönen Tag wünsche ich…

  9. Hendrik T.
    Am 22. März 2019 um 16:12

    Hallo,
    Verstehe ich den Texten im letzten Infokasten richtig? Ich darf vor Ablauf der Frist nicht bei der Führerscheinstelle nachfragen?
    2007 habe ich meinen Fs wegen einer nicht gemachten MPU abgegeben. Im gleichen Jahr bekam ich eine Sperre von 2 Jahren wegen fahren ohne Führeschein.
    Vielen Dank vorab

  10. Johannes
    Am 17. März 2019 um 22:40

    Hallo habe meinen Führerschein Ende 1996 abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer.Seit dem wurde ich zwei mal erwischt als Radfahrer mit 2.44 und 2.66 Promile.Letzes mal wurde erwischt Ende 2006.
    Meine Frage bekomme ich den Führerschen ohne mpu wieder?

  11. Fedor
    Am 16. März 2019 um 1:07

    Durch gerichtliche Entscheidung wurde mir am 17.09.2008 der Führerschein entzogen.
    Nach vielen Jahren habe ich gelernt, dass ich ohne MPU in 10 Jahren einen Führerschein erhalten kann.
    Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück? Und was muss ich dafür tun?

  12. Michaela
    Am 12. März 2019 um 22:17

    Hallo,

    mir wurde am 30.06.2017 bei der Fahrt von AUT nach BRD im Zuge einer Verkehrskontrolle von den Deutschen unter Alkoholeinfluss (2,1 Promille)der Führerschein entzogen. In AUT hatte ich 7 Monate Fahrverbot + Nachschulung und VPU. Auch muss ich alle 2 Monate meine Leberwerte abgeben.
    In Deutschland habe ich die Strafe bezahlt und 14 Monate Fahrverbot ausgefasst. Nun wären die 14 Monate im Oktober 2018 um gewesen – aber Deutschland verlangt eine MPU und Nachschulung.

    1.) Sind wir nicht in der EU? Ich habe in Österreich alle Nachschulungen, VPU und Blutteste korrekt gemacht
    2.) Es gibt im Internet Seiten, wo man den Führerschein auch ohne MPU “Kaufen” kann. Sind die seriös????

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

  13. Uwe
    Am 5. März 2019 um 23:27

    Ich habe 2006 meinen Führerschein wegen Drogen verloren und sollte auch eine MPU machen. Leider hatte ich das Geld nicht. Jetzt bin ich verunsichert. Wie lange muss ich warten ? 10 oder 15 Jahre. Ich bin immer von 15 Jahren ausgegangen. Wenn ich nur 10 Jahre warten müsste dann könnte ich ihn ja schon beantragen.

  14. Markus
    Am 5. März 2019 um 16:46

    Hallo und guten Tag,
    Ich habe im Jahr 2005 meinen Führerschein abgeben müssen, da ich 2,01 Promille und einen Unfall, ohne Körperverletzung hatte. Ich bin nun kurz vor der 15 Jahresmarke. Was empfehlen Sie mir? Muss ich ihn dann ganz komplett neu machen, oder besser über die MPU ?

  15. Jürgen
    Am 4. März 2019 um 23:38

    Habe am 24.02.04 meinen Lappen abgeben müssen wegen Codein Hustensaft den ich verschrieben bekam wegen meinem chronischen Reizhusten . Für 8 Monate war er weg weil das ja das gleiche wäre wie Heroin. Am Ende der 8 Monate musste ich MPU machen, fiel aber durch weil ich zu sauber war für die (Urin Kontrolle) Gelten jetzt die 15 Jahre Verjährungsfrist ab dem Tag des Führerscheinentzugs oder ab dem Tag wo ich ihn wieder bekommen hätte???
    Lg Jürgen

  16. Verena
    Am 27. Februar 2019 um 11:29

    Hallo zusammen,
    mein Partner hat vor 9 Jahren (damals war er noch 17 Jahre und keine Fahrerlaubnis) eine MPU verordnet bekommen.

    Seitdem ist nichts mehr passiert.
    Jetzt möchte er seinen Führerschein machen und wir fragen uns ob er immer noch die MPU machen muss (nach 9 Jahren ohne Verstoß)?

    Freue mich über eine Antwort.

  17. Anna
    Am 25. Februar 2019 um 14:10

    Hey.. ich habe ein kleines promlemchen und zwar gabt es im Jahr 2015 eine Durchsuchung bei mir zuhause, es wurden 50g Marihuana gefunden, ich hatte zu den Zeitpunkt keinen Führerschein, meine Strafe habe ich bezahlt, jetzt möchte ich Führerschein machen, jedoch wird mir von jeden Angst gemacht, dass sobald ich den Führerschein mache, wird er mir wieder abgenommen und ich dann eine mpu machen muss… wie sieht’s damit aus? Stimmt das? Wenn ja warum? Zur Zeitpunkt der durchsuchung hatte ich dpch nichts mit auto zutun und habe klar gesagt ich mövhte erst mal kein Führerschein jetzt sind 4 Jahre um und jetzt bräuchte ich einen.

  18. Micke
    Am 24. Februar 2019 um 16:20

    Liebes Bußgeldkatalog.org-Team, liebe Community,

    wie ich oben entnehmen, kann man nach einer Versagung des Führerscheins nach 15Jahren (5 Jahre Frist + 10 Jahre Verjährung) diesen neu beantragen und diesen ohne MPU machen. Wenn man jetzt in den ersten 5 Jahren einen weiteren Führerschein beantragt hat und dieser versagt wurde, wirkt sich dieses auf die 15 Jahre aus? Sprich, startet die 5 Jahres Frist auch wieder von neuem? Die Verjährung (10Jahre) hatten ja noch nicht begonnen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Mike

  19. Sebastian
    Am 22. Februar 2019 um 3:12

    Hallo bei mir wurde der Führerschein Klasse B,M,L am 26.10.2003 sichergestellt . Habe eine Woche zuvor auch Klasse C bestanden war aber noch nicht eingetragen .Ist die C auch mit weck?Meine Sperrfrist war am 18.01.2005 zu ende und ich war bei der MPU bin aber durchgefallen(kein zweiter Anlauf)Kann ich eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU machen?

  20. W
    Am 21. Februar 2019 um 21:58

    Hallo…..
    ich habe ende juni 1998 wegen Alkohol, 2,14 pm, meinen Führerschein verloren. Bin mitte juni 2003 mit fahren ohne Führerschein aufgefallen. Habe mitte 2008 neu beantragt und MPU nicht bestanden, und den Antrag zurückgezogen. Habe im Dez. 2017 neu beantragt und im Feb. 2018 mitgeteilt bekommen: Nur mit MPU. Antrag wieder Kostenpflichtig zurückgezogen.
    Ich nahm an das nach 10 jahren alles verjährt währe? oder sind es bei mir 15 jahre?

  21. Senad
    Am 11. Februar 2019 um 19:58

    Nein es stimmt nicht. 10 Jahre ab dem Datum wo sie ihn verwischt haben. In sein Fall 2016 also wird die Frist um nochmal 10 Jahren verlängert. Also 2026.
    So war es bei mir auch.

  22. Jule
    Am 10. Februar 2019 um 18:17

    Mein Ehemann musste vor knapp 10,5 Jahren seinen Führerschein abgeben wegen Alkohol und Cannabis-Konsum.
    Muss er jetzt die MPU machen oder kann er irgendwo anrufen und den Führerschein zurück verlangen?

  23. Horst
    Am 10. Februar 2019 um 1:39

    Guten Tag,

    habe meinen Führerschein 04/2009 abgeben müssen, da Trunkenheitsfahrt mit leichter Sachbeschädigung bei 1,86‰, war zu dem Zeitpunkt in der verlängerten Probezeit, wegen eines Malheurs beim Ausparken.
    Ich hab in der den Jahren keinen Antrag auf Wiedererlangen der Fahrerlaubnis beantragt, da ich nicht unbedingt drauf angewiesen war und mir im Prinzip klar war, dass eine MPU folgen wird.
    Bin in der Ziet nicht mehr auffälllig geworden durch strafrehctliche Dinge, auch nicht was die StVO angeht.
    Sind dann jetzt im Mai die 10 Jahre um und ich kann einen Antrag auf Wiedererlangung stellen ohne eine MPU machen zu müssen?

  24. Robert
    Am 8. Februar 2019 um 15:03

    Also nach 17 Jahren?

  25. u.
    Am 6. Februar 2019 um 15:21

    Hallo
    Mein Führerschein wurde mir entzogen am 14.02.2004.
    Nach 8 Monaten Sperre wurde eine Mpu verlangt.
    die letzte Mpu 2010 wurde nicht anerkannt.
    2016 erhielt ich Post ,in dem ein ,Sehtest verlangt wurde.
    Nachdem ich den Sehtest,abgeschickt hatte ,erhielt ich wieder die Aufforderung eine Mpu zu machen.
    Meine Frage ist am 14.02.2019 sind es jetzt 15 Jahre Vorbei.
    Habe ich rechte den Führerschein ohne Mpu zu beantragen ?

  26. G.
    Am 30. Januar 2019 um 11:20

    Hallo,
    ich habe okt. 2015 als österreicher (Wohnsitz) mein Führeschen in Bayern abgeben müssen, wegen 1,9 Promille.
    Habe in Deutschland ein Bußgeldbekommen und ein Fahrverbot. Und in Österreich Fahrverbot, Nachschulung und VPU (MPU) aufgebrummt bekommen alles gemacht und Posetiv bestanden. Habe meinen Führeschen in Österreich wieder erhalten und darf wieder in Europa fahren. Aber die Dame am Landratsamt hat mir gesagt, dass ich in Deutschland immer noch Fahrverbot habe und ich die MPU machen muss.
    Bin seit 17.01.2016 absulut Trocken, aber ab und zu mal Cannabis.
    So Jetzt habe ich in Bayern geheiratet und mein Wohnsit natürlich in Bayern.
    Darf ich jetzt mit meinen Österreichischen in Deutschland fahren?
    Was wird beim Alkoholdelikt alles bei der Haarkontrolle bzgw. Urinkontrolle kontroliert?
    Fühle mich einwenig hintergangen weil mir gesagt wurde, ich soll mich in Bayern melden, wenn ich meinen Führeschein wieder habe und ich keine Möglichkeit hatte die MPU wehrend des Fahrverbotes zu machen und jetzt hänge ich in der Luft.

    Bitte um baldige Antwort
    Und Danke im voraus
    SG
    G.

  27. Piet
    Am 29. Januar 2019 um 6:58

    Hallo.
    Ich habe 2002 meinen Führerschein verloren weil man mich damals mit etwas Gras erwischt hatte. Mein Anwalt hatte mich seinerzeit falsch beraten, meinte ich müsse zu keinem Bluttest da es nicht im Straßenverkehr war.

    Nun lese ich hier über die 15 Jahre Regel.
    Ich habe seit damals nie wieder Mist gemacht, bin in keiner Form auffällig gewesen und habe auch keine weiteren Vergehen begangen.
    Wie geht das mit der Wiedererteilung? Müsste ich zum Straßenverkehrsamt und den dort beantragen? Oder über eine Fahrschule?

    Und verstehe ich das richtig? Die können dann quasi entweder sagen, ich bekomme den direkt einfach so zurück oder eben das ich eine neue Prüfung brauche? Wäre das dann nur die Prüfung oder wirklich dann auch wieder die Stunden dazu?

    Ich komme aus NRW.
    Vielen Dank vorab.

    Piet

  28. bussgeldkatalog.org
    Am 25. Januar 2019 um 16:23

    Hallo Christin k.,

    in der Regel kann die MPU nicht umgangen werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten abzuklären.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. bussgeldkatalog.org
    Am 25. Januar 2019 um 16:21

    Hallo Anonym,

    in der Regel verlangt die Behörde erneute Prüfungen, wenn eine Fahrerlaubnis bereits mehrere Jahre entzogen war.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. uzdilli
    Am 20. Januar 2019 um 13:54

    sehr geehrte damen und herren meine name ist uzdilli meine fuhrerschein ist 2004 weg diese jahre bekomme ich meine fuhrerschein zuruck oder nicht dankeschonn

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 12:54

      Hallo Uzdilli,
      in der Regel verjährt die MPU nach 15 Jahren. Ob dies auch in Ihrem Einzelfall so ist, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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