Das Fahrrad mit Hilfsmotor bietet eine Alternative zum Treten
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
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Unter welche Bedingungen Sie ein Fahrrad mit Benzinmotor fahren dürfen

Auf ebenen Strecken kann Fahrradfahren geradezu entspannend sein. Und wenn es bergab geht, müssen Sie nicht einmal in die Pedale treten, um voranzukommen. Anders sieht es hingegen an Steigungen aus: Hier können weniger geübte Radler schnell an ihre Grenzen geraten, wenn sie mit ihrem Drahtesel mehrere Höhenmeter überwinden müssen.
Es wäre zu schön, wenn Sie in solchen Situationen ein wenig “schummeln” könnten, indem Sie einen Hilfsmotor für Ihr Fahrrad verwenden. Es gibt mehrere verschiedene Typen von Rädern mit solchen Motoren.
Wir klären Sie in diesem Ratgeber darüber auf, welche Formen ein Fahrrad mit Hilfsmotor annehmen kann und was Sie rechtlich beachten müssen, wenn Sie mit einem solchen Rad fahren möchten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrrad mit Hilfsmotor
Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes.
Ja, der Gesetzgeber schreibt für diese eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen vor.
Möchten Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor führen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse AM.
Wie ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor genau definiert?
Bei einem Fahrzeug handelt es sich laut § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dann um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, wenn es folgende Merkmale aufweist:
- Das Fahrzeug muss “hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit” die Merkmale eines Fahrrades aufweisen. In erster Linie ist damit der Antrieb mittels Pedalen gemeint, der es erlaubt, dass sich das Fahrrad per Muskelkraft fortbewegen lässt.
- Es muss jedoch gleichzeitig ein Kraftrad sein, welches mit einem Verbrennungsmotor oder einer “elektrischen Antriebsmaschine” versehen ist, also einem Elektromotor.
- Ist das Fahrrad mit einem Benzinmotor ausgestattet, wie beispielsweise eine Saxonette, darf dessen Hubraum nicht größer als 50 cm³ sein.
- Die Höchstgeschwindigkeit, welche durch die Bauart des Fahrzeuges bestimmt wird, darf nicht mehr als 45 km/h betragen.
Welche Fahrzeuge gelten nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor?
Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: “Pedal Electrical Cycle”), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. In diesem Fall dient der Motor tatsächlich nur als eine Hilfe und nicht als Ersatz für Ihre eigene Muskelkraft.
Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) legt in § 1 Absatz 3 Satz 1 fest, dass ein Fahrzeug als Fahrrad und nicht als Kraftrad gilt, wenn der Fahrradmotor eine Nenndauerleistung von maximal 0,25 Kilowatt aufweist, sich bei höchstens 25 km/h von selber abschaltet und nur dann läuft, während der Fahrer in die Pedale tritt.
Ferner muss sich die Laufleistung des Motors bei zunehmender Geschwindigkeit verringern. Pedelecs dürfen jedoch eine Anfahrhilfe besitzen, welche das Rad bis zu 6 km/h schnell bewegt, ohne dass der Fahrer dafür treten muss.
Welche Arten von Fahrrädern mit Hilfsmotor gibt es?
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird. Dabei lassen sich folgende Typen unterscheiden:
- Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich als mit einem normalen Pedelec.
- Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet. Im engeren Sinne wird der Begriff jedoch verwendet, wenn der Motor von einem Fahrrad auch ohne Treten maximal 45 km/h schnell fährt.
- Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Mofas sind eine Untergruppe von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
- Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der “Leichtmofa-Ausnahmeverordnung” vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394) hervor.
Sie können auch nachträglich Ihr Fahrrad mit einem Motor nachrüsten. Da dies ziemlich aufwändig und kostspielig werden kann, sollten Sie jedoch überlegen, ob es nicht günstiger ist, wenn Sie sich gleich ein fertiges Fahrrad mit Hilfsmotor anschaffen.
Muss ein Fahrrad mit Hilfsmotor zugelassen werden?
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Es muss aber dennoch ein sogenanntes Versicherungskennzeichen führen, welches jährlich erneuert werden muss und jedes Jahr seine Farbe zwischen schwarz, blau und grün wechselt.
Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem “Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter” § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen. Die meisten Pedelecs hingegen gelten rechtlich als Fahrräder und benötigen daher keinen speziellen Versicherungsschutz.
Wann dürfen Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren?
Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Dieser Führerschein wurde am 19. Januar 2013 eingeführt, um die deutschen Regeln an europäische Maßstäbe anzupassen und gilt – vereinfacht gesagt – für Kraftfahrzeuge, deren Hubraum nicht mehr als 50 cm³ und deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h beträgt.
Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 3 FeV).
Welche Regeln gelten für langsamere Fahrräder mit Hilfsmotor?
Ein Sonderfall liegt bei langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor vor, zu denen auch Mofas gezählt werden. Diese Fahrzeuge sind laut § 4 Absatz 1 FeV folgendermaßen definiert:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein”
Das herausragende Merkmal von Mofas, was sie von anderen Fahrrädern mit Hilfsmotor abgrenzt, ist also die relativ niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung. Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Geburtstag erwerben dürfen.
Allerdings spielt hierbei auch das Geburtsjahr des Fahrers eine Rolle. Wenn Sie ein Fahrrad mit einem Motor, welcher durch Benzin oder Strom angetrieben wird und nicht schneller als 25 km/h fährt, fahren möchten und vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie gar keine Prüfbescheinigung.
Müssen Sie auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm tragen?
Die entsprechenden Regeln zu Schutzeinrichtungen im Straßenverkehr finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 21a Absatz 2. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. So gesehen gelten auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor dieselben Regeln wie auf einem Kleinkraftrad.
Damit müssen Sie auch auf einigen Fahrrädern mit Hilfsmotor einen Schutzhelm tragen, außer auf langsameren Gefährten wie beispielsweise Leichtmofas und E-Bikes.
Guten Tag zusammen
Ich habe eine Frage wenn ich einen Kettensägenmotor auf ein Fahrrad installieren möchte und mit dem Fahrrad auf die Strasse möchte müsste ich dann es zur Bewilligung kontrollieren lassen ob es zugelassen ist auf der Strasse ?
ich wünsche euch noch einen schönen abend
grüsse Nico
Hallo Nico,
wenn das Rad weniger als 25 km/h fahren soll, brauchen Sie dafür eine Prüfbescheinigung. Soll es bis zu 45 km/h fahren, benötigen Sie die Führerscheinklasse AM. In beiden Fällen brauchen Sie eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ein Versicherungskennzeichen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org