Liegerad: Ein modernes und ungewöhnliches Fahrrad

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Liegerad – die komfortable Art Rad zu fahren

Das Liegefahrrad verspricht eine schonende Körperhaltung.
Das Liegefahrrad verspricht eine schonende Körperhaltung.

Der Anblick eines Liegerades im heutigen Straßenverkehr ist keine Seltenheit mehr. Dennoch erregt diese eher ungewöhnliche Art des Radfahrens immer noch die Aufmerksamkeit der meisten Verkehrsteilnehmer.

In Deutschland sind etwa rund 50 Millionen herkömmliche Fahrräder unterwegs, das Liegerad bringt es hingegen auf etwa 30.000 Exemplare. Technische Neuerungen und Weiterentwicklungen von alten Fahrradmodellen haben dem Liegerad seit den späten 1990er Jahren zu einer neuen Popularität verholfen.

Modern auch oft als Liegebike bezeichnet, kann man das Liegefahrrad heute in vielen Formen finden. Es gibt das zweirädrige Liegerad, dann das Liegedreirad oder sogar das Liegerad als Tandem. Auch die Unterstützung durch einen Elektromotor beim Elektro-Liegerad wird immer beliebter.

FAQ: Liegerad

Sind Liegeräder im Verkehr zu gelassen?

Ja, diese besonderen Fahrräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie die Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen.

Welche Vorteile haben Liegeräder?

Diese Fahrrad eignet sich vor allem bei Beschwerden im Oberkörper, denn die liegende Fahrposition ist besonders schonend für Rücken, Nacken, Arme und Handgelenke.

Besteht bei Liegerädern ein höheres Unfallrisiko?

Durch die liegende Fahrposition besteht die Gefahr, dass Liegeräder im Gegensatz zu normalen Fahrrädern schneller übersehen werden. Dies kann ggf. zu einem höheren Risiko für Unfälle führen.

Liegerad: Vorteile und Nachteile durch die Sitzposition

Als Liegerad wird im Allgemeinen ein Fahrrad mit nach hinten geneigter Sitzposition oder Liegeposition bezeichnet. Das Liegerad besitzt auch keinen Sattel, sondern ist üblicherweise mit einem Netzsitz oder Schalensitz ausgestattet. Das Tretlager und die Pedale befinden sich vorn.

Der Lenker befindet sich, je nach Radtyp, vor dem Fahrer oder unterhalb des Sitzes. Der Oberlenker befindet sich vor der Brust des Fahrers und ist die verbreitetste Form des Lenkers bei Liegerädern. Der Unterlenker ist unter dem Sitz befestigt. Hier befinden sich die Griffe meist seitlich und leicht oberhalb der Sitzfläche.

Die häufigste Variante ist das Liegerad als Dreirad – das Liegerad-Trike – mit zwei Rädern vorn und einem hinten. Das Trike hat sich als standfester und stabiler erwiesen, so dass viele Hersteller dieses Modell bevorzugen.

Die Sitzposition beziehungsweise Liegeposition beim Fahren eines Liegerades wird von vielen als sehr entspannt und komfortabel angesehen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Fahrrad ist ein Abstützen des Oberkörpers nicht notwendig. Die Körperhaltung beim Liegefahrrad ermöglicht eine Entlastung der Handgelenke und Arme. Auch Rücken und Nacken werden so gut wie nicht belastet.

Durch die relativ niedrige Sitzposition ergeben sich noch weitere Vorteile: Aufgrund der niedrigen Fallhöhe, der Sitzposition mit den Füßen voran und der geänderten Kopfhaltung beim Fahren eines Liegerades kommt es bei Unfällen im Straßenverkehr weniger häufig zu schweren Verletzungen.

Liegeräder im Straßenverkehr

Über die Sichtbarkeit der Liegeräder herrscht noch Uneinigkeit. Autofahrer geben oft an, dass Sie die Räder hinter parkenden Fahrzeugen nicht sehen können, da die niedrige Fahrposition den Fahrer nicht über andere Verkehrsteilnehmer hinausragen lässt. Liegeradfahrer hingegen sagen, dass sie aufgrund der Aufmerksamkeit, die Ihr Fahrzeug erzeugt, besser gesehen werden.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr und die Straßenbenutzung gelten für Liegeräder, wie für alle anderen Fahrradtypen, die Straßenverkehrsordnung sowie die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Für die Nutzung eines Liegerads ist keine gesonderte Genehmigung oder Versicherung notwendig.

Auch mit dem Liegerad besteht keine Helmpflicht.
Auch mit dem Liegerad besteht keine Helmpflicht.

Auch eine Helmpflicht besteht bei Liegerädern nicht.

Darüber hinaus müssen die Räder jedoch verkehrssicher ausgestattet sein. Das heißt, es müssen zwei unabhängige Bremsen sowie ein Frontstrahler und ein Rückstrahler vorhanden sein. Außerdem gehören auch eine helltönende Klingel und Reflektoren an den Rädern zur verkehrssicheren Ausstattung. Ist ein Liegerad nicht verkehrssicher, drohen Bußgelder. Auch bei Fahrten unter Alkoholeinfluss muss mit Bußgeldern gerechnet werden, da für Liegeradfahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Radfahrer gelten.

Ein Nachteil kann bei unverkleideten Varianten der Wetterschutz sein. Der Körper wird in der Fahrposition sowohl von Wind als auch von Regen und Schnee auf voller Länge getroffen. Durch die zusätzliche Montage eines durchsichtigen Frontschutzes und spezieller Regencapes kann ein guter Regenschutz erzeugt werden. Neben der Nachrüstung für den Regenschutz können viele Liegefahrräder auch mit Transportboxen und Fahrradtaschen ausgestattet werden.

Das Unterstellen von einem Liegerad kann sich aufgrund der Maße schwierig gestalten, so kann auch die Mitnahme in manchen Zugtypen zu einem Problem werden.

Welche Typen gibt es?

Moderne Liegefahrräder werden auch oft als Kurzlieger bezeichnet. Hier ist der Radabstand geringer als bei den älteren Langliegermodellen, was sie wendiger macht und für den Alltag sowie für Reisen geeignet. Diese Bauart des Liegerades ist die derzeit am weitesten verbreitete.

Diese folgenden Liegerad-Typen werden heute noch produziert:

  1. Kurzlieger mit kurzem Radabstand
    • die Tiefliegervarianten sind für den sportlichen Einsatz ausgestattet
    • die Knicklenker werden durch Gewichtsverlagerung gelenkt
  2. Langlieger mit langem Radabstand
    • Sesselräder mit hoher Sitzposition
  3. Liegerad-Dreirad: gibt es auch in der Variante mit zwei Vorderrädern
    • Velomobil ist eine spezielle Form, vollverkleidet
  4. Liegetandem ist für zwei Fahrer konzipiert, gibt es mit zwei oder drei Rädern
  5. Ruderräder werden mit der Kraft der Arme angetrieben
  6. Bauchlieger bei denen der Fahrer auf dem Bauch liegt, hier ist oftmals die Übersicht eingeschränkt

Liegerad-Sonderfall: Das Velomobil

Das Velomobil ist ein Liegedreirad, welches voll verkleidet ist und oft für sportliche Zwecke verwendet wird. Die Velomobile werden in Leichtbauweise gefertigt und teilweise auch von einem Elektromotor unterstützt. Diese Variante des Liegerades hat meist zwei Vorderräder und ein Hinterrad. Die Lenkung wird als Panzerlenkung bezeichnet.

Manche Velomobile werden vollverschalt hergestellt, können jedoch auch ohne Verschalung gefahren werden. Bei anderen Velomobilen gehört die Verschalung zur Konstruktion und kann nicht abgenommen werden. Je nach Konstruktionsart gibt es ein Velomobil in komplett geschlossener oder halboffener Form. Die Belüftung des Fahrzeugs erfolgt über den Fahrtwind.

Das Velomobil wird wegen der Verschalung und dem daraus entstehenden Wetterschutz auch als allwettertaugliches Ganzjahresfahrrad bezeichnet. Auch bieten diese Liegeräder Stauraum für Reisegepäck oder Einkäufe, so dass ein Velomobil im Alltag gut eingesetzt werden kann.

Auch beim Velomobil bedarf es keiner besonderen Genehmigung zur Nutzung im Straßenverkehr, jedoch muss die Verkehrssicherheit gegeben sein sowie die Straßenverkehrsordnung befolgt werden, ansonsten ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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13 Kommentare

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  1. Ben
    Am 11. August 2023 um 8:23

    ich stehe kurz vor einem Abschluss eines Kaufvertrages eines Sessel-Liegerades.

    Bisher bin ich aufrecht mit einem Fahrrad gefahren. Durch die hohe Position und meiner Körpergröße von fast 2 Metern liegt der Schwerpunkt recht weit oben.

    Bei bisherigen Fahrrad in aufrechter Position werden immer alle Körperpartien beansprucht. Alle Muskeln werden dadurch beansprucht. Besonders werden die Muskeln von Hüfte und Rücken beansprucht.

    Wie ist es denn, wenn man ein Sessel-Liegefahrrad fährt? Werden da auch die Rückenmuskeln beansprucht?

  2. Norbert K L
    Am 24. November 2021 um 4:23

    Wir haben einen Psychologen als Kunden, der Mann ist fas 200 cm groß, fährt ein Sesselrad (HP Velotechnik Spirit)
    ist auf dem Rad nicht kleiner als ein Fahrer auf einem Aufrechtrad im Gegenteil.
    Auch er wurde schon angesprochen – habe Sie erst im letzten Moment gesehen – warum fahren Sie so ein komisches Fahrrad.
    Komisch – warum wurde er angesprochen ? Ist er ja doch aufgefallen ? – Normalradler wurden dies bezüglich noch nie angesprochen ???
    Nicht auszudenken wäre, er hätte ein Kind mit seinem Kinderrad übersehen.
    Antwort vom Psychologen: Bei Fehlern suchen die Menschen in erster Linie die Fehler beim Gegenüber. (fast keiner gibt Fehler gleich zu.)
    Nehmen wir weiter an:
    Ein Koffer/Kiste etc. mit herausfallenden Geldscheinen würde auf der Straße/Gehweg/Radweg vorliegen – möchte mal sehen wie lange die Scheine dann noch da sind.
    Fakt:
    Im Straßenverkehr muß man auffallen – irgendwie, wie z.B. Farbe wenn möglich neon, auf die Höhe kommt es auch nicht an – oder übersehen sie auch Zebrastreifen und Fahrbahnmarkierung – wie hoch sind diese oder überfahren sie auch jeden toten Hund auf der Fahrbahn ?

    Wir behaupten dass Liegeräder wesentlich sicherer, natürlich auch bequemer und gesünder sind.
    Man fällt eher auf (es sei denn man ist blind oder übersieht rosarote Elefanten)
    Kein Überschlag über Lenker – dadurch wesentlich kürzere Bremswege ( bei Trikes bis ca. 50% kürzere Bremswege als Normalradler) – keine hohe Fallhöhe (weniger hohe Verletzungsgefahr)
    ach ja so nebenbei – man kann unwarscheinlich bequemer/gesünder und schneller bzw. mit weniger Muskelkraft im Panoramablick radeln.
    Ob Dreirad oder Zweirad, mit oder E-Antrieb, das Liege-bzw. Sesselrad ist das Rad der Zukunft.
    Da ja manche Zeitgenossen auch Autos, Busse und LKW übersehen (schauen sie nur in die Zeitung oder ander Medien) ist natürlich auch das Liegerad keine Lebensversicherung.
    Das unvernüftigste was man aber machen kann:
    Im Straßenverkehr Aufrechtrad fahren, dabei dunkle, graue Klamotten tragen, ohne Helm fahren – das kann tötlich werden!

  3. Ingmar W
    Am 10. Juni 2021 um 20:28

    Eng gebaute Radwege haben nicht selten in der Praxis gerade mal einen Meter Breite. Oft sind sie vernachlässigt, haben Wurzelschäden, Löcher und auch sonstige Unebenheiten Wie auf diesem engen Terrain ein mit großer Geschwindigkeit von mindestens 45 km / h entgegenkommendes Velomobil und zwei Radfahrer mit breitem Koga – Lenker unbeschadet aneinander vorbeikommen sollen, bleibt – bisher – das Geheimnis des die Bedingungen hierfür festlegenden Gesetzgebers. –

    Fehlende Kennzeichnungspflicht, zu schnelles und der Verkehrssituation nicht angepaßtes Fahrverhalten, fehlende Kontenance gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, fehlendes Unrechtsbewußtsein (stetes Davonfahren bei kniffligen Situationen = Fahrerflucht !) sowie überaus freches Agieren von sich schnell fortbewegenden Velomobilisten gegenüber Radfahrern mit einfachen Fahrrädern – hier muss sich etwas ändern, damit weiterer Schaden verhindert werden kann. (Leserbrief 10.06.2021)

    • Peter F
      Am 29. August 2024 um 15:02

      Die meisten Velomobile fahren aber nicht auf nicht benutzungspflichtigen (weil zu schmalen) Radwegen. Und selbst wenn, dann wäre niemand so blöd mit mindestens (?) 45 km/h über Wurzeln zu brettern.

      Alles weitere was sie genannt haben gilt für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Personen ungeachtet des gewählten Verkehrsmittels.

      Ich bezweifele, dass Sie jemals ein Velomobil im realen Leben gesehen haben und falls doch, dann vielleicht einmal und verallgemeinern jetzt so, als wenn ich sagen würde, dass alle Autofahrer Radfahrer mit zu geringem Abstand überholen würden, oder, dass alle Rennradler Rambos wären, die Fußgänger umfahren würden oder, dass alle E-Bike Opas Schlangenlinien in voller Radwegbreite fahren würden. Stimmt alles wenn dann nur in Einzelfällen

  4. Franz N.
    Am 21. August 2020 um 11:36

    Darf ich mit einem liegedreirad auf dem Radweg fahren?

  5. Steph
    Am 27. Juni 2020 um 8:02

    Die Ignoranz der Fahrrad-Schlaumeier geht mir ja sowas von auf den Senkel!

  6. Bernd
    Am 16. November 2019 um 14:34

    Zu Astrid S.
    Wer ein Liegerad übersieht, der übersieht auch kleine Kinder.
    Nach Ihrer Aussage müssen demnach auch nach Verkehrsrechtlichen Grundlagen mit einem Nummernschild versehen und versichert werden.
    Bitte, lasst doch alle mal die Kirche im Dorf. Ich fahre im Jahr mit eigenem PKW weniger wie 10.000Km, mit Firmenfahrzeug ( VW-Buss ) 30.000km und nebenberuflich mit 40Tonnen ( LKW ) 15.000KM,
    Und was ich da manchmal (sehr oft ) sehe, lässt mir die Haare zu Kopf steigen. Wenn jeder nicht nur auf sich und seine Vorteile schauen würde, wäre es auf der Straße viel sicherer. Bitte nehmt Zeit zum Autofahren mit und versucht mal anderen die Vorfahrt zu geben nicht auf die Vorfahrt zu pochen. Autofahren kann eine sehr entspannte Sache sein, wenn mann nicht immer vorne oder schneller sein muss oder in Situationen überholt welche nicht nur mein sondern auch das Leben anderer gefährdt.
    Eine BITTE an alle KFZ-Bewegende Personen: Nehmt Rücksicht, fahrt vorausschauend. Ihr müsst nicht Rasen um Eurem Gehirn zu sugestieren das Ihr schneller seid, gleichmäßiges rollen verhindert leichtsinnsfehler und entspannt. Ihr lebt alle nur einmal und keiner will einen anderen durch mist töten. Alkes nur um ein paar Sekunden schneller zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    • Norbert S.
      Am 2. April 2023 um 12:45

      Hallo, mit Deiner Auffassung, was die Aufgaben eines Verkehrsteilnehmers sind gehören Sie (wie auch ich) zu einer aussterbenden Spezies.
      Da wird beim Lenken eines PKW mit dem Handy telefoniert oder gar gesmst, da wird gedankenlos mit dicken Kopfhörern auf den Ohren über die Fahrbahn gelaufen, natürlich ohne sich umzusehen; da scheinen viele zu glauben, sich produzieren zu müssen oder eine besondere Vormachtsstellung zu haben. Der Straßenverkehr ist immer mehr ein Abbild der Gesellschaft geworden, und das macht mich Frösteln…

  7. Norbert J.
    Am 30. Mai 2019 um 10:12

    Den Hinweis auf die angeblich schlechte Sichtbarkeit von Liegeräder kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Spiegel nur halbswegs ordentlich eingestellt sind, dann sieht man aus jedem Fahrzeug ein Liegerad gut. Die Lkw-Fahrer, die Radfahrer beim Abbiegen überfahren habe, haben weder nach rechts auf Verkehr vor dem Abbiegen noch in ihre Sietenspiegel. Sehr viele Lkw haben zusätzliche Spiegel, um jeden toten Winkel auszuschließen. Die Forderung nach einem Verbot oder sonstigen Beschränkungen für Liegeräder ist aus meiner Sicht als normaler Auto- und Radfahrer unterintelligent. Problematisch ist eher die Breit eines Liegerades, weil viele Radwege und kombinierte Rad- und Fußwege deutlich schmaler sind als vorgeschrieben. Das ist aber auch für Lastenräder und Dreiräder, wie sie z.B. die Post einsetzt, ein Problem.

  8. Astrid S.
    Am 30. Juli 2018 um 9:49

    Ich habe noch nie so etwas gefährliches erlebt! Denken die Velomobilfahrer eigentlich mal daran,
    dass sie im Außen- und Innenspiegel eines PKW’s, wegen der geringen Höhe des Velomobil, garnicht oder sehr sehr spät zu sehen sind. Gleiches gilt, wenn das Velomobil die Spur wechselt und nahe neben dem PKW fährt. Oh mein Gott sage ich da nur. Wenn dann dürfte so ein Velo nur mit Straßenzulassung, Versicherungsschutz gefahren werden und technisch nachgerüstet damit es besser auffällt. Das Velomobil hat ja nicht mal Licht. Von mir aus kann das gerne abgeschafft werden. Fahrt doch einfach normal Radl!

    • Rolf
      Am 2. September 2024 um 22:43

      Hallo,
      Zitat:
      »… wegen der geringen Höhe des Velomobil, gar nicht oder sehr sehr spät zu sehen sind. …«
      Ich kenne Sie nicht persönlich. Von der Ferne betrachtet ein paar Punkte:
      §1 der Straßenverkehrsordnung
      Ergibt sich doch für jeden vernünftigen Menschen: Wenn ich mit meiner Sicht beeinträchtigt bin und andere Verkehrsteilnehmer nur ungenügend wahrnehmen kann, darf ich dann mein Fahrzeug, ganz Allgemein gesehen, weiterhin benutzen?
      Wenn es die Sichtverhältnisse nicht zulassen, darf ich dann wie gewohnt weinen Weg unbeirrt und ohne Anpassung des Fahrverhaltens fortsetzen?
      In Bezug auf das Thema »angepasste Fahrweise« und »angepasste Geschwindigkeit« möchte ich hier an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen.
      Achtsamkeit und Rücksichtnahme. Viele Menschen und MitbürgerInnen scheinen diese Begriffe völlig aus dem Gedächtnis verloren zu haben.
      Zitat: »Fahr doch einfach einmal Rad …« Offenbar ist der Schreiberin dieses Satzes der das Eingangsthema völlig aus dem Blick entschwunden. Ist schon nicht mehr so leicht, etwas(!) längere Texte in Schriftform zu lesen UND gedanklich zu verarbeiten.

    • Patrick B.
      Am 12. Januar 2019 um 17:53

      @Astrid S.
      Selten so ein Unsinn gelesen:
      Punkt 1 .
      Velomobile haben Licht, dort ist meist die Highendausstattung im Fahrradbdreich inklusive Blinker etc verbaut.

      Zur Sichtbarkeit:
      Wer so ein fettes Teil übersieht oder nicht sieht sollte zu Filmann gehen. Auffälliger wie ein Velomobil geht kaum.

      Einziges Problem :
      Die Geschwindigkeit wird oft ünterschätzt. 50 Kmh sind mit den schnellen Modellen in der Ebene selbst von mäßig trainierten ohne weiteres über längere Zeit machbar .

      • Claudia C.
        Am 28. Januar 2019 um 12:25

        Liebe Astrid, nicht jeder kann noch ein normales Fahrrad fahren. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ein normales Fahrrad zu fahren. Und ich habe noch nie ein Velomobil übersehen und auch Liegeräder nicht. Ich fahre mit meinem Liegetrike immer sehr vorausschauend und nie Leichtsinnig. Und Velomobile haben sehr wohl Licht. Man könnte ja auch einfach als Autofahrer mal öfter in die Spiegel schauen, dann weiß man auch früh genug was um einen rum so los ist und nicht erst wenn man abbiegen will oder dergleichen.

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