Fixie – Ein Fahrrad ohne Sonderausstattung
Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Das Fixie-Rad: Eine nicht ganz neue Entwicklung
Historisch gesehen war das erste Fahrrad ein Fixie. Denn hierbei handelt es sich um Eingangräder, die keine Gangschaltung aufweisen. Die technische Weiterentwicklung hat dazu geführt, dass diese Art der Fahrräder heute entweder selten oder als neue Modeerscheinung im Straßenverkehr zu finden sind.
Heute haben moderne Fahrräder meist immer eine Gangschaltung anzubieten, da ist ein Eingangfahrrad, schon eine eher seltene Erscheinung. Umgangssprachlich wird es trotz Unterschieden oft auch als Singlespeed-Fahrrad bezeichnet. Das Eingangrad, ein sogenanntes Fixie, muss jedoch nicht unbedingt ein besonderes Aussehen haben, denn auch alltägliche Fahrräder können ohne eine Gangschaltung zurecht kommen.
Was genau ist nun also ein Fixie-Fahrrad und warum ist ein Fahrrad ohne Schaltung wieder so beliebt? Welche gesetzlichen Vorschriften müssen bei der Nutzung beachtet werden und ab wann gilt ein Fahrrad als Singlespeed?
Diese und weitere Fragen werden im nachstehenden Ratgeber so betrachtet und erläutert, dass ein guter Überblick zum Thema erstellt werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fixie-Rad
Hierbei handelt es sich um ein Fahrrad, welches ohne Gangschaltung auskommt und somit nur über einen einzelnen Gang verfügt. Zudem verfügen die Räder häufig nur über eine Rücktrittbremse.
Der Gesetzgeber schreibt für verkehrssichere Fahrräder unter anderem zwei unabhängige Bremsen vor. Sind diese nicht vorhanden, darf das Fixie nicht auf der Straße fahren.
Entsprechen die Bremsen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen.
Das Fahrrad vom Typ Fixie
Das Eingangfahrrad – englisch: single speed – wurde bereits in den 1860er Jahren erfunden. Der Antrieb erfolgt nur über die Pedale und eine Kette, ein Freilauf ist durch eine starre Nabe nicht vorhanden. Auch eine Gangschaltung existiert nicht, es liegt nur der sogenannte „Eingang“ bei diesem Fahrrad vor. Hierbei handelt es sich also um die „Urform“ eines Fahrrades.
Mit Erfindung der Gangschaltung wurde das Eingangrad verdrängt. Dennoch beherrschten Räder mit nur einem Gang und einer sogenannten Rücktrittnabe lange Zeit das Straßenbild. Heute gibt es nur noch wenige Radtypen ohne Gangschaltung. Ein Fixie zählt genauso dazu wie Kinderfahrräder oder das beliebte Hollandrad.
Seit einiger Zeit werden jedoch die Fixie- bzw. Single-Speed-Räder populärer und sind zunehmend im Straßenverkehr der Großstädte anzutreffen. Ein Fahrrad ohne Gangschaltung kann mitunter wesentlich preiswerter sein als ein herkömmliches Rad.
In einigen Varianten der Räder, wird bei diesem System umgangssprachlich auch von einer Rücktrittbremse gesprochen. Allerdings ist das nur der Fall, wenn durch den Gegentritt der Pedale das Fahrrad abgebremst wird. Es ist unter Umständen möglich, dass bei bestimmten Versionen ein Fixiebike keine Bremsen besitzt – was mitunter auch zu Problemen führen kann.
Heute wird solch ein Rad meist aus einem speziellen Fixie-Rahmen gefertigt. Daher sind diese Räder leichter, was sie schneller macht. Das gilt sowohl für ein „normales“ Fixie als auch für ein Fixie-Rennrad.
Gesetzliche Vorschriften für die Nutzung
Grundsätzlich müssen alle Fahrräder, die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen und verkehrssicher ausgestattet sein. Dies gilt selbstverständlich auch für ein Singlespeed oder ein Fixie.
Zur Verkehrssicherheit zählen neben dem Vorhandensein der vorgeschriebenen Beleuchtung und Reflektoren auch die Bremsen. Dies wird im § 65 der StVZO folgendermaßen festgelegt:
[…] Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. […]
Bei einigen Fixie-Rädern ist dies, wie bereits beschrieben, jedoch nicht der Fall. Die Rechtsprechung hat hier bisher keine einheitliche Regelung gefunden, ob eine Rücktrittbremse bzw. das Fixie-System ohne Bremsen ausreichend ist oder eine weitere Bremse am Fahrrad vorhanden sein muss.
Um hier Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und auch, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, empfiehlt es sich, immer zwei unabhängige Bremsen zu montieren. Ist diese nicht vorhanden, kann es eventuell zu einem Bußgeldbescheid wegen mangelnder Verkehrssicherheit kommen.
Besondere Formen vom Fixie
Wie bereits erwähnt, ist ein Fixie vorwiegend unter jungen Verkehrsteilnehmern und in den Großstädten beliebt. Durch die fehlende Gangschaltung vereinfacht sich die Wartung und die Kosten sinken.
Ein Interessierter kann sich ein Fixie leicht selber zusammenstellen, was durchaus auch Kosten sparen kann. Wer ein solches Rad zusammenstellen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Fixie-Rahmen oder auch alten Radteile eignen sich gut, um ein Fixie zu bauen. So kann zum Beispiel ein Fixie auch durch Umbau eines alten Rades entstehen.
Ein Nachteil ist jedoch, dass durch den Wegfall der Gangschaltung die Übersetzung der Kette nur schwer geändert werden kann.
Des Weiteren wird im Radsport auf den Einsatz von einem Fixie gesetzt. So werden aus Sicherheitsgründen bei Bahnradrennen ausschließlich Eingangräder verwendet. Sowohl eine Fixie- als auch ein Singlespeed-Rennrad sind jedoch nicht für den Straßenverkehr zugelassen, da hier in der Regel andere verkehrssicherheitsrelevante Elemente fehlen. Wird ein solches Rad jedoch im Verkehr verwendet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Sanktionen geahndet wird.
Auch als Mountainbikeversion kann ein Fixie anzutreffen sein, wobei hier oft eine Variante gewählt wird, bei der ein Freilauf zugeschaltet werden kann und weitere Bremsen montiert sind. Daher wird dies auch oft als Fixie mit Schaltung bezeichnet, obwohl eine eigentliche Schaltung nicht vorhanden ist.
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Im letzten Jahr wurden noch Fixies von der Polizei eingezogen und nicht nur mit einem Bußgeld belegt.