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Das Fahrrad mit Hilfsmotor bietet eine Alternative zum Treten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Unter welche Bedingungen Sie ein Fahrrad mit Benzinmotor fahren dürfen

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor erleichtert das Radfahren.
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor erleichtert das Radfahren.

Auf ebenen Strecken kann Fahrradfahren geradezu entspannend sein. Und wenn es bergab geht, müssen Sie nicht einmal in die Pedale treten, um voranzukommen. Anders sieht es hingegen an Steigungen aus: Hier können weniger geübte Radler schnell an ihre Grenzen geraten, wenn sie mit ihrem Drahtesel mehrere Höhenmeter überwinden müssen.

Es wäre zu schön, wenn Sie in solchen Situationen ein wenig “schummeln” könnten, indem Sie einen Hilfsmotor für Ihr Fahrrad verwenden. Es gibt mehrere verschiedene Typen von Rädern mit solchen Motoren.

Wir klären Sie in diesem Ratgeber darüber auf, welche Formen ein Fahrrad mit Hilfsmotor annehmen kann und was Sie rechtlich beachten müssen, wenn Sie mit einem solchen Rad fahren möchten.

FAQ: Fahrrad mit Hilfsmotor

Was gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor?

Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes.

Müssen Fahrräder mit Hilfsmotor separat versichert werden?

Ja, der Gesetzgeber schreibt für diese eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen vor.

Welche Führerscheinklasse ist notwendig?

Möchten Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor führen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse AM.

Wie ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor genau definiert?

Bei einem Fahrzeug handelt es sich laut § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dann um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, wenn es folgende Merkmale aufweist:

  1. Das Fahrzeug muss “hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit” die Merkmale eines Fahrrades aufweisen. In erster Linie ist damit der Antrieb mittels Pedalen gemeint, der es erlaubt, dass sich das Fahrrad per Muskelkraft fortbewegen lässt.
  2. Es muss jedoch gleichzeitig ein Kraftrad sein, welches mit einem Verbrennungsmotor oder einer “elektrischen Antriebsmaschine” versehen ist, also einem Elektromotor.
  3. Ist das Fahrrad mit einem Benzinmotor ausgestattet, wie beispielsweise eine Saxonette, darf dessen Hubraum nicht größer als 50 cm³ sein.
  4. Die Höchstgeschwindigkeit, welche durch die Bauart des Fahrzeuges bestimmt wird, darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Welche Fahrzeuge gelten nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor?

Rechtlich gesehen gilt ein Fahrrad mit Hilfsmotor als Kraftfahrzeug.
Rechtlich gesehen gilt ein Fahrrad mit Hilfsmotor als Kraftfahrzeug.

Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: “Pedal Electrical Cycle”), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. In diesem Fall dient der Motor tatsächlich nur als eine Hilfe und nicht als Ersatz für Ihre eigene Muskelkraft.

Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) legt in § 1 Absatz 3 Satz 1 fest, dass ein Fahrzeug als Fahrrad und nicht als Kraftrad gilt, wenn der Fahrradmotor eine Nenndauerleistung von maximal 0,25 Kilowatt aufweist, sich bei höchstens 25 km/h von selber abschaltet und nur dann läuft, während der Fahrer in die Pedale tritt.

Ferner muss sich die Laufleistung des Motors bei zunehmender Geschwindigkeit verringern. Pedelecs dürfen jedoch eine Anfahrhilfe besitzen, welche das Rad bis zu 6 km/h schnell bewegt, ohne dass der Fahrer dafür treten muss.

Welche Arten von Fahrrädern mit Hilfsmotor gibt es?

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird. Dabei lassen sich folgende Typen unterscheiden:

  • Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich als mit einem normalen Pedelec.
  • Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet. Im engeren Sinne wird der Begriff jedoch verwendet, wenn der Motor von einem Fahrrad auch ohne Treten maximal 45 km/h schnell fährt.
  • Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Mofas sind eine Untergruppe von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
  • Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der “Leichtmofa-Ausnahmeverordnung” vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394) hervor.

Sie können auch nachträglich Ihr Fahrrad mit einem Motor nachrüsten. Da dies ziemlich aufwändig und kostspielig werden kann, sollten Sie jedoch überlegen, ob es nicht günstiger ist, wenn Sie sich gleich ein fertiges Fahrrad mit Hilfsmotor anschaffen.

Der erste Benzinmotor für ein Fahrrad wurde 1897 von den Gebrüdern Werner in Paris entwickelt. In der Weltwirtschaftskrise ab 1929 erlebten diese Fahrzeuge einen Boom, weil sich viele Kunden teurere Motorräder zu dieser Zeit nicht leisten konnten. Die erste Saxonette wurde 1937 produziert. Auch wenn Pedelecs in der gebirgigen Schweiz bereits seit den 1990er Jahren in Serie produziert werden, stieg die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen erst an, seitdem Mitte der 2000er Jahre leichtere Lithium-Ionen-Akkus verfügbar sind.

Muss ein Fahrrad mit Hilfsmotor zugelassen werden?

Anders als ein normales Fahrrad benötigt ein Fahrrad mit Hilfsmotor eine Haftpflichtversicherung.
Anders als ein normales Fahrrad benötigt ein Fahrrad mit Hilfsmotor eine Haftpflichtversicherung.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Es muss aber dennoch ein sogenanntes Versicherungskennzeichen führen, welches jährlich erneuert werden muss und jedes Jahr seine Farbe zwischen schwarz, blau und grün wechselt.

Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem “Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter” § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen. Die meisten Pedelecs hingegen gelten rechtlich als Fahrräder und benötigen daher keinen speziellen Versicherungsschutz.

Wann dürfen Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren?

Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Dieser Führerschein wurde am 19. Januar 2013 eingeführt, um die deutschen Regeln an europäische Maßstäbe anzupassen und gilt – vereinfacht gesagt – für Kraftfahrzeuge, deren Hubraum nicht mehr als 50 cm³ und deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h beträgt.

Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 3 FeV).

Welche Regeln gelten für langsamere Fahrräder mit Hilfsmotor?

Ein Sonderfall liegt bei langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor vor, zu denen auch Mofas gezählt werden. Diese Fahrzeuge sind laut § 4 Absatz 1 FeV folgendermaßen definiert:

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein”

Wie auch bei einem Roller, benötigen Sie auch auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm.
Wie auch bei einem Roller, benötigen Sie auch auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm.

Das herausragende Merkmal von Mofas, was sie von anderen Fahrrädern mit Hilfsmotor abgrenzt, ist also die relativ niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung. Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Geburtstag erwerben dürfen.

Allerdings spielt hierbei auch das Geburtsjahr des Fahrers eine Rolle. Wenn Sie ein Fahrrad mit einem Motor, welcher durch Benzin oder Strom angetrieben wird und nicht schneller als 25 km/h fährt, fahren möchten und vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie gar keine Prüfbescheinigung.

Müssen Sie auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm tragen?

Die entsprechenden Regeln zu Schutzeinrichtungen im Straßenverkehr finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 21a Absatz 2. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. So gesehen gelten auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor dieselben Regeln wie auf einem Kleinkraftrad.

Damit müssen Sie auch auf einigen Fahrrädern mit Hilfsmotor einen Schutzhelm tragen, außer auf langsameren Gefährten wie beispielsweise Leichtmofas und E-Bikes.

Mit einem Mofa dürfen Sie nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen als Mofas, gehören auch außerhalb von Ortschaften auf die Straße. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug tatsächlich mit dem Motor oder nur mit Pedalen angetrieben wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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81 Kommentare

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  1. Tim
    Am 12. Mai 2023 um 21:14

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Fahrrad mit Hilfsmotor zusammengebaut. Es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h mit einem 88cc-Motor. Da ich keinen Führerschein habe, mache ich mir Gedanken, ob ich im Falle eines Problems den Motor einfach deaktivieren kann. Ist es möglich, durch das Entfernen der Zündkerze den Motor stillzulegen und das Fahrrad in ein “normales Fahrrad” ohne funktionierenden Motor umzubauen? Kurz gesagt, kann ich das Fahrrad ohne funktionierendem Motor legal benutzen, obwohl Motor und alles halt noch drangeschraubt ist ?

    Danke im voraus

  2. Karola
    Am 5. Juli 2022 um 17:09

    Guten Abend, klar ist, ich muss einen Schutzhelm tragen, wenn ich ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Velo Solex 3800) bewege, welches ca max 30 kmh schnell ist.
    Meine Frage ist, muss es ein Motoradhelm sein (Jet/Integral) oder ist auch ein moderner Fahrradhelm im Versicherungsfall ok?

    Danke für Ihre freundliche Unterstützung!

  3. di geier
    Am 23. Mai 2022 um 13:57

    nein! lesen doch mal die Beiträge da wurde das schon zig mal beantwortet!

  4. di geier
    Am 23. Mai 2022 um 13:54

    ich habe ein “specialized fatboy chopper” der wiegt jetzt schon 45kg!
    aber laut verordnung darf ein fahrrad nur 30kg wiegen! 1. feage: wieso?
    2. frage. ich will mir einen “mini panheadmitor” als hilfsmotor kaufen. der hat zwar nur 9ccm aber 588 w!
    3. das ich mit dem dan über 50kg schweren chopper fahrrad nicht über 20km/h schaffe ist auch klar. aber es steht nichts dazu was mit mehr als 30kg gild? warum ist das gewicht so wichtig? ist doch egal wie schwer ein fahrrad ist oder etwa nicht? watt und km/h finde ich doch dchon als kriterien wichtig und entscheidend genug.
    ich hoffe darüber eine plausible auskunft zu bekommen, und keine verweisung an den örtlichen tüv. dass kann ja jeder von alleine und muss dann nicht hier fragen stellen.
    danke im voraus di

  5. boris
    Am 17. April 2022 um 10:09

    Ich habe mir vor kurzem ein Umbausatz zugelegt.
    Hinterrad nabenmotor 250w
    Steuergerät 36v mit Gasgriff
    48v akku
    Als ich die erste Fahrt machte, hielt mich die Polizei an. Nun wurde das Fahrrad sichergestellt.
    Begründung: da es ein Selbstbau ist und ohne Muskelkraft fährt, muss geprüft werden ob das Fahrrad schneller fährt wie 25 kmh.
    Der Grund warum ich angehalten wurde, weil ich am Polizeiwagen vorbei gefahren bin und habe nicht getreten, sondern hab mich rollen lassen. Das war die Begründung für die Kontrolle.
    Mit was für einer strafe muss ich rechnen

    • arno
      Am 29. November 2023 um 0:07

      Hallo mir ist das gleiche passiert. mein rad wurede am 3. 10 23 sichergestellt.
      bei you tube hab ich gesehen, es geht um 3000Euro strafe
      hast du schon von ‘Polizei oder gericht eine anfwort auf deine Frage bekommen
      Ich noch nicht
      Mfg

  6. Kunze R
    Am 15. April 2022 um 13:20

    Hallo
    Ich habe ein Diamant Fahrrad aus der DDR Bj.1961.
    Dieses hat ein Hilfsmotor Maw von 1954 verbaut auch Hühnerschreck genannt.
    Laut Einigungsvertrag DDR BRD war dieses Fahrzeug ein Kleinkraftrad und dafür gab es nie Fahrzeugpapiere bzw. eine ABE. Durch eine Gesetzesänderung Seiten der BRD muß dieses Fahrzeug aber nun eine Betriebserlaubnis haben.
    Ich fühle mich hier hintergangen und abgezockt.
    Wieso werden eigenmächtig Gesetze gebrochen ?

  7. Florian
    Am 14. März 2022 um 23:18

    Ich habe keinen Führerschein oder prüfbescheinigung und bin am 9.7. 1998 geboren daher meine Frage

    Darf ich eine saxonette fahren ja oder nein?

  8. Kunze
    Am 31. Oktober 2021 um 11:30

    Hallo
    Ich habe ein Fahrrad mit Hilfsmotor Hühnerschreck genannt DDR Produktion 50er Jahre.
    Da dieses Rad mit Motor schon als Oldtimer zählt,
    möchte ich ein H Kennzeichen und kein Versicherungskennzeichen.
    Ist das möglich?
    Grüße

    • di geier
      Am 23. Mai 2022 um 14:01

      nein. weils kein kraftrad ist! ausserdem ist [ h ] an motorräder teurer wie normales! hat mir mein kumpel mit awo 425 virfestern gesagt

  9. Dirk
    Am 13. September 2021 um 0:07

    Guten Abend.
    Ich habe vor einiger Zeit eine Motograziella Typ 144 gekauft.
    Dies ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor von 1969 welches laut Herstellerangaben 38km/h fahren darf. Leider konnte der Verkäufer keine Papiere mehr auffinden. Zuletzt war es 1975 versichert.
    Bei der Polizei habe ich bisher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mir für dieses Fahrrad mit Hilfsmotor eine Betriebserlaubnis per Einzelabnahme von einem Prüf-Ingenieur erteilen lassen muss oder ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis welche online Verfügbar ist ausreichend ist, um ein Versicherungskennzeichen zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 9:17

      Hallo Dirk,

      erfragen Sie bitte die Kriterien für die Abnahme bei der zuständigen Behörde oder Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Günter
    Am 1. August 2021 um 13:28

    Guten Tag

    Ich hab ein Benzin-Leichtmofa (Hercules Saxonette). Darf ich an diesen Leichtmofa
    einen Fahrrad-Anhänger anhängen und brauch der Anhänger(DDR) eine Betriebserlaubnis ?
    Danke für die Antwort .

    Mfg.

  11. Felix
    Am 13. März 2021 um 13:31

    Guten Tag,
    ich habe aus Italien eine Ducati Cucciolo. Das ist ein Fahrrad mit einen 48-ccm-Motor. Geschwindigkeit ca. 25 km/h. Das Baujahr ist 1948. Ich habe dafür keine Betriebserlaubnis. Nach dem Krieg durfte man die Fahrzeuge ohne Papiere in Italien fahren. Reicht ein Versicherungskennzeichen, um damit zu fahren, oder benötige ich eine Betriebserlaubnis?

  12. Bernd
    Am 14. Januar 2021 um 0:08

    Hallo,
    ich fahre eine Saxonette, Baujahr 1983, welche max 20km/h läuft und als Leichtmofa versichert ist.
    D.h. habe auch keine Helmpflicht wie beim Mofa.
    Aufgrund vieler verschiedener Berichte interessiert mich die max Promillegrenze, ohne Ausfallerscheinungen des Fahrers. D.h. gelten hier die 1,6%o vom Fahrrad?
    Oder ist das Thema immer noch eine Individualentscheidung je nach Gericht?

    Viele Grüße
    Bernd

  13. John
    Am 4. November 2020 um 23:02

    Guten Tag,

    danke für den lehrreichen Text.

    Ich vermisse die Kategorie um welche es geht im Text, nämlich L1e-A bzw. 25km/h und bis 1000 Watt (und Schiebehilfe bis 20km/h manchmal auch bis 25km/h beschrieben) und ohne abnehmende Motorleistung.

    Man muss dieses Gefährt versichern aber nicht zum TÜV/Zulassungsbehörde. Wie ist das mit dem Tasuch von Teilen, wie z.B. einem neuen, stärkeren Motor, welcher aber immernoch in der Kategorie bis 1000Watt ist ?

    Vielen Dank für die Mühen im Vorraus !

  14. Toni
    Am 13. September 2020 um 15:43

    Hallo besitze ein Fahrrad mit Benzin mortor 80cc ist ein Kompletter Bausatz original fürs fahhrad gedacht.. Diese Motoren sind aus China und bringen natürlich nicht die Leistung wie ein 50cc von ein mopet ect. Zum Starten muss man normal anfahren wie mit ein Fahrrad. Kmh schaft es 45. Bausetze gibt es bei ebay. Also wie verhält es sich?

  15. Michael
    Am 3. August 2020 um 13:16

    Unendlich viele Regeln und der Sicherheit dienen sie definitiv nicht. Mein Rennrad fährt ohne Unterstützung !locker! 60 auf ebener Fläche und der Tretroller mit Motor Max. 20 (sogar bergab). Das eine kostet mich einmalig 100€ und keine folgekosten. Der e-Roller kostet tausende plus jährlich Versicherung plus sinnlose Verkehrskontrollen und Streits mit Polizisten, die absolut keine Ahnung haben wovon sie reden. Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben und solche Gesetze dürften eigentlich lt. Verfassung gar nicht verabschiedet werden. Der einzige Sinn dieser Regeln ist die Einschränkung von Freiheitsrechten aus kommerziellen Gründen. Wenn ich 50 km/h fahre, ist es der PHYSIK egal ob ich dafür treten musste oder nur mein Handgelenk bewegt habe. Die kinetische Energie ist ganz genau dieselbe.

  16. Stephan
    Am 11. Mai 2020 um 20:02

    Hallo zusammen,
    ein Freund möchte ein Fahrrad mit 500 Watt Motor ausstatten, dass danach nur 20 km/h schnell fährt. Er hat eine Prüfbescheinigung.
    Braucht er eine Betriebszulassung (Fahrzeugbrief) und ein Versicherungskennzeichen?
    Danke im Voraus für einen Tipp
    Stephan

  17. Daniel K.
    Am 27. Februar 2020 um 0:15

    Hallo,
    Zuerst möchte ich anmerken dass ich in meinem 15. Lebensjahr bin. Ich möchte mit meinem Freund ein Fahrrad umbauen. Wir wollen einen Akkuschrauber (12V, 1,2 Ah) an dad Fahrrad bauen. Ist das möglich ohne irgendeinen Führerschein, Versicherung oder Betriebserlaubnis ? Zudem fährt das Rad keine 25 Kmh oder hat eine Leistung über 250 Watt.
    Lg freue mich auf eine Antwort.

  18. booto
    Am 24. Oktober 2019 um 20:52

    Hallo,

    Ich würde gerne eine 1,6 ps 49ccm 4 takt Benzinmotor anbauen,
    Was brauche ich für einen Führerschein/Versicherung/Lichtanlage um damit auf dem öffentlichen
    Straßenverkehr fahren zu dürfen?
    Ich würde das Bike auf 20-25kmh drosseln
    Muss das ganze zugelassen werden?

    Freue mich auf eine Antwort, booto

  19. Moritz G.
    Am 22. Juli 2019 um 15:25

    Hallo,

    Ich möchte von meinem Nachbarn ein Fahrrad mit Sachs Motor kaufen, da ich aber 14 binn in keinen Führerschein habe, ist meine Frage ob ich es Trozedem Fahren dürfte?

  20. Enrico
    Am 16. Juli 2019 um 12:38

    Hallo,
    Ich habe ein himo c20 und ich weiß nicht als was ich es einstufen soll bzw ob es eine Versicherung bei benötigt.

    Zumindest kann es mit Hilfe eines Gasgriffs rund 25km/h schaffen. Der Motor springt nur an wenn ich 5km/h erreicht habe und gasgriff benutze.
    Zählt das noch zu leicht mofo oder nicht mehr?

  21. Marcel R.
    Am 5. Juli 2019 um 1:11

    warum brauch mann eine versicherung oder prüfbescheinigung wenn ein normaler farradfara schneller ist als 25 kmh so ein qusch echt dann müssten die farradfara auch eine versicherung und prufbescheinigung haben

  22. Eli
    Am 15. Mai 2019 um 12:52

    Hallo
    Ich besitze einen Zweitakter mit 240 Watt und baue ihn in ein Fahrrad ein. Der Motor schaltet sich ab 25 KMH aus und der Motor greift nur ein wenn ich trete. Wie alt muss ich sein um es auf öffentlichen Wegen zu benutzen? Und was muss ich beachten

  23. John
    Am 11. März 2019 um 23:03

    Darf ich auf einen Fahrrad mit einem Schub-Anhänger auf öffentlichen Strassen fahren?
    Wobei ein 25ccm Benzin Generator den Elektromotor antreibt und das Akku lädt.

  24. ingo
    Am 11. Februar 2019 um 11:34

    Ich habe ein Babooe Lasten Rad das hat 3 Räder und ein 36 v E-Mittelmotor da das sehr schwer ist und Berghoch den AKKU so stark Beansprucht . Möchte ich zusätzlich ein Otto Hilfsmotor einbauen nur für steile Berge soll nicht Schneller als 25 km/h
    laufen
    1. brauch ich Nr Schild
    2. Helm
    3. TÜV abnahme
    4. brauch ich ein Führerschein
    Leider kann man hier keine Fotos reinstellen

  25. Wolfgang
    Am 4. Februar 2019 um 18:09

    Liebe Mitglieder/innen der Redaktion,

    können Sie mir sagen wie die Regelung für zweispurige Fahrräder mit Hilfsmotor ist? Sogenannte Velocars.

    Liebe Grüße Werner

  26. reinhard e.
    Am 8. Dezember 2018 um 2:15

    Interessante Seite.
    Möchte eine Möve Hühnerschreck ohne Papiere kaufen und fahren.
    Motor 50ccm, Leistung ca. 1 PS, vmax. ca. 40 km/h, Bj. ca. 1956.
    Sind die genannten Regeln nur für D oder in der EU (Österreich) gültig?

  27. Ron
    Am 22. November 2018 um 18:41

    Ich möchte meinen Fahrrad mit einem 50ccm 25km/h 2-Takt Benzinmotor ausstatten. Benötigt man dafür einen Führerschein oder ist eine Versicherung ausreichend.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:38

      Hallo Ron,

      wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle oder den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Thunderbirds
    Am 2. Oktober 2018 um 15:43

    Der 49ccm ist ein 4takt Motor und fährt nur 38km/h und nicht 45km/h der Motor hat 2,1 PS

  29. Tom
    Am 4. September 2018 um 18:38

    Ich wollte ein Fahrrad mit einem 50 ccm Motor ausstatten, die Höchstgeschwindigkeit würde die 45 km/h nicht überschreiten und ich besitze den Führerschein der Klasse AM. Ich bräuchte noch ein Versicherungskennzeichen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich eine Art TÜV-Abnahme benötige?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 16:41

      Hallo Tom,

      dies erfragen Sie am besten bei der nächsten TÜV-Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Jochen K.
    Am 24. Juni 2018 um 17:44

    Ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das ca. 30 – 40 Km/h schnell ist, versicherungspflichtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:43

      Hallo Jochen K.,

      im Regelfall ja. Sie sollten Ihr eBike bei einer Leistung über 25 km/h als Mofa haftpflichtversichern lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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