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Das Rennrad als sportliche Alternative im Straßenverkehr

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2023

Das sogenannte Rennbike wird Teil des alltäglichen Straßenbildes

Auch ein Rennfahrrad muss verkehrssicher ausgestattet sein, wenn es im Straßenverkehr genutzt wird.
Auch ein Rennfahrrad muss verkehrssicher ausgestattet sein, wenn es im Straßenverkehr genutzt wird.

Mit dem Rennrad durch den Straßenverkehr, kann das gut gehen? Radfahren wird in Deutschland als umweltschonende Alternative zum Auto immer beliebter. Da ist es nur allzu verständlich, dass sich Radfahrer auch für eine sportliche Ausführung interessieren. So ein besonderes Bike löst dann auch eine ganz neue Faszination aus.

Ein Rennfahrrad sieht mitunter, aufgrund seiner speziellen Gestaltung, sehr futuristisch aus und manchen Autofahrern ist der Anblick eines solchen auch nicht geheuer. Das mag daran liegen, dass viele Fahrradkuriere ein sogenanntes Rennvelo verwenden und oft auch eher negativ auffallen. Sie fahren zu schnell und meist auch ohne Licht oder Reflektoren.

Ein modernes Rennrad ist meist leichter als ein herkömmliches Fahrrad, hat weniger Extraanbauten aufzuweisen und ist meist auch schneller sowie wendiger unterwegs. Doch auch ein Rennrad muss verkehrssicher sein, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen soll.

Was als Rennrad in Deutschland gilt und welche gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

FAQ: Rennrad

Wodurch zeichnet sich ein Rennrad aus?

Hierbei handelt es sich um ein Fahrrad, welches vor allem für Radrennen ausgelegt ist. Um dabei eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erzielen, wurde die Ausstattung und das Gewicht auf ein Minimum reduziert.

Sind Rennräder verkehrssicher?

Richtige Rennräder entsprechen in der Regel nicht den gesetzlichen Vorgaben für ein verkehrssicheres Fahrrad.

Lassen sich Rennräder nachrüsten?

Ja, dafür müssen Sie zum Beispiel eine Klingel und Beleuchtungseinrichtungen sowie Reflektoren ergänzen.

Sie suchen ein neues Rennrad oder den passenden Helm dazu? Unsere Vergleiche geben Ihnen Tipps, wie Sie das richtige Modell auswählen:

Ob Rennrad für Einsteiger oder Profis: Die Verkehrssicherheit geht vor

Ursprünglich war ein Rennrad ein Fahrrad, das für den sportlichen Einsatz bei Radrennen und auf der Radrennbahn hergestellt wurde. Das bekannteste Radrennen ist wohl die Tour de France. Doch vielen ist auch bekannt, dass ein Rennrad beim Triathlon eine große Rolle spielt. Auch hier müssen Sportler über längere Strecken ein Rennrad fahren.

Heutige Sporträder haben meist einen Rahmen aus Carbon oder Aluminium, was das Gewicht von einem Rennrad stark reduziert. Auch Rahmen aus Stahl oder Titan werden verwendet. Diese Gewichtsreduzierung macht das Rennrad für den Radsport ideal. Darüber hinaus gibt es verschiedene Varianten, die je nach Einsatzort und Funktion gestaltet sind. So sieht ein Touren-Rennrad anders aus als ein E-Rennrad.

Allgemein wird ein Fahrrad dann als Rennrad bezeichnet, wenn es diese speziellen Rahmen aufweist, einen sogenannten Bügellenker besitzt und sich die Sattelspitze hinter dem Tretlager befindet. Ein Rennrad im Triathlon hat darüber hinaus auch noch weitere Speziallenker oder Aufsätze.

Ein Rennrad fällt oft auch durch die Reduktion auf die, zum Fahren wichtigen, Komponenten auf. So ist es äußerst selten, dass ein Fahrrad als Rennrad mit einem Schutzblech ausgestattet ist. Auch fehlen oft Gepäckträger sowie eine festinstallierte Fahrrad-Beleuchtung.

Jedoch ist ein Rennrad ohne Beleuchtung nicht verkehrssicher und sollte für den alltäglichen Gebrauch daher nachgerüstet beziehungsweise mit der notwendigen Ausstattung versehen werden. Außerhalb vom Radsport muss ein Rennrad den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.

Es ist jedoch erlaubt, dass am Rennrad eine batteriebetriebene Beleuchtung angebracht wird. Scheinwerfer und eine rote Schlussleuchte müssen immer vorhanden sein.

Rennradfahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Daher gilt auch hier die Benutzungspflicht von ausgeschilderten Radwegen oder Radfahrstreifen. Eine Ausnahme für die Nutzungspflicht von einem Radweg, ob mit normalen Fahrrad oder einem Rennrad, bilden Kinder bis zehn Jahre. Diese dürfen – bis acht Jahre müssen – den Fußweg benutzen.

Auch wer mit dem Rennrad im Urlaub unterwegs ist, muss sich an die ortsüblichen Verkehrsvorschriften halten. Sind Radfahrer mit dem Rennrad auf Reisen, sollten sie sich im Vorfeld auch über die gültigen Vorschriften informieren.

Weitere Besonderheiten von einem Rennrad

Ein Rennrad hat immer einen sogenannten Bügellenker.
Ein Rennrad hat immer einen sogenannten Bügellenker.

Ein übliches Rennrad hat schmale Räder und Felgen sowie spezielle Ventile. Um ein Rennrad aufpumpen zu können, bedarf es oft auch einer besonderen Luftpumpe. Die Reifen und Felgen sind an die spezielle Geometrie des Rahmens angepasst.

Da ein solches Rad aerodynamisch und an den Fahrer angepasst sein muss, wird die Rahmenhöhe bei einem Rennrad anders bemessen als bei einem normalen Fahrrad und der Sitzwinkel ist steiler eingestellt. Die Rahmenhöhe bei einem Rennrad kann daher zwischen 51 cm und 64 cm liegen.

Auf jeden Falls müssen Fahrer individuell ihr Rennrad einstellen – besonders Anfänger könnten damit jedoch Probleme haben. Daher empfiehlt sich eine Beratung bei einem Radspezialisten. Auch die Rennrad-Wartung oder Hinweise zur Nutzung vom Rennrad im Winter können hier besprochen werden.

In der Regel sind bei einem Rennrad die Schaltung (Gangschaltung) und die Bremsen als eine Einheit vorhanden. Meist handelt es sich dabei um mechanische Felgenbremsen, sodass Rennradfahrer auch bei einem Rennrad die Bremse einstellen können. Eher selten ist bei einem Rennrad jedoch eine elektronische Schaltung zu finden.

Aufgrund des fehlenden Gepäckträgers und der dazugehörigen Aufhängungen kann an einem Rennrad kein Anhänger angebracht werden. Auch wäre der leichte Rahmen dieser Bikes dafür nicht geeignet.

Zubehör für ein Rennrad – wie Computer, Beleuchtung, spezielle Kleidung oder Sonnenbrillen – sind vielfältig und für fast jeden Rennradfahrer eine Zusatzinvestition wert.

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25 Kommentare

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  1. Schwein gehabt sagt:

    “Schweinwerfer und eine rote Schlussleuchte müssen immer vorhanden sein.”
    Gilt das auch für Vegetarier oder ist es möglich alternativ einen Obst-, Gemüse- oder besser: Müsliwerfer zu nutzen?

  2. Ernst sagt:

    Fast täglich erlebe ich gefährliche Situationen durch Rennradfahrer. Trotz Millionen teurer Radwege, die reichlich vorhanden sind, fährt kein Rennradfahrer auf diesen, obwohl das nach StvO Vorschrift ist. Als Autofahrer bin ich oft gezwungen abzubremsen, und den Verkehrsfluss zu behindern. Diese Rennradfahrer gefährden nicht nur sich, sondern auch Andere. Kommt es zu einem Unfall, ist typisch der Autofahrer schult. Dazu muß es erst gar nicht kommen, wenn diese Möchtegern Armstrong, mit NICHT verkehrssichem Gerät (keine Klingel, keine Beleuchtung, keine Reflektoren, auf dem 2 Meter entfernten, sicherem, Millionen teuren, Fahrradweg fahren würden. Ich darf an meinem PKW auch nicht alle Beleuchtungseinrichtungen und Signalanlagen abbauen, und dann mit Breitreifen und tiefergelegt mit 200 km/h auf dem Radweg Brettern,weil die Strasse voll ist, und wenn mir danach ist. NOCH leben wir in Deutschland. Und damit das Zusammen funktioniert, braucht es Regeln. Warum soll es keine Regeln für Rennradfahrer geben? Sind die ALLE für die Tour unterwegs, mit Ausnahmegenehmigung? Ich darf jedenfalls nicht für die 24 Stunden vom Nürburgring auf der Strasse trainieren. (Das gibt Ärger). Fahrrad super toll, aber bitte auf dem Radweg, und NICHT auf der Strasse!!!

  3. Lars sagt:

    Die Argumente beider Seiten sind schon wegen des hohen Aufregungspotenzials hinlänglich ausgetauscht. Der Rennradfahrer ärgert sich über schlaglöchrige Radwege, der Autofahrer muss abbremsen und behindert den Folgeverkehr. Ja – wir sind in Deutschland und da gibt es Regeln – aber ist diese Einstellung zielführend?
    Selbst unsere Ordnungshüter legen die StVO weich aus, wenn es um schlaglochempfindliche Carbonrenner unter Straßenbenutzung geht. Einfach mal nicht auf mein gutes Recht bestehen und nach alter ‚Hallo-Partner-Dankeschön‘ Philosophie die Verkehrswege teilen. Ich freue mich über die Mehrzahl der Autofahrer, die sich an den strammen Waden und bunten Rennradrahmen im Straßenverkehr freuen. Würde mir auch mal wieder gut tun, häufiger aufs Rennrad zu steigen. Ich mache um die Kollegen gerne einen Bogen und wenn ich mal abbremsen muss – na und, kostet mich 7 Sekunden Fahrtzeit und ein anerkennendes Lächeln.

  4. Steph sagt:

    Gestern eines von vielen ähnlichen Erlebnissen: Gerade fertiggestellter, perfekter Radweg an belebter 70 km/h-Zone. Rennradfahrer mitten auf der Straße. Nein danke, kein Verständnis!

  5. Hein sagt:

    Viele Autofahrer wissen nicht, dass viele Radwege gar nicht Benutzungspflichtig sind für Radfahrer.
    Nur wenn eine entsprechende Beschilderung als Radweg vorliegt (da gibt es auch noch den Unterschied zwischen links und rechts in Fahrtrichtung) ist der Benutzungspflichtig.
    Aber selbst wenn eine Benutzungspflicht durch entsprechende Schilder vorliegt, kann diese durch eine Unzumutbarkeit ausser Kraft gesetzt sein. Dazu gibt es entsprechende Rechtssprechung und diejenigen, die gerne Radfahrer anhupen (ggf. Nötigung) oder rechtswidrig mit viel zu wenig Sicherheitsabstand überholen, sollten sich zunächst einmal informieren bevor sie als “Hilfssheriff” tätig werden.
    Fahrradfahrer bezahlen übrigens auch Steuern und kaum ein Radfahrer wird sich freiwillig in Gefahr begeben und auf einer vielbefahrenen Bundes- oder Landstraße auf die Straße gehen. Lars hat das schön beschrieben: ‚Hallo-Partner-Dankeschön‘ ist meiner Erfahrung nach nur bei einigen wenigen verlorengegangen bzw. puren Egoismus und mangelndem Wissen (s.o.) gewichen.

  6. steph sagt:

    s.o. kennt die Verkehrsregeln sehr genau!

  7. Wolf sagt:

    Ja gerade die jungen Autofahrer sind es die ihre Flaschen und Restmüll von M auf die Radwege werfen .da soll ich mit dem Rennrad fahren ????

  8. T. E. sagt:

    Autofahrer bekommen übrigens überall, wo viele Autos sind, dann auch zwei oder drei Spuren. Radfahrer bekommen maximal *einen* Radweg, der zu schmal zum Überholen ist, und wo dann Kinder, Gassifahrer mit Hund, oder wenigstens bei 25 km/h abgeregelte Oma-E-Bikes unterwegs sind. Das mal zur Motivationslage eines Rennradfahrers, auf die Straße zu wollen. Dass der Autofahrer bei einem Unfall Mitschuld hat, liegt an seiner Gefährderhaftung – er hat einen Motor, der Rennradfahrer (klassisch jedenfalls) nicht, und ist vollkommen gerechtfertigt.

    Besteht eine Benutzungspflicht für den Radweg (entsprechende Schilder!), muss sich der Rennradfahrer dieser beugen, in allen anderen Fällen aber nicht. Zur Erfüllung der STVZo reicht tagsüber ein Rückreflektor und Seitenreflektoren. Wer tagsüber einen Rennradfahrer “nicht sieht”, der hätte auch eine Kuh nicht gesehen, die da ebenfalls hätte stehen können …

  9. Robert sagt:

    Ich habe heute irgendwie mal das Bedürfnis mich auch zu dem Thema zu äußern. Vorweg: Ich bin eher der Autoverrückte, aaaaaaaber ich habe Verständnis für beide Seiten. Ich verstehe sehr gut, dass ein Rennradfahrer, der mit Sicherheit sehr viel Geld für sein Schmuckstück bezahlt hat, nicht auf kaputten Fahrradwegen fahren möchte, weil er Angst um sein Bike hat. Mir geht es mit meinen Autos nicht anders. Ich Parke wie ein A…loch weil ich nicht will, dass mir jemand eine Delle beim öffnen der Türen und mein Auto schlägt.
    Das ist bei mir allerdings auch der Grund, warum ich in der hintersten Ecke des Parkplatzes stehe, wo es eh keinen stört. Worauf ich damit hinaus möchte: Von mir aus können alle fahren wo sie wollen, auch wenn sie sich dabei nicht richtig verhalten. Allerdings sollten sie dann auch darauf achten, dass sie dadurch niemanden behindern.
    Und nochmal zu den Schlaglöchern: Wenn hinter mir ein Krankenwagen im Einsatz ist, muss ich auch mit meinem Tiefergelegten Auto den Bordstein hoch. Wenn ich Pech habe, kostet es mich meine Stoßstange und eine meiner extrem teuren Felgen bekommt eine Macke…
    Aaaber, das ist das Risiko was ich eingehe wenn ich mit so einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen möchte und daher finde ich das das Argument, der Fahrradweg sei schlecht oder hat Schlaglöcher, nicht sehr Stichhaltig ist um zu rechtfertigen, dass ich die Straße benutze anstatt den sicheren Radweg.
    Leider wird Egoismus in der Gesellschaft so groß geschrieben, dass sich die meisten nur noch selbst die Nächsten sind und sie die unnötige Verkehrsbehinderung in kauf nehmen, nur um mit ihrem Rad problemlos fahren zu können. Ob sich solche Radfahrer wohl darüber aufregen würden, wenn ich für einen Krankenwagen kein platz mache, weil ich Angst habe dabei mein Auto zu beschädigen? Und nur damit der Vergleich auch für alle eine Sinn ergibt. Wenn ich auf eine Landstraße mit 100 km/h um eine Kurve komme und bei Gegenverkehr einem Radfahrer ausweichen muss, da dieser es für wichtiger hält das sein Rahmen die aktuelle Fahrt übersteht statt auf dem vorgesehenen Radweg zu fahren, kann es durchaus sein, dass einer von uns beiden der Grund ist, warum der Krankenwagen überhaupt unterwegs ist.
    Lange rede mit wahrscheinlich wenig Sinn. Rücksicht ist das was wir uns alle mal auf die Stirn schreiben sollten.
    Die Freiheit des Einen endete da, wo die den Anderen beginnt.

  10. Marco sagt:

    Das Problem des Rennradfahrers ist halt: Zu schnell für den Radweg und zu langsam für die Straßen! Selber bin ich sowohl Auto als auch Rennradfahrer, Pendel fast täglich 45km zur Arbeit. Hier im Ruhrgebiet (speziell Duisburg und Umgebung), kann ich von den Millionen teuren Radwegen leider nur seeeehr wenige finden. Für mich unverständlich da die Mittel für diese zur Verfügung stehen aber nicht abgerufen werden von den Städten. Ständig erlebe ich rücksichtslose Fahrradfahrer, sicherlich ein falsches verhalten!!!! Doch leider sind auch die Autofahrer meist kein Stück besser. Der stärkere Verkehrsteilnehmer hat auf den schwächeren einfach Rücksicht zu nehmen. Auto aufs Rad. Rad auf den Fußgänger.
    Einfach den Wecker 5 Minuten früher stellen und schon läuft es viel entspannter. Gilt für den Autofahrer sowie für den Biker.

  11. Ingeborg G sagt:

    Die Diskussion ist ja schon was älter, doch mir fällt dazu ein, dass Mensch sich wohl immer nur in der Rolle verhalten kann, die er gerade spielt. Die ganzen Rennradfahre sind doch alle selbst auch Autofahrer, müssten also doch Verständnis aufbringen können. Einige Autofahrer sind sicher auch Radfahrer, oder sogar Rennradler. Das ist wie auf dem Supermarktparkplatz zwischen Autofahrer und Fußgänger. beide werden ruppig und leicht debil aggressiv, sobald sie eine Rolle verlassen und die andere annehmen. Keiner hat Augen im Kopf oder Geduld oder möchte Rücksicht nehmen. Alle fühlen sich im Recht und scheinen den gesunden Menschenverstand verloren zu haben.. Eine geheimnissvolle innere Transformation. Einige wenige ausgenommen. Muss eine weiterentwickelte Spezies sein. Jenen ein herzliches Dankeschön!

  12. Peter A sagt:

    Die letzten Tage haben es sozusagen zum überlaufen gebracht, daß Fass welches bereits fast voll war.
    Ich wohne im Rhein Erft Kreis, dessen Infrastruktur durch die Überschwemmungen stark beschädigt wurde. Da ich die Autobahn A1 / A61 nicht nutzen kann, muss ich auf die Landstraße ausweichen. Was zeitlich kein Problem ist, da ich einfach etwas früher losfahre. Somit alles im grünen Bereich. Ich bin kein agressiver Autofahrer, eher ein passiver. Wenn es das Wetter erlaubt, fahre ich den nahezu gleichen Weg zur Arbeit auch mit dem E-Bike.
    Aber was da auf der Landstraße los ist, ist auch mir dann irgendwann zuviel. Auf der Landstraße ist Tempo 100 km/h erlaubt. Direkt neben der Landstraße befindet sich ein guter Radweg, breit, sauber mit sehr wenig Beschädigungen.
    Aber was glauben eigentlich diese Möchtegern Armstrongs was es für einen Autofahrer bedeutet, wenn er mal eben von 100 km/h auf 40 km/h runterbremsen muss, weil er den Rennradfahrer wegen des Gegenverkehrs nicht überholen kann ? Das ist kein Spaß mehr.
    Warum wird der Radweg nicht genutzt ? Ein Radfahrer hat keine Knautschzone, der ist platt wenn ich den mit Tempo 100 km/h berühre und in den Straßengraben schubse. Ist einem Rennradfahrer das Leben und die Gesundheit nichts wert ? Hauptsache ich habe meinen Sportdress an und pfeife mir nach der Tour mein Bierchen rein ?
    Mann, denkt doch mal nach wie sich die anderen Verkehrsteilnehmer, LKW, Traktoren, PKW Fahrer fühlen, wenn sie versehentlich einen Rennradfahrer in den Graben semmeln. Die Leute haben den Rest ihres Lebens damit zu tun.
    In der Stadt oder generell geschlossenen Ortschaften, ist mir das egal. Da darf ich sowieso nur 30, max. 50 km/h fahren. Da besteht kaum eine Gefahr. Da passt man sich dem fließenden Verkehr an, das passt dann schon. Auch wenn ich da ständig Radfahrer ohne Licht und mit dunkler Kleidung (ist ja modern) sehe, die mal eben die Straße kreuzen oder entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren. Als Städter bin ich daran gewöhnt und verhalte mich entsprechend.

  13. Harald T sagt:

    Manchmal habe ich als Rennradfahrer schlichtweg Angst auf dem Radweg, vor allem im Bereich bei Einmündungen.
    Zum einen sind da diese Bordsteinkanten. Zum anderen kommen aus diesen Einmündungen immer wieder mal Auto-/Motorradfahrer, die bis zur Straße vorfahren, ohne vorher auf den Radweg zu achten.
    Der Bremsweg auf dem Rennrad kann sehr lange sein. Innerorts sind Rennradfahrer häufig genauso schnell unterwegs wie Autos. Außerorts und bergab sind Geschwindigkeiten von 70-80 km/h und höher bei Rennrädern keine Seltenheit. Da ist es manchmal auf der Straße einfach sicherer.

  14. Holger sagt:

    Dass sich Rad- und Autofahrer nie verstehen werden und die “Diskussionen” (oder besser: gegenseitigen Schuldzuweisungen) es nicht besser machen ist wohl klar. Dabei ist dann aber auch so eine Website nicht hilfreich, auf der diverse falsche oder unklare Dinge stehen. Die Behauptung Fahrräder müssten (ohne Ausnahme) auch tagsüber mit Beleuchtung ausgestattet sein ist z.B. schlicht falsch.

    • DamnedDevil sagt:

      Ja? Wo in der StVZO finden Sie denn die Einschränkung, dass tagsüber keine Beleuchtung am Rad sein muss?
      Auch tagsüber kann es plötzlich dunkel werden.

  15. Thorsten S. sagt:

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich an die entsprechenden Vorschriften zu halten. Wenn er nicht rechtzeitig stoppen kann ist er einfach zu schnell unterwegs! Auch ein Rennrad gehört auf den Radweg, denn es ist und bleibt nunmal ein Fahrrad!! Passt der Radweg nicht oder sind dort Einmündungen, ist es entweder das falsche Rad oder die Geschwindigkeit ist zu hoch. Ich fahre auch nicht mit meinem Geländewagen mit viel zu hoher Geschwindigkeit über den Feldweg und ärgere mich dann über den Bauern, weil er mit seinem Trecker keinen Platz macht. Jeder muss sich an die entsprechenden Gegebenheiten anpassen, auch die Rennradfahrer!! Übrigens bin ich auch ein Radfahrer!!!

  16. Peter U sagt:

    Rennradfahrer
    wollen halt schneller ans Ziel,
    ans Lebensende….

  17. Magnus sagt:

    Ich lade jeden verständnislos Autofahrer und jeden Bürgermeister gerne zu einer Radtour auf deutschen innerstädtischen Radwege ein. Wer nach 1h noch nicht freiwillig auf die Straße will, muss ein echt harter Knochen sein!

    • Schattenschimmer sagt:

      Ich fahre Auto, Mountainbike und Rennrad.
      Als Autofahrer nehme ich gerade hier im Bergischen Land viel Rücksicht auf alle Fahrradfahrer, da die Fahrradwege oft mies oder gar nicht vorhanden sind.
      Als Mountainbiker nutze ich jeden Fahrradweg, wenn ich längs der Straßen fahre. Egal wie schlecht und wie viele Bordsteinkanten bei Einfahrten überquert werden müssen. Innerorts immer die Finger an den Bremsen, da andere Verkehrsteilnehmer, die aus den Einfahrten kommen, einfach nicht gucken.
      Als Rennradfahrer ist es schwer: Es gibt nur wenige gute Fahrradwege. Jede Wurzel, Schlagloch, Bordsteinkante usw. stört sehr. Das Material leidet und man kommt aus dem Tritt. Außerdem ist der Querverkehr aus den Einfahrten ein echtes Problem, da ein Rennrad recht schnell ist.
      Ich kann die Rennradfahrer gut verstehen, die daher auf die Straße ausweichen….seit dem ich ein Rennrad habe.
      Ich lade jeden ein, mit mir einige Stunden zu fahren, um das mal zu erleben.
      Und ja, die Straße ist nicht nur für den Kraftverkehr da.
      Übrigens: Mit dem E-Auto ist das Verzögern und Beschleunigen deutlich stressfreier.
      Es gibt leider oft keine vernünftigen Strecken für Rennradfahrer, die vielen Bahntrassen in NRW sind eine sehr gute Ausnahme.
      Selbst für einen hohen Fahrradverkehr ist das Straßennetz nicht ausgelegt. Eine logische Folge einer jahrzehntelangen Verkehrsplanung, die sich nur um PKW und LKW gedreht hat.
      Der Fahrradfahrer allgemein ist oft der Dumme. Leider.

      Bis sich das gebessert hat, bleibt “fahren und fahren lassen” die einzige vernünftige Lösung. Einfach mal gerade als Autofahrer etwas ruhiger an die Sache rangehen. Ich mache das seit wenigen Jahren und wundere mich, wie positiv sich das auswirkt.
      Übrigens: Ich lade auch jeden Verkehrswegeplaner ein, mit mir einige Stunden Fahrrad zu fahren. Das dürfte vielen die Augen öffnen, was da so in der Realität geplant und umgesetzt wird und dann auch noch als gut empfunden wird…. *Kopfschütteln*

      Bis dahin,
      nehmt Rücksicht:)

  18. L sagt:

    An die Autofahrer hier mal der Auszug aus der StVO(gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html) gemäß § 2 Absatz 4:

    (4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

    “Fehlt es an einer entsprechenden Beschilderung zur Radwegebenutzungspflicht, handelt es sich um sogenannte „andere Radwege“. Hier steht es dem Fahrradfahrer frei, ob er den Radweg benutzen möchte oder nicht (freiwillige Benutzung)

    Wenn unsereins dann nicht per Schild dazu verpflichtet wird den Radweg zu nutzen und die Fahrbahn(auf eigene Gefahr) benutzt, könnt ihr euch auch auf den Kopf stellen und mitunter (absichtlich) gefährliche Situationen schaffen, müsst aber auch bedenken dafür dann die Schuld zu tragen!

    • Harald sagt:

      Diese Rennräder dürfen allesamt nicht auf öffentlichen Straßen oder Radwegen benutzt werden.
      Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen , da könnt Ihr wieder mal diskutieren wie Ihr wollt, die dürfen nicht
      am Straßenverkehr teilnehmen. Punkt und Aus.

  19. B. F. sagt:

    Diese Diskussion ist absolut überflüssig. Der Rennradler verliert vor dem Gesetz. Es ist für mich absolut unverständlich warum es von den Ordnungshütern noch immer toleriert wird.

    1. Die Fahrräder müssen verkehrssicher sein. Das sind eben 90% der Rennräder nicht (einfach mal zählen wer Reflektoren dran hat). Beleuchtung muss ja bei Tageslicht nicht zwingend montiert sein. Da ist man dem Radler sogar schon gesetzlich entgegengekommen. Die restlichen Vorgaben wie Reflektoren, Klingel etc. gelten dennoch. Heißt: auch wenn es an einer Straße keine beschilderte Radwegenutzungspflicht gibt, so darf das Rennrad nur dann die Fahrbahn nutzen wenn es auch verkehrssicher ist.

    2. Radwege mit Nutzungspflicht müssen benutzt werden. Ist der Radweg ist zu schlecht für das Carbonbike? Geschwindigkeit anpassen oder andere Route wählen. Hier gilt das gleiche wie mit dem Auto: Ich muss meine Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. Nur weil die eine Straße bei uns im Ort in absolut desolatem Zustand ist, darf ich nicht einfach mit dem Auto (vergleichsweise zum Rennrad dann z.B. mit Sportfahrwerk oder Tieferlegung) über den parallel gelegenen intakten Feldweg fahren (der ist eben nur “frei für Forst- und Landwirtschaft”).

    3. Es gibt keine Ausnahmen. Wenn ich mit meinem Rennrad eine entsprechende lange Strecke fahren möchte, dann muss ich ggf. in Kauf nehmen, dass Rad aufs Auto zu packen und an einen Ort zu fahren wo das eben möglich ist. Wie es jeder Mountainbiker, Downhillfahrer etc. auch machen muss. Man kann auch nicht tagsüber mitm Kart auf der Straße fahren. Oder mit Rennwagen welche nicht der StVZO entsprechen auf öffentlichen Straßen Test- oder Einstellfahrten unternehmen. Wenn ich mir dieses Hobby aussuche, dann muss ich mich an die damit verbundenen Gesetze halten und evtl. Umstände akzeptieren. Wer das nicht macht handelt komplett egoistisch und sollte den Lappen abgenommen bekommen weil er schon direkt gegen §1 der StVO verstößt indem er seine eigenen Belange über die aller anderen Verkehrsteilnehmer stellt.

    4. Rücksicht und angepasste Fahrweise! Einfach mal Kommentare/Argumente wie von Harald T nehmen und sich jetzt vorstellen das würde ein Autofahrer sagen. Wenn auf der kurvigen Landstraße 100kmh erlaubt sind und ich dann nachts im Regen dann rumballer und einen Gassigeher welcher an unübersichtlicher Stelle hinter einer Kurve die Straße überquert totfahre, dann bekomme ich als Autofahrer zurecht die Schuld oder zumindest die größere Teilschuld. Ich habe meine Fahrweise der Situation nicht angepasst. Hauptstraße in meiner Ortschaft ist Tempo 50. Die fährt hier niemand weil es viel zu eng ist und im Zickzack auf beiden Straßenseiten geparkt wird. Allein die Aussage “70-80kmh sind auf dem Rennrad keine Seltenheit” – schon einmal bei dem Tempo mit dem Rennrad eine Vollbremsung gemacht und den Bremsweg gemessen? Das schaut auf dem Motorrad schon lebensgefährlich aus! Wohlgemerkt mit besseren Bremsen, minimal mehr Knautschzone & Masse und immerhin Schutzkleidung. Wenn ich dann sehe wie auf kurvigen Bergstrecken die Rennradler erzürnt mit den Armen wedeln wenn die Motorräder vorbeiknallen… da muss man schon schmunzeln über so viel Sturheit und Unverständnis.

    Das ist schlichtweg die Rechtslage. Es gibt da keinen Spielraum.

    Autos werden bei uns auch ständig kontrolliert. Die Straßen zu den Kleingärten werden kontrolliert ob wirklich nur Anlieger durchfahren usw. In der Mittelstufe und an der Oberstufe im Ort werden zwei Mal im Jahr direkt davor alle Kinder & Jugendliche mit ihren Rädern kontrolliert und es gibt Bußgelder wenn Reflektoren, Klingel etc. fehlen. Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass man die Rennradler einfach machen lässt. Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer oder Fußgänger, der bei einem Unfall dann den Radler “auf dem Gewissen hat”, ist einer zu viel. Nur weil diese sturen Esel nicht begreifen wollen was für ein Risiko damit einhergeht. Aber auch die Gesetzeslage müsste endlich angepasst werden, damit nicht mehr länger der “stärkere” Verkehrsteilnehmer mit dem größeren/schwereren Gefährt immer automatisch eine Teilschuld bekommt egal wie hirnverbrannt oder rechtswidrig sich der andere verhält. Das hilft dann auch dem Rennradler der auf dem Radweg einen Fußgänger anfährt weil dieser plötzlich mitten auf den Weg springt etc.

    Gleiches Recht für alle. Gesetz ist Gesetz. Meine eigenen persönlichen Belange habe ich im Straßenverkehr hinten anzustellen und zwar unabhängig davon ob ich mit LKW, PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs bin.

    • Matthias sagt:

      “Schlichtweg die Rechtslage” oder “Gleiches Recht für alle”. Das ist ja Unsinn.
      Erstens entsprechen viele der Ihnen aufgeführten Beispiele gerade nicht der Rechtslage (und zum Beispiel beim Thema Vergleich Motorrad und Rennrad auch schlicht nicht den physikalischen Gegebenheiten); und dass zweitens Autofahrer und Radfahrer, insbesondere Rennradfahrer schon vom Gesetzgeber, aber auch von der Exekutive sehr unterschiedlich behandelt werden, hat gute Gründe. Von ambitionierten bis semiprofessionellen Rennradfahrern schuldhaft verursachte Unfälle finden sich nämlich: Überhaupt nicht. Autofahrer fahren hingegen jeden Tag ein Dutzende Menschen tot. Daher z.B. auch die reine Gefährdungshaftung, die im Einzelfall dem Autofahrer ungerecht erscheinen mag.
      Warum ist die Exekutive so nachsichtig mit Rennradfahrern? Es gibt keinen Anhaltspunkt, die StVO wortgenau und strikt anzuwenden. Das ist auch rechtmäßig, hier wird vom Ermessensspielraum Gebrauch gemacht. Würden Rennradfahrer der Polizei oft negativ auffallen, würde sicher strikter geahndet. Ist aber eben nicht so. Der Rennradfahrer kennt seine Vulnerabilität exakt und fährt ganz überwiegend sehr vorausschauend. (Anmerkung: Vorsichtig wäre ich nur bei den Stahlrahmenfahrern ohne Helm… die sind tatsächlich bekloppt.. aber die trifft man auch höchstens mal im urbanen Bereich auf dem Weg zum veganen Hafer-Drink).

      Auch die allermeisten Autofahrer fahren übrigens fair und tadellos. Das Problem ist nur: Die wenigen Idioten auf beiden Seiten verursachen schlimme Unfälle, bei denen am Ende immer der Radfahrer Schaden nimmt. Und weil das so ist, verdient er besonderen Schutz.

      Was mich aufregt (und darum verwende ich hier meine Zeit) ist eher, dass viele Autofahrer offenbar meinen, dass sie irgendwelche Vorrechte an Straßen hätten. Mit welcher Begründung?! Steuern zahle ich als ganz überwiegend Radfahrender und gelegentlicher Carsharer im Jahr aktuell fast 50k EURO, und damit finanziere ich doch auch die Straßen? Darf ich die nicht benutzen? Müssen die für Umweltzerstörer reserviert sein?

    • Peter XYZ sagt:

      Da kann ich dir leider nicht Recht geben, ich fahre selber Auto und auch leidenschaftlich Rennrad, deine Vergleiche hinken hinten und vorne .
      1. Stimmt sie müssen verkehrssicher sein, und ein Reflektor muss am Tage nicht angebracht sein.
      2. Die Nutzungspflicht ist da absolut. Aber hast du mal gesehen, in welch desolatem Zustand die Radwege sind ? Wenn du mit 30 bis 40 kmh unterwegs bist reicht ein Schlagloch und es zerlegt dich . Du kannst da auch nicht nur drauf achten , geht auch im Auto nicht , im Auto zerlegt es dich in den meisten Fällen auch nicht . Und wenn es so viele Schäden auf Autostraßen gäbe, die gefährdend wären, wäre diese längst gesperrt und würden repariert werden. Das ist de facto bei Radwegen nicht nicht der Fall . Daher gibt es hier auch eine klare Regelung, dass in einem solchen Falle der Radweg nicht benutzt werden muss. Deine Vergleiche hinken hier komplett.
      3. Auch das Argument hinkt total, es gibt ausgewiesene Downhill und Mountainbikestrecken. Gäbe es diese für Rennräder würde ich das Rad auch aufs Auto packen und dorthinfahren.
      4. Angepasste fahrweise , ja das ist absolut richtig da bin ich auch bei dir. Jedoch sind die Räder eben auch Sportgeräte, ich selber bin Triathlet und es ist die einzige Möglichkeit für mich zu fahren. Dennoch wenn ein Autofahren einfach mal Rücksicht nimmt und auch hier entsprechend vorrausschauend fahren würde, gäbe es deine geschilderte Situation seltener. Das Problem ist einfach die mangelnde Rücksicht, vor allem die der Autofahrer, die dann auch noch meinen die Radfahrer zurechtzuweisen. Was bringt es einem ? Genugtuung nach dem Motto ,, Dem hab ichs gezeigt ? ” .

      Das mit den Kontrollen stimmt auch absolut nicht ich werde auf meinem Rennrad öfter kontrolliert als mit dem Auto . Zudem wer sein Rennrad wirklich nutz der hegt und pflegt es , auch mehr als fast jeder Autofahrer sein Auto. Vor jeder Ausfahrt checke ich am Rad alles. Vom Reifendruck über Kette, Bremsen etc.

      Um nun einmal versöhnliche Worte zu finden, auf beiden Seiten gibt es schwarze Schafe , 95 % beider Seiten verhalten sich in der Regel so , wie es sein sollte . Wie es noch besser geht, sieht man in den Niederlanden , dort ist ein Radfahrer auf der Autostrecke als vollwertiges Mitglied im Straßenverkehr akzeptiert, das ist jedoch hier noch nicht so wirklich angekommen

  20. Harry sagt:

    Moin,
    bei uns gibt es einen super neuen ausgebauten beschilderten Radweg, aber die Radrennfahrer rasen ja die Landstraße lang als wenn sie schnell in den Himmel wollen. Auch im Dunkeln..
    Und wenn man die anspricht, gibt es Stinkefinger. Oder wie letzte Woche ein Autofahrer vor mir: der wurde dann überholt, der Spiegel abgetreten, Finger gezeigt und schwups, war der Radfahrer auf einen Feldweg geflüchtet. Der Schaden dürfte bei 300 € gelegen haben-Polizei ist machtlos (ich war als Zeuge befragt). Oder ankratzen beim Überholen ist natürlich auch so ein Spaß…
    Radfahrer zahlen keine Steuer !!
    Ich plädiere für ein Fahrradkennzeichen, damit zumindest diese Übeltäter auch rechtlich/finanziell belangt werden können.
    Warum haben Pedelec, Hunde, Roller etc. Kennzeichenpflicht – sind viel langsamer.
    Also: Fahrräder brauchen Kennzeichen !! Freut doch auch den Staat, denn mit dem Geld kann doch endlich Deutschland viele Radwege bekommen bzw. alles auf Fahrräder umgestellt werden.

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