Pedelec – Definition, Zulassung, Versicherung & mehr

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Unterwegs als Pedelec-Fahrer: Was müssen Sie wissen?

Das Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad, welches die Leistung des Fahrers unterstützt.
Das Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad, welches die Leistung des Fahrers unterstützt.

Fahrräder haben einen tollen Ruf: Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist.

Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist. Infos zu diesen Themen lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Pedelec

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.

Besteht beim Pedelec eine Helmpflicht?

Nein, da Pedelecs dem normalen Fahrrad gleichgestellt sind und es in Deutschland keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gibt.

Wo darf das Pedelec fahren?

Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.

Überlegen Sie, ein E-Bike zu kaufen? In unserem E-Bike-Vergleich finden Sie eine ausführliche Kaufberatung und viele Tipps rund um das elektrische Fahrrad. Dort erhalten Sie außerdem auch Informationen über:

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

E-Bike oder Pedelec: Der Unterschied ist wichtig für die Regeln gemäß Verkehrsrecht.
E-Bike oder Pedelec: Der Unterschied ist wichtig für die Regeln gemäß Verkehrsrecht.

Normales Pedelec: Definition und Infos

Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne (wir beschreiben es weiter unten näher), unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.

Gemäß § 1 des StVG handelt es sich beim normalen Pedelec somit um ein Fahrrad:

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

  1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
  2. wenn der Fahrer im Treten einhält,

unterbrochen wird.

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.

Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt – dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt. Bis zu einer solch geringen Geschwindigkeit wie eben genannt, handelt es sich trotzdem rechtlich gesehen noch immer um Letzteres.

S-Pedelec: Was ist das?

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Details und weitere Infos finden Sie in unserer Aufzählung:

Für schnelle Pedelecs benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM.
Für schnelle Pedelecs benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM.
  • Die Versicherung für Ihr Pedelec muss per Kennzeichen dokumentiert sein, welches am Gefährt angebracht wird.
  • Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Wer sein Elektrofahrrad baulich verändern will, der muss sich an Positivlisten halten, die der Fachhändler zur Verfügung stellt.
  • Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.
  • Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.
  • Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich. Bisher gilt jedoch ein Fahrradhelm als ausreichend.
  • Auch die Promillegrenze gilt wie beim Pkw: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, bei einem Unfall können schon 0,3 Promille strafbar sein.

E-Bikes im engeren Sinn

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

Auch muss mindestens eine Mofa-Fahrerlaubnis, eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung vorhanden sein, um das Gefährt bewegen zu dürfen.

Alles in geordneten Bahnen: Wo darf das Pedelec fahren?

Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen? Unter Umständen muss es das sogar.
Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen? Unter Umständen muss es das sogar.

Welches Pedelec wo fahren darf, das hängt davon, als was es gemäß deutschem Verkehrsrecht gilt:

  1. Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. Das bedeutet, dass Fahrradwege nicht nur genutzt werden dürfen, sondern auch der Pflicht dazu nachgekommen werden muss, wenn es das entsprechende Verkehrsschild für den Radweg so vorschreibt.
  2. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.

Das Wichtigste zum Pedelec-Antrieb

In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird. Da die technischen Voraussetzungen beim Akku maßgeblich für die Eigenschaften des Gefährts sind, lohnt es sich, sich vor einem Kauf mit dem Pedelec-Akku auseinanderzusetzen und dabei verschiedene Modelle hinsichtlich des Preises und der Leistung zu vergleichen.
Ein Pedelec aus Ihrem Mountainbike machen? Das geht - mit Hilfe von Fachkräften.
Ein Pedelec aus Ihrem Mountainbike machen? Das geht – mit Hilfe von Fachkräften.

Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.

Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender). Diese sollten Sie beachten, wenn Sie wissen wollen, wann Ihr Pedelec an die Ladestation angeschlossen werden muss.

Fahrrad mit Elektromotor zum Pedelec nachrüsten: Ja oder nein?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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46 Kommentare

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  1. Frank S.
    Am 27. Mai 2020 um 21:41

    Guten Tag
    Ich bin seit 2 Wochen stolzer Besitzer eines S- Pedelec, heißt, ein Fahrrad mit Versicherungskennzeichen, das bis 45 km/h zugelassen ist. Ich weiß das ich mit diesem Fahrrad nicht auf dem Fahrradweg fahren darf, sondern die Straße benutzen muss. Was ich aber in diesen 2 Wochen bisher erlebt habe, das geht auf keine Hutschnur. Man wird abgedrängt, an gehupt, bepöbelt, kurz gesagt, es ist lebensgefährlich auf der Straß zu fahren. Soweit ich weiß, ist Deutschland auch das einzige Land, in dem es verboten ist, für diese schnellen Fahrräder, den Fahrradweg zu benutzen. Ich verstehe auch die anderen Verkehrsteilnehmer, denn man ist einfach ein Hindernis auf der Straße, und 90% der Verkehrsteilnehmer wissen auch gar nicht, das man mit diesen S- Pedelec auf der Straße fahren muss. Ich bin jetzt jedenfalls soweit, das ich den Fahrradweg nutze, auch wenn das Gesetzeswidrig ist. Mir widerstrebt das gewaltig, da ich ein gesetzestreuer Bürger bin. Ich habe gestern auch schon bei der Polizei, und auch bei der Bußgeldstelle angerufen, und wollte mich erkundigen, wie hoch denn dafür die Strafe ist, da ich im aktuellen Bußgeldkatalog selber nichts gefunden habe. Jedoch, weder die Polizei, noch die Bußgeldstelle konnten mir da weiter helfen, da die auch nichts gefunden haben. Für mich heißt das aber im Umkehrschluss, wenn da nichts im Bußgeldkatalog steht, und auch die zu stelligen Stellen nichts darüber wissen, wäre ja eine Strafe für das befahren des Radweges nicht rechtens, oder sehe ich das jetzt falsch ? Vor allem, wenn eine Strafe ausgesprochen wird, wie wird die dann bemessen ? Da diese S- Pedelec ja in Deutschland, wie auch in allen anderen Ländern zugelassen sind, kann ich das jetzt nicht verstehen, und schon gar nicht, das Leute die so ein S- Pedelec nutzen, in Lebensgefahr gebracht werden, da sie gezwungen werden, auf der Straße zu fahren !

    • Ralph W.
      Am 3. März 2023 um 17:58

      Fahre über 5 Jahre S-Pedelec und entscheide selbst wo und wie ich fahre. Bisher keine Unfälle, keine Behinderung und keine Strafzettel. Also keine Angst vor dem fahren mit dem S-Pedelec. Wichtig gut sichtbar und bremsbereit fahren. Realität 80% der Autofahren, Fahrradfahrer, Fußgänger fahren / gehen suboptimal, 10% todesmutig und 10% vorsichtig! Also auf alles gefasst sein und gleichzeitig defensiv fahren. Ich überhole normale normale Fahrradfahrer immer mit: Guten Tag ich überhole.
      Viel Spaß beim Fahren.

    • Karrer F
      Am 21. August 2022 um 21:07

      Wir wurden von einem S Pedelec (45 km) ohne klingen auf dem Radweg mit hoher Geschwindigkeit fast berührend überholt, was mich erschreckte und ich nicht ungefährlich finde. Rücksicht wäre da von Nöten!!!

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