Waldbrand-Gefahr: Strafe droht bei Brandstiftung
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 24. Juli 2018
Waldbrand: Strafe droht Brandverursachern. Aber auch Zuwiderhandeln ohne Folgen kostet bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Wann droht bei Waldbrand eine Strafe und welches Strafmaß gilt?
Im Strafgesetzbuch ist genau festgelegt, wann Brandstiftung in Wäldern laut Definition vorliegt:
Wer fremde […] (5.) Wälder, Heiden oder Moore oder (6.) land-, ernährungs-, oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.
Beim Waldbrand droht die Strafe unabhängig davon, ob dieser vorsätzlich oder unbewusst entstanden ist.
Außerdem können Zuwiderhandlungen grundsätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, auch wenn die Handlung keinen Waldbrand ausgelöst hat. Strafe droht u.a. wegen
- Rauchen im Wald,
- Abbrennen von Gräsern und Unkraut auf Waldböden,
- Grillen im Wald sowie
- auf trockenen Waldböden abgestellten Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren.
In Deutschland fehlt die richtige Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung
Allein die Strafe verhindert einen Waldbrand nicht. Es werden im Ernstfall Löschfahrzeuge gebraucht, welche für den Luftraum fehlen.
Es ist tatsächlich so, dass die Länder und der Bund über kein einziges Löschflugzeug verfügen.
Lediglich die Bundeswehr verfüge über ein Kontingent an Löschhubschraubern, die jedoch zum größten Teil dauerhaft im Bundeswehrbetrieb sind oder wegen Wartungsarbeiten nicht eingesetzt werden können.
Alternativen zu Löschflugzeug und Hubschrauber
Letztlich bleibt aber vor allem zu hoffen, dass beim Waldbrand die drohende Strafe eine abschreckende Wirkung zeigt und vorsätzliches sowie leichtsinniges Handeln verhindert werden kann. Feuerwehren bemühen sich deutschlandweit um Präventionsmaßnahmen.
Seit 2012 ständiges Grillen, Hinterhof, Mehrfamilienhaus, ohne vorh. Info aller WEG, nach Lust und Laune,enorme Rauch- schwaden, Fenster bei diesen Temp. nur abends und früh öffnen, müssen alle geschlossen gehalten werden, Lärm-
belästigung 22.00 – 1.30 Uhr, offenes Feuer bei über 35 Grad., verursacht durch 3 Mitglieder Vorbldlich im Beirat der WG , können
sich nun erst Rescht alles erlauben in der Hausordnung keine Festlegung zum Grillen?????. 30 WEG, dadurch seit Jahren u. a. Verstöße gegen die Hausordnung dieser Personen,
wie Sachbeschädigung, Fenster Ge meinschafteigentum Treppenhaus
seit Monaten geschlossen gehalten, Verwalter untätig,
Entlüftungsanlagen im Privatkeller ohne Beschluß, ner vt, Keimschleuder. Partyzelt , Hecke ohne Genehmigung und Terasse ohn e Beschluß Hinterhof, m. E. Altzustsand ist herzustellen, oder gerichtl. Verfahren???? Vor dem Mehrfa ilien haus
ohne Beschluß Blumen rabatte vib WEG ohne Beschluß, Altzustand, 4 Bäume , Büsche ohne Beschluß gepflanzt, entsorgen
im Hause 4 gewaltige bilder groß Treppenaufgang angebracht,Verwalter hat nicht reagiert, es ist eine Zumutung???