Heckenschnittverbot: Bußgeld droht im Sommer beim Heckeschneiden
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 2. August 2018
Im Sommer ist das Heckeschneiden zwischen März und September ordnungswidrig.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kann Heckeschneiden bis zu 50.000 Euro kosten
Warum droht überhaupt ein Bußgeld im Sommer, wenn dem Heckeschneiden nachgegangen wird?
Peter Lorenz, vom Naturschutzbund (NABU) in Kassel, äußerte gegenüber dem hessischen Radiosender FFH, dass vor allem Vögel zum Nisten und Brüten Schutz in Hecken suchen. Aber auch andere Tiere, wie zum Beispiel Bienen oder Igel, würden Hecken als Lebensraum nutzen. Hecken und Büsche im Garten dürfen während der Sommermonate daher nicht geschnitten werden, weil die Schutz- und Lebensräume sonst beeinträchtigt wären oder die Tiere selbst Schäden davon tragen.
Wer sich nicht an geltende Gesetze hält, muss gemäß § 69 BNatSchG mit einem Bußgeld im Sommer rechnen. Heckeschneiden gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn zwischen März und September zur Schere gegriffen wird. Je nach Bundesland können 10.000 bis 50.000 Euro im Ernstfall laut Bußgeld- und Strafvorschriften des BNatSchG eingefordert werden. Letztlich ist die exakte Höhe des Bußgeldes vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind auch spezifische Bestimmungen der Bundesländer sowie die Richtermeinung, wenn Fälle vor Gericht verhandelt werden.
Für welche Hecken und Pflanzen gilt das Verbot?
Gefährdung: Bußgeld droht im Sommer beim Heckeschneiden, weil Lebensräume zerstört werden können.
- Hecken,
- Wallhecken,
- Schilf,
- Gebüschen und
- Röhricht
angewendet werden. Beinhaltete Gebiete sind im Rahmen vom Naturschutz sämtliche freie Landschaften und Siedlungsgebiete bzw. Wohngebiete in allen deutschen Bundesländern.
Verfasse einen neuen Kommentar