Alkohol- und Böllerverbot zu Silvester: Was ist dieses Jahr zu beachten?
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 15. Dezember 2020

Die Corona-Pandemie hält uns auch zum Jahresende hin weiter auf Trab. Angesichts der hohen Infektionszahlen gilt ab morgen ein bundesweiter Lockdown, der bis zum 10. Januar dauern soll. Das bedeutet nicht nur Einschränkungen für das diesjährige Weihnachtsfest: Auch Silvester wird 2020 anders ablaufen, als wir es gewohnt sind. Aber was genau gilt jetzt eigentlich in Bezug auf Alkohol- und Böllerverbot?
Diese Regeln gelten an Silvester und Neujahr
Vor allem in Großstädten geraten viele Krankenhäuser derzeit an ihr Limit, denn die Zahl der Corona-Patienten klettert weiterhin mit jedem Tag in die Höhe. Um für Entlastung zu sorgen, verfolgt die Bundesregierung deshalb zur Zeit zwei wesentliche Strategien:
- Die Kontakte zwischen den Menschen sollen auf ein Minimum reduziert werden, um die Ansteckungswelle zu verlangsamen.
- Anderen medizinischen Notfällen, die die Kapazitäten in den Krankenhäusern weiter verknappen können, soll so gut wie möglich vorgebeugt werden.
Gerade an Silvester und Neujahr füllen sich alljährlich die Notaufnahmen, insbesondere in Folge von Unfällen mit Pyrotechnik. Dies wollen die Gesetzgeber in diesem Jahr um jeden Preis vermeiden und haben deshalb strenge Regeln für den Jahreswechsel erlassen:
- Feuerwerkskörper dürfen hierzulande nicht verkauft werden (was im Einzelnen unter das Böllerverkaufsverbot fällt – ob z. B. auch Knallerbsen und Tischfeuerwerk erfasst sind -, bedarf noch einer genaueren Definition).
- An Silvester und an Neujahr gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.
- Ab Mittwoch, dem 16. Dezember, bis zum 10. Januar ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Damit soll zwar vorrangig dem öffentlichen Glühweinausschank Einhalt geboten werden, doch auch das Anstoßen zu Silvester auf der Straße ist damit dieses Jahr tabu.
Bei Verstößen ist mit Bußgeldern zu rechnen. Wie hoch diese ausfallen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für jedes Bundesland bekannt (Stand: 22.12.2020). Grundsätzlich aber können bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen.
Bundesland | (Neue) Bußgelder für Verstöße an Silvester | ||
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Baden-Württemberg | Öffentlicher Alkoholausschank: 100 - 1000 € Öffentlicher Alkoholkonsum: 50 – 250 € Abbrennen von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit: 50 – 1000 € | ||
Bayern | Öffentlicher Alkoholkonsum: 250 € Feiern in der Öffentlichkeit: 500 € Abbrennen von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit: 500 € | ||
Berlin | Öffentlicher Alkoholausschank: 500 - 1000 € Öffentlicher Alkoholkonsum: 50 – 500 € Verkauf von Pyrotechnik: 500 – 5000 € Abbrennen von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit: 500 – 1000 € | ||
Brandenburg | Öffentlicher Alkoholkonsum: 50 – 500 € Verkauf von Pyrotechnik: 1000 – 12.500 € | ||
Bremen | k. A. | ||
Hamburg | Verkauf von Pyrotechnik: 1000 – 5000 € Abbrennen von Pyrotechnik: 150 € | ||
Hessen | k. A. | ||
Niedersachsen | k. A. | ||
Mecklenburg-Vorpommern | k. A. | ||
Nordrhein-Westfalen | k. A. | ||
Rheinland-Pfalz | k. A. | ||
Saarland | Öffentlicher Alkoholkonsum: bis 250 € Abbrennen von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit: bis 200 € | ||
Sachsen | Öffentlicher Alkoholausschank: 150 € Öffentlicher Alkoholkonsum: 60 € | ||
Sachsen-Anhalt | k. A. | ||
Schleswig-Holstein | Öffentlicher Alkoholausschank: 150 – 1000 € Öffentlicher Alkoholkonsum: 150 – 1000 € Abbrennen von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit: 150 - 500 € | ||
Thüringen | Öffentlicher gewerblicher Alkoholausschank: 500 – 10.000 € Öffentlicher nicht-gewerblicher Alkoholausschank: 200 Verkauf von Pyrotechnik: 500 – 1000 € Abbrennen von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit: 200 € |
Verzichten Sie dieses Jahr besser aufs Böllern

Es besteht wohlgemerkt kein grundsätzliches Böllerverbot in diesem Jahr, sondern eben lediglich ein Böllerverkaufsverbot. Zudem haben viele Gemeinden Böllerverbotszonen auf öffentlichen Plätzen eingerichtet. Dies ist allerdings schon seit einigen Jahren üblich und hat nicht ausschließlich mit der Corona-Krise zu tun. So dient ein solches Böllerverbot häufig auch dem Umwelt-, Lärm-, Brand- und Gebäudeschutz. Die Verbotszonen legen dabei die Gemeinden und Städte selbst fest.
Es wird aber an alle Menschen appelliert, dieses Jahr grundsätzlich auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten. Insbesondere sollten Sie sich nicht dazu hinreißen lassen, Böller im Ausland zu kaufen oder gar selber zu bauen! Bedenken Sie immer, dass Sie bei einem Unfall möglicherweise nicht im Krankenhaus aufgenommen werden können (oder zumindest sehr lange warten müssen), weil die Kapazitäten bereits aufgrund der Corona-Krise ausgeschöpft sind.
Wichtig: Nicht nur der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern, sondern auch die Verwendung illegaler Böller geht häufig mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einher. Doch auch ohne Verletzungen kann sie ein illegaler Böller teuer zu stehen kommen. Welche Bußgelder Ihnen in den einzelnen Bundesländern drohen können, wenn Sie z. B. sogenannte “Polenböller” verwenden, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog zu Feuerwerk und Sprengstoff.
Hä man kann noch Böller kaufen lol warum ist das so, weil man kann im Aldi lidl edeka undso immernoch Böllerkaufen wieso?
Bitte schicken sie mir den Katalog