Autofahren bei Schnee und Eis: So kommen Sie sicher voran bei Glätte
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Fahren bei Schnee und Eis kann gefährlich werden
„Winter is coming“ – Nicht nur in den sieben Königslanden aus der Serie „Game of Thrones“. Auch in Deutschland hält die kalte Jahreszeit jedes Jahr Einzug und stellt Kfz-Fahrerr nicht selten vor große Herausforderungen.
Das Autofahren bei Schnee kann mit einigen Risiken und Hindernissen verbunden sein. Daher sind alle Kfz-Fahrer in der Pflicht, mit besonderer Vorsicht und einer hohen Konzentration im Schnee zu fahren.
Doch gelten eigentlich besondere Vorschriften, wenn Sie bei Schnee fahren? Was sollten Sie beachten, bevor Sie mit dem Autofahren im Schnee beginnen? Wie wirken sich Glätte und Schnee auf den Bremsweg aus? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autofahren bei Schnee
Gemäß den geltenden Verkehrsregeln müssen Fahrzeugführer die Geschwindigkeit an die herrschenden Witterungsbedingungen anpassen. Führt Schneefall zu einer Sichtweite von weniger als 50 m, reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h. Und fahren Sie dann zu schnell, kommen auch andere Bußgelder zur Anwendung, wie diese Tabelle zeigt.
Nein, bei entsprechenden Wetterverhältnissen besteht eine Winterreifenpflicht. Wer gegen diese verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt rechnen.
Ein paar hilfreiche Tipps finden Sie hier.
Fahren bei Schnee und Eis – mehr dazu im Video
Bußgeldkatalog zum Fahren im Winter
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen gefahren | 60 € | 1 | ||
...mit Behinderung | 80 € | 1 | ||
...mit Gefährdung | 100 € | 1 | ||
...mit Unfall | 120 € | 1 | ||
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei durch Schneefall eingeschränkter Sichtweite auf unter 50 m (mit Pkw) | ||||
bis 20 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 180 € | 1 | Hier prüfen ** | |
31 km/h - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 560 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
61 km/h - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei durch Schneefall eingeschränkter Sichtweite auf unter 50 m (mit Pkw) | ||||
bis 20 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
31 km/h - 40 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
61 km/h - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei durch Schneefall eingeschränkter Sichtweite auf unter 50 m (mit Lkw und anderen Kfz über 3,5 t zGG) | ||||
bis 15 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
16 km/h - 20 km/h | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
31 km/h - 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei durch Schneefall eingeschränkter Sichtweite auf unter 50 m (mit Lkw und anderen Kfz über 3,5 t zGG) | ||||
bis 15 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
16 km/h - 20 km/h | 140 € | 1 | Hier prüfen ** | |
21 km/h - 25 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
26 km/h - 30 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
31 km/h - 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
41 km/h - 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
51 km/h - 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gibt die StVO besondere Regeln zum Fahren auf Schnee vor?
Das Autofahren bei Schnee gestaltet sich nicht immer einfach. Kommt es zu einem plötzlichen, heftigen Schneefall, sind nicht umgehend alle Straßen geräumt, sodass Ihr Wagen auf einigen Strecken regelrecht gegen die Schneemassen ankämpfen muss.
Es empfiehlt sich, sofern möglich, das Fahrzeug bei starkem Schneefall nicht zu nutzen und abzuwarten, bis der Schneesturm vorüber ist. Befinden Sie sich allerdings gerade auf der Fahrt, ist unbedingt die Geschwindigkeit anzupassen. § 3 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt diesbezüglich vor:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit soll sicherstellen, dass das Fahrzeug ständig beherrscht werden kann. Fahren Sie mit Schneeketten, darf auch bei günstigen Bedingungen ein Tempo von 50 km/h nicht überschritten werden.
Fahren im Schnee mit Sommerreifen
Das Autofahren im Schnee ist nicht erlaubt, sofern das Fahrzeug auf Sommerreifen fährt. In Deutschland gilt nämlich die Winterreifenpflicht. Allerdings ist diese an kein konkretes Datum gebunden und somit stets von den Witterungsverhältnissen abhängig.
Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter, Experten raten aber zu mindestens vier Millimetern. Im Jahr 2017 wurden die Anforderungen an Winterreifen und ihre entsprechende Kennzeichnung angepasst.
Die Bezeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) reicht fortan nicht mehr aus. Winterreifen müssen, damit sie auch als wintertauglich gelten, mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet werden.
Bis zum 30. September 2024 gilt allerdings noch eine Übergangsregelung, die es erlaubt, weiterhin Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ zu benutzen, sofern diese bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind.
Missachten Verkehrsteilnehmer die Winterreifenpflicht, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. So kann Sie das Autofahren bei Schnee mit Sommerreifen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro kosten. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.
Autofahren bei Schnee: Was vor Fahrtantritt zu beachten ist
Bevor Sie bei Schnee Autofahren dürfen, müssen Sie das Kfz, sofern es nicht in einer Garage steht, erst einmal von Schnee und Vereisungen befreien. Halten Sie sich nicht an die diesbezüglichen Vorschriften, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Winter können folgende Bußgelder ausgesprochen werden (Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sind nicht vorgesehen):
- Kennzeichen nicht von Schnee befreit: 5 Euro
- Motor warmlaufen lassen: 80 Euro
- Frontscheibe nicht vollständig freigekratzt: 10 Euro
- Dach des Fahrzeugs nicht von Schnee befreit: 25 Euro
Autofahren im Schnee: Tipps, um die Kontrolle zu behalten
Wie bereits erwähnt, ist das Autofahren bei Schnee durch die glatte Fahrbahn deutlich erschwert. Damit Sie nicht die Haftung verlieren und auch sonst gut über die verschneiten Straßen kommen, haben wir nachfolgend ein paar Tipps für Sie zusammengestellt:
- Fahren Sie unbedingt mit Winterreifen. Diese gewährleisten eine bessere Haftung auf der Fahrbahn.
- Falls möglich, testen Sie das Bremsverhalten Ihres Fahrzeugs auf der Fahrbahn.
- Bei Glätte empfiehlt es sich, im zweiten Gang anzufahren. Generell kann niedertouriges Fahren in einem hohen Gang das Fahren erleichtern.
- Vermeiden Sie es, ruckartig zu lenken, sonst könnte der Wagen ins Schleudern geraten.
- Kommt es zu Blitzeis, sollten Sie auf das Autofahren verzichten. Eine Haftung auf der Straße ist bei solchen Witterungsbedingungen nicht gewährleistet.
Video: Wann besteht eigentlich Schneekettenpflicht?
Wie sich der Bremsweg bei Schnee verändert
Eine glatte Fahrbahn wirkt sich natürlich auf das Bremsverhalten des Fahrzeugs aus. Der Bremsweg wird unweigerlich länger, sodass ein ausreichender Abstand zum Vordermann Kollisionen vermeiden kann.
Zudem zeigt sich auch hier, wie wichtig es ist, das Autofahren bei Schnee nur mit Winterreifen durchzuführen. Sind Sie beispielsweise bei Tempo 100 auf glatter Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs, beträgt der Bremsweg zwischen 129 bis 193 Meter. Mit Winterreifen pendelt sich dieser Wert zwischen 110 und 139 Metern ein.
Gangschaltung und Automatik: Anfahren bei Schnee
Das Anfahren gestaltet sich bei Schnee und Glätte ebenfalls sehr schwierig. Bei einem Fahrzeug mit Gangschaltung, empfiehlt es sich, im zweiten Gang anzufahren. So kann eine Haftung auf der Fahrbahn gewährleistet und das Durchdrehen der Reifen verhindert werden.
Bei Automatikfahrzeugen gibt es einen Wintermodus, welcher das Anfahren bei Schnee und Glätte unterstützt.