MPU bestanden: Den Führerschein zurückerobern!

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Ein positives MPU-Gutachten ist der Schlüssel zur Wiedererlangung des Führerscheins

Haben Sie die MPU bestanden? Dann dürfen Sie zurück in den Straßenverkehr!
Haben Sie die MPU bestanden? Dann dürfen Sie zurück in den Straßenverkehr!

Beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Teilnahme an illegalen Autorennen… bei bestimmten Delikten verlangen die Behörden von den Verkehrssündern die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese gilt als Schreckgespenst der Autofahrer, da sie hohe Durchfallquoten aufweist.

Sie haben es geschafft und die MPU bestanden? Wie geht‘s jetzt weiter? Wann erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück und welche Probleme können auftreten?

Hier erfahren Sie, was eine bestandene MPU nach sich zieht, welche Schritte auf Sie zukommen, welche Fristen einzuhalten sind und warum nicht jeder nach einer erfolgreich abgeschlossenen MPU seinen Führerschein wiederbekommt.

FAQ: MPU bestanden

Erhalte ich meine Fahrerlaubnis automatisch wieder zurück, nachdem ich die MPU bestanden habe?

Nein. Vielmehr müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung bei der zuständigen Behörde stellen, da Ihr altes Führerscheindokument nicht mehr gültig ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Neuerteilung?

In der Regel benötigen Sie Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung, ein Führungszeugnis, einen Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, das positive MPU-Gutachten sowie Unterlagen über den Führerscheinentzug (falls vorhanden).

Wann erhalte ich den Nachweis über die bestandene MPU?

Es dauert normalerweise zwischen zwei und fünf Wochen, bis Ihnen das positive MPU-Gutachten zugestellt wird.

MPU bestanden? Auf zur Führerscheinstelle!

Wenn Sie die MPU erfolgreich bestanden und das entsprechende Gutachten erhalten haben, können Sie zur zuständigen Führerscheinstelle gehen und den Bericht dort vorlegen. Ihr Sachbearbeiter überprüft diesen und erteilt Ihnen anschließend die Fahrerlaubnis zurück.

Ich habe die MPU bestand, wann bekomme ich den Führerschein wieder? Wartezeiten bleiben nicht aus!
Ich habe die MPU bestand, wann bekomme ich den Führerschein wieder? Wartezeiten bleiben nicht aus!

Sofern das Gutachten eindeutig ausfällt, erfolgt die Prüfung des Berichts unmittelbar vor Ort. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihr brandneues Führerscheindokument sofort erhalten und mitnehmen können.

Auf diese Wartezeiten müssen Sie sich einstellen

Wie schnell können Sie loslegen? Zunächst gilt es abzuwarten, bis die MPU-Stelle Ihr positives Gutachten versendet. Dies dauert in der Regel zwischen zwei und fünf Wochen. Erhalten Sie nach Ablauf dieses Zeitraumes keine Post, sollten Sie bei der entsprechenden Stelle nachhaken.

Vor Beginn der MPU haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Prüfer das Gutachten direkt zur Führerscheinstelle schicken dürfen, oder ob Ihnen zwei Exemplare zugesandt werden sollen. Experten empfehlen die zweite Variante. Sollten Sie nämlich die MPU nicht bestehen, erhalten die Behörden darüber keine automatische Information.

Lassen Sie sich das positive MPU-Gutachten zusenden, verlieren Sie nicht zwingend Zeit. Sofern Sie sich unverzüglich bei der Führerscheinstelle melden, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis mit der zweiten Variante ebenso schnell wie bei einer automatischen Zusendung des Berichts an die Behörde.

Mit einem vorläufigen Führerschein vorliebnehmen

Trotz aller Ungeduld können Sie, nachdem Sie die MPU bestanden haben, Ihren Führerschein nicht sofort abholen. Das Dokument muss nämlich zunächst in der Bundesdruckerei angefertigt werden. Dies dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

Sie können allerdings einen vorläufigen Führerschein direkt vor Ort beantragen. Diesen erhalten Sie meist sofort ausgehändigt, so dass Sie ab diesem Zeitpunkt an wieder mobil sind.

Die Wartezeit ergibt sich daraus, dass die Führerscheinstelle Ihr neues Führerscheindokument erst dann in Auftrag gibt, wenn Ihnen Ihre Fahrerlaubnis zurückerteilt wurde.

Nur Teile der MPU bestanden?

MPU bestanden - was nun? Sie erhalten das Gutachten per Post.
MPU bestanden – was nun? Sie erhalten das Gutachten per Post.

Für die Führerscheinstelle ist nur relevant, ob Ihr gesamtes MPU-Gutachten positiv ausfällt. Hierfür müssen Sie alle Bestandteile der Untersuchung erfolgreich hinter sich gebracht haben. Doch was, wenn nur ein Teil der MPU nicht bestanden wurde?

Hierbei ist besonders relevant, welche Prüfungen Sie nicht sofort bestanden haben. Schätzt Ihr Gesprächspartner Sie im psychologischen Gespräch zum Beispiel nicht als bereit für den Straßenverkehr ein, haben Sie die komplette Untersuchung nicht bestanden.

Anders sieht es aus, wenn Sie beispielsweise bei den MPU-Fragebögen nicht ganz so gut abschneiden, wie von der Prüfstelle gewünscht. In dieser Situation kann sie ein „bedingt geeignetes Gutachten“ ausgeben.

Damit sind Sie weder durchgefallen, noch haben Sie bestanden: Bevor Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, müssen Sie eine Nachschulung absolvieren. In der Regel müssen Sie sich zu dem Kurs innerhalb eines Monats anmelden.

Fruchtet die Nachschulung nicht, gilt die MPU als nicht bestanden: Dann müssen Sie in den sauren Apfel beißen und die Untersuchung wiederholen. Es empfiehlt sich in diesen Fällen, auf eine sorgfältige Vorbereitung zu achten.

Trotz erfolgreicher MPU bekommen Sie Ihren Führerschein nicht?

Sie haben Ihre MPU bestanden aber kein Führerschein wird Ihnen an der Führerscheinstelle ausgehändigt? Unter bestimmten Umständen ist dies in der Tat möglich. Im Folgenden wird erläutert, weshalb erfolgreichen MPU-Absolventen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigert wird und wie sie diese zurückerlangen können.

Zu lange gewartet: Nochmal zur Fahrschule nach bestandener MPU

Haben Sie die MPU bestanden, helfen Ihre Erfahrungen aus der Untersuchung bei der täglichen Autofahrt.
Haben Sie die MPU bestanden, helfen Ihre Erfahrungen aus der Untersuchung bei der täglichen Autofahrt.

Eine MPU ist in der Regel teuer. Dies gilt insbesondere dann, wenn Betroffene sich mithilfe eines entsprechenden Kurses vorbereiten möchten. Im Durchschnitt zahlen MPU-Teilnehmer zwischen 1.600 und 2.000 Euro für die Untersuchung. Nicht jeder kann diesen Betrag sofort aufbringen.

Auch aus anderen Umständen ergibt es sich mitunter, dass die MPU lange nach dem Führerscheinentzug absolviert wird. Lassen sich die Betroffenen damit allzu viel Zeit, erwartet sie an der Führerscheinstelle eine böse Überraschung, nachdem sie die MPU bestanden haben.

Die Behörden können nämlich eine theoretische oder praktische Fahrprüfung zur Bedingung für die Wiedererlangung Ihres Führerscheines erklären. Dies geht allerdings nur, wenn ein langer Zeitraum zwischen dem Fahrerlaubnisentzug und der Wiedererteilung liegt.

Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung befindet sich in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. […]
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der theoretischen] Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] und § 17 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der praktischen Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Besaßen Sie mindestens zwei Jahre lang keine Fahrerlaubnis und fuhren Sie innerhalb dieses Zeitraumes kein führerscheinfreies Fahrzeug, sehen die meisten Behörden Handlungsbedarf und ordnen erneute Prüfungen an. Dies ist mit Kosten für den Prüfling verbunden. Gemäß Gebührentarif fallen rund 100 Euro Prüfkosten bei der Wiedererlangung eines Führerscheins der Klasse B an.

Übrigens: Nach 15 Jahren wird die Anordnung zur MPU-Teilnahme aus den Akten gelöscht. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes können Betroffene ihre Fahrerlaubnis ohne MPU zurückerhalten. Allerdings müssen sie in diesem Fall mit Sicherheit eine erneute Prüfung ablegen.

Nicht eingehaltene Fristen: So gehen Sie vor

Sie haben die MPU bestanden? Was dann vor dem Fahrspaß folgt, sind Behördengänge.
Sie haben die MPU bestanden? Was dann vor dem Fahrspaß folgt, sind Behördengänge.

Wenn Verkehrssündern die Fahrerlaubnis entzogen wird, müssen sie diese frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen, wenn sie sich wieder hinters Steuer setzen möchten. Bei der Antragsstellung erfahren einige, dass sie eine MPU absolvieren müssen, um ihren Führerschein zurückzubekommen.

Die Untersuchung ist von Seiten der Führerscheinstelle innerhalb einer bestimmten Frist zu absolvieren. Überschreiten Betroffene diese, wird der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt. In dieser Situation erhalten Sie auch bei Vorlage Ihres positiven MPU-Gutachtens so schnell keinen neuen Führerschein.

Dazu ist nämlich zunächst eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis notwendig. Dies ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Geldaufwand verbunden. Gemäß Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr kostet der Antrag zwischen 33 und 256 Euro. Je nach Bundesland und Aufwand variieren die Kosten innerhalb dieses Rahmens.

Tipp: Merken Sie, dass Sie die MPU nicht innerhalb der festgesetzten Frist absolvieren werden, können Sie eine begründete Fristverlängerung beantragen. Als letzter Ausweg hat sich die Zurückziehung des Antrags mit anschließender Neubeantragung vieler Erfahrungen nach als kostengünstiger erwiesen, als auf die Ablehnung der Führerscheinstelle zu warten.

Weitere Verstöße in der Sperrzeit ziehen Konsequenzen nach sich

Sie haben zwar die MPU bestanden, aber innerhalb der Sperrfrist weitere Vergehen im Straßenverkehr begangen? Auch in diesem Fall erhalten Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht unmittelbar nach Abschluss der Untersuchung zurück.

Der häufigste Verkehrsverstoß innerhalb der Sperrfrist ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Straftat gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Hierfür droht neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer entsprechenden Geldstrafe ebenfalls die Verlängerung Ihrer Sperrfrist.

Auch, wenn Sie die vorab angeordnete MPU bestanden haben, können Sie in dieser Situation nicht sofort wieder hinters Steuer steigen. Neben der längeren Sperrfrist droht zudem – je nach Vorgeschichte – eine neue MPU.

Die Behörden können die Verkehrsstraftat während der ersten Sperrfrist nämlich so deuten, dass Sie trotz bestandener MPU nicht willens sind, sich an geltende Gesetze zu halten.

Fazit: „MPU geschafft“ ist nicht immer Synonym mit „Führerschein zurück“

Auch, wenn Ihr MPU-Gutachten positiv ausfällt, erhalten Sie Ihren Schein nicht zwingend sofort zurück.
Auch, wenn Ihr MPU-Gutachten positiv ausfällt, erhalten Sie Ihren Schein nicht zwingend sofort zurück.

Wird die MPU zur Bedingung gemacht, in naher Zukunft wieder ein Auto fahren zu dürfen, funktioniert die Kausalität nicht rückwärts. Anders gesagt: Erst, wenn Sie eine MPU bestanden haben, bekommen Sie Ihren „Lappen“ wieder – dies muss aber nicht die einzige Bedingung sein.

Folgender Ablauf ist der Regelfall, wenn Sie Ihre MPU bestanden haben:

  1. Gutachten per Post erhalten – in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Wochen nach der Untersuchung
  2. Bericht der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen
  3. Sachbearbeiter prüft den Bericht
  4. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  5. Vorläufigen Führerschein beantragen – in der Regel wird dieser sofort ausgegeben
  6. Neues Führerscheindokument per Post erhalten – in der Regel innerhalb von zwei Wochen

Unter diesen Umständen reicht eine positive MPU nicht aus:

  • Sie haben die Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens nicht eingehalten. In dieser Situation müssen Sie einen neuen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
  • Der Führerscheinentzug liegt mehr als zwei Jahre zurück. In diesem Fall sind oft Fahrprüfungen zu absolvieren.
  • Sie sind während der Sperrfrist ohne Fahrerlaubnis gefahren. Hier müssen Sie in der Regel eine erneute Sperrfrist abwarten.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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115 Kommentare

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  1. manfred
    Am 28. März 2017 um 13:31

    hallo
    führerscheinentzug wg Alkohol:bekomm ich diesen wieder obwohl ich schon 70 bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 13:04

      Hallo Manfred,

      das kann nur die Fahrerlaubnisberhörde entscheiden. Diese prüft den Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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