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Personenbeförderungsschein: Erweiterte Fahrerlaubnis für Taxi & Co.

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist ein P-Schein?

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?
Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein – kurz: “P-Schein” – ist zwingende Voraussetzung, um im Bereich der Fahrgastbeförderung tätig zu sein. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Bescheinigung, die etwa Taxifahrer, Mitarbeiter privater Fahrdienste oder Krankentransportfahrer zusätzlich zur eigentlich Fahrerlaubnis erwerben müssen. Geschieht dies nicht, so drohen empfindliche Strafen. Der Personenbeförderungsschein ist damit keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern ist nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen, gültigen Fahrerlaubnis zulässig.

Die Rechtsgrundlage zum P-Schein findet sich in Paragraph 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Benötigen Sie fürs Taxi einen P-Schein? Muss hierzu eine eigene Prüfung abgelegt werden? Mit welchen Kosten ist die aufbauende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verbunden? Und welche Strafen können Taxifahrern drohen, die ohne gültigen Personenbeförderungsschein erwischt werden? Dies und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Personenbeförderungsschein

Wozu dient der Personenbeförderungsschein?

Beim P-Schein handelt es sich um eine zusätzliche Bescheinigung, die der Gesetzgeber bei der Fahrgastbeförderung vorschreibt. Taxifahrer müssen diese zum Beispiel zusätzlich zum Führerschein erwerben.

Welche Unterlagen werden für den P-Schein benötigt?

Die geforderten Unterlagen und Nachweise, welche Sie für einen Personenbeförderungsschein benötigen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Drohen bei der gewerblichen Personenbeförderung ohne P-Schein Sanktionen?

Ja, der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten vor. Was dabei im Einzelnen droht, zeigt diese Tabelle.

Spezifische Ratgeber zum Thema Personenbeförderungsschein

Taxi, Mietwagen, Krankenwagen: Wann benötigen Sie einen P-Schein?

Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.
Busfahrer benötigen keinen zusätzlichen Führerschein für die Personenbeförderung.

Keine Sorge: Wollen Sie nur im privaten Bereich Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen – etwa auch im Rahmen einer Mitfahrgelegenheit – müssen Sie den Personenbeförderungsschein nicht privat machen. Die Bestimmungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung betreffen vor allem gewerbliche Fahrer. Hierunter fallen jedoch nicht nur Taxifahrer – auch wenn diese vermutlich die größte Gruppe der Personenbeförderungsbranche bilden.

Neben Taxifahrern müssen auch die Fahrer in folgenden Vehikeln und Tätigkeitsfeldern einen P-Schein besitzen:

  • Fahrer von Krankentransporten, sofern diese gewerblichen Nutzen haben – also eine geldwerte Gegenleistung von den Fahrgästen (oder deren Versicherung ) verlangt wird.
  • andere Fahrer in der Fahrgastbeförderung, wie z. B. Mietwagenfahrer, Limousinenfahrer und andere gewerbliche Chauffeure u.ä.

Die folgenden Berufsgruppen hingegen stellen eine Ausnahme dar. Die Fahrer der genannten Tätigkeitsfelder bedürfen des Personenbeförderungsscheins nicht:

  • Fahrer von Krankenwagen militärischer und staatlicher Einrichtungen wie z. B. der Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei sowie Fahrer von Krankenwagen ausländischer staatlicher Institutionen (bei Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer von Krankenwagen von Katastrophenschutz, Feuerwehr oder anderen, staatlich anerkannten Rettungsdiensten
  • Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisklasse D bzw. D1, die Kraftfahrzeuge zu diesem Zwecke führen – allerdings sind hierbei Taxen ausgenommen
Besitzer der Fahrerlaubnis D bzw. D1 (Omnibus) sind bereits zur Fahrgastbeförderung befugt. Diese Erlaubnis erstreckt sich jedoch nicht automatisch auch auf Taxis und Mietwagen. Ein Busfahrer darf damit nicht einfach so in seiner Freizeit zusätzlich als Taxifahrer fungieren, um sich ein Zubrot zu verdienen. Die Erlaubnis zur Personenbeförderung erstreckt sich hier lediglich auf Dienstfahrzeuge und andere Kfz außer Taxen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für Straßenbahnfahrer.

Wie erhalten Sie den Personenbeförderungensschein?

Taxifahrer und andere Fahrgastführer sind besondere Vertrauenspersonen, denen sich die Fahrgäste anvertrauen. Dadurch tragen die Fahrer eine besondere Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Fahrgäste. Aus diesem Grunde müssen die Anwärter auf den P-Schein auch entsprechende Voraussetzungen erfüllen, die diesen Vertrauensvorschuss rechtfertigen und gewährleisten können.

Eine Fahrerlaubnis ist Voraussetzung

Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.
Der P-Schein (Taxischein): Die Vorausetzungen sind streng.

Grundlegend muss jeder, der einen Personenbeförderungsschein machen möchte, bereits Inhaber einer gültigen und in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sein (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV). Hierbei sind auch entsprechende Zulassungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat zulässig (Europäischer Wirtschaftsraum). Dabei gilt eine Einschränkung auf die Führerscheinklasse B (oder gleichwertige ausländische Fahrerlaubnis), die der Anwärter seit mindestens zwei Jahren besitzen muss bzw. innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre besessen hat (§ 48 Absatz 4 Nr. 5 FeV). Soll der P-Schein für den Krankenstransport erworben werden, genügt ggf. auch ein Jahr.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist damit nicht eigenständig gültig, sondern kann nur in Verbindung mit einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B Bestand haben.

Auch das Mindestalter muss erfüllt werden

Darüber hinaus muss der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein mindestens 21 Jahre alt sein – eine Ausnahme gilt hier nur für Fahrer von Krankenkraftwagen, die bereits ab 19 Jahren einen Personenbeförderungsschein erwerben dürfen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV). Allerdings ist dieser dann auch nur beschränkt auf Krankentransporte und kann nicht auf Taxen und andere Kfz ausgeweitet werden.

Persönliche Eignung (Führungszeugnis)

Unerlässliche Voraussetzung für Personen, die in der Personenbeförderung tätig werden wollen, ist die persönliche Eignung für diese besondere Verantwortung. Einen entsprechenden Nachweis darüber müssen die Bewerber durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erbringen (§ 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV). Hierin sind sämtliche Vorstrafen aufgelistet bzw. wird die Eintragungsfreiheit bei fehlenden Vorstrafen bescheinigt.

Das Führungszeugnis können die P-Schein-Bewerber beim Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz in Bonn beantragen. Nach der Ausfertigung wird das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt, bei der das Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung vorgelegt werden muss. Auf Antrag des Antragstellers kann das Zeugnis zuvor an ein Amtsgericht im Einzugsgebiet des Bewerbers versandt werden, damit dieser hierin vorab Einsicht erhalten kann – unter Aufsicht. Auf diesem Wege sollen Manipulationen an oder rechtsmissbräuchlicher Umgang mit dem offiziellen Dokument unterbunden werden.

Sind Eintragungen im Führungszeugnis vorhanden, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein verwehrt bleiben.

Den Antrag auf Ausfertigung eines Führungszeugnisses können Sie jederzeit auch online stellen bei der Internetpräsenz des Bundesamts für Justiz in Bonn. Für den Antrag benötigen Sie:

  • das Antragsformular, allerdings genügt auch ein formloses Schreiben mit den folgenden Angaben: Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Meldeanschrift
  • Kopie, Scan des Personalausweises bzw. Passes (bei Antrag vor Ort das Originaldokument) – Vorder- und Rückseite!
  • Überweisung, Abbuchungsauftrag oder anderweitige Zahlung der Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnisses in Höhe von 13 Euro

Psychische und physische Eignung (Gesundheitszeugnis)

Neben den genannten Voraussetzungen müssen Sie, wenn Sie den P-Schein erwerben möchten, nicht nur die persönliche, sondern auch die geistige und körperliche Eignung nachweisen (§ 48 Absatz 4 Nr. 3 FeV). In einem ärztlichen Gutachten müssen Sie sowohl Ihre gesundheitliche Eignung auf den Prüfstand stellen lassen als auch psychische Aspekte, die für die Fahrgastbeförderung von großer Bedeutung sind, wie z. B. Belastbarkeit, Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.

Ebenso wie alle Inhaber der Fahrerlaubnisklasse C oder D sowie der dazugehörigen Unterteilungen müssen regelmäßig ein Gesundheitszeugnis vorlegen und dies alle fünf Jahre erneut nachweisen. Ähnlich verhält es sich hier auch beim P-Schein. Sind psychische oder körperliche Defizite beim P-Schein-Bewerber zu erkennen, kann ihm die Behörde den Erwerb untersagen. Gesundheitliche Probleme, die verhindern können, dass Sie den Personenbeförderungsschein erhalten, sind zum Beispiel (s. Anlage 5 der FeV):

Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
Sie benötigen keinen Personenbeförderungsschein, wenn Sie privat Personen mitnehmen.
  • Herz- und Gefäßkrankheiten – Ausnahme bei erfolgreicher Behandlung (Herzschrittmacher, Stents usf.), angeborenem Herzfehler
  • Diabetes mellitus (“Zucker”) – Ausnahme bei erfolgreicher medikamentöser Kontrollierbarkeit der Blutzuckerwerte
  • Krankheiten des Nervensystems – Ausnahme bei angeborenen Schäden und behandelten Hirnschädigungen
  • Epilepsie – Ausnahme bei geringem Anfallrisiko (mindestens 5 Jahre ohne Therapie keinen Anfall gehabt)
  • psychische Störungen (organische Psychosen, Schizophrenie, Manie und/oder Depressionen)
  • Abhängigkeit von Alkohol, anderen Drogen oder psychoaktiven Arzneimitteln
  • Störung des Gleichgewichtssinns (Störung des vegetativen Nervensystems)

Den Nachweis über die Sehfähigkeit (ggf. auch mit korrigierender Brille) müssen Sie in einem separaten Sehtest erneut erteilen. Die Bescheinigungen dürfen hier, wie auch in allen anderen Bereichen, in der Regel nicht älter sein als ein Jahr.

Für Fahrer von Krankentransporten gilt darüber hinaus, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen.

Personenbeförderungsschein – Wo Sie ihn beantragen können: Bei der örtlichen Führerscheinstellen können Sie den P-Schein beantragen. Auch die notwendigen Formulare finden Sie in der für Sie zuständigen Behörde.

Erst wenn Sie alle notwendigen Belege besitzen, können Sie den Personenbeförderungsschein beantragen. Hiernach prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag. In dieser Zeit können Sie sich der größten Herausforderung stellen, die Sie für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung bestehen müssen.

Wichtigste Voraussetzung für alle, die den P-Schein erwerben möchten, ist nämlich die Absolvierung und das Bestehen der sogenannten Ortskundeprüfung (§ 48 Absatz 4 Nr. 7 FeV).

Zusammenfassung – Diese Nachweise und Dokumente benötigen Sie für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • gültige Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens zwei Jahren (Krankenwagen ein Jahr)
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankwagen 19 Jahre)
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Sehtest
  • Ortskundeprüfung
  • für Krankentransport: Erste-Hilfe-Kurs

P-Schein-Ausbildung: Kein Personenbeförderungsschein ohne Prüfung der Ortskunde

Um den Taxischein zu machen, müssen Sie in einer Ortskundeprüfung nachweisen, dass Sie sich in Ihrem Einsatzgebiet auch ohne Karte, Navigationsgerät & Co. gut zurechtfinden. Für Taxifahrer sind dabei besonders touristische und kundenbasierte Ziele der Stadt und der näheren Umgebung von Bedeutung. Diese finden Sie in aller Regel in einem umfangreichen Katalog, der eigens für die Ortskundeprüfung zu jedem Einsatzgebiet entworfen wurde. Hierin sind oftmals 1.000 mögliche Zielpunkte und Sehenswürdigkeiten enthalten – oder mehr. In der Prüfung können folgende potentielle Ziele abgefragt – mit Lokalisierung auf der Stadtkarte:

Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
Für den P-Schein ist die Prüfung der Ortskenntnisse obligatorisch.
  • Einzelne Straßen und Plätze
  • Gerichte
  • Behörden und Polizeistationen
  • Krankenhäuser
  • Altersheime
  • Hotels
  • Botschaften
  • Sehenswürdigkeiten
  • Theater
  • Museen

Sie müssen in der Ortskundeprüfung dabei auch nachweisen, dass Sie ausreichend Kenntnisse von Ihrem Einzugsgebiet besitzen, um bei einem plötzlichen Verkehrshindernis schnell eine kurze Alternativroute zum anvisierten Ziel zu finden. Für jedes neue Einsatzgebiet müssen Sie dabei eine erneute P-Schein-Prüfung zur Ortskunde ablegen.

Für die Ortskundeprüfung können Sie sich erst dann anmelden, wenn Sie die notwendigen Belege und den Antrag auf den P-Schein bereits vollständig eingereicht haben.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein? Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Antrag auf Erteilung von einem Personenbeförderungsschein: ungefähr 40 Euro
  • Kosten für die Erteilung des Führungszeugnisses: 13 Euro
  • ärztliches Gesundheitszeugnis (wird nicht von den Krankenkassen übernommen): ungefähr 80 bis 140 Euro
  • Gesundheitszeugnis in der Nachprüfung für die Fahrerlaubnisverlängerung: ungefähr 70 Euro
  • Ortskundeprüfung: ungefähr 50 Euro

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Ebenso wie bei den Klassen C, D und den Abstufungen müssen Sie die zur Fahrgastbeförderung erworbene Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen verlängern. Denn: Der Personenbeförderungsschein ist nur fünf Jahre lang gültig. Hiernach müssen Sie erneut die folgenden Nachweise erbringen, um den P-Schein verlängern zu lassen:

  • aktuelles Gesundheitszeugnis
  • aktueller Sehtest

Voraussetzung für die Verlängerung ist zudem, dass es in den ersten fünf Jahren keine Vorkommnisse gab, die gegen die persönliche Eignung des Fahrers sprechen und der besonderen Verantwortung der Fahrgastbeförderung entgegenstehen. Das können etwa Betrugsvorwürfe sein oder nachträglich erfolgte Anzeigen und Verurteilungen wegen Straftatbeständen. Bei Verstößen und Nicht(-mehr-)erfüllung der genannten Voraussetzungen, kann die Behörde den Personenbeförderungsschein auch bereits vor Ablauf der Frist entziehen.

Wenn Sie nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums von fünf Jahren keinen neuen P-Schein beantragen, ist nicht nur das Ausweisdokument selbst abgelaufen, sondern auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst erloschen. Sie können die Verlängerung des P-Scheins jedoch auch noch ein paar Jahre nach Ablauf beantragen. Gegebenenfalls ist bei zu großem Zeitfenster die Ortskundeprüfung zu erneuern.

Gewerbliche Fahrgastbeförderung ohne P-Schein – Welche Strafe droht?

Der folgenden Tabelle können Sie die den P-Schein betreffenden Tatbestände entnehmen, wie sie sich im Bußgeldkatalog finden. Im Übrigen müssen auch die Halter von Fahrzeugen eine Strafe fürchten, wenn Sie etwa einen Fahrer ohne Personenbeförderungsschein mit dem Taxi fahren lassen.

VergehenBuß­geldPunk­te
P-Schein nicht mitge­führt und den­noch Personen befördert10 €
Personenbeför­derungsschein auf Verlangen nicht ausge­händigt/vorgelegt10 €
P-Schein nicht umgehend abgegeben nach Entzug der Fahrer­laubnis25 €
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne Ortskunde­nachweis zugelassen35 €
Fahrgastbe­förderung ohne entsprech­ende Fahrerlaubnis75 €1
Fahrgastbe­förderung durch einen Fahrer ohne entsprechende Fahrer­laubnis zugelassen75 €1

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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159 Kommentare

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  1. Malik
    Am 23. Februar 2024 um 20:15

    weis jemand wo man diabetischen Gutachten machen kann für den Personenbeförderungsschein. Also welcher Arzt das in der nähe von Geldern 47608 macht. der Arzt muss Diabetologe und Verkehrsmediziner sein.

    mfg
    Danke im Voraus

  2. Tamara
    Am 20. Februar 2024 um 16:16

    Hallo, ich habe eine Vorstrafe in meinem Führungszeugnis wegen Betrug… Könnte ich trotzdem den p Schein bekommen?

  3. Ernst
    Am 22. Januar 2024 um 17:36

    Ich bin über 70 Jahre und habe 2022 den Personenbeförderungsschein gemacht, allerdings nur auf 3 Jahre befristet. Jetzt höre ich von einem Kollegen, dass der Personenbeförderungsschein generell nur noch 3 Jahre gilt. Beim ADAC und auf Ihrer Webseite stehen immer noch 5 Jahre?

  4. R.Schneider
    Am 5. Januar 2024 um 18:08

    Wenn man mit 21 Jahren den Personenbeförderungsschein machen möchte benötigt man da eine MPU zur Prüfung.

  5. Hamann
    Am 1. August 2023 um 16:43

    Ich habe den Führerschein seit meinen 23 Lebensjahr. Habe jetzt vor den P- Schein zu beantragen, was schon alles erledigt ist. Die Frage wäre: Januar 2024 muss ich den Führerschein tauschen. Wird jetzt der P-Schein auf der Führerscheinkarte eingetragen? Wäre ja sinnvoll beides gleichzeitig zu machen, rein aus Kostenfrage und auch das man keine zwei Karten hat.
    Liege ich da richtig oder wie muss ich das verstehen.

    • Dat B
      Am 25. August 2023 um 11:30

      P-Schein hat auf dem Führerschein nichts zu suchen. Der P-Schein ist ein separates Dokument, welches abgestempelt und mitgeführt wird.

      • Bella
        Am 19. Januar 2024 um 16:01

        Habe einen gültigen B klasse Führerschein und einen PBS schwin ohne ortskunde nachweis!

        Wo beantrage ich meine Verlängerung welche Unterlagen brauche ich und wie hoch werden die kosten ?
        Ich habe den klein gelben PPS der 5 Jahre Gültigkeit hat.

        Ich würde mich über diese Info freuen

        MfG
        Micaela K

  6. Volker R
    Am 27. Juli 2023 um 13:37

    Hallo, habe 1981 meinen Taxischein / Personenbeförderungsschein zur Studienfinanzierung gemacht. Ich haben ihn nicht mehr verlängert. Mittlerweile gehe ich in den Ruhestand und würde gern in unserem Ort unentgeltlichen Fahrdienst leisten.
    Frage: muß ich einen ganz neuen F-Schein beantragen oder kann ich meine alten gelben Schein verlängern lassen ?

    • Markus
      Am 23. September 2023 um 10:22

      Ja, du musst deinen P-Schein nach so langer Zeit komplett neu machen. Und auch unentgeltliche Personenbeförderung kann gewerblich sein, falls du nicht deinen eigenen PKW benutzt und der PKW-Zurverfügungsteller dafür Geld vom Auftraggeber bekommt. Sicherheitshalber würde ich mich beim zuständigen Landratsamt bzw. Führerscheinstelle erkundigen.

  7. Bekooo
    Am 30. Mai 2023 um 18:38

    Ich habe meinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umgetauscht (Umschreibung), mein ausländischer Führerschein ist 8 Jahre alt, ich möchte P-Schein machen, in meinem Führerschein ist keine Probezeit eingetragen, kann ich P-Schein machen, weil ich Umschreibung gemacht habe?

  8. Micaela
    Am 9. Mai 2023 um 16:02

    Benötigen Dienst-PKW-Fahrer, die 1-3 Behördenmitarbeiter transportieren, einen P-Schein? Woraus ergibt sich das?

  9. Verena
    Am 16. März 2023 um 15:02

    Mein Mann ist Busfahrer in Schweden und seine Chefin möchte, dass er noch einen Taxischein macht.
    Wegen der Sprache, würde er ihn gern in Deutschland machen. Meine Eltern wohnen in Hessen, nahe Marburg. Da könnten wir in der Zeit sein. Ortskundeprüpfung wird in Schweden nicht mwhr verlangt und er würde ka eh in Schweden arbeiten.
    An wen können wir uns wenden, um möglichst schnell einen Taxischein für ihn zu bekommen.
    Wir können zwischen dem 20.6. Und dem 18.8.23 in Deutschland sein.
    Lg aus Lappland

  10. Agris
    Am 25. Februar 2023 um 20:01

    Gibt es Gesetzt, der sagt, in welchem Zeitraum die Behörde das Taxischein unbedingt verlängern muss, zum Beispiel in 3 Monaten oder 90 Werktage! Zum Beispiel habe ich mit meinem Taxischein zur Verlängerung im Dezember angefangen, das offizielle Antragsdatum steht am 02.12.2022, heute ist der 25.02.2023, aber keine Antwort! Wie lange werden meine Daten bearbeitet? 4 oder 5 Monate? Hat jemand eine Antwort?

  11. Rosenbaum
    Am 11. Februar 2023 um 20:05

    Hallo eine Frage weiß jemand wo man es melden kann wenn ein Fahrer keinen p Schein hat aber behinderte Kinder fährt

  12. AW
    Am 25. Januar 2023 um 12:41

    Guten Tag,
    ab dem 1.2.2023 ändert sich das Gesetzt der Personen mitnahme. Nun wurde uns von der Firma untertags mit den Kunden Einkaufen zu fahren. Ich arbeite als Alltagshilfe und für manche Kunden ist dies der einzigste Weg etwas selbstsgändig zu sein. Fallen die gelegentlichen Fahrten, die nicht extra bezahlt werden, überhaupt im Berreich der Alltagshilfe mit darunter? Müsste ich als Alltagshilfe einen Schein machen und ein zusätzliches Auto? Aktuell fahren wir mit unseren Privat-PKWs
    Leider erreiche ich bei unserer Stadt niemanden um diese Fragen beantwortet zu bekommen.

  13. Martin L
    Am 20. Dezember 2021 um 20:40

    Ich verstehe nicht, warum bei uns im Landratsamt aktuell 04.11.2021 der p-Schein nur für 3 Jahre ausgestellt wird.
    ( wohlgemerkt der p-Schein wird nicht für Taxi oder Mietwagenfahrten genutzt) sondern für Schulfahrten mit einem 8 Sitzer
    Ich lese überall Gültigkeit 5 Jahre

  14. Löwen
    Am 24. Oktober 2021 um 13:00

    Guten Tag, wir sind eine Großfamilie mit 9 Kindern.
    Wenn wir mit einem Auto mit 12 Sitzplätzen fahren würden z.bsp. VW T5 gibt es so. Müsste wir (die Eltern) einen Führerschein D1 machen oder reicht da ein Pbf Schein? Oder kann man dann offiziell nur mit 2PKWs unterwegs sein und würde es ein Bußgeld geben wenn ich mit meinen 9Kindern in einem 9Sitzer fahre? Ich bedanke mich für die Antwort!
    Bitte mit Paragraph denn Meinung hilft nicht weiter.

  15. Wolfgang S.
    Am 17. August 2021 um 22:05

    Für meine zukünftige Tätigkeit als Privatchauffeur benötige ich den Personenbeförderungsschein.

    Da ich in die Herrschaften zu Ihren diversen Domizielen in der gesamten Bundesrepublik incl benachbarten Ausland chauffieren werde, muss ich unter nachfolgender Aussage also z.b. für Baden-Baden, Frankfurt a.M., Bonn – Bad Godesberg, Garmisch-Partenkirchen, München, Prien, Sylt ect. jeweils eine P-Schein-Prüfung zur Ortskunde ablegen?

    “Für jedes neue Einsatzgebiet müssen Sie dabei eine erneute P-Schein-Prüfung zur Ortskunde ablegen”.
    Das ist doch wohl ein schlechter Witz oder stammt aus Schildbürgen? Willkommen in Deutschland, wo zwar alles geregelt ist, aber trotzdem nichts funktioniert!

    Also chauffiere ich zukünftig mit einem kompletten Archiv?

  16. Nazim F
    Am 5. August 2021 um 22:39

    Bin im Besitz des kleinen P-Schein’s,
    Muss ich jetzt die Fachkundeprüfung machen oder reicht der Antrag auf Erweiterung,
    um Taxi fahren zu können?

  17. Ralle
    Am 19. Juli 2021 um 0:14

    Ich habe meinen Führerschein nach Entzug und MPU neu erteilt bekommen. Trotz 25-jähriger Tätigkeit als Taxifahrer soll ich jetzt warten bis ich eine 2-jährige Fahrpraxis nachweisen kann. Ist das rechtens?

    • karimi k
      Am 11. August 2021 um 22:02

      Sehr geehrteDamen und Herren,

      Ich bitte um einen Termin in Ihrem Haus Köln (entfernt von der Redaktion) Führerschein stelle. Ich möchte in meinen Personenbeförderungsschein ergänzen und zu meiner Genehmigung Funkmietwagen den Taxi schein ergänzen lassen.

      Mfg Karimi k

  18. Sven B.
    Am 14. Juli 2021 um 14:30

    Guten Tag,

    wir planen für einen Junggesellenabschied eine “Traktor-Kremserfahrt” welche eine max. Reisegeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreitet. In dieser sollen jedoch ca. 15 Erwachsene Personen transportiert werden. Ein entsprechender Anhänge steht als solches zur Verfügung, allerdings ist uns nicht ganz klar ob wir, obwohl wir keine Hauptstraßen entlang fahren werden, dafür mit einer Strafe rechnen müssten.
    Es ist keine Gewerbliche Überführung, sondern eher wie als eine Art Nachbarschaftshilfe anzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sven B.
    aus Sachsen / Oberlausitz

  19. Werner S
    Am 4. Juli 2021 um 17:44

    Ich habe mir für Marketing Zwecke eine APE Calessino zugelegt und will gegen eine gemeinnützige freiwillige Spende mal für Interessenten eine kurze Runde drehen. Es wird definitiv kein Fahrgeld verlangt.

    benötige ich dafür s hon einen p-schein?

  20. Bernd G
    Am 29. Juni 2021 um 12:20

    Hallo
    Ich habe den Kleinen P Schein in Baden Würtenberg gemacht. Darf ich damit auch nach einem Umzug in Mecklenburg Vorpommern Fahren?
    Gruß Bernd G

  21. Schüttemeyer
    Am 16. Juni 2021 um 15:13

    Hallo, wie sieht es aus, ich haben so eine kindereisenbahn die 6 km/h läuft, da gehen 24 Erwachsene oder 36 Kinder rein, muss ich dafür ein Personenbeförderungsschein haben ?

  22. Steve
    Am 3. Juni 2021 um 15:44

    Hallo, ich bin in einem 450 € Job bei einem Verein angestellt der behinderte Menschen betreut. Im Arbeitsvertrag steht auch Fahrdienst, sowohl mit Fahrezuegn des Vereins und ich soll auch meinen alten 14 Jahre alten VW benutzen. Ich selber bin 19 Jahre in der Probezeit und möchte nun wissen brauche ich einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung dieses Pesonenkreises. Es sind Fahrten überwiegen mit einer Person, zur Schule und zurück sowie zu Auflügen oder Freizeitaktivitäten. Wie ist es auch mit der Versicherung der Insassen. Wer trägt die Kosten wenn mein Auto beschädugt wird. Ich selber kriege 30 Cent damit ist alles abgegolten. Es steht nicht im Arbeitsvertrag über Haftung und Kilometergelt. Aus die Berufsgenossenschaft haftet ja nur für Schäden an der Person…auch für diese Fahrten ?

  23. Heinz-Jürgen G
    Am 24. Mai 2021 um 8:47

    Hallo
    ich bin im Besitz eines Busführerscheines mit den dazugehörigen Personenbeförderungsschein
    muss jetzt meine Führerscheine verlängern lassen.
    da ich auch gelegentlich fürs Krankenhaus Personen befördere!?
    muss ich für die Verlängerung des Personenbeförderungsscheines auch einen Aktuellen erste Hilfe Kurs vorlegen?
    Grüße
    Jürgen

  24. Wolfgang K
    Am 18. Mai 2021 um 14:32

    Guten Tag,
    folgendes Problem:
    Ich möchte in einer Gemeinde mich ehrenamtlich am Bürgerbus Fahrteam beteiligen.
    Mein Personenbeförderungsschein ist allerdings seit 1986 nicht mehr verlängert worden.
    Ich fuhr damals Taxi im Studium und danach nicht mehr.
    Muss ich nun als Rentner den P. Schein komplett neu machen?
    Ich besitze die Fahrzeugklassen BCE und mache alle 2 Jahre die amtsärztliche Untersuchung.

    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
    Wolfgang K

  25. Stefan
    Am 8. Mai 2021 um 11:17

    Hallole, wenn ein Wanderverein ein kostenpflichtigen Ausflug/ Reise macht, braucht der Fahrer dafür einen PBS ?
    Also, die Vereinsmitglieder buchen eine mehrtägige “Wanderreise” und werden durch den Vereinsfahrer zu Punkt A transportiert und bei Punkt B wieder abgeholt und zurück gefahren.

  26. Klaus S
    Am 3. Mai 2021 um 11:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite in einem Seniorenheim, welches einen Kleinbus (9-Sitzer) hat.
    Mit diesem werden (außerhalb der Coronapandemie) Ausflüge mit den Senioren unternommen.
    Muss der fahrende Mitarbeiter einen P-Schein haben, um diese Fahrten durchführen zu können?
    Ich freue mich auf die Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus S

  27. Sam
    Am 13. Februar 2021 um 9:17

    Wohin soll ich gehen, um das P schein zu bekommen und wo kann ich die erforderlichen Unterlagen bestellen?

  28. André Z
    Am 11. Januar 2021 um 12:31

    Ich befördere behinderte mitarbeiter für die Caritas.
    Bin zu diesem Zweck bei einem Busunternehmen auf 450 € Basis angemeldet. Brauch ich dafür ein P- Schein?

  29. Burak
    Am 9. November 2020 um 23:55

    Hallo Zusammen
    Ich hatte ein p Schein habe ihn abgegeben aufgrund vieler Punkte ( 7 Punkte ) jetzt am 15.1 2020 habe ich die dann abgesetzt habe dann nur noch 3 kann ich dann erneuert den p Schein beantragen oder was muss ich machen damit ich ihn wieder bekomme
    Da ich innerhalb von 6 Monaten 4 Punkte abgesetzt habe 1 aufbauseminar Rest verjährt

  30. Susi
    Am 15. Oktober 2020 um 8:48

    Hallo
    ein Bekannter von mir hat alle Unterlagen für die Verlängerung des PH Schein zusammen,

    Nur beim Sehtest war eine Kategorie nicht bestanden darum keinen bestanden Sehrest bekommen.

    Was soll er tun er braucht es für Arbeit????!!!!!

    Gibt es eine Ausnahme Regelung. !!!!

    Mit freundlichen Grüßen

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