Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die “Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96”, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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186 Kommentare

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  1. Silvio
    Am 14. Juli 2016 um 11:08

    Hallo,

    ich habe gehört, dass wenn man die Fahrerlaubnis Klasse B vor 2013 gemacht hat, man die Schlüselzahl 96 ab jetzt mit inbegriffen hat und somit diese Erweiterung nicht extra machen muss.

    Ist dies so richtig??

    Danke im voraus.

    MFG
    Silvio

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2016 um 8:20

      Hallo Silvio,
      davon ist uns nichts bekannt. Sie können die Erweiterung B96 zwar mit der Ausbildung der Klasse B kombinieren, verfügen jedoch nach dem lediglichen Erwerb des B-Führerscheins (auch vor 2013) nicht automatisch auch über die Erweiterung B96.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tobias Knauss
    Am 4. Juli 2016 um 9:35

    Ergänzung: Ich hab die Beschreibung noch mehrmals durchgelesen. Muss man es so verstehen, dass es Beides umfasst, anstatt es als Bedingungen zu sehen, welche beide zutreffen müssten?
    Dann würde es auch Sinn ergeben.

  3. Tobias
    Am 4. Juli 2016 um 9:32

    Hallo,
    da Sie Ihre erste Antwort mit der 2. Antwort revidiert haben, wüsste ich nun gerne, was hier gilt. Annahme wie zuerst: Anhänger zul.GM über 750 Kg, kombinierte zul.GM UNTER 3,5t.
    B ist es offensichtlich nicht. B96 kann es auch nicht sein aufgrund der (für mich unverstänglichen und sinnlosen) Beschränkung auf kombinierte zul.GM von > 3,5t und <= 4,25t. Ist das dann zwangsläufig BE? Dann würde der ganze B96 keinen Sinn machen.

    Gruß
    Tobias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 8:47

      Hallo Tobias,

      Folgendes gilt:

      Mit dem B-Führerschein dürfen Sie entweder ein Kfz mit zulässiger Gesamtmassen von max. 3,5 Tonnen und einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg führen oder eine Kombination von PKW und Anhänger von nicht mehr als insgesamt 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg hat. Entscheidend sind hier die Daten aus den Fahrzeugpapieren. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle.

      Der B96-Führerschein ist keine eigentliche Fahrzeugklasse, sondern ein B-Führerschein mit Schlüsselzahl, also erweitert. Hier darf ein Anhänger auch über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Die zulässige Gesamtmassen der Fahrzeugkombination darf aber nicht 4.250 kg überschreiten, was 750 kg mehr sind als beim B-Führerschein.

      Beim BE-Führerschein darf der Anhänger maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben. Die Fahrzeugkombination kann in diesem Fall also auch nur maximal 7 Tonnen betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Matthias
    Am 30. Juni 2016 um 23:29

    Hallo ich habe eine frage, da es auf der Internetseite und in denFfragen/Antworten zu widersprüchlichen aussagen gekommen ist.
    Ganz oben als Einleitung steh

    “Wer einen Anhänger oder Wohnwagen besitzt, der das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigt, muss über den Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 nachdenken.
    Hiermit kann er Anhänger bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht transportieren.”

    Also darf ich mit der Klasse C1 anhänger bis 7500kg bewegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:46

      Hallo Matthias,

      mit der Klasse C1 dürfen Sie leichte LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t fahren. Dabei darf ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg verwendet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Martin W.
    Am 8. Juni 2016 um 19:28

    Hallo ich habe ne Frage:

    Ich bin in Besitz der Klasse B und BE.
    Nun habe ich gelesen, dass mein Gespann maximal 3500KG wiegen darf! Jedoch ist mein aktuelles Gespann aus Auto und Wohnwagen 3800KG schwer.
    Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich den BE gemacht habe ich das Gespann fahren darf?

    Gruß Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juni 2016 um 9:01

      Hallo Martin,

      mit dem BE-Schein dürfen Sie Anhänger bis 3,5 t ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Falko
    Am 3. Juni 2016 um 8:04

    Hallo,
    ich habe gerade das “Problem” – unser Gespann mit Wohnwagen und PKW hat ein Gesamtgewicht von 3,6 t.
    Da wäre der B96 ja eine Alternative. Ich besitze jedoch bereits einen C1-Führerschein. Gilt hier die strickte Regelung – Anhänger bis 750 kg, oder ist die Regelung vom B (Gespann bis 3,5 t) hier quasi übertragbar – sprich, Gespanne bis 7,5 t wären ok mit C1?
    Besten Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 10:36

      Hallo Falko,
      um Anhänger über 750 kg ziehen zu dürfen, benötigen Sie entweder den B96-Schein oder einen Führerschein der Klasse C1E. In der Regel sind die Regelungen zum Gewicht des gesamten Zuges nicht übertragbar, wenn dabei die Anhängelast nicht beachtet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Holger
    Am 24. April 2016 um 9:16

    Hallo.
    Mein Auto hat ein Leergewicht von 1495kg und ein Gesamtgewicht von 2030kg. Einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1300kg darf ich ja mit der Klasse B fahren. Wie ist es mit einem Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von 1500kg? Darf ich den mit dem B96 fahren? Der Wohnwagen ist ja schwerer als das Leergewicht vom Auto.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2016 um 8:39

      Hallo Holger,

      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg führen. Die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
      Ist in Ihrem Führerschein die Schlüssezahl 96 eingetragen, dürfen Sie einen Pkw mit einem Anhänger, der das zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg übersteigt und bei der die Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Da ist ein Fehler
    Am 23. April 2016 um 0:38

    Nicht erwähnt wird hier, dass bei der Fahrerlaubnis Klasse B nicht nur 750kg Anhänger, sondern auch eine Kombination vom zGg bis 3500kg erlaubt sind, sprich zulässiges Gesamtgewicht vom Auto: 2000kg + zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger: 1500kg sind auch erlaubt! Der B96 erweitert also diese Kombination nur um 750kg, um den Spielraum für Wohnanhänger zu erhöhen.

  9. Andy
    Am 15. April 2016 um 15:24

    Liebes Team von Bussgeldkatalog,

    Ich habe ein Frage:

    Wenn ich die B96 Erweiterung bei der Fahrschule erworben habe und damit zum Straßenverkehrsamt gehe um diesen Zusatz in meinem Fahrzeugschein eintragen zu lassen.

    Kann ich mit der Bescheinigung von der Fahrschule dann sofort fahren, oder muss ich solange warten (ca. 3-4 Wochen) bis ich meinen neuen geänderter Führerschein wieder bekomme?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 10:24

      Hallo Andy,

      eine Prüfbescheinigung kann als vorläufige Fahrerlaubnis gelten. Um ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich aber bitte mit Ihrer Frage noch einmal direkt an Ihre Führerscheinstelle. Telefonisch oder auch direkt vor Ort lässt sich das schnell klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Fox
    Am 29. März 2016 um 21:44

    Hallo,
    ich hab eine Frage zu meinem Gespann. Ich habe die Führerscheinklasse B und B96.
    Mein T5 wiegt fahrfertig 2180kg
    ZGG 3000kg
    Mein Wohnwagen wiegt fahrfertig 1200kg und hat ein ZGG von 1600kg.

    ZGG von beiden wäre ja dann 4600kg und somit über den 4250kg.

    Darf ich das Gespann fahren wenn ich den T5 reisefertig mit Personen auf 2600kg belade und den Wohnwagen auf 1600kg belade?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:25

      Hallo Fox,

      für dieses Gespann ist die Fahrerlaubnis BE notwendig. Swlbst wenn das tatsächliche Gewicht unterhalb von 4,25 Tonnen bleibt. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht (Werte aus dem Fahrzeugschein). Liegt die Kombination über 4,25 Tonnen, dürfen Sie es nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Damian
    Am 20. März 2016 um 22:01

    Hallo ich habe den Führerschein C1 2014 gemacht welchen Anhänger darf ich ziehen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 9:40

      Hallo Damian,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 750kg ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Josh
    Am 18. März 2016 um 5:20

    Moin auch,

    bei meinem B Führerschein, erworben 2007, hatte ich es bislang so verstanden, dass ich ausschließlich Anhänger bewegen darf, deren zulässige Gesamtmasse geringer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist, wobei allerdings die zulässige Gesamtmasse des Anhängers addiert mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges die 3,49t Grenze nicht überschreiten darf. Aus der Fahrschule hängt mir noch im Ohr: “einen 750kg Anhänger dürft ihr immer mitführen”

    BSP:

    PKW-Leergewicht 1380 kg, zul. Ggw. 1850
    Anhänger 1300kg zul. Ggw.

    Oder hab ich da etwas falsch verstanden?

    Wie ist sieht es jetzt aus? Auf der Seite https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/ steht, dass maximal ein 750kg Anhänger mitgeführt werden darf oder ein Anhänger höheren zulässigen Gesamtgewichtes, wenn das zul.Ggw. des Zuges (PKW + Anhänger) von 3,5t nicht überschritten wird.

    –> Heißt das in der Summe, dass ich nur noch in den Kfz-Schein sehen muss, ob das Zugfahrzeug den Hänger a) ziehen darf und b) die Gesamtmasse des Zuges die 3,5t nicht überschreitet?

    Ich bin seite Jahren verwirrt was das angeht …

    Gruß,
    Josh

    Nachtrag: Angenommen meine o.g. Annahme stimmt, darf im Fall, dass ich einen Lieferwagen mit 3,5t zul.Ggw. fahre immernoch einen 750kg Anhänger mitnehmen, gemäß dem Satz “einen 750kg Anhänger mitführen geht immer”?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 10:52

      Hallo Josh,

      es ist richtig, dass ein Anhänger mit 750 Kilogramm mitgeführt werden kann, wenn ein Führerschein der Klasse B vorliegt. Dabei gilt jedoch, dass das Gesamtgewicht der Kombination aus Pkw und Anhänger nur insgesamt 3.500 kg sein darf (die Ladung der Fahrzeuge zählt zum Gesamtgewicht dazu). Der Anhänger darf schwerer als 750 kg sein, wenn das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge die 3.500 kg nicht überschreitet.

      Der Führerschein der Klasse B lässt sich mittlerweile aber auch zur Schlüsselzahl 96 aufstocken. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen. Die Ausbildung für die Erweiterung des Autoführerscheins dauert etwa 7 Stunden und kann in einer Fahrschule absolviert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christian
        Am 23. Mai 2016 um 12:05

        Warum steht dann oben nur:
        Führerscheinklasse B: Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht

        und nichts von dem Rest.
        Die meisten Leute haben ein Auto mit zul. Gesamtmasse 2000kg und wollen einen gebremsten Anhänger mit 1200kg zeihen können. das ist dann also kein Promblem mit B solange es unter 3500kg gesamtmasse ist.

  13. Norbert
    Am 15. März 2016 um 19:51

    Die Antwort an Manfred ist nicht richtig. Das Gewicht der Kombination setzt sich aus den zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zusammen. Das darf bei der B96 die 4250 kg nicht überschreiten. Das tatsächliche Gewicht spielt bei der Berechnung keine Rolle. Auch wenn der Anhänger leer wäre dürfte er nicht gefahren werden.

  14. Jessica
    Am 14. März 2016 um 21:16

    Hallo,
    Wenn ich ein Auto mit einer Leermasse von 2150kg habe, dieses eine zulässige Gesamtmasse von 2150kg hat und ich + Gepäck angenommen 159kg wiege, anhängelast von 1500kg hat, der Hänger aber 2000kg zulässige Gesamtmasse hat, allerdings tatsächlich nur 750kg+300kg Beladung (Pferd) hat, ist es dann fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn ich nur den B Führerschein habe?

    Und wie verhält es sich, wenn ich mit oben genannten Fahrzeug einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 1500kg ziehe? Reicht da der B Führerschein aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 10:22

      Hallo Jessica,

      zunächst: Die Leermasse eines Fahrzeugs kann nicht zugleich dessen zulässiges Gesamtgewicht sein – denn dann würden jeder Passagier und auch der Fahrer selbst zur Überladung führen.

      Ein Fahrzeug mit 2150 kg können Sie mit einem Anhänger mit 1050 kg mit dem B-Führerschein führen. Das Gesamtgewicht des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Manfred
    Am 7. März 2016 um 19:14

    Wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2360 kg hat, der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 1900kg, wären das 4260 kg.
    Wenn der Hänger aber nur auf tatsächlich 1800 kg Gesamtgewicht beladen wird, darf dann trotzdem mit dem B96 Schein gefahren werden?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Schorsch
      Am 7. März 2017 um 13:41

      Nein darf man NICHT!! Dazu benötigt man den BE. Es gelten die zulässigen Gesamtmassen beider….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:34

      Hallo Manfred,

      das ist nicht zulässig. Es gilt das zulässige Gesamtgewicht, wenn um den Führerschein geht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Emil
    Am 21. Februar 2016 um 9:56

    Darf ich mit B96 auch einen Wohnwagen ziehen der genau wie das Zugfahrzeug 2 Achsen hat und zusammen die 4250 kg nicht übersteigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 10:57

      Hallo Emil,

      sofern die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht die 4250 kg übersteigt, ist dies mit dem B96 möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Hans
    Am 18. Februar 2016 um 23:50

    Hallo,

    wollte fragen was passiert, wenn ich die B96 Schulung beendet habe, dann so ein Gespann fahren möchte, bevor die 96 Eintragung erfolgt ist aber schon beantragt.

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Februar 2016 um 10:48

      Hallo Hans,

      fahren Sie das Gespann ohne die entsprechende Eintragung, handelt es sich um “Fahren ohne Führerschein”. Unter Umständen können Sie eine vorläufige Bescheinigung bei der zuständigen Behörde erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Venja
    Am 11. Februar 2016 um 13:13

    Hallo
    Habe Führerschein Klasse B
    Darf ich damit einen Wohnwagen ziehen?
    Der Wohnwagen hat eine zulässige Gesamtmasse von 1500kg
    Das Auto darf dann ja rein theoretisch 2000kg
    Gesamtmasse haben?
    Wenn ich bis 3,5 fahren darf mit Klasse B
    Jetzt ist nur die Frage ob ich dieses Gespann so fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:08

      Hallo Venja,

      theoretisch können Sie dieses Gespann fahren. Bedenken Sie jedoch: Jedwede Ladung (auch Fahrer und Insassen des Fahrzeugs) muss in die Gesamtmasse mit einberechnet werden. Außerdem dürfen die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs sowie dessen Achslast nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Nick
    Am 10. Februar 2016 um 4:32

    Hi, Muss ich das jetzt verstehen.

    Im Prinzip habe ich den B96 schon vorher besessen, da bin ich auch mit einem Wohnwagen durch die Gegend. Ohne Probleme. Wieso muss ich nun ne Schulung machen?

    Dann müssten die Leute die den Alten Führerschein Klasse 3 haben auch die Kombinierten 12t abgeben und nur noch 7,5 to.

    Oder verstehe ich was falsch?

    Gruss Nick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 12:09

      Hallo Nick,
      wenn Sie bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B96 sind, müssen Sie natürlich nicht an einer Schulung teilnehmen. Diese gilt für Besitzer der Klasse B, die ihren Führerschein erweitern möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Thomas
    Am 8. Februar 2016 um 18:26

    Hallo eine Frage,

    ich kann an mein Auto 1800kg anhängen. zGG des FZ 2150kg zGG Anhänger 1800kg. Summe 3950kg mit BE und B96 problemlos möglich oder?

    Ich habe B und mir kam zu Ohren, wenn das tatsächliche Gewicht des Zuges die 3500kg nicht überschreitet, dann dürfte ich das fahren. Stimmt das? Leermasse FZ 1662kg mit mir (und vollem Tank oder schon in der Leermasse inbegriffen?) dann ca. 1800 kg. Könnte ich dann den Anhänger mit 1800kg zGG noch anhängen, wenn dessen tatsächliche Gesamtmasse 1700kg nicht überschreitet und somit der Zug tatsächlich unter 3500kg wiegt.

    Danke für die Antwort.

    MfG Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:50

      Hallo Thomas,
      ein Gesamtgewicht von 3.950 kg ist mit den Führerscheinklassen BE und B96 grundsätzlich möglich. Bei der Klasse B darf das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger entweder ein Gewicht von 3.500 nicht überschreiten, oder der Anhänger darf nicht schwerer sein als 750 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Philipp
    Am 26. Januar 2016 um 4:10

    Sehr geehrtes Team von Bussgeldkatalog,
    aktuell habe ich ein B Führerschein. Aufgrund der durchgeführten Änderung am Kurzkennzeichen überlege ich den B96 zu machen.
    1. Einen Anhänger mit Leergewicht von 500KG kann ich mir leihen, dort ein Fahrzeug mit Leergewicht 2T drauf stellen und dürfte dies dann mit meinem Wagen mit Leergewicht 1,7T ziehen, oder? Ich bleibe so ja unter den 4250kg.

    2. Geht das auch, wenn das Zugfahrzeug nur eine Anhängelast von 1,5T hat?

    Danke für die Hilfe!

    Grüße,
    Philipp

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 11:16

      Hallo Philip,

      selbstverständlich müssen Sie die zulässige Anhängelast einhalten. In Ihrem Fall heißt das, dass Sie keinen Anhänger mit mehr als 1,5 t Gesamtgewicht ziehen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Frank K.
    Am 25. Januar 2016 um 22:50

    Wenn der Sattelanhänger mehr als eine Achse besitzt, fällt deine B96 Kombination unter C1E, da du den PKW Führerschein besitzt und dieser nur bis 3 Achsen zulässt. ( Tandem-Achse unter 1 Meter gilt als einachsige Achse ). Also Vorsicht.

    • Peter F.
      Am 8. November 2017 um 13:38

      Wo genau steht das denn mit der maximalen Achsanzahl bei B, B96 oder sogar BE. Jeder Pferdeanhänger hat zwei Achsen (ggf. <1m), jedoch finde ich im Gesetzestext dazu nichts. Die Einzige Einschränkung die sich finden lässt sind die alten Führerscheine 3.

      • Thomas
        Am 29. Oktober 2018 um 23:42

        Liebe bussgeldkatalog.org
        Wenn ich mir euren Beitrag oben so durchlese, sollte da einiges überarbeitet werden.
        Zitat: “Wer einen Anhänger oder Wohnwagen besitzt, der das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigt, muss über den Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 nachdenken. Hiermit kann er Anhänger bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht transportieren”.
        Falsch: Für einen Anhänger über 3,5t zggw benötige ich C1E. Damit darf ich dann sogar theoretisch Anhänger bis 8,5t zggw fahren. In der Praxis wird das aber wohl eher selten bis garnicht passieren, da dort Anhängelasten dagegen sprechen werden.
        Außerdem
        Zitat: “Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren. Außerdem sind die Inhaber der Fahrerlaubnis 3 (vor 1998 ausgegeben worden) berechtigt, Züge mit maximal 3 Achsen zu fahren, welche höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen”.
        Falsch: Hier gilt die Besitzstandswahrung, das heißt ich bekomme mit dem umschreiben der alten Klasse 3 in die EU-Klassen, die Klassen BE, C1E, CE79, M und L. Nur der CE79 begrenzt dann die Achsenzahl auf 3 Achsen. Die anderen Klassen haben diese Beschränkung mit der Umschreibung nicht mehr.
        BE berechtigt Züge mit einem zggw von 7t
        C1E berechtigt Züge mit einem zggw von 12t
        CE 79 berechtigt Züge bis 18,5t zggw, wobei Zugmaschine max 7,5t und Achsenzahl <3 ist.
        Von 7.500kg steht da nichts.

        Gruß Thomas

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. November 2018 um 16:24

          Hallo Thomas,

          vielen Dank für die Anmerkungen, die Passagen waren tatsächlich missverständlich. Wir haben das angepasst.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Manni
    Am 23. Januar 2016 um 17:24

    hallo bussgeldkatalog,

    welche Anhängertypen kann ich mit b 96 ziehen.
    z.b verkaufsanhänger, anhänger für möbeltransporte, toilettenwagen usw. ?

    vg
    manni

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:00

      Hallo Manni,
      mit einem Führerschein der Klasse B96 dürfen Sie alle Anhängertypen fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben und bei denen das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hessi
        Am 19. Juni 2016 um 15:00

        Diesen mehr als seltsamen Passus liest man ja immer wieder:
        “alle Anhängertypen fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg haben”
        Ist das die “neue EU-Logik”? :-)
        Selbstverständlich darf man mit B96 auch leichtere Anhänger fahren.

  24. Patrick
    Am 21. Januar 2016 um 5:45

    Guten Tag,
    Ich hätte mal ein paar Fragen zum B96.
    1. Angenommen ich Besitze ein Fahrzeug mit der zulässigen Gesamtmasse von 1500 kg und möchte einen Autotransporthänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2700 kg (Nutzlast 2200 kg) ziehen, dürfte ich das dann mit dem B96?

    2. Angenommen mein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1300 kg und eine zulässigen Gesamtmasse von 1800 kg dürfte ich dann oben genannten Hänger immer noch Fahren sofern das Fahrzeug nicht beladen ist und ich somit nicht über 4250 kg in Kombination von Fahrzeug und Anhänger komme im Tatsächlichen Gewicht?

    3. Angenommen ich Fahre ein Fahrzeug mit 2700 kg zulässigen Gesamtmasse und wieder besagten Anhänger nur diesmal leer (500 kg Leergewicht des Anhängers) dürfte ich dies auch fahren?

    Vielen Dank im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 10:47

      Hallo Patrick,

      1. Das Gesamtgewicht des Zuges beträgt in diesem Fall 4200 kg, also weniger als 4,25 t: Sie dürfen die Kombination also mit dem B96-Schein fahren.
      2. und 3. Sie dürfen die genannte Kombination fahren, sofern das Gesamtgewicht des Zuges unter 4,25 t liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dennis
        Am 25. Mai 2018 um 11:31

        Sorry bussgeldkatalog, aber das ist falsch!
        1. Ja
        2 und 3 Nein, denn bei der Führerscheinklasse zählt immer ds zGg nicht das tatsächliche Gewicht und in beiden Fällen ist das zGg über 4,25t.

        Das tatsächliche Gewicht (des Anhängers) interessiert nur bei der Anhängelast des PKW, hat aber mit dem Führerschein nichts zu tun.

  25. Doro
    Am 18. Januar 2016 um 22:50

    Hallo.
    Verstehe ich das richtig? Jeder kann den B96 zusätzlich machen?
    Die Fahrschule die ich heute gefragt habe meinte, das ist nur ein Zusatz für alle,die den Führerschein ab 2013 erworben haben.
    vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:09

      Hallo Doro,

      der B96-Schein wurde 2013 eingeführt. Dennoch können auch B-Führerschein-Besitzer, die Ihren Führerschein vor 2013 erlangt haben, die Erweiterung bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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