Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen: Welche Konsequenzen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Schweizerischen Strafzettel in Deutschland nicht zahlen?

Das schweizerische Straßennetz erstreckt sich über knapp 71.000 Kilometer. Ob eine Rundfahrt um den Genfersee, ein Besuch des Matterhorns oder eine Spritztour durch Zürich – die Schweiz beherbergt viele sehenswerte Orte, die für deutsche Touristen schnell und einfach mit dem Auto zu erreichen sind.
Doch allzu schnell sollten Autofahrer die naturbelassene Landschaft nicht an sich vorbeiziehen lassen. Denn die Schweiz sieht nach geltendem Bussgeldkatalog für Raser, die gewisse km/h-Grenzen überschreiten, hohe Beträge, unter Umständen gar Haftstrafen vor.
Wieder zu Hause angekommen, wartet dann eine böse Überraschung, wenn ein Strafzettel aus dem Ausland im Briefkasten den Verstoß gegen das Verkehrsrecht der Schweizer ahndet. Manch ein Verkehrssünder glaubt jedoch, dass er das Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen muss, immerhin befindet er sich ja wieder auf deutschem Boden.
Stimmt das? Ist es möglich, einen Strafzettel aus der Schweiz schlichtweg nicht zu bezahlen? Wie ist die Verjährung für Verkehrsverstöße? Finden Sie hier Antworten auf diese Fragen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgelder aus der Schweiz nicht bezahlen
Da ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern besteht, kann ein Schweizer Bußgeld in Deutschland ab dem 01.05.2024 eingetrieben werden. Das gilt ab einer Höhe von 70 Euro.
Reisen Sie danach erneut in die Schweiz ein, können Sie bei einer dortigen Verkehrskontrolle dazu aufgefordert werden, das Bußgeld auf der Stelle zu zahlen.
Die Verjährung findet nach drei Jahren statt.
Freifahrtschein mangels deutsch-schweizerischem Vollstreckungsabkommen?
Während seit 2010 für die Mitgliedsstaaten der EU ein Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bussen gilt, existiert ein solches Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in anderer Form.
Der 1999 beschlossene Vertrag sieht in den Artikeln 36 und folgenden auch Vollstreckungsbestimmungen bei Überschreitung der Bagatellgrenze von 80 Schweizer Franken bzw. 70 Euro vor.
Diese Vorschriften sind ab dem 01.05.2024 gültig, weswegen nun ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Es ist jedoch grundsätzlich nicht ratsam, ein Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.
Schweizerischen Strafzettel ignoriert – Diese Konsequenzen folgen
Auch wenn die deutschen Behörden einen schweizerischen Bussgeldbescheid nicht vollstrecken, sollte es sich ein Verkehrssünder gründlich überlegen, ob er ein Bussgeld aus der Schweiz nicht bezahlen möchte.
Diejenige Person, die laut Bescheid dazu aufgefordert wird, eine gewisse Summe zu zahlen, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen hat, muss nämlich damit rechnen, bei einer Wiedereinreise in die Schweiz mit ihrem Fehltritt konfrontiert zu werden.
Denn auch, wenn seit Ende 2008 durch den Schengen-Beitritt der Schweiz keine Personenkontrollen an der Grenze mehr stattfinden, sind Stichproben im Land nach wie vor üblich.
Eine offene Strafe wird mit den Personalien und der Adresse des Verkehrssünders in das sogenannte Bussschuldnerregister eingetragen. Dieses kann bei einer Verkehrskontrolle abgerufen werden. Wird dann festgestellt, dass sich der kontrollierte Fahrzeughalter entschlossen hatte, das Bussgeld in der Schweiz nicht zu bezahlen, wird er im Rahmen dieser Überprüfung dazu aufgefordert, sein Versäumnis an Ort und Stelle nachzuholen.
Verjährung schweizerischer Verkehrsverstöße
Wurde ein Tatbestand des schweizerischen Bussgeldkatalogs im Rahmen eines einmaligen Urlaubes erfüllt, ist es möglich, innerhalb der Verjährungsfrist das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.
Guten Tag,
Nach dem ich ihren Artikel gerade gelesen habe , gehe ich davon aus das dieser aktuell ist.
Dann habe ich also das Recht meinen Strafzettel aus der Schweiz nicht zu bezahlen ?
Aber ,kann dann also erst wieder in 3 Jahren ohne sorgen durch die Schweiz fahren.
Sehe ich das richtig ?
Gruß
Hallo Maier,
ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz kann nach aktueller Rechtssituation nicht in Deutschland vollstreckt werden. Nach drei Jahren ist eine Vollstreckung in der Schweiz nicht mehr möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
was ist wenn ich nie in der Schweiz war und dennoch eine Mahnung bekomme für angebliches Parken ohne Parkschein. 40 CHF.
MfG
K.P.
Hallo Parnitzke,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Daher bitten wir Sie, sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden, da dieser Sie bezüglich des weiteren Vorgehens und eines eventuellen Einspruchs beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org