Zwangsabmeldung von KFZ – Kosten, Ablauf und Gründe

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann beim Auto eine Zwangsabmeldung fällig wird

Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?
Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung vom KFZ?

Im deutschen Straßenverkehr benötigt in der Regel jedes Fahrzeug eine KFZ-Zulassung. Sind Sie beispielsweise umgezogen, sollten Sie Ihr KFZ ummelden. Haben Sie sich hingegen ein neues Auto zugelegt, empfiehlt es sich, das alte Fahrzeug abzumelden und das neue wiederum anzumelden.

Doch nicht in jedem Fall erfolgt die Abmeldung eines Fahrzeugs auf freiwilliger Basis. In einem solchen Fall wird von einer Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung des KFZ gesprochen. Die Zulassungsstelle wird in der Regel von der jeweiligen Versicherung oder dem Finanzamt darauf hingewiesen, dass etwas nicht in Ordnung ist, woraufhin sich das Ordnungsamt einschaltet.

Aus welchen Gründen es zu einer solchen KFZ-Zwangsabmeldung kommt, wie diese abläuft und welche Kosten eine Zwangsstilllegung vom KFZ mit sich bringt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: ZWangsstilllegung und Zwangsabmeldung

Wann kommt es zur Zwangsabmeldung eines KFZ?

Die Zwangsstillegung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Auch unbezahlte Versicherungsbeiträge und der fehlende TÜV sind ein Grund. Wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist, kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung erfolgen.

Wie funktioniert die Zwangsabmeldung?

Zunächst wird der KFZ-Halter informiert, dass eine Zwangsstilllegung droht. Er bekommt die Möglichkeit, die Gründe hierfür aus der Welt zu schaffen, also bspw. die offenen KFZ-Steuern zu entrichten. Das nun folgende Verfahren können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Was kostet eine Zwangsabmeldung?

Im Gegensatz zur gewöhnlichen – recht preiswerten – Abmeldung eines Autos müssen Sie mit Beträgen bis zu 300 Euro rechnen. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie der Behörde zuvorkommen und Ihr Fahrzeug vorher selbst abmelden.

Welche Gründe sprechen für eine Zwangsabmeldung vom KFZ?

Wenn das betroffene Fahrzeug entsiegelt wurde – es also über keine Zulassung mehr verfügt – dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr führen. Die Zulassungsstelle kann daher eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen und sich damit an das Ordnungsamt wenden. Die Plakette auf dem Kennzeichen wird in diesem Fall abgekratzt, da keine Zulassung mehr besteht.

Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.
Weist ein Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann dies eine Zwangsstilllegung rechtfertigen.

Eine Zwangsabmeldung vom KFZ kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn

  • die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde
  • das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde
  • kein TÜV vorhanden ist
  • die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden und daher kein Versicherungsschutz besteht
  • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist und die Sicherheit im Verkehr gefährdet

In § 14 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) heißt es dazu:

Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt (Abmeldungsbescheid).“

Dies geschieht jedoch normalerweise nicht über Nacht. Vielmehr erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung an den Halter des Fahrzeuges, dass eine Zwangsstilllegung seines KFZ wegen nicht gezahlter KFZ-Steuer im Raum steht. Weiterhin kommt es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ, wenn die Versicherung aufgrund nicht gezahlter Beiträge nicht mehr besteht oder das Fahrzeug über erhebliche Mängel verfügt, die erst behoben werden müssen, bevor eine sichere Fahrt mit dem KFZ im deutschen Straßenverkehr gewährleistet werden kann.

Wie läuft die Zwangsabmeldung von einem KFZ ab?

Bevor es zu einer Zwangsabmeldung vom Auto kommt, wird der Fahrzeughalter darüber informiert. Zudem bekommt er in der Regel die Möglichkeit, für die offenen Zahlungen aufzukommen bzw. die vorliegenden Mängel an seinem Fahrzeug zu beseitigen. Danach geht es wie folgt weiter:

Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
Eine Zwangsabmeldung kann sehr ärgerlich sein.
  • Bei einer Zwangsstilllegung des KFZ in puncto Versicherung, sprich: wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden, haben Sie normalerweise nur drei Tage Zeit, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
  • Nachdem alles erledigt wurde, sollten Sie der zuständigen Behörde einen Nachweis über die von Ihnen getätigten Änderungen zukommen lassen.
  • Ignorieren Sie die Benachrichtigung der Zulassungsstelle und kümmern sich nicht um die Rechnungen bzw. die Mängel an Ihrem Fahrzeug, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.
  • Sobald Ihnen die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
  • Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
  • Den Behörden ist es zudem möglich, untereinander zu kommunizieren. Auf diese Art und Weise kann auch bei einem nicht ortsansässigen PKW die Zwangsabmeldung im Auftrag der zuständigen Behörde vorgenommen werden.

Kann auch eine Privatperson eine Zwangsabmeldung vom KFZ veranlassen?

Es existieren Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, obwohl es noch nicht abgemeldet ist. Meist wird dann im Kaufvertrag festgehalten, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht hat, das Auto abzumelden und auf seinen Namen wieder anzumelden.

Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.

Übrigens: In diesem Fall funktioniert eine Zwangsabmeldung vom KFZ auch ohne Papiere. Selbst, wenn der neue Käufer bereits alle Unterlagen bei sich trägt, können Sie durch den Kaufvertrag beweisen, dass Sie im Recht sind. Achten Sie daher stets darauf, einen Vertrag abzuschließen, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder kaufen. Zu einem späteren Zeitpunkt benötigen Sie diesen Nachweis womöglich noch.

Zwangsstilllegung vom KFZ: Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.
Die Kosten für die Zwangsstilllegung eines KFZ können variieren.

Die normale Abmeldung eines Fahrzeuges ist mit sehr geringen Kosten verbunden. In der Regel reichen hier bereits fünf bis zehn Euro aus, um das KFZ abzumelden.

Bei einer Zwangsstilllegung vom Auto verhält es sich jedoch etwas anders, denn Kraftfahrer müssen hier etwas tiefer in die Tasche greifen.

Die Preise variieren je nachdem, in welcher Stadt die Zwangsabmeldung vom PKW vorgenommen werden soll. Allgemein können bei einer KFZ-Zwangsstilllegung die Kosten bei bis zu 300 Euro liegen.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug wiederzulassen, nachdem es zu einer Zwangsabmeldung des KFZ kam, bleibt es jedoch in der Regel bei einem Betrag von 12 Euro. Ihre Schulden sollten Sie im Vorfeld in jedem Fall begleichen.

Um den bei einer KFZ-Zwangsabmeldung entstehenden Kosten zu entgehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug selbst abzumelden, bevor die Zulassungsstelle bzw. das Ordnungsamt diesen Schritt für Sie übernehmen. Seit dem Jahr 2015 ist es sogar bei ausgewählten Fahrzeugen möglich, diese online auf der Internetpräsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abzumelden. Dafür müssen sie jedoch nach dem 1. Januar 2015 angemeldet worden sein. Grund dafür ist ein verdeckter QR-Code auf dem Kennzeichen, der dafür benötigt wird.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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172 Kommentare

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  1. Bodo
    Am 17. September 2018 um 11:52

    Problem, hatte eine Herz-OP,(Monatelange Irrfahrt durch KKH und Reha) habe mich während der Zeit nicht um mein Auto gekümmert, TüV abgelaufen –Zwangsstillegung.
    Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren konnte, hat es mich auch nicht interessiert, wollte jetzt neues Auto anmelden, musste vorher die Kfz-Steuer nachzahlen, da die angeblich weiter gelaufen war.
    Da es sich um über ein Jahr handelt, kam einiges zusammen. Dachte das mit der Stilllegung auch gleichzeitig eine Abmeldung erfolgt sei, da ich es ja wieder hätte Anmelden müssen.
    Kann ich das Geld ganz oder teilweise Zurückerstattet bekommen, kann ich überhaupt was dagegen machen und wenn bei wem??
    Soll angeblich ein schreiben bekommen haben, ist mir aber nicht bekannt.

  2. Nils
    Am 14. September 2018 um 8:35

    Guten Tag,
    ich habe das Auto der Eltern meiner EX Freundin angemeldet und zahle somit Versicherung und Steuern…
    Das Auto gehört ihnen, jedoch bekomme ich seit der Trennung das Geld für Steuern und Versicherung nicht …
    Leider verfüge ich nicht über Kennzeichen Brief oder sonstige Papiere…
    Mehrmalige Aufforderungen das Auto umzumelden schlugen fiel und der nächste große Betrag wird fällig…
    Welche Möglichkeiten habe ich aus dieser Lage raus zu kommen ohne riesige KOsten zu tragen..
    Vielen Dank
    Die Versicherung und Straßenbehörde waren bisher nicht zielführend

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:02

      Hallo Nils,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt oder versuchen Sie, das Auto abzumelden bzw. die Versicherung zu kündigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Eva-Maria
    Am 10. September 2018 um 16:01

    Guten Tag ,
    Leider haben ich(wir) ein kleines Problem.
    Wir haben weder Mahnungen noch schriftlich den Hinweis darauf bekommen das unser Auto Zwangsabgemeldet wird .
    Heute ist mir allerdings aufgefallen das an unserem Auto ( auf meinen Lebensgefährten angemeldet ) die Plaketen abgekratzt wurden .

    Jetzt ist die große Frage , wollte uns jemand nur einen sau blöden Streich spielen oder wurde unser Auto jetzt wirklich ohne unser Wissen zwangsstillgelegt ?

    Müssen die Behörden nach abkratzen der Plaketten ein Hinweis auf den Auto hinterlassen das dieses nicht mehr am Verkehr teilnehmen darf ?

    Oder gibt es die Benachrichtigungen darüber erst per Post nach dem die Plaketten abgekratzt wurden .

    Ich bin grade echt verzweifelt weil ich auf das Auto angewiesen bin .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:38

      Hallo Eva-Maria,

      die einfachste Möglichkeit, die Sache zu klären, ist ein Anruf bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Bernhard
    Am 4. September 2018 um 11:32

    Mein Vater ist vor einigen Monaten verstorben, nun kam Post vom Hauptzollamt mit ankündigung der Zwangsvollstreckung der Kfz Steuer zu einen Motorad, was seit Jahren nicht mehr existiert, ebenso das Kennzeichen.
    Die Zulassungsbehörde will es nicht abmelden lassen, da das Kennzeichen fehlt, Fahrzeugschein und Brief liegt vor.
    Wir wissen nicht mehr weiter, vieleicht gab es ja schonmal so einen Fall?
    Viele grüße, Bernhard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:18

      Hallo Bernhard,

      uns liegen leider keine Informationen zu einem ähnlich gelagerten Fall vor. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Janowicz
    Am 29. August 2018 um 18:15

    Eine frage ich hab mein Auto verkauft mit Kaufvertrag aber nicht die Briefnummer vermerkt und auch keine Frist gesetzt wann das Kfz ab oder umgemeldet werden soll? ist nun aber schon 4 Wochen her was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 16:08

      Hallo Janowicz,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Sascha U.
    Am 14. August 2018 um 19:47

    Ist das Auto bereits zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben, dann ist es vorher von der Zulassungsstelle zwangsstillgelegt und von da aus Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwangsgekündigt worden. Und das bedeutet: Sie müssen sich erst mal wieder eine neue eVB-Kfz-Haftpflichtversicherungsnummer online besorgen und damit anschließend das Auto bei der Zulassungsstelle wieder neu anmelden mit Vorlage der TÜV-Bescheinigung und der beiden Kennzeichen, die dann die Zulassungsstelle wieder mit neuen Plaketten versieht. Sie können zur Zulassungsstelle notfalls auch mit dem zwangsstillgelegten Fahrzeug und mit den oben genannten Dokumenten ohne Umwege hinfahren, ohne daß Sie von der Polizei für diese Fahrt dahin belangt werden können.

  7. Stefan
    Am 9. August 2018 um 11:50

    Hallo,

    warum veröffentlichen Sie Anfragen von Lesern, wenn Ihre Antwort dauernd: Fragen sie einen Anwalt, wir dürfen keine Rechtsberatung geben? Diese Seite ist irgendwie sinnlos.

    MfG
    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 11:38

      Hallo Stefan,

      wir können Ihnen erläutern, wie die aktuelle rechtliche Lage ist. Was wir eben nicht tun dürfen, sind kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen – sprich, zu Schritten zu raten oder davon abzuraten. Dies ist abmahnwürdiges Verhalten. Deshalb verweisen wir auf Anwälte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Detlef K.
    Am 27. Juli 2018 um 17:15

    Hallo,
    ich habe mein Auto angemeldet verkauft, alles schriftlich mit zweifachen Kaufvertrag und ein Nachweis an die zuständigen Kfz – Zulassungsstelle und an die Kfz – Haftpflichtversicherung gesandt. Jetzt meldet der Käufer das Auto einfach nicht ab. Die zuständige Kfz – Zulassungsstelle hat den Käufer darauf angeschrieben. Leider konnte die Post nicht zugestellt werden, obwohl der Käufer dort gemeldet ist. Die Kfz – Zulassungsstelle sagte zu mir „da sind uns die Hände gebunden und können es erst innerhalb von zwei Jahren zur Fahndung rausgeben”. Kann ich dann eine Zwangsstilllegung bei der Kfz – Zulassungsstelle erwirken? Oder wie ist da der Wertegang? Ich muss ja meine Versicherung und Steuern, solange das Kfz nicht abgemeldet ist, weiterzahlen.
    Bitte um Hilfe, Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2018 um 10:55

      Hallo Detlef,

      nur unter gewissen Umständen ist eine Zwangsstilllegung möglich. Kommt der Käufer seinen im Kaufvertrag festgehaltenen Pflichten nicht nach, können Sie Klage erheben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tobias C.
    Am 24. Juli 2018 um 15:11

    Da hätte man das Auto als Gestohlen melden müssen.
    Hätte aber auch der Anwalt darauf hinweisen können.
    Mit der Diebstahlanzeige sollte eine Abmeldung eigentlich kein Problem sein.

  10. Helal
    Am 20. Juli 2018 um 19:06

    Hallo,
    Ich habe ein kompliziertes problem. Ich habe ein Auto aus USA gekauft. Es ist in DE zugelassen und Tüv wurde gemacht. Jetzt habe einen Brief bekommen dass ich nachweisen soll dass der Airbag funktionfähig ist ansonst wird das Auto abgemeldet. Ich war bei BMW und mir wurde gesagt,die können das nicht nachweisen danach habe ich die zulassungsstelle angerufen und alles erzählt und die meinen, ich muss die Nachweis von BMW unbedingt bringen. Was soll ich jetzt tun?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:44

      Hallo Helal,

      diesbezüglich können wir Ihnen leider auch nicht weiterhelfen – wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine Behörde. Setzen Sie sich am Besten noch einmal mit den zuständigen Stellen auseinander.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ainex
    Am 18. Juli 2018 um 9:07

    Hallo,
    wir haben vor 3 Monaten unser Auto angemeldet verkauft.
    Leider hat der Käufer bis heute nicht um- oder abgemeldet.
    Die Versicherung ist gekündigt und der KFZ Zulassungsstelle haben wir bescheid gegeben.
    Die Versicherung hat der Zulassungsstelle bescheid gegeben das dieses Fahrzeug ohne Versciherungsschutz fährt.
    DIe Zualssungsszelle hat den Käufer angeschrieben aber der Brief ist unzustellbar wiedergekommen.
    Jetzt haben die das Kennzeichen zur Fahndung rausgegeben.
    Was heißt das für uns, einfach abwarten?
    und was wenn er einen unfall verursachen würde – müssten wir irgendwie haften?
    Danke und lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:43

      Hallo Ainex,

      in der Regel gilt in Deutschland die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Yvonne
    Am 18. Juli 2018 um 6:47

    Hallo, haben Post von der Versicherung erhalten, dass Versicherung gekündigt wurde da Beträge nicht gezahlt wurden. Plakette ist noch nicht abgekratzt. Da es uns nicht möglich ist die Summe in einem zu zahlen (Anfrage auf Ratenzahlung) wir aber das Auto benötigen, haben meine Eltern sich bereit erklärt das Auto über Sie anzumelden (Kfz Steuer und Versicherung) Meine Frage ist nun, was benötigen meine Eltern? Nummernschilder, Zulassungsbescheinigung und KFZ Brief? Müssen wir noch was tun damit meine Eltern dieses ohne Probleme anmelden bzw. Ummelden können (wohnen in einer anderen Stadt/Bundesland) ? Vielen Dank für Ihre Mühe

  13. Wilhelm E.
    Am 17. Juli 2018 um 19:45

    Hallo,
    ich weiß, dass erst bei Um- oder Abmeldung eines verkauften PKW’s die Steuerpflicht des ehemaligen Halters (ich) erlischt.
    Nun habe ich meinen PKW, im Januar verkauft. Kaufvertrag, Kopie des Personalausweises des Käufers und die Aufforderung im Kaufvertrag, den PKW innerhalb einer Woche Ab- oder Umzumelden, ist geschehen.
    Inzwischen hat der Käufer den PKW weiterverkauft. Nun meine Frage, die mir bisher die eigene, wie auch die neu Zulassungsstellen nicht beantworten konnte:
    Muß ich die nächsten 100 Jahre die KFZ-Steuer bezahlen, wenn der momentane Besitzer, wer auch immer das ist, den PKW nicht um- oder abmeldet? Immer wenn die aktuelle Zulassungsstelle Maßnahmen ergreifen will wird der PKW weiterverkauft. Kein Ende in Sicht…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:13

      Hallo Wilhelm E.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Anja
    Am 17. Juli 2018 um 6:14

    Hallo,

    Die Friday Autoversicherung hat am 04.07.18 die Stilllegung beantragt, obwohl die Versicherungsbeiträge rechtzeitig bezahlt wurden, Landratsamt hat dies nicht interessiert. Die wollen Bestätigung von der Versicherung. Telefonate und Emails mit Friday und Bestätigung per Mail am 05.07.18, dass Versicherungsschutz besteht und dies ans Landratsamt weitergeben wird. Nun gestern Abend 16.07.18 stellten wir fest, dass das Fahrzeug stillgelegt wurde. Was soll ich jetzt tun? Bin total geschockt, da alles rechtzeitig bezahlt war und jetzt hörende Kosten auf mich zukommen. Anwalt einschalten? Was für einen? Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 8:50

      Hallo Anja,

      es ist uns untersagt, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten – bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder setzen Sie sich nochmal mit Ihrem Versicherer auseinander.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. fred
    Am 9. Juli 2018 um 8:53

    Hallo,
    ich hab ein Problem mit meiner bei der Zulassungsstelle beantragten Zwangsstilllegung seid Ende Januar 18 meines KFZs, nach Verkauf und untätigkeit des Käufers.
    Bis heute noch nichts passiert. Weis jemand, ob es diesbezügliche amtliche und verbindliche Bearbeitungsfristen gibt ?
    Die Steuer läuft z.B. weiter.
    Grüße Fred

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:12

      Hallo Fred,

      dass diesbzgl. verbindliche Bearbeitungsfristen existieren, ist uns nicht bekannt. Am Besten fragen Sie noch einmal beim zuständigen Amt nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Claudia
    Am 5. Juli 2018 um 23:12

    Guten Abend, ich habe am Di, 03.07.18 mein Auto (meine Mutter Halter) verkauft. Der Käufer hat mir versichert, das Auto bis heute abzumelden, jedoch ist er nicht mehr erreichbar und hat mir trotz Absprache keine Bestätigung zukommen lassen. Den Kaufvertrag habe ich an die Versicherung und die Zulassungsstelle gesendet. Ist das Thema für mich beendet oder muss ich mich um eine Zwangsstilllegung kümmern? Im Kaufvertrag haben wir die Übergabe nicht nochmal extra festgehalten, jedoch den Kauf schriftlich mit Datum und Uhrzeit beidseitig unterschrieben. Kann der Vertrag von der Zulassungsstelle abgelehnt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:30

      Hallo Claudia,

      wenden Sie sich an die Zulassungsstelle oder ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sarah
    Am 27. Juni 2018 um 19:05

    Hallo wir haben unser Auto verkauft. Der neue Besitzer hat das Auto nicht in der vereinbarten Zeit umgemeldet! Wie hoch sind die Kosten für mich, wenn ich morgen eine Zwangsstilllegung beantrage beim LBV?

  18. Thomas
    Am 22. Juni 2018 um 8:18

    Hallo,
    Mein Motorrad wurde beim TÜV (KÜS) stillgelegt und die Plakette abgekratzt. Grund: Gefährdung des Strassenverkehrs.Der Prüfer hatte mein vorderes Federbein durchschlagen und fälschlicherweise behauptet das ich die Hinterradbremse (Bremssattel) falsch angebaut hätte. Meine Maschine war in der selben Konfiguration vor 2 Jahren Nein selben TÜV und es gab keine Probleme. Nun kommt es. Ich bekam am Samstag ein Bussgeldbescheid mit der Aufforderung bis zum darauffolgenden Montag eine gültige TÜV Überprüfung vorzulegen. Kosten 35€ für das Mahnschreiben. Wenn ich dem nicht nachkomme würde mir eine Zwangsabmeldung (bis285€) angedroht. Habe mit der Behörde telefoniert und auf die mir vom TÜV gegebene Frist von einem Monat hingewiesen. Die wurde mir tatsächlich gewährt. Da bei mir die Nerven blank lagen habe ich mein Krad abgemeldet da ich den so entstandenen Druck abzubauen. Würde gerne gegen TÜV und Behörde vorgehen und die e5€ zurückfordern. Habe ich in diesem System überhaupt eine Chance?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:26

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Colette
    Am 20. Juni 2018 um 18:24

    Habe mich letzten September von meinem Freund getrennt. Sein Zweitwagen hatte ich vor 2 Jahren für 2 Monate benutzt, da ich kein Auto mehr hatte und ihn nach dem Kauf bei meiner Versicherung angemeldet. Ich bat ihm kurz nach der Trennung, das Fahrzeug umzumelden. Dies hat er nicht gemacht und im November wurde mir auch der Versicherungsbetrag automatisch wieder abgebucht. Ich habe leider keine Fahrzeugpapiere, noch Zugriff auf das Nummernschild und Fahrzeugbrief (er hatte das Auto ja gekauft). Bei der Zulassungsstelle haben die mir jetzt gesagt, ich könne das Fahrzeug nur Zwangsstillegen lassen, das kostet aber 300 EUR Gebühren. Mein Ex reagiert weder auf meine Anrufe noch auf Briefe und Mails – einmal hat er mich vertröstet, dass er das Auto sowieso bald verkaufen würde und dann abmelden wird… es passiert aber nix, was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:34

      Hallo Colette,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Lisa
    Am 14. Juni 2018 um 11:10

    Hallo,

    folgende Problematik ..
    Meine Cousine hat ihr Auto nicht auf die neue Adresse umgemeldet und daher ständig Post und Anrufe von der Zulassung bekommen. Vor 2 Wochen hat sie ausgemacht (da sie zwischendurch 1 woche im Urlaub war), das sie diese Woche vorbei kommt um das Auto umzumelden. Gestern Vormittag war es dann schon zu spät .. TÜV Plakette abgekratzt.

    Heute ist sie auf die Zulassungsstelle gegangen um die Kosten zu bezahlen und um das Auto wieder anzumelden.

    1. Problem: Sie hat damals aus freundlichkeit das Auto von ihrer Mutter auf sich schreiben lassen .. Laut ihrer Mutter wurde das KFZ abgemeldet, bei der Zulassung ist aber nie eine Abmeldung eingegangen, sodass seit Jahren schon Kosten aufgekommen sind und die Zulassungsstelle jetzt sagt, nein sie können ihr JETZIGES KFZ nicht wieder anmelden .. obwohl es doch zwei verschiedene Sachverhalte sind!?

    2. Problem: Da sie das KFZ auf Kredit bei der Bank gekauft hat und dieser noch nicht abbezahlt ist, bekommt sie die Zulassung Teil 2 nicht ausgehändigt was ich nicht nachvollziehen kann.

    Also was tun? Habt ihr eine Antwort?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:49

      Hallo Lisa,

      Ihre Cousine sollte einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich diesbezüglich von diesem beraten lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Jenny
    Am 6. Juni 2018 um 14:49

    Hallo ich hatte ein brief
    Bekommen für eine zwangsweise ausserbetriebsetzung eines unversicherten Fahrzeug jetzt war ich 3 wochen im urlaub und gestern wieder gekommen und der Brief ist am 30.5 angekommen wie lange ist die frist für die still legung habe geute morgen das geld an fie Versicherung überweisung und mit ihnen telefoniert und sagten sie schicken bei zahlungseingang sofort was zur Zulassungsstelle habe das auto nicht bewegt was soll ich jetut genau tuen möchte keinen Ärger kriegen ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:07

      Hallo Jenny,

      die Versicherung hat Ihnen mitgeteilt, dass diese die Zulassungsstelle informiert. Eine Zwangsabmeldung sollte damit abgewendet worden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Max
    Am 5. Juni 2018 um 22:45

    Hallo hab einen Brief bekommen ich soll die Kfz Steuer begleichen plus 2€ Säumniszuschlag, habe sofort gezahlt! Nur leider war der Brief 3 Wochen unterwegs, wahrscheinlich wegen eines Nachsendeantrags (ich befinde mich mitten im Umzug). Trotzt meiner sofortigen Zahlung wurde meine Plakette vorne Abgekratzt, ist mein Auto jetzt stillgelegt oder nicht??? Hab weder ein schreiben noch sonst irgendwas bekommen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:26

      Hallo Max,

      wurde das Fahrzeug entsiegelt, dürfen Sie damit nicht mehr fahren. Sie sollten sich schnellstmöglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Alex U.
    Am 25. Mai 2018 um 16:42

    Hallo, auch bei mir habe ich das KfZ verkauft ohne abzumelden. Da der Verkäfer ein bekannter ist habe ich nicht direkt die Zwangsabmeldung veranlasst. Dies hat nun die Zulassungsstelle getan – allerdings die Kosten an mich gestellt, obwohl wir Ihne den Kaufvertrag haben zukommen lassen und das Fahrezug mittlerweile auch Abgemeldet ist. Verkauf war im Januar, Zangsstillegung Anfang Mai und Verkaufsanzeige ein paar Tage danach.
    Ich bin der Meinung, der Käfer sollte das bezahlen, da er ja die Ab/Ummeldung versämt hat.
    Oder kann ich denn von der Zulassungsstelle in die Pflicht genommen werden, obwohl ich weder Besitzer noch Halter bin?

    Danke
    A.Unger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 15:17

      Hallo Alex,

      in Ihrem konkreten Fall lassen Sie sich bitte von einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Hans-Jürgen
    Am 11. Mai 2018 um 20:36

    Ich habe folgende Problematik: Ich habe ein KFZ, dass auf mich zugelassen ist. Die Versicherung läuft über meine Frau. Nun wollte ich, da wir derzeit in Trennung leben, das Fahrzeug auf mich versichern. Hierfür habe ich einen Antrag bei einer neuen Versicherung gestellt. Da ich mich mit meiner Frau darauf einigen konnte den bestehenden Vertrag noch bis zum 31.12.2018 laufen zu lassen, habe ich den Antrag bei der neuen Versicherung fristgemäß widerrufen (Doppelversicherung). Diesen Widerruf hat die Versicherung anscheinend ignoriert. Sie hat eine Meldung an die Zulassungsstelle gemacht und mir die Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt. Trotz nochmaligem Hinweis, hat die Versicherung nicht reagiert. Daraufhin habe ich die Versicherungsbeiträge zurückbuchen lassen. Nun meldet die Versicherung der Zulassungsstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Folge: Zwangsstilllegung. Der bisherige Versicherungsvertrag war und ist nicht gekündigt. Dies hat mir die Versicherung auch bestätigt. Meine Frage: Erhält die Zulassungsstelle bei Kündigung vom Versicherer eine Mitteilung? Da diese ja nicht vorliegt, hätte doch die Zulassungsstelle feststellen müssen, dass nach wie vor Versicherungsschutz besteht. Für Ihre Infos wäre ich Ihnen dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 10:18

      Hallo Hans-Jürgen,

      kommt es zu einem Wechsel der Versicherung, informiert der Versicherer die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Manfred
    Am 13. April 2018 um 12:49

    Hallo, habe von der Stadt eine Ordnungsverfügung zur Stilllegung meines Kfz erhalten, da kein Versicherungsschutz bestünde. Wie ich von der Versicherung erfuhr, wurde die Rechnung an eine andere (alte) Adresse versandt, also nicht die im Vertrag stehende Anschrift. Angeblich weil mal ein Brief zurück kam, wurde eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt gemacht und die haben wohl eine alte Adresse raus gegeben. Habe also nachweislich keine Rechnung, Mahnung etc. erhalten.
    Das fehlende Quartal wurde überwiesen und die Verfügung abgewendet. Allerdings bleiben die Kosten der Ordnungsverfügung nun an mir hängen oder kann ich diese bei der Versicherung geltend machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:21

      Hallo Manfred,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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