Keine Wallbox-Förderung der KfW mehr: Fördermittel sind ausgeschöpft
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 28. Oktober 2021

Wer sein E-Auto möglichst schnell und bequem zu Hause aufladen möchte, kommt um eine eigene Ladestation – eine sogenannte Wallbox – nicht herum. Für den Einbau einer solchen Station gab es seit Herbst 2020 Zuschüsse. Nachdem der Fördertopf aufgrund großer Nachfrage bereits zweimal aufgestockt werden musste, wurde das Programm nun gestoppt. Vorerst gibt es keine Wallbox-Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mehr, weil die finanziellen Mittel dafür komplett ausgeschöpft wurden.
800 Millionen Euro für insgesamt fast 890.000 private Ladestationen
Um die Attraktivität von E-Fahrzeugen zu erhöhen und mehr Menschen zum Umstieg auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu bewegen, setzt die Bundesregierung auf finanzielle Anreize. Unter anderem stellte die Bundesregierung einen Fördertopf zur Verfügung, mit dessen Mitteln der Ausbau privater Ladestationen beschleunigt werden sollte.
Hierbei handelte es sich um die Wallbox-Förderung der KfW. Diese startete im November 2020 mit Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro. Diese waren jedoch schnell ausgeschöpft, so dass der Fördertopf insgesamt zwei Mal aufgestockt werden musste, bis zuletzt eine Summe von 800 Millionen Euro erreicht wurde.
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und andere Gruppen konnten die Wallbox-Förderung der KfW in Höhe von 900 Euro beantragen, wenn diese eine Ladestation im privaten Bereich, z. B. in einem Carport oder einer Garage, anbringen ließen. Nun sind jedoch keine neuen Anträge mehr möglich, weil keine Fördermittel mehr vorhanden sind.
Ob es zukünftig eine erneute Möglichkeit geben wird, Zuschüsse zu beantragen, muss die neue Bundesregierung entscheiden. Bis dahin kann jedoch noch einige Zeit vergehen.
Was passiert, wenn Sie bereits einen Antrag auf die Wallbox-Förderung der KfW gestellt haben, dieser jedoch noch nicht bearbeitet wurde? Laut Angaben der KfW müssen sich betroffene Personen keine Sorgen machen. Noch laufende Anträge würden bearbeitet und bewilligt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt seien.
Weitere Förderung: Umweltbonus für den Kauf von E-Fahrzeugen
Möchten Sie ein E-Auto kaufen, können Sie vom sogenannten Umweltbonus profitieren. Die folgenden Zuschüsse sind dabei möglich:
Art des Fahrzeugs | Förderung |
---|---|
Reines Elektro-Fahrzeug (Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro) | 9.000 Euro |
Reines Elektro-Fahrzeug (Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro) | 7.500 Euro |
Plug-in-Hybrid (Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro) | 6.750 Euro |
Plug-in-Hybrid (Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis 65.000 Euro) | 5.625 Euro |
Plug-in-Hybride müssen jedoch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder
- sie können rein elektrisch eine Strecke von mindestens 40 Kilometern zurücklegen. Ab 2022 erhöht sich die erforderliche Mindestreichweite auf 60 Kilometer.
Die oben genannten Zuschüsse gibt es für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden. Zunächst war geplant, dass es den Umweltbonus nur bis Ende 2021 geben sollte. Im November 2020 wurde die Laufzeit jedoch bis Ende 2025 verlängert. Gute Nachrichten also für alle, die in den nächsten Jahren auf einen Stromer umsteigen wollen.