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AVAS beim Elektroauto: Warnsystem für Fußgänger

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: AVAS

Was ist AVAS?

Beim Acoustic Vehicle Alerting System – kurz AVAS – handelt es sich um ein akustisches Warnsystem, dass vor allem bei Elektroautos zum Einsatz kommt. Das System erzeugt künstliche Fahrgeräusche und dienst dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.

Wie funktioniert AVAS?

Mithilfe des akustischen Warnsystems AVAS werden bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen bei Geschwindigkeiten zwischen 0 und 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren künstliche Fahrgeräusche erzeugt. Dieses soll einen Rückschluss auf die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten des E-Autos ermöglichen.

Ist AVAS beim Elektroauto Pflicht?

Seit Juli 2021 muss jedes neu zugelassene E-Auto über AVAS verfügen. Eine Pflicht zum Nachrüsten älterer Modelle besteht allerdings nicht. Daher sind mittlerweile zahlreiche Fahrzeuge aus dem Bereich der Elektromobilität auf den Straßen unterwegs, die nicht mit einem entsprechenden Warnsystem ausgestattet sind.

AVAS beim E-Auto: Welche Vorschriften gelten?

Hat mein E-Auto AVAS? Das Acoustic Vehicle Alerting System ist bei Neuzulassungen seit Sommer 2021 Pflicht.
Hat mein E-Auto AVAS? Das Acoustic Vehicle Alerting System ist bei Neuzulassungen seit Sommer 2021 Pflicht.

Da beim Elektroauto kein Kraftstoff verbrannt wird, sind diese Fahrzeuge – vor allem bei geringem Tempo – nahezu geräuschlos unterwegs. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Fußgänger kann dies allerdings gefährlich sein, die Orientierung im Straßenverkehr erschweren und ggf. zu Unfällen führen. Wichtig sind die akustischen Signale der Fahrzeuge ebenso für Kinder, Senioren oder Radfahrer. Aus diesem Grund müssen alle neu zugelassenen, geräuscharmen Fahrzeuge, zu denen vor allem Hybrid- und Elektroautos zählen – seit Juli 2021 mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein.

Die gesetzlichen Regelungen dazu ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 540/2014, die sich mit dem Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen beschäftigt. Die Vorschriften zum akustischen Warnsystem finden sich in Anhang VIII. Demnach müssen automatische Schallzeichen bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren erzeugt werden.

Bei älteren Elektroautos ließ sich AVAS noch deaktivieren. Die Fahrzeuge verfügen entsprechender Schalter, der das Warnsystem bis zum nächsten Neustart pausiert. Bei Modellen, die eine Neuzulassung nach dem Juli 2021 erhalten, lässt sich AVAS nicht mehr abschalten.

Bei älteren E-Autos lässt sich AVAS meist nachrüsten, eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht.

Wie klingt ein Elektroauto mit AVAS?

Die EU-Verordnung informiert sowohl über die Art als auch die Lautstärke des Schallzeichens. So heißt es in der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 in Anhang VIII unter Nr. 3:

Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.

Futuristischer Sound für E-Autos: Das Acoustic Vehicle Alerting System macht es möglich.
Futuristischer Sound für E-Autos: Das Acoustic Vehicle Alerting System macht es möglich.

Demnach soll anhand des Fahrgeräuschs erkennbar sein, ob das Elektroauto gerade beschleunigt, abbremst oder mit gleichbleibender Geschwindigkeit fährt.

Einheitlich Vorgaben, wie ein E-Auto konkret klingen muss, gibt es aber nicht. Die Hersteller haben demnach die Möglichkeit, für ihre Modelle individuelle und wiedererkennbare Sounds zu kreieren. Allerdings müssen sie sich dabei an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten.

So darf das vom AVAS erzeugte Geräusch nicht lauter sein als ein ähnliches Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor. Konkret bedeutet dies, dass das akustische Signal zwischen 56 und 75 Dezibel laut sein muss. Das Geräusch ist damit lauter als Brummen eines Kühlschranks (55 Dezibel) und leiser als der Schleudergang einer Waschmaschine (75 Dezibel).

Zudem soll das Geräusch einem Verbrennungsmotor ähneln, weshalb stark abstrakte Töne oder Naturgeräusche untersagt sind. Die meisten Hersteller haben sich bislang für einen futuristischen, surrenden Klang entschieden.

Übrigens! Sind Sie mit mehr als 20 km/h unterwegs, ist es in der Regel nicht mehr notwendig, beim Elektroauto ein Fahrgeräusch mittels AVAS zu erzeugen. Denn bei diesem Tempo ist das Fahrzeug aufgrund der Abrollgeräusche der Reifen deutlich zu hören.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. Uwe
    Am 24. März 2024 um 18:01

    Bei uns in der Straße hat ein Nachbar einen Hyundai Santa Fe. Dieses E-Fahrzeug erzeugt “dong, dong Klänge”. Leider wird dadurch sehr häufig unser Schlaf morgens oder nachts gestört. Oftmals auch bei geschlossenem Fenster.
    Kann dieser nervige Ton verändert werden, da die Lautstärke niemals einem fahrendem PKW in absolut geringer Geschwindigkeit entspricht. Muss der Hersteller eventuell eine Korrektur vornehmen? Wenn ja, wo steht das geschrieben?

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