A2-Führerschein: für alle, die schnelle Motorräder fahren wollen
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Führerscheinklasse A2: Die Weiterführung von A1

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen. Um Geld zu sparen, lohnt sich auch die Absolvierung beider Führerscheinklassen parallel.
Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können. Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre. Wie Sie den A2-Schein erweitern und welche Kosten bei der Führerscheinklasse A2 auf Interessierte zukommen, finden Sie hier im Detail erklärt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A2-Führerschein
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.
Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Welche Kosten Sie für den Motorradführerschein der Klasse A2 etwa einplanen sollten, können Sie hier nachlesen.
A2-Führerschein: Welches Motorrad kann ich fahren?
Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:
- Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleitung nicht mehr als 70 kW betragen
- Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg
Ein Motorrad laut A2-Führerschein darf also lediglich maximal 48 PS vorweisen. Wer ein schnelleres Modell fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A. Seit Januar 2013 ist ein zusätzliches Merkmal in einer EU-Richtlinie definiert worden. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht 0,2 übersteigen.
Beispiel: Wer ein Motorrad mit einer Leermasse von 150 kg führt, muss auf die Leistung achten. Diese darf 30 kW nicht überschreiten.
Da die Motorleistung laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gesetzlich auf 35 kW beschränkt ist, darf also im Umkehrschluss die zulässige Leermasse des Kraftfahrzeugs 175 kg nicht unterschreiten.
Voraussetzungen für den Führerschein Klasse A2
Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten. Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist für den Direkteinstieg jedoch nicht erforderlich.
Der Sehtest
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden. Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Sollte diese vorliegen, muss der Sehtest nicht von einem Optiker durchgeführt werden.
Wer einen Sehtest machen lassen möchte, muss einen Personalausweis mitnehmen.
Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen. Trägt der Antragssteller bereits eine Brille und erreicht diesen Wert, wird dies auf der Optikerbescheinigung eingetragen.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. (Anlage 6 FeV)
Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen. Außerdem wird auf dem Führerschein vermerkt, dass er beim Führen eines Fahrzeugs eine Sehhilfe tragen muss.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den A2-Führerschein
Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Mit theoretischen Grundlagen und praktischen Übung soll so gewährleistet werden, dass der Fahrschüler Verletzte in Folge eines Unfalls versorgen kann.
Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt. Hiervon sind Personen laut § 19 FeV ausgeschlossen, die
- ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung vorweisen können bzw. einen ähnlichen Nachweis über eine im Ausland erworbene Ausbildung,
- ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie beispielsweise Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r vorzeigen können,
- eine Bescheinigung über eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer vorlegen sowie
- einen Nachweis über eine Ausbildung im Sanitäts- oder Rettungsdienstbereich sowie eine Ausbildung als Rettungsschwimmer vorweisen können.
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Nachdem der Erste-Hilfe-Kurs sowie der Sehtest positiv absolviert wurden, können Sie sich eine Fahrschule aussuchen. Sobald die Entscheidung gefallen ist und die Fahrschule noch freie Kapazitäten für den Wunschtermin hat, können Sie sich anmelden.
Sobald auch dies abgehakt ist, kann die freie Zeit vor den Fahrschulkursen für den A1-Führerschein genutzt werden, um zur zuständigen Behörde, beispielsweise der Fahrerlaubnisbehörde, zu gehen und alle wichtigen Unterlagen abzugeben. Dies muss erledigt werden, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen. Aus diesem Grund nennt sich das auszufüllende Dokument “Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis”. Der Fahrschüler muss neben einem Dokument, welches seine Personendaten und Anschrift im Inland ausweist, auch den Namen der Fahrschule angeben. Außerdem gibt der baldige Besitzer vom Motorradführerschein A2 alle Bescheinigungen zum Sehtest und dem Erste-Hilfe-Kurs ab.
Neben diesen Dokumenten darf auch das Passbild nicht fehlen. Dieses muss nach den biometrischen Vorgaben fotografiert worden sein und ist dann auf dem zukünftigen EU-Führerschein zu sehen.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde kann auch gleich eine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragt werden, sofern sich der Fahrschüler neben der Führerscheinklasse A2 auch für eine weitere Klasse entscheidet und sich in dieser ausbilden lassen will.
A2-Führerschein: Der Aufstieg von A1 über A2 zu A
Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden. Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. Dies ist seit 2013 neu geregelt und wird durch § 15 Absatz 3 der FeV folgendermaßen definiert:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
- die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
- die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist (Aufstieg). (§ 15 Absatz 3 FeV)
Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen. Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen. Der Fahrlehrer entscheidet dies individuell nach den Fähigkeiten des Fahrschülers.
Aufstieg für alte Motorradklassen
Personen, die einen Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 erhielten, müssen auch nur noch eine praktische Prüfung ablegen, um ein 35 kW-Motorrad fahren zu können und die Führerscheinklasse A2 zu erwerben.
Dies gilt auch für alle, die einen alten Führerschein der Klasse 4 besitzen. Hier genügt lediglich die Praxisprüfung.
Der Einstieg zum Motorradführerschein A2
Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Wer einen A1-Führerschein mit 16 Jahren erlangt hat, benötigt lediglich eine praktische Prüfung nach mindestens zwei Jahren, um auf A2 zu erweitern.
Der Theorieunterricht und die Prüfung
Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Ist der A2-Führerschein lediglich eine Erweiterung, also wird diese Klasse parallel zu einer anderen absolviert, beträgt der Grundstoff der Theorie nur 6 Doppelstunden.
Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf. Ist der Motorradführerschein A2 lediglich eine Erweiterung wird die Prüfung auf 20 Fragen verkürzt, wobei maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden dürfen.
Der Praxisunterricht und die Prüfung
Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Diese setzen sich zusammen aus:
- 5 x Überlandfahrten (Kraftfahrstraßen, Landstraßen),
- 4 x Autobahnfahrten sowie
- 3 x Nachtfahrten.
Wer nach zweijährigem Vorbesitz von A1 zu A2 erweitern möchte, benötigt keine praktische Ausbildung. Jedoch muss sich der Fahrlehrer vor der Praxisprüfung von den notwendigen Kenntnissen des Bewerbers überzeugen und kann so einige Übungsfahrten anordnen.
Die praktische Prüfung muss laut Anlage 7 der FeV folgende Grundaufgaben aufweisen:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit,
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
- Ausweichen ohne Abbremsen,
- Ausweichen nach Abbremsen. (Anlage 7 FeV)
Alternativ muss der Fahrschüler einen Slalom oder langen Slalom fahren sowie mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus fahren, Stop and Go zeigen oder eine Kreisfahrt absolvieren. Wer von A1 auf A2 erweitert, muss diese alternativen Aufgaben nicht vorzeigen. Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Wer erweitert, muss lediglich 4 Aufgaben bewerkstelligen.
Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2. Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bei beiden Wegen 25 Minuten. Die Prüfungszeit verkürzt sich auch auf 40 Minuten, wenn der Fahrschüler bereits einen A2-Führerschein besitzt, jedoch eine Prüfung auf einem Kraftrad ohne Schaltgetriebe abgelegt hat und nun eine Prüfung auf einem Motorrad mit Schaltgetriebe durchführt.
Führerschein A2: Kosten, die Sie einkalkulieren sollten
Die Zeitschrift “Auto Motor und Sport” testete den neuen A2-Führerschein. Motorrad fahren wird damit leicht gemacht, war das Ergebnis. Um die Fahrprüfung zu bestehen, genügten laut Zeitschrift bereits sechs Doppelstunden Fahrpraxis in der Fahrschule. Damit ist der A2-Führerschein für ein 35 kW-Motorrad günstiger als die Klasse A. Sogar nur die Hälfte soll der A2-Führerschein kosten.
Natürlich müssen Kosten für den Führerschein A2 einberechnet werden, die noch vor der Fahrschule entstehen. Der Sehtest schlägt etwa mit 6 bis 7 Euro zu Buche, der Erste-Hilfe-Kurs mit etwa 15 bis 30 Euro und das Passbild gibt es für 5 bis 15 Euro.
Die Fahrschule erhebt meist eine Anmeldegebühr, welche etwa zwischen 60 und 200 Euro liegt. Die Übungsmaterialien kosten für den A2-Führerschein etwa 20 bis 30 Euro. Einige Fahrschulen sind jedoch schon auf digitale Übungen umgestiegen, sodass diese Kosten entfallen können. Eine Übungsfahrt in der Fahrschule beträgt etwa 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten sind jedoch teurer und belaufen sich auf 40 bis 60 Euro. Der Motorradführerschein A2 verursacht auch Kosten, die bei den Prüfungen anfallen. Diese können wie folgt aussehen:
- Theorieprüfung: ca. 20 – 80 Euro
- Praxisprüfung: ca. 80 – 180 Euro
- TÜV-Gebühr Theorieprüfung: ca. 40 – 50 Euro
- TÜV-Gebühr Praxisprüfung: ca. 100 – 120 Euro
Außerdem erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins, welche zwischen 30 und 50 Euro beträgt. Diese Gebühr ist nur dann zu entrichten, wenn es sich um die Erstausstellung des Führerscheins handelt.
Einordnung in die EU-Führerscheinklassen
Mit der Einführung 16 neuer Fahrerlaubnisklassen im Januar 2013 erlebten auch die Klassen für Motorräder einen Wandel. Insgesamt gibt es vier: AM, A1, A2 und A.
Die Führerscheinklasse AM entstand aus den ehemaligen Klassen S und M. Diese definiert folgende Fahrzeuge:
- Fahrräder mit Hilfsmotor mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Mokicks und Mopeds (auch mit Beiwagen) mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Kleinkrafträder mit drei Rädern mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Die Führerscheinklasse A1 kann bereits mit 16 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und einem Hubraum bis zu 125 ccm
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung von maximal 15 kW
Die Klasse A ist die “schwerste” Klasse für Motorräder und definiert folgende Typen:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und einer Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung mit mehr als 15 kW
- Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von mehr als 15 kW
Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (Mindestalter: 16 Jahre) und A (Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre). Er bildet den “Zwischenschritt” zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW. Außerdem schließt der Motorradführerschein A2 die Klassen AM und A1 ein.
Der alte A2-Motorradführerschein
Bevor die neue Richtlinie in Deutschland wirksam wurde, hieß die heutige Klasse A2 Motorradklasse A beschränkt und A unbeschränkt.
A beschränkt
Wie der Name es schon verrät, definiert diese Klasse ausschließlich beschränkte Motorradmodelle. Das bedeutet, dass die Maschine in Motorkraft und Gewicht begrenzt ist. Das Verhältnis von Leistung und Leergewicht musste 0,16 kW/kg betragen. Die Leistung der Motorräder musste auf 25 kW begrenzt sein. Wer das 25. Lebensjahr vollendet hatte, durfte dann die Klasse A unbeschränkt fahren. Das Mindestalter für A beschränkt betrug 18 Jahre.
A unbeschränkt
Nach dem 25. Geburtstag durften alle Besitzer eines Führerscheins per Direkteinstieg A beschränkt mit unbeschränkten Krafträdern fahren. Sie brauchten auch keine praktische Prüfung, um diesen Führerschein zu erlangen. Dieses System nannte sich “Stufenführerschein“.
Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 erneuert werden. Dabei bedarf es lediglich eines neuen Passbilds und einer Verwaltungsgebühr. Alle neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre ausgewechselt werden. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, auf dem A beschränkt vermerkt ist, bekommt bei einem Austausch die Führerscheinklasse A2 vermerkt. A unbeschränkt ist mit der neuen EU-Klasse A gleichzusetzen.
Beachten Sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Umtauschfristen. Diese können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:
Führerscheine, welche vor dem 1. Januar 1989 erworben wurden, sind mit anderen Führerscheinklassen ausgezeichnet: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Die Klasse 1a ist gleichbedeutend mit dem A2-Führerschein. Wer also seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein tauscht, bekommt die Führerscheinklasse A2 vermerkt. Mit der alten Klasse 1b kann durch eine verkürzte praktische Prüfung der Führerschein A2 schneller erworben werden.
Hallo Bußgeldkatalog.org,
Ich besitze nun seit knapp einem Jahr die Führerscheinklasse A1. Ich werde demnächst 18.
Wenn ich jetzt den Führerschein für A2 mache, müsste ich dann das ganze Programm machen, also mit den gesamten Fahr-, Theoriestunden und Kosten?
Hallo Dani,
sobald Sie zwei Jahre im Besitz Ihres A1 Führerscheins sind, können Sie – ohne weitere Fahrstunden zu nehmen – eine Prüfung bei Ihrer Fahrschule machen, und erhalten dann den A2 Führerschein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich (52) habe den alten 4 Führerschein vor dem 01.04.1980 in Ffm gemacht, bin dann ca 30 Jahre mit 125ccm unfallfrei durch die Gegend gefahren und seit einiger Zeit mit einer offenen 125ccm unterwegs. Ich möchte jetzt umsteigen auf 48PS. Muss ich trotzdem noch eine Prüfung ablegen? Ich lebe aber in Österreich.
Merci
Hallo Tom,
bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung und lassen Sie dort diesen Fall klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe gleich 2 Fragen.
A1 ist ohne Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch auf 11kw begrenzt.
Bei Zulassung der Maschine vor 2013 entfällt die Gewichtsklausel. Fällt somit auch die KW-Grenze?
Stimmt es, das man mit 18 und Klasse A1 eine 125 mit offener Leistung (z.B.: 29PS) fahren darf?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus
Hallo Gino,
hier können Sie alles zum A1-Führerschein lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich habe vor einem Jahr meinen A2 gemacht und kann somit nächstes Jahr die Prüfung für den A-Schein machen.
Hierzu meine Frage zu der ich bisher leider keinerlei Informationen finde:
Gibt es einen Prüfungsablauf für A2 auf A? Die klassische Motorradprüfung beinhaltet ja auch Grundaufgaben und vordefinierte Regelungen … gibt es so etwas auch für die Prüfung zum offenen fahren? (Oder muss man lediglich 40 Minuten in der Gegend herumfahren und dem Prüfer zeigen das man auch mit mehr als 48 PS umgehen kann?)
Vielen Dank vorab!
Beste Grüsse
Hallo,
über die Prüfungsinhalte kann Sie am besten Ihr Fahrlehrer informieren. Mit ihm bereiten Sie sich ja auch auf die Prüfung vor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe den Aufstieg von A 1 zu A 2 gemacht. Bei der Prüfung der Elemente ( fahren mit 50 km/h, abbremsen auf 30 km/h ausweichen und geradeaus weiterfahren behauptete der Prüfer es seien keine 50 km/h gewesen mal so vom hinschauen. Beim zweiten Versuch das noch einmal. Laut Tacho waren es aber 50 km/h. Fazit nicht bestanden. Ich habe dann einen anderen Pruefer verlangt und da hat es beim ersten mal mit dem gleichen Motorrad sofort geklappt. Also man sollte sich über den Prüfer vorher informieren man kann ihn ja ablehnen. Es geht letztendlich so um die 200,- €.
Hallo leider lese ich deinen Eintrag erst heute,
mir ging es alter Führerschein klasse 4 , Aufstieg der Prüfer 1 hatte einen Haß auf
die Motorrad fahrer die den Aufstieg machen und liegt im Krach mit der FAhrschule,
Ergebnis durchgefallen , dann beim zweiten mal sofort durch der prüfer war ok,
Liegengelassen habe ich dabei 210 euro Prüfungsgebühr und 2 x 80 eur Fahrstunden ohne Grund
macht 390 eur höhere Kosten also es lohnt sich vorher nachzufragen was mit dem Prüfer so los ist
leider , dumm gelaufen,… aber so zahlt man halt Lehrgeld…
ich besitze den alten B Führerschein vor 1980 und fahre seit 12 Jahren einen 125er Roller mit Kl. A1.
Ich muß also nur eine Prüfung ablegen, was ist aber mit Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs? Mein Fahrlehrer ist sich da unsicher…
Hallo Traudel,
bei Unsicherheit sollten Sie einen Sehtest und einen Erste-Hilfe Kurs machen. Ein Sehtest ist nicht teuer und schnell gemacht, und das Wissen, das Sie im Erste-Hilfe Kurs erwerben, kann Leben retten!
Ihre Führerscheinzulassungsstelle kann Ihnen sagen, ob Sie verpflichtet sind, vor der Erteilung eines bestimmten Führerscheins weitere Dokumente einzureichen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.org,
ich besitze seit ende Oktober letzten Jahres den Führerschein B und möchte nun, da ich 18 Jahre alt bin den A2 machen. Muss ich nun 16 Theorie- und 12 Praxisstunden machen?
Hallo,
Sie benötigen 16 Doppelstunden Theorie. Es könnte sein, dass sich diese Anzahl reduzieren lässt, wenn Sie parallel eine andere Führerscheinklasse machen. Dazu kommen 12 Sonderfahrten (jeweils 45 Minuten) sowie eine vom Fahrlehrer festgelegte Anzahl an Übungsfahrten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich besitze seit einem Jahr den Führerschein A2. Die zweite Prüfung zum Aufstieg in die Klasse A ist für mich nicht ganz nachzuvollziehen,da ich die Prüfung schon einmal gemacht habe. Gibt es vielleicht schon Überlegungen dieses wieder zurückzunehemen und den Aufstieg zur Klasse A(ohne Prüfung) wie früher durchzuführen.
Hallo,
dazu ist uns derzeitig nichts bekannt. Am besten wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihre Fahrschule.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Upgrade alter FS 1b auf A2
Ich besitze seit Mitte der 80er den FS 1b und möchte nun wieder auf zwei Rädern die Welt erkunden. Deshalb habe ich mich für den FS A2 angemeldet. Soweit so gut. Nun lese ich auf Ihrer Seite, das ich mit dem alten 1b Motorräder der Klasse A2 fahren darf??? Handelt es sich hierbei evtl um einen Tippfehler? Bisher ging ich davon aus, daß ich damit lediglich Fahrzeuge der Klasse A1 fahren darf?
Außerdem: das bereits vorhandene Motorrad hat ein Leergewicht von 278 kg. Darf ich das mit 48 PS bzw 35 kw fahren?
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung
Hallo Frau Wurm,
tatsächlich ist uns da ein kleiner Tippfehler unterlaufen. Mit Ihrem 1b-Führerschein dürfen Sie lediglich A1-Zweiräder fahren. Durch eine verkürzte Praxisprüfung können Sie aber den A2-Führerschein schneller erwerben.
Die neue Regelung sieht vor, dass das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nur 0,2 betragen darf. Sie müssen also das die kW-Anzahl durch das Leergewicht Ihres Motorrads teilen. Ist die Zahl größer als 0,2 dürfen Sie dieses Zweirad nicht mit Ihrem A2-Schein bedienen. Beträgt das Leergewicht also 278 kg und die Leistung 35 kW, kommen Sie auf ein Verhältnis von 0,13 kW/kg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hatte ne Frage ich mache gerade den führerschein a2 und darf ja nur von 70 kW auf 35 kW drosseln aber stimmt das wen die Drosselung von wi. Motorrad was vor 2017 gedrosselt ist und Ausgangs ps über 100 ps also über 70 kW das ich die fahren darf auf 48 ps wen die tüv berihte dabei sind weil das ein junger Mann letztes Mal zu mir gesagt hat wen die Drosselung vor 2017 gemäht worden ist und was kann passieren wen ich ein größeres motorrad fahre aber auf 38 ps gedeosselt ist aber Ausgang ps über 100 hat und ich die trd gedeosselt habe und alles nachweiß Bar ist ?
Hallo Sven,
die Ausnahmeregelung gilt nur für Inhaber des A2-Führerscheins, welche den Schein vor dem 27.12.2016 erworben haben – dies trifft auf Sie nicht zu. Führen die Fahrzeuge, zu welchen Sie laut Führerschein nicht berechtigt sind, begehen Sie die Straftat “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Hierfür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich besitze seit ueber 20Jahren den PKW-Fuehrerschein.
Nun moechte ich auch den Motorad-Schein A2 machen.
Was bedeutet das fuer mich Lehrgangs und auch Kostenmeassig?
Guten tag , ich habe bal den A2 führerschein und habe mir eine alte maschiene zu gelegt wo der verkäufer und viele andere bejaat haben das ich diese maschine fahren kann
diesse ist auf 48 ps gedrosselt anschlags drosslung
und hat aber offen 98 ps
es handelt sich um das Motorrad ( Yzf 750 R )
wie ist das jetzt eigentlich ich habe vor ein paar tagen gelesen das die ps zahl auf 95 herunter gesetzt wurden ist “Mal wieder”
gibt es da eine tollerantz die sagt das ich meine maschiene trotzdem fahren kann wegen 3 ps mehr ??
oder eine geringe geldstraffe wen ich in eine kontrolle kommen würde ??
oder wie sieht es aus
( !! und würde es eine changse geben das ich trotzdem Mein motorrad weiter fahren kann !! )
MFG Lucas :D
Hallo Lucas,
mit dem A2-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind, führen. Die Grenze liegt genau bei 70 kW, eine Toleranz wird in der Regel nicht eingeräumt. Unter Umständen kann Ihnen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,
ich stehe vor der selben Frage und habe mich Rechtlich erkundigt. In § 76 FeV steht folgendes geschrieben:
§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Da ich in diesen Zeitraum falle nun die Frage, ob es wieder eine Gesetzesänderung gab die diesen – nennen wir es – Bestandsschutz verwirft, oder ob dieser tatsächlich noch greift. Demnach dürfte ich jede beliebige Maschine, solange sie Unter 35 kW und das entsprechende Leistungsgewicht hat, fahren, da ich meinen Führerschein in diesem Zeitraum bereits hatte.
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian F.
Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team
Zu dem Thema habe ich auch eine Frage ich besitze seit juni 2016 den A1 Führerschein und jetzt auch den A2 Führerschein.
Und Frage mich Jetzt ob für mich das mit dem neuen drosselz Gesetz zählt.
Denn wie Maximilian ja in dem Auszug des Gesetzestextes zetiert steht da ja nur das es für alle zählt die einen Führerschein unter 35 kw bis zum 27 Dezember 2016 bessesen haben.
Und der A1 Führerschein hat ja weniger als 35 kw.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Maximilian,
der von Ihnen zitierte Bestandsschutz entstammt der aktuellen Fassung der Fahrerlaubnis-Verordnung und ist somit in Kraft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wenden Sie sich mit dieser Anfrage an Ihre örtliche Fahrschule. Die Preise für Fahrstunden sind sehr unterschiedlich, weswegen wir Ihnen diesbezüglich keine Prognose anbieten können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org