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EU- und Lkw-Führerschein verlängern: Wie geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

So gelingt die Führerscheinverlängerung von Klasse 2, C1, C1E, C und CE

Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?
Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?

In Deutschland sind 2,7 Millionen Lastkraftwagen zugelassen. Die Zahl steigt stetig. Lkw und ihre Fahrer sind wichtig – immerhin wollen die Deutschen ihre Güter und Lebensmittel kaufen und diese kommen nun mal per Lkw zum Geschäft oder Lebensmittelmarkt. Da Lkw jedoch in der Regel größer und schwerer als normale Pkw sind, wird ihnen auch ein höheres Risiko zuteil.

Denn sobald ein Lastkraftwagen in einen Unfall verwickelt wird oder gar einen verursacht, können die Auswirkungen verheerend sein. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat sprach mit einer Diplom-Psychologin von der Bundesanstalt für Straßenwesen, welche die größten Risikofaktoren während einer dreimonatigen bundesweiten Datenerhebung untersuchte. Die häufigste Unfallursache war dabei eine nicht angepasste oder zu hohe Geschwindigkeit seitens der Lkw; darauf folgte Übermüdung oder Ablenkung der Fahrer.

FAQ: Führerschein verlängern

Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?

Seit 2013 besitzen alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Alle Führerscheininhaber müssen ihren Füherschein zukünftig verlängern lassen. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E grundsätzlich verlängern lassen.

Wann muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?

Der EU-Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. Als Inhaber eines Bus– oder Lkw-Führerscheins müssen Sie diesen alle 5 Jahre verlängern lassen.

Was ist für die Verlängerung des Führerscheins nötig?

Für die Verlängerung des EU-Führerscheins benötigen Sie ein aktuelles Passfoto, den Personalausweis und den alten Führerschein. Lkw– und Busfahrer brauchen eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens und die körperliche und geistige Eignung.

Maßnahme gegen Risikogruppe

Nicht nur die Bundesanstalt für Straßenwesen versucht, gegen dieses hohe Risiko vorzugehen. Auch die Gesetze und Verordnungen in Deutschland möchten diesem negativen Trend entgegenwirken. Aus diesem Grund sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE nur noch befristet gültig. Diese Regelung trat am 1. Januar 1999 in Kraft. So müssen Fahrer den Lkw-Führerschein verlängern lassen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt, welche Fristen für die Führerscheinverlängerung gelten.

Die Verlängerung vom Führerschein betrifft jedoch nicht nur Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse. Auch normale EU-Führerscheine (Scheckkartenführerscheine), die nach dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, besitzen nur noch eine begrenzte Gültigkeit. Doch auch Dokumente, die vor dem Stichtag ausgegeben wurden, bedürfen einer Verlängerung. Dies ist jedoch von der Maßnahme für Lkw-Führerscheine zu unterscheiden. In einem späteren Kapitel soll diese Führerscheinverlängerung beschrieben werden.

Neben der Führerscheinverlängerung für Lkw-Fahrer gibt es zudem eine weitere Regelung, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sowie in der gleichnamigen Verordnung (BKrFQG und BKrFQV) festgeschrieben wurde. Dabei handelt es sich um eine Grundqualifikation sowie eine Weiterbildungsmaßnahme, an denen Berufskraftfahrer teilnehmen müssen.

Auch diese Bestimmung soll die Lkw-Unfallstatistik und vor allem die Anzahl der verletzten oder gar getöteten Personen im Straßenverkehr reduzieren. Diese sogenannten Module oder Unterrichtsstunden müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre absolvieren, um die Schlüsselnummer 95 auf ihrem Führerschein zu erhalten. Im Nachfolgenden sollen alle Arten, wie Fahrer ihren Lkw-Führerschein verlängern können, erklärt werden.

Normalen EU-Führerschein verlängern

Dieser Text behandelt hauptsächlich den Lkw-Führerschein sowie dessen Klassen. Nach einer neuen Verordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft trat, müssen die neuen EU-Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument erneuert; die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen.

Wer aber noch ein altes Dokument besitzt, was vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurde, ist dennoch von der Verlängerung vom Führerschein betroffen. Er hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um den EU-Führerschein zu verlängern. Um die Behörden nicht zu überfordern, wenn Millionen von Führerscheinen gleichzeitig umgetauscht werden, gibt es jedoch je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gesonderte Stichtage, bis zu denen Sie ihn umtauschen lassen müssen.

Wie diese Umtauschfristen aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Für den Umtausch benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie natürlich Ihren alten Führerschein.

Lkw-Führerschein: Verlängerung und Frist im Gesetz

Wie bereits erwähnt, benennt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einige Paragraphen zur Führerscheinverlängerung für Lkw- und auch Bus-Fahrer. Dort heißt es zum Beispiel in Paragraph 23 zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,
  3. Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

(Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 FeV)

Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind
Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind

Das bedeutet also, dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen. Die Klassen C und CE sind nicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Ferner müssen sie Sie alle fünf Jahre verlängern, während wiederum die Klassen C1 und C1E erst nach dem 50. Geburtstag für jeweils fünf Jahre verlängert werden müssen.

Bei den Bus-Fahrerlaubnisklassen ist das Prozedere das gleiche wie bei C und CE: Die Klassen werden nach fünf Jahren ungültig und müssen neu beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht die komplette Fahrerlaubnis ungültig wird.

Lkw-Führerschein abgelaufen: Darf ich noch Lkw fahren?

Zuerst ist abzuklären, wie Sie merken, wann der Führerschein abläuft und Sie ihn verlängern müssen. Die FeV beschreibt dazu folgende Regelung:

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. (Quelle: § 23 Abs. 1 S. 2 FeV)

Ab diesem Tag beginnt die Frist abzulaufen. Möchten Sie den Lkw-Führerschein verlängern, gilt diese Regelung nicht mehr. Das bedeutet, dass die Verlängerung um fünf Jahre nicht ab dem Tag der Bearbeitung gilt, sondern dann, wenn die Klasse offiziell abläuft. Doch auch hier gibt es Unterschiede:

  • Verlängerung kürzer als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist läuft ab dem offiziellen Ablaufdatum auf dem Führerschein ab
  • Verlängerung länger als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist beginnt ab Beantragungsdatum der Verlängerung

Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie lediglich die Klasse noch einmal neu beantragen müssen. Es ist also keinesfalls so, dass Sie die Fahrerlaubnis komplett neu absolvieren müssen – also Fahrschule inklusive Prüfungen. Wer einen Lkw-Führerschein besitzt und die Verlängerung beantragt, muss in der Regel die gleichen Dokumente mitbringen bzw. ausfüllen, die auch bereits bei der Erstausstellung nötig waren.

Ist der Lkw-Führerschein also abgelaufen, dürfen Sie selbstverständlich noch andere Klassen fahren. Denn im Gegenteil zu C1 und C mit ihren jeweiligen Anhängerklassen gilt beispielsweise die Fahrerlaubnisklasse B oder A1 unbegrenzt. Sie muss nicht erneuert bzw. verlängert werden. Entscheiden Sie sich also dafür, den Lkw-Führerschein einfach auslaufen zu lassen, dürfen Sie weiterhin andere Fahrzeuge fahren – jedoch keine Lkw mehr.

Führerschein für den Lkw nicht verlängern und dennoch Lkw fahren

Davon ist dringend abzuraten! Denn das Fahren mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Dies gilt als Straftat, weshalb bei diesem Vergehen kein Bußgeld als Bestrafung in Betracht kommt.

Denn im Rahmen von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Zudem macht sich nicht nur der Fahrer haftbar. Auch der Halter kann kann sich hierbei strafbar machen. Denn laut Absatz 1 Nummer 2 wird auch derjenige bestraft, der “als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.

Begeht ein Fahrer diese Tat mehrmals, kann es auch dazu kommen, dass das Gericht das Fahrzeug, mit dem die Tat begangen wurde, eingezogen wird. Auch in besonders schweren Fällen ist dies möglich – die Wiederholung ist also nicht obligatorisch.

Möchten Sie den Lkw-Führerschein C1, C1E, C oder CE nicht verlängern, gibt es keine Frist, bis zu der Sie noch Lastkraftwagen führen dürfen. Ist das Ablaufdatum gekommen, verfällt somit die Erlaubnis, Lkw der jeweiligen Klasse zu bedienen.

Haben Sie Ihren Lkw-Führerschein jedoch vor dem 1. Januar 1999 erhalten, sind Sie noch bis zum 50. Lebensjahr von der Führerscheinverlängerung verschont. Dies betrifft vor allem C- und CE-Besitzer. Die Fahrerlaubnisklassen erlöschen grundsätzlich, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres den Lkw-Führerschein verlängern.

Lkw-Führerschein vor Jahren abgelaufen – und nun verlängern

Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen
Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen

Eine Führerscheinverlängerung müssen Lkw-Fahrer nicht direkt im Anschluss an den Ablauf tätigen. Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, beispielsweise den CE-Führerschein nicht zu verlängern. Zwischen dem Ablauf und der Verlängerung können also auch Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre liegen.

Doch Vorsicht! Die Führerscheinstelle prüft individuell, ob Sie zum Fahren der Fahrzeuge in der beantragten Klasse geeignet sind. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Jahre schon keine Lkw mehr gefahren sind, kann es vorkommen, dass die Behörde verlangt, dass Sie noch einmal eine Fahrschulprüfung absolvieren müssen.

Je nach individuellem Fall muss nur die positive Teilnahme an der praktischen Prüfung vorgelegt werden; manchmal genügt dies nicht und so muss der Fahrer auch die Theorieprüfung ablegen. Meist sind hierfür noch Fahrschulunterrichtsstunden vonnöten.

Vor einiger Zeit gab es eine Regelung, die eine Zwei-Jahres-Frist bestimmte. Sie besagte, dass ein Verkehrsteilnehmer eine erneute Fahrerlaubnisprüfung absolvieren musste, wenn er länger als zwei Jahre nicht mehr ein Kraftfahrzeug in der Klasse fuhr, die er nun wieder beantragte. Diese Regel ist nun aber weggefallen. Jede Behörde legt hier einen anderen Zeitrahmen fest. Der Rhein-Erft-Kreis beispielsweise, welcher bei Köln in Nordrhein-Westfalen liegt, geht bei etwa sieben Jahren ohne Fahrpraxis davon aus, dass noch Theorie- und Praxisprüfung notwendig sind.

Dokumente für die Führerscheinverlängerung für Lkw

Etwa drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse sollte ein Lkw-Fahrer den Führerschein verlängern. Die Behörde benötigt nämlich auch noch einmal Zeit, um alle eingereichten Dokumente zu prüfen sowie den Antrag korrekt zu bearbeiten.

Zudem wird bei jeder Führerscheinverlängerung auch gleich ein neuer Führerschein ausgestellt. Aus diesem Grund benötigen Sie ein biometrisches Foto bei jeder Verlängerung. Dieses muss u.a. folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Das Foto muss das Gesicht einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Ende des Kopfes zeigen.
  • Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.
  • Ist das Gesicht auf dem biometrischen Passbild kürzer als 27 Millimeter oder länger als 40 Millimeter, wird es womöglich von der Führerscheinstelle abgelehnt.
  • Das Bild muss scharf, klar und kontrastreich sein.
  • Der Hintergrund sollte einfarbig sein und zur Haarfarbe passen; für eine helle Haarfarbe eignet sich ein dunkelgrauer Hintergrund, für dunkle Haare ein hellgrauer.
  • Die Augen müssen geöffnet, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral sein.
  • Kopfbedeckungen sind verboten. Sollten Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, ist dies aber zulässig.
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren

Neben dem biometrischem Passbild benötigen Sie zudem noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich ist natürlich auch noch der alte Führerschein wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können.

Die Verlängerung muss persönlich erfolgen. Es ist also nicht möglich, dass Sie einen Vertreter zur Behörde schicken, der in Ihrem Namen die Führerscheinverlängerung beantragt. Außerdem benötigt derjenige Verkehrsteilnehmer, der seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte, noch ein augenärztliches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten.

Das augenärztliche Gutachten

Dieser Nachweis ist sehr wichtig, da er bescheinigt, dass ein Lkw-Fahrer Gefahren, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann. Besitzen Sie also einen Lkw-Führerschein und möchten die Verlängerung beantragen, ist das augenärztliche Gutachten ein wichtiger Nachweis, der bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden muss. Die Bescheinigung des Sehvermögens ist alle fünf Jahre vorzulegen.

Die augenärztliche Untersuchung, die Sie benötigen, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, muss nicht unbedingt von einem Augenarzt durchgeführt werden. Auch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung kann dies übernehmen. Hier ist es zudem möglich, bereits beide Untersuchungen durchführen zu lassen. Folgende Stellen dürfen dieses Gutachten auch erstellen:

  • Arzt des Gesundheitsamtes
  • Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin
  • Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin
  • anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung

Prinzipiell sind vier Werte für die Unterlagen von Belang: die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld sowie das Stereosehen. Grundsätzlich ist die Dioptrienzahl der Augen nicht relevant. Bewegt sie sich jedoch in einem hohen Umfeld, wird es schwierig, den Test zu bestehen.

Besitzen Sie nämlich einen höheren Wert als +/- 8,0 Dioptrien dürfen Sie lediglich spezielle Kontaktlinsen tragen, um die Korrektur vorzunehmen. Eine Brille ist laut Anlage 6 der FeV nicht zulässig. Die Leistung eines jeden Auges muss mindestens jeweils 0,8 (oder 80 Prozent) betragen. Dies ist natürlich auch mit einer Sehhilfe möglich. Wird diese benötigt, trägt die Führerscheinbehörde dies als Schlüsselzahl auf den Führerschein ein.

Mit beiden Augen muss der Lkw-Fahrer eine Leistung von 0,1, also 100 Prozent erreichen. Zudem ist wichtig, ob der Verkehrsteilnehmer ausreichend Kontraste wahrnimmt, in der Dämmerung sehen kann, mindestens 25 Grad nach oben sehen, 70 Grad nach rechts und links sowie 40 Grad nach unten gucken kann. Auch das räumliche Sehen wird überprüft.

Die augenärztliche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, darf nicht älter als zwei Jahre sein. Sie kostet etwa 80 bis 100 Euro.

Das ärztliche Gutachten

Neben der Augenuntersuchung ist auch eine hinreichende körperliche und psychische Überprüfung wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu lassen. Welche Punkte dabei wichtig sind, finden Sie in der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Diese Untersuchung dürfen ein Betriebsarzt, eine Institution wie der TÜV oder auch der Hausarzt durchführen.

Wichtig sind dabei hohe Anforderungen an die Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Orientierung. Dabei legt der Arzt Wert auf den allgemeinen Zustand des Lkw-Fahrers. Liegen Herz- oder Kreislauferkrankungen vor? Leiden Sie an Schlafstörungen? Haben Sie einen hohen Blutzuckerwert? All diese Komponenten werden abgefragt und getestet.

Viele Institute und Ärzte bieten zuerst Übungen an, sodass Sie sich gut auf den bevorstehenden Test einspielen können. Die Untersuchung besteht aus mehreren Tests.

Führerschein der Klasse 2 verlängern

Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss
Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss

Besitzen Sie noch den alten Lappen? Mit der Klasse 2 können Sie Lkw über 7,5 Tonnen fahren und verfügen zudem über die Berechtigung, auch mit einem Anhänger der Klasse CE zu fahren. Jedoch gibt es auch hier eine Ablauffrist.

Sie müssen den Führerschein der Klasse 2 spätestens dann verlängern, wenn Ihr 50. Geburtstag naht. Im Gegensatz zu neuen Führerscheinen müssen Sie das Dokument nicht alle fünf Jahre verlängern, sondern erst mit Vollendung des 50. Lebensjahres.

Sollten Sie dies aber nicht tun, dürfen Sie keine Lkw über 7,5 Tonnen mehr fahren. Fahrzeugkombinationen sowie Gespanne über 12 Tonnen sind tabu; auch Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T dürfen Sie nicht mehr bedienen.

Möchten Sie dem entgehen, müssen Sie den Lkw-Führerschein verlängern. Dann ist er nur noch für fünf Jahre gültig und muss wiederum verlängert werden. Danach gilt das gleiche wie beim CE-Führerschein oder Führerschein der Klasse C, wenn Sie diesen verlängern wollen. Sie benötigen also die gleichen Dokumente und Nachweise.

Lkw-Führerschein verlängern – Das sind die Kosten

Die Kosten für die Verlängerung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Das augenärztliche Gutachten kostet je nach Region und Institution etwa 80 bis 100 Euro. Die ärztliche Untersuchung, die übrigens nicht älter als ein Jahr sein darf, kostet etwa 30 bis 50 Euro.

Bei der Führerscheinstelle müssen Sie noch einmal ungefähr mit 40 Euro rechnen. Die Gesamtkosten hängen jedoch stark von der Region und den prüfenden Unternehmen ab, sodass hier Abweichungen entstehen können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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157 Kommentare

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  1. M.D.
    Am 9. April 2017 um 18:06

    Hallo, ich habe mal eine wichtige Frage. Ich muss meinen LKW Führerschein das erste mal verlängern und habe jetzt bei Euch gelesen, dass die Untersuchung von einem Betriebsarzt oder TÜV oder aber auch der Hausarzt machen darf. Ist das wirklich richtig ??? das auch der Hausarzt die Untersuchung nach der Anlage 5.1 für den Führerschein CE machen darf ???
    Ich möchte ja keinen Ärger bei der Führerscheinstelle in Hamburg haben.
    Ist dieses Gesetz in ganz Deutschland Gültig ???

    Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dazu eine verbindliche Antwort geben könnten.
    Den ich bekomme immer unterschiedliche Aussagen und weiß nicht mehr weiter.

    Viele Grüße

    Michael

  2. Jenny
    Am 31. März 2017 um 14:50

    Guten Tag,

    mein Führerschein C + CE sind im November 2013 abglaufen. Ich komme aus dem Kreis Paderborn. Nun meine Frage: Kann ich den Führerschein mit den erforderlichen Unterlagen einfach verlängern?

    MfG

    Jenny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 10:02

      Hallo Jenny,

      Sie sollten sich an die zuständige Behörde wenden. Diese kann Ihnen mitteilen, ob weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Bernd
    Am 25. März 2017 um 2:15

    Hallo !
    Ich habe den “grauen Lappen” seit 1986 für PKW, mit dem man bis 7,5 t fahren darf. Im Sommer werde ich 50.
    Darf ich danach noch Fahrzeuge bis 7,5 t fahren ?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:27

      Hallo Bernd,

      der Führerschein C1 (3500 kg bis 7500 kg) sollte unbefristet gültig sein, ein ärztlicher Nachweis wäre dann nicht nötig. Allerdings sollten Sie sich noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, dort erfahren Sie alles Wesentliche.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Thimo
    Am 22. März 2017 um 11:42

    Hallo,
    ich habe 1987 den BCE während meiner Wehrdienstzeit bei der Bundeswehr gemacht und seitdem nicht wirklich mehr gebraucht. Nun hat sich meine berufliche Situation geändert und er könnte wieder wichtig werden.
    Ich werde nun im Mai 51 und habe bisher keine Verlängerung beantragt.
    Ist der Führerschein nun verloren, oder gibt es noch ein Möglichkeit für mich?

    Danke im Voraus.

    Grüße
    Thimo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:34

      Hallo Thimo,

      Sie können die Verlängerung in der Regel nachholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Werner M.
    Am 20. März 2017 um 11:23

    Hallo,
    die Schlüsselzahl 95 ist laut meinem Führerschein im Februar 2017 abgelaufen. Ich habe die rechtzeitige Verlängerung vergessen. Für die 5 Module des BKrFQG habe ich mich im nächsten Monat angemeldet. Kann ich jetzt trotzdem weiterhin LKW fahren, gibt es vielleicht eine Sonderregelung?
    Vielen Dank im Voraus.
    Werner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 10:47

      Hallo Werner,

      bis die Verlängerung genehmigt ist, dürfen Sie nicht gewerblich mit dem LKW fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ulrich
    Am 13. März 2017 um 21:14

    Hallo,
    ich bin Berufskraftfahrer und fahre ausschließlich Fahrzeuge der Klasse A/B und C/CE.
    Ich werde im Juni diesen Jahres 50 Jahre alt. Den normalen PKW Führerschein habe ich seit 1987. Den LKW Führerschein habe ich Februar 2010 gemacht.
    In den Spalten bei C/CE 10-11-12 steht bei mir 03.0210 / 16.11.19 / 95 (16.11.2019)
    Muss ich jetzt mit erreichen des 50sten Lebensjahres den Führerschein verlängern lassen, obwohl ich mir ja schon im September 2014 die 95 habe eintragen lassen, mit allen 5 Schulungen und Gesundheitszeugnis.
    Habe bisher unterschiedliche Aussagen bekommen und hoffe Sie können mir Klarheit verschaffen.
    Vielen Dank und Grüße,
    Ulrich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 13:01

      Hallo Ulrich,

      im Grunde haben Sie sich Ihre Frage bereits selbst beantwortet. Wie lange Ihr Führerschein gültig ist, steht in der Spalte 11 – also bis 16.11.2019. Sie haben mit der Eintragung der Schlüsselzahl und Abgabe des Attests die Nachweispflicht gegenüber der Behörde bereits erfüllt. Das Erreichen des 50. Lebensjahrs stellen im Grunde eine Deadline dar, bis zu der Sie das Gesundheitszeugnis einreichen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Eberhard
    Am 11. Februar 2017 um 12:38

    Hallo,
    nach etwas unterschiedlich auszulegenden Antworten bin ich nun verunsichert, daher noch einmal die folgende Frage:

    Ich bin jetzt 61 Jahre alt.
    Ich habe meinen Führerschein Kl. 3 und Kl. 1 im Jahr 1973 abgelegt. Neben PKW u. Motorrädern habe ich auch LKW bis 7,49 to bewegt. Im Führerschein ist C1 (mit 171) und C1E ohne ein Ablaufdatum eingetragen.
    CE hatte Ablaufdatum 15.03.2010. und “79”
    Bei der Umschreibung im Jahr 2005 vom alten grauen “Lappen” in den Scheckkarten-FS. hatte ich auch einen Sehtest machen müssen. Wie gesagt: Ablaufdatum 2010 steht nur bei CE !

    Kann ich nun weiterhin LKW bis 7,49to. mit dem C1/C1E fahren, da mein FS. von 1973 “Bestandsschutz” haben sollte, oder muss dennoch eine Verlängerung/augenärztliche u. ärztliche Untersuchung stattfinden?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Info.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:46

      Hallo Eberhard,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde. Diese kann Ihnen alle offenen Fragen beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Markus
    Am 8. Februar 2017 um 23:24

    Guten Abend.

    Wenn ich im Alter von 55 und im Besitz der Klasse CE keine Untersuchung vornehmen lasse, ist mir klar, dass ich auch diese Fahrzeuge nicht mehr fahren darf.

    Aber:
    Muss ich dann meinen Scheckkartenführerschein nicht ändern lassen und den Eintrag CE entfernen lassen, da ich ja eigentlich auch nicht mehr berechtigt bin, diese Fahrzeuge zu führen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 9:54

      Hallo Markus,

      wenn Sie den Führerschein nicht verlängern, brauchen Sie nicht extra Ihren Führerschein anpassen lassen. Nur nach erfolgreicher Verlängerung ist das notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dirk
    Am 6. Februar 2017 um 20:36

    Guten Tag,
    mein Führerschein der Klasse C,CE läuft im Sept. 2017 ab. Auch bei der Kennzahl 95 steht dieses Datum.
    Da ich die beiden vorgenannten Klassen in 2012 erworben habe, musste ich 2014 die 5 Module absolvieren.

    Welche Unterlagen ich für die Führerschein Verlängerung benötige ist mir soweit klar und aus den Beiträgen gut zu entnehmen, aber wie sieht es mit der Kennzahl 95 aus wenn ich den Führerschein inkl. Kennzahl 95 um weitere 5 Jahre verlängern möchte. Gelten die 2014 er Module analog der Führerscheinverlängerung bis 2022 ? Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen. Dirk

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 14:29

      Hallo Dirk,

      sind die Nachweise der Module nicht alter als fünf Jahren, können diese erneut bei der Verlängerung akzeptiert werden. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verlängerung synchron, das bedeutet im Jahr 2022 müssen Sie einen neuen Nachweis erbringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Daniel
    Am 1. Februar 2017 um 9:23

    Guten Tag,

    ich bin seit Juni 2002 bis Januar 2017 in der Schweiz mit einem Schweizer Führerschein Kat. C/E im gewerblichen Güterverkehr angestellt mit einem 40 To. Anhängerzug gefahren. Die notwendigen CZV Kurse sind belegt, Gesundheitsprüfung ebenfalls, eine deutsche Fahrerkarte habe ich.

    Ich hatte 2005, als ich in der Schweiz den Führerschein C/E ablegte einen deutschen Wohnsitz.
    Nun weigert sich die deutsche Fahrerlaubnisbehörde mir diesen Schweizer C/E Führerschein in einen deutschen C/E Führerschein umzuschreiben, weil ich bei Führerscheinerwerb in Deutschland wohnte und nicht wie es wohl gefordert ist, in der Schweiz.
    Frage: Ist das rechtens ?

    Nun möchte ich gern zu meiner Freundin nach Kassel ziehen und dort wieder in Deutschland für ein Unternehmen fahren. Ich werde im Mai 55 Jahre alt.
    Mein deutscher Führerschein ist noch die alte rosa Pappe, Kat. 2 C/E, nie verlängert, kein Modul 95 Eintrag, erteilt 1985, bzw. 1993 nachdem ich mal meine Brieftasche verlor. Diese hat den Zusatz, das ich nur Hänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitführen darf, weil ich damals bei der Prüfung nur einen Solo LKW fuhr.

    Frage:
    Was muss ich tun, damit ich in Deutschland schnellstmöglich an einen gültigen C/E Führerschein mit Modul 95 komme ?
    Kann ich mit den Schweizer CZV Kursen das deutsche Modul 95 übertragen lassen ?

    Besten Dank für Ihre Antwort
    Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 12:32

      Hallo Daniel,

      tatsächlich kann es wegen des Wohnsitzes zu Schwierigkeiten kommen. EU-Führerscheine aus dem EU-Ausland werden beispielsweise nur akzeptiert, wenn der Wohnsitz mindestens sechs Monate im entsprechenden Land lag. Da Ihr Fall aber ziemlich individuell ist, sollten Sie besser einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen in dieser Situation weiter helfen kann. Ggf. gibt es Wege, um den Führerschein dennoch umschreiben zu können. Offenbar scheint die Führerscheinstelle, den Schweizer Führerschein komplett für ungültig zu halten. Ein Übertragung des CZV erscheint dadurch ebenfalls als schwierig, mal abgesehen von den Hürden, die dadurch entstehen, dass die Schweiz kein EU-Mitglied ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ernst
    Am 30. Januar 2017 um 15:31

    Ich muß meinen Klasse 2 nach 34 Jahren unfallfreier Fahrpraxis demnächst zum zweiten mal verlängern. Sehr gute Beschreibung auf der Seite die alle meine Fragen beantwortet hat, deshalb nur noch eine Anmerkung.
    Die Fuhrunternehmer suchen händeringend danach, doch es gibt sie kaum noch: Die LKW Fahrer. Die sterben aus. Angesichts horrender Fahrschulkosten und der darauf folgenden unverschämten ABZOCKE mit sinnlosen Modulen, Gebühren, Untersuchungen und pi-pa-po sollte jeder noch aktive Deutsche Fahrer den Job hinschmeissen, dann kann dieser Verbrecherstaat schnell mal sehen, wie lange er sich noch am Laufen hält.

  12. bussgeldkatalog.org
    Am 30. Januar 2017 um 11:39

    Hallo Frank,

    ob Sie neben dem ärztlichen Gutachten weitere Voraussetzungen erfüllen müssen, obliegt der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Besteht für diese ein Grund Ihre Fähigkeit LKW zu fahren zu überprüfen, dann ist es durchaus möglich, dass Sie erbeut ein Prüfung ablegen müssen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Der Führerschein enthält in einer Spalte das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis sowie in einer weiteren Spalte das Datum der Ausstellung des Führerscheindokumentes. Es sollten beide Daten enthalten sein.

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