Fahrverbot: Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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132 Kommentare

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  1. Nina
    Am 13. September 2018 um 18:50

    Hallo, wenn man schon einmal vor ca 2-3 Jahren ein Fahrverbot erteilt bekommen hat und jetzt im Jahr 2018 wieder? Innerorts und 27kmh zu schnell ( 77 kmh nach toleranzabzug) mit Welchen Konsequenzen muss ich rechnen ???

  2. Le T.
    Am 31. August 2018 um 11:49

    Hallo,
    Ich bin innerhalb von einer Woche geblitzt worden , einmal 22km/h und einmal 21km/h und einmal vermutlich über 30km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Die ersten beiden Verstöße habe ich schon Anhörungsbrief bekommen. Womit muss ich rechnen.
    Vielen Dank

  3. Tom
    Am 22. August 2018 um 14:35

    Hallo, ich fuhr am 17.8.2017 außerhalb einer Ortschaft (an einer Autobahn-Baustelle) 21 km/h zu schnell (81 statt der erlaubten 60 km/h) und erhielt hierfür eine Geldstrafe von 70 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg (Bußgeldbescheid v. 2.11.2017).
    Gestern, am 21.8.2018 wurde ich auf der Satdtautobahn in Berlin (gilt es außerhalb der Ortschaft?) geblitzt mit ca. 110 km/h statt der erlaubten 80 Km/h. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen? Würde ein weiterer Punkt zur Verhängung eines Fahrverbotes führen?

  4. Henning
    Am 17. August 2018 um 22:29

    Hallo,
    ich wurde im Februar dieses Jahres wg. eines Rotlichtverstoßes zu 1 Monat Fahrverbot verurteilt. Das war damals meine erste “Auffälligkeit” und ich hatte auch die Möglichkeit, gegen Verdopplung des Bußgeldes, das Fahrverbot freizukaufen – habe ich allerdings abgelehnt und es angetreten.
    Heute wurde ich wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt: 50 waren innnerort erlaubt, 85 bin ich gefahren. Werde ich jetzt weiterhin als Ersttäter gelistet, weil es beim letzten Mal kein Geschwindigkeitsverstoß war, oder muss ich den Führerschein unmittelbar abgeben?
    Ich wohne 60km von meiner Arbeitsstätte entfernt und wüsste nicht, wie ich noch vernünftig dort erscheinen könnte (außer jeden Tag ab 10 Uhr bspw.)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:43

      Hallo Hennig,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Im Regelfall sollten Sie nicht als Ersttäter bewertet werden. Welche Sanktionen Sie wahrscheinlich erwarten, können Sie dem Bußgeldrechner entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Nadinie
    Am 5. August 2018 um 14:15

    Hallo,
    Ich wurde mit 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt.
    84 statt 50 km/h.
    Habe mir vorher nie was zu Schulden kommen lassen.
    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen?
    Habe auch gehört, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat und die habe ich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:44

      Hallo Nadinie,

      für das Strafmaß spielt die Rechtsschutzversicherung keine Rolle, diese würde ggf. Kosten eines Rechtsstreits zahlen. Hier können Sie sich die Folgen ausrechnen lassen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Chrissi
    Am 2. August 2018 um 11:59

    Hallo wurde vor 2 monaten mit handy am steuer erwischt. Strafe gezahlt und punkt erhalten. Heute wurde ich erneut erwischt mein handy war aus und ich hab es nur aus der hosentasche in die mittelkonsole gelegt und es wurde gesehen. Für die polizisten kein unterschied ob es an war oder nicht. Mit welcher strafe muss ich rechnen?

  7. Bea
    Am 2. Juni 2018 um 21:40

    Hallo, ich bin letzte Woche in eine Laserkontrolle mit 99 km/h statt 70 km/h außerorts erwischt worden. Bin dann heute mit knapp über 80 km/h bei zulässigen 70 km/h nochmal vom Blitzer geblitzt worden. Es war der gleiche Tag, wo der Bußgeldbescheid vom vorigen Mal im Briefkasten war. Muss ich mit einem.Fahrverbot rechnen? Ich bin die letzten Jahre nicht auffällig gewesen.

  8. Susanne S.
    Am 23. Mai 2018 um 6:00

    Ich würde am 29.10.2014 geblitzt – 1 Punkt. Dann am 3.6.2015 – 1 Punkt -> 1 Monat Fahrverbot ( Führerschein im Dezember 2015 abgegeben )
    Am 1.9.2017 war ich auf der Autobahn 23 km/h zu schnell – 1 Punkt und am 8.5.2018 innerorts 28km/h zu schnell !
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:58

      Hallo Suanne S.,

      für Ihre letzte Geschwindigkeitsüberschreitung werden im Regelfall ein Punkt und 100 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren verhängt. Mitunter ist es möglich, dass Sie aufgrund Ihrer vorherigen Überschreitungen als “beharrlich” eingestuft werden – dann würde die Strafe etwas strenger ausfallen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Milad
    Am 19. Mai 2018 um 11:12

    Hallo,

    ich bin letztens von der Polizei angehalten wurden, wegen Handy am Steuer und zu schnell fahren.

    Kann ich wegen beide Verstöße bestraft werden?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:26

      Hallo Milad,

      ein doppeltes Bußgeld droht Ihnen nicht, denn laut Gesetz ist bei zwei gleichzeitigen Ordnungswidrigkeiten lediglich das höhere Bußgeld zu zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Michaela
    Am 11. April 2018 um 11:20

    Hallo,

    mir wurde am 02.04.2018 der Führerschein von der Polizei abgenommen aufgrund 0,9 Promille BAK. Die Herausgabe erfolgte freiwillig. Bis heute habe ich keine Nachricht von der Polizei / Gericht erhalten. Wie lange darf die Polizei den Führerschein behalten? Im Falle eines Fahrverbots von beispielsweise einem Monat, läuft die Frist dann schon ab dem Tag der Abnahme, also 02.04.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:48

      Hallo Michaela,

      wie lange die Behörden den Führerschein einbehalten, hängt vom Einzelfall ab, weshalb sich keine pauschale Antwort geben lässt. Bei Ihnen könnte es dazu kommen, dass Ihnen eine Straftat gemäß § 315c oder 316 StVG vorgeworfen wird. Dann ist mit mehr als nur einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. J.R.
    Am 9. April 2018 um 5:42

    Baustelle 60…. wurde vermutlich mit 105/106 geblitzt… noch keinen Bescheid erhalten… eben passiert… was habe ich mit 106/107 km/h zu erwarten? 1 Monat laufen?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2018 um 16:00

      Hallo J.R.,

      in der Regel wird bei ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Vasil
    Am 7. April 2018 um 10:44

    Hallo.
    Wie ist das Gesetz für Ausländer?
    Wenn ich ein Monats-Verbot habe ist es nur für Deutschland oder? Mein Führerschein ist Deutsche. Falls bin ich Urlaub beispiel in diese Zeit in Ausland

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:08

      Hallo Vasil,

      das temporäre Fahrverbot ist auf das Land beschränkt, in welchem es verhängt wurde. Dennoch ist Ihr Führerschein währenddessen ja verwahrt, was durchaus zu Problemen führen kann, wenn Sie dennoch im Ausland fahren wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Charly
    Am 21. März 2018 um 22:34

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein erst neu Mai17 gemacht.ich bin stabil substituiert auf 4 ml Methadon nachweislich ohne beigebrauch
    Da mir bei der Fahrerlaubnis Behörde niemand eine konkrete Antwort geben könnte habe ich mein Führerschein beantragen auch nichts von meiner Substitution erwähnt.
    Was ist wenn ich aufgehalten werde und positiv auf Methadon bin .? Ist der Schein dann weg?
    Mein Artzt sagt bis 4ml darf ich Auto fahren .
    Ich arbeite such ganz normal .aber habe trotzdem immer Angst falls ich mal aufgehalten werde.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:22

      Hallo Charly,

      insofern es sich um eine ärztliche Anordnung handelt und Ihr Arzt selbst bestätigt, dass eine bestimmte Menge in Ordnung ist, sollten Sie auf der sicheren Seite sein – Gesetz dem Fall, dass Sie sich an die vorgeschriebene Dosierung halten. Kontaktieren Sie sich diesbezüglich am Besten noch einmal Ihren behandelnden Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Dietmar P.
    Am 20. März 2018 um 12:15

    Hallo
    Ich wurde in einer 30iger zone geblitzt. Ich war ca 15 kmh zu schnell. Leider wird auf dem Foto auch erkennbar sein,das ich ein Handy in der Hand hatte. Was wird mich erwarten? Ich bin zwar in der Vergangenheit schon des öfteren geblitzt wurden(meistens immer um die 15kmh zu schnell) aber ohne Punkt. Und mit Handy noch nie.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:10

      Hallo Dietmar P.,

      in der Regel werden sowohl die Bußen für den Geschwindigkeitsverstoß als auch das Handy fällig, falls keine Tateinheit vorliegt. Ein Fahrverbot droht in der Regel nicht aufgrund eines Verstoßes von 15 km/h/Handy.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Faso
    Am 18. März 2018 um 20:42

    Einen wunderschönen guten Abend.
    Mir ist heute etwas dummes passiert ich habe mit einem 7,5 Tonner, 3,65m hoch in einer schmalen Straße einen Baum gestriffen und dabei einige Äste abgerissen. Aufgrund der schmalen Straße habe ich mich jedoch ca 100-150 Meter vom Unfallort entfernt. Wegen einer Blasenschwäche habe ich direkt eine Toilette aufgesucht. Nach ca 20 min bin ich zum Lkw gegangen wo schon die Polizei da war. Ohne das mich die Beamten fragen konnten habe ich die Tat gestanden. Die jedoch warfen mir eine Tat der Fahrerflucht vor.
    Meine Frage ist was sind jetzt meine Konsequenzen? Mit welchen Strafen muss ich rechnen?

  16. Christoph
    Am 24. Januar 2018 um 18:39

    Hallo,
    Wurde Anfang des Jahres auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt mit ca. 120 kmh, 80 waren erlaubt, was kommt da auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 17:57

      Hallo Christoph,

      in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro, einem Punkt in Flensburg und evtl. einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Karl, m.
    Am 22. Januar 2018 um 19:59

    Hallo, I hb fahrverbot bis 9.2.18 wegen Geschwindigkeit Überschreitung, also 1 Mo insgesamt. Am 21.1,laut 🚔 ich mein Auto gefahren bin, wegen Trunkheit, momentan kein ✉ bekommen. Wahr ist, dass meine Freundin gefahren ist. Aber, ja, das soll ich bei dem Richter erklären. Was Fuer eine Konsequenzen es gibt? Also Sperrung meine ich. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 16:53

      Hallo Karl m.,

      wenn Ihre Freundin gefahren ist, hängt die Sanktion von der Menge des Alkohols und davon ab, ob sie das erste Mal unter Alkoholeinfluss gefahren ist und ob eine Gefährdung vorlag. Das Fahren trotz Fahrverbot wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. paul
    Am 22. Januar 2018 um 19:49

    Hallo,
    ich muß den FS für 1 Monat abgeben. Wie wird die Zeit berechnet? 4 Wochen? 1 Monat? 30 (31) Tage? Oder ist es besser den FS im Februar (28 Tg.) abzugeben?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:34

      Hallo Paul,

      das Fahrverbot wird nach Kalendermonaten berechnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Andreas
    Am 8. Januar 2018 um 13:31

    hallo,
    ich wurde in österreich blöderweise mit alkohol aufgehalten. hatte ca. 1,5. was passiert nun in deutschland? geben die österreicher das weiter, oder wie läuft das.
    gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:44

      Hallo Andreas,

      Sie müssen zwar das Bußgeld zahlen, Punkte bekommen Sie aber in Deutschland nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Andreas
    Am 3. Januar 2018 um 10:16

    hallo,
    war blöderweise in österreich mit 1,5 promille erwischt worden.
    was passiert nun in österreich? muss ich jetzt in deushcland auch den schein abgeben?
    gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 18:11

      Hallo Andreas,

      ab 1,2 Promille müssen Sie mit einem teuren Bußgeld rechnen, das zwischen 1.200 und 4.400 Euro betragen kann. Darüber hinaus erhalten Sie vermutlich ein befristetes Fahrverbot für Österreich. Während die Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden können, haben die dort begangenen Delikte keinen Einfluss auf Ihr Punktekonto oder Ihre Fahreignung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Nikolas k.
    Am 31. Dezember 2017 um 21:12

    Hallo,
    Ich bin vor 3 Wochen in einem anderen Bundesland mit 80 in einer 50iger mit dem firmenwagen geblitzt worden.
    Problem ist, ich war noch in der Probezeit.

    Letzte Woche wurde ich nun 130 in einer 100er (wieder mit dem firmenwagen) geblitzt worden. Zu dem zeitpunkt wäre ich eigentlich aus der probezeit rausgewesen.

    Kann ich da irgendwie noch sauber rauskommen? wenn nicht, was droht mir?

    Hab noch keinen Bescheid bekommen.

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:43

      Hallo Nikolas k.,

      für die erste Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie in der Regel 1 Punkt, 100 Euro Bußgeld, ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

      Indem Sie innerhalb von einem Jahr zum zweiten Mal mit über 25 km/h zu viel gefahren sind, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit einem Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. Szilagyi B.
    Am 22. Dezember 2017 um 9:50

    Hallo,
    Wenn ich nur einen ausländischen Wohnsitz habe, aber ein Fahrverbot von Deutschland bekommen, was ich tun soll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:25

      Hallo Szilagyi B.,

      in Deutschland dürfen Sie für die Zeit des Fahrverbots kein Fahrzeug mehr bewegen.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

      • Hallo...
        Am 8. Mai 2018 um 12:21

        ich war neulich mit Fahrrad unterwegs und stand am Fahrbahnrand als die Polizei dazu kam.Sie forderten mich auf zu schieben aber dem bin ich nicht nachgekommen.
        Was passiert mir nun dafür?

  23. Yaso
    Am 10. Dezember 2017 um 2:54

    Mein Führerschein wurde entzogen. Das gericht entschied 5monate sperrfrist. Hab mit Alkohol einen Unfall gebaut. Aber die Richterin hat nichts von Mpu gesagt. Was muss ich nun machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 17:32

      Hallo Yaso,

      wenn das Gericht Ihnen keine MPU anordnet, dann müssen Sie diese nicht machen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Fatma
    Am 8. Dezember 2017 um 11:43

    Hallo Redaktion,

    ich wurde im August 2017 nach Abzug der Toleranz mit 25km/h zu schnell geblitzt. Habe einen Monat drauf meinen Bußgeldbescheid mit 70€ und einem Punkt bekommen.
    Am 15. November wurde ich mit dem Firmenwagen in der 70er Zone mit 100 geblitzt. Bis jetzt kein Bescheid, keine Post.
    Bei meinem Pech wurde ich gestern am 07.12. in der 100er Zone mit 150 geblitzt, nachdem ich überholt hatte. Da dies erst gestern passiert ist, keine Post/kein Bescheid.
    Kann ich mit einem Fahrverbot rechnen? Bzw. mit was sollte ich rechnen?
    Wenn ich demnächst meinen Bescheid vom 15.11. bekomme, zähle ich dann als Wiederholungstäter? Da ich am 07.12. “eigentlich” noch keine Kenntnis zu dem am 15.11. hatte?

    Danke vorab

  25. A. Baumann
    Am 23. November 2017 um 15:07

    Aufgrund eines Alkoholdeliktes über 1,6 Promille wurde der Führerschein im August sofort einbehalten. Inzwischen (Oktober) wurde eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von 7 Monaten verhängt. Der Strafbefehl wurde angenommen, Rechtskraft nicht bestritten. Laut Schreiben tritt die Rechtskraft nach 14 Tagen ein. Bisher ist aber keine Zahlungsaufforderung und kein Schreiben über die Rechtskraft eingegangen. Problem : Ab wann zählt die 7 Monats Fahrverbotsfrist – ab Rechtskraftschreiben oder ab Tattag (da Führerschein da ja schon einbehalten wurde) ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 15:24

      Hallo A. Baumann,

      wenn der Führerschein direkt einbehalten wurde, sollte dies bereits zur Frist dazugehören.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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