Fahrverbot bei Alkohol am Steuer: Wann droht es? Wie lang gilt es?
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Fahrverbot: Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein abgeben

Ein Bier hier, ein Glas Sekt da – insbesondere auf Feiern hebt Alkohol die Stimmung. Gleichzeitig senkt das Rauschmittel jedoch die Fahrtüchtigkeit. Weil der Betroffene, will er anschließend mit dem Auto nach Hause fahren, dadurch zu einer großen Gefahr im Straßenverkehr werden kann, gibt es im Verkehrsrecht diesbezüglich strenge Vorschriften. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol zieht ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten als härteste Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach sich.
Bei einem besonders schweren Verstoß gegen diese Regelung wird aber nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen, sondern von einer Straftat. Dann zieht Alkohol am Steuer kein Fahrverbot, dafür aber den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. In diesem Fall bekommen Sie den Führerschein nicht mehr einfach nach einigen Monaten zurück. Stattdessen müssen Sie ihn neu beantragen und in der Regel auch vorher eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot bei Alkohol am Steuer
Ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer droht bei Überschreitung der in Deutschland geltenden 0,5-Promillegrenze.
Wird die 0,5-Promillegrenze überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Sind Sie Ersttäter, dauert das Fahrverbot einen Monat. Sind Sie Wiederholungstäter beträgt die Dauer drei Monate.
Liegt eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit vor, gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat und das Fahrverbot kann bis zu sechs Monate lang dauern.
Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
Ab wie viel Promille ist ein Fahrverbot bei Alkohol wahrscheinlich?
Gesetzlich ist eine Promillegrenze festgelegt, ab der das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol noch als Ordnungswidrigkeit gilt und markiert damit die Grenze zur Straftat. So gibt es in der Regel ein Fahrverbot wegen Alkohol gemäß Bußgeldkatalog bereits ab 0,5 Promille. Hinzu kommt ein Bußgeld, welches sich danach berechnet, ob Sie bereits zuvor ein Fahrverbot wegen Alkohol erhielten.
Im Folgenden haben wir die Sanktionen übersichtlich zusammengefasst.
- 0,3 Promille: Hier wird von relativer Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Betroffene machen sich nur bedingt strafbar, nämlich wenn ihr Fahrverhalten auffällig ist (bspw. Schlangenlinien fahren oder sogar ein Unfall).
- 0,5 Promille: Dies ist die unumstößliche Promillegrenze für ein Fahrverbot wegen Alkohol. Auch wenn Ihre Fahrweise sicher war, müssen Sie
- wenn es das erste Vergehen dieser Art war: 500 Euro zahlen, sowie einen Monat auf das Autofahren verzichten und sind zudem um zwei Punkte in Flensburg reicher,
- wenn es das zweite Vergehen dieser Art war: 1000 Euro zahlen, drei Monate den Führerschein abgeben und zwei Punkte in Flensburg kassieren,
- wenn es das dritte Vergehen dieser Art war: 1500 Euro zahlen, drei Monate ohne eigenes Auto auskommen und ebenfalls zwei Punkte in Flensburg hinnehmen.
- 1,1 Promille: Ein Fahrverbot wegen Alkohol gibt es hier nur in dem Sinne, als dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei einem Promillewert bis 1,09 wird noch von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen, alles darüber gilt als Beweis für eine absolute Fahruntüchtigkeit. Hier begehen Sie eine Straftat. Das bedeutet: Es gibt kein einfaches Fahrverbot wegen Alkohol bei 1,4 Promille zum Beispiel, auch wenn Sie der Meinung sind, sicher zu fahren. Stattdessen wird eine individuellen Geld- oder gar Freiheitsstrafe angeordnet. Auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ist in besonderes schweren Fällen möglich.
- 1,6 Promille: Hier gibt es grundsätzlich die gleiche Strafen wie bei 1,1 Promille. Allerdings wird ab diesem Wert häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.
Fahrverbot für Alkohol am Steuer – Wie lang sollte es Ihrer Meinung nach sein?
Fahrverbot wegen Alkohol: Wie lange ist der Führerschein weg, wenn es sich um eine Straftat handelt?
Wie lang ein Fahrverbot nach Alkohol am Steuer dauern kann, wenn Sie mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 Promille erwischt werden, das haben wir oben zusammengefasst.
Generell kann die Entzug der Fahrerlaubnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren angesetzt werden. Häufige Urteile sind jedoch:
- 6 Monate Fahrverbot wegen Alkohol oder
- 1 Jahr Fahrverbot wegen Alkohol.
Viele Betroffene fragen sich, ob sie ein Fahrverbot wegen Alkohol umgehen können. Dies ist aber nur in den seltensten Fällen möglich. Sie können sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, um die Erfolgschancen in Ihrem Fall zu besprechen. Fahren trotz Fahrverbot ist strengstens untersagt – auch hierbei handelt es sich um eine Straftat.
Auf dem Fahrrad: Fahrverbot wegen Alkohol?
Auch wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol mit dem Fahrrad fahren – ein Fahrverbot kann auch in diesem Fall drohen. Jedoch ist hier die Promillegrenze um einiges höher, als beim Fahren eines Kfz unter dem Einfluss von Alkohol.
Werden Sie mit unter 1,6 Promille angehalten, kann die Polizei Sie nicht am Weiterfahren hindern. Wird bei Ihnen ein höherer Wert festgestellt, droht ein Fahrverbot sowie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Sollte die Kontrolle einen niedrigeren Wert nachweisen, Ihr Fahrverhalten aber Auffälligkeiten wie bspw. unsicheres Fahren aufweisen, kann auch in diesem Fall ein Fahrverbot wegen Alkohol auf dem Fahrrad drohen.
Ich habe 2011 meinen Führerschein verloren 2,4 Promille. Wie sieht das mit der verjährungsfrist aus? Bekomme ich ihn nach 10 Jahren wieder wenn ich es beantrage?
Ich bin zum zweiten mal jetzt erwischt worden. Erste mal 0.5 Promille ,zweite mal 0.92 Promille. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Jetzt habe ich den berief bekommen mit dem vorläufigen Führerschein Einzug!!! Sie geben an,dass ich in Schritt Geschwindigkeit gefahren bin und fen Blinker abgeschaltet habe wenn ich von der Polizei angehalten war.ich wollte wissen diesen vorläufigen Führerschein Einzug dauren wird. Kann das in einem Fahrverbot sich umwandeln?? Ich habe bis jetzt 2 Punkte in Flensburg..danke
Hallo Casimir K.,
wir können nicht beurteilen, wie lang der Führerschein entzogen wird, dies entscheidet in der Regel ein Gericht. Wir raten Ihnen, sich bzgl. der Verteidigungsstrategie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu beraten, da wir nicht die Befugnis dafür besitzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich würde 2011 nicht angehalten sondern durch fremdes Anruf ist mir Polizei nachhause gekommen und mich ins Krankenhaus gebracht Blut abzuhnemen.
Da hatte ich ca 1,2 promile in Blut gehabt,9 Monate Führerschein Weck und seit den wollen die das ich MPU mache.Witzig ist es das mir 2009 Rollerfahrer an Stoßstange reingefahren ist und auf Grund dieser Unfall von 2009 muss ich laut Führerschein Stelle MPU machen,troz das ich ein Monat Führerschein abgeben musste und geld straffe bezahlt habe.Weisst jemand was weshalb ich immer noch MPU benötige oder brauche ich nicht MPU machen?
Vielen Dank in Voraus
Dankeschön habt ihr ! Gruß Björn
O.99 Promille und sachschaden an meinem eigenen Auto, was erwartet mich