Zulässige Anhängelast bei Pkw, Lkw & Wohnwagen: Was gilt?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Bußgeldkatalog Überschreitung von Anhängelasten

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Wie viel Gewicht Sie an Ihr Fahrzeug anhängen dürfen, beschreibt die Anhängelast

Die maximale Anhängelast verbietet manche Anhänger an Ihrem Kraftfahrzeug.
Die maximale Anhängelast verbietet manche Anhänger an Ihrem Kraftfahrzeug.

Wenn Sie sich darüber informieren, wie schwer Ihr Anhänger sein darf, stoßen Sie schnell auf ein ganzes Gestrüpp an Gewichtsangaben, welche sich auf verschiedene Fahrzeugtypen, Anhänger und Fahrerlaubnisklassen beziehen. Besonders relevant ist dabei die zulässige Anhängelast. Sie beschreibt das maximale Gewicht, das Sie mit Ihrem Fahrzeug ziehen dürfen.

In diesem Ratgeber haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Anhängelast vom Auto und anderen Fahrzeugen zusammengefasst.

FAQ: Anhängelast

Was ist die Anhängelast?

Die Anhängelast beschreibt das erlaubte Gewicht (Anhänger samt Ladung), das ein Fahrzeug ziehen darf.

Wie hoch ist die erlaubte Anhängelast?

Dies ist bei jedem Fahrzeugmodell unterschiedlich. Es gibt keine pauschalen Anhängelasten für alle Pkw, Lkw etc. Eine Übersicht über die erlaubten Anhängelasten einiger ausgewählter Automodelle finden Sie hier.

Wo finde ich die zulässige Anhängelast meines Fahrzeugs?

Die Anhängelast können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. In Feld O.1 steht die erlaubte Anhängelast für einen gebremsten Anhänger, in Feld O.2 die für einen ungebremsten Anhänger.

Was passiert, wenn ich die Anhängelast überschreite?

Je nach Schwere des Verstoßes müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 bis 637,50 Euro und ggf. einem Punkt rechnen. Details erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Überladung”.

Video: Das droht bei Überladung

Video: Überladung
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Sie bei einer Überladung zahlen müssen.

Definition Anhängelast

Was ist die Anhängelast denn überhaupt? Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht. Sie wird gelegentlich auch als “Zuglast” eines Pkw oder Lkw bezeichnet.

Da es riskant sein kann, wenn ein Fahrzeug einen Anhänger durch den Straßenverkehr bewegt, welcher für dieses zu schwer ist, sieht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Anhängelast maximal zulässige Werte vor.

Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren, als maximal erlaubt ist.

Kurz und knapp: Diese Lasten dürfen Sie ziehen

Unsere Infografik zur Anhänge- und Stützlast gibt Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, welche Ladung Sie mit Ihrem Auto ziehen dürfen:

Infografik zur Anhängelast von PKW
Infografik zur Anhängelast von PKW (zum Vergrößern anklicken)

Welche zulässigen Gewichte und Lasten sind bei Anhängern relevant?

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier alle Definitionen zu Gewichten und Lasten, welche Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie mit Anhängern fahren wollen:

Was gibt es neben der Anhängelast für relevante Lasten beim Anhängertransport?
Was gibt es neben der Anhängelast für relevante Lasten beim Anhängertransport?
  • Die zulässige Gesamtmasse beschreibt das Gewicht, welches ein leeres Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung maximal auf die Waage bringen darf. Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
  • Das Leergewicht gibt die Masse eines Fahrzeuges an, wenn sich außer dem Fahrer und der notwendigen Ausrüstung keine weiteren Personen oder Gegenstände an Bord befinden und der Tank zu 90 % gefüllt ist. Bei dem Leergewicht eines Anhängers wird lediglich die Masse des Fahrzeuges angegeben.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse gibt an, wieviel ein Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung wiegt. Dieser Wert entspricht minimal dem Leergewicht und darf maximal die zulässige Gesamtmasse betragen. Diese tatsächliche Gesamtmasse ist für die maximale Anhängelast relevant und verteilt sich auf die Achslasten und die Stützlast.
  • Die Stützlast bezeichnet das Gewicht, welches auf der Anhängerkupplung des ziehenden Fahrzeuges aufliegt. Sie tritt nur bei Anhängern auf, deren Gewicht nicht komplett von ihren Achsen getragen wird.
  • Die Achslast ist das Gewicht, welches auf jeder Achse eines Fahrzeuges lastet. Sie wird ermittelt, indem von der tatsächlichen Gesamtmasse zuerst die Stützlast abgezogen wird und der verbliebene Rest durch die Zahl der Achsen des Hängers geteilt wird.

Heißt es Gesamtgewicht oder Gesamtmasse?

Umgangssprachlich und selbst in der StVZO wird häufig der Begriff “zulässiges Gesamtgewicht” verwendet. Wir sprechen hier jedoch ausschließlich von der “zulässigen Gesamtmasse“, wie es auch in der neuen Zulassungsbescheinigung heißt und physikalisch korrekt ist. Beide Begriffe werden im Straßenverkehr jedoch mit derselben Bedeutung verwendet.

Auf der Erde macht das tatsächlich keinen nennenswerten Unterschied. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einem Mond oder einem anderen Planeten unterwegs sein sollten. Dort hätte das Fahrzeug immer noch dieselbe Masse. Wenn auf diesem Himmelskörper jedoch eine schwächere Anziehungskraft herrscht, dann hätte Ihr Fahrzeug bei gleicher Masse eine geringere Gewichtskraft als auf der Erde und würde weniger auf die Waage bringen.

Dieser Fall dürfte für Sie im Alltag jedoch eher weniger relevant sein.

Zulässige Anhängelast beim Pkw

Sie können bereits beim Kauf eines Neuwagens auf ausreichende Anhängelast achten.
Sie können bereits beim Kauf eines Neuwagens auf ausreichende Anhängelast achten.

Möchten Sie einen beladenen Anhänger hinter Ihrem Auto herziehen, so müssen Sie erst einmal folgende Fragen klären:

  1. Besitzt mein Anhänger eine eigene Bremse oder ist dieser ungebremst?
  2. Wie viel darf ich auf meinen Anhänger aufladen, ohne dessen zulässige Gesamtmasse zu überschreiten?
  3. Wie hoch ist die maximale Anhängelast von meinem Pkw?
  4. Welche maximal zulässige Gesamtmasse hat das gesamte Gespann und darf ich es mit meiner Fahrerlaubnis überhaupt führen?

§ 42 Absatz 2 der StVZO besagt, dass Anhänger ohne eine (ausreichende) eigene Bremse nur unter folgenden Bedingungen gezogen werden dürfen:

  • Das ziehende Fahrzeug ist mit einer Allradbremse ausgestattet.
  • Der Anhänger hat nur eine Achse.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers (und damit die Anhängelast) darf nicht über 750 Kilogramm liegen.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als die Hälfte der um 75 Kilogramm erhöhten Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges betragen.

Aber auch wenn Sie Ihren Anhänger nicht überladen haben und er bei mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse eine eigene Bremse hat, dürfen Sie Ihn nicht unbedingt mit Ihrem Fahrzeug ziehen, wenn sein tatsächliches Gewicht die zulässige Anhängelast Ihres Autos überschreitet.

Wovon hängt bei einem Pkw die zulässige Anhängelast ab?

Der § 42 Absatz 1 der StVZO gibt alle wichtigen Regeln für die Anhängelast vor. Demnach gilt für die zulässige Anhängelast von normalen Personenkraftwagen Folgendes:

Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.
Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.
  • Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein.
  • Zusätzlich darf die Anhängelast bei einem Pkw nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges.
  • Dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Auto seine maximal zulässige Gesamtmasse als Anhänger hinter sich herziehen darf. Je nachdem, wie das Auto gebaut ist und wie stark sein Motor ist, kann die zulässige Anhängelast auch unter der zulässigen Gesamtmasse des Kfz liegen. Dieser Wert wird in der StVZO bezeichnet als: “vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert”.
  • Auch wenn ein Kraftfahrzeug an und für sich hohe Lasten ziehen dürfte, kann es sein, dass seine Anhängerkupplung dies nicht verkraften würde. Wie stark die Zugkraft sein darf, welche die Kupplung verträgt, drückt ihr sogenannter D-Wert aus, welcher für ihre “Dauerfestigkeit” steht.
  • Wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, dann liegt der zulässige Wert für die Anhängelast in der Regel höher als bei ungebremsten Anhängern.

Für die Anhängelast gelten bei Geländewagen beziehungsweise Sport Utility Vehicles (SUV) jedoch andere Regeln, da diese stärkere Motoren sowie Allradantrieb haben und damit auch schwerere Anhängelasten sicher transportieren können. Anders als bei normalen Pkw darf bei einem Geländewagen die Anhängelast das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.

Ein Geländewagen kann also mit maximal 3,5 Tonnen Anhängelast unterwegs sein, wenn seine eigene zulässige Gesamtmasse mindestens 2,33 Tonnen beträgt. Vorrausetzung dafür ist aber, dass der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, die Kupplung einen ausreichenden D-Wert hat und das individuelle Fahrzeugmodell für solche Anhängelasten zugelassen ist.

Da die Gesamtmasse des Zuges mit 5,83 Tonnen allerdings über 4,25 Tonnen liegt, reicht dafür auch ein B-Führerschein mit Schlüsselzahl 96 nicht mehr aus. Hierfür benötigen Sie bereits eine BE-Fahrerlaubnis.

Welche Eigenschaften ein Automodell aufweisen muss, um als solcher Geländewagen zu gelten, wird in der Richtlinie 70/156/EWG definiert:

  • Mindestens eine Vorder- und eine Hinterachse lassen sich gleichzeitig antreiben.
  • Das Fahrzeug benötigt mindestens eine Differenzialsperre und muss eine Steigung von 30 % überwinden können.
  • Das Fahrzeug muss fünf von insgesamt sechs weiteren Anforderungen erfüllen, welche sich auf Überhangwinkel und die Bodenfreiheit beziehen.

Es ist aus gutem Grund verboten, einen Anhänger ab einem bestimmten Gewicht ohne Bremse zu ziehen. Wenn Sie nämlich mit relativ hoher Geschwindigkeit eine abschüssige Strecke hinunterfahren und plötzlich bremsen müssen, so kann es sein, dass ein schwerer, ungebremster Anhänger Ihr Auto mit seinem Impuls noch weiterschiebt. Dadurch können Sie unmittelbar in eine Gefahrenzone geschoben werden.

Wenn das Kraftfahrzeug eine größere Masse hat, dann kann es dem Impuls eines ungebremsten Anhängers besser widerstehen als ein leichteres Fahrzeug. Deshalb ist bei schwereren Fahrzeugen die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger höher als bei leichteren Fahrzeugen.

Wie können Sie die zulässige Anhängelast Ihres Kfz bestimmen?

Wie bei Ihrem Auto die maximale Anhängelast ist, können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen.
Wie bei Ihrem Auto die maximale Anhängelast ist, können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen.

Um Ihre zulässige Anhängelast zu bestimmen, können Sie einfach in den Teil I der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges schauen. Dort finden Sie folgende Informationen:

  • O.1: Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
  • O.2: Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

Wenn Sie noch einen alten “Fahrzeugschein” besitzen, finden Sie dieselben Daten unter folgenden Bezeichnungen:

  • 28: Anhängerlast kg bei Anhänger mit Bremse
  • 29: bei Anhänger ohne Bremse

Die Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeuges besteht aus zwei Teilen. Bei der “Zulassungsbescheinigung Teil I” handelt es sich um das Dokument, welches früher als “Fahrzeugschein” bekannt war.

Die “Zulassungsbescheinigung Teil II” hieß früher “Fahrzeugbrief” und beinhaltet heute nicht mehr die Namen der Vorhalter des Wagens, um Datenschutzvorschriften gerecht zu werden.

Beide Teile wurden bis zum 1. Oktober 2005 überarbeitet, um europaweit leichter lesbar zu sein. So finden sich neben den eigentlichen Angaben keine sprachlichen Beschreibungen des Inhalts, sondern nur noch Kürzel, die EU-weit einheitlich sind.

Für besondere Anhänger wie Boottransporter, Pferdeanhänger oder Wohnwagen gilt dieselbe Anhängelast wie für alle anderen Anhängsel auch. Möchten Sie solche schwereren Lasten bewegen, benötigen Sie gegebenenfalls ein Kraftfahrzeug mit höherer zulässiger Anhängelast oder auch nur eine Anhängerkupplung mit höherem D-Wert.

Ist eine Erhöhung der zulässigen Anhängelast möglich?

Wenn die Anhängelast zusätzlich gebremst wird, kann sie deutlich höher ausfallen.
Wenn die Anhängelast zusätzlich gebremst wird, kann sie deutlich höher ausfallen.

Wie schon aus unten stehender Liste und Ihrer Zulassungsbescheinigung hervorgeht, können Sie bei ein und demselben Pkw die Anhängelast erhöhen, indem Sie Ihren Hänger mit einer Bremse versehen oder gleich einen Anhänger verwenden, der mit einer geeigneten Bremse ausgestattet ist.

Während ein VW Golf beispielsweise einen ungebremsten Anhänger nur bis zu einer tatsächlichen Gesamtmasse von 600 bis 750 kg ziehen darf, kann gleichzeitig eine gebremste Anhängelast von 800 bis 1600 kg an ihn angehängt werden.

Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (d. h. max. Anhängelast von einem Pkw) werden idealerweise mit einer Auflaufbremse versehen, welche unabhängig von den Bremsen des Autos funktioniert. Bei einer Anhängelast von über 3,5 t (wie Lkw sie ziehen dürfen) ist eine durchgehende Bremsanlage nötig, die direkt mit dem Bremspedal des Kraftfahrzeuges betätigt wird.

Wie funktioniert eine Auflaufbremse? Wenn das Kraftfahrzeug bremst oder bergab fährt, läuft der Hänger auf das Fahrzeug auf, wobei sich die Zugstange der Bremsanlage in Richtung des Anhängers drückt. Dadurch zieht sie an einem Hebel, der wiederum dafür sorgt, dass sich die Bremsbacken gegen die Bremstrommel drücken. So wird die Achse des Anhängers abgebremst.

Sie können jedoch auch eine Anhängelasterhöhung mittels einer Auflastung vornehmen lassen. Dabei müssen bestimmte Teile des Fahrzeuges ausgetauscht werden, damit dieses auch schwerere Anhängelasten sicher ziehen kann. In erster Linie ist hierbei der Austausch der Kupplung durch eine Vorrichtung mit höherem D-Wert zu nennen.

Wenn der TÜV diese Änderungen abnimmt, können Sie die Daten in Ihren Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen.

Auf diese Weise können Sie die zulässige Anhängelast etwas auflasten, wobei die Steigerung häufig nur im einstelligen Prozentbereich liegt. Mehr als die maximal zulässige Anhängelast des Kfz ist aber auch mit einer Auflastung nicht möglich, sie dürfen also die zulässige Gesamtmasse des Pkw oder die 1,5-fache zulässige Gesamtmasse eines Geländewagens in keinem Fall überschreiten.

Zulässige Anhängelasten von besonderen Kraftfahrzeugen

Die zulässige Anhängelast bei einem Pferdeanhänger wird auf dieselbe Weise ermittelt.
Die zulässige Anhängelast bei einem Pferdeanhänger wird auf dieselbe Weise ermittelt.

Die Anhängelast bei einem Wohnmobil wird auf dieselbe Weise bestimmt wie bei anderen Pkw auch. Aber auch wenn die zulässige Gesamtmasse eines solchen Wohnmobils bei 3,5 Tonnen liegt, heißt das nicht unbedingt, dass Sie damit auch einen Anhänger mit 3,5 Tonnen Gesamtmasse transportieren dürfen. Es kann sein, dass die Bauart des Wohnmobils oder dessen Anhängerkupplung es verbietet, so eine schwere Last zu ziehen.

Selbstverständlich benötigen Sie auch in diesem Fall eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, wenn Sie ein Gespann steuern wollen, das ein zulässiges Gesamtgewicht von insgesamt 7 Tonnen auf die Waage bringen kann.

Die zulässige Anhängelast bei einem Transporter lässt sich hingegen steigern, wenn Sie dieses Fahrzeug als Lastkraftwagen zulassen. Dann gelten die Regeln für die Anhänger von Lkw.

§ 32 StVZO besagt, dass eine Zugmaschine wie die eines Lkw in Deutschland bis zu zwei Anhänger ziehen darf, während bei einem Pkw lediglich einer erlaubt ist. Sie dürfen an Ihren Anhänger also auch dann keinen weiteren anhängen, wenn die gesamte Anhängelast (beider Hänger) die maximal zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeuges nicht überschreitet.

Gemäß § 42 Absatz 1 StVO darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges auch bei Lastkraftwagen nicht überschreiten. Da diese normalerweise deutlich schwerer sind als Pkw, ist damit aber auch eine höhere Anhängelast möglich.

Wenn ein Lkw allerdings ein Gespann zieht, bei dem die Anhänger mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgestattet sind, dann darf die Anhängelast bei einem Lkw das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.

Wenn Sie einen Anhänger mit Ihrem motorisierten Krankenfahrstuhl oder einem anderen Fahrzeug ziehen wollen, das in § 30a Absatz 3 StVZO definiert ist, dann darf die Anhängelast laut § 42 Absatz 1 StVZO lediglich 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeuges betragen.

Konsequenzen für Überschreiten der Anhängelast

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die zulässige Anhängelast überschreiten?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die zulässige Anhängelast überschreiten?

Wenn Sie die zulässige Anhängelast Ihres Kfz überschritten haben, dann liegt ein Verstoß gegen die StVZO vor. Der entsprechende Tatbestand heißt:

Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen”

Wenn es sich um schwerere Fälle handelt, ist dafür ein Punkt fällig sowie ein Bußgeld, das von 30 bis 637,50 Euro variieren kann. Die Höhe dieses Bußgeldes richtet sich nach vier Faktoren:

  • um welchen Anteil (in Prozent) Sie die maximal zulässige Anhängelast überschritten haben
  • ob das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen hat oder darüber liegt
  • ob es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Kfz mit gefährlichen Gütern handelt
  • Bei Kfz von mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wird unterschieden, ob Sie ein Fahrzeug mit zu hoher Anhängelast in Betrieb genommen haben oder dessen Inbetriebnahme lediglich angeordnet oder zugelassen haben.
Vorsicht! Auch wenn Sie darauf achten, die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeuges nicht zu überschreiten, kann es dennoch sein, dass das gesamte Gespann zu schwer für Ihre Fahrerlaubnis ist. Wenn Sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben und ein Gespann steuern, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, dann begehen Sie einen Verstoß wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist. Dies kann schwerere Konsequenzen nach sich ziehen als eine Überschreitung der zulässigen Anhängelast.

Liste zulässiger Anhängelasten

Für eine Auswahl verschiedener Automodelle finden Sie die zulässige Anhängelast in dieser Übersicht. Es gibt für gebremste und ungebremste Anhänger deshalb unterschiedliche Angaben, weil teils deutlich höhere Lasten bewegt werden dürfen, wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt.

Diese Angaben dienen jedoch lediglich als Orientierung, Sie müssen sich vor einer Fahrt mit Anhänger über die maximal zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung von Ihrem Kfz informieren:

ModellAnhängelast ungebremst (in kg)Anhängelast gebremst (in kg)
Alfa Romeo Spider5001500
Audi A5740-7501300-1900
BMW 3er695-7501250-1800
BMW X57503000-3500
Citroën Berlingo735-7501175-1300
Fiat 500400-500800
Ford Galaxy7501100-1800
Honda Civic5001000-1500
Jeep Cherokee7502800
Mazda 3550-600930-1500
Mercedes A-Klasse595-6451000-1500
Mercedes E-Klasse7501700-2100
Mitsubishi Lancer5501100-1400
Nissan Note510750–1000
Opel Astra605–750900–1500
Opel Zafira600–7501000–1500
Porsche Cayenne7502700–3500
Renault Espace705–7502000
Renault Mégane635–7451300
Seat Ibiza520–620800–1200
Skoda Octavia500–650850–1600
Subaru Outback7501700–2000
Suzuki Splash200200
Toyota Corolla4501300
Toyota Hilux 7501800–2250
Volvo S807501300–2000
VW Golf600–750800–1600
VW Passat710–7501200–2200
VW Tiguan7501800–2500

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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167 Kommentare

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  1. Klaus H
    Am 7. Mai 2018 um 20:33

    Hallo, wenn ich einen neuen Pferdeanhänger mit 2.400 kg zul. GM und 100 kmh-Zulassung kaufe, muss der zwingend auf 2000 kg abgelastet werden, nur weil das akutelle Zugfahrzeug mit LM*1,2 und zulässige Anhängelast von 2000 kg zu leicht ist.
    Oder: darf ich mit einem Ahänger von 2400 kg auch 100 kmh fahren, wenn die tatsächliche Masse das PKW-LG*1,2 nicht übersteigt? oder muss der Anhänger bei schwererem, anderen/geliehenen PKW wieder zurück/aufgelastet werden wenn ich damit z.B. 2200 kg tatsächliche Masse mit 100 fahren möchte (alle technischen Bedingungen für F 1,2 natürlich vorausgesetzt)

    Danke vorab

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:22

      Hallo Klaus H,

      bitte wenden Sie sich an Führerscheinstelle oder Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Diek S.
    Am 7. Mai 2018 um 16:38

    Hallo
    Ich fahre einen vw carry der darf 1500 kg ziehen.
    Aber eine gesamt zugkombinatuon von 3780 kg.
    Mein Auto darf ein gesamt gewicht von 2375 haben. Wenn ich jetzt aber nur den wagen bis 2 tonnen belade, darf ich dann auch mehr als 1500 kg ziehen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:09

      Hallo Diek S.,

      die zulässigen Werte beziehen sich immer auf die in der Zulassungsbescheinigung verbrieften Werte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Christoph
    Am 1. Mai 2018 um 17:34

    Hallo,
    habe lediglich den B-Führerschein, sprich im Gespann ein zGG von 3500 kg.
    Wechsle nun in den Außendienst und bekomme einen BMW X1 xDrive 20d gestellt.
    Dieser hat ein zGG von 2205 kg, besitze aber bereits einen Anhänger mit zGG von 1300 kg.
    Somit komme ich auf ein zGG von 3505 kg, das wären gerademal 5 kg drüber!

    Ist das noch im Rahmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:08

      Hallo Christoph,

      wenn das Gespann die 3500 kg übersteigt, ist das selbstverständlich nicht mehr zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Michael
    Am 25. April 2018 um 9:00

    Hallo,
    Mein Auto hat 1938kg Gesamtgewicht.
    1200kg zul Gesamtgw.bei gebremsten Anhänger

    Darf ich 1300kg Wohnanhänger ziehen wenn das Gesamtgewicht wenn das tatsächliche Gewicht incl Ladung bei 1200kg liegt?
    Gespanngewicht gesamt ja unter 3,5 to

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:21

      Hallo Michael,

      welchen Anhänger ein Fahrzeug ziehen darf, hängt u. a. von der Anhängelast ab. Sie finden die entsprechenden Angaben in den Fahrzeugpapieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tobias
    Am 5. April 2018 um 23:39

    Außer das Leergewicht des Anhängers + Ladung ergibt maximal 2100kg, richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:10

      Hallo Tobias,

      in der Regel ja.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Margit
        Am 10. September 2018 um 13:40

        Hallo,

        eine Frage. Wieso darf z.B. ein Oktavia mit zGg von 1924 kg 1.600 kg ziehen und ein Avensis mit 1970 kg nur 1.300 kg zGg?

        Vielen Dank vorab für eine kurze Aufklärung!

        Beste Grüße
        Margit

    • Tobias
      Am 6. April 2018 um 0:04

      Ach jetzt hab ich es glaube ich.
      2.230kg PKW
      2.100kg Anhänger
      4.330kg Gesamtzug

      Erforderlich wäre also die Klasse BE wenn man voll belädt. Im Umkehrschluss dürfte er mit der Führerscheinklasse B nur max. 1.270kg (Leergewicht Anhänger+Ladung) hinter hängen. Stimmts?

      Ich selbst (Führerscheinklasse B) fahre einen Octavia mit zGM von 1.924kg und darf gebremst 1.600kg hinter hängen. Wenn ich es verstanden habe darf ich mir jeden Anhänger hinter hängen solange ich die 1.576kg (3.500kg-1.924kg) bestehend aus Leergewicht Anhänger inkl. Beladung, nicht überschreite.

      • Christoph H.
        Am 7. August 2018 um 23:32

        Nein,
        So wie ich des verstehe richtet sich die Fahrerlaubnis nach den zulässigen Gesamtmassen. Somit dürftest du mit dem B Führerschein nur Züge mit einer zulässigen gesamtmasse von 3,5t fahren. Damit dürftest du mit deinem Oktavia maximal Anhänger ziehen die eine zulässige gesamtmasse von 1576 kg haben (was es nicht gibt also maximal 1500kg)

  6. R. Raabe
    Am 27. März 2018 um 19:36

    Hallo ich fahre einen Opel Insignia der eine gesammt Masse von 1600 kg ziehen darf.
    Der jetzige Wohnwagen wog max 1500 kg da war das kein problem nun wollen wir gerne einen neuen kaufen der darf maximal 1750 wiegen.
    In meiner Zulassung steht das ich bis 10% Steigung auch 1700 kg ziehen darf. Meine frage kann man sich den neuen Wohnwagen ohne bedenken jetzt kaufen oder ist das problematisch wegen der 1600 kg Sache ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:23

      Hallo R. Raabe,

      sofern die zulässige Anhängelast des Wagens eingehalten wird, kann das zulässige Gesamtgewicht auch höher sein – es darf dann nur nicht voll ausgereizt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Thomas
    Am 27. März 2018 um 6:41

    Hallo,
    kann man mit einem Suzuki Vitara (zulässige Anhängelast 400kg ungebremst) einen standard-ungebremsten Hänger (750kg), bspw. Humbaur oder Tema (Eigengewicht 130kg), ziehen, wenn man ihn dann nur mit max. 270kg belädt oder muss eine Ablastung in den Papieren eingetragen werden?
    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 13:14

      Hallo Thomas,

      ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die Anhängelast des Autos, so können Sie maximal diese zulässige Anhängelast Ihres Wagens plus die Stützlast ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Thomas
        Am 15. Mai 2018 um 15:43

        Hallo,

        ok danke, also muss ich formal keine Ablastung vornehmen, sondern nur die Beladung vorher “abwiegen”?

        VG,

        Thomas

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. Juni 2018 um 15:17

          Hallo Thomas,

          wenden Sie sich im Zweifel direkt an die Zulassungsstelle oder bspw. den TÜV, um die Vorgehensweise zu klären.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Chris
    Am 20. März 2018 um 8:20

    Hallo
    Ich habe einen VW Lupo mit einer zulässigen Anhängelast von 800 Kg Gebremst
    Darf ich einen Anhänger mit einen zulässigen gesamt Gewicht von 1500 Kg ziehen wenn ich die Anhängelast von 800 Kg nicht überschreite das mein Anhänger mit Ladung nicht mehr wie 800 Kg wiegt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:03

      Hallo Chris,

      in der Regel gelten die offiziellen Werte, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, nicht die tatsächlichen Gewichte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Paul
        Am 22. Mai 2018 um 14:37

        Sie haben es aber oben anders beschrieben. Was genau zählt denn nun ?
        Ist die Regelung nun eindeutig oder Auslegungssache ?

        Es wäre schön hier eine Verbindliche aussage zu bekommen. Zählt nun das Tatsächliche reale Gewicht von Hänger/Fahrzeug/Gespann oder das was in den Papieren steht.

        Die Regelung ist so aufjedenfall sehr undurchsichtig.
        Mit freundlichen Grüßen

        Zitat von Bußgeldkatalog.org

        „Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist.“

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. Juni 2018 um 17:06

          Hallo Paul,

          die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, welche ein Fahrzeug ziehen darf. Maßgeblich ist nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Vielmehr ist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges in Verbindung mit der tatsächlichen Masse des Anhängers entscheidend.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniela
    Am 19. März 2018 um 18:16

    Hallo. Ich möchte mit meinem VW Lupo einen Skoda Roomster abschleppen. Leergewicht des Skodas beträgt ca. 1200–1335 kg. Darf ich diesen ziehen, wenn mein Wagen eine Zul. Anhängelast von 800 kg (gebremst) hat? Leergewicht Fahrzeug ca. 990 kg.

    MfG Daniela

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 12:57

      Hallo Daniela,

      wenn die angehängte Last die zul. Anhängelast übersteigt, ist das selbstverständlich nicht erlaubt. Zudem sollte das Zugfahrzeug niemals leichter als die gezogene Last sein!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. andreas l.
    Am 10. März 2018 um 8:50

    hallo , wollt mir ein Nissan x-Trail kaufen er ein leeg.v. 1655kg und ein zul.gsg. 2160kg …anhängelast von 2000 kg gebrämst bei 12 % und hab ein Anhänger von 2600 kg Gesamtgewicht darf ich ihn hinter das Fahrzeug anhängen …..vom Führerschein her darf ich alles fahren

    vorab
    danke ,andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:05

      Hallo andreas I.,

      wenn der Anhänger die Anhängelast übersteigt, ist dies nicht zulässig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Mi
    Am 5. März 2018 um 23:45

    Hallo, ich fahre einen Skoda Octavia der Leergewicht: 1415 kg, Gesamtgewicht des PKW: 2000kg

    Zulässige Anhängelast gebremst 1300kg.

    160 Benzin-PS, für Tempo 80 und nicht so extrem steile erge sollte es reichen.

    Führerschin: (1, 1a, 1b, 4, 5) und die 3. Alter Führerschein! Von 1990.

    Mein Wunsch ist einen Boots-anhänger zu ziehen:

    Variante A: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg.

    Variante B: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg.

    Klar ist Variante B für alle Polizisten perfekt. Ist Varianta A trotzdem erlaubt?

    Klar ist auch das bei 1299,90 kg nur 10g Spielraum ist!

    Was ist in Östereich, Tschechien, Slowakien, Ungarn oder anderen Ländern? Ist die Regelung dort genau so?
    (Dort könnte ein überladen echt problematisch sein!)
    Wie hoch ist die Strafe bei gewogenen 1350kg, 1400kg oder 1450kg in Deutschland …… nur der Sorge halt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:12

      Hallo Mi,

      Informationen zur Überladung und den folgenden Sanktionen finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
      Auskunft über die Regelungen im Ausland können Sie bei den Stellen der jeweiligen Länder ersuchen, etwa über die Fremdenverkehrsämter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Jennifer S.
    Am 2. März 2018 um 12:08

    Hallo

    Wir besitzen einen Sprinter mit Leergewicht 2080kg-2355kg ( laut Fahrzeugbrief), die technische zugelassene Gesamtmasse beträgt 3500 kg. Dürfen wir einen Anhänger mit 1800 kg Leergewicht ziehen.
    Welchen Führerschein wir hierzu benötigt.
    Fallen bei einer gewerblichen Fahrt gesonderte gesetzliche Bestimmungen an? z.B. digitaler Tachograf

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 11:06

      Hallo Jennifer,

      welchen Anhänger das Fahrzeug ziehen darf, hängt unter anderem von der Anhängelast ab. Angaben dazu finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Welchen Führerschein Sie benötigen, hängt von dem Gewicht des Anhängers bzw. der Gesamtmasse der Kombination ab. Mit einem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie beispielsweise ein Zugfahrzeug der Klasse B (max. 3.500 kg) in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg führen. Ein digitaler Tachograph ist Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die mehr als 3.500 kg wiegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Michael
    Am 28. Februar 2018 um 23:59

    Hallo, ich fahre einen Skoda Octavia der Leergewicht: 1415 kg , Gesamtgewicht des PKW: 2000kg
    Zulässige Anhängelast gebremst 1300kg.
    …. alles, laut Papiere
    160 Benzin-PS, für Tempo 80 und nicht so extrem steile Berge sollte es reichen.

    Führerschin: (1, 1a, 1b, 4, 5) und die 3. Alter Führerschein! Von 1990.

    Mein Wunsch ist einen Boots-Anhänger zu ziehen:

    Variante A: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg. Nehmen wir mal ein vollen PKW und Anhänger an: also zusammen 3299kg.

    Variante B: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg. Nehmen wir mal ein vollen PKW und Anhänger an: also zusammen 3299kg.

    Klar ist Variante B für alle Polizisten perfekt. Ist Varianta A trotzdem erlaubt?

    Klar ist auch das bei 1299,990 kg am Anhänger, nur 10g Spielraum ist!

    Was ist in Östereich, Tschechien, Slowakien, Ungarn oder anderen Ländern? Gibt es da andere Regelungen?
    Dort könnte ein Überladen echt problematisch sein!
    Wie hoch ist die Strafe bei gewogenen 1350kg, 1400kg oder 1450kg in Deutschland …… nur der Sorge halt.
    Gutes vorausplanen ist der halbe Urlaub :)

    Vielen Dank im voraus….. Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:28

      Hallo Michael,

      die Sanktionen bei einer Überladung finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
      Für die Regelungen in anderen Ländern informieren Sie sich am besten direkt dort, evtl. mithilfe der Botschaften oder Fremdenverkehrsämter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andi
    Am 22. Februar 2018 um 15:28

    Hallo,
    ich habe einen VW T3 Bus ohne ABS (Leergewicht 1890KG, zulässiges Gesamtgewicht 2460 KG, Anhängelast ungebremst 600 Gramm). Darf ich mit diesem Fahrzeug einen ungebremsten Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht 450 KG, Stützlast 50 KG, eine Achse) ziehen. Meine Frage bezieht sich insbesondere darauf, ob mein VW Bus ohne ABS einene ungebremsten Anhänger ziehen darf.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 10:32

      Hallo Andi,

      diesbezüglich liegen uns leider keinen genauen Informationen vor – tatsächlich könnte das jedoch ein Problem werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde oder den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. annette
    Am 22. Februar 2018 um 9:46

    Hallo!

    Ich fahre einen Opel Antrag (Allradantrieb) mit einer Gesamtmasse von 2505kg, mit einer Anhängelast (gebremst) von 750kg.
    Mein Pferdeanhänger hat eine Gesamtmasse von 2400kg.
    Darf ich den Anhänger nun ziehen oder nicht?
    Lg. Annette

    sorry, ich meinte 750kg (ungebremst). 1700kg (gebremst).

    Lg!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 9:58

      Hallo annette,

      da Ihr Pferdeanhänger die zulässige Anhängelast um einiges übersteigt, werden Sie diesen wohl nicht ziehen dürfen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sebastian S.
    Am 18. Februar 2018 um 22:01

    Hallo,
    bei unserem Ford C-Max gilt das zulässige Gesamtgewicht für Anhänger 1500 kg. Darf ich einen Wohnwagen mit 1600 kg zulässigen Gesamtgewicht anhängen (ziehen)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 11:48

      Hallo Sebastian S.,

      wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird, ist dies selbstverständlich nicht zulässig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. hans-Jockel
    Am 17. Februar 2018 um 3:35

    Hallo
    Bin in der Probezeit Klasse B.
    Bin mit 5 kmh zu schnell in eine 30er Zone gefahren und hatte ein Anhänger gezogen (zul. Gesamtgewicht F.1=1300kg) und PKW (zul. Gesamtgewicht F.1=2400kg) macht ja mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse .Da ich mich damit erst danach wo der Bescheid kam richtig auseinander gesetzt hatte und begriffen hatte das ich das in der Kombination nicht hätte fahren dürfen .
    Jetzt Frage ich mich ob mir nur die Geschwindigkeitsüberschreitung, in dem Fall 20 € Bußgeld zur Last gelegt wird oder auch weil ich nicht der Besitzter des Gespanns bin und der Halter der die BE Klassse besitzt mich ja angeben muss/soll und mich die fragen was ich für ein Hänger dran hatte danach geschaut oder gefragt wird oder nur die Sache mit der Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgt wird und das mit Anhänger nicht für die relevant ist ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 16:57

      Hallo Hans,

      der Bußgeldbescheid müsste Ihnen Auskunft darüber geben, welcher Verstoß Ihnen genau zur Last gelegt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Harry
    Am 8. Februar 2018 um 19:56

    Hallo, ich habe den Führerschein der Klasse B wir habe ein Wohnmobil 3500kg Gesamtgewicht Anhängelast 1600 / 750 kg, wir möchten gern unseren Roller mit auf dem Anhänger nehmen darf Ich das mit klasse B?
    danke vorab
    Harry

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:24

      Hallo Harry,

      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Anhänger bis 750 kg verwendet werden oder Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtmasse der Kombination maximal 3,5 t beträgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Denis
    Am 3. Februar 2018 um 9:02

    Hallo
    Habe Führerschein der Klasse B.
    Darf ich ein Anhänger der 2 Achsen hat und die Kombination bis 3,5t nicht überschreitet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 14:44

      Hallo Denis,

      sofern die Gewichtsbestimmungen eingehalten werden, kann mit einem B-Führerschein ein zweiachsiger Anhänger gezogen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Igor
    Am 29. Januar 2018 um 19:13

    Hallo,
    ich habe einen Ungebremsten Anhänger mit 750KG.
    Das Auto welche möchte ich kaufen ,hat aber nur einen Anhängelast bis 560 Kg.
    Darf ich meinen Anhänger hier verwenden und wenn ja was muss man beachten?
    Gruß Igor.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:51

      Hallo Igor,

      in der Regel sollten Sie den Anhänger dennoch verwenden können, nur dürfen Sie diesen dann nicht voll beladen, sondern eben höchstens bis 560 kg – Eigengewicht des Anhängers inklusive. Diesbezüglich können Sie sich auch noch einmal an den TÜV oder die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  21. Werner G.
    Am 29. Januar 2018 um 1:46

    bitte schicken Sie mir per email den Bußgeldkatalog

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:06

      Hallo Werner G.,

      wir verschicken keinen Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Dominik
    Am 21. Januar 2018 um 23:32

    Hallo,

    ich komm jetzt ein bisschen durcheinander. Nach meinem Verständnis darf man…

    1.) …mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B einen Anhänger ziehen, dessen zGG auch über 750kg sein darf, wenn das gesamte Gespann nicht über 3500kg kommt.

    2.) …mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE eine Gesamtmasse des Gespannes von bis zu 7000kg haben (3500kg Zugfahrzeug + 3500kg Anhänger), wenn das Fahrzeug einen dementsprechenden Anhänger ziehen darf.

    3.) Und muss die Leermasse des Zugfahrzeuges höher sein als das zGG des anhägers um den Anhänger mit der Klasse B fahren zu dürfen, wenn ich unter 3500kg Gesamtmasse des Gespannes bleibe, bzw. gibt es da einen Unterschied zwischen B und BE?

    Danke schon mal für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:03

      Hallo Dominik,

      die gezogene Anhängelast darf lediglich das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Alexander
    Am 21. Januar 2018 um 21:33

    Hallo,

    in unseren Fahrzeugpapieren (VW T6) sind folgende Werte hinsichtlich des Anhängers eingetragen:
    8% Steigung: 2.500
    12% Steigung 2.200

    Unser Anhänger hat ein Gesamtgewicht von ca. 500 kg (Gepäck). Dürfen wir eine Strecke mit 13 % Steigung mit diesem Anhänger befahren? Kann man auch einen höheren %-Wert in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen? An wen müssen wir uns dazu wenden?

    Besten Dank und viele Grüße

    Alexander

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:04

      Hallo Alexander,

      Sie können sich hierfür an die Zulassungsstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Thomas
    Am 21. Januar 2018 um 18:23

    Hallo,
    ich fahre einen Mazda 5, Bj. 2006. Die Eintragung im Fahrzeugschein bei O.2 ist 0600. Ich möchte mir einen ungebremsten Anhänger mit max. zulässigem Gesamtgewicht 750 kg und Nutzlast 630 kg kaufen. Ist es richtig, dass ich diesen Anhänger nicht mit meinem Fahrzeug ziehen darf?
    Wenn ich Ihre o. g. Ausführungen (…Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist…) richtig verstehe, dürfte ich den Anhänger doch auch bewegen, darf ihn dann aber nicht mit mehr als 600 kg beladen. Stimmt das?
    Vielen Dank.
    mfg
    TM

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:12

      Hallo Thomas,

      solange die zulässigen Gesamtmassen nicht überstiegen werden, sollte dies in der Regel zulässig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Sebastian W.
    Am 15. Januar 2018 um 22:20

    Hallo. Ich möchte mit einem VW Lupo einen 2 Tonnen 2-Achser abholen. Leergewicht des Anhängers beträgt ca. 400 kg. Der Anhänger ist gebremst. Darf ich diesen ziehen, wenn mein Wagen eine Zul. Anhängelast von 800 kg (gebremst) hat? Leergewicht Fahrzeug ca. 990 kg.

    MfG Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 15:04

      Hallo Sebastian,

      wenn die zulässige Anhängelast 800 kg beträgt, dann sollte dies in der Regel möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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