Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.

Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.

FAQ: Ärztliches Gutachten

Wann wird ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt?

Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Welche Gründe können ein ärztliches Gutachten rechtfertigen?

Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie sich weigern, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen?

In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Das Gutachten über die Fahreignung wird von einem Facharzt durchgeführt.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?

Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.

Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.

Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:

  • Körperlichen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen
  • Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum

Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?

Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.

Je nach Einzelfall sind das:

  • Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
  • Fachärzte für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Die Behörde prüft das ärztliche Gutachten.
Nachdem Sie sich für einen Facharzt entschieden haben, prüft die Führerscheinstelle Ihre Unterlagen und nimmt Kontakt zum Arzt auf.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?

Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.

Körperliche und psychische Erkrankungen

Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:

  • allgemeiner Gesundheitszustand
  • der Bewegungsapparat
  • die Sinnesfunktionen
  • die Reaktionsfähigkeit
  • die Belastbarkeit
  • das Nervensystem
  • die „psychische Verfassung“
  • ggf. labortechnische Untersuchungen
  • regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel

Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.

Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Ärztliches Gutachten bei Drogen
Häufig wird ein ärztliches Gutachten wegen Drogenkonsum angeordnet.

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.

Diese können sein:

Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.

Was kostet das ärztliche Gutachten?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. M.G.
    Am 16. März 2018 um 14:55

    Hallo,
    habe nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis (März 2017) wegen BTM im Dezember 2017 einen Antrag auch Wiedererteilung gestellt. Im Januar kam der Brief, dass geprüft werden muss ob ich eine MPU absolvieren muss. Seitdem habe ich nichts mehr von der FSST gehört.
    Habe nun zwei Fragen hierzu:
    1.)Ist es ratsam bei der Behörde nachzufragen weshalb noch keine Entscheidung getroffen wurde, da ein Antrag auf Wiedererteilung ja auch nur eine gewisse Zeit gültig ist?
    2.) Ist es auch möglich, dass anstatt einer MPU nun ein ärztliches Gutachten angefordert wird?
    ich habe bereits meine Abnstinenznachweise für 12 Monate freiwillig absolviert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 13:37

      Hallo M.G.,

      nach Verstößen in Verbindung mit BTM wird in der Regel eine MPU verlangt. Wenn Sie Bedenken haben, bei der Behörde nachzufragen, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. P.T
    Am 9. März 2018 um 1:30

    Hallo
    Ich wurde angehalten ein schnelltest gemacht war positiv.Dann Blut genommen und war 1ng/ml hab ein Briefbekommen ich muss zu eine Fachärztliche untersuchung.ich war schon dort lief alles gut Urinprobe negativ weil ich auch nicht consumiere.habe nur an gelegenheiten consumiert.Die Führerscheinstelle will von mir dass ich MPU mache.hab dort angerufen und die haben mir gesagt das ich über die werte habe bei der urinprobe.Ich hab die ergebnisse von TÜV auch bekommen und da steht ich habe nix consumiert und da sind keine spuren von consum.Meine Frage ist darf die Führerscheinstelle von mir MPU verlangen? Ich habe mein Führerschein nicht abgegeben ich darf es behalten…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:46

      Hallo P.T,

      bei Unregelmäßigkeiten und Zweifeln ist es immer besser, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu fragen. Er kann die Vorgänge dann für Sie prüfen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Eddi
    Am 28. Februar 2018 um 18:47

    Hallo,
    Wurde vor zwei Jahren bei einer Verkehrskontrolle erwischt unter Canabis rausch, ich war bei einer Verkehrsgutachtenstelle habe ein Gespräch gehabt und 2 Urinproben wo negativ waren, jetzt steht in dem Brief wo ich heute erhalten habe von der Gutachtenstelle dass ich als Gelegentlicher Konsumer bin sonst keine Mängel, den Brief muss ich jetz persönlich in die Führescheinstelle bringen. Was erwartet mich wird mir der Führeschein entzogen.
    L.g

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:55

      Hallo Eddi,

      dies entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Markus
    Am 20. Februar 2018 um 13:55

    Hallo hab ne Frage hab das psychologische gutachten gemacht ist positiv verlaufen auch die 2 zufallsurinproben waren negativ trotzdem will die Führerscheinbehprde mir den Führerschein abnehmen und ein mpu aufdrücken kann ich nichts dagegen Unternehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:11

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. E.S.
    Am 31. Januar 2018 um 17:15

    Hallo,
    mein Sohn hat seinen Führerschein beantragt und angegeben dass er Asthma hat, er dachte sich nichts dabei weil er kein schweres Asthma hat.Jetzt kam ein Schreiben vom Landratsamt dass er ein ärztliches Gutachten vorlegen muss.
    Dann müsste doch jeder wo Heuschnupfen oder Allergien hat ein Gutachten vorlegen ???

    Grüße
    e.ss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2018 um 15:42

      Hallo E.S.,

      wann jemand ein Gutachten vorlegen muss, entscheidet die Behörde. Demnach ist ein Gutachten vorzulegen, wenn an der Fahreignung Zweifel besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Norbert
    Am 28. Januar 2018 um 23:55

    Hallo zusammen, bei einem Polizeieinsatz wurde bei mir 1,6 % Alkohol und Kokain im Blut festgestellt.
    Dies war am 21.01.2017 gestern 27.01.2018 habe ich ein Brief der Führerscheinbehörde bekommen ,mit dem Text:
    Überprüfung der Kraftfahreignung-mit beabsichtigte Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis.
    Meine Frage , ist das schon Verjährt ? Was kann auf mich zu kommen ? Drogentest ,Urin,Blut Test kein Problem bin sauber.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:31

      Hallo Norbert,

      geht die Behörde davon aus, dass Sie nicht dazu geeignet sein könnte, Kraftfahrzeuge zu führen, kann sie eine derartige Untersuchung veranlassen. Eine Verjährung gibt es in solchen Fällen unseres Kenntnisstandes nach nicht. In der Regel sollte dabei auch mit Drogentests zu rechnen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Marc
    Am 14. Dezember 2017 um 18:21

    Hallo,

    Ich wurde vor längerer Zeit vor einem Club als ich zu Fuß auf dem Heimweg war von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde eine halbe Tablette Ecstasy gefunden. Ich habe keinen Test gemacht und war wie gesagt zu Fuß unterwegs. Jetzt meldete sich die Führerscheinstelle mit der Anordnung eines Gutachtens. Die Klage wegen Drogenbesitz ist fallen gelassen worden. Ist die Anordnung des Gutachtens rechtmäßig? Selbst wenn das Gutachten (wovon ich ausgehe) für mich gut ausfällt, dürfen die eine MPU anordnen?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:42

      Hallo Marc,
      die Anordnung einer MPU ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an der Fähigkeit ein Kfz zu führen bestehen. Ob dies in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt abwägen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Markus B.
    Am 11. Dezember 2017 um 21:10

    Hallo zusammen,

    vor kurzem wurde Person 1 mit Cannabis erwischt und sein Handy wurde durchsucht, dabei wurden Fotos von Person 2 festgestellt. Nun gab es eine Hausdurchsuchung bei Person 2, wobei kein Cannabis festgestellt wurde. Anschließend war Person 2 bei der Polizei und sie konnten ein Jahr Konsum nachweisen durch die Aussage von Person 1., Person 2 bestätigte sein Konsumverhalten (nicht im Straßenverkehr).
    Frage Eins: Was passiert nun?
    Frage Zwei: Was passiert mit meinen Führerschein?
    (Randinfo, Person 1/2 ist aus Niederbayern)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2017 um 11:37

      Hallo Markus,

      sollte die Information darüber, dass Sie Drogen konsumieren an die Führerscheinstelle gelangen, ist es durchaus möglich, dass Sie zu einer medizinischen Untersuchung aufgefordert werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Moni
    Am 5. Dezember 2017 um 19:55

    Hallo,
    die KP war im April bei mir zuhause und hat Anhaftungen von Anphetamin gefunden. Nun weiß die Führerscheinstelle davon und möchte ein ärztliches Gutachten von mir erhalten, da ein direkter Konsum nicht vorliegt aber sie den Verdacht haben das ich etwas eingenommen habe. Eine Woche vor dem Besuch der Polizei habe ich wenig konsumiert. Bis heute aber komplett die Finger davon gelassen. Jetzt stelle ich mir die Frage. Wenn in diesem Gutachten, z.B durch eine Haarprobe, festgestellt wird, dass ich im April konsumiert habe, seitdem aber nichts mehr genommen habe und das laut dem Test auch stimmt, wird dann mein Führerscheinstelle trotzdem entnommen ?

    Ich Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:50

      Hallo Moni,

      die Führerscheinstelle kann eine Entziehung des Führerscheins unter anderem dann anordnen, wenn sie davon ausgeht, dass Sie zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen können. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall ist, entscheidet die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Daniel
    Am 16. November 2017 um 22:53

    Hallo,
    Hab Mal eine Frage bin zu Fuss mit Marihuana erwischt worden eine geringe Menge muss ich mir jetzt Sorgen um meinen Führerschein machen?
    Mit freundlichen Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 11:47

      Hallo Daniel,

      in der Regel nein, wenn keine Beteiligung am Straßenverkehr vorlag. Allerdings kann unter Umständen ein Drogenscreening angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. K.S.H
    Am 16. November 2017 um 16:32

    Hallo Zusammen,

    ein Bekannter wurde letztes im Auto angehalten zur Polizeiwache mitgenommen und im Blut wurde THC gefunden.

    Nach Abgabe des Führerscheins für einen Monat und Anordnung eins Screenings- & eines ärztlichen Gutachtens hatten wir zwei Monate nichts von der Behörde gehört.

    Nun haben wir die Info – telefonisch erhalten, dass, obwohl die Urintests negativ waren – nun ein Haartest folgen sollen, sowie eine MPU.

    Uns wundert dies nun wirklich sehr, da dass ärztliche Gutachten für uns nicht negativ klingt.

    Auszüge aus diesem:

    Bei … liegen im Zusammenhang mit dem früheren Drogenkonsum keine folgen vor, die die Fahreignung ausschließen.

    Der gelegentliche Konsum wird von … eingeräumt. Die Befunde weisen im Zeitraum X keinen weitern Konsum vor.

    Die medizinische Untersuchung ergibt keine Hinweise auf aktuellen Konsum von Drogen oder die Folgen eines chronischen Konsums von Drogen.

    Hinweise auf eine Suchtverlagerung besteht ebenfalls nichts. Kontakt zu Drogenkonsumenten bestünde nicht mehr.

    Schlusssatz:

    Das Konsummuster von … ist als gelegentlich zu bezeichnen.

    Kann dies von der Fahrerlaubnisbehörde als negatives Gutachten auslegt werden ?

    Danke für eine Info.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 11:29

      Hallo,

      bei einem Nachweis des Konsums ist die Anordnung einer MPU nicht ungewöhnlich. Für eine umfassende Beratung in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Anett
    Am 25. Oktober 2017 um 21:22

    Hallo zusammen,

    mein Schwiegervater hatte einen Schlaganfall mit Hirnblutungen und vor einer Woche eine OP an der Schlagader die zu 80% verstopft war. Nach der Reha geht er noch am Stock und hat Lähmungserscheinungen der linken Hand. Trotz mehrfachen Hinweises der Ärzte und auch von uns setzt er sich ins Auto und nimmt am Straßenverkehr teil. Wir haben ihn informiert das er keinen Versicherungsschutz hat und das er einen Fahrtauglichkeitstest machen muss/sollte. Ich habe Sorge das er einen schweren Unfall verursacht und massive Kosten entstehen da ja die Versicherungen hier wegen grobem Vorsatz nicht zahlen werden von den Unfallopfern und er Belastung in solchen Fällen mal abgesehen.

    Was kann ich tun um zu verhindern das er ein Fahrzeug führt? Kann bzw. sollten wir den Schlaganfall der Versicherung und der zuständigen Führerscheinstelle melden? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:37

      Hallo Anett,

      laut der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, ist nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, wer neurologische und/oder neuropsychologische Ausfälle hat. Hierzu zählen beispielsweise Gesichtsfeldausfälle oder Lähmungen. Aus diesem Grund sollte die Fahreignung überprüft werden. Eine Meldung macht deshalb durchaus Sinn. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/autofahren-nach-schlaganfall/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. altin
    Am 19. Oktober 2017 um 23:11

    hallo,
    und zwar muss ich ein fachärztliches gutachten eines psychiaters mit verkehrsmedizinischer qualifikation machen.
    und dies innerhalb 8 monaten vorlegen, und innerhalb 2 wochen einen untersuchungsauftrag abgeben in dem ich Haare abgeben soll falls dies nicht möglich 2 urintests innerhalb 8 wochen
    kann ich da wählen würde schon lieber urin abgeben da man in haaren viel länger nachweissen kann ? hab zwar 2 monate nichts mehr genommen und 2 negative drogenscreenings schon bestanden für gericht aber das mit den haaren abgeben macht mir angst? und ob des dann erledigt ist nach dem drogentest oder muss ich noch etwas machen? weil da was von 8 monate steht dachte erstmal mpu ??

    MfG altin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:08

      Hallo Altin,

      in der Regel sollte bei Ihnen eine Haaranalyse angeordnet werden. Nur wenn spezielle Gründe dagegen sprechen, sollte ein Urintest möglich sein. Ob weitere Maßnahmen angeordnet werden, liegt im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Robert
    Am 13. Oktober 2017 um 13:46

    Hallo,ich habe seit jahren Atrose im linken und Wahrscheinlich im rechten auch schon und 2 Bandscheibenvorfälle in der Lende und bin nun auf L-Polamindon eingestellt worden und nun möchte ich ein gutachten machen das ich damit fahrtüchtig bin und wolllte fragen ob ich sogenante mpu machen?ich hoffe sie können mir da weiter helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 12:03

      Hallo Robert,

      am besten setzen Sie sich direkt mit der Fahrerlaubnisbehörde, einem entsprechenden Facharzt oder etwa einer Begutachtungsstelle für Fahreigung in Kontakt. Dort werden Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Laura
    Am 30. September 2017 um 10:46

    Hallo,
    Ich wurde auf einem festival bei einer Einlasskontrolle von Securities mit 4,1g Marihuana erwischt. Die Polizei nahm mich daraufhin mit auf die Wache um eine Aussage zu machen und Personalien aufzunehmen. Ich bin Ersttäter gewesen und hatte davor noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Diese meinte auch es wird keine Auswirkungen auf meinen Führerschein haben.
    Ich habe vor 2 wochen meinen Führerschein beantragt. Muss ich mit einem äG rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:44

      Hallo Laura,

      dies liegt im Ermessen der Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Martin
    Am 22. September 2017 um 23:54

    Hallo,
    Mein Sohn hat mit 17 Jahren btm geraucht und das auch der Polizei gestanden dass er gelegentlich 1-2 mal die Woche ca. 1 Gramm geraucht hat. Nun will er die theoretische Fahrprüfung machen umd das Landratsamt hat eine medizinische Untersuchung angeordnet. Er ist nun fast 19 und der Verstoß liegt also 21 Monate zurück. Seither hat er nicht mehr geraucht. Sein Freund der damals auch dabei war wollte nur ein halbes Jahr später den Führerschein machen. Ihm wurde nach der ärztlichen Untersuchung eine MPU auferlegt.
    Gibt es Möglichkeiten dass wir das nicht auch noch machen müssen.
    Finde das extrem unverhältnismäßig. War ne Jugensünde und sie machten es auch nicht lange.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:02

      Hallo Martin,

      die Entscheidung, ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde. Aus diesem Grund können wir hierzu keine weiteren Angaben machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Robert
    Am 13. September 2017 um 13:02

    Es ist einfach nur lächerlich wo man überall hingeschickt wird. Ich laufe einem Amt nach dem anderen hinter her und jetzt wurde mir nach 9 Wochen gesagt dass ich mir aussuchen kann wo ich meine Ärztliche Untersuchung machen kann.
    Und ich muss warscheinlich nach Rostock was ca. 100km entfernt ist. Ich werde demnächst Post bekommen was bei Ämtern ja immer mindestens 1-2 Wochen dauert. Danach muss ich das Geld für das Gutachten überweisen und dann legen diese Leute den Termin fest. (Wer weiß wieviel die haben wollen)
    Ich lebe Ländlich und bin auf das Auto dringend angewiesen. Ich habe jetzt schon mit meine Lehre angefangen weil ich nie gedacht hätte das dass so extrem lange dauert.
    Meine Busverbindungen sind hier so gut das ich 1ne Stunde vor Arbeitsbegin auf Arbeit bin und wenn ich Feierabend habe muss ich 3 stunden auf den nächsten Bus warten.
    Ich kann meinen rechten Arm nicht mehr bewegen da er seit einem Motorrad Unfall gelämt ist.
    Ich muss gefühlt jeden 2ten Tag durch die halbe Stadt laufen zu allen möglichen Ämtern.
    Ich bin einfach nervlich fertig genau so wie meine Eltern weil sie mich einfach überall hinfahren müssen und wir allem und jedem hinterher rennen müssen.
    Ich weiß einfach nicht was daran so schwer ist festzulegen was umgebaut werden muss weil so ziemlich alles Funktioniert bis auf den rechten Arm. Es ist einfach nur noch traurig.

  18. Löwin
    Am 3. September 2017 um 10:27

    Mein Ehemann möchte 6 Jahre nach seinem Schlaganfall wieder Auto fahren. Er ist mit einem Behindertenfahrlehrer 2 h fehlerfrei in einem umgebauten Fahrzeug gefahren. Das GA wurde bei der Dekra durchgeführt. Da mein Mann Aphasiker ist, hat er den Corporal Test nicht geschafft. Es ist unmöglich für einen Aphasiker unter Zeitdruck, die Fragen zu lesen , zu verarbeiten und zu beantworten. Also ich finde das er da benachteiligt ist. Da man ja vorher nicht weiß, welches Testsystem benutzt wird, ist es schon schade das es nicht mgl. ist einen anderen Test durchzuführen. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, aber ich bin ja auch mit einem Aphasiker verheiratet. Aber etwas mehr Fachkompetenz, was die Neurologie betrifft hätte ich mir schon gewünscht. Die Fahrerlaubnisbehörde gibt die Adressenlisten heraus, man rasselt quasi in die Falle. Wäre man gleich zu einem Neurologen gegangen….? Schließlich bezahlt man ja auch 505 Euronen.
    MfG., die Löwin.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 8:53

      Hallo Löwin,

      wir bedauern es, Ihre schlechten Erfahrungen zu hören. Inwiefern sich das Testergebnis geändert hätte, können wir nicht sagen. Setzten Sie sich im Zweifelsfall noch einmal mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  19. wolfi
    Am 28. August 2017 um 0:51

    Hallo,
    habe eine Aufforderung zur Beibringung eines gesundheitlichen Gutachtens. Meine Noch-Ehefrau – wier leben getrennt – hat mich wg. Unterhaltszahlung zu der sie verpflichtet wurde aus Wut durch Einbruch in meinen Schreibtisch und Wohnung einen Diagnose-Bogen meines Hausarztes gestohlen. Auf diesem standen alle Diagnosen seit über 20 (!) Jahren. Auch Alkoholprobleme 1999. Dies hat sie dem LrAmt gemeldet und die haben das für das Gutachten hergenommen.Ein Einspruch ist angeblich nicht möglich, aber würden Sie mir trotzdem raten, Einen Anwalt einzuschalten? Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 8:57

      Hallo Wolfi,

      in diesem Fall ist anwältlicher Rat sicherlich die beste Lösung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Misko
    Am 14. August 2017 um 19:10

    Hallo. Ich habe vom Landratsamt einen Brief bekommen, der mich zu einem Gutachten verdonnert hat.

    Die Straftat war: 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis (Roller).

    Die Tests zwecks Alkohol und Betäubungsmittel fielen beide male negativ aus. (Alkohol trinke ich garnicht und Drogen konsumiere ich überhaupt nicht!)

    Was erwartet mich jetzt?

    Die Fragestellung lautet: Ist trotz aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Herr M die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Verkehr erfüllt und dass Herr M nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen wird?

    Ich freue mich sehr auf die Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Misko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:01

      Hallo Misko,

      die Behörde befürchtet, dass Sie nicht über die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verfügen. Möchten Sie einen Führerschein machen, müssen Sie zunächst ein positives Gutachten vorlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Chrus
    Am 31. Juli 2017 um 19:27

    Hallo ich hab ei e Frage und zwar ich muss ein Ärztliches Gutachten der FS vorlegen können die dies Anzweifeln und trotz eines Positiv Gutachten eine MPU anordnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:40

      Hallo Chrus,

      dies ist grundsätzlich möglich, allerdings ist eher damit zu rechnen, dass in diesem Fall ein weiteres Gutachten gefordert wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Katharina
    Am 31. Juli 2017 um 8:32

    Hallo zusammen,
    für meinen Sohn, der mit einer leichten Behinderung an der rechten Hand geboren wurde, müssen wir den Erwerb des Führerscheines ein Gutachten erstellen lassen. Wir haben auch schon den entsprechenden Mediziner konsultiert. Da unser Sohn jetzt erst mal den Traktorführerschein und in zwei Jahren den PKW-Führerschein machen möchte, ist nun unsere Frage, wie lange ein Solches gültig ist? Das konnte uns leider auch der Arzt nicht beantworten. Ist es ausreichend einmalig das Gutachten erstellen zu lassen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:45

      Hallo Katharina,

      dies sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Paddy
    Am 28. Juli 2017 um 13:24

    Hallo
    Bei mir wurde vor ca neun Wochen Diabetis Typ 1 festgestellt. Da ich beruflich LKW fahre, wurde ich erstmal krank geschrieben.
    Nun soll ich ein Gutachten von einem Arbeitsmediziner erstellen lassen (G 25 Untersuchung) und darf danach wieder fahren. Jetzt hat mein behandelnder Arzt aber zum Arbeitsmediziner ein Schreiben geschickt, wo drin steht das ich nicht stabil genug eingestellt bin.
    Der Führerschein wurde mir nicht abgenommen, da ich die Erkrankung nicht an das StVA gemeldet habe.

    Meine Frage nun, mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen wenn ich jetzt eigenmächtig in den LKW steige und los fahre. Ich fühle mich fit und sicher im Umgang mit dem Insulin und empfinde es als Schikane, dass ich nicht fahren darf.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:41

      Hallo Paddy,

      wenn Sie trotzdem fahren, könnte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln. Dies stellt eine Straftat gemäß § c21 StVG dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andreas S
        Am 13. August 2021 um 5:52

        Hallo, ich habe einen Ersatzführerschein beantragt, da mein alter gerissen war. Auf der Fahrerlaubnisbehörde gab ich Wahrheitsgemäß an , an Stimmungsschwankungen ( depressive Episoden ) leiden. Und gab das Medikament citalopram an das ich einnehme. Daraufhin verlangte die Behörde ein Attest zur Einschätzung der Fahrtauglichkeit von meinem Arzt. Dieser hat gesagt, das es kein Problem ist und mir die Fahrtauglichkeit bestätigt. Kann die Behörde Schwierigkeiten machen ?

  24. nobby1
    Am 21. Juli 2017 um 17:32

    Ich bin chronischer schmerzpatient, und bin vor 2 Monate in eine Kontrolle geraten. Der Schnelltest war positiv auf Opiate, und ich musste mit zur Blutabnahme.
    Ich besitze einen Opioid Ausweis, den ich Dummerweise nicht bei der Kontrolle dabei hatte.
    Ich nehme dieses Medikament audrücklich nur auf anweisung meines Schmerztherapeuten. Festgestellt wurden nun 13 ng.
    Jetzt bekam ich Post von der Führerscheinstelle, dass bedenken an meiner Kraftfahreignung geben. Es wird mir nun die möglichkeit gegeben, bis nächste Woche dort Persönlich vorzusprechen, und demensprechende Ateste von meinem Arzt vor zu legen.
    Als es wird nicht direkt ein ÄG gefordert, sondern ich könnte mich noch entlassten.
    Hört sich das gut oder schlecht an ?
    Ich würde dann den Opioid Ausweis, dass Original Rezept in Kopie, sowie ein Atest meines Schmerztherapeuten und meines Hausarztes vorlegen. Damit ich beweisen kann dieses Mittel bestimmungsgemäß wegen eines Krankheitsfall einehmen muss.
    Wie ist ihre Meinung dazu ?

    M.F.G Nobby1

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:25

      Hallo Nobby,

      leider können wir keine Einschätzung individueller Fälle vornehmen – dies vermag nur ein Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nobby1
        Am 5. August 2017 um 16:52

        Hallo und Dankeschön.
        Mittlerweile wurden beide verfahren gegen mich eingestellt, und es wurde mir zusätzlich von der Führerscheinstelle schriftlich bestätigt, dass ich weiterhin Fahrtauglich bin.
        Und das alles ohne Anwalt.

        Gruß Nobby

  25. Mario
    Am 18. Juli 2017 um 20:13

    Hallo liebes Team,

    Folgender Fall:
    Ich hatte Ende 2012 einen Suizidversuch mit anschließend abgebrochener Psychoanalyse über 2 Jahre. Seit August 2016 habe ich keinen Führerschein mehr, aufgrund Aggression iV mit Nötigung iV mit Körperverletzung. Sperrfrist lief am 10.05. diesen Jahres ab. Am 11.05. Aufforderung zur MPU bekommen und Anfang Juni positiv durchgeführt. Gutachten persönlich zur Behörde gebracht und nun eine Aufforderung zum Erstellen eines Fachärztlichen Gutachtens bekommen.
    Ich würde gern wissen, ob die Anordnung des Gutachtens rechtens bzw. Korrekt ist, da der Suizidversuch bereits fast 5 Jahre zurück liegt und die Psychoanalyse im Februar 2015 endete.

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:21

      Hallo Mario,

      bezüglich dieser Frage müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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