
Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2023
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.
Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?
Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ärztliches Gutachten
Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.
Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.
In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?
Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.
Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.
Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:
- Körperlichen Erkrankungen
- Psychischen Erkrankungen
- Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum
Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?
Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.
Je nach Einzelfall sind das:
- Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
- Ärzte des Gesundheitsamts
- Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
- Fachärzte für Rechtsmedizin
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)
Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.
Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?
Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.
Körperliche und psychische Erkrankungen
Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.
Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:
- allgemeiner Gesundheitszustand
- der Bewegungsapparat
- die Sinnesfunktionen
- die Reaktionsfähigkeit
- die Belastbarkeit
- das Nervensystem
- die „psychische Verfassung“
- ggf. labortechnische Untersuchungen
- regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel
Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.
Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.
Diese können sein:
- Urintest
- Bluttest
- Haaranalyse
Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.
Was kostet das ärztliche Gutachten?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.
Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.
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Hallo Busgeldkatalog Team,
ich habe eine Frage zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung.
Vor ca. 10 Jahren hatte ich Kontakt mit BTM (Verurteilung Canabis) und wurde in diesem Zuge damals von der Verkehrsbehörde mittels Drogentest auf meine Fahrtauglichkeit untersucht. Der Befund war negativ und ich konnte meine Fahrerlaubnis bzw. Führerschein ohne Beantstadungen behalten.
Die letzten 10 Jahre verliefen jetzt auch ohne jegliche Auffälligkeiten im Straßenverkehr, keine Punkte, Strafen etc.
Jetzt würde ich gerne meinen Motorradführerschein machen, erwartet mich jetzt eine erneute Untersuchung?
Bzw. wie würde diese ausfallen?
Danke schon mal
Gruß
Hallo Mirko,
das Sie die Fahrtauglichkeitsprüfung vor 10 Jahren bestanden haben, sollten Sie keine Auflagen zur Erlangung des Motorradführerscheins bekommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Mein Sohn war beim Arzt wegen ärztliche Untersuchung für Führerschein. Bei dem Fragebogen hat er angekreuzt das er Epilepsie hat, jetzt muss er zum amtsarzt. Er hat vor ca. 4 jahren ein epileptisches anfall und seit dem nichts mehr. Der Neurologe ist der meinung dass es vielleicht eine einmalige sache war.
Meine frage ist…wird das gutachten von Arzt sofort an die Behörde weiter geschickt oder kann er zu einem anderen Arzt gehen und das Formular erneut ausfüllen ohne die Epilepsie anzukreuzen.
Ich als Mutter möchte einfach das er keine Schwierigkeiten hat und denn Führerschein machen kann.
Vielen dank
Hallo Wanessa,
es ist in Ihrem Fall wahrscheinlich, dass die Behörden bereits informiert wurden, da Ihr Sohn zum Amtsarzt muss. Er ist dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mal ne frage
Wurde im Januar angehalten und positiv auf Cannabis getestet ( 1,3 aktiv Thc und 45 ng/ml thc cooh) jetzt bekam ich Post vor 4 Wochen, wo mir ein gelegentlicher Konsum unterstellt wurde. Musste dann auch vor 3 Wochen den Führerschein für einen Monat abgeben ( läuft in einer Woche ab) was kommt jetzt nach den Monat von der Führerscheinstelle? Könnte es sein das ich um ne mpu herumkomme und “nur” ein Äg gefordert wird? Danke im Vorraus
Hallo Robin,
da Ihnen “nur” ein Fahrverbot und kein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, ist es in der Tat möglich, dass Sie keine MPU absolvieren müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde vor 6 Wochen beim feiern mit 3 xtc Tabletten erwischt.
Hab heute einen Brief bekommen das ich nächste Woche ins Landratsamt muss wegen einer Fahrkrafteignung….
Hatte davor noch nie Kontakt mit der Polizei.
Was kommt auf mich zu und mit was muss ich rechnen?
Ist das nur ein Gespäch oder schon etwaige Tests?
Und was sag ich dann am besten?
Hallo Thomas,
da es um Drogenkosum geht, werden Sie sich wohl auf einen Drogentest und eine Befragung diesbezüglich einstellen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hab eine Frage :
Eine Freundin und ich als beifahrer wurden angehalten , der polizist hat mich gefragt ob ich auch drogen zu mir genommen habe ich hab mit ja geantwortet(cannabis) , darauf hin hat er gesagt das ich dann ein vermerk beim verkehrsamt bekomme das ich drogen konsumiere , ich habe 6 monate fast jeden tag konsumiert habe jedoch seit einer woche aufgehört muss ich wenn ich angehalten werde angst um meinen führerschein haben und wie lange soll ich kein autofahren bis ich wieder “sauber” bin
Hallo Jonas,
das Autofahren unter Drogeneinfluss ist verboten. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/kiffen-autofahren/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Also 3 monate kein auto fahren?
Hallo Jonas,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe eine Frage: darf die MPU-Begutachtungsstelle ein Betrug der Führerscheinstelle melden?
Hallo Peter,
ist die MPU rechtswidrig, darf auch kein neuer Führerschein ausgegeben werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Mein Partner hat von der Führerscheinstelle einen Brief bekommen in dem steht, dass er ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen muss. Ist das schon eine MPU oder kann er nur durch dieses Gutachten wenn es positiv für ihn ausgeht eine MPU umgehen? Wir verstehen das geschriebene in dem Brief nocht ganz weil dort alles mögliche erklärt wird.
Danke im voraus
Hallo Ingeborg,
aus Ihren Ausführungen können wir leider auch nicht ganz erschließen, um was es sich handelt. Es klingt allerdings eher nach MPU. Entscheidend ist die Vorgeschichte. Wurde der Führerschein wegen Punkten, Alkohol oder ein Straftat eingezogen, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit die MPU. Geht es um eine Krankheit bzw. einen körperlichen bzw. psychischen Mangel vermutlich eher ein ärztliches Gutachten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org