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Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das ärztliche Gutachten nach § 11 Satz 2 FeV bzw. § 13 und § 14 FeV. Ein solches verkehrsmedizinisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen und darüber entschieden werden soll, ob jemanden die Fahrerlaubnis erteilt bzw. verlängert wird. Im Text wird nicht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) thematisiert, die bei schweren Verkehrsverstößen wie Alkoholfahrten oder zu bei zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet wird.

Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten anfordern. Ebenfalls hängt die Frage, ob sie Beschränkungen oder Auflagen anordnet, häufig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ab.

FAQ: Ärztliches Gutachten

Wann wird ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangt?

Sobald die zuständige Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt, kann Sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies kann Sie sowohl als Anwärter auf den Führerschein treffen als auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Welche Gründe können ein ärztliches Gutachten rechtfertigen?

Hier erfahren Sie, welche Gründe zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen können.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie sich weigern, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen?

In einem solchen Fall kann Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ärztliches Gutachten über die Fahreignung
Das Gutachten über die Fahreignung wird von einem Facharzt durchgeführt.

Welche Gründe gibt es für ein ärztliches Gutachten?

Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen über zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten bis hin zur Verlängerung der Führerscheinklassen C und D.

Im entsprechenden Schreiben der Behörde werden Sie zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Ihnen wird auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie das ärztliche Gutachten durchführen müssen. Ein solches Gutachten kann mehrmals und zu verschiedenen Sachverhalten angeordnet werden.

Häufige Gründe für ein ärztliches Gutachten sind:

  • Körperlichen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen
  • Arzneimittel-, Alkohol- und Drogenkonsum

Wer kann ein ärztliches Gutachten durchführen?

Ruft die Führerscheinstelle Sie zu einer solchen Untersuchung auf, werden Sie darüber informiert, wer das Gutachten durchführen kann.

Je nach Einzelfall sind das:

  • Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzte des Gesundheitsamts
  • Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner
  • Fachärzte für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Grundsätzlich gilt, dass der untersuchende Facharzt nicht Ihr behandelnder Arzt sein darf. Haben Sie sich nach diesen Vorgaben für einen Gutachter entschieden, müssen Sie diese Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Diese nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt. Dabei wird erörtert, welche Fragen in Bezug auf die Fahreignung geklärt werden sollen.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten zum Thema „Ärztliches Gutachten zur Fahreignung“ häufig Beratungen an. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können dort auch verkehrsmedizinische Gutachten erstellt werden. Die Kosten erfragen Sie am besten vor Ort.

Die Behörde prüft das ärztliche Gutachten.
Nachdem Sie sich für einen Facharzt entschieden haben, prüft die Führerscheinstelle Ihre Unterlagen und nimmt Kontakt zum Arzt auf.

Medizinisches Gutachten – Was erwartet Sie?

Die Untersuchung ist weniger umfangreich als eine MPU. Es geht auch nicht darum, eine Prognose zu erstellen, stattdessen soll die gegenwärtige Situation in Bezug auf Ihre Fahreignung abgeklärt werden. Je nach Einzelfall können verschiedene Methoden zum Tragen kommen.

Körperliche und psychische Erkrankungen

Erfährt die Führerscheinstelle von Erkrankungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden könnten wie beispielsweise Epilepsie oder orthopädische Erkrankungen, kann sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen, um die Zweifel an Ihrer Fahreignung abklären zu lassen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, z. B.:

  • allgemeiner Gesundheitszustand
  • der Bewegungsapparat
  • die Sinnesfunktionen
  • die Reaktionsfähigkeit
  • die Belastbarkeit
  • das Nervensystem
  • die „psychische Verfassung“
  • ggf. labortechnische Untersuchungen
  • regelmäßiger Konsum bestimmter Arzneimittel

Der Arzt wird Sie entsprechend Ihrer Krankheit begutachten und in Fragen zur Fahrtauglichkeit beraten. Möglicherweise kann er Sie auch bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen und Sie darüber informieren, unter welchen Umständen Sie ein Auto führen dürfen. Gemäß § 11 FeV Satz 6 haben Sie stets das Recht, ein fachärztliches Gutachten für den Führerschein einzusehen.

Ärztliches Gutachten zu Drogen- und Alkoholkonsum

Ärztliches Gutachten bei Drogen
Häufig wird ein ärztliches Gutachten wegen Drogenkonsum angeordnet.

Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an.

Diese können sein:

Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen. Aber auch, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum (z. B. Cannabis) vorliegt, kann der Arzt Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins unterstützen.

Was kostet das ärztliche Gutachten?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Kosten sind stark davon abhängig, wer das Gutachten erstellt und welche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Einzelfall ist für ein fachärztliches Gutachten entscheidend.

Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. Aber generell gilt: Für ein ärztliches Gutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Ärztliches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung
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172 Kommentare

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  1. Misko
    Am 14. August 2017 um 19:10

    Hallo. Ich habe vom Landratsamt einen Brief bekommen, der mich zu einem Gutachten verdonnert hat.

    Die Straftat war: 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis (Roller).

    Die Tests zwecks Alkohol und Betäubungsmittel fielen beide male negativ aus. (Alkohol trinke ich garnicht und Drogen konsumiere ich überhaupt nicht!)

    Was erwartet mich jetzt?

    Die Fragestellung lautet: Ist trotz aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Herr M die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Verkehr erfüllt und dass Herr M nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen wird?

    Ich freue mich sehr auf die Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Misko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:01

      Hallo Misko,

      die Behörde befürchtet, dass Sie nicht über die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verfügen. Möchten Sie einen Führerschein machen, müssen Sie zunächst ein positives Gutachten vorlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Chrus
    Am 31. Juli 2017 um 19:27

    Hallo ich hab ei e Frage und zwar ich muss ein Ärztliches Gutachten der FS vorlegen können die dies Anzweifeln und trotz eines Positiv Gutachten eine MPU anordnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:40

      Hallo Chrus,

      dies ist grundsätzlich möglich, allerdings ist eher damit zu rechnen, dass in diesem Fall ein weiteres Gutachten gefordert wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Katharina
    Am 31. Juli 2017 um 8:32

    Hallo zusammen,
    für meinen Sohn, der mit einer leichten Behinderung an der rechten Hand geboren wurde, müssen wir den Erwerb des Führerscheines ein Gutachten erstellen lassen. Wir haben auch schon den entsprechenden Mediziner konsultiert. Da unser Sohn jetzt erst mal den Traktorführerschein und in zwei Jahren den PKW-Führerschein machen möchte, ist nun unsere Frage, wie lange ein Solches gültig ist? Das konnte uns leider auch der Arzt nicht beantworten. Ist es ausreichend einmalig das Gutachten erstellen zu lassen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:45

      Hallo Katharina,

      dies sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Paddy
    Am 28. Juli 2017 um 13:24

    Hallo
    Bei mir wurde vor ca neun Wochen Diabetis Typ 1 festgestellt. Da ich beruflich LKW fahre, wurde ich erstmal krank geschrieben.
    Nun soll ich ein Gutachten von einem Arbeitsmediziner erstellen lassen (G 25 Untersuchung) und darf danach wieder fahren. Jetzt hat mein behandelnder Arzt aber zum Arbeitsmediziner ein Schreiben geschickt, wo drin steht das ich nicht stabil genug eingestellt bin.
    Der Führerschein wurde mir nicht abgenommen, da ich die Erkrankung nicht an das StVA gemeldet habe.

    Meine Frage nun, mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen wenn ich jetzt eigenmächtig in den LKW steige und los fahre. Ich fühle mich fit und sicher im Umgang mit dem Insulin und empfinde es als Schikane, dass ich nicht fahren darf.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:41

      Hallo Paddy,

      wenn Sie trotzdem fahren, könnte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln. Dies stellt eine Straftat gemäß § c21 StVG dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andreas S
        Am 13. August 2021 um 5:52

        Hallo, ich habe einen Ersatzführerschein beantragt, da mein alter gerissen war. Auf der Fahrerlaubnisbehörde gab ich Wahrheitsgemäß an , an Stimmungsschwankungen ( depressive Episoden ) leiden. Und gab das Medikament citalopram an das ich einnehme. Daraufhin verlangte die Behörde ein Attest zur Einschätzung der Fahrtauglichkeit von meinem Arzt. Dieser hat gesagt, das es kein Problem ist und mir die Fahrtauglichkeit bestätigt. Kann die Behörde Schwierigkeiten machen ?

  5. nobby1
    Am 21. Juli 2017 um 17:32

    Ich bin chronischer schmerzpatient, und bin vor 2 Monate in eine Kontrolle geraten. Der Schnelltest war positiv auf Opiate, und ich musste mit zur Blutabnahme.
    Ich besitze einen Opioid Ausweis, den ich Dummerweise nicht bei der Kontrolle dabei hatte.
    Ich nehme dieses Medikament audrücklich nur auf anweisung meines Schmerztherapeuten. Festgestellt wurden nun 13 ng.
    Jetzt bekam ich Post von der Führerscheinstelle, dass bedenken an meiner Kraftfahreignung geben. Es wird mir nun die möglichkeit gegeben, bis nächste Woche dort Persönlich vorzusprechen, und demensprechende Ateste von meinem Arzt vor zu legen.
    Als es wird nicht direkt ein ÄG gefordert, sondern ich könnte mich noch entlassten.
    Hört sich das gut oder schlecht an ?
    Ich würde dann den Opioid Ausweis, dass Original Rezept in Kopie, sowie ein Atest meines Schmerztherapeuten und meines Hausarztes vorlegen. Damit ich beweisen kann dieses Mittel bestimmungsgemäß wegen eines Krankheitsfall einehmen muss.
    Wie ist ihre Meinung dazu ?

    M.F.G Nobby1

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:25

      Hallo Nobby,

      leider können wir keine Einschätzung individueller Fälle vornehmen – dies vermag nur ein Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nobby1
        Am 5. August 2017 um 16:52

        Hallo und Dankeschön.
        Mittlerweile wurden beide verfahren gegen mich eingestellt, und es wurde mir zusätzlich von der Führerscheinstelle schriftlich bestätigt, dass ich weiterhin Fahrtauglich bin.
        Und das alles ohne Anwalt.

        Gruß Nobby

  6. Mario
    Am 18. Juli 2017 um 20:13

    Hallo liebes Team,

    Folgender Fall:
    Ich hatte Ende 2012 einen Suizidversuch mit anschließend abgebrochener Psychoanalyse über 2 Jahre. Seit August 2016 habe ich keinen Führerschein mehr, aufgrund Aggression iV mit Nötigung iV mit Körperverletzung. Sperrfrist lief am 10.05. diesen Jahres ab. Am 11.05. Aufforderung zur MPU bekommen und Anfang Juni positiv durchgeführt. Gutachten persönlich zur Behörde gebracht und nun eine Aufforderung zum Erstellen eines Fachärztlichen Gutachtens bekommen.
    Ich würde gern wissen, ob die Anordnung des Gutachtens rechtens bzw. Korrekt ist, da der Suizidversuch bereits fast 5 Jahre zurück liegt und die Psychoanalyse im Februar 2015 endete.

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:21

      Hallo Mario,

      bezüglich dieser Frage müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Johannes
    Am 10. Juli 2017 um 22:55

    Hallo lieber Bußgeld Katalog.
    Seit nun 6 Monaten bekomme ich Cannabis
    In Blütenform vom Arzt.
    Mit 40gramm im Monat sogar relativ viel.
    Ich möchte wissen ob es möglich ist mir per Gutachten das legale Auto fahren weiterhin zu ermöglichen?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:33

      Hallo Johannes,

      laut Angaben der Bundesregierung dürfen Patienten, denen Cannabis verschrieben wurde, am Straßenverkehr teilnehmen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit durch die Medikation nicht eingeschränkt wird. Dies sollten Sie mit der dafür zuständigen Stelle bzw. Behörde absprechen und ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sebastian
    Am 30. Juni 2017 um 13:45

    Hallo zusammen,
    Ich wurde im letzten Jahr das zweite mal mit einer klein Menge von Marihuana aufgegriffen. Meine Strafe, ein 6 monatige Urin kontrollprogramm mit 4 unangekündigten Tests in einem zertifiziertem Labor unter beobachtung, habe ich vor einigen Wochen ohne Zwischenfälle abgeschlossen .
    Nun habe ich den Brief vom Landratsamt bekommen, dass ich eine medizinisch psychologische Untersuchung machen muss. Nun meine Frage ob ich trotz meiner bestanden Testzeot erneut einen Test machen muss und oder ob diese Untersuchung überhaupt offiziell notwendig ist, wenn ich belegen kann, drogenfrei zu sein.

    Mit Lieben Grüßen
    Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:49

      Hallo Sebastian,

      das sollten Sie in einer MPU-Beratung besprechen. Wird allerdings von behördlicher Seite vermutet, dass Sie konsumieren, werden Sie wohl nicht umhinkommen, einen Abstinenztest zu machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mitch
    Am 19. Juni 2017 um 10:25

    Ich bin am 04.01.17 beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt worden (THC) Fahrverbot von einem Monat bereits abgesessen…

    Nun habe ich vor 6 Tagen den Brief vom Ordnungsamt erhalten mit meinen Blutwerten und der Zweifel an meiner Fahreignung, ich muss nun ein ärztliches Gutachten machen lassen in dem überprüft werden soll ob ich, doch ein Fahrzeug führen kann.

    Mir wurde zur Antwort eine 2 Wochen Frist gesetzt und generell zum Ablegen der Untersuchung eine 3 Monats Frist..

    Meine Fragen ergeben sich nun wie folgt:

    Kann ich die vollen 3 Monate ausnutzen, um meine Urin/Blut werte möglichst weit runter zudrücken oder wird mir nach Zusendung des beiliegenden Antrags zur Untersuchung ein Termin vorgegeben werden.

    Da, falls dies der Fall sein sollte, ich direkt meinen Führerschein abgeben kann ….

    Mit Freundlichen Grüßen

    einer der vielen, die vom Deutschen Staat gefistet wurden…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 13:07

      Hallo Mitch,

      vermutlich werden Sie die drei Monate Zeit haben. Den Arzt und den Termin werden Sie sich innerhalb der Frist selbst suchen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. evi
    Am 18. Juni 2017 um 16:01

    Hallo, ich bin stark verunsichert. Ich wurde Anfang Mai auf einem Volksfest mit 2,8 g Amphetamine erwischt. Es war das erste Mal, ich hatte es von einem anderen Besucher auf der Toilette angeboten bekommen und gekauft – schön blöd, ich weiß!
    Nun habe ich eine Aufforderung für ein ärztliches Gutachten von der Führerscheinbehörde erhalten, da sie meine Fahrtauglichkeit anzweifeln.
    Da ich seit 8 Jahren an Rheuma leide habe ich in dieser Zeit mal mehr und mal weniger Cannabis geraucht (wöchentlich bis täglich), da dies die Symptome signifikant reduziert. Nun habe ich Angst, dass man mir dies natürlich auch noch zu Lasten legt, denn sicher werden sie abgebaute Restspuren von THC in meinem Blut feststellen.
    Können sie mir diesbezüglich den Führerschein entziehen? Obwohl ich weder unter dem einen, noch dem anderen BTM ein KFZ geführt habe und auch sonst nie auffällig war? Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 9:49

      Hallo Evi,

      in der Tat kann Ihnen der Führerschein entzogen werden, wenn berechtigte Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit bestehen. Eine Anordnung zur MPU ist ebenfalls möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Peter
    Am 13. Juni 2017 um 18:26

    Hallo .
    Ich bin im Jahr 2008 zu einer Bewährungsstrafe wegen Besitz und Erwerb von Betäubungsmiteln (cannabis) in nicht geringen Mengen verurteilt worde.
    Muss ich immer noch mit einer eignungs Untersuchung rechnen?
    Bin danach nie wieder auffällig geworden und sauber bin ich auch denke ich( 5 Monate keinen konsum)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 13:02

      Hallo Peter,

      die Anordnung einer MPU verfällt in der Regel erst nach 15 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ingeborg
    Am 7. Juni 2017 um 21:41

    Hallo
    Mein Partner hat von der Führerscheinstelle einen Brief bekommen in dem steht, dass er ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen muss. Ist das schon eine MPU oder kann er nur durch dieses Gutachten wenn es positiv für ihn ausgeht eine MPU umgehen? Wir verstehen das geschriebene in dem Brief nocht ganz weil dort alles mögliche erklärt wird.
    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:57

      Hallo Ingeborg,

      aus Ihren Ausführungen können wir leider auch nicht ganz erschließen, um was es sich handelt. Es klingt allerdings eher nach MPU. Entscheidend ist die Vorgeschichte. Wurde der Führerschein wegen Punkten, Alkohol oder ein Straftat eingezogen, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit die MPU. Geht es um eine Krankheit bzw. einen körperlichen bzw. psychischen Mangel vermutlich eher ein ärztliches Gutachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Peter
    Am 2. Juni 2017 um 17:03

    Habe eine Frage: darf die MPU-Begutachtungsstelle ein Betrug der Führerscheinstelle melden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:26

      Hallo Peter,

      ist die MPU rechtswidrig, darf auch kein neuer Führerschein ausgegeben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jonas
    Am 24. Mai 2017 um 4:15

    Hab eine Frage :
    Eine Freundin und ich als beifahrer wurden angehalten , der polizist hat mich gefragt ob ich auch drogen zu mir genommen habe ich hab mit ja geantwortet(cannabis) , darauf hin hat er gesagt das ich dann ein vermerk beim verkehrsamt bekomme das ich drogen konsumiere , ich habe 6 monate fast jeden tag konsumiert habe jedoch seit einer woche aufgehört muss ich wenn ich angehalten werde angst um meinen führerschein haben und wie lange soll ich kein autofahren bis ich wieder “sauber” bin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:24

      Hallo Jonas,

      das Autofahren unter Drogeneinfluss ist verboten. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/kiffen-autofahren/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jonas
        Am 24. Mai 2017 um 8:59

        Also 3 monate kein auto fahren?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 24. Mai 2017 um 9:32

          Hallo Jonas,

          wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Thomas
    Am 17. Mai 2017 um 21:20

    Hallo,
    Ich wurde vor 6 Wochen beim feiern mit 3 xtc Tabletten erwischt.
    Hab heute einen Brief bekommen das ich nächste Woche ins Landratsamt muss wegen einer Fahrkrafteignung….
    Hatte davor noch nie Kontakt mit der Polizei.
    Was kommt auf mich zu und mit was muss ich rechnen?
    Ist das nur ein Gespäch oder schon etwaige Tests?
    Und was sag ich dann am besten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 8:36

      Hallo Thomas,

      da es um Drogenkosum geht, werden Sie sich wohl auf einen Drogentest und eine Befragung diesbezüglich einstellen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Robin
    Am 11. Mai 2017 um 12:56

    Mal ne frage
    Wurde im Januar angehalten und positiv auf Cannabis getestet ( 1,3 aktiv Thc und 45 ng/ml thc cooh) jetzt bekam ich Post vor 4 Wochen, wo mir ein gelegentlicher Konsum unterstellt wurde. Musste dann auch vor 3 Wochen den Führerschein für einen Monat abgeben ( läuft in einer Woche ab) was kommt jetzt nach den Monat von der Führerscheinstelle? Könnte es sein das ich um ne mpu herumkomme und “nur” ein Äg gefordert wird? Danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:13

      Hallo Robin,

      da Ihnen “nur” ein Fahrverbot und kein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, ist es in der Tat möglich, dass Sie keine MPU absolvieren müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Wanessa
    Am 11. Mai 2017 um 11:05

    Hallo
    Mein Sohn war beim Arzt wegen ärztliche Untersuchung für Führerschein. Bei dem Fragebogen hat er angekreuzt das er Epilepsie hat, jetzt muss er zum amtsarzt. Er hat vor ca. 4 jahren ein epileptisches anfall und seit dem nichts mehr. Der Neurologe ist der meinung dass es vielleicht eine einmalige sache war.
    Meine frage ist…wird das gutachten von Arzt sofort an die Behörde weiter geschickt oder kann er zu einem anderen Arzt gehen und das Formular erneut ausfüllen ohne die Epilepsie anzukreuzen.
    Ich als Mutter möchte einfach das er keine Schwierigkeiten hat und denn Führerschein machen kann.
    Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:39

      Hallo Wanessa,

      es ist in Ihrem Fall wahrscheinlich, dass die Behörden bereits informiert wurden, da Ihr Sohn zum Amtsarzt muss. Er ist dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Mirko
    Am 8. Mai 2017 um 18:17

    Hallo Busgeldkatalog Team,

    ich habe eine Frage zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung.
    Vor ca. 10 Jahren hatte ich Kontakt mit BTM (Verurteilung Canabis) und wurde in diesem Zuge damals von der Verkehrsbehörde mittels Drogentest auf meine Fahrtauglichkeit untersucht. Der Befund war negativ und ich konnte meine Fahrerlaubnis bzw. Führerschein ohne Beantstadungen behalten.
    Die letzten 10 Jahre verliefen jetzt auch ohne jegliche Auffälligkeiten im Straßenverkehr, keine Punkte, Strafen etc.

    Jetzt würde ich gerne meinen Motorradführerschein machen, erwartet mich jetzt eine erneute Untersuchung?
    Bzw. wie würde diese ausfallen?

    Danke schon mal
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:46

      Hallo Mirko,

      das Sie die Fahrtauglichkeitsprüfung vor 10 Jahren bestanden haben, sollten Sie keine Auflagen zur Erlangung des Motorradführerscheins bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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