
Das Verwaltungsrecht: Wann wird es im Straßenverkehr relevant?
Wer den Verkehr regelt, und wie Sie sich gegen Fehlentscheidungen wehren können

Damit auf den Straßen kein Chaos entsteht, regelt das Verwaltungsrecht auch den Straßenverkehr.
Über all diese Regeln wachen verschiedene Behörden, deren Beschlüsse Sie befolgen müssen. Doch die Behörde hat nicht immer Recht: Schließlich treffen dort Menschen alle Entscheidungen, und es kann immer passieren, dass die Behörde Fehler macht und Ihre eigenen Rechte nicht ausreichend berücksichtigt.
In diesen Fällen räumt Ihnen das Verwaltungsrecht verschiedene Möglichkeiten ein, um sich gegen rechtswidrige Entscheidungen zu wehren. Doch was ist das Verwaltungsrecht überhaupt, wie wird es im Straßenverkehr durchgesetzt, und wie können Sie Verwaltungsakte von Behörden anfechten? Antwort auf diese und weitere Fragen gibt Ihnen dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Spezifische Ratgeber zum Thema Verwaltungsrecht
Genau Infos zu besonderen Aspekten des Verwaltungsrechts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit finden Sie in den folgenden Ratgebern.
Verwaltungsgericht: Welche Zuständigkeit obliegt der Verwaltungsgerichtsbarkeit?
Die Verwaltungsgerichtbarkeit befasst sich in Deutschland mit den unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Aufgaben ein Verwaltungsgericht hat, welche Instanzen es gibt und wie Entscheidungen im Verkehrsrecht ablaufen können. Dazu gibt es eine Übersicht aller deutschen Oberverwaltungsgerichte. » Weiterlesen...
Was ist das Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht regelt den Verkehr mit mehreren Gesetzen und Rechtsverordnungen.
- Vorrang des Gesetzes: Die Verwaltungsbehörden dürfen niemals gegen geltende Gesetze verstoßen.
- Vorbehalt des Gesetzes: Die Verwaltungsbehörden dürfen nur handeln, wenn dies explizit durch geltende Gesetze gedeckt ist.
- Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Verwaltungsbehörden dürfen nicht stärker in das Recht der Bürger eingreifen als unbedingt notwendig. Dieser Grundsatz wird auch als Übermaßverbot bezeichnet.
Das Verwaltungsrecht besteht aus zwei Teilen:
- Das allgemeine Verwaltungsrecht setzt grundlegende Regeln für Verwaltungsverfahren fest, die für alle Verwaltungsbehörden gelten. Die Bundesbehörden unterliegen dabei dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG), und die Landesbehörden dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) des jeweiligen Bundeslandes.
- Das besondere Verwaltungsrecht umfasst Vorschriften, die nur für bestimmte Verwaltungsbereiche gelten, wie dem Umwelt- oder Kommunalrecht. Auch das Verkehrsrecht wird durch ein besonderes Verwaltungsrecht geregelt, mit Ausnahme des Verkehrszivilrechts und Verkehrsstrafrechts.
Das Verkehrsstrafrecht kommt dann zum Einsatz, wenn es sich um besonders schwere Verstöße gegen das Gesetz handelt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie durch Ihr Verhalten Leib und Leben anderer Personen gefährden, unter Drogeneinfluss fahren oder sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Als Maßnahme sieht das Verkehrsstrafrecht unter anderem den Entzug der Fahrerlaubnis vor.
Wie setzt sich das Verkehrsrecht zusammen?
Das Verkehrsrecht kümmert sich als Teil des Verwaltungsrechts darum, den Verkehr auf öffentlichen Straßen in Deutschland so zu regeln, dass kein Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Es ist nicht in einem einzigen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern besteht aus mehreren Gesetzen und Rechtsverordnungen, welche auf der Bundesebene verabschiedet werden und damit in ganz Deutschland gelten.- Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Dach des Ganzen: Es beinhaltet die Vorschriften zu Straf- und Bußgeldern und legt die Grundlagen für Fahrerlaubnisse und die Zulassung von Fahrzeugen fest. Ansonsten ermächtigt es das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dazu, diese groben Bestimmungen mittels Rechtsverordnungen genauer auszuführen.
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist wohl der bekannteste Teil des Verkehrsrechts und füllte den Großteil Ihrer Fahrschulstunden. Sie umfasst sämtliche Verkehrsregeln, die Sie auf deutschen Straßen beachten müssen.
- Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, unter welchen Bedingungen Kraftfahrzeuge und Anhänger für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Dabei schreibt sie detailliert vor, wie diese Fahrzeuge gebaut sein müssen, und wie sie betrieben werden dürfen.
- Die StVZO soll nach und nach durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ersetzt werden. Bisher regelt die FZV, wie das Zulassungsverfahren genau auszusehen hat, unter welchen Umständen welche Kennzeichen vergeben werden und welchen Versicherungsschutz Fahrzeuge aufweisen müssen.
- Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schließlich schreibt vor, welche Bedingungen eine bestimmte Person erfüllen muss, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, und unter welchen Umständen diese Erlaubnis entzogen werden darf.
Auch wenn diese Gesetze und Rechtsverordnungen bundesweit gelten, sind die Verwaltungsbehörden, welche diese Gesetze durchsetzen, meist auf niedrigeren Ebenen angesiedelt.
Welche Behörden setzen das Verkehrsrecht durch?
Wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen, ist eine Reihe von Behörden für Sie relevant. Die Folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Behörden, welche Aufgaben sie haben und auf welcher Verwaltungsebene in Deutschland diese angesiedelt sind.
Name der Behörde | Ebene | Aufgaben |
---|---|---|
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) | Bund | Führt das Fahreignungsregister (mit den Punkten für Verkehrsvergehen), das zentrale Fahrerlaubnisregister, das zentrale Fahrzeugregister und erteilt die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeugtypen |
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) | Bund | Ist spezialisiert auf den Lkw-Verkehr und erhebt dabei die Maut, leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, kontrolliert, prüft und überwacht den Lkw-Verkehr |
Straßenverkehrsbehörde | Teil der Kommunalverwaltung (Stadt oder Landkreis) | Reguliert den Verkehr in ihrem Einzugsbereich und kann dazu beispielsweise Verkehrszeichen, Ampeln, Parkplätze oder Verkehrsberuhigungen einrichten |
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde | Teil der Kommunalverwaltung, kann an Straßenverkehrsbehörde angegliedert sein | Ist für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig |
Fahrerlaubnisbehörde | Teil der Kommunalverwaltung, kann an Straßenverkehrsbehörde angegliedert sein | Erteilt und entzieht Fahrerlaubnisse, auch „Führerscheinstelle“ genannt |
Bußgeldstelle | Entweder auf Kommunal- (Bußgeldstelle) oder Landesebene (Zentrale Bußgeldstelle) | Ermittelt bei Ordnungswidrigkeiten, verabschiedet Bußgeldbescheide, empfängt Bußgelder und bearbeitet Einsprüche gegen diese |
Ordnungsamt | Teil der Kommunalverwaltung | Kontrolliert den ruhenden Verkehr, darf das Recht aber nicht mit Zwang durchsetzen |
Polizeidienststelle | Die Polizei ist auf Landesebene angesiedelt, Dienststellen sind jedoch nur für bestimmtes Gebiet zuständig | Kontrolliert den bewegten Verkehr, und darf das Recht mit Zwang durchsetzen |
Wie können Sie sich gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt wehren?

Sie können mit dem Verwaltungsrecht einen Verwaltungsakt anfechten, der fehlerhaft ist.
Für Sie heißt das konkret: Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Behörde Sie nicht rechtmäßig behandelt hat, dürfen Sie diese Entscheidung anfechten. Es kann nämlich immer passieren, dass eine Behörde während dem Verwaltungsverfahren Fehler begeht und deshalb einen Verwaltungsakt erlässt, der nicht gesetzeskonform ist.
Dabei muss es sich nicht nur um Verwaltungsakte handeln, die von Ihnen eine Geldzahlung oder andere Sanktionen verlangen. Sie können auch gegen einen so genannten Ablehnungsbescheid vorgehen, bei denen Ihnen ein bestimmter Verwaltungsakt versagt wird, von dem Sie profitieren würden.
Das Verwaltungsverfahren endet mit dem Erlass des Verwaltungsaktes. Dies ist also der rechtlich bindende „Output“ einer Behörde, sofern er nicht wirksam durch einen Rechtsbehelf geändert oder außer Kraft gesetzt wird. Ein häufiger Verwaltungsakt im Verkehrsrecht ist der Bußgeldbescheid.
Ein bestimmtes Verhalten der Bürger muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem bestimmten Verwaltungsakt führen. Wenn die jeweilige Behörde einen größeren Ermessensspielraum hat, innerhalb dessen Sie Ihre Entscheidungen fällen kann, spricht man vom Opportunitätsprinzip.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt in § 37 Abs. 6 vor, dass schriftliche Akte der Verwaltung eine so genannte Rechtsbehelfsbelehrung aufweisen müssen, in denen Sie über mögliche Schritte informiert werden, mit denen Sie gegen Verwaltungsbeschlüsse vorgehen können. Sie haben in der Regel zwei bis vier Wochen Zeit, um einen Rechtsbehelf gegen die jeweilige Behörde einzusetzen. Wenn diese Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist oder sogar ganz fehlt, verlängert sich diese Frist auf ein Jahr (§ 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Hier sehen Sie eine mögliche Rechtsbehelfsbelehrung am Beispiel eines Bußgeldbescheids:
Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Behörde Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, so ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingegangen ist.“ (Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Verwaltungshandeln stehen Ihnen weitere Rechtsbehelfe zur Verfügung. Sie alle haben das Ziel, den Verwaltungsakt einer Behörde entweder aufzuheben oder zumindest abzuändern. Dies sind die wichtigsten Rechtsbehelfe:

Im Verwaltungsrecht kann gegen Bußgeldbescheide Einspruch erhoben werden.
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Fachaufsichtsbeschwerde
- Einspruch
- Widerspruch
- Klage
Von welchem Instrument Sie in Ihrem konkreten Fall Gebrauch machen können, geht aus der Rechtsbehelfsbelehrung hervor. Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden hingegen sind immer möglich, und müssen in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht explizit aufgeführt werden.
Dienstaufsichtsbeschwerde
Wenn sich ein Beamter oder Angestellter einer Behörde persönlich nicht korrekt verhalten und damit seine Dienstpflichten verletzt hat, können Sie zur Dienstaufsichtsbeschwerde greifen. Diese darf formlos sein, und Sie können sie entweder in mündlicher oder schriftlicher Form einlegen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie entweder an den Vorgesetzten der jeweiligen Person oder an die Dienstaufsichtsbehörde richten.
Fachaufsichtsbeschwerde
Wenn Sie nicht gegen das Verhalten einer einzelnen Person vorgehen möchten, sondern gegen die Entscheidung einer Behörde in einer bestimmten Sache, können Sie zur Fachaufsichtsbeschwerde greifen. Auch diese dürfen Sie formlos in mündlicher und schriftlicher Form vortragen, entweder der betroffenen Behörde selbst oder der nächsthöheren Dienstaufsichtsbehörde.
Beide Aufsichtsbeschwerden sind so genannte formlose Rechtsbehelfe. Sie dürfen von ihnen jederzeit Gebrauch machen, ohne dass Sie dabei bestimmte Fristen berücksichtigen müssen. Allerdings haben Sie nach einer Ablehnung dieser Beschwerden auch keine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Einspruch / Widerspruch

Sie müssen laut Verwaltungsrecht den Einspruch in schriftlicher Form einreichen.
Ein Einspruchs- beziehungsweise Widerspruchsschreiben muss keiner bestimmten Form folgen, Sie sollten dennoch auf einige Inhaltspunkte achten. Ihre Chancen, den Verwaltungsakt abzuändern steigen, wenn Sie eine Begründung liefern, weshalb das Verwaltungshandeln fehlerhaft ist. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Wenn die Behörde Ihren Einspruch als korrekt ansieht, übergibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft, und in einem Gerichtsverfahren wird Ihr Fall noch genauer beleuchtet.
Verwaltungsklage
Wenn die Verwaltung Ihren Einspruch beziehungsweise Widerspruch abgelehnt hat, können Sie die Behörde anklagen und bei einem Gerichtsverfahren darauf hoffen, dass Sie den Verwaltungsakt ändern oder aufheben können. Sachlich zuständig sind für Verwaltungsprozesse die Verwaltungsgerichte, und örtlich zuständig ist meistens das jeweilige Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde. Dies steht jedoch genau in der Rechtsbehelfsbelehrung drin.
Nach § 82 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) müssen Sie in der Klageschrift begründen, weshalb eine Behörde Sie rechtswidrig behandelt hat und alle relevanten Beweismittel aufführen. Wenn Sie wünschen, dass ein Verwaltungsakt aufgehoben wird, spricht der Gesetzgeber von einer Anfechtungsklage. Möchten Sie jedoch, dass die Behörde einen neuen Verwaltungsakt erlässt, der für Sie günstiger ist, spricht man von einer Verpflichtungsklage.
Wie läuft ein Verwaltungsprozess ab?
Im Wesentlichen verläuft ein Verwaltungsprozess ähnlich wie ein Zivilprozess, allerdings gibt es ein paar Besonderheiten. So kann ein Verwaltungsgericht einfachere Fälle durch einen schriftlichen Gerichtsbescheid klären, ohne dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Dabei ist das Gericht nicht an Beweisanträge der Beteiligten gebunden, da es selbstständig ermittelt. Ein solcher Prozess gegen die Verwaltung endet mit einem Urteil des Richters, wobei es Ihnen als Kläger nicht mehr zusprechen kann, als Sie in der Klage begehrten.

Zum Verwaltungsrecht gehören auch Verwaltungsverfahren.
Beide Rechtsmittel haben das Ziel, die Entscheidung des ersten Gerichtes zu hemmen und das Verfahren gleichzeitig vor ein höheres Gericht zu bringen. Bei einer Revision überprüft die höhere Instanz den Prozess der niederen Instanz auf Fehler und ändert das Urteil gegebenenfalls ab. Bei der Berufung beginnt die höhere Instanz ein eigenes Verfahren, bei dem auch neue Beweise eingebracht werden dürfen.
Den Antrag auf Revision oder Berufung stellen Sie zunächst an das Gericht der niedrigeren Instanz. Lehnt dieses Ihren Antrag ab, können Sie eine Nichtzulassungsbeschwerde bei der höheren Instanz einreichen, welche sich für Ihren Antrag entscheiden kann.
Der so genannte Instanzenzug geht bei Prozessen gegen die Verwaltung vom Verwaltungsgericht zum Oberverwaltungsgericht beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof des jeweiligen Bundeslandes. Wird nach einem Urteil auf dieser Ebene wieder Berufung eingelegt, geht der Fall zum Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz in Deutschland. Ein derartiger „Marsch durch die Instanzen“ wird jedoch in den meisten Fällen nicht nötig und auch nicht möglich sein.
Verfasse einen neuen Kommentar