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Verwaltungsgericht: Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Öffentlich-rechtliche Unstimmigkeiten klärt oft ein zuständiges Verwaltungsgericht

Die Zuständigkeit liegt beim Verwaltungsgericht, wenn öffentlich-rechtliche Streitigkeit weder die Finanz- noch die Sozialgerichtsbarkeit betreffen.
Die Zuständigkeit liegt beim Verwaltungsgericht, wenn öffentlich-rechtliche Streitigkeit weder die Finanz- noch die Sozialgerichtsbarkeit betreffen.

Gerichte werden in Deutschland nach bestimmten Teilbereichen, den sogenannten Gerichtsbarkeiten, eingeteilt. Dazu gehören die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gerichte, die in die letztgenannte Kategorie fallen, kommen oft dann zum Einsatz, wenn es Querelen zwischen Bürgern und der öffentlichen Hand gibt.

Präziser formuliert: Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nicht der Sozial- oder der Finanzgerichtsbarkeit zugewiesen ist, landet beim Verwaltungsgericht. Der vorliegende Ratgeber klärt Sie zu den Aufgaben dieser Gerichte auf, informiert zu den verschiedenen Instanzen und nennt einige Urteilsbeispiele, die dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind.

Nicht zuletzt erhalten Sie hier eine Übersicht zu den Adressen und Telefonnummern aller Oberverwaltungsgerichte Deutschlands.

FAQ: Verwaltungsgericht

Wann wird ein Verwaltungsgericht tätig?

Vor einem Verwaltungsgericht werden in der Regel öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt. So zählen auch Verfahren aus dem Verkehrsrecht zu den Aufgaben eines solchen Gerichts.

Wie ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit untergliedert?

Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in drei Instanzen unterteilt. Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht, zweite das Oberverwaltungsgericht und dritte das Bundesverwaltungsgericht. Mehr zur Unterteilung lesen Sie hier.

Wann wird im Verkehrsrecht ein Verwaltungsgericht notwendig?

Im Verkehrsrecht kann es viele Gründe geben, warum ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht stattfindet. Wird zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis als ungerechtfertigt angesehen, wird der Widerspruch üblicherweise vor dem Gericht verhandelt.

Aufgaben der zuständigen Personen beim Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, befassen sich Verwaltungsgerichte mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Hinter entsprechenden Klagen stehen oft Bürger, die sich durch Handlungen von Verwaltungsbehörden in ihrem Recht verletzt fühlen. Klagen, die durch die Behörden initiiert werden, sind eher die Ausnahme.

Ist die Klage vor einem Verwaltungsgericht erfolgreich, sorgt das oft dafür, dass belastende Verwaltungsmaßnahmen abgewendet werden können. Je nach Fallgestaltung kann es auch passieren, dass die angeklagte Behörde verpflichtet wird, den Kläger bei einer Handlung zu begünstigen.

Es folgen einige Beispiele, die verdeutlichen sollen, mit welcher Vielzahl an unterschiedlichen Streitthemen sich ein einzelnes Verwaltungsgericht über die Zeit beschäftigt. So eröffnet sich der Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten beispielsweise, wenn:

  • die Entziehung der Fahrerlaubnis als unrechtmäßig angesehen wird.
  • die Nichtversetzung eines Kindes in die nächste Klasse bevorsteht und Eltern dagegen vorgehen wollen.
  • es zu einem öffentlichen Bauvorhaben kommt, welches das eigene Haus oder Grundstück beeinträchtigt.
  • ein Streit über die Gewährung von Wohngeld oder Ausbildungsförderung entsteht.

Es zeigt sich, dass die Rechtsgebiete, mit denen sich ein Verwaltungsgericht befasst, sehr vielfältig ausfallen. Schulrecht, Soldatenrecht, Straßenrecht, Verkehrsrecht, Polizeirecht, Umweltrecht und Asylrecht sind nur einige nennenswerte Beispiele. Letzteres hat durch die Flüchtlingssituation erst im Frühjahr 2017 dazu geführt, dass das Berliner Verwaltungsgericht an die Belastungsgrenze geraten ist.

Die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ein Verwaltungsgericht kann helfen, wenn eine Behörde nicht nachgibt.
Ein Verwaltungsgericht kann helfen, wenn eine Behörde nicht nachgibt.

Wie andere Gerichtsbarkeiten in Deutschland ist auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig gegliedert. Klagen werden in der ersten Instanz den namensgebenden Verwaltungsgerichten vorgelegt. Diese bilden Kammern, die durch drei Richter und zwei ehrenamtliche Richter besetzt sind. Wird ein Fall nicht durch einen Einzelrichter entschieden, sind diese Kammern zuständig.

Ist der Angeklagte oder der Kläger mit einem Urteil vom zuständigen Verwaltungsgericht unzufrieden, kann derjenige Revision oder ähnliche Rechtsmittel einlegen. In diesem Fall kommt es zur Überprüfung durch das in zweiter Instanz tätige Oberverwaltungsgericht. Manche süddeutsche Bundesländer nutzen hierfür auch den Begriff Verwaltungsgerichtshof.

Ein Oberverwaltungsgericht existiert mit einer Ausnahme in jedem Bundesland. Berlin und Brandenburg teilen sich ein gemeinsames Gericht.

Bestimmte Aspekte des Verwaltungsrechts werden von Oberverwaltungsgerichten sogar erstinstanzlich geregelt. Dazu zählen mitunter Normenkontrollverfahren. Kommt es beispielsweise zu Streitigkeiten über die Gültigkeit von Bebauungsplänen und grundsätzliche technische Großvorhaben, sind die Entscheidungen des zuständigen Oberverwaltungsgerichts maßgebend. Im Gegensatz zu dem Verwaltungsgericht in erster Instanz, das mit Kammern arbeitet, bildet ein Oberverwaltungsgericht Senate.

Gut zu wissen: Kläger besitzen auch grundsätzlich die Option, in Bezug auf ihr Anliegen einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht zu stellen. Diese Anträge können den einstweiligen Schutz der eigenen Rechte erwirken. Dies ist oft sinnvoll, da sich eine verwaltungsgerichtliche Verhandlung über Jahre ziehen kann. Stehen also beispielsweise Bauarbeiten an, die das eigene Haus gefährden, ermöglicht ein Eilantrag schnellen vorzeitigen Schutz, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

Die dritte und letzte Instanz ist durch das Bundesverwaltungsgericht besetzt. Dieses hat in Leipzig seinen Sitz und gilt als Revisionsgericht. Bestimmte Fälle können sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich verhandelt werden.

Beispielfälle aus dem Verkehrsrecht

Verkehrsrechtliche Anliegen landen immer wieder bei einem zuständigen Verwaltungsgericht. Dabei geht es nicht selten darum, dass sich Verkehrsteilnehmer ungerecht behandelt bzw. zu streng sanktioniert fühlen. Es folgen zwei Beispielfälle, die verdeutlichen, wie Verwaltungsgerichte in solchen Fällen urteilen können.

Amphetaminkonsum wegen Krankheit

Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt kam es 2016 zu seiner sonderbaren Schutzbehauptung (Az. 1 L 405/16.NW). Zuvor wurde dem Antragsteller aufgrund von Amphetaminkonsum im Verkehr der Führerschein entzogen. Ein toxikologisches Gutachten bestätigte den Vorwurf der Beamten, dass es zu Drogenkonsum am Steuer gekommen war. Schnell kam es zum Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht.

Der Kläger behauptete, dass er unbewusst die Amphetamine über ein Getränk des Bruders aufgenommen habe. Dieser sei zuvor an Krebs erkrankt und habe die Mittel zur Schmerzlinderung eingenommen. Da der Bruder jedoch bereits vor drei Monaten verstorben war, erachtete das Gericht die Behauptung als schwer vorstellbar und wies die Klage ab.

Angabe von zurückliegenden Lenk- und Ruhezeiten

Fällt ein Oberverwaltungsgericht bzw. ein Verwaltungsgerichtshof Entscheidungen, haben diese hohes Gewicht.
Fällt ein Oberverwaltungsgericht bzw. ein Verwaltungsgerichtshof Entscheidungen, haben diese hohes Gewicht.

Im März 2017 fällte das Verwaltungsgericht Mainz ein Urteil, das sich auf einen LKW-Fahrer bezog, der sich der Anordnung einer Verkehrsbehörde widersetzte (Az. 3 K 621/16.MZ). Bei ihm wurden mehrere Verstöße in Bezug auf die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Neben dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhielt er eine Aufforderung, wonach er auch Fahrtenschreiberdaten für zurückliegende Monate herausgeben sollte. Dagegen klagte der Brummifahrer nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren.

Er merkte dazu an, dass sein Fehlverhalten aus einer betrieblichen Situation heraus entstanden sei und daraus kein Verdacht in Bezug auf andere zurückliegende Fahrten entstehen dürfe. Das Gericht entschied jedoch im Sinne der Verkehrsbehörde. Die Grundlage der Forderung sei dem Fahrpersonalgesetz zu entnehmen. Dementsprechend sei es legitim, auf die Herausgabe von Unterlagen zu bestehen, welche es ermöglichen, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Darüber hinaus wurde die Forderung als verhältnismäßig betrachtet, da die Daten ohnehin aufgezeichnet und für ein Jahr aufbewahrt werden müssen.

Schon gewusst? Das Bundesverwaltungsgericht gibt kontinuierlich einen aktuellen Streitwertkatalog zur Verwaltungsgerichtsbarkeit heraus. Dieser enthält Vorschläge für die Streitwertfestsetzung in den einzelnen Rechtsgebieten.

Übersicht zu den Oberverwaltungsgerichten

Die folgende Tabelle liefert eine Überblick zu den in Deutschland tätigen Oberverwaltungsgerichten. Aufgelistet sind die Namen, die Anschriften und die Telefonnummern der einzelnen Gerichte.

NameAnschriftTele­fon
Bayerischer Verwaltungs­gerichtshofLudwig­straße 23, 80539 Mün­chen089 21300
Hamburgisches Oberver­waltungs­gerichtLübecker­tordamm 4, 20099 Ham­burg040 428280
Hessischer Verwaltungs­gerichtshofBrüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel0561 10070
Niedersächsisches Ober­verwaltungs­gerichtUelze­ner Straße 40, 21335 Lüne­burg04131/ 718-0
Ober­ver­waltungs­gericht Berlin-BrandenburgHarden­berg­straße 31, 10623 Berlin030 9014980
Ober­verwaltungs­gericht der Freien Hansestadt BremenAm Wall 198, 28195 Bremen0421 3612190
Ober­verwaltungs­gericht des Landes Sachsen-AnhaltBreiter Weg 203, 39104 Magde­burg0391 6067029
Ober­verwaltungs­gericht für das Land Nordrhein-WestfalenAegidii­kirchpl. 5, 48143 Müns­ter0251 5050
Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-VorpommernDom­straße 7, 17489 Greifs­wald03834 89050
Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-PfalzDeinhard­passage 1, 56068 Ko­blenz0261 13070
Ober­verwaltungs­gericht des SaarlandesKaiser-Wil­helm-Straße 15, 66740 Saarlouis06831 44701
Sächsisches Ober­verwaltungs­gerichtOrten­burg 9, 02625 Bautzen03591 217550
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungs­gerichtBrock­dorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schles­wig04621 860
Thüringer Ober­verwaltungs­gerichtJenaer Str. 2A, 99425 Wei­mar03643 2060
Verwaltungs­gerichtshof Baden-WürttembergSchubert­straße 11, 68165 Mann­heim0621 2920

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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