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THC nachweisen: Cannabis in Blut, Speichel, Haar & Urin

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

THC: Lange Nachweisbarkeit für kurzen Rausch

Cannabis kann dank hoher THC-Nachweisbarkeit mehrere Wochen ermittelt werden.
Cannabis kann dank hoher THC-Nachweisbarkeit mehrere Wochen ermittelt werden.

Wenn ein Joint für zwei bis vier Stunden seinen entspannten Rauschteppich über den Konsumenten legt, sind Übelkeiten, Schmerzen und Krämpfe wie weggeblasen. Was jedoch länger anhält als die Wirkung von Cannabis ist dessen Wirkstoff THC.

Die Nachweisbarkeit von THC liegt nämlich über der Wirkungsdauer. Das heißt, dass der Drogenkonsum auch noch dann nachweisbar ist, wenn der Konsument glaubt, längst wieder seine Nüchternheit zurückerlangt zu haben.

Gerade im Straßenverkehr kann diese zeitliche Verzögerung gefährlich werden. Der folgende Ratgeber enthält alles Wissenswerte über Hanf bzw. THC und dessen Nachweisbarkeit und klärt unter anderem die Fragen, wie lange THC im Urin nachweisbar ist und wie sich Cannabis im Blut auswirkt.

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FAQ: THC

Was ist THC?

THC ist die Abkürzung für Tetrahydrocannabinol. Dabei handelt es sich um eine psychoaktive Wirksubstanz der Cannabis-Pflanze.

Ist THC noch nachweisbar, wenn ich wieder nüchtern bin?

Ja. Auch wenn Sie das Gefühl haben, die Wirkung des THC sei verflogen, kann es noch in Speichel, Urin, Blut und Haaren nachgewiesen werden. Wie lange das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Wovon hängt es ab, wie lange THC nachgewiesen werden kann?

In erster Linie hängt das von der Häufigkeit Ihres Konsums ab. Auch wie viel Zeit zwischen dem Konsum und dem Drogentest liegt, ist ein beeinflussender Faktor. Wie schnell der Körper das THC abbaut, ist allerdings von Person zu Person verschieden.

Übersicht: Nachweisbarkeit von THC bzw. THC-COOH

Achtung! Die Nachweisbarkeitzszeiten von THC können variieren und sind nicht bei jedem Menschen gleich. Die Angaben in der folgenden Tabelle sind daher ohne Gewähr und können nur als Richtwert dienen.
Nach­weisbar­keit von THC bzw. THC-COOH in:ein­ma­liger Kon­sumge­le­gent­licher Kon­sumre­gel­mäßiger Kon­sum
Speichelwe­ni­ger als 24 Stun­denwe­ni­ger als 24 Stun­denwe­ni­ger als 24 Stun­den
Urin2 bis 3 Tage (THC-COOH)2 bis 4 Ta­ge (THC-COOH)5 bis 14 Ta­ge (THC-COOH); bei chro­ni­schem Miss­brauch auch 2 Wo­chen bis 3 Mo­na­te
Blut6 bis 24 Stun­den (THC)
2 bis 3 Ta­ge (THC-COOH)
mehr als 24 Stun­den (THC)meh­re­re Ta­ge (THC-COOH)
Haareab­hän­gig von der Haar­längeab­hän­gig von der Haar­längeabhängig von der Haar­länge

THC-Nachweisbarkeit: Langzeitnachweis vs. Kurzzeitwirkung

Die Nachweisbarkeit von THC im Blut ist abhängig von der Regelmäßigkeit des Konsums
Die Nachweisbarkeit von THC im Blut ist abhängig von der Regelmäßigkeit des Konsums

Beim Konsum von Cannabis muss man zwischen Wirkungsdauer der Droge und der THC-Nachweisbarkeit unterscheiden. Der Rausch ist in der Regel nach zwei bis vier Stunden verflogen, Cannabis ist im menschlichen Organismus deutlich länger nachweisbar.

Die Schlüsselposition sowohl für die Wirkung als auch für die Nachweisbarkeit von Cannabis ist der Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Im Körper entsteht dann durch den Stoffwechsel das unwirksame Abbauprodukt THC-Carbonsäure (THC-COOH).

Die Ursache dafür, dass THC eine ausgeprägte Nachweisbarkeit besitzt, liegt in der fettlöslichen Eigenschaft. THC lagert sich so an den Fettzellen an und wird im Körperfett gespeichert. Es löst sich nur schwer in wässrigen Flüssigkeiten wie dem Blut auf und wird daher nur allmählich ausgeschieden.

Um bei einem Verdacht auf Konsum von THC einen Nachweis zu erhalten, muss bei einer Analyse gezielt im Urin, Blut oder Schweiß nach dem Wirkstoff gesucht werden. Bei einer ärztlichen Routineuntersuchung wie einem Blutbild oder einem Urintest wird THC nicht automatisch mitbestimmt. Notwendig ist also ein gesonderter Drogentest.

Bei einem solchen Drogentest kann Cannabis im Blut in Form von aktivem THC zwölf bis 72 Stunden nachgewiesen werden. Betrachtet man THC-COOH besitzt Marihuana eine höhere Nachweisbarkeit im Blut. Sie reicht von maximal sieben Tagen bei einmaligem Konsum über eine Woche bei gelegentlicher Einnahme bis hin zu einem Monat bei regelmäßigem Konsum.

Das Abbauprodukt von THC ist im Urin ebenfalls nachweisbar. Hier erstreckt sich für Cannabis der Nachweis zwischen drei Tagen (Einmalkonsum) und zwölf Wochen (regelmäßige Cannabisaufnahme).

Allerdings können die Abbauzeiten individuell sehr stark variieren. Grundsätzlich bestimmen verschiedene Faktoren beim THC die Nachweisbarkeit. Sehen Sie hier, welche Kriterien die Dauer beeinflussen:

  • konsumierte Cannabismenge
  • Häufigkeit des Konsums
  • zeitlicher Abstand zwischen Aufnahme und Drogentest für THC
  • Nachweisgrenzen des Testverfahrens (Cut-off-Werte)
  • individueller THC-Abbau im Körper
  • allgemeine gesundheitliche Verfassung

Infos zur Nachweisbarkeit anderer Drogen

Wie lang ist THC im Blut nachweisbar?

Unterschiedliche Faktoren beeinflussen beim THC die Nachweisbarkeit.
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen beim THC die Nachweisbarkeit.

Abhängig davon, wie stark ein Joint dosiert ist, kann für THC die Nachweisbarkeit im Blut schwanken. Als Faustregel ist aber von sechs bis 24 Stunden auszugehen. Für Cannabis kann die Nachweisbarkeit in Ausnahmefällen aber auch 72 Stunden betragen, nämlich, wenn das Abbauprodukt THC-COOH im Blut untersucht wird.

Im Gegensatz zum THC besitzt THC-COOH eine größere Eliminationshalbwertszeit. Das bedeutet, dass das Stoffwechselprodukt langsamer aus dem Blut ausgeschieden wird als die Hauptsubstanz THC.

Das Stollwechselprodukt THC-COOH ist in der Regel zwei bis drei Tage im Blut vorhanden. Bei regelmäßigem Konsum erstreckt sich im Bluttest die Nachweisbarkeit der Carbonsäure auf drei bis sieben Tage. Ein regelmäßiger Marihuana- oder Haschischkonsum lässt sich mehrere Wochen im Blut ermitteln.

Hier zeigt sich, dass das Konsumverhalten die im Körper gespeicherte Menge von THC und dessen Nachweisbarkeit beeinflusst. Das lässt sich damit erklären, dass sich THC bei dauerhafter Einnahme im Blut anhäuft. Wenn also irgendwann eine gewisse Konzentration erreicht wurde, lässt sich diese auch bei Beendigung des Konsums länger nachweisen als eine einmalige Verabreichung.

Direkt nach dem Rauchen einer einzigen Haschischzigarette würde ein THC-Drogentest bereits positiv ausschlagen, da das THC im Blutplasma binnen weniger Minuten auf Werte zwischen 100 und 300 Nanogramm pro Milliliter ansteigt. Doch genauso schnell erfolgt auch der Sinkflug der Konzentration. In wenigen Stunden sind so meist nur noch 15 Nanogramm pro Milliliter nachweisbar.

Wie lang ist THC im Urin nachweisbar?

THC per Urintest zu ermitteln ist insbesondere bei Verkehrskontrollen eine praktische Methode. Denn so kann THC in diesem Schnelltest nachgewiesen oder auch ausgeschlossen werden. Eine Blutuntersuchung ist demgegenüber immer aufwändiger, da diesen invasiven Eingriff nur ein Arzt durchführen darf.

Im Prinzip ist THC im Urin nachweisbar, allerdings wird es hauptsächlich in Form von THC-COOH ausgeschieden, weshalb die Carbonsäure konsumierten Cannabis bei einem Urintest anzeigt.

Die THC-Nachweisbarkeit im Urin findet über die Ermittlung der THC-COOH-Konzentration statt.

Bei einmaligem Konsum zeigt ein THC-Teststreifen nach drei bis fünf Tagen ein positives Ergebnis an. Greift der Betreffende gewohnheitsmäßig zum Joint, kann eine Urinprobe für THC einen Drogenkonsum bis zu zwölf Wochen nachweisen.

Ein Urintest für Cannabis ist nicht dazu geeignet, aktuellen Drogeneinfluss nachzuweisen. Er dient nur der THC-Nachweisbarkeit für die vergangenen Tage und Wochen. Nur ein Bluttest kann Auskunft darüber geben, ob der Proband im Moment der Probeentnahme unter einer berauschenden Wirkung steht.

Die Bedeutung der THC-Nachweisbarkeit im Verkehrswesen

Beim THC ist die Nachweisbarkeit laut Bundesverfassungsgericht auf eine Mindestgrenze beschränkt.
Beim THC ist die Nachweisbarkeit laut Bundesverfassungsgericht auf eine Mindestgrenze beschränkt.

Gerade im Verkehrswesen spielen THC und seine Nachweisbarkeit eine wichtige Rolle. Während Hanf durchaus als Arzneimittel Anwendung findet, werden Drogenfahrten streng geahndet und ziehen üblicherweise hohe Geldbußen, oftmals Fahrverbote und manchmal die Forderung zur Teilnahme an einer MPU nach sich.

Während es für Alkohol am Steuer feste Grenzwerte für die Sanktionierung gibt (0,5 Promille), existieren solche Grenzen im Bereich von Drogen nicht. Die Rechtsprechung lehnt hier eine Festlegung ab.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung 2004 darauf verwiesen, dass ein gewisser Wirkstoffnachweis erforderlich ist, um als Fahrer unter einer Wirkung des Betäubungsmittels zu stehen und so eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu begehen.

Dieses Urteil bezog sich auf eine Fahrt unter Einfluss von THC. Dessen Nachweisbarkeit soll sich nun an den Werten orientieren, die die Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise der einzelnen Substanzen aufgestellt hat. Danach soll THC erst ab 1 ng/ml im Blut eine sanktionierbare Wirkung entfalten.

Um 1 ng/ml THC aus dem Körper auszuscheiden, bedarf es ca. zwei bis zehn Tage Cannabisabstinenz.

Bei Polizeikontrollen sind Drogenschnelltests üblich, um das Vorhandensein von Betäubungsmitteln im Organismus des Betreffenden nachzuweisen. Diese schlagen bis zu zwölf Stunden nach dem letzten Konsum positiv aus.

Die Mitwirkung an einem solchen Cannabistest im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist nicht verpflichtend. Einer Blutabnahme zur Drogenermittlung kann sich der Betreffende nicht entziehen.

Ist ein Verkehrsteilnehmer bereits einmal unter Drogeneinfluss erwischt worden, findet zumeist eine Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle statt. Dafür müssen mehrere Monate Tests absolviert werden, die den Probanden auf THC prüfen. Die Kosten dafür trägt die Testperson selbst.

Da THC eine hohe Nachweisbarkeit besitzt, sollte der Betreffende in diesem Zeitraum gänzlich auf Cannabis und jegliche Produkte mit Hanf verzichten, um eine totale Drogenabstinenz zu erreichen und nicht Gefahr zu laufen, bei einem Negativgutachten seinen Führerschein zu verlieren.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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184 Kommentare

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  1. Markus
    Am 11. Oktober 2017 um 2:57

    Wird bei einem bluttest der aktive thc wert, oder nur nach dem Abbauprodukt gesucht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:14

      Hallo Markus,

      die Probe kann auf beide Werte untersucht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dennis
    Am 25. September 2017 um 14:16

    Hallo zsm,
    Mir ist 2001 (zu recht) der Führerschein wg Alkohol 1.18 Promille und 75 ng thc im Blut abgenommen worden, mit der Auflage eine mpu machen zu müssen. In den letzten 16 Jahren habe ich mir nichts der gleichen zu Schulden kommen lassen, und auch keine mpu versucht. ( in meinen Augen nur Geld macherei) Jetzt hatte ich von einer 15 jahres frist gehört, nach der dieses nicht mehr gegen mich verwendet werden darf, und ich meinen Führerschein auch ohne mpu aber mit erneutem bestehen der praktischen prüfung wieder bekommen soll.
    1. Ist das so korrekt ?
    2. Ich soll dem stva einen sauberen drogenscreen vorlegen…auch wenn das nicht mehr gegen einen verwendet werden darf ???
    Herzlichen dank im voraus, wenn es möglich ist, eine antwort mit rechtsgrundlage…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:11

      Hallo Dennis,

      tatsächlich ist es in der Regel so, dass Sie nach spätestens 15 Jahren den Führerschein ohne MPu zurückerhalten können. Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde nötig. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen vorzulegen sind. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dennis
        Am 5. Oktober 2017 um 13:15

        Ok…herzlichen Dank für die Information. Aber darf das stva nach Ablauf der 15 Jahre einen drogentest verlangen ? Obwohl diese Sache eigentlich nicht mehr gegen mich verwendet werden kann ?
        Und ist eine erneute praktische Prüfung Pflicht oder kann man dagegen iwie vorgehen ?
        Es geht mir hierbei ausschliesslich um finanzielle Gründe, ein Urin Test kostet um die 100€ eine Prüfung sicherlich um die 250€…
        Vielen Dank nochmals und liebe grüsse

        • bussgeldkatalog.org
          Am 1. November 2017 um 9:24

          Hallo Dennis,

          diese Entscheidungen liegen im Ermessen der Behörde. In der Regel ist eine erneute Prüfung Pflicht, wenn Sie über einen so langen Zeitraum nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Mirco
    Am 8. September 2017 um 21:10

    Die 54ng THC-COOH ist relativ hoch für einen Ab und zu Kiffer. Daraus schliessen sie auf die Häufigkeit deines Konsums und schlussfolgern das du häufig und somit Dauerkonsument bist. Wichtig für den Führerscheinentzug ist aber das du 5,7ng aktives THC im Blutserum hattest und damit die 1ng/ml ums 5 fache überschritten hast, das ist aber ein relativ normaler Wert einige Stunden nach Konsum, aber halt zu hoch. Das dumme ist, daß es keine wirklichen Grenzwerte, außer dem sehr sehr niedrigen 1ng/ml Grenzwert gibt. Du wirst leider (wahrscheinlich) eine MPU machen müssen.

  4. Mirco
    Am 8. September 2017 um 21:00

    Wenn du einmal als BTM Konsument aufgefallen bist, wird bei deiner Personalienabfrage eben dieser Eintrag im POLAS vorhanden sein und eine vergangene “Trunkenheitsfahrt inkl. MPU” reicht den Beamten vollkommen um dich einem Drogentest zu unterziehen. Das wird auch ein Richter so sehen. Ich kann dir nur auch Erfahrung sagen, daß du mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit bei jeder Verkehrskontrolle auf Drogenkonsum angesprochen wirst. Leider gibt es für die Polizeiakten keine geltende Verjährungsfrist wie bspw. im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister. Ich kenne Fälle, da lag ein BTM Verstoß 25 Jahre zurück und war trotzdem für die Beamten Abrufbar. Und eben dieser Eintrag ist ein “Anfangsverdacht”.

  5. Martin
    Am 31. August 2017 um 17:59

    Das heißt, selbst wenn nur noch das Abbauprodukt und kein “aktives” thc nachgewiesenen wird gibt es trotzdem genauso konsequenzen? Ein Alkoholkonsument darf doch auch wieder fahren, wenn der Alkohol abgebaut is.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 11:39

      Hallo Martin,

      gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht nur der zum Führen von KFZ ungeeignet, der aktuell unter Drogeneinfluss steht, sondern auch der, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er unter Einfluss entsprechender Substanzen ein Fahrzeug führen wird. Werden Abbauprodukte gefunden, weist dies auf einen Konsum hin. Unter gewissen Umständen – etwa bei regelmäßigem Konsum – geht dann die Behörde davon aus, dass der Betroffene nicht zwischen Konsum und Fahren trennen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Klaus
        Am 30. September 2017 um 3:34

        Und genau hier besteht die juristische Ungerechtigkeit beim Konsum von Cannabis gegenüber Alkohol. Es wird nach Gutdünken eines Sachbearbeiters der Führerscheinstelle entschieden ob ein ausreichendes Trennngsvermögen vorliegt. Und das obwohl nicht einmal eine Drogenfahrt vorliegen muss. Es reicht zum Beispiel als Beifahrer Cannabis bei sich zu führen und der Polizei zu sagen dass man einige male Cannabis probiert hat. Hier muss dringend; vor Allem auch wegen der Diskussion von Hanf als Medikament Rechtsicherheit geschaffen werden.

  6. Tim
    Am 29. August 2017 um 23:07

    Ich habe einen Unfall gebaut und mir wurde eine Blutprobe entnommen.
    Am Abend zuvor habe ich 2 joints geraucht und meine Frage ist ob ich mit weiteren Drogentests rechnen muss ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:18

      Hallo Tim,

      wurde bereits eine Blutprobe entnommen, sollte dies zunächst ausreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Simon
    Am 19. August 2017 um 12:53

    Hallo liebes Team,
    Wenn der aktive Wert im Blut von thc unter 1ng/ml fällt (also über 72 Stunden nichts geraucht habe) aber die abbauprodukte im Blut hoch sind, da ich davor cannabis regelmäßig konsumiert habe, mit welcher Strafe dürfte ich dann rechnen? Wie lange sollte ich ungefähr nach dauerkonsum von cannabis nicht mehr ans Steuer damit mir kein mpu oder sonstiges Fahrverbot droht?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2017 um 11:54

      Hallo Simon,

      wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden, zieht dies mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich. Wenn Sie regelmäßig konsumieren, kann auch die Anordnung einer MPU drohen. Cannabis kann im Urin noch bis zu 12 Wochen nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Berty
    Am 16. August 2017 um 15:02

    Hallo zusammen,

    Hätte auch eine Frage.

    Ich habe vom 6.8.2017 bis zum 11.8.2017
    Hier und da ein geraucht.

    Habe mir thc Teststreifen 20ng/ml gekauft und bin heute am 16.8.2017 noch positiv.

    Da mein Urlaub am 19.8.2017 beendet ist, mach ich mir wirklich sorgen ins Auto zu steigen und zur Arbeit zu fahren.

    Bin ich jetzt ein Gelegenheitskiffer????

    Muss ich auch mit 12 Wochen Nachweisbaren Abbauprodukten rechnen???

    Liebe grüße Berty

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 12:10

      Hallo Berty,

      eine genaue Einschätzung ist nicht möglich, da jeder Körper ein Stück weit anders reagiert. Sollen Sie innerhalb des von Ihnen beschriebenen Zeitraums auch durch Passivrauchen THC aufgenommen haben, könnte das Produkt durchaus auch länger nachweisbar sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Marc
    Am 11. August 2017 um 16:12

    Hallo liebes Team,

    Ich wurde gestern mit dem Auto kontrolliert, rauche täglich und mir war schon klar das ich jetzt dran bin. Allerdings besitze ich seit 20 Jahren den Führerschein und hab weder nen Eintrag noch bin ich jemals aufgefallen oder gar vorbestraft . Also sozusagen das erste mal:
    musste einen Schnelltest machen der dann THc positiv war und musste mit zur Wache zur blutentnahme. Rechne fest mit Führerschein weg 3 oder 6 Monate und großer Geldstrafe, das wäre auch ok, mach mir jedoch große Sorgen wegen MPU! (Hatte leider nen hohen thc wertvvon 1400,)
    Was meint ihr was nun auf mich zukommt? Nur Geldstrafe und Führerschein weg oder doch eher volles Programm mit MPU?

    Ganz herzlichen Dank für eure Unterstützung!
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 14:42

      Hallo Marc,

      wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden und gewohnheitsmäßig konsumieren, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass auch eine MPU von Ihnen gefordert wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Kray
    Am 11. August 2017 um 10:59

    Hallo,

    Habe diese Woche (Montag, Dienstag , Mittwoch und Donnertag) jeweils einen kleinen joint geraucht und war vorher clean.

    Habe am 4.09. eine Urin Kontrolle bei der tüv stelle.

    Sollten bis dahin alle THC rückstände aus dem Urin verschwunden sein ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 14:39

      Hallo Kray,

      THC ist je nach Konsum 2 Tage bis zu 12 Wochen nachweisbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Loki
    Am 8. August 2017 um 10:20

    Hi,
    Ich habe vor 7-8 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen aus folgendem Grund…
    Ich wurde erwischt beim parken auf dem Acker, hatte sämtliche Utensilien dabei zum Rauchen..
    Schnelltest vor Ort ist Negativ ausgefallen, auf verdacht sollte ich ca. 6 Monate später eine Haar-probe abgeben. (alles negativ) sollte dann meinen Führerschein trotzdem abgeben bis das Ergebnis des Haarscreenings ausgewertet ist, (was ja auch noch mal ca 2-3 Monate dauerte) auch das ist negativ ausgefallen, sollte dann aber zur Auswertung noch einen Urin-test machen der dann Wiederum positiv ausgefallen ist, (ich kam grade aus Holland) und der FS wurde vom Straßenverkehrsamt einbehalten, nun habe ich die Auflage MPU..
    habe denn aber in der Zeit bis diesen Jahres (bis April) dauerhaft sehr viel geraucht (ca 5-8 g täglich) und zwischendurch mal wieder ab und an.. das letzte mal am 15.7.

    meine Fragen jetzt an das Team:

    war das so Rechtens vom Amt? (denke da an ein Verfahrensfehler) und (nicht wissen meinerseits)

    kann man dagegen noch Angehen? um der MPU zu entgehen?

    muss ich aufgrund der zeit, in der der FS jetzt weg ist den FS komplett neu machen oder trotzdem noch die MPU?

    und wie lange dauert es bis ich mich der MPU stellen kann? muss man um die MPU zu bestehen nen wert von 0 haben?

    vielen dank schon mal im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:20

      Hallo Loki,

      inwiefern Verfahrensfehler vorliegen, können und dürfen wir nicht beurteilen, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hinsichtlich Ihrer Fragen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Baki
    Am 31. Juli 2017 um 18:13

    Hallo liebes Team,

    Ich wurde im Straßenverkehr positiv auf THC getestet (urinprobe) und musste/durfte einen Bluttest abgeben. Im Blut wurden 74 ng/ml nachgewiesen. Somit dürfte klar sein, dass ich Dauerkonsument bin bzw mittlerweile war. Heute habe ich mich per Schnelltest selbst getestet, war positiv. Der Letzte Konsum liegt 17 Tage zurück. Die Führerscheinstelle hat sich natürlich bereits gemeldet. Ich habe ab der Zustellung des Briefes 3 Monate Zeit einen negativen Test vorzulegen, wäre der 10.10.2017.

    Wenn ich es richtig verstehe ist der Führerschein bei einem positiven Test, spätestens zum Stichtag 10.10.2017, entzogen.

    Ist es komplett unrealistisch den einen negativen Wert bis zum 10.10.2017 zu erzielen? Wären ab Heute noch 8 Wochen plus die 17 Tage… ?

    Ein Entzug der Fahrerlaubnis würde automatisch eine MPU mitbringen, richtig?

    Vielen Dank für eure Einschätzungen im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:42

      Hallo Baki,

      wie lange entsprechende Stoffe nachweisbar sind, kommt auf viele verschiedene Faktoren an, weshalb wir hierzu keine pauschalen Angaben machen können. Dem obigen Text können Sie unter dem Abschnitt “Drogen am Steuer” entnehmen, dass hierbei in der Regel eine MPU angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. FR
    Am 27. Juli 2017 um 9:52

    Ich wurde vor knapp 2 Wochen auf einem Festival in Hessen beim joint Rauchen erwischt (wohnhaft in Bayern) und wurde mit aufs Revier genommen wo keine weiteren Substanzen gefunden wurden, mit dem Auto bin ich nicht gefahren und wollte nun mal wissen da ich vorher auch öfters konsumiert habe aber vorher nie mit der Polizei in Verbindung war oder erwischt wurde ob mein Führerschein in Gefahr ist und ob ein Drogentests angesetzt wird ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:13

      Hallo FR,

      unter Umständen kann die zuständige Behörde nach dem Vorfall an Ihrer Fahreignung zweifeln. Dies kommt jedoch immer auf den Einzelfall an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Thomas
    Am 26. Juli 2017 um 12:12

    Hallo,

    rauche seit ca 2 Jahren regelmäßig und mir wurde der Führerschein weggenommen jetzt muss ich natürlich pissen gehen wollte fragen ob das reichen wird wenn ich 6 Wochen aufhöre zu rauchen?
    werde in dieser Zeit viel Wasser trinken und auch täglich laufen gehen um es rauszuschwitzen
    Danke für die Antwort im Voraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:05

      Hallo Thomas,

      bei regelmäßigem Konsum ist THC in der Regel bis zu einem Monat lang nachweisbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ricardo
    Am 13. Juli 2017 um 19:27

    Hallo liebes Bußgeldkatalog-team,
    ich kam letztens in eine routine-kontrolle und da meine (schon immer lichtunempfindlichen) Augen den Beamten aufgefallen sind ich jedoch alle anderen Tests (zb Zeitabschätzen) bestanden habe wurde ein Urintest gefordert.
    Die Sache ist die ich habe bis zu dem Zeitpunkt ca 1x in der Woche gekifft , mal mehr mal weniger, und vor der Kontrolle war es auch genau eine Woche her. Ist es sehr warscheinlich dass ich den Grenzwert von 1ng/ml überschreite? Und wenn ja mit was für strafen darf ich rechnen? (bin noc in der Probezeit aber bislang nie geblitzt worden oder aufgefallen, die Beamten haben auch mehrfach betont dass ich nicht durch einen Fahrfelher rausgewundekn wurde)

    Lg Ricardo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:53

      Hallo Ricardo,

      da werden Sie wohl auf die Testergebnisse warten müssen. Je nach körperlicher Konstitution kann der Wert erreicht werden. Falls der Nachweis gelingt, wären das vermutlich 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Außerdem würde die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar wäre abzuleisten. Zweifelt die Führerscheinbehörde an Ihrer Fahreignung, wäre auch ein MPU denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. knut
    Am 3. Juli 2017 um 14:55

    Hallo, ich wurde zu Fuß von der Polizei kontrolliert.
    Diese haben ca. O,5 g cannabis gefunden.
    Es wurden keinerlei Tests durchgeführt; weder urintest noch blutprobe.
    welche Konsequenzen kann dieses auf den Führerschein haben?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 12:09

      Hallo Knut,

      bei 0,5 Gramm wird vermutlich nichts weiter passieren. In der Regel werden solche Mengen nicht zur Anzeige gebracht. Folglich gibt es keine Verurteilung und die Führerscheinbehörde hat keine Grundlage, eine Maßnahme zu verhängen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Knut
        Am 11. Juli 2017 um 18:53

        Vielen dank für die Antwort.

        Zudem habe ich mir auch ein Test in der Apotheke gekauft und dieser ist negativ ausgefallen, da ich damit nichts mehr zu tuhn haben möchte und jeglichen Konsum eingestellt habe und dies auch nicht nochmal probieren werde

        mit freundlichen Grüßen.

  17. jack
    Am 28. Juni 2017 um 21:58

    Führerscheinneuerteilung beantragt Anfang Juni 2017 nach Alkoholfahrt Juni 2015 mit 9 Monate Sperrfrist . Wert 1,79 — Verbindung von Restalkohol mit Neuem, plus mögl. Medikamentenwechselwirkung(Antidepressiva hochdosiert, Ibuprofen hochdosiert, ASS) sowie körperliche Aspekte inform von geringer Größe/Gewicht(154cm/52kg)
    Muß natürlich zur MPU, warte auf Termin, bin seit 8 Monaten abstinent. Frage: MPU Anfang 2013 erfolgt nach THC Konsum August 2011, Führerschein wurde wieder erteilt— muß ich nun damit rechnen, dass bei dieser anstehenden MPU auch ein Abstinenznachweis für Drogen/THC verlangt wird? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 16:44

      Hallo Jack,

      das ist im Rahmen des möglichen. Sie sollten Sie darauf einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Fritz R.
    Am 26. Juni 2017 um 12:07

    Guten Tag,

    wird mir der Führerschein aufgrund eines positiven Ergebnisses auf das Abbauprodukt von THC oder aufgrund eines positiven Ergebnisses auf den aktiven Wert auf THC entzogen?
    Wenn mir also nur der passive THC Wert (Abbauprodukt) nachgewiesen wird, aber nicht der aktive, dann wird mir der Führerschein nicht entzogen? Können deswegen trotzdem Kosten auf mich zu kommen?
    Also welcher THC Wert ist relevant, um mir den Führerschein zu entziehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 10:14

      Hallo Fritz,

      beide Werte können zum Führerscheinentzug führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Fritz
        Am 29. Juni 2017 um 19:55

        Das heißt also, wenn ich zuerst einen Urintest mache und der positiv auf das Abbauprodukt von THC ist und danach zu einem Bluttest gezwungen werde, der negativ auf den aktiven THC Wert ist, wird mir der Führerschein trotzdem entzogen?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 3. Juli 2017 um 10:32

          Hallo Fritz,

          so ist es.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. JB
    Am 24. Juni 2017 um 3:45

    Habe mal eine Frage und zwar kam ich Mitte März in eine Verkehrskontrolle musste eine Urinprobe abgeben diese war positiv und daraufhin musste ich Blut abnehmen lassen. Es wurde auch was in meinem Auto gefunden waren ungefähr 0.3 Gramm Marihuana. Warte seit dem Tag auf meine Blutwerte bzw auf eine generelle Antwort wie es weitergeht. Bin dauerkonsument gewesen bis zu diesem Tag. Frage mich ob es alles schlimmer gemacht hat weil etwas bei mir gefunden wurde oder ob das nichts zur Sache tut? Kann es sein das es vielleicht nur ein halbes Jahr Fahrverbot gibt oder direkt ein ganzes Jahr mit mpu?

    Danke im voraus. Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 10:06

      Hallo JB,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. bussgeldkatalog.org
    Am 14. Juni 2017 um 10:16

    Hallo Daniel,

    wenn Ihnen Drogenkonsum nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit, den Führerschein zu entziehen. Wenn Sie aber seit dem Urlaub nicht mehr konsumieren und vorher nicht regelmäßig Cannabis geraucht haben, sollte dies je nach Ihrer körperlichen Verfassung bald nicht mehr nachweisbar sein.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. bussgeldkatalog.org
    Am 7. Juni 2017 um 11:28

    Hallo Tamara,

    da hierbei viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, lässt sich die Frage nach dem Wert nur schwer beantworten. Beim ersten Drogenverstoß in Deutschland drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. bussgeldkatalog.org
    Am 7. Juni 2017 um 9:11

    Hallo Enes,

    wie lange sich die entsprechenden Stoffe im Körper nachweisen lassen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Aus diesem Grund können wir keine pauschale Antwort liefern.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. bussgeldkatalog.org
    Am 24. Mai 2017 um 10:22

    Hallo Kalle,

    THC ist im Urin bis zu zwölf Wochen lang nachweisbar.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. bussgeldkatalog.org
    Am 24. Mai 2017 um 10:15

    Hallo Sandra,

    im Blut kann THC in der Regel zwölf bis 24 Stunden nachgewiesen werden. Das Abbauprodukt THC-COOH ist bei einmaligem Konsum etwa sieben Tage nachweisbar.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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