Bußgeldkatalog & Verkehrsregel von Spanien: Das gilt!

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrsregeln in Spanien

Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.
Gilt auch im Urlaub: Die Verkehrsregeln in Spanien müssen eingehalten werden.

Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer für die deutsche Bevölkerung. Sei es das Festland, welches wunderbare Sehenswürdigkeiten wie die Bauwerke Gaudis in Barcelona (z.B. die Sagrada Familia) und das Guggenheim Museum zu bieten hat, oder auch die allseits beliebte Insel Mallorca, welche mit ihren weiten Stränden zu einem entspannten Urlaub einlädt.

Viele Reisende mieten sich bei ihrem Aufenthalt in Spanien ein Auto, um das Land und die zahlreichen Stadtzentren genauer zu erkunden. Dabei sollte allerdings auch im Urlaub in Spanien auf die Verkehrsregeln geachtet werden. Denn im Ausland sind einige Regeln im Straßenverkehr anders und viele Verstöße werden strenger geahndet als in Deutschland.

Ob sich die Verkehrsregeln auf Mallorca von den spanischen unterscheiden, wie die Regeln generell auf der Autobahn in Spanien sind oder wie das unterschiedliche Tempolimit in dem Urlaubsland Spanien ist, wird Ihnen in dem folgenden Ratgeber erklärt.

FAQ: Bußgeldkatalog von Spanien

Wie hoch fallen die Bußgelder in Spanien aus?

Einen groben Eindruck dazu können Sie durch unsere Bußgeldtabelle gewinnen. Diese finden Sie hier.

Ist eine Vollstreckung der Geldbußen möglich?

Ja, durch ein Abkommen der EU können Bußgeldbescheide aus dem Ausland über die Grenzen hinweg durchgesetzt werden. Dabei muss sich die Forderung allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Lassen sich Sanktionen reduzieren?

Begleichen Sie den Bußgeldbescheid aus Spanien innerhalb von 20 Tagen, wird in der Regel ein Rabatt gewährt.

Spezifische Ratgeber zu Bußgeldern aus Spanien:

Auf zum Strand:Worauf sollten Urlauber bei einem Mietwagen auf Fuerteventura achten?

Wer in seinem Urlaub surfen und segeln möchte, ist auf Fuerteventura genau richtig. Denn die kanarische Insel ist das ideale Reiseziel für Aktivurlauber. Damit die Ausrüstung auch zum Strand gelangt, nutzen viele Urlauber einen Mietwagen für Fuerteventura. Doch worauf gilt es bei einem Mietwagen zu achten? Mehr dazu erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

Was müssen Sie beachten, wenn Sie mit einem Mietwagen auf Teneriffa unterwegs sind?

Wer dem verregneten Alltag in Deutschland entfliehen möchte, kann dies durch einen Urlaub auf Teneriffa. Denn auf der größten Kanarischen Insel besteht fast das ganze Jahr eine Schönwettergarantie. Besonders flexibel reisen Sie dabei mit einem Mietwagen auf Teneriffa. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld nach spanischen Bußgeldkatalog
Promillegrenze (0,5 Promille) überschrittenab 500 €
Geschwindigkeitsverstoß ...
20 km/hab 100 €
50 km/hab 600 €
Handy am Steuerab 200 €
Sicherheitsgurt nicht angelegtab 200 €

Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Von 2012 bis 2018 stiegen die Kfz-Zulassungszahlen in Spanien Jahr für Jahr an. Dies wirkt sich insbesondere in den großen Städten durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen deutlich aus. Wenn Sie also Spanien mit dem Auto erkunden wollen, kann es passieren, dass Sie in den Stadtzentren einige Staus erwarten.

Doch herrscht freie Fahrt, sollten Sie sich an die geltenden Tempolimits halten. Gerade im Urlaub ist es wichtig, die Geschwindigkeitsgrenzen im Ausland zu kennen. Andernfalls befindet sich nach Ihrer Reise ein Bußgeldbescheid aus Spanien in Ihrem Briefkasten – und es gibt sicherlich schönere Souvenirs als ein hohes Bußgeld.

Folgendes Tempolimit ist in Spanien für die verschiedenen Straßen vorgegeben:

  • In geschlossenen Ortschaften hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von den Gegebenheiten ab. Maximal 50 km/h dürfen Sie auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren für jede Fahrtrichtung fahren. Nur 30 km/h sind erlaubt, wenn es für jede Fahrtrichtung nur eine Fahrspur gibt. Ein Tempolimit von 20 km/h ist zu beachten, wenn sich beide Fahrtrichtungen eine Fahrbahn teilen und der Gehweg nicht klar von der Fahrbahn getrennt ist.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von 1,50 Metern, darf bis zu 90 km/h gefahren werden.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen mit einem vorhandenen Seitenstreifen von mehr als 1,50 Metern, darf bis zu 100 km/h gefahren werden.
  • Auf den Autobahnen in Spanien und den Straßen, welche mehr als zwei Fahrspuren jeweils in eine Richtung haben, darf bis zu 120 km/h gefahren werden.

Geblitzt in Spanien?

In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.
In Spanien ist die Maut auf bestimmte Streckenabschnitte beschränkt.

Im ganzen Land sind fest installierte Radargeräte verteilt. Auf die Blitzer wird durch dementsprechende Verkehrsschilder hingewiesen. Das spanische Wort für Radargeräte lautet „radares“.

Sollten Sie bezüglich der Geschwindigkeit die Verkehrsregeln in Spanien nicht einhalten, kann ein Verstoß zur Geschwindigkeitsübertretung mit einem Bußgeld bestraft werden.

Allerdings kann zudem noch je nach der überschrittenen Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung ein Vermerk von Punkten im Fahreignungsregister anfallen. Außerdem ist ein Fahrverbot möglich oder im schlimmsten Fall sogar der Entzug des Führerscheins.

Autobahn in Spanien: Zahlung der Maut

In Spanien gibt es einige Straßen, auf denen eine Gebühr für die Benutzung gezahlt werden muss. Eine mautpflichtige Autobahn ist durch gesonderte Schilder gekennzeichnet, auf denen die Worte „Autopista de peaje“ stehen.

Es ist wichtig, vor der Benutzung einer kostenpflichtigen Autobahn ein Ticket an der dafür aufgestellten Mautstation zu lösen. Der Preis richtet sich nach der Kategorie des Fahrzeugs (PKW, LKW oder Wohnwagen) und nach der gefahrenen Strecke.

Gut zu wissen: Bei der Autobahn in Spanien, welche eine Maut verlangt, werden Kreditkarten und Bargeld (Münzen und Scheine) akzeptiert. Die Automaten der Mautstation können Wechselgeld und sogar bei Bedarf Quittungen ausgeben.

Alkohol am Steuer

Die spanische Polizei ist befugt, nach einem Verkehrsunfall oder bei einer Kontrolle einen Alkohol- und Drogentest beim Fahrer durchzuführen.

Die Alkoholgrenze, wenn in Spanien mit Auto gefahren wird, liegt bei 0,5 Promille im Blut und 0,25 Promille beim Atemtest. Bei Fahranfängern, also jenen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt ein Wert von 0,3 Promille im Blut und 0,15 Promille nach dem Atemtest.

Verkehrssünder, welche durch einen Alkoholtest überführt werden, haben mit einem hohen Bußgeld zu rechnen und können mitunter sogar durch Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Verkehrsregeln in Spanien bei einem Unfall

Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.
Das Tempolimit in Spanien variiert je nach Fahrzeug und Art der Straße.

Vor der Reise nach Spanien sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung sicherheitshalber informieren, welche Schäden bei einem möglichen Verkehrsunfall abgedeckt werden. Gleiches gilt, wenn Sie einen Mietwagen nutzen. Zudem händigt Ihnen Ihre Versicherung die „Grüne Versicherungskarte“ aus, welche Sie stets, wie auch die Fahrzeugpapiere, mit sich führen sollten.

Die Grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen und ist allgemeingültig als „Internationale Versicherungskarte im Kraftverkehr“.

Wenn Sie sicher gehen wollen und schon im Voraus Sicherheitsmaßnahmen treffen möchten, können Sie sich ein Formular für Unfallberichte im Ausland von Ihrer Versicherung aushändigen lassen.

Dieser Bericht wird nach einem Verkehrsunfall von beiden Parteien ausgefüllt, sofern sich schon vor Ort geeinigt wurde, um einen Nachweis für die Versicherung zu haben.

Der Bericht sollte gleich am Unfallort ausgefüllt werden und gilt als ein Tatsachenbericht und nicht zur Schuldfeststellung. Wenn beide am Unfall beteiligten Parteien sich einig sind, besteht keine zwingende Pflicht, die Polizei dazu zu rufen.

Achtung! Unterschreiben Sie keinesfalls Formulare von anderen Verkehrsteilnehmern, die Sie nicht verstehen. Diese könnten andernfalls als Beweis gegen Sie ausgelegt werden.

Sobald das Formular ausgefüllt ist, besteht eine Frist von fünf Tagen, in denen der Unfallbericht bei der Versicherung eingereicht werden muss. Falls zum Zeitpunkt des Unfalls kein Unfallformular vorhanden ist, kann der Bericht als Brief nachgereicht werden.

Den Bericht über den Unfalls übernehmen die Behörden dann, wenn die Unfallbeteiligten ins Krankenhaus müssen, unter Schock stehen oder anderweitig medizinisch versorgt werden müssen.

Schon gewusst?

Gemäß den Verkehrsregeln in Spanien wird nach einem Unfall das spanische Recht angewandt, um die Verantwortlichkeit und den Schadensersatz für die entstandenen Schäden festzulegen.

Da Mallorca zu Spanien gehört, gilt auf der Insel ebenfalls das spanische Recht. Außerdem sind auch hier die spanischen Verkehrsregeln gleichermaßen zu beachten und einzuhalten.

Telefonieren am Steuer

Wer mit dem Handy bei der Fahrt am Ohr von der Polizei Spaniens erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen. Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist nur über eine Freisprechanlage gestattet und gilt ansonsten als ein Verkehrsverstoß in Spanien.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (138 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

135 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Vanessa
    Am 15. März 2019 um 22:37

    Heute erhielten wir eine Knolle aus Spanien. Allerdings ist diese aus August 2018.
    Also über ein halbes Jahr liegt diese zurück.
    Ist das nicht schon verjährt? Muss ich diese zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 16:11

      Hallo Vanessa,

      Bußgelder aus dem Ausland unterliegen häufig anderen Verjährungsfristen als Bußgelder in Deutschland. Ob der Bußgeldbescheid bereits verjährt ist, können wir daher nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Franz A.
    Am 31. Januar 2019 um 0:49

    Wieviel kostet die Korrektur des Fahrstreifens(durch zurückschieben) an einer Mautstationseinfahrt einer Autobahn in Spanien?

  3. Colin B
    Am 21. Januar 2019 um 9:19

    Hallo liebes Team.
    Wenn ich richtig gelesen habe, ist es kein Problem, wenn ich auf Mallorca als “Fahranfänger” (19, BF17 gemacht) ein kleines Bier trinke und dann fahre? In Deutschland ist ja unter 21 0,0.
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 12:39

      Hallo Colin,
      für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gilt in Spanien eine Promillegrenze von 0,3.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Julia B.
    Am 7. Januar 2019 um 12:37

    … zu der Frage davor: auf dem Foto ist niemand erkennbar (schwarz) und sie nennen auch nicht die Hoehe des Bußgeldes.

  5. julia
    Am 7. Januar 2019 um 12:29

    bin auf einer Str. mit 80km/h Begrenzung 31km zu schnell gefahren – sie wissen, dass es nicht der Besitzers des in Spanien registrierten Wagens war und wollen, dass er ihnen die Kopie meines Führerscheins aushändigt. wie soll man da vorgehen? Ihm wird angedroht, dass, falls er mich nicht nennt, er selbst dafür zur Verantwortung gezogen wird – kann das sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:44

      Hallo julia,

      eine Fahrtenbuchauflage wäre als Konsequenz bspw. möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Herbert P.
    Am 9. November 2018 um 19:25

    Hallo, wir waren auf Ibiza und wurden auf einer 2-spurigen Landstraße (El-600 P.) von unbemerkt von hinten geblitzt. Zulässige Geschw. 80 km/h, gefahren lt. Bescheid 89 km/h.
    Nun meine Fragen:
    1. Der Bescheid wurde nur in spanischer Sprache zugestellt. Ist das zulässig oder muss er in der deutscher Sprache verfasst sein?
    2. Kann ich ihn dann ignorieren?
    3. Sind 100,– € bei einer Überschreitung von nur 9 km/h überhaupt rechtens?
    4. Woran kann man die Echtheit des Bescheides erkennen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
    Herzliche Grüße
    Herbert P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:00

      Hallo Herbert P.,

      maßgebend ist hier die jeweilige Rechtslage des Landes. In vielen anderen Nationen sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. Wenden Sie sich am besten an die ausstellende Behörde, um die Echtheit zu prüfen oder kontaktieren Sie einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Anna
    Am 5. November 2018 um 10:26

    Wir sind oft in Spanien. Mein Mann lässt ab und zu den Führerschein im Haus und hat es im Auto dann natürlich nicht dabei.
    Was kostet sowas falls man vom Polizei angehakter wird. ( Er hat gültigen Führerschein aber eben gerade nicht dabei.In der Schweiz muss man dann bei nächster Polizeistelle innerhalb von paar Tagen den Führerschein vorweisen und dann ist alles ok).
    Kann mir jemand helfen?
    Dankeschön im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:45

      Hallo Anna,

      normalerweise sollte dafür ein Bußgeld infrage kommen. Über Höhe und andere Maßnahmen können Sie die spanischen Behörden kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Chris
    Am 15. Oktober 2018 um 21:54

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe ein PKW für 4 Tage auf biza geliehen.
    Jetzt hat der Vermieter mir nachträglich „nach 8 Wochen“ und zusätzlich 42 Euro von Kreditkarte abgebucht.
    Ich habe keine Rechnung erhalten und weiß garnicht warum.
    Meine Recherche auf der Class Rent a Car Homepage hat ergeben das die 42 Euro eine Gebühr für die herausgabe meine Daten ist, weil mit dem Fahrzeug zu dem Zeitpunkt ein Verstoß begangen wurde. Mir ist leider keiner bewusst.
    Darf der Vermieter einfach ohne Rechnung auf meiner Kreditkarte abbuchen?sollte ich ein Verstoß begangen habe, wie wird es dann ablaufen? Wird die Geldstrafe einfach auch abgebucht oder werde ich vorher eine Mitteilung bekommen?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

  9. Sandy
    Am 23. September 2018 um 20:39

    Hallo,
    Ich habe einen Bußgeldbescheid aus Spanien bekommen. Nun meine Frage muss ich die komplette Summe bezahlen und sie statten mir die 50% im Nachhinein zurück oder kann ich die bereits vorher abrechnen?

    Danke im Voraus

    MfG Sandy

  10. Nek
    Am 2. September 2018 um 12:55

    Hallo,
    ich habe einen Strafzettel für Falschparken bekommen (gelber Streifen, 100 bzw. 200 Euro). War nur kurz zum Ausladen, aber die Policia wollte nicht mit sich reden lassen.
    Nun wollte ich gerade überweisen und habe gesehen, dass das Nummernschild falsch angegeben ist (Landkreis Buchstaben vertauscht).
    Muss ich dann überweisen? Wenn sie es nur aufgeschrieben und kein Bild gemacht haben, können sie mich ja nicht ahnden.
    LG und danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:50

      Hallo Nek,

      wir kennen uns leider nicht im Detail mit den spanischen Behörden und deren Police aus; in Deutschland gilt jedoch, dass ein Bußgeldbescheid auch bei falschen Angaben gültig ist, solange die Person durch die anderen Personalien klar identifizierbar ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Petra
    Am 20. Juni 2018 um 11:19

    Hallo aus Mallorca,
    sind gerade im Stopp and Go durch eine kleine Ortschaft gefahren .. hatte meinen Fuß auf das geöffnete Seitenfenster gelehnt..da wurde mir aus einem Straßencafé wild gestikulierend, zugerufen – dass das 300 Euro Bußgeld kosten würde.Stimmt das ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:01

      Hallo Petra,
      entsprechende Regelungen sind uns nicht bekannt. Allerdings befassen wir uns in erster Linie mit den Vorgaben in Deutschland. Wenden Sie sich daher ggf. an eine Behörde vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Anke
    Am 22. Mai 2018 um 17:57

    Hallo an die Redaktion von Bussgeldkatalog.de,

    Heute haben wir einen Bußgeldbescheid aus Mallorca bekommen…
    100€ für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h auf der Autobahn.
    Der Bescheid ist nahezu komplett auf Spanisch verfasst und ich verstehe leider nichts davon.
    Lediglich ein kleiner Hinweis links am Rand erklärt in 4 Sprachen wo man Auskunft zur Zahlung findet.

    Nun habe ich auf verschiedenen Seiten gelesen, dass man den Bussgeldbetrag um 50% reduzieren kann, wenn man innerhalb von 20 Tagen bezahlt. Ist das wirklich so?
    Nicht dass wir dann später wieder einen Bescheid bekommen und letztendlich noch mehr als die ursprünglichen 100€ bezahlen müssen.

    Für die Antwort schon mal vielen Dank im Vorraus.

    VG
    Anke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:46

      Hallo Anke

      Tatsächlich ist es im Ausland oft der Fall, dass für das anstehende Bußgeld Rabatte gewährt werden, wenn Sie innerhalb einer festgelegten Zeitspanne zahlen. Was diesbezüglich genau gilt ist aber von Land zu Land unterschiedlich. Wenn Sie beim Bußgeldbescheid wegen Sprachbarrieren Verständnisprobleme haben, lohnt sich ggf. der Gang zum Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org

  13. rainer H.
    Am 2. Mai 2018 um 20:16

    Hallo, ich war im Februar auf Mallorca. Heute habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen. Komplett in spanisch ?! Ist das rechtens ? Wenn ich es richtig deute soll ich 100 Euro bezahlen weil ich auf der Autobahn mit 112 km/h unterwegs wo nur 100 erlaubt sind. Kann ich hier 50 % abziehen wenn ich innerhalb 20 Tagen bezahle ? Da alles auf spanisch ist kann man das nicht dem Schriftstück entnehmen. Ein Foto wurde von hinten gemacht !? Ganz sicher ist man sich da ja nicht, das man nicht einem Fake aufsitzt
    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:48

      Hallo rainer H.,

      in der Regel sollte der Bußgeldbescheid auf deutsch verfasst sein. Fragen Sie bei der spanischen Behörde nach, ob es tatsächlich ein Verfahren gibt und welche Modalitäten gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andreas M.
    Am 19. Februar 2018 um 11:39

    Hallo,

    wir waren im Mai 2017 auf Mallorca und hatten einen Mietwagen. Bei einem Außflug nach Palma hebe ich wohl etwas falsch gemacht. Keine Ahnung was. Am 16.02.2018 Habe ich nun einen Bußgeldbescheid erhalten. Im Internet kann ich mir auch ein Foto anschauen. Ich weiß auch wo das war, kann aber auch nicht sagen was man da hätte falsch machen können.
    Egal, nun soll ich 90€ bezahlen, habe aber mit einer Frist von 20 Tagen die Möglichkeit den Betrag auf 45€ zu reduzieren.
    Nun meine Frage: Gibt es bei solchen Bußgeldbescheiden eine “Verjährungsfrist”? ich meine das ganze ist jetzt fast ein Jahr her und ich habe mal gehört, dass einem ein solcher Bescheid innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden muss.

    Hinzu kommt, dass die Überweisung an nivicredit ergfolgen soll. Auch dazu habe im Netz mehrere Gefunden, die davor gewarnt haben hier voreilig zu zahlen.

    Besten Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

    Andreas M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:24

      Hallo Andreas M.,

      die Verjährungsfrist würde sich nach dem spanischen Gesetz richten. Fragen Sie daher im Zweifel einen Anwalt, inwieweit dies hier der Fall wäre. Sie können gegen den Bescheid selbstverständlich Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Ulrich
    Am 31. Dezember 2017 um 7:45

    Hallo,
    ich wäre sehr interessiert daran zu erfahren, ob die hier beschriebenen Verkehrsstrafen tatsächlich so wirksam sind:

    gocanaria.de/news/neue-verkehrsstrafen-ab-sofort-aktiv.html

    Außerdem würde ich gern wissen, wer innerhalb welcher Regionen derartige Strafen festlegen darf und wie sie rechtsgültig publiziert werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:38

      Hallo Ulrich,

      grundsätzlich gelten auch auf den Kanaren spanische Bußgeldsätze. Bezüglich des genauen spanischen Verkehrsrechts wenden Sie sich bitte an die entsprechende spanische Behörde.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Wolfgang M.
    Am 29. Dezember 2017 um 14:29

    Guten Tag … ich hätte eine Frage … ich möchte gerne einen alten Golf in Spanien an eine mir bekannte
    Familie verschenken … das heißt – ich möchte mit dem Golf nach Spanien fahren, dort noch ein oder zwei
    Wochen Urlaub verbringen, bevor ich heimfliege.
    Das Problem ist, dass der TÜV seit Juli 2017 abgelaufen ist. Wie hoch wäre die Strafe in Spanien, wenn
    ich erwischt werde ? 😀

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 10:00

      Hallo Wolfgang,

      darüber kann keine pauschale Aussage getroffen werden, die Strafen können variieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Regina
    Am 30. September 2017 um 12:53

    Hallo,

    Meine Mutter und ich waren Anfang September auf Mallorca. Ich war Mieter des Mietwagens, sie als Zweitfahrer gemeldet. Sie ist geblitzt worden bei erlaubten 80 km/h mit 88 km/h.
    Wir (bzw. sie) zahlen das auch, gibt ja 50€ Ermässigung und wir wollen keinen Ärger.
    Die Frage ist nun: hat es für mich Nachteile wenn ich im Bescheid stehe? Ich bin definitiv nicht gefahren aber hätte keine Probleme alles so zu lassen wenn ich keine Nachteile daraus habe…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:49

      Hallo Regina,

      wird das Bußgeld fristgerecht bezahlt, sollten keine weiteren Folgen zu erwarten sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Oliver
    Am 24. August 2017 um 13:01

    Hallo liebe Redaktion,
    gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot (4 Wochen) auch auf Gran Canaria?
    Liebe Grüße
    Oliver

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:26

      Hallo Oliver,

      wird in Deutschland ein Fahrverbot verhängt, gilt dies auch nur in Deutschland. Da Sie aber den Führerschein abgeben müssen, fahren Sie ohne offizielles Dokument, was in den meisten Ländern ein Bußgeld nach sich zieht (in Spanien 90 Euro). In Spanien können jedoch weitere Sanktionen drohen. Fahren Sie dort während eines Fahrverbotes, das in Deutschland gültig ist, kann unter Umständen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet werden, wenn die spanische Behörde vom Fahrverbot erfährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Georg G.
    Am 20. Juli 2017 um 11:45

    Hallo,
    ich habe lt. Bußgeldbescheid am 01.01.2017 auf Mallorca eine Verkehrswiedrigkeit begangen.
    Laut Bußgeldbescheid habe ich eine Straße (mit einem Mietauto) befahren in der nur noch Anlieger, Zulieferer und diverse Rettungsdienst Zufahrt haben. Stimmt soweit, habe ich auch unwissentlich getan. Nun aber meine Frage:Den Bußgeld habe ich am 18.07.2017 zugestellt bekommen. Also schlappe 6 1/2 Monate später !!! Muß ich diesen noch bezahlen oder ist dieser Bescheid mittlerweile verjährt?
    VG
    Georg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:03

      Hallo Georg,

      es ist möglich, dass der Bescheid verjährt ist – sofern die Verjährung nicht durch eine behördliche Maßnahme unterbrochen wurde. Ob dies der Fall ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Gabi B.
        Am 17. August 2017 um 18:56

        Hallo Georg,
        wir haben ein ähnliches Problem, sind in Palma, nähe der Kathedrale in eine Straße verkehrt eingefahren, das Schild stand sehr ungünstig, nicht sofort einsehbar. der Bescheid kam auch erst jetzt und wir waren im Mai da!!
        Musstest du das Bußgeld bezahlen?
        VG Gabi

  20. Kristin
    Am 14. Juli 2017 um 22:55

    Hallo, ich wurde in Andalusien geblitzt .. 12 km/h drüber nach Toleranzgrenze. 100 Euro verlangen sie. Hier auf Ihrer Seite steht ab 20 km/h 100 Euro. Kann man sowas anfechten?
    Lg Kristin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 15:12

      Hallo Kristin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen entsprechend an einen Anwalt verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dominik
    Am 29. Juni 2017 um 11:45

    Hallo,

    Wir sind auf Mallorca und selten sind Taxen mit einem Maxi Cosi ausgestattet. Wie hoch wäre die Strafe wenn wir unsere Kleine auf dem Schoß haben?

    Ja und ist es bewusst das dies viel gefährlicher ist aber Eltern wissen das es kaum ein Kind dauerhaft in seinem Maxi Cosi aushält :-)
    Diese vorgehen ist bei uns nicht die Regel!

    VG
    Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:39

      Hallo Dominik,

      das Bußgeld liegt im Bereich von 260 Euro. Sie sollten Ihr Kind mit dem entsprechenden Sicherheitssystem sichern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Dennis
    Am 22. Juni 2017 um 10:10

    Hallo,

    ich habe Post von meinem Autovermieter bekommen und mir wird vorgeworfen die Bus/Taxispur in Granada benutzt zu haben.
    Kann mir jemand sagen mit welchen Kosten ich rechnen muss?

    Vielen Dank
    Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 7:59

      Hallo Dennis,

      leider liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor. Sie können sich aber an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Manfred
    Am 15. Mai 2017 um 5:31

    Hallo Team,

    Wir hatten einen Wildunfall auf einer Moutstrasse.
    Von der guardia civil trafico haben wir keine Kopie des Unfallberichtes bekommen und unsere Versicherung die Europa kann uns nicht sagen ob sie die Reparatur an die Werkstatt bezahlt.

    Wie ist die Vorgehensweise hierfür?

    Thx
    Manfred

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:01

      Hallo Manfred,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Franzi
    Am 14. Mai 2017 um 19:08

    Hallo zusammen,
    gibt es eine maximal zulässige Tiefe auf Spaniens Straßen? Oder gibt es diesbezüglich keine Vorgaben? Leider haben wir zu diesem Thema keinen Eintrag gefunden.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:26

      Hallo Franzi,

      falls Ihre Frage auf die Tieferlegung von Autos abzielt: Auf dieser Seite können Sie sich über das Tuning von Autos informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/tuning/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Franzi
        Am 17. Mai 2017 um 13:25

        Moin, danke für die Antwort. Jedoch meinte ich die Vorlagen in Spanien bezüglich der Tieferlegung des Autos. Ob da irgendetwas bekannt ist?
        LG

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Mai 2017 um 9:02

          Hallo Franzi,

          da Spanien und Deutschland Teil der EU sind, gelten grundsätzlich ähnliche Regeln, da es dazu EU-Richtlinien gibt. Wenn Sie als Tourist nach Spanien wollen, müssen die Spanier Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug akzeptieren. Wollen Sie das Auto in Spanien anmelden, sollten Sie ggf. vor Ort nachfragen, ob es mit Ihrer Tieferlegung ein Problem gibt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Franzi
        Am 15. Mai 2017 um 13:12

        Moin, danke für die Antwort, jedoch war die Frage schon auf Spanien bezogen. Also gibt es in Spanien Auflagen in Bezug auf tiefergelegte Fahrzeuge?
        LG

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Mai 2017 um 9:03

          Hallo Franzi,

          zu den Regelungen in Spanien liegen uns leider keine aktuellen Informationen vor.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Myriam
    Am 4. Mai 2017 um 14:16

    Guten Tag,

    Wir waren letzte Woche für eine Woche auf Mallorca in den Ferien.
    Leider hatten wir mit dem Mietauto einen Unfall.
    Wir fuhren durch einen Halbkreisel, mein Mann ging davon aus, dass es sich um einen normalen Kreisel handelt und schaute vor dem verlassen des Kreisels nach rechts…
    Dabei hatte es am Ende des Kreisels einen Stopp, welcher er übersehen hat. Von links nahte ein Auto, welches schon sehr nahe war, es war eine 90er Strecke… wir brauchten dann die Ambulanz usw… (die 5 jährige Tochter war zuerst bewusstlos!!)

    Meine Frage: was wird jetzt auf uns zukommen? Wird mein Mann hier in der Schweiz den Ausweis abgeben müssen?
    Werden wir eine hohe Busse bekommen? (Er hatte noch nie etwas zuvor)

    Mit freundlichen Grüssen
    Myriam

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 9:44

      Hallo Myriam,

      grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Fahrverbot in der Regel nur in dem Land gilt, in dem es ausgesprochen wird. Besitzen Sie den schweizer Führerschein, kann dieser nicht über einen längeren Zeitraum von einer ausländlischen Behörde eingezogen werden. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, hängt unter anderem davon ab, welches Delikt Ihnen vorgeworfen wird und welches Fehlverhalten den Unfall ausgelöst hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar