A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.

Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.

In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
  2. weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)

Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.

FAQ: A-Verstoß

Wobei handelt es sich um einen A-Verstoß?

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?

Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?

Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
  1. Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
  2. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
  3. Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
  4. Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
  5. Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
  6. Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
  7. Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  8. Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
  9. Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
  11. Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.
Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren im Vollrausch
  • Nötigung
Als A-Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird außerdem laut FeV das „Führen oder [die] Anordnung oder [das] Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ angesehen. (Quelle: Anlage 12 FeV)

Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?

Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.

Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Bußgeldtabelle A-Verstöße

A-VerstoßBuß­geld in Eu­roPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sei­ten­strei­fen zum schnel­leren Vo­ran­kom­men be­nutzt751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Ge­gen das Rechts­fahr­ge­bot ver­sto­ßen
... mit Ge­fähr­dung801
... auf der Au­to­bahn mit Be­hin­de­rung801
... mit Un­fall1001
In Ein- oder Aus­fahrt der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Auf Sei­ten­strei­fen der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren1301
... mit Ge­fähr­dung1601
... mit Un­fall195
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Stra­ßen­ve­rhält­nisse an­ge­pass­ter Ge­schwin­dig­keit ­ge­fah­ren1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen gefähr­det, z. B. durch nicht ange­pass­te Ge­schwin­dig­keit801
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen ge­schä­digt, z. B. durch nicht an­ge­pass­te Ge­schwin­dig­keit1001
Ge­schwin­dig­keit um mind. 21 km/h über­schrit­ten
... außer­ortsmind. 701 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
... inner­ortsmind. 801 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
vor­ge­schrie­benen Ab­stand zum Vor­der­mann un­ter­schrit­tenmind. 751 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
ver­bots­wid­rig außer­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten rechts über­holt1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Vor­fahrts­regelung „rechts vor links“ miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Vor­fahrts­schild miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Keine Rück­sicht­nah­me auf Fuß­gän­ger beim Ab­bie­gen ge­nom­men
... mit Ge­fähr­dung701
... mit Un­fall851
Vor­rang ei­nes Schie­nen­fahr­zeugs miss­ach­tet801
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Un­ter Alko­hol­ein­fluss ge­fah­ren2501
Rot­licht­ver­stoß be­gan­genab 901 bis 2kei­nes bis 1 Mo­nat
kei­ne Ret­tungs­gasse ge­bil­det oder Ret­tungs­gas­se un­zu­läs­sig be­fah­ren2002
... mit Be­­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen24021 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung von Ein­satz­fahr­zeu­gen28021 Mo­nat
... mit Un­fall32021 Mo­nat

Im Video: Probezeitverlängerung nach einem A-Verstoß

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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154 Kommentare

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  1. Jan
    Am 6. April 2019 um 15:05

    “Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.”

    Dieses wird getrennt vom Bußgeldbescheid bekannt gegeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:33

      Hallo Jan,

      ja, das wird in der Regel in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dominik
    Am 30. März 2019 um 19:16

    Hallo,
    Ich wurde vor ca. 2 Wochen mit 41 km/h bei erlaubten 30 km/h geblitzt. Nach Toleranzabzug (3km/h) musste ich dann 15€ zahlen.
    Jetzt ist heute der 2. Strafzettel reingeflattert. Diesmal 47 (-3) also 44 km/h bei erlaubten 30km/h. 25 € ist das Bußgeld.
    Ich bin noch bis mitte Mai also noch ca. 1,5 Monate in der Probezeit.
    Muss ich mit Sanktionen rechnen, wenn ich jetzt schon das 2. Mal erwischt wurde auch wenn es kein A-verstoß ist ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 18:19

      Hallo Dominik,

      in der Regel sollten keine Probezeitmaßnahmen folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Fatih
    Am 14. März 2019 um 18:27

    Hallo ich bin der folgenden Situation
    2016 habe ich meinen Führerschein gemacht, ende 2016 wurde ich mit geblitzt 2 punkte 1 monat Fahrverbot ASF kurs sowie Verlängerung auf 4 jahre erhalten. Nun wurde ich mit 54 zu viel innerorts geblitzt und komme auf 4 Punkte, welche Strafen könnten mir erteilt werden?

  4. Beata
    Am 14. März 2019 um 11:32

    Hallo,

    mein Sohn hat beim vorbeifahren ein anderes Auto gestreift, dabei ist ein Sachschaden von 450 Euro entstanden.
    Leider ist er nicht stehen geblieben und hat somit Fahrerflucht begangen. Die Dame hat eine Anzeige erstattet.
    Er befindet sich noch für ca. 2 Monate in Probezeit.
    Mit welchen Folgen müssen wir jetzt rechnen?
    Danke für die Beantwortung und liebe Grüße
    besorgte Mama

  5. Verena
    Am 7. März 2019 um 12:13

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe im Oktober 2017 ein Aufbauseminar bei euch ablosviert, da ich in der Probezeit mit 22km/h zu schnell außerorts geblitzt wurde. Ein paar Monate davor habe ich schon einen Punkt bekommen wegen Handy am Steuer.
    Letzte Woche, (ich bin immernoch in der verlängerten Probezeit meines wissens nach, da ich ab dem 07.07.2015 meine Fahrerlaubnis bekommen habe (Bf17)) wurde ich erneut mit 25km/h zu schnell außerorts geblitzt.

    Können Sie mir sagen, mit welchen Konziquenzen ich rechnen muss, bzw ob ich jetzt sogar eine Sperrfrist von 6 Monaten bekomme?

  6. Eren
    Am 17. Februar 2019 um 11:26

    Schönen guten Tag, mein Problem ist das ich gestern Nacht geleastert wurde bei 80er Zone außerorts mit 39 in der Probezeit. Dies geschieh so das ich auf ne zweispurige Strecke war und dieser stecken Verlauf wird zur eins, und ich war auf der linken Spur und neben mir rechts noch ein Autofahrer da ich nicht bremsen konnte weil ich ihn der Reißverschluss war und der Herr neben mir nicht abgebremst hat… hab ich bissle aufs Gas gedrückten da sowieso nach dem Reißverschluss auf der Bundestrasse 100 erlaubt ist… aber nein die Beamten haben mich schon vor der 100 erlaubten Schild laut den Beamten mit 39 zu viel gemessen und die selber waren ca 300-500 meter weiter weg.. jetzt meine Frage was wird geschehen ich bin erstens in der Probezeit zweitens das war mein erste mal über 21km/h wo ich geblitzt wurden bin, oder wie jetzt raus geholt mit dem leaser gerät. Kann ich vll was mit Anwalt dagegen unternehmen oder wird vll auch nur mir ne Verwarnung gegeben? Hätte gern dazu paar Infos liebend gern und ihm voraus Dankeschön :*

  7. Konstantinos
    Am 14. Februar 2019 um 22:24

    Hallo, ich habe heute eine Vorfahrt missachtet und einen Unfall gebaut, zudem wurde ich in jüngster Vergangenheit mit 15 bzw 5 km/h zu viel on der 30er Zone geblitzt. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Danke

  8. Max
    Am 11. Februar 2019 um 17:21

    Hallo ,

    Ich wurde am 2 November 2018 geblitzt 26km/h zu viel außerorts in einer 100er Zone und habe einen Punkt bekommen und muss zum aufbauseminar und am 10 Febuar 2019 hätte ich mein Handy in der Hand um es zur Seite zu legen dann wurde ich Von der Polizei angehalten und habe eine Anzeige deswegen bekommen da ich ja wohl eine sms geschrieben habe was kann passieren

  9. Marco
    Am 4. Februar 2019 um 14:28

    Hallo,

    habe ein Bußgeld und einen Punkt erhalten für “Von der Fahrbahn abgekommen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen, kein Fremdschaden”. Bei diesem Tatbestand handelt es sich meiner Recherche zufolge ja um einen A-Verstoß. Heißt das sofort dass meine Probezeit verlängert wurde oder kann es auch sein, dass die Polizei gnädig wahr und mich verschont? Schließlich würde eine Strafe in meinem Fall keinen Sinn machen, da der Unfall schon Strafe genug für mich war und der Schaden ist nur an meinem Auto.

  10. Steven
    Am 4. Februar 2019 um 12:44

    Hallo

    Wie sieht es aus wenn man mit LED birnen ohne CE Zeichen angehalten wird.
    Eigentlich ist das ja fahren ohne Betriebserlaubnis da mit nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Birnen ja die Betriebserlaubnis erlischt oder?
    Hat das auswirkung auf die Probezeit?

  11. Rasim
    Am 4. Februar 2019 um 4:26

    Handy am Steuer: ist das A oder B verstoß?
    Schwerwiegende oder wenig schwerwiegende Zuwiderhanung??? Bitte eine antwort :(

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Mai 2019 um 12:00

      Hallo Rasim,

      die verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons am Steuer wird als A-Verstoß gewertet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ahmad
    Am 3. Februar 2019 um 1:31

    Hallo,
    ich würde mit 13 km/h zuviel geblitzt und ich bin in der probezeit.
    meine Frage muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen?

    Danke im voraus

    Mfg

  13. Nico
    Am 29. Januar 2019 um 20:56

    Ich wurde 3 mal geblitzt einmal vor fast einem Jahr (b Verstoß) und jetzt vor kurzem 2 mal einmal (b Verstoß) und einmal ein (a Verstoß) womit kann ich rechnen?

    Mfg nico

  14. Nico
    Am 29. Januar 2019 um 19:37

    Hallo.

    Ich wurde vor 1 Woche geblitzt ca. 15 kmh zu viel (innerorts) und eine Woche danach in einer 30 zone mit ca. 20-30 zu viel was kommt auf mich zu bin noch in der Probe Zeit?

    Mfg nico

  15. Chiara C.
    Am 25. Januar 2019 um 19:06

    Hallo, ich bin kurz vor Ende der Probezeit an einer Ampel geblitzt wurden. Leider bin ich 0,6 Sekunden über Rot gefahren. Mit was muss ich rechnen?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 17:35

      Hallo Chiara,

      darauf folgen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog üblicherweise auch die Probezeitverlängerung und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Samantha L.
    Am 21. Januar 2019 um 23:58

    Hallo, was passiert wenn ich 2 A-Verstöße innerhalb meiner ersten zweijährigen Probezeit? Muss ich dann direkt zum MPU oder nur zum Aufbauseminar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 16:46

      Hallo Samantha,

      ein Aufbauseminar muss nach dem ersten A-Verstoß besucht werden. Auf den zweiten folgen eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Michellew.
    Am 15. Januar 2019 um 22:50

    Hallo,
    Ein Freund von mir hat wegen eines Unfalls eine Probezeitverlängerung bekommen und muss demnächst zum Aufbauseminar. Heute hat er einen Brief erhalten dass er mit 31km/h zu schnell geblitzt wurde. Bekommt er jetzt eine Fahrsperre oder nur eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung ?
    Danke und liebe Grüße
    Michelle

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 19:09

      Hallo Michelle,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß hat eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Lukas
    Am 15. Januar 2019 um 19:26

    Wird beim ersten A Verstoß in der Probezeitverlängerung die Probezeit dann auf 6 Jahre gesetzt? Wäre in 3 Monaten mit meiner 4 Jährigen Probezeit durch und wurde gerade mit 21 zuviel geblitzt, läuft die Probezeit jetzt trotzdem normal aus in 3 Monaten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 19:10

      Hallo Lukas,

      die Probezeit wird kein weiteres Mal verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Conny
    Am 9. Januar 2019 um 23:05

    Hallo, ich wurde heute von der Polizei angehalten, vorab bin noch in der 2 jährigen Probezeit.
    Ich hätte wohl laut dem polizisten den Zebrastreifen nicht überqueren dürfen, da ein Fußgänger diesen überqueren wollte, der Polizist sagte zu mir das ich mit 60 € und 1 Punkt rechnen kann.
    Meine Sorge ist das ich jetzt das Aufbau Seminar machen muss und sich meine Probezeit verlängert.
    Nur zur Info vielleicht noch, der Fußgänger war erst am Zebrastreifen, wo ich diesem schon zur Hälfte überquert habe. Und hätte ich gebremst , hätte ich diesen a blockiert und b wäre der hinter mir, mir drauf gefahren.

  20. Maximilian
    Am 29. Dezember 2018 um 16:42

    Hallo,
    Habe eine verlängerte probezeit auf insgesamt 4 jahre (2+2). Wurde nun mit 22kmh zu schnell außerorts geblitzt. Welche folgen kann das auf mich haben?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 18:51

      Hallo Maximilian,

      bei einem zweiten A-Verstoß in der Probezeit droht eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Faro
    Am 25. Dezember 2018 um 23:24

    Hallo, ich habe beim wenden gedriftet(ich weiß das war dumm) und angeblich menschen gefährdert wobei keiner in unmittelbarer nähe war. Bin in der probezeit. Komme ich ohne aufbauseminar + probezeitverlängerung weg?
    Anwalt ja nein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 18:02

      Hallo Faro,

      kam es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, kann eine Geld- oder auch eine Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Levan
    Am 14. November 2018 um 17:33

    Wurde 2 mal über 21kmh geblitzt nach Aufbauseminar

    Aber beim 1ten mal hab ich keine Aufforderung bekommen das ich an einen verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen muss.

    2te brief ist noch nicht gekommen
    Was kommt jetzt auf mich zu?

  23. Uwe
    Am 17. Oktober 2018 um 17:36

    Irgendwie komme ich nicht mehr mit,ich war auf der Autobahn 32km/h zu schnell mir wurde der Führerschein von der Führerscheinstelle gleich eingezogen.Ich wurde weder Angemahnt noch sonst irgend etwas,Job verloren und soll mpu machen.Mein erster verstoß war 1993.Was kann man gegen diesen irrsinn machen.

  24. Marie
    Am 15. Oktober 2018 um 15:31

    Hallo, ich würde vor geraumer Zeit mit 25 km/h zu viel geblitzt, habe auch Franz brav meine Strafe Bezahlt, warte nun auf den Brief für da Aufbauseminar…. heute würde ich mit 2 km/h zu viel auf der Landstraße geblitzt… habe ich da mehr als 10€ verwarnend zu befürchten?
    Vielen Dank!

  25. Kevin
    Am 12. Oktober 2018 um 16:12

    Wurde vor 4 Monaten in der probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt. (zuvor nichts zu Schulden kommen lassen)

    Habe die 100 Euro bezahlt und 1 Punkt bekommen kommt da noch ein aufbauseminar und eine probezeit Verlängerung?

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