Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern? BGH soll entscheiden
Veröffentlichungsdatum: 6. Mai 2025
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Viele Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden mit einem Messfehler vom Blitzer begründet. Die Rohmessdaten des Geräts können eine entsprechende Angriffsfläche bieten. Doch wie sieht es aus, wenn diese Daten gar nicht gespeichert werden? Ist ein faires Verfahren dann noch möglich? Mit dieser Frage muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) befassen.
Verletzen Blitzer ohne gespeicherte Rohmessdaten das faire Verfahren?

Im Rahmen einer Akteneinsicht kann ein Anwalt die Rohmessdaten von einem Blitzer einsehen, wenn sein Klient Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, weil er Messungenauigkeiten bzw. ein falsches Messergebnis vermutet.
Das geht allerdings nur, sofern diese Daten auch auf dem Gerät gespeichert wurden. Bei einigen Blitzermodellen findet eben keine Speicherung der Rohmessdaten statt. Diese werden gelöscht, sobald das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnet hat.
Durch dieses Vorgehen sah sich ein Mann, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen sollte, benachteiligt und klagte vor dem Amtsgericht (AG) St. Ingbert.
Der Rechtsstreit landete schließlich beim saarländischen Oberlandesgericht (OLG). Dieser legte den Fall nun dem BGH vor, damit höchstrichterlich geklärt werden kann, ob Blitzer Rohmessdaten speichern müssen, um ein faires Verfahren sicherzustellen.
Gut zu wissen: Bereits im Jahr 2019 hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) geurteilt, dass Messergebnisse von einem Blitzer, der keine Rohmessdaten speichert, nicht genutzt werden dürfen, da diese nicht überprüfbar sind. Ob diese Argumentation vom BGH in höchster richterlicher Instanz bestätigt wird, bleibt abzuwarten.
So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein
Sollte ein entsprechendes Urteil gefällt werden, welches vorsieht, dass die Messungen von Blitzern ohne gespeicherte Rohmessdaten künftig nicht mehr verwendet werden dürfen, könnte dies zu einer Reihe von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide führen. Zudem müssten einige Radarfallen ausgetauscht werden.
Wurden Sie geblitzt und halten das Messergebnis für falsch, haben Sie zwei Wochen ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit, um sich schriftlich an die Bußgeldstelle zu wenden und einen Einspruch einzulegen.
Sind Sie sich bezüglich der Erfolgsaussichten nicht sicher, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann beispielsweise durch eine Akteneinsicht auch feststellen, ob der Blitzer die Rohmessdaten gespeichert hat oder diese nach Feststellung der Geschwindigkeit gelöscht wurden.
Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt
Sie wollen wissen, ob ein Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid einen aussichtsreichen Einspruch ermöglichen könnte? In der folgenden Übersicht finden Sie weitere Ratgeber, die sich mit spezifischen Fehlerquellen befassen und klären, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ggf. lohnen kann:
- Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – So gehen Sie nun vor
- Wie Sie den Bußgeldbescheid prüfen können
- Wie Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid anfechten können
- Infos zum notwendigen Inhalt des Bußgeldbescheids
- Welche Formfehler können im Bußgeldbescheid enthalten sein
Infos zu einzelnen möglichen Fehlern:
- Das Blitzerfoto ist unscharf oder nicht vorhanden
- Das angegebene Bußgeld ist zu hoch
- Der Bußgeldbescheid ist nicht unterschrieben
- Im Bußgeldbescheid sind keine Punkte angegeben
- Es gab keine vorherige Verwarnung
- Im Bußgeldbescheid steht ein falsches Kennzeichen
- Im Bußgeldbescheid ist der Halter, nicht der Fahrer angegeben
- Im Bußgeldbescheid steht ein falscher Name