Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern? BGH soll entscheiden

News von Mathias Voigt

Veröffentlichungsdatum: 6. Mai 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Viele Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden mit einem Messfehler vom Blitzer begründet. Die Rohmessdaten des Geräts können eine entsprechende Angriffsfläche bieten. Doch wie sieht es aus, wenn diese Daten gar nicht gespeichert werden? Ist ein faires Verfahren dann noch möglich? Mit dieser Frage muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) befassen.

Verletzen Blitzer ohne gespeicherte Rohmessdaten das faire Verfahren?

Ob die Messung von einem Blitzer ohne gespeicherte Rohmessdaten zulässig ist, muss nun der BGH klären.
Ob die Messung von einem Blitzer ohne gespeicherte Rohmessdaten zulässig ist, muss nun der BGH klären.

Im Rahmen einer Akteneinsicht kann ein Anwalt die Rohmessdaten von einem Blitzer einsehen, wenn sein Klient Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, weil er Messungenauigkeiten bzw. ein falsches Messergebnis vermutet.

Das geht allerdings nur, sofern diese Daten auch auf dem Gerät gespeichert wurden. Bei einigen Blitzermodellen findet eben keine Speicherung der Rohmessdaten statt. Diese werden gelöscht, sobald das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnet hat.

Durch dieses Vorgehen sah sich ein Mann, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen sollte, benachteiligt und klagte vor dem Amtsgericht (AG) St. Ingbert.

Der Rechtsstreit landete schließlich beim saarländischen Oberlandesgericht (OLG). Dieser legte den Fall nun dem BGH vor, damit höchstrichterlich geklärt werden kann, ob Blitzer Rohmessdaten speichern müssen, um ein faires Verfahren sicherzustellen.

Gut zu wissen: Bereits im Jahr 2019 hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) geurteilt, dass Messergebnisse von einem Blitzer, der keine Rohmessdaten speichert, nicht genutzt werden dürfen, da diese nicht überprüfbar sind. Ob diese Argumentation vom BGH in höchster richterlicher Instanz bestätigt wird, bleibt abzuwarten.

So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein

Sollte ein entsprechendes Urteil gefällt werden, welches vorsieht, dass die Messungen von Blitzern ohne gespeicherte Rohmessdaten künftig nicht mehr verwendet werden dürfen, könnte dies zu einer Reihe von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide führen. Zudem müssten einige Radarfallen ausgetauscht werden.

Wurden Sie geblitzt und halten das Messergebnis für falsch, haben Sie zwei Wochen ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit, um sich schriftlich an die Bußgeldstelle zu wenden und einen Einspruch einzulegen.

Sind Sie sich bezüglich der Erfolgsaussichten nicht sicher, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann beispielsweise durch eine Akteneinsicht auch feststellen, ob der Blitzer die Rohmessdaten gespeichert hat oder diese nach Feststellung der Geschwindigkeit gelöscht wurden.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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