Bundeskabinett beschließt Neustrukturierung der Drohnen-Verordnung
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 5. Februar 2021
Seit dem 31.12.2020 gilt die EU-Durchführungsverordnung EU 2019/947 über den Betrieb von Drohnen bzw. unbemannten Luftfahrzeugen. Bundesminister Andreas Scheuer legte deshalb einen Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung der Drohnen-Verordnung vor, um diese nationalen Regelungen der EU-rechtlichen Verordnung anzupassen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf nun am 3.2.2021 beschlossen. Der geht sogar über die Anpassungen ans neue EU-Recht hinaus und will mit weiteren Regeln für mehr Innovation in diesem Bereich sorgen.
Schneller, leichter, sicherer – innovative Einsatzgebiete für Drohnen bei einem hohen Schutzniveau
Nachdem sich Bundesminister Scheuer im Mai 2020 mit seinem Drohnen-Aktionsplan für einen Drohneneinsatz als Verkehrsträger stark gemacht hat, folgt nun der zweite Schritt für mehr Innovation: die Neustrukturierung der Drohnen-Verordnung, die über eine Anpassung deutschen Rechts an EU-rechtliche Vorschriften hinausgeht. Der Verkehrsminister beschreibt dies so:
„Deutschland ist bekannt für seine Innovationsstärke. Hier wird die Mobilität der Zukunft gestaltet – und dazu gehören auch Drohnen. Drohnen transportieren Medikamente, Zubehör oder Pakete schnell und effizient über weite Strecken. Sie versorgen ländliche und schwer erreichbare Gebiete. Sie unterstützen Rettungskräfte, den Katastrophenschutz und die Landwirtschaft. […] Mit unserem Gesetzentwurf ermöglichen wir Innovation und neue Geschäftsfelder; gleichzeitig schaffen wir ein hohes Sicherheitsniveau für die Menschen, den Luftraum und die Natur.“
[Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/neue-strukturen-fuer-drohnen.html]
Überblick über die geplante Neustrukturierung der Drohnen-Verordnung und anderer Gesetze zum Luftrecht
Diese Ziele – Innovation und ausreichend Schutz – sollen unter anderem mit folgenden Regelungen erreicht werden:
- besserer Schutz der An- und Abflugzonen von Flugplätzen durch größere Abstände (5 km statt wie derzeit 1,5 km)
- Abbau bürokratischer Hürden für sichere Drohnen durch klare Ausnahmeregelungen in bestimmten Gebieten
- Möglichkeit, dass Lufträume besonders für Drohnenflüge und andere Arten der unbemannten Luftfahrt festgelegt werden
- hohe technische, personelle und betriebliche Anforderungen an zulassungspflichtige Drohnen, die beispielsweise als Flugtaxis fungieren
- Luftfahrt-Bundesamt als zentraler Ansprechpartner für Drohnenpiloten und -betreiber von speziellen und zulassungspflichtigen Betriebskategorien
- Ausnahmeregelungen zu den neuen EU-Vorschriften für Mitglieder von Luftsportverbänden
Die geplanten Neuregelungen zur Neustrukturierung der Drohnen-Verordnung sowie weiterer luftrechtlicher Gesetze und Verordnungen sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Die wichtigsten EU-Regelungen für Betreiber von Drohnen
Drohnen sind ebenso wie Modellflugzeuge unbemannte Flugsysteme, bei dem sich der Pilot nicht an Bord befindet. Er steuert das Flugobjekt vom Boden aus. Die neuen EU-Regelungen, die mit der geplanten Neustrukturierung der Drohnen-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden sollen, teilen diese Flugsysteme in drei Kategorien:
“Offen”
- wiegen weniger als 25 kg
- fliegen nur auf Sichtweite und max. 120 m hoch
- werfen keine Gegenstände ab
- transportieren keine gefährlichen Güter
“Speziell“
- übersteigen den Rahmen der offenen Kategorie
- sind beispielsweise schwerer oder
- fliegen auch außerhalb der Sichtweite
“Zulassungspflichtig”
- schwere und große Drohnen
- zur Personenbeförderung oder
- für den Transport von gefährlichen Gütern konstruiert
Für bestimmte Arten von Flugsystemen gelten Registrierungspflichten. Das gilt insbesondere für spezielle und zulassungspflichtige Geräte sowie für offene Flugsysteme (keine Spielzeuge), die über 250 Gramm wiegen oder aber mit Kameras ausgestattet sind.
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