Anzeige wegen Drohnenflug: Pilot stört Störche
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 16. Mai 2017
Eine Anzeige beim Drohnenflug kann folgen, wenn Tiere in freier Wildbahn gestört werden.
Beunruhigung von Tieren: Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz
Wilde Tiere dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht in ihrer Lebensweise gestört bzw. mutwillig beunruhigt werden.
Besonders in Brutzeiten sei dies laut Naturschützern wichtig. Das sich in Bünde niedergelassene Storchenpaar, das Anfang Mai Nachwuchs bekam, sei durch die Drohne aufgeschreckt worden.
Die Art der Weißstorche, zu dem auch die Storchenfamilie gehört, zählt in Deutschland zu den streng geschützten Tierarten. Der Pilot kann deshalb ein hohes Bußgeld durch den Drohnenflug erhalten. Die zuständige Naturschutzbehörde prüft nun den Fall darauf, ob die Störung der Störche durch die Drohne tatsächlich eine Geldbuße begründet.
Welches Bußgeld ist beim Drohnenflug möglich?
Flüge mit Drohnen bedeuten oft einen Eingriff in die Privatsphäre – besonders dann, wenn diese mit Kameras ausgestattet sind. Auch Eingriffe in einen geschützten Lebensraum von Tieren – wie in Bünde geschehen – können mit einem Bußgeld belegt werden. Des Weiteren kann eine Anzeige beim Drohnenflug erfolgen.
Seit dem 7. April 2017 gibt es deshalb die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, die beispielsweise auch die Drohnenflüge über Naturschutzgebieten untersagt. Bußgelder bis zu 50.000 Euro können bei Verstößen gegen die Drohnen-Verordnung verhängt werden, ebenso kann eine Anzeige beim illegalen Drohnenflug erfolgen. Zwei Beispiele sollen zeigen, welches Bußgeld verhängt werden kann:
Ordnungswidrigkeit | Ort und Zeit | Bußgeld |
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Ohne Genehmigung (Aufstiegserlaubnis) Drohne genutzt und gewerbliche Fotoaufnahmen gemacht | Hafenfest Ueckermünde, Mecklenburg-Vorpommern, August 2014 | 1.500 € (Bußgeld nach alter Rechtslage) |
Drohne auf Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel ohne Genehmigung bei öffentlicher Veranstaltung verwendet | Dresden, Sachsen, September 2013 | 500 € (Bußgeld nach alter Rechtslage) |
Gefährde ich im Straßenverkehr Menschen muss ich maximal mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen.
Mache ich hingegen in MV ohne Genehmigung Fotos mit einer Drohne drohen 1500 Euro Bußgeld. Absurde Welt.