Wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden

Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährdung im Straßenverkehr

Nimmt man die Definition “Gefährdung” als technischen Begriff aus dem Verkehrsrecht, so handelt es sich hierbei um die Möglichkeit, dass eine Person, eine Sache, ein Tier, oder sogar eine natürliche Lebensgrundlage entweder zeitlich oder/und räumlich auf eine Gefahrenquelle trifft. Bei einer “Gefährdung” führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei “lediglich” um eine potentielle Schadensquelle. Gesetzlich definiert wird “Gefährdung” in Paragraf 315C StGB (Strafgesetzbuch). Dazu im Folgenden mehr.

FAQ: Gefährdung

Ist gesetzlich definiert, wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt?

Ja, unter § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist bestimmt, wann ein Verkehrsteilnehmer ein Gefährdung darstellt. Auch die StVO erwähnt gefährdendes Verhalten.

Was kann im Straßenverkehr als Gefährdung gelten?

Wer verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, stellt eine Gefährdung dar. Das kann beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder bei der Missachtung einer Vorfahrt der Fall sein. Unsere Übersicht bietet hier weitere Beispiele.

Welche Sanktionen drohen bei einer Gefährdung im Straßenverkehr?

Gemäß den Bestimmungen im StGB kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Video: Die Definition von Gefährdung im Straßenverkehr

Wann handelt es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Die Antwort finden Sie im Video.
Wann handelt es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Die Antwort finden Sie im Video.

Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung

Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung im Verkehrsrecht (insbesondere im Bezug auf das StGB) liegt darin, dass man beispielsweise bei der Behinderung eines anderen lediglich dessen Bewegungsfreiheit einschränkt. Aber auch in diesem Teilbereich gibt es weitere Unterschiede. Hier wird unterschieden zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung wäre zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer sehr schmalen Straße nach links abbiegen möchten, dem nachfolgenden Verkehr jedoch nicht genug Platz bleibt, um sich ebenefalls nach rechts einzusortieren. Hier ist die Behinderung nicht freiwillig, sondern eher unvermeidbar durch die Umstände der Straße. Parkt man jedoch verkehrswidrig auf einem Gehweg und behindert somit die Fußgänger, spricht man laut StGB von einer vermeidbaren Behinderung, die dann sogar angezeigt und geahndet werden kann, wenn sie noch nicht aktiv stattgefunden hat. Das bedeutet, das Fahrzeug steht bereits auf dem Gehweg und hat noch niemanden direkt behindert. Dennoch wird dieser Parkverstoß sanktioniert.

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit davon ausgehen kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Gefährdung beim Überholen.

Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.

Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.

Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.

Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder

Es gibt verschiedenste Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn man sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nach StVO, StVG, FeV etc. verhält.

Spricht man von einer Gefährdung des Straßenverkehrs, muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Dabei gibt es sogenannte Todsünden, die ein Betroffener im Straßenverkehr nach der StVO begehen kann. Diese führen immer zu gefährlichen Situationen.

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

  • Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
  • Anderen die Vorfahrt nehmen
  • Gefährliches Überholen
  • Fußgängerüberwege missachten
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
  • Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben

All diese Verstöße stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es dabei dann noch zu einem Unfall, ist nach der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Strafe nach Paragraf 315C StGB unablässig:

Gefährdung gemäß StGB
Gefährdung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert.

Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    • infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    • infolge geistiger oder körperlicher Mängel

    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    • die Vorfahrt nicht beachtet,
    • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
  4. Wer in den Fällen des Absatzes 1
    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

    kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein.

Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen bei einer Verurteilung unterschieden wird. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde oder ob der Täter schon häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.

Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Delikte mit und ohne Gefährdung
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Zunächst einmal gibt es für jeden Verstoß im Straßenverkehr einen Regelsatz, welcher in der Bußgeldtabelle festgehalten wird. Dieses Bußgeld muss nicht an Ort und Stelle gezahlt werden, sondern erst nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids.

Dadurch bleibt dem Betroffenen auch die Zeit, sich zu dem Tatbestand, der im Bußgeldbescheid aufgeführt wird, zu äußern oder Einspruch zu erheben. Schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids kann der Bußgeldrechner dazu verwendet werden, eine erste Einschätzung über die Höhe der Ahndung zu liefern.

Zuzüglich zu den normalen in der Bußgeldtabelle verankerten Regelsätzen, kann es zu weiteren Zahlungen kommen. Diese werden fällig, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegen. Die Sachverhalte verschlimmern den Tatbestand und erhöhen folgerichtig auch das Bußgeld.

Im Normalfall müssen also 60 Euro gezahlt werden, sind dies mit einer Gefährdung schon 75 Euro. Kommt dazu noch eine Sachbeschädigung erhöht sich das Ganze auf 90 Euro. Bei höheren Bußgeldern, wie beispielsweise 175 Euro, erhöht sich der Regelsatz in der Bußgeldtabelle immer um 25 Euro, je mehr Tatbestände hinzukommen. So sind es bei 175 Euro im Normalfall, zuzüglich einer Gefährdung 200 Euro, kommt noch die Sachbeschädigung hinzu sind dann 225 Euro fällig.

Es gibt jedoch auch Gefährdungen, die nicht auf diese Weise berechnet werden können, da sie einzeln in der Bußgeldtabelle stehen. Wird beispielsweise an einem illegalen Rennen teilgenommen, kann hier 400 Euro Bußgeld erwartet werden, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Rolle als Initiator nachgewiesen, sind es sogar 500 Euro. Wir das Rechtsfahrgebot missachtet, können 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Betroffenen zukommen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann natürlich einen Bußgeldrechner nutzen, um zu wissen, wie hoch die Sanktionen letztendlich ausfallen.

Punkte gibt es nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise vom Unfallort, ohne dort eine Erstversorgung durchgeführt zu haben oder ohne die eigenen Daten an Ort und Stelle gelassen zu haben, gibt es Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige.
Natürlich führen auch sämtliche Drogen- und Alkoholmissbräuche unweigerlich zu Punkten in Flensburg.

Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs

Vorausschauend fahren zahlt sich in jedem Fall aus. Wir sind zwar in Europa bei Weitem noch nicht führend in Sachen Bußgelder, nähern uns den anderen Ländern jedoch stark an. Spätestens mit dem neuen Punktekatalog hat sich, was die Härte der Sanktionen angeht, einiges geändert. Es gibt zu viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, als dass hier ungebürliches Verhalten angemessen sein könnte. Sicherlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Richtlinien, die überdacht werden sollten, alles in allem muss sich jedoch jeder an die StVO und an das Strafgesetzbuch halten. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, was wiederum ein Fahrverbot und nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Video: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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128 Kommentare

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  1. Peter
    Am 21. September 2017 um 15:55

    Guten Tag,

    wurde gerade an der roten Ampel zwei Mal geblitzt.
    War eine knappe Sache die rote Ampel. Ziemlich ärgerlich.

    Naja die Fragr ist jetzt, wann wird hier von einer Gefährdung oder einem einfachen Rotlichtvergehen gesprochen ?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Liebe Grüße
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:52

      Hallo Peter,

      dem obenstehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: “Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Deniz
    Am 20. September 2017 um 15:16

    Moin,

    Um es kurz zuhalten, mir wird Gefährdung im Straßenverkehr vorgeworfen ohne Alkohol oder Drogen Einfluss. Führerschein wurde entzogen und es muss eine Neuverteilung erfolgen…

    Meine Fragen : warum neuerteilung mit Sehtest und pass Foto ? War nicht mehr in der Probezeit.. warum keine wieder Erteilung ?

    Und muss ich mit einer mpu rechnen ? Habe heute ein Schreiben erhalten hier steht nix spezifisch geschrieben lediglich in der Probezeit Bzw mit Alkohol oder Drogen am Steuer aber nix trifft auf mich zu… dennoch steht geschrieben ist zu prüfen was bedeutet das genau ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:07

      Hallo Deniz,

      ohne weitere Informationen können wir leider schwer beurteilen, warum so geurteilt wurde. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen und Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Fragesteller
    Am 8. September 2017 um 12:54

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bezüglich des Überholens auf der rechten Spur.
    Man stelle sich folgende Situation vor:
    Eine Kreuzung an der auf zwei Spuren abgebogen werden kann, die zu einem Beschleunigungsstreifen der Autobahn werden.
    Das Auto voran, auf der linken Spur, ist langsam und scheint nicht wirklich zu beschleunigen.
    Es wird rechts überholt, um auf dem Beschleunigungsstreifen mit der passenden Geschwindigkeit für den Autobahnverkehr auffahren zu können. Für den Überholvorgang bedarf es dem Spurwechsel nach rechts, wodurch kein Schaden entstanden ist, weil das dort fahrende Auto weit genug weg war.
    Die zulässige Geschwindigkeit während des Überholvorgangs nicht merklich überschritten.

    Wie wäre die Regelung in diesem Fall?

    Vielen Dank vorab und freundliche Grüße.

    • Iruwen
      Am 16. August 2022 um 14:02

      Auf Beschleunigungsstreifen ist das Rechtsüberholen erlaubt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:22

      Hallo Fragesteller,

      der von Ihnen beschriebene Fahrer auf der linken Spur verhält sich verkehrswidrig. Überholen Sie ihn von rechts, müssen Sie dennoch mit Konsequenzen rechnen, da dies keine zugelassene Ausnahme für das Überholen von rechts darstellt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. S.J.
    Am 27. August 2017 um 22:36

    Hallo,
    letzte Woche wollte ich auf der Autobahn ein Auto überholen, was wesentlich langsamer als ich fuhr. Daher wollte ich überholen, habe aber erst in meinem toten Winkel gesehen, dass ein Auto schon neben mir ist. Um zu bremsen war ich zu schnell, weshalb ich auch ausgeschert bin. Es ist an keinem Auto ein Schaden entstanden, nur habe ich jetzt die Angst auf eine Anzeige.
    Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 8:51

      Hallo S.J.,

      sollte es zu einer Anzeige kommen und Sie haben gemäß § 315c StGB grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt, als Sie überholt haben, sowie dadurch Leib und Leben einer anderen Person gefährdet, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Chris
    Am 17. August 2017 um 18:29

    Hallo,
    Ich war mit meinem Motorrad unterwegs als ich in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn kam. Mir kam ein Radfahrer entgegen. Es ist uns beiden glücklicherweise nichts passiert. Was kann auf mich zukommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2017 um 11:25

      Hallo Chris,

      was auf Sie zukommt, hängt zum einen davon ab, ob der Radfahrer den Vorfall meldet oder ob er z. B. von Polizeibeamten beobachtet wurde. Zum anderen ist es auch davon abhängig, was genau Ihnen vorgeworfen wird. Es könnte Ihnen z. B. “102002 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere” vorgeworfen werden. Dies hätte ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. R.R.
    Am 26. Juli 2017 um 22:05

    Hallo, Was für strafe erwarten? Gefährdung des Straßenverkerhrs – grob verkehrswidrig und rücksichtslos gemäß§ 81b,
    1. Alternative der Strafprozessordung (StPO)
    im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs-grob verkehrswidrig und rücksichtslos gemäß § 315c (1) Nr.2b StGB
    Straßenverkehrsgefährdung.
    Ich war mit mein Bruder und er ist mein Auto gefahren und mein Buder hat einen Auto überholt ob ist das grob oder Gefährdung sagen Sie mir bitte.Mit Freundlichen Grüssen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:01

      Hallo R.R.,

      die Beurteilung kommt immer auf den Einzelfall an, weshalb wir keine pauschale Antwort geben können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Turan
    Am 18. Juli 2017 um 0:03

    Bin heute über Kreuzung zu schnell gefahren rechts kommender musste abbremsen und war grün für Fußgänger was kommt auf mich zu die Polizei meinte 2 Punkte auf jeden Fall

    Und ein Ampel weiter bin ich mit auto zu Hälfte über rot und hab auf grün gewartet und die meinten ist wie über rot 1 punkt stimmt das

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:48

      Hallo Turan,

      welche Sanktionen auf Sie zukommen, kommt auf den jeweiligen Verstoß an. Aus Ihrer Beschreibung lässt sich dies leider nicht klar rekonstruieren. Sind Sie im zweiten Fall an der roten Ampel nicht in den Gefahrenbereich eingefahren, sondern haben lediglich die Haltelinie überfahren, so handelt es sich in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Haben Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, fällt hierfür ein Bußgeld von 10 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Schmitt
    Am 27. Juni 2017 um 19:11

    Guten Abend,
    Habe heute folgende Situation erlebt.
    Ich war heute auf einer bekannten Strecke einer Bundesstraße unterwegs, dort hatte sich eine ziemliche schlange an PKW´s hinter zwei LKW´s gebildet und ich habe die PKWs sofern es der Gegenverkehr hergab einzeln überholt und auch einen ausreichenden Abstand zum Vordermann gehalten. Nach einer Weile hatte ich den letzten Pkw erreicht der die LKWs ebenfalls überholen wollte. Als der Gegenverkehr es einigermaßen zuließ überholte er und scherte zwischen den LKW´s ein, ich wartete bis er weiter überholt hat und tat das gleiche. Dann wartete ich den nächsten Entgegenkommenden ab und scherte aus, allerdings hielt ich den abstand zum nächsten entgegenkommenden für zu kurz da ich seine Geschwindigkeit nicht einschätzen konnte, also bremste ich und scherte wieder hinter dem LKW ein und vergrößerte dann wieder den Abstand zum Vorrausfahrenden Lkw, der entgegenkommende musste nicht reagieren bzw Bremsen oder ähnliches. Bei der nächsten besseren Gelegenheit obwohl ich es wohl auch vorher geschafft hätte überholte ich und kam kurz darauf in eine 70er Zone wo ich auch auf die erlaubte geschwindigkeit herunterbremste. Kurz nach beginn dieser Tauchte ein Pkw in meinem Rückspiegel auf und näherte sich in sekundenschnelle mit ca. 180 kmh schätze ich, dieser folgte mir dann bis nachhause wo er an meine Auto anhielt und sich offenbar das Kennzeichen notierte, ich ging zu ihm und fragte ob ich helfen könne. Er meinte er würde sich mein Kennzeichen notieren um dies im falle eines Unfalls meinerseits zu melden (er sagte er wäre im ADAC tätig), ich erklärte ihm das Geschehnis und er wollte sich mit den LKWs welche scheinbar Kollegen von ihm sind absprechen wie es nun wirklich war.
    Meine Frage ist habe ich überhaupt etwas zu erwarten selbst im Falle eines Unfalls ?? Ich habe meiner Meinung nach eine Entscheidung getroffen die die Gefährdung mindert.
    Zu mir, ich fahre zwar gerne zügig aber nur so das niemand gefährdet wird.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:48

      Hallo,

      leider ist uns eine Einschätzung des Falles nicht möglich. Ein Anwalt kann Sie zur Situation beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Kathi
    Am 19. Juni 2017 um 10:00

    Guten Tag,
    eine Verwandte von mir fährt ein umgebautes Auto aufgrund von einer körperlichen Behinderung.
    Beim Abholen dieses Autos hat sie einen Unfall verursacht, weil ihr schwarz vor Augen wurde und das Auto auf der Landstraße in den Gegenverkehr gesteuert wurde. Es gab keinen Personenschaden.
    Sie hat ihren Führerschein seit über 30 Jahren, unfallfrei.
    Jetzt soll das ganze über einen Staatsanwalt geprüft werden weil sie aufgrund körperlicher Behinderung der Straßenverkehr gefährdet haben könnte.
    Was kann da passieren? Sie besitzt ja rechtmäßig den Führerschein und das Auto ist mit Umbaumaßnahmen vom TÜV geprüft. Es kann doch jedem mal schwarz vor Augen werden, ohne das dies direkt eine Fahruntauglichkeit bedeutet.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 12:57

      Hallo Kathi,

      es ist möglich, dass Sie zur ärztlichen Untersuchung muss, um den Sachverhalt zu klären. Dort wird dann festgestellt, ob die Fahreignung weiterhin besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jens
    Am 16. Mai 2017 um 12:30

    Hallo – ich war an einer Kreuzung gestanden. Vor mir ein Kehrwagen. Ich wollte links abbiegen. Als es grün wurde fuhr der Kehrwagen los und fing an eine 180 Grad Wende in Richtung links zu machen. Ich fing an, links abzubiegen. Der Kehrwagen war auf zu mir gedreht und somit auf der Gegenfahrbahn. Ich fuhr kurz vor ihm links weiter und musste über einen Zebrastreifen um in meine Zielstraße abzubiegen. Durch den Kehrwagen konnte ich den Zebrastreifen nicht komplett einsehen und fuhr weiter und es kam eine Person gelaufen. Ich bin noch schnell weiter und die Person musste auf dem Zebrastreifen stehen bleiben. Es war etwas knapp.

    “Gefährdung des Straßenverkehrs” – grobe Vorfahrtsmissachtung §315c Abs. 1 Nr. 2

    Ich bin total verwirrt.

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 11:02

      Hallo Jena,

      anhand Ihrer Beschreibung können wir die Situation nicht komplett nachvollziehen. Allerdings müssen Sie bei einem Zebrastreifen Fußgängern Vorrang gewähren. Außerdem kann es sein, dass Sie trotz grüner Ampel beim Linksabbiegen mit grüner Ampel dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen. In Ihrem Fall dann wohl der Kehrmaschine.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sven
    Am 7. Mai 2017 um 23:41

    Wurde heute bei einer allg. Verkehrskontrolle, ohne ersichtlichen Grund (wahrscheinlich aber Kappe) angehalten … leider war ich nicht ausreichend informiert und es endete in einer Blutabnahme, die positiv ausfallen wird, weil ich täglich seit Jahren Cannabis konsumiere und dies auch am Abend zuvor tat.
    Es war die erste Kontrolle und ich bin auch sonst nie auffällig geworden.
    Womit miss ich rechnen?
    Kann ein hoher thc-Wert im Blut eine mpu veranlassen oder schlimmeres?
    Der polizist meinte 400 euro, 3 Punkte und 1 monat Führerschein weg und die behörde würde sich ggf melden.aber er wusste nicht dass es regelmäßig ist.

  12. Fabian
    Am 7. Mai 2017 um 15:17

    Hallo,
    ich habe einen ,blechernen’ grünen Pfeil bei roter Ampel ohne Anhalten überfahren und wurde von der Polizei angehalten.
    Obwohl kein Auto oder Fußgänger auf der Kreuzung unterwegs waren, deutete der Polizist eine Gefährung von Fußgängern an.
    Erfüllt eine theoretische Gefährung bereits den Tatbestand einer Gefährung?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fabian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 8:33

      Hallo Fabian,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Karichia
    Am 20. April 2017 um 23:09

    Ein Bekannter hat eine rote Ampel überfahren und wurde ca 5 min später von der Polizei angehalten. Diese haben wohl gesehen, dass er die rote Ampel überfahren hat, wobei es seltsam war, das die Polizei erst so spät erschien. Auf die Frage nach Alkoholkonsum beantwortete der Bekannte wahrheitsgetreu mit ja 2 Bier und es wurde beim Pusten ein Promille Gehalt von 0,53 ermittelt. Daraufhin wurde eine Blutprobe auf Alkohol untersucht, das Ergebnis wurde ihm nicht mitgeteilt. Nun macht er sich große Sorgen, ob er zum Idiotentest muss und mit welcher Strafe er rechnen muss. Er wurde auch schon als Beschuldigter vorgeladen wegen Gefährdung im Straßenverkehr, er ist aber dort nicht hingegangen und hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.Ist es sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen und Akteneinsicht zu verlangen?Eine zeitnahe Antwort würde meinen Bekannten sehr erleichtern.

    Vielen Dank für die Mühe

    Schöne Grüße

    Karichia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 10:55

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Rico H.
    Am 13. April 2017 um 22:36

    Hallo,
    ich bin vor kurzem auf einer Straße mit relativ hohem Birdstein am Rand gefahren und dann kam hinter mir ein Streifenwagen mit Blaulicht und wollte mich “überholen”. Ich weiß das man normalerweise rechts ranfahren und anhalten sollte, aber in meinem Fall war dies wegen dem hohen Bordstein nicht möglich, also bin ich unverändert weitergefahren, und dann hat mich schließlich die Polizei vor einer verkehrsinsel überholt.

    Jetzt mache ich mir gedanken ob mein handeln konsequenzen gehabt hat, denn hätte ich angehalten oder gebremst hätte ich doch die Polizei erstrecht behindert oder ??
    PS: Ich bin noch in der Probezeit.

    Ich würde mich riesig auf ein statement von ihnen freuen !
    Mit freundlichen Grüßen Rico :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:54

      Hallo Rico,

      war nur das Blaulicht angeschaltet, jedoch nicht das Martinshorn, sollten Sie sich keine Sorgen machen müssen. Laut § 38 Abs. 1 StVO ist das Vorrecht auf freie Fahrt nur dann gegeben, wenn das Blaulicht und das Einsatzhorn gemeinsam benutzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Michael
    Am 8. Februar 2017 um 10:31

    Hallo.Ich habe eine Frage habe gestern einen Unfall gehabt erst hat die Polizei im Bericht geschrieben Unfallschädiger nicht fest stellbar,da ich nach rechts in eine Strasse abbiegen wollte und der mir entgegenkommende von links der rechts in die Strasse abbiegen wollte also von dort wo ich kam.Dann hat der Unfallgegner einen Zeugen gefunden der bezeugen konnte das ich zurück gesetzt habe und da durch den Unfall verursacht haben soll.Die Polizei hat dann den Unfallbericht geändert und mir gesagt das ich ein Bußgeldbescheid bekommen werde da jetzt win Bussgeldverfahren eingeleitet wird wegen Rückwertsfahren.Meine Frage dazu wie hoch wird dieser Bussgeldbescheid ausfallen??Habe seid 30 Jahren den Führerschein und noch nie Punkte in Flensburg gehabt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 11:58

      Hallo Michael,

      in der Regel sind das 80 Euro und ein Punkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Christina
    Am 18. Januar 2017 um 19:22

    Moin!
    Etwas verfahrene und schwierige Situation; ich kann mich an den Tathergang nur teilweise erinnern – ich war morgens auf dem Weg zur Arbeit, bin während der Fahrt anscheinend unterzuckert (Diabetes Typ 1) und habe eine Leitplanke touchiert – bin weitergefahren,weil ich zu einem Zeitpunkt der Unterzuckerung nicht in der Lage war richtig zu handeln – sprich anzuhalten und die Polizei zu verständigen, da ich das Touchieren nicht wahrgenommen habe. Anschließend gab es einen Unfall,bei dem ich in den Gegenverkehr gekommen und mit 2 entgegenkommenden Fahrzeugen zusammengestoßen bin. Nun wird mir Strassenverkehrgefährdung,Körperverletzung und Ordnungswirdrigkeiten vorgeworfen. Kann man da aufgrund von medizinischen Defiziten gesondert vorgehen? Wie gesagt,ich kann mich nur teilweise an den Tathergang erinnern, ein Neurologe hatte im Krankenhaus einen provozierten epileptischen Anfall diagnostiziert.
    Danke im Voraus.

    • TDOG
      Am 26. April 2018 um 1:01

      Hallo Christina,

      kannst du mir Sagen wie es bei dir ausging? Ich hatte vor kurzem auch einen ähnlichen Unfall.

      Dank und Gruß
      TDOG

      • Josef
        Am 20. Juli 2018 um 7:31

        Hallo Christina, Hallo TDOG.
        wie sind bei euch die Verfahren ausgegangen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:45

      Hallo Christina,

      wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten oder durchführen, daher empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten und Wege aufzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Ralf
    Am 17. Januar 2017 um 14:42

    Die Polizei hat mich beim driften auf einem Parkplatz angehalten, der Parkplatz war nicht voll und an der Ecke an der ich gefahren bin standen keine Autos. Das ganze war in langsamer Geschwindigkeit und ohne kreischende Reifen und laute Motorengeräusche. Der Wachtmeister war recht unfreundlich und hat mich behandelt wie einen Schwerkriminellen. Er hatte aber anscheinend besseres zu tun und es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Was kann in solch einem Fall als Strafe auf einen zukommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:38

      Hallo Ralf,

      in der Regel werden die Sanktionen auf Grundlage des begangenen Verstoßes beziehungsweise Straftat festgelegt. Es liegt im Ermessen der Beamten ob ein gefährlicher Eingriff vorliegt oder eventuell nur eine Ruhestörung. Die Bußgelder können sich bei Lärmbelästigung oder unnötiger Abgasproduktion zwischen 10 und 20 Euro bewegen.
      Liegt eine Gefährdung vor, kann das durchaus auch zu hohen Geldbußen, einen Fahrverbot oder einer Freiheitstrafen führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Timo
    Am 30. Dezember 2016 um 6:58

    Hallo,

    Ich war auf einer Straße auf der es 5 Spuren gibt, 2 Spuren zum Links abbiegen und 3 zum gerade aus fahren. Mein Navigationssystem meinte zu mir ich müsste links abbiegen, als ich jedoch auf die linke Spur ging, sagte mir mein Navigationssystem ich muss auf die gerade aus Spur, dann habe ich von 40 auf 67-68 beschleunigt auf der Links Spur und bin auf die geradeaus-Spur gefahren und habe dabei geblinkt. Jedoch fuhr hinter dem überholtem Wagen ein Streifenwagen und hielt mich 100-200m weiter an und machte Fotos von meinen Personalien und vom Kennzeichen und antwortete auf meiner Frage: „Was habe ich denn falsch gemacht?” nur Gefährdung des Straßenverkehrs. Auf was muss ich mich vorbereiten? Die Spur-Linie war nicht durchgezogen.

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:45

      Hallo Timo,

      für den Tatbestand “Gefährdung des Straßenverkehrs” ist keine pauschale Strafe vorgesehen – diese wird je nach Einzelfall entschieden. Ein Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre oder eine entsprechende Geldstrafe sind das Höchstmaß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mani K.
    Am 18. Dezember 2016 um 3:57

    Frage:

    Person X fährt mit 1.5 Promille auf der Autobahn, kommt bei dem Versuch, von dieser anzufahren, von der Spur ab, der Wagen verunfallt und beschädigt “lediglich” die Schutzplanke.

    Verletzt wird der betrunkene Fahrer.

    Ein anderes Fahrzeug ist nicht involviert. Auch muss niemand dem falsch gelenkten Fahrzeug ausweichen etc.

    Meines erachtens lediglich ein 316 StGB, da keine “konkrete Gefährdung” eines anderen Verkehrsteilnehmers und Leitplanke stellt imho keine Sache von bedeutendem Wert dar.

    Wie seht ihr das ?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 9:36

      Hallo Mani K.,

      wie ein solcher Unfall rechtlich bewertet wird, liegt im, Ermessen der zuständigen Behörden. Wir bieten keine rechtliche Beratung an und könne daher diesbezüglich keine Aussagen treffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Silvia S.
    Am 14. Dezember 2016 um 9:53

    Guten Morgen, vor etwas mehr als 1 Monat überfuhr ich eine Kreuzung (Landesstraße und Kreisstraße) ohne mein Tempo zu verringern. Für mich galten die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren, Stoppschild in 150 m), sowie die beidseitig angebrachten VZ 206 (sog. Stoppschild)
    Es ist nur dem Zufall zu verdanken, das ich nicht mit einem PKW zusammenstieß, da dieser sein Tempo verringerte um nach links abzubiegen.
    Leider war ich in Gedanken bei meinem Mann , der einen Tag zuvor operiert wurde. Ich befand mich auf dem Rückweg der Klinik.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Mit freundlichem Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 11:44

      Hallo Silvia,

      die Missachtung eines Stoppschildes mit Gefährdung zieht ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. jomei
    Am 5. Dezember 2016 um 11:16

    Sehr geehrte Redaktion,

    in Ihrem Artikel ist von Vergehen, Strafen und von Beschuldigten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten zu lesen. Das mag im Volksmund so üblich sein ist jedoch nicht korrekt.

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Wird jemanden eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, so ist er “Betroffener” im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsfolgen sind Verwarnung (mündlich oder mit Verwarngeld) oder Bußgeld.

    Von Strafe, Bestrafung, Geldstrafe, Beschuldigten und Vergehen spricht man ausschließlich im Zusammenhang mit Strafverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 13:13

      Hallo jomei,
      danke für den Hinweis. Wir haben den Text überarbeitet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Meusen
    Am 25. November 2016 um 14:23

    Hallo erstmal,
    Ich bin heute nach der Arbeit auf dem Weg nach Hause über die Autobahn abgefahren, dabei bin ich von der rechten Spur auf die mittlere Spur gewechselt. Das war aber wohl so knapp das der Hintermann etwas kräftiger bremsen musste.
    Ich hatte die Lage falsch eingeschätzt und dachte das er mich rüber lässt. Ich bin heute auch ein bischen durch den Wind weil einer meiner Kollegen einen schweren Arbeitsunfall mit Todesfolge hatte.
    Es ist kein Schaden am beiden Fahrzeugen entstanden.
    Ich habe aber gesehen wie mein Hintermann versucht hat mein Kennzeichen zu notieren.
    Was kann auf mich zu kommen?

    Vielen Dank im Voraus
    MfG
    Meusen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 12:02

      Hallo Meusen,
      welche Konsequenzen mit diesem Verhalten einhergehen, können wir Ihnen leider nicht genau sagen. Es könnte Ihnen unter anderem Nötigung oder die Missachtung des Mindestabstandes vorgeworfen werden. Eine umfassende Rechtsberatung erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Monte-Monte
    Am 7. November 2016 um 20:12

    Ich bin heute auf der Autobahn rechts auf dem Seitenstreifen gefahren und habe dabei die Autos rechts überholt, weil ich ein schreiendes Baby im Auto hatte und einfach einen Parkplatz brauchte, weil ich mit der Situation gerade überfordert war. Dabei hat mich die Polizei angehalten und gesagt, ich bin viel zu schnell gefahren und gefährde so den Straßenverkehr. In meinen Augen war ich nicht schnell. Sie sagten was von 100 Euro und einen Punkt und ein Verfahren oder so. Was habe ich da zu erwarten. Muss ich für sowas wirklich ins Gefängnis. Ich wollte doch nur irgendwie aus dem Stau raus, weil mich die Situation gerade überforderte. Auf dem Seitenstreifen stehenbleiben , da hatte ich Abgst, weil ich ein Baby im Auto hatte. Man hört ja oft, dass einer einem dann drauf fährt. ..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 10:48

      Hallo Monte-Monte,

      laut Bußgeldkatalog gibt es für das rechtsseitige Überholen tatsächlich ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt. Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist dagegen eine Straftat – es bleibt allerdings abzuwarten, ob eine entsprechende Anzeige gestellt wird. Beim Strafmaß kommt es dann auf den Einzelfall an. Eine Gefängnisstrafe erscheint dagegen eher als unwahrscheinlich. Möglich sind eine Geldstrafe bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis. Sollte es zur Anzeige kommen, ist der Weg zum Anwalt anzuraten – ggf. kann er die Strafe mildern oder abwenden. Wird der verstoß lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt, bleibt es beim Bußgeld und dem Punkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. SK
    Am 4. November 2016 um 8:40

    Hallo,
    Ich habe bin beim rückwärtsparken in ein Auto gefahren welches hinter mir war und vorwärts vor.
    Ist das gemäß der StVO ein Unfall bei dem die Sorgfaltspflicht missachtet wurde oder mit Gefährdung? Was kann man da jetzt erwarten?
    Danke für eure Hilfe
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:18

      Hallo SK,
      diese Frage können wir Ihnen nicht genau beantworten, da uns nicht alle Umstände des Vorfalls bekannt sind. Da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Martin
    Am 23. Oktober 2016 um 10:49

    Erst mal Hallo,
    ich hab da mal eine Frage zu §3 Abs 2. Behindere ich schon den Verkehr weil ich mir angewöhnt habe 40/90 /140 km/h zu fahren? (innerhalb/außerhalb/Autobahn) Muss ich mich den Verkehr anpassen auch wenn dieser mind. 10 km/h schneller fährt als erlaubt? Da steht ja der Verkehrsfluss soll nicht behindert werden was ja im Widerspruch zur angezeigten HÖCHSTgeschwindigkeit steht ($3Abs1) Selbst wenn ich die zul. Höchstgeschwindigkeit einhalte behindere ich ja gefühlt schon den Verkehrsfluss.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 9:58

      Hallo Martin,

      in der Regel wird eine Geschwindigkeit von 10 km/h unter der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit nicht als Behinderung angesehen. Und natürlich müssen Sie sich nicht anpassen, nur weil andere Verkehrsteilnehmer schneller fahren als erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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