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Was ist ein Führerschein der Klasse 1b heute wert?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit der alten Führerscheinklasse 1b fahren

Sie dürfen mit dem Führerschein 1b Motorräder mit 125ccm fahren.
Sie dürfen mit dem Führerschein 1b Motorräder mit 125ccm fahren.

Das Motorrad dient vielen als Einstieg in den Straßenverkehr. Früher war dazu ein Führerschein der Klasse 1b notwendig.

Mit dieser Fahrerlaubnis durften sich Fahranfänger in den Verkehr wagen und so ihre ersten Schritte als Führer eines motorisierten Fahrzeugs absolvieren.

Durch verschiedene Änderungen der Führerscheinklassen – die letzte 2013 – entfiel die alte Klasse 1b – heutzutage wird der Führerschein A1 als Einsteigerführerschein bezeichnet. Doch was gilt für jene, die noch im Besitz der alten Klasse sind?

Welche Fahrzeuge dürfen sie mit Ihrem in die Jahre gekommenen 1b-Schein fahren? Wann liegt ein Verstoß vor? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche aktuellen Führerscheinklassen dem alten 1b-Führerschein entsprechen.

FAQ: Führerscheinklasse 1b

Welchen Führerscheinklassen entspricht der alte 1b-Führerschein?

Dies hängt davon ab, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Wir haben dies in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst.

Darf ich mit dem 1b-Führerschein auch Quad fahren?

Wer ein Quad fahren will, das schneller als 45 km/h fährt und einen größeren Hubraum als 50 ccm hat, braucht einen B-Führerschein.

Kann ich mit der Klasse 1b landwirtschaftliche Fahrzeug führen?

Das ist nur dann möglich, wenn Sie Ihren Führerschein vor 1989 erworben haben. Die Schlüsselzahl L 175 erlaubt dies für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Diese aktuellen Klassen entsprechen der alten Führerscheinklasse 1b

In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Entsprechungen Ihres alten 1b-Führerscheins:

Wann erteilt?EntsprechungenErwei­ternde Schlüs­sel­zahlen
Vor dem 1.01.1989AM, A1, LA1 79.05
L 174
L 175
Nach dem 1.01.1989AM, A1, LA1 79.05
L 174

Je nachdem, wann der Führerschein erteilt wurde, können Sie neben 125ccm-Motorrädern auch bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge führen. Erhielten Sie den 1b-Schein im Jahre 1989 oder später, dürfen Sie auch Zugmaschinen fahren, die nicht schneller als 40 km/h fahren. Möchten Sie mit diesem Fahrzeug einen Anhänger ziehen, dürfen Sie mit dem alten 1b-Führerschein nur 25 km/h fahren.

Haben Sie die Führerscheinklasse 1b vor 1989 erworben, dürfen Sie dank Schlüsselzahl L 175 zudem noch landwirtschaftliche Fahrzeuge führen, welche entweder

  • Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben

oder

  • Einen Hubraum von max. 50 ccm vorweisen können – Fahrzeuge der Kategorien A, A1, A2 und M sind hier ausgeschlossen.
Mit der Fahrerlaubnis 1b können Sie Fahrzeuge fahren, welche nur mit der Führerscheinklasse A1 geführt werden dürfen, solange diese ein Leistungsgewicht von max. 0,1 besitzen. Diesen Wert ermitteln Sie, indem Sie das Leergewicht des Motorrads durch seine PS-Zahl teilen.

Den Führerschein der Klasse 1b auf A2 oder A erweitern: Voraussetzungen und Tipps

Wichtige Frage beim Umschreiben von einem Führerschein 1b: Wie alt ist er?
Wichtige Frage beim Umschreiben von einem Führerschein 1b: Wie alt ist er?

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass der 1b-Führerschein lediglich zum Führen kleinerer Maschinen geeignet ist. Ein paar Jahre nach dem Erwerb und mit einer gewissen Praxiserfahrung mit den 125ern sehnen sich viele Biker nach einem leistungsfähigeren Fahrzeug.

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 oder direkt auf die unbeschränkte Klasse A bieten sich hier an. An dieser Stelle eine erfreuliche Nachricht: Besitzen Sie einen Führerschein 1b, erlangen Sie die Klasse A2, indem Sie lediglich ein verkürzte praktische Fahrprüfung absolvieren.

Doch Vorsicht: Entscheiden Sie sich für diesen Weg, folgt kein prüfungsfreier Aufstieg in die Fahrerlaubnisklasse A nach zwei Jahren.

Um Motorräder unbeschränkter Leistung fahren zu dürfen, wird eine erneute Prüfung fällig.

Möchten Sie Ihre Klasse 1b gleich auf A erweitern, müssen Sie sämtliche Ausbildungsinhalte durchlaufen – ganz so, als würden Sie ohne Vorkenntnisse den A-Schein absolvieren.

Quads und Co.: Ist der Führerschein der Klasse 1b nur fürs Motorrad geeignet?

Für viele Führerscheininhaber ist ein Quad ein Motorrad auf vier Rädern. Leider entsprechen die Führerscheinklassen diesem Eindruck nur bedingt. Die im Fachjargon „vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge“ genannten Gefährte können nur unter bestimmten Bedingungen mit Motorradführerscheinen gefahren werden.

Möchten Sie Quads fahren, die schneller als 45 km/h fahren oder einen Hubraum aufweisen, der größer als 50 ccm ist, benötigen Sie den B-Führerschein.

Auch wenn Sie mit den Scheinen A, A1 und A2 leistungsstärkere Motorräder fahren dürfen, müssen Sie sich bei Quads an die AM-Begrenzungen halten, solange Sie keinen Autoführerschein vorweisen können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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26 Kommentare

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  1. Markus
    Am 31. Mai 2023 um 11:51

    Habe 1b Führerschein 1983 gemacht, was muss bei Umschreibung eingetragen werden. Und was ist für eine Erweiterung möglich.

  2. Markus
    Am 31. Mai 2023 um 10:50

    Habe 1983 die Motorrad Klasse 1b gemacht welche Klasse muss bei Umschreibung eingetragen werden.
    Habe ein paar widersprüchliche Infos bekommen.
    Eventuell gibt’s ja hier auch Leute die auch vor 1988 diesen Schein gemacht haben. Gruß Markus

  3. Dennis M.
    Am 23. Februar 2023 um 14:04

    Hallo! Ich habe den Führerschein 1b seit 1995. Nun habe ich gelesen, dass ich diesen durch eine verkürzte Fahrprüfung auf
    A2 erweitern kann. Wo kann ich den diese Prüfung absolvieren oder wer wäre meine Anlaufpunkt?
    Vielen Dank im voraus!

  4. Jürgen B
    Am 1. April 2022 um 22:35

    Ich habe meinen Führerschein Klasse 1b 08/1985 gemacht. Damals war dieser Führerschein auf 80 ccm / 80km/h beschränkt. Darf ich damit heute ein Motorrad mit 125ccm Hubraum fahren und wo liegt die Geschwindigkeitsbeschränkung? Danke für Info.

  5. Olaf
    Am 22. März 2021 um 12:48

    Hallo,

    ich habe 1987 den Führerschein der Klasse 1b gemacht (PKW Führerschein der Klasse 3 folgte im 1988).
    Kann ich damit Motorräder der Klasse A1 fahren auch wenn diese schneller als 80km/h fahren? Und wie würde eine Erweiterung auf A2 aussehen

    Vielen Dank

    MfG Olaf

  6. Holger E
    Am 13. November 2020 um 22:05

    Hallo ich besitze seid 1984 den alten Papierführerschein (Lappen), mit der Klasse 1 b,
    Ich besitze eine ksr GSR 125 (Gewicht 150kg Leergewicht ) mit 125ccm und 8kw, sie ist wie die meisten 125er mit einer maximalen gewindigkeit von 95 km/h eingetragen.

    Darf ich das Fahrzeug trotz seiner eingetragenen 95km/h fahren ??? Mit der Klasse 1b vor 1984 ???

    Und beim Umtausch zum Kartenführerschein bekomme ich da anstatt 1b automatisch A1 unbeschränkt ( ohne 80km/h Begrenzung eingetragen ???

    Gibt es die 80km/h Begrenzung überhaupt noch ???
    Im Jahr 2020 ??? Oder nur für 16-17 jährige ??? Ich selbst bin fast 53 Jahre alt !!!

    Bitte um schnelle Hilfe, Gruß Holger

  7. Lena
    Am 27. Juli 2020 um 17:42

    Hallo mein Vater hat den Führerschein 1983 gemacht und die Frage ist darf mein Vater 125 ccm fahren ohne nochmal Fahrstunde oder Theoriestunden machen zu müssen lg Lena

  8. Frank
    Am 24. Juni 2020 um 11:23

    Hallo,

    ich habe den alten Führerschein Klasse 1b seit 1993, neu entspricht dies ja der Klasse A1.
    Kann ich mit diesen Führerschein ältere Motoräder fahren, dessen Hubraum höher als 125 ccm sind, jedoch die weiteren Leistungsgrenzen von 0,1 kW/kg und weniger als 11 KW haben?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2020 um 15:16

      Hallo Frank,

      mit einem 1b-Führerschein dürfen Sie lediglich Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren. Mit einer verkürzten praktischen Fahrprüfung können Sie den Führerschein aber auf die Klasse A2 erweitern, ohne eine zusätzliche theoretische Prüfung zu absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Monika
    Am 5. Oktober 2019 um 20:52

    Ich habe einen Führerschein, 1996 gemacht, Kl. 1b,darf ich damit den Renault Twizy fahren?

  10. Leo
    Am 29. September 2019 um 12:39

    Hallo hab da mal ne frage, bin gerade dabei zu überlegen mir ne 125er Vespa zuzulegen. Habe da mal einen Blick auf meinen Führerschein geworfen und festgestellt das A1 bei mir nicht offen ist. Habe 1998 meinen Autoführeschein gemacht der 1b beinhaltete. 2002 wurde mir der neue in Form einer Karte ausgestellt weil ich meinen alten verloren hatte. Habe dort aber nie so genau drauf geschaut weil ich nie Zweirad fahren wollte. Kann es sein das an der Führerscheinstelle ein Fehler gemacht wurde?? Und kann ich das nachträglich eintragen lassen?? Sind irgendwo die Daten über meinen Führerschein gespeichert??

  11. Christian
    Am 24. September 2019 um 18:32

    Ich besitze den Führerschein A1.Habe den im Jahr 1994 gemacht.(1b). Bin 41 Jahre alt.
    Kann ich den A1 in den neuen A- beschränkt 35 kw umschreiben lassen.

  12. Christof
    Am 16. Mai 2018 um 21:05

    Hallo,ich besitze den führerschein 1b 125ccm 11kw ohne km/h begrenzung,ausgestellt august 1996.
    ich würde nun gerne den a2 schein machen und 2 jahre später den a.(durch aufstiegsprüfung)
    Die fahrschule in der ich heute war meinte,es sei nicht möglich von der alten fsk 1b mit einer aufstiegsprüfung auf a2 zu wechseln.
    Ich müsste gleich den a führerschein machen.
    Stimmt das?
    Danke für ihre antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:31

      Hallo Christof,

      in Normalfall sollte es möglich sein, erst auf A2 zu erweitern – eventuell bietet das die von Ihnen gewählte Fahrschule einfach nicht an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Ralf H
    Am 4. Januar 2018 um 19:11

    Ich habe seit 1988 die Klasse 1 B und würde jetzt gerne einen 300 cm Roller fahren . Was muss ich dafür tun ? Gibt es die Möglichkeit sich mit paar Fahrstunden oder Theorie , sich das in den Führerschein vermerken zu lassen „ ausschließlich für 300 cm Roller ? Da mein 125 Roller ja auch schon 110 km schnell ist und ziemlich baugleich wie ein 300 cm Roller . Geht sowas ihrgend wie ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 12:00

      Hallo Rolf H,

      so einfach wird es wahrscheinlich nicht sein. Sie werden die entsprechende Klasse absolvieren müssen, zudem wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit ihr alter Führerschein in einen neuen umgeschrieben. Wenden Sie sich diesbezüglich am Besten an eine örtliche Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Yvonne K.
    Am 29. September 2017 um 21:58

    Moin,
    Ich habe meinen Führerschein 1b 1996 gemacht. Da steht dein das ich bis 80 cm und 80 km/h fahren darf. Jetzt habe ich gehört das ich auch eine 125 ohne Einschränkungen fahren kann.
    Ist das richtig? Muss ich meinen alten Führerschein umschreiben lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:37

      Hallo Yvonne,

      der alte Führerschein der Klasse 1b entspricht den heutigen Klassen AM, A1 und L. Hierbei sind jedoch die Schlüsselzahlen zu berücksichtigen. Für die Klasse A1 bedeutet das in diesem Fall, dass Sie auch Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg führen dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Oliver
    Am 4. September 2017 um 14:28

    Hallo,meine Frage ist,ich habe den Führerschein1b seit 1982 und den 3er seit 1989,wieviel ccm darf ich den fahren,auch nur bis 125ccm???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:42

      Hallo Oliver,

      ja, mit dem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie einen Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ führen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  16. Rudi F
    Am 9. August 2017 um 18:15

    Ich bin seit dem 31.03.1980 im Besitz der damaligen Führerscheinklasse 4, die ab dem 01.04.1980 in die damalige Klasse 1b umgeschrieben wurde.
    Welchen Führerscheinklassen entspricht das heute und was darf ich damit fahren? Was muß ich tun, um die Fahrerlaubnis für die nächsthöhere Motorradklasse zu erlangen und was muß ich tun um die Führerscheinklasse A zu erlangen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 11:42

      Hallo Rudi,

      der obigen Tabelle können Sie entnehmen, wie es sich mit den Entsprechungen enthält. Bezüglich der anderen Fragen sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Pierre L.
    Am 22. Juni 2017 um 16:32

    Hallo , habe den 1B seit 1996 darf ich damit auch höher wie 125cc fahren und wieviel Ps .Gruß Pierre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 9:02

      Hallo Pierre,

      die alte Klasse 1b entspricht den heutigen Klassen AM, A1 und L. Klasse A1 ist folgendermaßen erweitert: Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. Der Hubraum darf 125 cm³ trotzdem nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Michael
    Am 5. April 2017 um 15:55

    Hallo, ich bin im Besitz eines Führerscheins der Klasse 1b .
    Ausgestellt Dezember 1990 .
    Darin steht das ich fahrzeuge bis 80cm und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren darf. Habe gehört das ich bis 125cm fahren darf ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:20

      Hallo Michael,

      das ist korrekt. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber “Führerschein umschreiben“.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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