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Anhängerführerschein: Die Fahrerlaubnisklasse BE

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

B-Führerschein mit Anhänger: Eine Übersicht

Es gibt insgesamt zwei B-Führerscheinklassen und eine Schlüsselzahl, die das Ziehen von Anhängern ermöglichen. Da es für viele Menschen relativ schwierig ist, die entsprechenden Pkw-Klassen auseinander zu halten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle die Details der jeweiligen Klasse definiert:

Führerscheinklasseerlaubte Anhänger
B
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt
B96
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Mit der Führerscheinklasse BE schwere Anhänger ziehen

Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE
Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE.

Nicht immer genügt nur das Auto, um insbesondere schwere und sperrige Gegenstände über weitere Strecken zu transportieren. Ein kleiner Anhänger kann dann eine nützliche Hilfe sein. Doch um größere Anhänger wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen zu können, reicht der B-Führerschein teilweise nicht aus.

Der Führerschein BE ist die richtige Klasse für diejenigen, welche einen Anhänger mit eines zulässigen Gesamtgewichts über 750 kg fahren möchten und dabei das Gesamtgewicht des Gespanns bei mehr als 3,5 t liegt. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Doch ab wann benötigen Sie tatsächlich einen speziellen Anhängerführerschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Erwerb erfüllen? Und was kann der Führerschein für Anhänger kosten?

FAQ: BE-Führerschein

Was dürfen Sie mit dem BE-Führerschein fahren?

Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

Wie unterscheidet sich der B-Führerschein von BE-Führerschein?

Auch mit dem B-Führerschein dürfen Sie Anhänger ziehen, in der Regel aber nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Wer größere oder schwerere Anhänger oder Wohnmobile ziehen will, braucht einen BE-Führerschein oder zumindest die Schlüsselzahl B96.

Wo liegen die Kosten für einen Anhängerführerschein?

In der Regel bewegen sich die Kosten für einen Anhängerführerschein im dreistelligen Bereich, wenn Sie bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Führerschein der Klasse BE: Was darf ich fahren?

Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen.

Sattelanhänger sind Anhänger, die an ein Motorfahrzeug, eine sogenannte Zugmaschine, angekoppelt werden. Sie werden teilweise auf dem Wagen gestützt. Sattelanhänger sind sehr beliebt bei Lkw. Der normale Anhänger wird in der Regel über eine Anhängekupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden.

Der Unterschied vom Führerschein B und BE

Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B, gegebenenfalls mit Schlüsselzahl 96, aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt. Sollten Sie mit Ihrem Gespann über diesem Wert liegen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei dieser können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.

Der Anhängerführerschein BE erweitert das reine Anhängergewicht des B-Führerscheins auf maximal 3.500 kg. Außerdem dürfen Sie bis zu 8 Personen im Auto oder Transporter mitnehmen. Die Klasse BE ist der Führerschein für Pferdefreunde. Zahlreiche Pferdeanhänger können nur mit dem Anhängerführerschein BE gefahren werden, da die Anhänger über 750 kg wiegen. Sollte sich das Gewicht des Fahrzeugs erhöhen, müssen Sie über den Erwerb des C1E- oder CE-Führerscheins nachdenken.

Fahren mit Anhänger: der Führerschein BE und seine Voraussetzungen

Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.
Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.

Wer den Anhängerführerschein erwerben will, hat zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Erwerb parallel zur B-Klasse
  2. Erwerb nach der B-Klasse

Ersteres ist die schnellere Option. Hier muss beachtet werden, dass das Formular für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt ist und der Anhängerführerschein eingetragen ist, damit die Behörde alle Fahrerlaubnisklassen auf dem Führerschein vermerken kann. Da bei der Führerscheinklasse BE keine Theorieprüfung nötig ist, muss diese nicht zweimal absolviert werden. Jedoch müssen Sie eine praktische Prüfung für die Klasse B ablegen. Erst, wenn Sie diese bestanden haben, dürfen Sie mit den Fahrstunden für den Anhänger-Führerschein beginnen.

Die zweite Option ist es, die Fahrerlaubnisklasse BE nach dem Erwerb der B-Klasse zu erlangen. Dies ist die kostengünstigere Option. Da für die Führerscheinklassen BE und B separate Prüfungsgebühren anfallen und die Sonderfahrstunden auch nicht zusammen durchgeführt werden können, werden hier keine Kosten gespart. Eher tritt der Fall ein, dass ein Prüfling zu sehr unter Druck gesetzt wird, sobald er beide Klassen gleichzeitig ablegen will. Aus diesem Grund müssen hier erneute Prüfungsgebühren einberechnet werden.

Ab Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine ausgegeben. Wer noch einen alten Führerschein vor dem Stichtag besitzt, muss diesen bis zum Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als solches getauscht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Auch die erworbenen Klassen werden in den neuen Anhängerführerschein übertragen. Wer die Klasse 3 besitzt, kann auch mit einem Anhänger und dem Führerschein BE fahren.

Das Mindestalter für die BE-Klasse ist wie beim Pkw-Führerschein auf 18 Jahre begrenzt. Jedoch kann der Anhängerführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden, sobald der Fahrschüler am Modell Begleitetes Fahren ab 17 teilnimmt. Der zukünftige Besitzer vom Anhängerführerschein muss den Führerschein Klasse B besitzen bzw. die praktische Prüfung für diese Klasse bestanden haben. Außerdem werden ein Sehtest und die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen verlangt. Das Passbild darf auch nicht vergessen werden. Dieses wird jedoch nur benötigt, wenn der Führerschein zum ersten Mal erworben wird.

Anzahl der Fahrstunden in der Fahrschule für den Führerschein BE

Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.
Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.

Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Prüfung entfallen beim Anhängerführerschein. Dafür kann jedoch nicht auf die Grundausbildung in der Praxis in der Fahrschule verzichtet werden. Wie viele Übungsstunden genommen werden müssen, bestimmt der Fahrlehrer. Er schätzt zuerst die persönlichen Fähigkeiten sowie den Lernfortschritt ein. Danach kann er eine Aussage zur Anzahl der Übungsstunden machen. Die Sonderfahrten sind jedoch gesetzlich festgelegt und beinhalten:

  • 3 Stunden Überlandsfahrten,
  • eine Stunde auf der Autobahn und
  • eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Jede Fahrstunde in der Fahrschule dauert 45 Minuten.

Wird der Anhängerführerschein parallel zur Pkw-Fahrerlaubnis absolviert, erhöhen sich die Sonderfahrten wie folgt: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb es günstiger ist, erst den einen und danach den anderen Führerschein zu erwerben. Die Sonderfahrten sind nämlich das kostenintensivste am Praxisunterricht.

Die praktische Prüfung muss im Gegensatz zur theoretischen Prüfung beim Anhängerführerschein in der Fahrschule abgelegt werden. Die Dauer beträgt hier 45 Minuten. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise die Sicherheitskontrolle, das Verbinden und Trennen des Anhängers sowie das sichere Fahren inner- und außerorts.

Anhängerführerschein: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Anhängerführerschein-Kosten betragen etwa 400 bis 600 Euro. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren sowie die Kosten der Prüfungsfahrt liegen etwa bei 70 bis 100 Euro.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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184 Kommentare

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  1. Martin
    Am 8. Februar 2018 um 12:58

    Hallo,
    Wir wollen den Führerschein BE machen. Habe da eine Frage zum Erstehilfe Kurs ,
    Kann ich den vom Autoführerschein nehmen ? Oder müssen wir einen neuen machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:42

      Hallo Martin,

      in der Regel sollte ein Erste-Hilfe-Kurs reichen, insofern dieser nicht zu weit zurück liegt und Sie diesen nachweisen können. Wie Ihre Fahrschule dies handhabt, sollten Sie vor Ort erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Valentin
    Am 1. Februar 2018 um 11:11

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein der Klasse B im November 2007 gemacht und möchte jetzt ne Führerschein klasse BE nach machen.
    Muss ich erneut einen Sehtest und einen Erstehilfekurs machen?

    Danke und MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:56

      Hallo Valentin,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Ein amtlicher Sehtest ist offiziell zwei Jahre lang gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Björn M.
    Am 30. Januar 2018 um 12:45

    Hallo
    Ich besitze die führerscheinklasse B .
    Werde jetzt den Anhängerführerschein E dazu machen.
    Meine Frage: muss ich den erste hilfe kurs nochmal machen ?
    Im Internet finde ich immer die antwort nein.
    Allerdings sagt der Fahrschullehrer ich müsste einen neuen machen.
    Was stimmt nun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:22

      Hallo Björn M.,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Björn M.
    Am 29. Januar 2018 um 20:56

    Hallo
    Ich besitze die Bührerscheinklasse B .
    Werde jetzt den Anhängerführerschein E dazu machen.
    Meine Frage: muss ich den erste hilfe kurs nochmal machen ?
    Im Internet finde ich immer die antwort nein.
    Allerdings sagt der Fahrschullehrer ich müsste einen neuen machen.
    Was stimmt nun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:11

      Hallo Björn M.,

      uns liegt die Information vor, dass in der Regel kein erneuter Erste-Hilfe-Kurs nötig ist. Jedoch können Fahrschulen eigene Auflagen diesbezüglich haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Stephan
    Am 20. Januar 2018 um 4:16

    Das ist falsch.

    Das Gesamtgespann darf eine zGm von 3,5t nicht überschreiten, richtig, aber die zGm des Anhängers darf die des Zugfahrzeuges auch nicht überschreiten, was sie in diesem Fall tut.

    Ändert sich das eigentlich mit dem BE? Darf der Anhänger da schwerer sein als das ZF? Darüber finde ich keine Infos.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:25

      Hallo Stephan,

      die von Ihnen genannte Regelung ist vor einigen Jahren entfallen. Es ist lediglich die zulässige Gesamtmasse der Kombination zu beachten. Dies gilt auch für den Führerschein der Klasse BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Seb
    Am 19. Januar 2018 um 14:02

    Muss ich, wenn ich gewerblich einen Anhänger ziehe und das Zuggesamtgewicht die 3,5 Tonnen überschreiten, einen Fahrtenschreiber in mein Fahrzeug einbauen (wenn die Handwerkerregelung nicht greift, weil weiter weg als 100 km)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:35

      Hallo Seb,

      laut eines Urteils des OLG Köln benötigen auch Pkw mit Anhänger, die gewerblich eingesetzt werden, einen Fahrtenschreiber, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt (Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Seb
    Am 19. Januar 2018 um 14:00

    Und bei gewerblichen Fahrten mit Hänger den Fahrtenschreiber nicht vergessen (außer die Handwerkerregelung greift)!!!

  8. Ceto
    Am 11. Januar 2018 um 0:54

    Hi,

    Habe klasse be fuhrerschein, darf ich mit meinem auto (1900kg anhängelast, 75kg stützlast) einen LEEREN anhänger ziehen, welcher 2.5to zul. Gesammtmasse und 400kg leergewicht hat ??
    Darf ich den anhänger auch mit ca 1500kg beladen (die 1900kg nicht überschreiten!) Oder darf der anhänger bloß 1900kg zul. Gesammtmasse haben in den papieren?
    Danke für die antwort.

    Geuss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:18

      Hallo Ceto,

      solange die jeweiligen zulässigen Gesamtmassen nicht überschritten werden, dürfen Sie mit dem Führerschein BE Anhänger von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3,5 t fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Marcel
    Am 9. Januar 2018 um 16:44

    Die Angaben auf der Seite stimmen nicht.

    Mit B:
    Anhänger mit 750kg darf man immer ziehen, auch wenn das Zugfahrzeug bereits 3,5t wiegt.
    Anhänger über 750kg darf man auch ziehen, solange das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger nicht die 3,5t überschreitet.
    z.B. Darf man ein Auto mit zul. Gesamtgewicht von 2t + Anhänger mit max. Zul. Gesamtgewicht 1,5t fahren.

    Mit B96:
    Dürfen Fahrzeug + Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.25t nicht überschreiten.
    z.B. Darf man ein Auto mit zul. Gesamtgewicht von 2,8t + Anhänger mit. Max. Zul. Gesamtgewicht 1,45t fahren.

    Mit BE:
    Anhäger bis 3,5t. Maximal also: 3,5t Auto + 3,5t Anhänger

    • Torsten D
      Am 24. Februar 2024 um 14:33

      Nur zum Teil richtig, denn die Leermasse des Zugfahrzeuges MUSZ größer sein als das zGG des Anhängers und beide zGG zusammen dürfen maximal 3500kg sein oder mit B96 4250kg.

    • sascha P.
      Am 30. Juli 2018 um 20:16

      Wie sieht das denn aus mit der Fracht? Wenn mein Gespann 3t wiegt, darf ich dann nur die 500kg zu laden oder wie verhält sich das?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 20. September 2018 um 14:44

        Hallo sascha P.,

        beim Anhänger ist in der Regel das zul. Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:35

      Hallo Marcel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Angaben stehen in keinem Widerspruch zu den obigen Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Pelz
        Am 28. Mai 2018 um 21:00

        wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich mit mein Fahrzeug mit ca 2t meinen Wohnwagen mit 1,1T ziehen oder❓ da es insgesamt auf 3,1T kommt oder❓ und das zählt dann in der ganzen EU oder?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. Juni 2018 um 16:32

          Hallo Pelz,

          die Führerscheinklassen sind in der EU weitgehend einheitlich. Sofern Sie die richtige Fahrerlaubnis innehaben und die Anhänge- sowie Stützlast beachten, sollte dem nichts im Wege stehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael
        Am 31. Januar 2018 um 0:19

        Aber natürlich stehen ihre Angaben im Widerspruch. Sie schreiben oben, fett gedruckt, bei Klasse B dürfe der Anhänger nicht mehr als 750kg wiegen. Das ist schlichtweg falsch.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. Februar 2018 um 16:52

          Hallo Michael,

          sowohl in der Tabelle als auch im Text wurde darauf hingewiesen, dass der Anhänger unter gewissen Umständen auch bei Klasse B schwerer als 750 kg sein darf. Wir haben den Text aber noch einmal überarbeitet und noch einem klarer herausgestellt, welche Regelung greift.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Holger
    Am 8. Januar 2018 um 12:48

    Hallo. Besitze den B.
    Darf ich dann somit Anhänger über 750 kg bis 3,5to gespann fahren? Z.b. autozgg 2to + anhänger zgg 1,5to

    Darf ich nen leeren anhänger mit über 2to ziehen mit dem B? Ist ja leer. Kfz zgg 2to?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 13:00

      Hallo Holger,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger über 750 kg ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Philip
    Am 4. Januar 2018 um 15:56

    Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.org,
    sie sprechen in ihrem Artikel meist über das Gesamtgewicht des Zuges in Verbindung mit der Führerscheinklasse B. Beispielsweise in der Tabelle zu Begin:
    (“Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg”)
    Meines Wissens nach ist hiebei jedoch das “zulässige Gesamtgewicht” ausschlaggebend. Aus diesem Grund würde ich empfehlen das Schlüsselwort “zulässige” zu ergänzen.
    Außerdem sprechen Sie von: “Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg”.
    Unter gegebenen Umständen (Zulässiges gesamtgewicht Anhänger < Leergewicht PKW und zulässiges gesamtgewicht Anhänger + Zulässiges Gesamtgewicht PKW < 3,5t) dürfen auch Anhänger über 750kg bewegt werden.

    Gruß
    Philip

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:47

      Hallo Philip,

      danke für den Hinweis, wir werden das überprüfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Michael
    Am 4. Januar 2018 um 2:19

    Ein Sache ist hier zu beachten “Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges” oft nur um die 2to. Bitte im Fahzeugschein prüfen was erlaubt ist.

  13. Mario
    Am 3. Januar 2018 um 13:53

    Welchen Führerschein braucht um einen Tandemanhänger mit 2000kg Gesamtgewicht ziehen zu dürfen Ich habe meinen Klasse 3 Führerschein 1987 gemacht,falls das entscheidend dafür ist!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:04

      Hallo Mario,

      ein Klasse-3-Führerschein aus dem Jahr 1987 entspricht in der Regel den heutigen Klassen AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L. Die Klasse BE erlaubt Ihnen, einen (Sattel)Anhänger von 3.500 kg zuführen – insofern sollte Ihr Führerschein genügen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Jessy
    Am 3. Januar 2018 um 13:47

    Hallo,

    ich besitze meinen B Führerschein seit 2013 und muss aber mein Pferd jetzt durch die Gegend fahren. Was wäre besser der B96 oder BE. wahrscheinlich bin ich immer mit einem 2Pferdanhänger unterwegs.
    danke schon mal im vorraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:00

      Hallo Jessy,

      das kommt darauf an, wie schwer Anhänger und Pferd sind. Der Führerschein Klasse B96 erlaubt Ihnen ein zulässiges Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg, beim Führerschein BE können Sie einen Sattelanhänger ziehen, der allein bis zu 3.500 kg wiegen darf. Die meisten Pferdehalter entscheiden sich wohl für die BE-Variante.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Mandy
    Am 2. Januar 2018 um 15:28

    Hallo,
    ich würde gerne mit dem Wohnmobil miener Eltern fahren, dieses wight 4,2t (ohne Gepäck oder Personen) und hat 3 Achsen.
    Ich hab im moment nur den B Führerschein, jetzt würde ich gerne wissen, welchen Führerschein ich machen muss, damit ich mit dem Wohnmobiel fahren kann und es auch beladen kann (sobal ja eine 2. Person schon mit fäht wäre ich ja über die 4,25t vom B96 Führerschein).

    Danke schonn mal für eine Antwort :D

    PS: ich frag das hier, weil mir mein Fahrlehrer gesagt hat, dass der BE ausreichen würde, nach dem was ich gelesen hab ist das nicht der Fall.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 17:06

      Hallo Mandy,

      der BE-Führerschein bezieht sich auf das Fahren eines PKW mit Anhänger. Für ein Wohnmobil bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse würden Sie mindestens den Führerschein der Klasse C1 benötigen. Dort finden Sie Informationen zu allen Führerscheinklassen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Patrick
    Am 22. Dezember 2017 um 6:09

    Dieser Beitrag ist interessant. Habe
    vor nem viertel jahr mein Führerschein Klasse B gemacht.
    Beispiel:
    Bei einem max. zulässigen gesamt Gewicht von 2,4t vom Pkw dürfe ich 1t hinten dranhängen. Natürlich auch als max. Zulässiges gesamt gewicht.
    Komme da auf 3,4t und dürfte demnach das gespann mit der klasse B bewegen.

  17. Klaus K.
    Am 9. Dezember 2017 um 13:45

    Hallo,
    ich überlege mir einen Minisattelzug für unsere firma zu kaufen. wir besitzen bereits einen Pickup der sich zu zugmaschine umbauen lassen würde mit 3,5t zgg.

    Die frage ist nun wie schwer der auflieger sein darf, damit man ihn mit dem BE und ohne 95 noch fahren darf?
    Theoretisch ja die 3,5t, aber da geht es doch noch um sattellast oder sowas?! theoretisch liegen ja gute 500kg auf dem Zugfahrzeug auf. Dürfte dann der Auflieger mehr als 3,5t zgg haben?

    Vielen dank im Vorraus für die Antwort.
    Klaus K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:11

      Hallo Klaus,

      mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Richter
    Am 29. November 2017 um 22:17

    Hallo Redaktion,

    meine Frage: Mein Wagen hat ein Gesamtgewicht von 1800kg und das Leergewicht ist 1300 kg.
    Den Wagen kann ich dann mit max.500kg Beladen oder?
    Mein Anhänger ist 750 kg ungebremst.
    Somit könnte ich nun meinen Wagen mit 500 kg beladen und zusätzlich den Anhänger mit 750kg, dass wären ja dann insgesamt 2550 kg und es liegt unter 3,5 Tonnen.
    Also reicht mir der b Führerschein oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:03

      Hallo Richter,

      entscheidend ist das in den Papieren angegebene zulässige Gesamtmasse. Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Fahrzeugkombinationen führen, deren zulässige Gesamtmasse bei maximal 3.500 kg liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Jens
    Am 29. November 2017 um 21:09

    Welchen Führerschein und Regeln muss man den Beachten wenn man einen Anhänger bewegen möchte der mehr als 3,5t. Gesamtgewicht hat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:56

      Hallo Jens,

      für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. mindamino
    Am 13. November 2017 um 1:49

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

    Hat der Anhänger 500kg zulässige Gesamtmasse oder 500kg tatsächliches Gewicht?
    Wenn es 500kg zulässige Gesamtmasse sind dann darf er mitgeführt werden.
    Wenn er tatsächlich 500kg wiegt aber mehr wie 750kg Gesamtmasse hat, dann darf er nicht mitgeführt werden.

    B96 ist notwendig wenn der Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat:
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

  21. mindamino
    Am 13. November 2017 um 0:59

    Wer einen Führerschein mit der Schlüsselzahl 174 besitzt (Alter Führerschein L in altem Klasse 3 enthalten) benötigt allerdings keinen LoF Betrieb:

    174: Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

  22. Marcel
    Am 23. Oktober 2017 um 21:27

    Hallo Redaktion, ich habe gelesen, dass Führerscheine, die vor 2013 gemacht wurden, der B96 mit beinhaltet, d.h. ich bräuchte den B96 nicht extra machen, da der B96 erst im Jahr 2013 eingefürt wurde.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:09

      Hallo Marcel,

      auch wenn Sie den Führerschein früher gemacht haben: Mit der Klasse B dürfen Sie nur Anhänger führen, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt, bzw. deren zulässige Gesamtmasse höher ist, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Holger
        Am 9. Januar 2018 um 12:11

        Soll dann soviel heißen das der erworbene B vor 2013 den 96 nucht mut einschließt.

        Man kann ja auch umständlich antworten

  23. Piet P.
    Am 16. Oktober 2017 um 8:05

    Hallo,

    kurze Frage: Ich habe meinen Führerschein 2003 gemacht und 2010 den BE zusätzlich. Mir wurde damals gesagt das ich mit diesen Führerschein als Zugfahrzeug 3,5t fahren darf + 8,49t (wenn es denn möglich währe) fahren darf. Also insgesamt 11,99t nicht überschreiten. Ist das so und habe ich Bestandsschutz?

    MfG
    Piet

    meine natürlich 8,49t als Anhängelast!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:26

      Hallo Piet,

      die Führerscheinklasse BE ist neu, insofern zählt der Bestandschutz nicht. BE bedeutet, dass Anhänger zwischen 750 Kilogramm und höchstens 3.500 Kilogramm geführt werden dürfen. Alles über 3.500 Kilogramm Anhängelast ist mit BE nicht erlaubt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Piet P.
        Am 3. Februar 2019 um 22:14

        Hallo,
        ich stehe gerade wieder vor dem Problem und sehe das Mike das gleiche Problem hat.

        Jahr 2010 BE = 3,5t Zugfahrzeug + 8,49t Anhänger (bis max 11,99t) ab 12t kommt die nächste Klasse so sagte man damals.

        Jahr 2013 BE = 3,5t Zugfahrzeug + 3,5t Anhänger!

        Habe ich kein Bestandsschutz vor 2013?

        Für eine Prüfung wäre ich sehr dankbar.

        MfG

      • Mike
        Am 28. August 2018 um 22:36

        Hallo,

        ich bin in der selben Position nur das ich 2010 sowohl B als auch BE gemacht habe.

        Das heißt aber das Piet und ich von 2010 bis 2013 ein Zugfahrzeug mit 3,5t + 8,49t Anhängelast fahren durften und seit 2013 nicht mehr weil kein Bestandsschutz besteht ?

        Daher müsste es eigentlich möglich sein.

        Für eine sehr genaue berprüfung wäre ich sehr dankbar.

        MfG

  24. Frank K.
    Am 10. Oktober 2017 um 14:09

    Hallo und guten Tag,

    ich habe 1983 meinen FührerscheinKLasse 1 und 3 erworben. Mit der Klasse 3 durfte ich nach altem Recht ein Fahrzeug bis zu 7,5t Gesamtgewicht und einen einachsigen Anhänger bis 10t GG bewegen.

    Wie muss ich meinen alten Führerschein umschreiben lassen um diese Rechts nicht zu verlieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    F. K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:59

      Hallo Frank,

      alle nötigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Berthold G.
    Am 8. Oktober 2017 um 18:54

    Vor 12 Jahren muste ich wegen zu viel getrunken, aber unter 1,6 Promille meinen Führerschein alte Klasse 3, “alter Grauer” abgeben. Die Neuerteilung ging recht zügig und ich bekam in mit der Klasse B/E zurück. Darf ich auch jetz wieder bis 7,5 Tonnen fahren?
    Vielen dank für die Antwort im vorraus.

    Gruß
    Berti

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:52

      Hallo Berthold,

      sind keine Schlüsselzahlen im Führerschein vermerkt, sollten Sie Fahrzeuge über 3,5 t im Regelfall nicht führen dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Alex
    Am 7. Oktober 2017 um 14:20

    Moin,

    Ich habe vor ein paar Wochen mit der Führerscheinklasse B angefangen (bin also noch im theoretischen Teil der Ausbildung) kann ich jetzt bei meiner Fahrschule grundsättlich noch beantragen BE parallel zu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:24

      Hallo Alex,

      hierzu ist die Fahrschule der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Martin
    Am 17. September 2017 um 10:26

    Darf man mit B96 auch nur Fahrzeug bis 4,25t bewegen?
    Oder darf ich mit meinem BE Führerschein Fahrzeug über 3,5t bewegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:12

      Hallo Martin,

      sowohl mit dem B96 als auch mit dem BE-Schein dürfen Sie Zugfahrzeuge von maximal 3,5 t bewegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. bussgeldkatalog.org
    Am 4. September 2017 um 11:01

    Hallo Matthias,

    Anhänger bis maximal 750 kg dürfen grundsätzlich mitgeführt werden. Nur wenn das Gewicht des Anhängers diesen Wert übersteigt, ist die zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3,5 t zu beachten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. bussgeldkatalog.org
    Am 21. August 2017 um 11:22

    Hallo Marc,

    die zuständige Führerscheinstelle kann Ihre Fragen genau beantworten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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