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Anhängerführerschein: Die Fahrerlaubnisklasse BE

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2023

B-Führerschein mit Anhänger: Eine Übersicht

Es gibt insgesamt zwei B-Führerscheinklassen und eine Schlüsselzahl, die das Ziehen von Anhängern ermöglichen. Da es für viele Menschen relativ schwierig ist, die entsprechenden Pkw-Klassen auseinander zu halten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle die Details der jeweiligen Klasse definiert:

Führerscheinklasseerlaubte Anhänger
B
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt
B96
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Mit der Führerscheinklasse BE schwere Anhänger ziehen

Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE
Der Auto-Führerschein ist die Voraussetzung der Klasse BE.

Nicht immer genügt nur das Auto, um insbesondere schwere und sperrige Gegenstände über weitere Strecken zu transportieren. Ein kleiner Anhänger kann dann eine nützliche Hilfe sein. Doch um größere Anhänger wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen zu können, reicht der B-Führerschein teilweise nicht aus.

Der Führerschein BE ist die richtige Klasse für diejenigen, welche einen Anhänger mit eines zulässigen Gesamtgewichts über 750 kg fahren möchten und dabei das Gesamtgewicht des Gespanns bei mehr als 3,5 t liegt. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Doch ab wann benötigen Sie tatsächlich einen speziellen Anhängerführerschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Erwerb erfüllen? Und was kann der Führerschein für Anhänger kosten?

FAQ: BE-Führerschein

Was dürfen Sie mit dem BE-Führerschein fahren?

Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

Wie unterscheidet sich der B-Führerschein von BE-Führerschein?

Auch mit dem B-Führerschein dürfen Sie Anhänger ziehen, in der Regel aber nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Wer größere oder schwerere Anhänger oder Wohnmobile ziehen will, braucht einen BE-Führerschein oder zumindest die Schlüsselzahl B96.

Wo liegen die Kosten für einen Anhängerführerschein?

In der Regel bewegen sich die Kosten für einen Anhängerführerschein im dreistelligen Bereich, wenn Sie bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Führerschein der Klasse BE: Was darf ich fahren?

Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen.

Sattelanhänger sind Anhänger, die an ein Motorfahrzeug, eine sogenannte Zugmaschine, angekoppelt werden. Sie werden teilweise auf dem Wagen gestützt. Sattelanhänger sind sehr beliebt bei Lkw. Der normale Anhänger wird in der Regel über eine Anhängekupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden.

Der Unterschied vom Führerschein B und BE

Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B, gegebenenfalls mit Schlüsselzahl 96, aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt. Sollten Sie mit Ihrem Gespann über diesem Wert liegen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei dieser können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.

Der Anhängerführerschein BE erweitert das reine Anhängergewicht des B-Führerscheins auf maximal 3.500 kg. Außerdem dürfen Sie bis zu 8 Personen im Auto oder Transporter mitnehmen. Die Klasse BE ist der Führerschein für Pferdefreunde. Zahlreiche Pferdeanhänger können nur mit dem Anhängerführerschein BE gefahren werden, da die Anhänger über 750 kg wiegen. Sollte sich das Gewicht des Fahrzeugs erhöhen, müssen Sie über den Erwerb des C1E- oder CE-Führerscheins nachdenken.

Fahren mit Anhänger: der Führerschein BE und seine Voraussetzungen

Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.
Der Anfängerführerschein kann in den Klassen BE und B96 erworben werden.

Wer den Anhängerführerschein erwerben will, hat zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Erwerb parallel zur B-Klasse
  2. Erwerb nach der B-Klasse

Ersteres ist die schnellere Option. Hier muss beachtet werden, dass das Formular für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt ist und der Anhängerführerschein eingetragen ist, damit die Behörde alle Fahrerlaubnisklassen auf dem Führerschein vermerken kann. Da bei der Führerscheinklasse BE keine Theorieprüfung nötig ist, muss diese nicht zweimal absolviert werden. Jedoch müssen Sie eine praktische Prüfung für die Klasse B ablegen. Erst, wenn Sie diese bestanden haben, dürfen Sie mit den Fahrstunden für den Anhänger-Führerschein beginnen.

Die zweite Option ist es, die Fahrerlaubnisklasse BE nach dem Erwerb der B-Klasse zu erlangen. Dies ist die kostengünstigere Option. Da für die Führerscheinklassen BE und B separate Prüfungsgebühren anfallen und die Sonderfahrstunden auch nicht zusammen durchgeführt werden können, werden hier keine Kosten gespart. Eher tritt der Fall ein, dass ein Prüfling zu sehr unter Druck gesetzt wird, sobald er beide Klassen gleichzeitig ablegen will. Aus diesem Grund müssen hier erneute Prüfungsgebühren einberechnet werden.

Ab Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine ausgegeben. Wer noch einen alten Führerschein vor dem Stichtag besitzt, muss diesen bis zum Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als solches getauscht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Auch die erworbenen Klassen werden in den neuen Anhängerführerschein übertragen. Wer die Klasse 3 besitzt, kann auch mit einem Anhänger und dem Führerschein BE fahren.

Das Mindestalter für die BE-Klasse ist wie beim Pkw-Führerschein auf 18 Jahre begrenzt. Jedoch kann der Anhängerführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden, sobald der Fahrschüler am Modell Begleitetes Fahren ab 17 teilnimmt. Der zukünftige Besitzer vom Anhängerführerschein muss den Führerschein Klasse B besitzen bzw. die praktische Prüfung für diese Klasse bestanden haben. Außerdem werden ein Sehtest und die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen verlangt. Das Passbild darf auch nicht vergessen werden. Dieses wird jedoch nur benötigt, wenn der Führerschein zum ersten Mal erworben wird.

Anzahl der Fahrstunden in der Fahrschule für den Führerschein BE

Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.
Ist das Auto überladen, ist ein BE-Führerschein sinnvoll.

Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Prüfung entfallen beim Anhängerführerschein. Dafür kann jedoch nicht auf die Grundausbildung in der Praxis in der Fahrschule verzichtet werden. Wie viele Übungsstunden genommen werden müssen, bestimmt der Fahrlehrer. Er schätzt zuerst die persönlichen Fähigkeiten sowie den Lernfortschritt ein. Danach kann er eine Aussage zur Anzahl der Übungsstunden machen. Die Sonderfahrten sind jedoch gesetzlich festgelegt und beinhalten:

  • 3 Stunden Überlandsfahrten,
  • eine Stunde auf der Autobahn und
  • eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Jede Fahrstunde in der Fahrschule dauert 45 Minuten.

Wird der Anhängerführerschein parallel zur Pkw-Fahrerlaubnis absolviert, erhöhen sich die Sonderfahrten wie folgt: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb es günstiger ist, erst den einen und danach den anderen Führerschein zu erwerben. Die Sonderfahrten sind nämlich das kostenintensivste am Praxisunterricht.

Die praktische Prüfung muss im Gegensatz zur theoretischen Prüfung beim Anhängerführerschein in der Fahrschule abgelegt werden. Die Dauer beträgt hier 45 Minuten. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise die Sicherheitskontrolle, das Verbinden und Trennen des Anhängers sowie das sichere Fahren inner- und außerorts.

Anhängerführerschein: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Anhängerführerschein-Kosten betragen etwa 400 bis 600 Euro. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren sowie die Kosten der Prüfungsfahrt liegen etwa bei 70 bis 100 Euro.

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177 Kommentare

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  1. Jessy sagt:

    Hallo,

    ich besitze meinen B Führerschein seit 2013 und muss aber mein Pferd jetzt durch die Gegend fahren. Was wäre besser der B96 oder BE. wahrscheinlich bin ich immer mit einem 2Pferdanhänger unterwegs.
    danke schon mal im vorraus :)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jessy,

      das kommt darauf an, wie schwer Anhänger und Pferd sind. Der Führerschein Klasse B96 erlaubt Ihnen ein zulässiges Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg, beim Führerschein BE können Sie einen Sattelanhänger ziehen, der allein bis zu 3.500 kg wiegen darf. Die meisten Pferdehalter entscheiden sich wohl für die BE-Variante.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Mario sagt:

    Welchen Führerschein braucht um einen Tandemanhänger mit 2000kg Gesamtgewicht ziehen zu dürfen Ich habe meinen Klasse 3 Führerschein 1987 gemacht,falls das entscheidend dafür ist!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mario,

      ein Klasse-3-Führerschein aus dem Jahr 1987 entspricht in der Regel den heutigen Klassen AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L. Die Klasse BE erlaubt Ihnen, einen (Sattel)Anhänger von 3.500 kg zuführen – insofern sollte Ihr Führerschein genügen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  3. Michael sagt:

    Ein Sache ist hier zu beachten “Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges” oft nur um die 2to. Bitte im Fahzeugschein prüfen was erlaubt ist.

  4. Philip sagt:

    Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.org,
    sie sprechen in ihrem Artikel meist über das Gesamtgewicht des Zuges in Verbindung mit der Führerscheinklasse B. Beispielsweise in der Tabelle zu Begin:
    (“Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg”)
    Meines Wissens nach ist hiebei jedoch das “zulässige Gesamtgewicht” ausschlaggebend. Aus diesem Grund würde ich empfehlen das Schlüsselwort “zulässige” zu ergänzen.
    Außerdem sprechen Sie von: “Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg”.
    Unter gegebenen Umständen (Zulässiges gesamtgewicht Anhänger < Leergewicht PKW und zulässiges gesamtgewicht Anhänger + Zulässiges Gesamtgewicht PKW < 3,5t) dürfen auch Anhänger über 750kg bewegt werden.

    Gruß
    Philip

  5. Holger sagt:

    Hallo. Besitze den B.
    Darf ich dann somit Anhänger über 750 kg bis 3,5to gespann fahren? Z.b. autozgg 2to + anhänger zgg 1,5to

    Darf ich nen leeren anhänger mit über 2to ziehen mit dem B? Ist ja leer. Kfz zgg 2to?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Holger,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger über 750 kg ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Marcel sagt:

    Die Angaben auf der Seite stimmen nicht.

    Mit B:
    Anhänger mit 750kg darf man immer ziehen, auch wenn das Zugfahrzeug bereits 3,5t wiegt.
    Anhänger über 750kg darf man auch ziehen, solange das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger nicht die 3,5t überschreitet.
    z.B. Darf man ein Auto mit zul. Gesamtgewicht von 2t + Anhänger mit max. Zul. Gesamtgewicht 1,5t fahren.

    Mit B96:
    Dürfen Fahrzeug + Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.25t nicht überschreiten.
    z.B. Darf man ein Auto mit zul. Gesamtgewicht von 2,8t + Anhänger mit. Max. Zul. Gesamtgewicht 1,45t fahren.

    Mit BE:
    Anhäger bis 3,5t. Maximal also: 3,5t Auto + 3,5t Anhänger

    • sascha P. sagt:

      Wie sieht das denn aus mit der Fracht? Wenn mein Gespann 3t wiegt, darf ich dann nur die 500kg zu laden oder wie verhält sich das?

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo sascha P.,

        beim Anhänger ist in der Regel das zul. Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Angaben stehen in keinem Widerspruch zu den obigen Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Pelz sagt:

        wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich mit mein Fahrzeug mit ca 2t meinen Wohnwagen mit 1,1T ziehen oder❓ da es insgesamt auf 3,1T kommt oder❓ und das zählt dann in der ganzen EU oder?

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Pelz,

          die Führerscheinklassen sind in der EU weitgehend einheitlich. Sofern Sie die richtige Fahrerlaubnis innehaben und die Anhänge- sowie Stützlast beachten, sollte dem nichts im Wege stehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael sagt:

        Aber natürlich stehen ihre Angaben im Widerspruch. Sie schreiben oben, fett gedruckt, bei Klasse B dürfe der Anhänger nicht mehr als 750kg wiegen. Das ist schlichtweg falsch.

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Michael,

          sowohl in der Tabelle als auch im Text wurde darauf hingewiesen, dass der Anhänger unter gewissen Umständen auch bei Klasse B schwerer als 750 kg sein darf. Wir haben den Text aber noch einmal überarbeitet und noch einem klarer herausgestellt, welche Regelung greift.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Ceto sagt:

    Hi,

    Habe klasse be fuhrerschein, darf ich mit meinem auto (1900kg anhängelast, 75kg stützlast) einen LEEREN anhänger ziehen, welcher 2.5to zul. Gesammtmasse und 400kg leergewicht hat ??
    Darf ich den anhänger auch mit ca 1500kg beladen (die 1900kg nicht überschreiten!) Oder darf der anhänger bloß 1900kg zul. Gesammtmasse haben in den papieren?
    Danke für die antwort.

    Geuss

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ceto,

      solange die jeweiligen zulässigen Gesamtmassen nicht überschritten werden, dürfen Sie mit dem Führerschein BE Anhänger von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3,5 t fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Seb sagt:

    Und bei gewerblichen Fahrten mit Hänger den Fahrtenschreiber nicht vergessen (außer die Handwerkerregelung greift)!!!

  9. Seb sagt:

    Muss ich, wenn ich gewerblich einen Anhänger ziehe und das Zuggesamtgewicht die 3,5 Tonnen überschreiten, einen Fahrtenschreiber in mein Fahrzeug einbauen (wenn die Handwerkerregelung nicht greift, weil weiter weg als 100 km)?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Seb,

      laut eines Urteils des OLG Köln benötigen auch Pkw mit Anhänger, die gewerblich eingesetzt werden, einen Fahrtenschreiber, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt (Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Stephan sagt:

    Das ist falsch.

    Das Gesamtgespann darf eine zGm von 3,5t nicht überschreiten, richtig, aber die zGm des Anhängers darf die des Zugfahrzeuges auch nicht überschreiten, was sie in diesem Fall tut.

    Ändert sich das eigentlich mit dem BE? Darf der Anhänger da schwerer sein als das ZF? Darüber finde ich keine Infos.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stephan,

      die von Ihnen genannte Regelung ist vor einigen Jahren entfallen. Es ist lediglich die zulässige Gesamtmasse der Kombination zu beachten. Dies gilt auch für den Führerschein der Klasse BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Björn M. sagt:

    Hallo
    Ich besitze die Bührerscheinklasse B .
    Werde jetzt den Anhängerführerschein E dazu machen.
    Meine Frage: muss ich den erste hilfe kurs nochmal machen ?
    Im Internet finde ich immer die antwort nein.
    Allerdings sagt der Fahrschullehrer ich müsste einen neuen machen.
    Was stimmt nun?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Björn M.,

      uns liegt die Information vor, dass in der Regel kein erneuter Erste-Hilfe-Kurs nötig ist. Jedoch können Fahrschulen eigene Auflagen diesbezüglich haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Björn M. sagt:

    Hallo
    Ich besitze die führerscheinklasse B .
    Werde jetzt den Anhängerführerschein E dazu machen.
    Meine Frage: muss ich den erste hilfe kurs nochmal machen ?
    Im Internet finde ich immer die antwort nein.
    Allerdings sagt der Fahrschullehrer ich müsste einen neuen machen.
    Was stimmt nun?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Björn M.,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Valentin sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein der Klasse B im November 2007 gemacht und möchte jetzt ne Führerschein klasse BE nach machen.
    Muss ich erneut einen Sehtest und einen Erstehilfekurs machen?

    Danke und MfG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Valentin,

      In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten.

      Ein amtlicher Sehtest ist offiziell zwei Jahre lang gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Martin sagt:

    Hallo,
    Wir wollen den Führerschein BE machen. Habe da eine Frage zum Erstehilfe Kurs ,
    Kann ich den vom Autoführerschein nehmen ? Oder müssen wir einen neuen machen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Martin,

      in der Regel sollte ein Erste-Hilfe-Kurs reichen, insofern dieser nicht zu weit zurück liegt und Sie diesen nachweisen können. Wie Ihre Fahrschule dies handhabt, sollten Sie vor Ort erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Michael sagt:

    Guten Abend, ich bin im Besitz der Führerscheinklasse BE. Wieviel Tonnen darf das gesamte Gespann haben (beladenes Auto+ beladener Anhänger)? Spielt es eine Rolle ob ich privat oder dienstlich unterwegs bin?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Mfg Michael

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger dürfen bis zu 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse aufweisen. Ob Sie dienstlich oder privat unterwegs sind, spielt keine Rolle. Beachten Sie jedoch, dass nicht nur die Führerscheinklasse ausschlaggebend ist, da nicht jedes Zugfahrzeug der Klasse B auch so schwere Anhänger ziehen darf (s. bspw. die Anhängelast).

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Thorsten sagt:

    Mal ne frage
    Brauch ich bei der Klasse BE irgendwelche Module und den Führerschein gewerblich nutzen zu können??
    Und wie ist es mit den Gefahren Stoffen,da wir auch 1000 l Diesel Fässer haben

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thorsten,

      für den Transport von Gefahrgut ist in der Regel ein ADR-Schein notwendig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Prüfvereinen und der IHK.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Matthias sagt:

    “Das maximale Gewicht darf 3.500 kg nicht überschreiten.” Das ist richtig aber unvollständig.
    Zudem dürfen die zulässigen Gesamtmassen (Fahrzeug + Anhänger) auch nicht 3500kg überschreiten.

    “Sie darf höher sein, solange die Gesamtmasse des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt” muss es nicht heißen: “die zulässigen Gesamtmassen”? Gleiche Thematik wie im ersten Fall. Das ist ein himmelweiter Unterschied ob die Tatsächlichen oder die Zulässigen gemeint sind!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Matthias,

      danke für die Anmerkungen! Wir werden das überprüfen und ggf. ergänzen. Sollte es zu Unsicherheiten ob unserer Beschreibungen gekommen sein, dann bitten wir, dies zu entschuldigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Patrick sagt:

    Guten Tag,
    Ich fahre einen Dodge Ram der als zulässige Gesamtmasse 3500kg wiegen darf. Also Führerschein B.
    Aufgrund einer durchgehenden Bremsanlage darf dieses Fahrzeug 5t Anhänger mit Druckluftbremse ziehen.

    Da Klasse B ja Mehrspurige Kraftfahrzeuge unter 3,5t sind, ist dies ja auch für LKW gültig (unter 3,5t).
    Lkw´s dürfen maximal das 1,5 fache ihrer zGG ziehen. ( Wären bei 3,5t x1,5= 5250kg)
    Darf man nun mit dem Führerschein BE das Fahrzeug unter 3,5t + 5t Anhänger ziehen?
    Im Internet finde ich unterschiedliche Angaben.

    Vielen Dank.
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Patrick,

      wie Sie oben der Tabelle entnehmen können, können mit der Klasse BE nur Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis unter 3,5 t gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Jarek sagt:

    Hallo
    auch ich habe ein Frage zu Anhängelast: Ich habe eine Führerschein der Klasse B. Das Zugfahrzeit wiegt 1930kg.
    Ich möchte eine zwei Achsen Anhänger ziehen gesamt Gewicht in dem Fall Holz ca. 1500kg.
    Darf ich dass ziehen mit meine Führerschein.
    Ich bin echt unsicher das es immer heißt Anhänger nur bis 750kg.
    Danke und bitte um Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jarek,

      mit einem B-Führerschein dürfen tatsächlich Anhänger maximal 750 kg wiegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Radu sagt:

    Hallo Besitze seit 99 führerschein klasse B . Mein Frage !!! Beistze ein VITO mit 2700 kg gesamt gewicht , 1711 kg leermasse.
    Ein Autotrailer 2000 kg gesamt gewicht 490 kg leermasse. Darf ich auf Autotrailer was aufladen ( autos ) oder nicht . Wenn nicht welche führerschein brauche ich es dafür.

    Vielen dank für ruckantwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Radu,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie in der Regel nur solche Anhänger führen, welche ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht übersteigen. Das ist mit einem Autotrailer sehr wahrscheinlich nicht der Fall. Insofern wird im Mindesten der Führerschein B96 benötigt, bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg sogar der Führerschein BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Clifton sagt:

    Hallo!

    Ich habe einen alten Führerschein der Klasse 3 (1989, rosa). Nun möchte ich bald mit einem Anhänger unterwegs sein – in meinem Fall 3050kg zGm Zugmaschine, 1400kg zGm Wohnwagen.

    Ich habe verstanden, dass ich de facto in Besitz einer Fahrerlaubis der Klasse BE bin und diese Pkw-Anhänger Kombination legal ist mit BE.

    Meine Frage: Muss ich meinen Führerschein umtauschen, so dass er BE audrücklich ausweist bevor ich mit mit dem Gespann auf den Weg mache, oder darf ich meinen rosa Lappen noch bis 2033 behalten?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Clifton,

      da Sie ja auch sonst mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind, sollte dies in der Regel auch mit Anhänger kein Problem darstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Christian sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen Führerschein der Klasse CE , der war gültig bis 27.03.2013 (Druckdatum).
    Der wurde allerdings am 18.09.2008 ausgestellt (Vom Prüfer übergeben).
    Den kann man doch auch noch bis zu Fünf Jahre danach verlängern lassen oder?
    Könnte ich das noch oder nicht?
    Nach welchem Datum wird da vorgegangen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Peter sagt:

    Mit einen Führerschein B darf ich Anhänger über 750Kg fahren!
    es heist: wenn das Zuläsige Gesamtgewicht des Anhänger, das Leergewicht des Ziehenden Fahrzeugs nicht überschreitet braucht man kein E.
    Wobei das Gesamtgewicht des Zuges 3,5t nicht überschreiten werden darf!
    Das bedeutet Gesamtgewicht des Anhängers 1200kg, Leergewicht des Zugfahrzeugs 1300kg, darf ich ohne E fahren wenn das Gesamtgewicht Anhänger + Gesamtgewicht Zugfahrzeug 3500Kg nicht überschritten wird. Habe ich so in der Fahrschule gelernt steht auch so im Buch

  24. Christian sagt:

    Hallo,

    ich habe zurzeit einen Führerschein Klasse B. Mein gewähltes Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500Kg, jetzt möchte ich an dieses einen Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von 1600Kg anhängen.

    Darf ich dieses Gespann mit meinem Führerschein ziehen? Weil so wie ich das verstanden haben dürfte ich es, weil das Gesamtgewicht des Gespannes die 3,5t nicht überschreitet.

    Liege ich damit richtig?

    Mit freundlichem Gruß
    Christian

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination bei maximal 3500 kg liegt. Die Regelungen hinsichtlich Anhängelast etc. müssen natürlich beachtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Artyom sagt:

    Guten Tag,

    Wenn man B zu BE Führerschein ergänzt muss man die praktische Prüfung absolvieren. Ist das eine richtige Prüfung mit TÜV/DEKRA Prüfer (wie bei B-Klasse) oder nur interne Prüfung in die Fahrschule?

    Danke für die Antwort

  26. Johannes M. sagt:

    Finde diese Regelung unfair wenn man keinen BE hat!!!

  27. Marcel sagt:

    Hallo,

    Ein PKW hat ein Leergewicht von 1490Kg, zulässiges Gesamtgewicht von 2085Kg, Anhängerlast gebremst max. 1300Kg.

    Mit Klasse B könnte ich also bei einem Anhänger mit max. 750Kg Gesamtgewicht fahren. Vom Führerschein her und generell von den Zahlen her, denn 2085 + 750 = 2835Kg.

    Einen Anhänger gebremst mit 1300Kg bei einem bereis voll beladenen PKW mit 2085Kg was in Summe 3385Kg sind darf ich dann auch noch fahren oder nicht? Die 3500Kg Gesamtgewicht habe ich ja noch nicht erreicht.

    Wenn ich nun Bsp. einem Mercedes Sprinter hätte, voll beladen, welcher 3500Kg wiegt, dürfte ich keinen zusätzlichen Anhänger mehr mit Klasse B fahren?

    Bei BE dürfte ich aber mit den oben angesprochenen Sprinter voll beladen mit 3500Kg zusätzlich noch einen Anhänger mit 3500Kg fahren sofern der Sprinter das Gewicht ziehen darf?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcel,

      soweit sollten Ihre Ausführungen der Führerscheinklassen korrekt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Heiko sagt:

    Hallihallo!

    Kurze Frage, bin sehr verwirrt jetzt. Habe leider, um ein vierteljahr den verpassten neuen Führerschein und besitze einen 1,2 Tonnen Anhänger. Es ist doch richtig, wenn die Gesamtmasse von 3,5t von Auto & Anhänger nicht überschritten wird, dass ich diesen führen darf oder ? Ansonsten wäre ich die ganzen Jahre schon ohne Fahrerlaubnis gedüst ;-/
    Des weiteren besitzen wir einen Wohnwagen, welcher eine Masse von 1,4t hat, diesen dürfte ich ebenso ziehen oder ?
    Danke für Ihre Rückantwort!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Heiko,

      da wir keine Informationen darüber haben, welche Fahrerlaubnisse Sie im Einzelnen absolviert haben, können wir auch nicht einschätzen, ob Sie solch einen Anhänger führen dürfen oder nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Erik sagt:

    Ich habe einen kleinen alten Traktor den ich ja mit meinem B Führerschein fahren darf. Die genaue Bezeichnung ist Führerschein L aber den bekommt man ja beim B Führerschein gratis mit dazu.
    Jetzt habe ich verschiedene Anhänger wobei der größte ein klassicher Landmaschinen-Anhänger ist: Hat ein grünes Nummernschild, kostet im Unterhalt fast nichts und darf nicht schnell fahren. Wird zum Transport von Pferdemist verwendet und wiegt vollbeladen etwa 8t.
    Der kleine Traktor schafft das, aber reicht mein BE dafür und wo ist die Grenze ??? Wie weit kann ich den Hänger beladen oder ist das schon aufgrund der Größe nicht möglich.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Erik,
      da wir die genauen Umstände nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen zum Beispiel an die TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Patrick sagt:

    Hallo,

    Ich habe den Führerschein Klasse BE, erworben 2009.

    Ich möchte einen Minisattel fahren.
    Die Zugmaschine hat ein zzG von 2,8to der Anhänger/Auflieger von 3,99to. Darf ich diese. Mit dem BE fahren?

    Grüße

  31. Klkn sagt:

    Hallo,

    Ich habe Führerschein B.
    Bin mit nem Anhänger mit mehr als 750kg gefahren und von der Polizei angehalten. Ich bräuchte BE.
    Mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, ein bisschen von allem?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Klkn,

      Sie dürfen mit dem Führerschein der Klasse B Anhänger ziehen, die schwerer als 750 kg sind, insofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns ein Gewicht von 3.500 kg nicht überschreitet. Haben Sie gegen diese Regel verstoßen, kann Ihnen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden. Diese Straftat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. Q sagt:

    Hallo
    Darf ich mit dem BE Schein auch Zugfahzeuge fahren, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, dafür aber der Anhänger weniger als 3,5 Tonnen wiegt? Ein Beispiel: Wohnmobil zzG.: 4,5 Tonnen mit Anhänger 1,5 Tonnen.
    Darf ich das so mit BE ziehen?
    Und 2 te frage: Darf ich auch nur ein wohnmobil (4,5 Tonnen) ziehen, ohne einen Anhänger? Ich überschreite ja nicht die 7 Tonnen…
    Freue mich auch eine Antwort

    ~Q

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Q,

      das Zugfahrzeug muss sich in der Regel im Bereich der Pkw-Klasse B bewegen, das heißt bis 3500 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. Christian S. sagt:

    Hallo ich besitze Führerscheinklasse B, muss mann eine Theorieprüfung machen wenn mann BE Führerschein macht?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      wie Sie dem obigen Text klar entnehmen können, ist für den Führerschein Klasse BE keine separate Theorieprüfung nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Jan sagt:

    Hallo,
    ich stehe vor der Entscheidung jetzt den BE Führerschein zu erwerben (B habe ich Ende 1999 erworben), da ich doch öfter Anhänger fahre und stets unsicher bin, was ich nun fahren darf und was nicht.

    Da man diverse Informationen zum Thema bekommt, bin ich nun auf ihre Seite gekommen.

    Die Passage aus ihrem Text verunsichert mich nun:

    „Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt.“

    Meine Frage: Sind bei den 3500kg das tatsächliche Gewicht des Zuges gemeint oder das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge in Addition?

    Falls das tatsächliche Gewicht relevant ist, könnte ich z.B. also einen PKW mit zGg von 2500kg + Anhänger mit zGg von 2000kg fahren, solange ich das volle, mögliche Gewicht des Anhängers nicht ausschöpfe?

    Das würde für mich bedeuten die Klasse BE nicht erwerben zu müssen, da ich seltenst über 3500kg Zuggewicht komme, aber häufiger Anhänger fahre, die zGg von 1600kg haben (mein Zugfahrzeug hat ein zGg von knapp 2500kg), aber den Anhänger nur mit gut 700kg belade.

    Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich formuliert?

    Vielen Dank für Ihre Mühen!
    MfG Jan

  35. Harald sagt:

    Hallo
    Ich habe die führerscheinklasse B seit 1988, und CE seit 1993
    werde jetzt 50 jahre und muss daher alle fünf jahre einen neuen Führerschen mit weiterbildung 95 ……
    seit wann ist jetzt der neue Füherschein unter 95 jetzt auch alle fünf jahre beschränkt???

  36. Dominik sagt:

    Hallo,

    Ich habe den BE mit meinem B schein gleich mit gemacht. Jetzt die frage darf ich in meiner arbeit einen transporter ( sprinter) mit einem 3,5 t anhänger fahren? Weil mein vater sagt nein weil ich über das zgg (3,5t) des gespans komme? Zählt das fahrzeug und der anhänger zusammen oder ist das gewicht getrennt zu beachten?

  37. Jannick sagt:

    Hallo,
    Kann mir jemand sagen ob man im Internet Theoriefragen zur Klasse BE findet ?,

    Finde keine Theoriefragen zum Klasse BE im Internet und
    würde mich freuen wenn mir jemand Antworten könnte

    Danke im Vorraus für die, die mir Helfen könnten mit einem Link

  38. Ole sagt:

    Hallo,
    die Sache mit dem zulässigen Gesamtgewicht und dem tatsächlichen Gewicht interessiert mich brennend, da es ständig anderen Meinungen dazu gibt. Meine Freundin ist seit kurzem Besitzerin eines Pferdes, was bedeutet das wir einen BE-Führerschein machen müssen. Ich war bis jetzt immer der Meinung das wenn ich einen Pferdeanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2100kg ziehen möchte, ein Fahrzeug benötige was eine zulässige Anhängelast von mindestens 2100kg besitzt. In dem Kommentar steht aber nun dass das tatsächliche Gewicht entscheidend ist. Also was ist denn nun richtig?
    Mein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von knapp 2000kg und darf 1800 kg ziehen, darf ich denn jetzt mit meinem B-Führerschein einen z.B. Doppelachser-Pferdeanhänger mit einem Pferd drin ziehen wenn das Gespann maximal 1500kg wiegt obwohl die zulässige Gesamtmasse des Anhänger 2100kg beträgt?

    Vielen Dank

  39. Ingo D. sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich habe da mal eine Frage für mich und eine für meinen Bruder…
    Zunächst zu mir…
    Also ich (“damals”) meinen (rosa) Führerschein gemacht hatte, durfte ich mit Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,5 t. führen.
    Ich hatte das Glück meinen Führerschein abgeben zu dürfen (weniger als 2 Jahre) und erhielt natürlich meinen Lappen zurück – allerdings bekam ich die Scheckkarte zurück mit der ich nach der Führerscheinreform nun noch Klasse B und BE habe.
    Bin ich da nicht um 4 Tonnen “betrogen” worden? Und… Kann ich das nicht irgendwie wieder ändern?

    Nun zur Frage für meinen Bruder:
    Er hat seit zig Jahren den (rosa) Führerschein der Klasse 3 und macht jetzt den Motorradführerschein nach.
    Nun wird auch er die Scheckkarte bekommen sobald er die benötigten Prüfungen bestanden hat. Wie ist es denn dann mit der 7,5 t der alten Klasse 3 geregelt? Muss er da etwas beantragen oder darf er dann weiterhin 7,5 t fahren?
    Die können ihm doch nicht heute 7,5 erlauben und nach der Prüfung Ende Oktober nicht mehr???

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingo

  40. Marco H. sagt:

    Hallo. Angenommen ich fahre gewerblich ein Pritschenfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg. Hier wird ja noch keine Fahrerkarte benötigt. Wie verhält es sich, wenn ich noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg mitführe? Da es sich hier um eine Sammeltour (Entsorgungsfahrt) handelt, kann die Handwerkerregelung nicht gelten.

  41. Jan S. sagt:

    Hallo möchte mit meinem kfz (leergewicht 1,4t max. anhängelast 1,5) E39, einen anhänger zum auto transportieren fahren transportierte autos maximal 1,8t. welchen führerschein brauch ich?

  42. Jonathan G sagt:

    Ich habe Beim Augenartzt ein gutachten für den B Führerschein machen müssen, Jobmäßig bräuchte ich jetzt den BE Führerschein, kann ich den ohne weiteres machen oder brauche Ich dafür ein neues Gutachten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jonathan G,

      fragen Sie am besten direkt in der Fahrschule oder der Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  43. Chris S. sagt:

    Hallo,

    nur nochmal ganz blöd nachgefragt:
    Mit der Führerscheinklasse B darf ich ein Fahrzeug mit max. 3,5t fahren.
    Mit der Führerscheinklasse BE darf ich zusätzlich ein Anhänger mit max. 3,5t ziehen.

    Bedeutet im gesamten darf ich ein Gespann mit max. 7t bewegen?
    Alles was drüber geht wird dann die Führerscheinklasse C / C1 benötigt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

  44. Anton S. sagt:

    Hallo,

    ich habe auch noch eine Frage bezüglich Führerscheinklasse BE , ich möchte mir einen Sattelauflieger-Wohnwagen (5th Wheeler ) mit 3,5 tonnen Gesamtmasse zulegen. Welche Länge darf das Gespann haben?

  45. Lothar Z. sagt:

    Hallo zusammen, habe im Mai 2014 einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen. Ich bin Inhaber der Klasse BE. Was bedeutet der Zusatz 79.06 auf der Rückseite?

  46. Timo B. sagt:

    Hallo zusammen,
    wenn ich mit einem 3,5t LKW mit 3,5t Anhänger gewerblich ausliefern möchte, brauche ich dann ausser der Fahrerlaubnis BE auch die Kennziffer 95? Muss ich also die fünf Module für die Berufskraftfahrer – Qualifikation absolvieren und alle fünf Jahre erneuern wie die Kollegen mit den großen LKWs? Ich wäre froh, wenn mir dies erspart bliebe.
    Gruß
    Timo

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Timo B.,

      die Befristung gilt normalerweise nur für die Lkw-Fahrerlaubnisklassen. Inwieweit Sie die Schlüsselzahl 95 benötigen, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  47. Tom sagt:

    Hallo BämBäm,

    solltest du nicht wissen, dass es keine Theorie für die Klasse BE gibt, wenn du die obigen Informationen gelesen hast?

  48. Markus sagt:

    Hallo,
    ich habe meine Fahrerlaubnis für Klasse BE im Jahr 2005 erlangt. Ich habe in Erinnerung, dass damals noch andere Rahmenbedingungen für die Fahrerlaubnis herrschten. Z.B. habe ich in Erinnerung, dass es damals noch keine Gewichtsbeschränkung von 3,5t für den Hänger gab. Welche Rahmenbedinungen gelten nun für mich? Die Rahmenbedingungen von 2005 oder die aktuell gültigen?
    Danke.
    MfG

  49. Andre H. sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog Team,

    gibt es eine Sonderregelung für Drehschemelanhänger?
    Wenn es um die Führerscheinklasse BE geht kann ich immer nur Angaben zu Aufliegern und Tandemanhängern finden.

    Darf ich diese Hängerbauform, bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, auch einfach mit einem BE Führerschein bewegt werde?

    Danke im Voraus.

  50. Dennis sagt:

    Ich habe 2002 meinen Klasse-B Führerschein gemacht. Welchen Führerschein brauche ich zum fahren eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4500kg?

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