Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Internationaler und EU-Führerschein beantragen: Kosten, Tipps und Co.

Wie können Sie einen Führerschein beantragen?
Wie können Sie einen Führerschein beantragen?

Verkehrsteilnehmer können den Führerschein aus verschiedensten Gründen neu beantragen. Zum einen können Fahranfänger, die zum ersten Mal ihre Fahrerlaubnis in den Händen halten wollen, den Führerschein beantragen (Ersterteilung). Zum anderen können auch alteingesessene Fahrer den EU-Führerschein neu beantragen. Dies geht aus deiner Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hervor, die am 19. Januar 2013 verabschiedet wurde.

Möchten Sie jedoch in den Urlaub fahren und Länder wie Ägypten, Brasilien, Australien, USA oder Kanada mit dem Auto erkunden, wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Wie Sie diesen beantragen können, lesen Sie genauso in diesem Ratgeber, wie die Erklärung, was bei einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beachten ist.

Denn nach Alkohol- oder Drogenfahrten und dem anschließenden Fahrerlaubnisentzug ist die Neubeantragung der Fahrerlaubnis an bestimmte Bedingungen geknüpft, die auch in diesem Text erklärt werden sollen.

FAQ: Führerschein beantragen

Wie kann ich einen Führerschein beantragen? 

Der Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Dies wird bei der Ersterteilung in der Regel von der Fahrschule übernommen.

Was benötige ich, um einen Führerschein zu beantragen?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtest-Bescheinigung und den Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, um einen Führerschein zu beantragen.

Wann muss ich einen Führerschein erneut beantragen?

Die erneute Ausstellung eines Führerscheins muss beantragt werden, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, muss die Neuerteilung beantragt werden.

Erstbeantragung vom internationalen und EU-Führerschein

Um den Führerschein das erste Mal zu beantragen, sind einige Dokumente im Vorfeld zu besorgen und sich um einige Dinge zu kümmern. Damit Sie bei dem Wust aus Dokumenten und Anträgen nicht durcheinander kommen, haben wir hier in dem folgenden Abschnitt die wichtigsten Hinweise und Tipps zusammengetragen.

Die erforderlichen Dokumente können je nach Gemeinde bzw. Stadt oder Kreis verschieden sein. Aus diesem Grund sollten Sie vorher noch einmal die Internetpräsenz der Behörde prüfen oder persönlich nachfragen.

EU-Führerschein beantragen: Fahranfänger

Nachdem ein Fahranfänger die erforderliche theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden hat, kann er endlich seine Fahrerlaubnis in den Händen halten. Die Beantragung für die Ersterteilung, also den Erwerb des Führerscheins zum ersten Mal, wird oftmals von der Fahrschule übernommen.

Dies muss nämlich noch vor der Praxisprüfung geschehen, damit die Fahrerlaubnis nach der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ausgehändigt werden kann. In manchen Städten oder Gemeinden ist es so üblich, dass der Prüfling einen Zettel bekommt, der als vorläufiger Führerschein fungiert und für eine kurze Zeit gültig ist. Damit muss dann die richtige Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Wer den Antrag auf die Fahrerlaubnis selbst stellen muss und das Prozedere nicht von der Fahrschule übernommen wird, benötigt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (alternativ auch ein Reisepass)
  • biometrisches Passbild in der Größe 35×45 mm1
  • Angaben zur Fahrschule2
  • Sehtest-Bescheinigung3 oder Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens4
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort5 oder Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe6
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung7
  • Funktions- und Leistungstest8
  • Führungszeugnis9

Um den Führerschein zu beantragen, ist ein amtlicher Antrag auf den Führerschein auszufüllen und abzugeben.

1: Das biometrische Passbild
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen

Das Passbild muss unter ganz genauen Gesichtspunkten aufgenommen werden. Die Höhe beträgt 45 mm, die Breite 35 mm. Die Gesichtszüge müssen klar erkennbar sein. Aus diesem Grund ist es auch nicht erlaubt, eine Kopfbedeckung zu tragen.

Aus religiösen Gründen kann von dieser Regelung jedoch abgesehen werden. Das Foto muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Kopfende (ohne Frisur) zeigen. Zusätzlich müssen beide Gesichtshälften ohne Schattierungen oder etwaiges klar zu erkennen sein. Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen, also etwa bei einer Höhe von 32 bis 36 mm liegen. Die jeweiligen Behörden lehnen das Foto oftmals ab, wenn die Kopfhöhe unter 27 mm oder über 40 mm liegt.

Das Gesicht sollte zudem zentriert auf dem Passbild zu sehen sein. Die Person darf nicht den Mund öffnen oder den Kopf neigen. Der Blick muss geradeaus zeigen.

Mehr zu Führerscheinfoto:

Unter welchen Bedingungen droht ein Führerscheinentzug bei einem Unfall?

Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis, aber auch beim Umtausch in den EU-Führerschein ist ein spezielles Führerscheinfoto erforderlich. Dieses sogenannte biometrische Passfoto muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema. » Weiterlesen...

2: Angaben zur Fahrschule

Bei manchen Anträgen zur Fahrerlaubnis ist bereits hier ein Feld vorhanden, in dem Sie Angaben zur Fahrschule machen können. Die Behörde benötigt die Anschrift, einen Ansprechpartner und oftmals eine Telefonnummer.

Sollten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, müssen Sie dies auch der Behörde melden, damit diese wieder die korrekten Angaben hat. Zudem kann die Führerscheinstelle dann bei der alten Fahrschule nachfragen, welche Pflichtstunden oder Prüfungen Sie bereits absolviert haben.

Sollten Sie noch keine Fahrschule gefunden haben, aber bereits den Führerschein beantragen wollen, ist dies kein Problem. Die meisten Behörden bestehen nicht auf diese Angabe, sodass sie auch problemlos nachgereicht werden kann.

3: Sehtest-Bescheinigung

Die Bescheinigung erhalten Sie von einem Optiker oder einem Augenarzt. Dieser muss bezeugen, dass der künftige Verkehrsteilnehmer dazu in der Lage ist, Verkehrsschilder und andere Fahrzeuge problemlos zu erkennen. Der Sehtest ist nur dann durchzuführen, wenn der zukünftige Fahrer den Führerschein für folgende Klassen beantragen möchte: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.

Der Prüfling muss eine Sehleistung von mindestens 70 Prozent auf beiden Augen besitzen. Augenärzte und Optiker reden hier auch von einem Visus von 0,7. Dieser Wert kann auch mit einer Sehhilfe erreicht werden. Sollte der zukünftige Fahrer diesen Wert nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen erreichen, wird dies anhand einer Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt.

In diesem Fall muss der Fahrer bei jeder Fahrt die Sehhilfe tragen. Vergisst er sie einmal und wird von der Polizei kontrolliert, kann sie das Vergehen mit einem Bußgeld von 25 Euro ahnden.

Bekommt der Fahranfänger keine positive Sehtest-Bescheinigung, kann er den Sehtest noch einmal wiederholen und dieses Mal eine Sehhilfe mitnehmen, um die Sehleistung zu erreichen.

Die Kosten für den Sehtest sind nicht mehr gesetzlich festgeschrieben und können daher zwischen den einzelnen Optikern und Augenärzten variieren. Haben Sie den Sehtest „bestanden“, müssen Sie die Bescheinigung beim Beantragen des Führerscheins mitbringen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

4: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig

Diese Bescheinigung ist ausschließlich für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E nötig. Möchten Sie also eine dieser Klassen im Führerschein beantragen oder diese doppelt zur Fahrerlaubnis der Klasse B etc. erwerben, ist diese Bescheinigung nötig.

Hierbei werden folgende Merkmale untersucht:

  • Zentrale Tagessehschärfe: mindestens 0,8 auf jedem Auge, 1,0 auf beiden Augen
  • Farbensehen
  • Gesichtsfeld
  • Stereosehen
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen

Die Untersuchung kann durch einen „Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung ‚Arbeitsmedizin‘, einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung ‚Betriebsmedizin‘, einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung“ (Quelle: Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) durchgeführt werden.

5: Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort

Der umgangssprachlich genannte Erste-Hilfe-Kurs für Fahranfänger ist neben dem Sehtest eine weitere Voraussetzung für Personen, die den Führerschein beantragen und folgende Klassen erwerben wollen: AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T.

Ab dem 1. April 2015 wurde der 16-stündige Kurs in einen neun Unterrichtsstunden umfassenden Kurs gewandelt. Nun ist der Erste-Hilfe-Kurs auch an einem Tag zu schaffen. Der Kurs besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten, wobei der Schwerpunkt auf letzterem liegt.

Bei allen Unterrichtsstunden herrscht Anwesenheitspflicht. Wer also zu spät kommt oder gar schwänzt, bekommen keinen Nachweis und muss den kostenpflichtigen Kurs noch einmal belegen.

6: Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe

Dieser Erste-Hilfe-Kurs, auch „großer Kurs“ genannt, wird bei folgenden Führerscheinklassen benötigt: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. Er ist intensiver als der „kleine Erste-Hilfe-Kurs“, da diese Fahrzeuge eine Risikogruppe darstellen. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge liegt hier auch eine höhere Verantwortung.

Der Kurs besteht aus lediglich drei Stunden mehr, sodass die künftigen Fahrer einen 12-stündigen Kurs absolvieren müssen. Diese Bescheinigung ist lebenslang gültig.

7: Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht

Auch diese Bescheinigung ist lediglich für Lkw- und Bus-Führerscheinklassen notwendig (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E). Der behandelnde Arzt untersucht u.a. die gesundheitliche Vorgeschichte des Patienten; zudem misst er die Körpermaße und das Gewicht. Herz, Kreislauf, Blut, Nieren, Nervensystem etc. werden ebenfalls genauer unter die Lupe genommen.

Auch psychische und Suchterkrankungen fragt der Arzt ab. Weiter wird das Hörvermögen und die Gefahr der Tagesschläfrigkeit untersucht. Nach erfolgreichen Resultaten beim Test stellt der Arzt eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis aus. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein, um den Führerschein korrekt zu beantragen.

8: Funktions- und Leistungstest

Dieser Nachweis ist nur für Personen wichtig, die einen Bus-Führerschein beantragen wollen. Es handelt sich also um die Klassen D1, D1E, D und DE. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein, wenn Sie den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen.

Bei dem Test werden folgende fünf „Untertests“ durchgeführt:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung

Der Funktions- und Leistungstest dauert etwa 45 Minuten und wird bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis benötigt. Außerdem muss der Test ab dem 50. Lebensjahr jede fünf Jahre wiederholt werden.

9: Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist dann interessant, wenn der künftige Fahrer den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen möchte. Weitere Führerscheinklassen sind in der Regel nicht davon betroffen.

Jedoch kann die zuständige Führerscheinstelle im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auf Kosten des Bewerbers eine weitere Einholung von Auskünften bei anderen Institutionen tätigen. Das bedeutet, dass es möglich ist, dass die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchführt, um einen Punkteauszug zu bekommen.

Das polizeiliche Führungszeugnis kann, aber muss nicht angefordert werden. Das liegt an der jeweiligen Behörde. Diese fordert es oftmals selbstständig an. Die Gebühren hierfür sind oftmals schon in den Kosten für die Beantragung des Führerscheins enthalten.

EU-Führerschein beantragen, um den Schein umzutauschen

Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können
Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können

Aufgrund der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sind nun alle bisherigen Führerscheine, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum 19. Januar 2033 gültig. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihren Schein spätestens umtauschen.

Um einen Ansturm auf die Behörden im Januar 2033 zu vermeiden, müssen jedoch unterschiedliche Umtauschfristen eingehalten werden. Welche das jeweils sind, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Neue EU-Führerscheine sind dann nur noch jeweils 15 Jahre gültig. Um den EU-Führerschein zu beantragen, benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild. Die Fahrerlaubnis bleibt von diesem Umtausch unberührt. Es wird ausschließlich das Dokument neu beantragt.

Besitzen Sie jedoch beispielsweise einen DDR-Führerschein und wollen einen EU-Führerschein beantragen, müssen die Führerscheinklassen, die Sie in der Zeit erworben haben, auch auf dem neuen Schein eingetragen werden.

Hierfür werden oftmals Schlüsselzahlen genutzt, da der EU-Führerschein zu klein ist und damit wenig Platz bereithält, um alle nötigen Informationen unterzubringen. Dies ist aus dem Grund notwendig, da auch die Führerscheinklassen im Laufe der Zeit einen Wandel erlebt haben und Begrenzungen oder Öffnungen stattgefunden haben.

So kann es sein, dass Sie eine alte Fahrerlaubnis besitzen bzw. eine alte Führerscheinklasse erworben haben, die es in der jetzigen Form so nicht mehr gibt. Damit Sie aber Ihre erlangten Klassen behalten, wurden internationale und deutschlandweite Schlüsselnummern eingeführt, die die jetzigen Klassen erweitern.

Achten Sie also darauf, dass die entsprechende Behörde alle Klassen richtig einträgt, wenn Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Eine Liste mit gültigen Schlüsselnummern finden Sie im Ratgeber „Führerschein und Fahrerlaubnis“.

Internationaler Führerschein: Wo beantragen?

Ein internationaler Führerschein, den Sie extra beantragen müssten, ist nicht in den EU- oder EWR-Staaten nötig. Dabei handelt es sich um Länder in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine europäische Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 bestimmt, dass ein deutscher Führerschein in diesen Ländern anerkannt wird.

Auch ein rosafarbener oder grauer Führerschein wird in der EU und EWR anerkannt. Die ausländischen Behörden dürfen keine Übersetzung des Scheins oder einen neuen EU-Führerschein verlangen.

Doch was passiert, wenn Sie nach Kanada oder Nord- sowie Südamerika fahren wollen? Hier gelten andere Richtlinien und ein internationaler Führerschein muss beantragt werden. Dies können Sie auf dem nächstgelegenen Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde durchführen.

Welche Behörde bei Ihnen zuständig ist, erfahren Sie bereits auf der jeweiligen Internetpräsenz. Der Schein ist drei Jahre gültig. Läuft die Gültigkeit des deutschen Führerscheins ab, ist auch das internationale Dokument nicht mehr gültig.

Der internationale Führerschein kann nicht verlängert werden; sie können diesen aber noch einmal beantragen. Um den internationalen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Führerschein*
  • Hauptwohnsitz im Gebiet der Behörde**
  • biometrisches Passbild

* Besitzen Sie noch keinen EU-Führerschein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen. Der internationale Führerschein ist nur mit diesem Dokument gültig.
** Liegt Ihr Hauptwohnsitz nicht im Gebiet der Behörde, muss diese Behörde ihre Zustimmung zum Antrag auf die Erteilung der internationalen Fahrerlaubnis geben.

In der Regel können Sie den internationalen Führerschein gleich nach dem Beantragen mitnehmen. Sie sollten sich jedoch vorher informieren, ob Ihre individuelle Behörde noch weitere Dokumente zur Ausstellung benötigt.

Wiedererteilung vom EU-Führerschein

Der EU-Führerschein kann aus diversen Gründen wiedererteilt werden. Beispielsweise bei Diebstahl ist es wichtig, einen neuen Führerschein zu beantragen. Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie ihn auch neu beantragen. Ansonsten kann hier ein Verwarngeld von 10 Euro warten.

Möchten Sie mehr über die Beantragung des Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl erfahren? Der Ratgeber „Führerschein verloren“ gibt Klarheit. Keine Lust zu Lesen? Alle wichtigen Informationen haben wir auch im Video für Sie zusammengefasst:

Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.
Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.

Führerschein entzogen und jetzt neu beantragen

Nach Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr sowie bei der Erreichung der Maximalpunktzahl in Flensburg von 8 Punkten entziehen die Behörden die Fahrerlaubnis. Dies ist nicht mit dem Fahrverbot gleichzusetzen, da hier das Dokument nur temporär entzogen wird.

Bei einem Fahrerlaubnisentzug gilt es eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten zu beachten. Danach müssen Sie den Führerschein neu beantragen. Nach dem Entzug sind viele Verkehrsteilnehmer ratlos, wie es nun weitergeht.

Hierbei gilt es aber, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Je nachdem, wegen welches Deliktes Sie den Führerschein entzogen bekommen haben, ihn neu zu beantragen ist in der Regel kein sprichwörtlicher Weltuntergang.

Ist eine MPU nötig, um den Führerschein neu zu beantragen?

Leider gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen pauschal gesagt werden kann, wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig ist. Die Führerscheinstelle betrachtet die Akten und Dokumente jeder Person einzeln und individuell.

Jedoch gibt es Erfahrungswerte. Wurden Sie mit mindestens 1,6 Promille im Blut kontrolliert, müssen Sie mit einer großen Wahrscheinlichkeit zur MPU. Lag Ihr Wert darunter und sind Sie Wiederholungstäter, ist auch hier das Risiko hoch, an dem Gutachten teilnehmen zu müssen.

Bei Delikten wie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ oder dem Erreichen der Höchstpunktzahl ist eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung sehr wahrscheinlich. So wird das Gutachten genannt, das nicht wegen Alkohol- oder Drogenproblemen konzipiert wurde. Es gibt also mehrere Untersuchungsformen, die sich nach Ihrer Vergangenheit richten.

Möchten Sie den Führerschein neu beantragen, kann es auch sein, dass Sie andere Auflagen der Führerscheinstelle erfüllen müssen. In sehr geringen Fällen kann dies auch die Wiederholung der Fahrschulausbildung in der jeweiligen Klasse sein.

Dies ist immer dann notwendig, wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Verkehrsteilnehmer keine Kenntnisse mehr über das Führen eines Fahrzeugs hat. Dies trifft in der Regel dann ein, wenn die Theorie- und/oder Praxisprüfung schon lange zurückliegt.

Neuen Führerschein beantragen: Kosten und Dauer

Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen
Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen

Die Kosten variieren je nach Bundesland und teilweise auch je nach Stadt oder Gemeinde. Möchten Sie einen neuen Führerschein als Fahranfänger beantragen, sollten Sie beachten, dass Sie dies bis zu einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse tun können.

Ist ein künftiger Fahrer also 17 ½ und möchte die B-Fahrerlaubnis mit 18 Jahren für den öffentlichen Verkehr erlangen, kann er sie bereits jetzt beantragen. Diese Vorlaufzeit ist auch notwendig, da besonders große Städte viele Anträge inspizieren müssen und die Bearbeitungsdauer auch manchmal bis zu drei Monaten dauern kann.

Bei anderen Kommunen beträgt die durchschnittliche Zeit etwa zwei bis sechs Wochen. Wer einen neuen Führerschein beantragen möchte, kann die Kosten teilweise auch in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nachschlagen.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug von Kosten, die die Kommunen laut GebOSt veranschlagen dürfen:

  • Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 33,20 Euro
  • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Führerschein: 23 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug der Erlaubnis: 33,20 bis 256 Euro
  • Erteilung der Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17: 7,70 Euro
  • Überprüfung der Begleitpersonen für das Begleitete Fahren mit 17: 1,50 bis 10 Euro
  • Erteilung, Versagung oder Ersatzausstellung des internationalen Führerscheins (ggf. inklusive Ausfertigung): 11,20 bis 15,30 Euro

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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152 Kommentare

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  1. Vali
    Am 10. März 2017 um 10:59

    Guten Tag,
    ich bin Französischer Staatsangehöriger und habe 1987 meinen FS in Frankreich gemacht, und zog 1993 nach Deutschland. Im habe 1996 meinen Französischen FS gegen einen Deutschen ersetzen lassen (pflicht). In 2012 wurde mir den FS entzogen (Alkohol) und ich mußte es neu beantragen. Nun steht 2014 als “Erteilung” auf meinem FS. Da ich jetzt ein Auto versichern möchte (bis dato fuhr ich 25 Jahre lang Dienstwagen), stuft mich die Versicherung als Jungfahrer ein. Wo / bei welcher Behörde kann ich eine Bestätigung erhalten, daß ich seit 1987 Autofahrer bin ?
    Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 11:05

      Hallo Vali,

      unter Umständen können Sie sich bei der französischen Behörde erkundigen, die Ihren ersten Führerschein ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kai
    Am 9. März 2017 um 5:33

    Schönen guten Tag und zwar hab ich eine fragen ich wurde vor 10 Jahren erwischt beim fahren ohne Führerschein und das 2 mal das erste mal ist 10 1/2 Jahre her und das 2 mal 10 Jahre her meine Frage ist jetzt ob ich ohne mpu meinen Führerschein machen kann ?
    Ich hab auch noch nie einen Führerschein gehabt

    Mit freundlichen Grüßen
    Kai

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:18

      Hallo Kai,

      mit Sicherheit können wir Ihnen das nicht sagen. Nach 10 Jahren sollten zwar die Eintragungen im Punkteregister getilgt sein, allerdings könnte immer noch unter Umständen eine MPU angeordnet werden. Wie wahrscheinlich das ist, können wir anhand Ihrer Informationen leider nicht sagen. Sicher ist nur, dass nach 15 Jahren eine MPU-Anordnung verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marduk
    Am 2. März 2017 um 13:55

    Hallo,
    Habe vor einem Jahr den Führerschein Klasse B begonnen, wurde dann aber auf nem 50ccm Roller mit 1,99 Promille angehalten, ohne Gültige Fahrerlaubnis. Und habe eine 12 Monatige Sperre und 1000€ Busgeld bekommen. Der FS Antrag wurde dann von meiner Seite zurück gezogen. Wohne jetzt auch in einem anderen Landkreis und wollte wissen womit ich rechnen muss. Ein neuer Antrag wurde schon gestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:14

      Hallo Marduk,

      nach Ablauf der Sperre können Sie einen neuen Antrag stellen. Die Behörde entscheidet dann, wie es es weiter geht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Carolin
    Am 16. Februar 2017 um 22:46

    Guten Tag,
    Mir wurde meine Fahrerlaubnis entzogen und ich muss so ein Aufbauseminar machen.
    Meine Frage kann ich den neuen Führerschein schon beantragen das es dann nicht so lang dauert oder geht das erst wenn ich die Teilnahmebestätigung von dem Seminar habe?
    Wie hoch sind dann die Kosten für die Neuausstellung des Führerscheins?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:08

      Hallo Carolin,

      die Neuausstellung des Führerscheins ist frühestens nach der jeweils angesetzten Sperrfrist möglich. Die Kosten können je nach Bundesland variieren und können um die 200 Euro betragen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rüdiger
        Am 26. Februar 2017 um 16:31

        Hallo,
        ich habe durch Alkoholeinfluss 2,9 Promille im Jahr 2007 meinen Führerschein entzogen bekommen. MPU negativ,habe ich nicht bei der Zulassungsstelle vorgelegt.Kann ich jetzt nach 10 Jahren Tilgungsfrist meinen Führerschein neu beantragen?Ist meine Akte gelöscht?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. Februar 2017 um 9:59

          Hallo Rüdiger,

          häufig kann der Führerschein nach 10 Jahren auch ohne MPU wieder erteilt werden. Sie müssen dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. In manchen Fällen beträgt die Dauer jedoch 15 Jahre. Weitere Informationen können Sie auf der folgenden Seite nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Can
    Am 14. Februar 2017 um 11:43

    Hallo ich habe ein Monat fahrverbot erteilt bekommen und habe nun meinen Führerschein per einschreiben verschickt.
    Ab wann gilt denn das Fahrverbot und wie bekomme ich das denn mit ab wann ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 9:21

      Hallo Can,

      das Fahrverbot beginnt, sobald die Behörde Ihren Führerschein vorliegen hat. Um den genauen Zeitpunkt zu erfahren, können Sie bei den Beamten anrufen und nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Tanja
    Am 13. Februar 2017 um 21:14

    Guten Tag,
    Meine Tochter hat in Baden Württemberg ihren Führerschein angefangen und bei der dortigen Zulassungsstelle beantragt. Nun ist Sie nach Rheinland Pfalz umgezogen. Mit dem Wechsel der Fahrschulen ist alles geklärt. Aber muss Sie am neuen Wohnort ebenfalls nochmal die Gebühr bei der Führerschein stelle entrichten? Die Unterlagen wurden hierher geschickt und liegen der Zulassungsstelle vor. Diese möchte aber nochmals 43 Euro. Ist das so richtig? Könne Sie mir weiter helfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 13:17

      Hallo Tanja,

      wenn diese den Umzug als Neuanmeldung einstuft schon. Ggf. hilft ein erneutes Gespräch mit der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sven
    Am 16. Januar 2017 um 17:18

    Guten Tag,
    Und zwar habe ich vor einem Jahr meinen Führerschein begonnen, habe fast alle theoriestunden absolviert, und auch schon fahrstunden gehabt, dies war vor einem jahr, in selbiger zeit habe ich auch meinen Antrag erhalten. Diesen habe ich jedoch bis zum heutigen Tag, nicht abgegeben, da ich aus privaten gründen nicht dazu gekommen bin, und aufgrund von arbeitslosigkeit keine Schulden machen wollte. Nun habe ich wieder eine Arbeit, und möchte meinen Führerschein abschließen, da stellt sich mir die Frage, ob ich den antrag von vor einem Jahr noch bei der Führerscheinstelle noch abgeben kann? Und kommen da kosten auf mich zu weil ich den führerschein 1 jahr hab “ruhen” lassen?

    Bitte u Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:03

      Hallo Sven,

      ab Antragstellung haben Sie zwei Jahre Zeit, den Führerschein zu absolvieren. Da Sie diesen noch nicht abgegeben haben, sollte es sich bei Ihnen wie üblich verhalten. Mit der Fahrschule sollten Sie klären, ob Sie bei der Fortführung Ihre “alten” Fahrstunden mitnehmen können – verfallen können diese eigentlich nicht, allerdings kommt es auch auf die Geschäftsbedingungen der Fahrschule an. Möglicherweise kann diese höhere Kosten veranschlagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Carla
    Am 13. Januar 2017 um 16:19

    Hallo! Ich bin Argentinien und wohne seit 3 jahre in Deutschland. Ich habe meine Argentinische Führerschein seit länger als 10j (und habe mit mir ein legalisiert Dokument dass zeigt seit wann habe ich diese Führerschein, ohne Strafe, etc). Wo soll ich gehen um meine Deutsche (EU) Führerschein zu beantragen (ADAC? Bürgeramt?)? Muss ich so wie so die gleiche Kurse als eine Fahranfänger?
    Vielen Dank für Ihre hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 11:50

      Hallo Carla,

      sie können Sie an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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