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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!

Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. In Erinnerung an vergangene Zeiten, in denen der Führerschein noch aus einem großformatigen Papierheftchen bestand, hat sich in Deutschland der Begriff „Lappen“ etabliert.

Doch droht nur ein Bußgeld oder mehr, wenn Sie führerscheinlos fahren? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und hat das Fahren ohne Führerschein in Flensburg Konsequenzen? Antworten darauf finden Sie im folgenden Artikel.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?

Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

„Gefahren ohne Führerschein“ hat für den Ottonormalverbraucher häufig drei verschiedene Bedeutungen:

  • Das Fühererscheindokument nicht mitgeführt
  • Gefahren, obwohl der Schein vorläufig entzogen wurde (Fahrverbot)
  • Ohne Fahrerlaubnis gefahren

Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Je nach Umstand handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine Verkehrsstraftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen. Zusätzliches Wissen, Tipps und Informationen rund um den “Lappen” und die Fahrerlaubnis finden Sie in diesem Artikel ebenfalls.

Ohne Führerscheindokument gefahren: Schein zuhause vergessen?

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren „Lappen“ mitzuführen:

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigen Sie den Führerschein bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.

Ohne Führerschein Auto zu fahren, bringt Ihnen in diesem Zusammenhang eine überschaubare Strafzahlung ein.

Manche Anwälte raten dazu, den “Lappen” grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

Auto fahren trotz Fahrverbot

Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.
Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2024 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In puncto Autofahren ohne Führerschein geht die Strafe also in diesem Kontext über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

Die Betonung, dass es sich beim Autofahren ohne Schein um eine Verkehrsstraftat handelt, bekommt Ihre Bedeutung erst, wenn die Unterscheidung zur Ordnungswidrigkeit klar wird. Ordnungdswidrigkeiten sind im Ordnungwidrigkeitengesetz festgehalten, sie werden meist mit einem Bußgeld bestraft. Verkehrsstraftaten hingegen stellen eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und Anderer dar. Sie werden deutlich strenger geahndet. Wird der Verstoß als Verbrechen gewertet, sind Sie anschließend vorbestraft!

Ist ein Vergehen sowohl Straftat als auch Ordnungswidrigkeit, hat die Bestrafung gemäß Strafgesetz Vorrang. Der Verstoß kann nicht zwei Mal bestraft werden (einmal als Ordnungswidrigkeit, einmal als Straftat).

Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.

Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bevor Sie sich im Fahrverbot hinter das Steuer setzen: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots verschieben, wenn Sie als sogenannter Ersttäter zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen. So können Sie das Verbot auf einen günstigen Zeitpunkt legen.

In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe ist hoch

Inwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument? Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.

Führerscheindokument und Fahrerlaubnis

Die Strafe bei "Fahren ohne Führerschein" entscheidet sich im Einzelfall.
Die Strafe bei “Fahren ohne Führerschein” entscheidet sich im Einzelfall.

Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie bekommen sie beispielsweise nur, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet und Sie einen Sehtest absolviert haben.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen. Sitzen Sie ohne diese hinter dem Steuer, folgen Ahndungen.

Beim Fahrverbot wird das Dokument eingezogen: Sie dürfen nicht fahren, verlieren dabei aber keinesfalls Ihre allgemeine Erlaubnis. Letztere ist für den Zeitraum von ein, zwei oder drei Monaten lediglich suspendiert. Beim Fahrerlaubnisentzug sieht es allerdings anders aus.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird anschließend ausgestellt und dient als Nachweis.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.
Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren. Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Besonders schwere Delikte wie eine unterlassene Hilfeleistung oder das Autofahren im Vollrausch können ebenfalls zum Entzug der Berechtigung führen.

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen. Doch wie sieht es in der Zwischenzeit aus? Welche Strafe droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren?

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was darf man ohne Führerschein fahren?

Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Allerdings gilt dies nur für wenige Kfz.

Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein führen – ohne eine Strafe zu riskieren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Zudem muss das Rad einsitzig sein – ein Kindersitz darf jedoch zusätzlich angebracht werden.
  • Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung). Zudem muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Gemäß FeV sind dies „einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“.
  • Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderzeuge (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)

Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen – liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein. Ein Anwalt bietet in diesen Fällen eine große Hilfe.

Droht immer die gleiche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfz führen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen. So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Fahrer oder Halter?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen. Dabei bleibt genug Spielraum, um die jeweilige Ahndung an den Einzelfall anzupassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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241 Kommentare

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  1. Hauke
    Am 15. August 2018 um 12:05

    Hallo,

    Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn man mit einem Gespann erwischt wird, das aus einem 2to Anhänger und einem Zugfahrzeug mit einem Gewicht von 1700 kg besteht und der Fahrer nur die Klasse B hat.

    Lg

  2. Benny
    Am 14. August 2018 um 22:15

    Hallo, mein Portmonee wurde geklaut und ein freier Termin für einen vorläufigen Führerschein gibt erst in 8 Tagen. Was ist wenn ich in der Zwischenzeit erwischt werden würde?

  3. Bene
    Am 24. Juli 2018 um 15:57

    Hallo,

    darf man einen Bootstrailer (zusammen mit dem aufgeladenen Boot) mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?
    Wenn das Boot nicht auf dem Trailer sein durfte, welchen Tatbestand könnte man dann vorgeworfen bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:18

      Hallo Bene,

      bitte fragen Sie direkt bei der Zulassungsstelle nach, ob Bootstrailer gefahren werden dürften.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Isabella
    Am 23. Juli 2018 um 16:25

    Habe einen albanischen Führerschein der auch nur 6 Monate in Deutschland gültig ist, da ich aber in Albanien ein extra Dokument bekommen habe das 2 Jahre gültig ist und die Leute gesagt haben das ich damit 2 Jahre fahren darf bin ich weiter gefahren und wurde vor 3 Tagen dann angehalten ..und habe dann auch Post bekommen das ich ohne Fahrerlaubnis gefahren bin, habe der Polizei auch das Dokument gezeigt , was aber auch nur eine Übersetzung war ( was ich nicht wusste) . das Auto mit dem ich fuhr gehört meinem Mann der auch keine Ahnung hatte. Bin auch schon seit 2017 in der Fahrschule angemeldet aber wegen meinem Deutsch ist es sehr schwer für mich. Was kommt auf uns zu?
    Liebe grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:44

      Hallo Isabella,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ulli
    Am 23. Juli 2018 um 16:05

    Mein Sohn hat einen Mofa Führerschein gemacht. Jetzt habe ich ihm einen Roller gekauft, der jedoch noch nicht gedrosselt war.
    Der Roller ist auf mich zugelassen. Dummerweise haben wir ihn schon als Mofa zugelassen, obschon die Drossel noch nicht drin war ( bestellt ). prompt wurde mein Sohn erwischt und wir haben beide Post bekommen. Meinem Sohn wird Fahren ohne Führerschein und Versicherungsbetrug vorgeworfen. Mir wird vorgeworfen, das als Halter zugelassen zu haben und ebenfalls Versicherungsbetrug. Womit müssen wir rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:43

      Hallo Ulli,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alex
    Am 17. Juli 2018 um 18:08

    Hallo,
    ich bin vor einer Woche mit 2,0 Promille beim Fahrrad fahren erwischt worden.
    Habe mich schon erkundigt und muss wohl mit 6 Monaten Führerscheinentzug und MPU rechnen.
    Ich muss momentan auf Arbeit aber viel Auto fahren, deshalb stellt das ein echtes Problem dar.
    Wie läuft das ab, wenn ich z.B. einen Unfall habe oder in eine Kontrolle gerate und keinen Führerschein habe?
    Wenn ich erstmal sage ich hab ihn einfach nicht dabei.. Checken die das sofort in einem System oder erst später, sodass ich etwas Zeit gewinnen könnte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:07

      Hallo Alex,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und sollte als solche keinesfalls unterschätzt werden. Ggf. können Fahrerdaten durch Polizeibeamte angefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Invisible
    Am 16. Juli 2018 um 17:21

    Lange Geschichte,, Ich versuche es kurz zu machen
    Ich bin USA Staatsbürger,, ca. 1996/97 wurde mein Sohn tot gefahren durch ein paar Rechtsradikale, Die worden nur zu Bewährung Strafen verurteilt (Haben ja nur ein Schwarze umgebracht). Nach den Urteil war ich und meine Freundin sauer.
    Ich hätte kein Fahrerlaubnis, habe was getrunken, und bin Ziellos durch der Gegend gefahren.
    Die Polizei hat mich angehalten, Ich habe erklärt das ich kein Lappen habe. Die haben mich wohl Missverstanden.Die dachten wohl das ich mein Führerschein nicht dabei hatte.
    Es kam zu Verhandlung. Ich wurde zu eine 6 monatige Führerscheinentzug.Ich hätte damals 0,8 Promille drin.War Kacke von mir. Aber es war aus Enttäuschung das euer Gericht so Unfair sin konnte. Egal.
    Nun meine Frage ist: Wie kann das Gericht ein Führerschein entziehen wenn es garn keine Füherschein existiert? Dürfen die mich zum MPU schicken? Krieg ich ärger wen ich mein Schein machen möchte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:04

      Hallo Invisible,

      Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bezichtigt. Welche genauen Sanktionen dies nach sich zieht, variiert von Fall zu Fall. Sie müssen sich im Mindesten auf ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg einstellen. Auch eine MPU-Auflage ist nicht ausgeschlossen; solange diese gegen Sie aussteht, können Sie sich nicht für die Prüfung in einer Fahrschule anmelden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Maxi
    Am 11. Juli 2018 um 23:20

    Wie oft ^^darf^^ man ohne mofa bescheinigung erwischt werden ?

    Und wie teuer wäre es?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:22

      Hallo Maxi,
      können Sie bei einer Verkehrskontrolle die Prüfbescheinigung nicht vorlegen, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Lara
    Am 11. Juli 2018 um 19:22

    Hallo, meine Frage wäre die. Ich habe seit 2 Monaten meinen 125 Führerschein und habe einen 15 Jährigen Freund von mir auf einer Brücke (auf der im normal keine Autos fahren, höchstens um auf die Kinder nach der Schule zu warten und dort zu packen) fahren lassen. Er ist bis ans Ende gefahren und die hälfte wieder zuück, die Brücke ist nicht groß. Natürlicih hat uns die Polizei erwischt. Was denken sie wird die Strafe sein?
    Viele Grüße
    Lara

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:02

      Hallo Lara,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Ihnen als Fahrzeughalter ebenfalls weitreichende Sanktionen drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. dirk j.
    Am 9. Juli 2018 um 20:35

    Ich bin heute mit dem Auto gefahren und wegen nicht angeschnalltsein kontroliert worden.Habe wegen fahren unter Alkohleinfluss 0,52 % und einem vorausgegangenem nicht erwiesesenem Alkoholverstosses (war tatsächlich so) von der Füherscheistelle eine Sperrfrist von einem Jahr 4 Harranalüsen und eine Mpu vorgeschreiben bekommen.Drei Harranalüsen habe Ich bereitz erfolgreich absolviert. die letzte sollte ich jetzt demnächst machen Mit was für Strafen muss Ich jetzt rechnen Muss Ich tatsächlich ins Gefangnis ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 10:21

      Hallo Dirk J.,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen – eine Freiheitsstrafe erscheint für Ihr Vergehen jedoch etwas drastisch. Sie werden sich mindestens auf eine Anzeige wegen berauschten Fahrens (sofern diese noch nicht erfolgt ist), Punkte und eine Geldstrafe einstellen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ibo
    Am 7. Juli 2018 um 20:09

    Hallo, Ich (16) wurde Erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis also ich habe gar keinen Führerschein und habe jtz auch eine Strafanzeige dafür bekommen was ist die Strafe? ich habe gehört das man irgendwie auch eine Führerscheinsperre bekommt stimmt das oder kreige ich da ich ja grad erst 16 Jahre alt bin Sozialstunden etc.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:34

      Hallo Ibo,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, und gerade das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird unterschiedlich bewertet. Ja, eine Führerscheinsperre ist nicht ausgeschlossen – Sie müssen Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Michael F.
    Am 3. Juli 2018 um 10:56

    Guten Tag,

    unser 17 jähriger Sohn ist mit einem gültigen Rollerführerschein (bis 45 Km/h) auf meiner alten, unfrisierten Vespa Bj 1966 mit 60 Km/h gelasert worden. Die Vespa wurde dann auf der Rolle mit einer Geschwindigkeit abzgl. Toleranz mit 62 Km/h gemessen. Er bekommt nun eine Anzeigen wegen Fahren ohne Führerschein. Mit welcher Strafe ist in etwa zu rechnen?

    Vielen Dank.

    Michael F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 12:52

      Hallo Michael,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich um eine Straftat. Diese wird laut § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Bei Fahrlässigkeit ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Chris S.
    Am 2. Juli 2018 um 16:23

    Hallo,

    meine Frau ist vor 5 Jahren betrunken über eine Fußgängerampel gegangen, die auf ” Rot ” geschaltet war.
    Sie wurde von einem Auto angefahren und nur leicht verletzt. Schuldfrage war klar, Polizei war eingeschaltet.

    Vor 4 Jahren wurde ihr der Führerschein abgenommen wg. Alkohol im Blut, über 2,00 Promille.

    Es folgte eine MPU, bestanden.

    Vor 2 Monaten hat sie ein Auto leicht beschädigt und ist weitergefahren. Ein Zeuge hat sie bei der Polizei angezeigt.

    Vor 4 Wochen ist ihr der Führerschein wg. Alkohol zum 2. Mal entzogen worden. Mit über 2,00 Promille.

    Vor einer Woche wurde sie wieder alkoholisiert von der Polizei angehalten. Sie war ohne Führerschein alkoholisiert Auto

    gefahren.

    Welche Strafe droht ?? – ich weiß, dass dies alle kaum zu glauben ist !!

    Dank für die Antwort

    Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:10

      Hallo Chris,
      da es sich hierbei um eine Straftat handelt, können wir keine Einschätzung zu den Sanktionen geben. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sebastian
    Am 21. Juni 2018 um 7:52

    Hallo meine Frage ist bin zweimal ohne Führerschein gefahren und jetzt hat der selbe Polizist mir gesagt das er ein Antrag auf still Legung des Fahrzeuges beantragen will kann er das einfach so war noch nicht mal das selbe Fahrzeug danke schon mal im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:51

      Hallo Sebastian,
      grundsätzlich kann die Zulassungsstelle eine Zwangsstilllegung des KFZ anordnen. Ob diese Option in Ihrem Fall besteht, können wir allerdings nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Soso
    Am 20. Juni 2018 um 12:01

    Hallo, ich bin heute erwischt bei mein erstmal Park Übung in ein offene Verkehr Parkplatz.ich habe ein ausländischer Führerschein das nicht mehr gültig dabei. Und habe schon mehr als 30 Stunden bei Fahrschule gefahren. Heute wollte nur nochmal probieren. Leider sind alle Übungsplatz zu.
    Was wird mein Strafe sein. Und darf ich weiter bei die Fahrschule Fahrstunden machen oder nicht?
    Ich warte auf ihre Antwort. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:09

      Hallo,
      das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis stellt in Deutschland eine Straftat dar. Eine Einschätzung des Strafmaßes ist uns nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Robert
    Am 20. Juni 2018 um 10:42

    Ist es eine Straftat ohne Führerschein ein Panzer im Verkehr zu führen ?
    Und darf ich ein Roller der Gedrosselt ist auf 25 km/h ohne führerschein fahren? (Bayern)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:23

      Hallo Robert,
      in der Regel verfügt ein Panzer wohl nicht über eine Straßenzulassung, sodass eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen ist. Für dreirädige Leicht-Kfz, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen schreibt der Gesetzgeber eine Mofa-Prüfbescheinigung vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Philip
    Am 18. Juni 2018 um 22:36

    Ich würde mit einer 125 Motorrad erwisch das keine Straßen Zulassung hat und ich habe auch kein Führerschein wie hoch fällt die Straffe aus Ps. bin 14 falls das wichtig ist für die Strafe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:10

      Hallo Philip,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Diese kann entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Für eine Einschätzung Ihres individuellen Falles sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Stefan G.
    Am 17. Juni 2018 um 10:55

    Ich habe ein Foto auf dem der Fahrer keinen deutschen Führerschein besaß!

  19. Thyssen
    Am 15. Juni 2018 um 16:34

    Hallo,
    ein bekannter von mir ist mit meinem Auto gefahren; ich wusste aber nicht, dass er keinen Führerschein hat. Bei der Polizeikontrolle sagte mir ein Polizist, ich würde ebenfalls eine Anzeige erstattet bekommen.
    Was kann wie teuer werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:23

      Hallo Thyssen,

      wie im Text zu lesen, drohen dieselben Strafen wie auch demjenigen, der ohne Führerschein fährt. Allerdings gilt dies normalerweise nur, wenn Sie Kenntnis vom fehlenden Führerschein hatten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ibrahim
    Am 9. Juni 2018 um 18:53

    Hallo,wie hoch ist die strafe ,wenn man bis zweite mal ohne führerschein fährt,obwohl man schon eine strafe bekommen hat.
    Viele Grüße
    Ibrahim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:57

      Hallo Ibrahim,

      die Strafe – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe – wird vom Gericht festgelegt. Wenn jemand zum zweiten Mal eine solche Straftat begangen habt, wird die Strafe in der Regel härter ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Rosita H.
    Am 8. Juni 2018 um 15:04

    Ein Freund meiner Tochter ist erwischt worden beim Autofahren ca eine Woche bevor er seine Führerscheinprüfung gehabt hätte.
    Welche Konsequenzen kommen da auf ihn zu?
    Welche Strafe und Wielang darf er jetzt keinen Führerschein machen?muss er auch zur MPU?

    Schon mal l Danke für die Auskünfte

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:16

      Hallo Rosita,

      der Freund Ihrer Tochter hat sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht – das ist eine Straftat. Gemäß § 21 StVG droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Im Gerichtsverfahren wird dann auch entschieden, welche Auswirkungen sich auf den Führerschein ergeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Jean
    Am 7. Juni 2018 um 15:54

    Hallo,
    mal angenommen ich habe eine Prüfbescheinigung 25 und fahre ein “leicht” entdrosseltes Mofa mit 50km/h und werde dabei erwischt. Was könnte da auf mich zu kommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 14:13

      Hallo Jean,

      mit einer Prüfbescheinigung dürfen Sie maximal 25 km/h fahren. Sind Sie schneller unterwegs, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis – und das ist eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Souza
    Am 6. Juni 2018 um 0:07

    Hallo. Ich bin vor zwei Jahren ohne Fahrerlaubnis, und Führerschein mit 0,9‰ Alkohol intus. Von der Polizei erwischt worden. Ich habe 900€ zahlen müssen. Habe aber seit damals nichts von den Ämtern gehört. Was soll ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:28

      Hallo Souza,

      leider ist Ihre Frage nicht aussagekräftig genug. Inwiefern möchten Sie wissen, was Sie tun sollen – in welchem Zusammenhang?

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Rene B.
    Am 30. Mai 2018 um 13:16

    Guten Tag,

    ich habe eine frage bezüglich einer MPU.
    Und zwar ich bin vorbestraft und wurde rechtskräftig verurteilt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, hierzu möchte ich noch beifügen die Fahrerlaubnis hab ich nie besessen.

    Nun zu meiner eigtl. frage muss ich eine MPU machen obwohl ich nie eine sperre oder ähnliches bekommen hab und dies auch nicht im Gerichtsurteil steht?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juni 2018 um 16:36

      Hallo Rene B.,

      eine MPU wird in der Regel durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Eine MPU könnte nötig werden, wenn Sie bspw. einen Führerschein erlangen wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tim
    Am 28. Mai 2018 um 13:24

    Hallo, ich bin 17 Jahre alt und habe seit August meine Fahrerlaubnis zum begleitetem Fahren, jetzt habe ich das Papier verloren, welches mich zum begleiteten fahren und in 6 Tagen (Sonntag) übergangsweise zum alleinigen führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt verloren. Da mein 18. Geburtstag jedoch an einem Sonntag ist, kann ich meinen richtigen Führerschein noch nicht abholen. Ist es legal, wenn ich trotzdem an meinem Geburtstag alleine Auto fahre, ohne das Papier bei mir zu haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 14:56

      Hallo Tim,

      haben Sie die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt, aber führen das entsprechende Dokument nicht mit sich, droht Ihnen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Michel
    Am 24. Mai 2018 um 22:15

    Hallo meine Freundin hat hat 10 Monate wegen Alkohol 2,45 den Lappen weg und ein halbes Jahr später wird sie angehalten und was bekommt sie jetzt für eine Strafe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:03

      Hallo Michael,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Wie ein Fahren ohne Fahrerlaubnis bewertet wird, hängt vom Einzelfall ab; sie muss sich jedoch im Mindesten auf eine hohe Geldbuße und Punkte einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. marina
    Am 20. Mai 2018 um 12:28

    Hallo, hatte ein bosnischen und herzegovischen fuhrerschein der noch gultig ist, habe den jetzt fuhr das umschreiben auf den deutschen fuhrerschein da gelasen(im landkreis). Nachste Woche fahre ich in den Urlaub ,ist es moglich mein bosnischen Fuhrerschein zuruck zu bekommen und den fur den Urlaub benutzen weil der Deutsche nicht rechtzritig fertig ist? Oder, kann man eine bescheinigung bekommen mit der man dan Fahren kann? ich habe jetzt auch ein papir wo drauf sthet das mein alter fuhrerschein wegen umschreiben nicht bei mir ist ?

    Was kann man erwarten wenn ich in eine kontrolle komme, kann mann eine geldstrafe erwarten oder nicht,weil mein fuhrerwchein guktig ist???

    Danke fur die hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 17:12

      Hallo Marina,

      bei Fragen dieser Art wenden Sie sich am besten an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. marina
    Am 20. Mai 2018 um 12:03

    Hallo, hatte ein bosnischen und herzegovischen fuhrerschein der noch gultig ist, habe den jetzt fuhr das umschreiben auf den deutschen fuhrerschein da gelasen(im landkreis). Nachste Woche fahre ich in den Urlaub ,ist es moglich mein bosnischen Fuhrerschein zuruck zu bekommen und den fur den Urlaub benutzen weil der Deutsche nicht rechtzritig fertig ist? Oder, kann man eine bescheinigung bekommen mit der man dan Fahren kann? ich habe jetzt auch ein papir wo drauf sthet das mein alter fuhrerschein wegen umschreiben nicht bei mir ist ?

    Was kann man erwarten wenn ich in eine kontrolle komme, kann mann eine geldstrafe erwarten oder nicht,weil mein fuhrerwchein guktig ist?

    Danke fur die hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:36

      Hallo marina,

      bei dieser Frage können wir Ihnen nicht weiterhelfen. In der Führerscheinstelle kann man Ihre Frage aber sicherlich beantworten und Ihnen sagen, wie Sie sich im Urlaub unter diesen Umständen verhalten sollen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  29. Darkman
    Am 20. Mai 2018 um 1:49

    Ein bekannter von mir fährt Täglich ohne Führerschein bzw Fahrerlaubnis. Der Wagen läuft zwar auf ihn, aber Versicherung läuft auf seine Freundin (die einen Führerschein hat). Er missachtet Tempolimits, Abstände, checkt Mails und Nachrichten während einer Fahrt. Man muss echt um sein Leben und Anderer Kinder/Personen bangen. Ich will dem ein Ende setzen, aber wie kann ich das machen?
    Bitte um schnelle Antwort. Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:22

      Hallo Darkmann

      So lange es nicht zum Unfall kommt oder der Bekannte in einer Verkehrskontrolle auffällt können Sie als Außenstehender schwer eingreifen. Aber Sie haben die Möglichkeit bei Verdacht auf Gefahr für andere den Fall der örtlichen Polizeidienststelle oder dem Ordnungsamt zu melden.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org.

  30. Aydin
    Am 20. Mai 2018 um 0:59

    Hallo,
    Bin 2 mal ohne Führerschein gefahren das erste mal mit Urkunden fälschung was kommt auf mich zu wie viele Jahre Sperre ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:14

      Hallo Aydin,

      wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie möchten, steht es Ihnen allerdings frei, einen Anwalt zu konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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